Leerstand bei Immobilien der Stadt Frankfurt
Zusammenfassung
Die Anfrage zielt darauf ab, Informationen über den Leerstand von städtischen Immobilien in Frankfurt zu erhalten und mögliche Lösungen zur Schaffung von Wohnraum und Betreuungsplätzen zu erörtern. Der Magistrat wird aufgefordert, einen Bericht über den aktuellen Stand und die geplanten Maßnahmen vorzulegen.
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Thema Stadtplanung verfolgenFragen an den Magistrat
Vermietete, verpachtete und selbstgenutzte Immobilien der Stadt Frankfurt stehen leer. Demgegenüber beklagen Bürgerinnen und Bürger fehlende Wohnungen und Betreuungsplätze für Kinder, ältere Menschen sowie Bedürftige. Neben fehlenden Hortplätzen und Kindergartenplätzen, die neu gebaut werden könnten, fehlen Informationen über das Bemühen des Magistrats, den aktuellen Leerstand der Immobilien der Stadt Frankfurt zu beseitigen.
Daher fragen wir den Magistrat:
- Wie viele Immobilien der Stadt Frankfurt stehen leer (auch vermietete und verpachtete)?
- Besteht für die leerstehenden Immobilien, auch jene, die verpachtet oder vermietet sind, ein Investitionsstau? Falls ja, wie hoch ist der Investitionsstau?
- Nach welchem Konzept sollen die Immobilien der Stadt Frankfurt saniert werden?
- Welche Immobilien ließen sich in Betreuungseinrichtungen umbauen? Wie viele Betreuungsplätze könnten entstehen?
- Welche aktuellen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Immobilien für Betreuungseinrichtungen errichtet werden können.
- Wie viel Wohnraum kann aus dem aktuellen Leerstand entstehen?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. September 2022Sie sind hierAA 143Leerstand bei Immobilien der Stadt FrankfurtSTVV-Anfrage · CDU
- 20. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 56 WochenBB 390Leerstand bei Immobilien der Stadt FrankfurtMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF