Einrichtung einer Außenstelle der Stadtpolizei im Frankfurter Osten
Bericht
Bei den in der OA 353 beschriebenen Umständen liegt der Schwerpunkt der Beschwerdelage im Bereich der Verkehrsüberwachung. Es dient zur Kenntnis, dass für diese das Straßenverkehrsamt und außerhalb deren Dienstzeiten die Landespolizei zuständig ist. Leider ist der Anregung nicht zu entnehmen, in welchem Naturschutzgebiet im Frankfurter Osten und wann Verstöße gegen die Bestimmungen des Landschaftsschutzrechts festgestellt worden sind. Eine Überprüfung des Bereichs ergab, dass bei der Stadtpolizei diesbezüglich keine eigenen Erkenntnisse oder Beschwerden von Bürger:innen aus dem Jahr 2023 vorliegen. Die Ausführungen zu "Großveranstaltungen mit nicht zulässigem Lärmpegel" sind ohne konkreten Hinweis auf bestimmte Veranstaltungen. Unabhängig davon fanden durch die Stadtpolizei aufgrund entsprechender Mitteilungen im Juni 2023 Lärmmessungen zu 3 Veranstaltungen "Dynamit auf Rädern" auf dem Gelände des Hessen-Centers statt, bei denen keine Überschreitungen der Richtwerte festgestellt werden konnten. Zutreffend ist, dass die Stadtpolizei an Wochenenden teilweise mit reduzierter Personalstärke im Dienst ist. Die Aufgabenwahrnehmung orientiert sich grundsätzlich an der akuten Auftragslage. Hierzu gehören regelmäßig präventive Überwachungsmaßnahmen an den Brennpunkten, insbesondere im Innenstadtbereich und Bahnhofsgebiet. Kontrollen und Streifenfahrten erfolgen dennoch im gesamten Stadtgebiet. Eine Ausdehnung oder gar eine feste Zuteilung von Streifenkräften für den Ortsbezirk 11 ist nicht möglich, diese erfolgt auch nicht in den anderen Stadtteilen. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass Personal, welches in Wachen vorgehalten werden muss, dem Streifendienst fehlt und dadurch gerade der Anteil an präventiver Überwachung sinkt. Insofern sind Polizeiwachen oder -posten nicht automatisch der erhoffte Zugewinn an Sicherheit, sondern dienen eher der subjektiven Sicherheitswahrnehmung der Bürger:innen.