Leerstand städtischer Immobilien
Zusammenfassung
Die Anfrage beschäftigt sich mit der hohen Anzahl leerstehender städtischer Immobilien in Frankfurt am Main und fordert eine detaillierte Erfassung und Analyse dieser Objekte. Ziel ist es, mögliche Maßnahmen zur Reduzierung des Leerstands und zur besseren Nutzung vorhandener Wohnressourcen zu ermitteln.
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Thema Wohnen verfolgenFragen an den Magistrat
Angesichts des steigenden Bedarfs an Wohnraum in Frankfurt am Main und der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt ist es von entscheidender Bedeutung, vorhandene Wohnressourcen effizient zu nutzen. Die Zensusdaten von 2022 haben gezeigt, dass in Frankfurt am Main insgesamt 12.893 Wohnungen leer standen. Besorgniserregend ist, dass der Anteil der leerstehenden Wohnungen, die im Besitz der Stadt Frankfurt stehen, mit 9,7 % des gesamten Leerstands in Frankfurt signifikant hoch ist. Diese Zahlen verdeutlichen, dass es in Frankfurt eine sehr hohe Zahl ungenutzter Wohnungen gibt, was auf eine ineffiziente Nutzung von Ressourcen hindeutet, insbesondere bei Gebäuden, die im unmittelbaren Eigentum der Stadt Frankfurt am Main stehen. Angesichts der Wohnraumknappheit in Frankfurt ist es daher dringend notwendig, dieses Potenzial zu analysieren und mögliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Zahl der ungenutzten Wohnungen zu reduzieren. Stadträtin Weber äußerte in der Stadtverordnetenversammlung vom 02.11.2023, dass " . . das Ziel darin besteht, langfristig alle städtischen Liegenschaften im Hinblick auf alle Belange zu erfassen und zu verwalten. Dies schließt die Frage ein, ob diese Liegenschaften bebaut sind, wie sie unterhalten werden, die Wartung und der Sanierungsstand." Sie bestätigte, dass das neue Immobilienmanagementsystem bis Ende 2024 implementiert sein soll, womit ein umfassendes Monitoring, einschließlich eines regelmäßigen Leerstandsberichts, ermöglicht wird. Die gewünschten Informationen sollten daher nach der Fertigstellung des Systems Ende 2024 vorliegen. Ein Teil der Fragen wurde bereits gestellt, mit dem Magistratsbericht B 390 vom 20.10.2023 jedoch nur unzureichend beantwortet. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Wie viele Wohnungen und andere Immobilien im Besitz der Stadt Frankfurt am Main - Wohnungen von kommunalen Wohnungsunternehmen sind bei dieser Erfassung nicht zu berücksichtigen - stehen aktuell leer?
- Wo befinden sich diese leerstehenden Immobilien im Stadtgebiet?
- Wie groß sind diese Wohnungen im Einzelnen (Wohnfläche in Quadratmetern)?
- Welche Heizungsart ist in den jeweiligen Wohnungen vorhanden?
- In welchem Zustand befinden sich diese Immobilien?
- Welche Gründe, Insbesondere in Bezug auf Verfügbarkeit, Renovierungsbedarf, Marktfaktoren oder bürokratische Hindernisse, gibt es für den Leerstand der unter Punkt 1 genannten Wohnungen?
- Welche konkreten Maßnahmen wurden zur Wiederinstandsetzung und Nutzung der leerstehenden städtischen Wohnungen bereits eingeleitet?
- Welche Maßnahmen sind - unter Angabe konkreter Zeitplanungen - perspektivisch geplant?
- Welche Kosten sind mit der Sanierung der unter Punkt 1 genannten Wohnungen verbunden?
- Besteht die Möglichkeit der Förderung für Maßnahmen betreffend der unter Punkt 1 genannten Wohnungen?
- Wenn dies der Fall ist, wie hoch fällt die Förderung jeweils aus und bis wann müssten Maßnahmen, sofern die Förderung beantragt werden soll, spätestens eingeleitet sein?
- Wie plant die Stadt Frankfurt, die Öffentlichkeit über den Fortschritt der Maßnahmen zur Reduzierung des Leerstands regelmäßig zu informieren?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Oktober 2023BB 390Leerstand bei Immobilien der Stadt FrankfurtMagistratsbericht
- 23. Oktober 2024Sie sind hierAA 318Leerstand städtischer ImmobilienSTVV-Anfrage · CDU
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Fristverlängerung um einen Monat)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Fristverlängerung um einen Monat)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI