Einrichtung einer Außenstelle der Stadtpolizei im Frankfurter Osten oder Ordnungsbeamte dem Ortsbezirk 11 direkt zuordnen
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Einrichtung einer Außenstelle der Stadtpolizei im Frankfurter Osten oder die direkte Zuordnung von Ordnungsbeamten zum Ortsbezirk 11. Dies soll den Bürgern helfen, die sich über verschiedene Ordnungswidrigkeiten beschweren. Ziel ist es, die Sicherheit und Ordnung in den Stadtteilen zu verbessern.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen,
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Bezugnehmend auf den Magistratsbericht B 358/23
Der Magistrat möge, analog der Außenstelle der Stadtpolizei in Frankfurt West, im Frankfurter Osten eine Außenstelle der Stadtpolizei einrichten.
Sollte dies zeitnah nicht umsetzbar sein, sind Ordnungsbeamte der Stadtpolizei dem Ortsbezirk 11 direkt vor Ort, den Stadtteilen fest in ausreichender Anzahl zuzuordnen.
Begründung
Die OA 353 wird zurückgewiesen. Der Inhalt geht nicht auf alle Punkte ein. Der Antrag hat sich eben nicht nur auf die Verkehrsüberwachung bezogen. Gemäß der Website der Stadt Frankfurt, Ordnungsamt, sind eben die im Antrag genannten Punkte von dem Ordnungsamt auszuführen: https://frankfurt.de/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-und-institutionen/ordnungsamt/stadtpolizei/aufga-bengebiete-der-stadtpolizei Bürger beschweren sich in der Ortsbeiratssitzung, dass die Stadtteile mit Sperrmüll vermüllen, Altfahrzeuge im Stadtteil über Monate/Jahre herumstehen, Lärmquellen vorhanden sind, Geruchsbelästigungen vorliegen, verkehrswidrige Zustände (die Gefahren mit sich bringen) vorhanden sind, Drogenkonsum/-verkauf auf Spielplätzen und Plätzen für Jugendliche stattfindet, Graffitibekämpfung nicht stattfindet, Fahren und Parken im Wald (Landschaftsschutzgebiet) stattfindet, störendes und gefährdendes Verhalten am Mainufer und den Parks gegeben ist, insgesamt "Ordnungswidrigkeiten" stattfinden. Die Bürger werden im Frankfurter Osten mit ihren Problemen alleine gelassen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Januar 2023OFOF 446/11Einrichtung einer Außenstelle der Stadtpolizei im Frankfurter Osten Ordnungsbeamte dem Ortsbezirk 11 direkt zuordnenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. April 2023OAOA 353Einrichtung einer Außenstelle der Stadtpolizei im Frankfurter Osten Ordnungsbeamte dem Ortsbezirk 11 direkt zuordnenAnregung
- 22. September 2023BB 358Einrichtung einer Außenstelle der Stadtpolizei im Frankfurter Osten Ordnungsbeamte dem Ortsbezirk 11 direkt zuordnenMagistratsbericht
- 24. November 2023Sie sind hierOFOF 532/11Einrichtung einer Außenstelle der Stadtpolizei im Frankfurter Osten oder Ordnungsbeamte dem Ortsbezirk 11 direkt zuordnenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 27. November 2023OAOA 413Einrichtung einer Außenstelle der Stadtpolizei im Frankfurter Osten oder Ordnungsbeamte dem Ortsbezirk 11 direkt zuordnen Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 358Anregung
- 6. Mai 2024Antwort des Magistrats · nach 67 WochenSTST 880Einrichtung einer Außenstelle der Stadtpolizei im Frankfurter Osten oder Ordnungsbeamte dem Ortsbezirk 11 direkt zuordnenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme