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Leerstand bei Immobilien der Stadt Frankfurt

Vorlagentyp: B

Bericht

Der Leerstand bei den vermietbaren Liegenschaften und Objekten bewegt sich in einer sehr geringen Größenordnung. Das betrifft sowohl Wohnungen als auch Gewerbeimmobilien. Insbesondere Wohnungen werden regelmäßig für Umsetzungsfälle benötigt. Die weitaus größere Zahl der Flächen muss hingegen instandgesetzt werden. Die notwendigen Instandsetzungen bzw. Sanierungen sind aufgrund der vorhandenen Budgets und Personalkapazitäten nur schrittweise möglich. Die verfügbaren Mittel werden priorisiert eingesetzt, sodass insbesondere sicherheitsrelevante Instandsetzungen bewohnter Immobilien vorgezogen werden müssen. Neben den Sicherheitsaspekten spielen bei der Priorisierung von Maßnahmen u. a. auch die regionalen Gegebenheiten, Bedarfe, Marktfähigkeit, und nicht zuletzt der Kosten-Nutzen-Aspekt eine gewichtige Rolle und bedürfen jeweils einer Einzelfallbetrachtung. Die Benennung einer konkreten Zahl an möglicherweise umgestaltbaren Leerstandsflächen in Betreuungsflächen bzw. Wohneinheiten ist zum jetzigen Zeitpunkt nur mit einer zeitaufwändigen Untersuchung möglich, die aus Sicht des Magistrats sinnvollerweise nur im Einzelfall und bei Bedarf durchgeführt wird.

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