Einrichtung einer Außenstelle der Stadtpolizei im Frankfurter Osten oder Ordnungsbeamte dem Ortsbezirk 11 direkt zuordnen
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Partei(en):SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 24.11.2023, OF 532/11 Betreff: Einrichtung einer Außenstelle der Stadtpolizei im Frankfurter Osten oder Ordnungsbeamte dem Ortsbezirk 11 direkt zuordnen Vorgang: OA 353/23 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen, Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Bezugnehmend auf den Magistratsbericht B 358/23
Der Magistrat möge, analog der Außenstelle der Stadtpolizei in Frankfurt West, im Frankfurter Osten eine Außenstelle der Stadtpolizei einrichten. Sollte dies zeitnah nicht umsetzbar sein, sind Ordnungsbeamte der Stadtpolizei dem Ortsbezirk 11 direkt vor Ort, den Stadtteilen fest in ausreichender Anzahl zuzuordnen.
Begründung:
Die OA 353 wird zurückgewiesen. Der Inhalt geht nicht auf alle Punkte ein. Der Antrag hat sich eben nicht nur auf die Verkehrsüberwachung bezogen. Gemäß der Website der Stadt Frankfurt, Ordnungsamt, sind eben die im Antrag genannten Punkte von dem Ordnungsamt auszuführen: https://frankfurt.de/service-und-rathaus/verwaltung/ae mter-und-institutionen/ordnungsamt/stadtpolizei/aufga-bengebiete-der-stadtpolize i Bürger beschweren sich in der Ortsbeiratssitzung, dass die Stadtteile mit Sperrmüll vermüllen, Altfahrzeuge im Stadtteil über Monate/Jahre herumstehen, Lärmquellen vorhanden sind, Geruchsbelästigungen vorliegen, verkehrswidrige Zustände (die Gefahren mit sich bringen) vorhanden sind, Drogenkonsum/-verkauf auf Spielplätzen und Plätzen für Jugendliche stattfindet, Graffitibekämpfung nicht stattfindet, Fahren und Parken im Wald (Landschaftsschutzgebiet) stattfindet, störendes und gefährdendes Verhalten am Mainufer und den Parks gegeben ist, insgesamt "Ordnungswidrigkeiten" stattfinden. Die Bürger werden im Frankfurter Osten mit ihren Problemen alleine gelassen. Zu einzelnen Anmerkungen des Magistratsbericht B358/23: Zu Seite 2 Bericht Absatz 1: Es wird verkannt, dass sich der Schwerpunkt der Beschwerdelage nicht nur im Bereich der Verkehrsüberwachung befindet. Die in der Beschwerde genannten Punkte sind allesamt Aufgaben des Ordnungsamtes, wie sich aus der eigenen Website des Ordnungsamtes sehr gut ersehen lässt. Es wäre sinnvoll, wenn die Stadtpolizei ebenfalls in einer Außenstelle Ost angesiedelt würde. Da viele Beschwerden vorliegen, die bei der Stadtpolizei angesiedelt sind. Zu Seite 2 Bericht Absatz 2: Es handelt sich hier unter anderem um die Landschaftsschutzgebiete Teufelsbruch und Fechenheimer Mainbogen. Es lagen Beschwerden vor, die seitens der Behörde nicht bearbeitet werden konnten, da keine Kapazitäten vorhanden waren, ebenso trifft dies für die Jahre davor zu. Das Problem ist, dass seitens des Amts nichts aufgenommen wurde. Bei den Bürgern findet daher zunehmend eine Resignation statt, da bei Anrufen nicht weitergeholfen werden kann. Zu Seite 2 Bericht Absatz 3: In den Jahren 2019 und 2022 (2020 und 2021 fand keine Großveranstaltung statt) wurde zum Beispiel auf den unzulässigen Lärm an Sonntagen bei der Veranstaltung "Dynamit auf Rädern" und ähnliche hingewiesen. (Feiertagsgesetz). Die Bürger haben verschiedene Aussagen der Behörde erhalten: "Es läge eine Genehmigung vor, es sei nicht zu laut, "Ordnungswidrigkeitsanzeigen würde man gleich in den Papierkorb werfen, wenn man jetzt eine zugefaxt bekäme" etc. In diesem Jahr hatten die Bürgerinitiative Fechenheim-Nord und andere Bürger vorgesorgt und im Vorfeld bereits angefragt, was getan würde, damit die Lärmbelästigungen diesmal eingedämmt würden. Fazit ist, dass eine oder mehrere Ordnungswidrigkeiten gegen den Veranstalter ausgesprochen werden mussten. Die Großveranstaltungen in der PSD Arena (FSV Stadion) sind für den Stadtteil Riederwald eine unzumutbare Belastung. Hier finden keine bis ausreichenden Ordnungsmaßnahmen statt. Die Veranstalter halten sich nicht an die Vorgaben. Die Stadt Frankfurt hat die Verpflichtung den Bürgern gegenüber, diese Einhaltungen zu überprüfen. Zu Seite 2 Bericht Absatz 4: Die Stadtpolizei und das Ordnungsamt sind nie ausreichend besetzt. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass einfach zu wenig Personal vorhanden ist. Frankfurt ist gewachsen, so auch die einzelnen Stadtteile, aber die zuständigen Ämter scheinen nicht mitgewachsen zu sein.
Es langt einfach nicht aus, präventive Überwachungsmaßnahmen/sonstige Maßnahmen nur an den Brennpunkten, insbesondere im Innenstadtbereich und Bahnhofsgebiet durchzuführen. Zu Seite 2 Bericht Absatz 5: Es mag sein, dass Kontrollen und Streifenfahrten erfolgen. Im Ortsbezirk 11 jedoch nicht an ausreichender Zahl. Dies liegt auch daran, dass die Stadt Frankfurt dazu zu wenig Personal hat. Das Ordnungsamt hatte dazu mehrfach in Telefonaten ausgeführt, dass eine Fahrt in den Ortsbezirk 11 eine weite Fahrt sein und sodann ein Einsatz in einem "anderem Gebiet" nicht mehr möglich wäre. Zu Seite 2 Bericht Absatz 6: Es ist davon auszugehen, dass das Personal im Ortsbezirk 11 ausreichend zu tun hätte und nicht vorgehalten werden muss, bis es zum Einsatz kommt. Der Ortsbezirk 11 kann nicht darunter leiden müssen, dass die Stadt Frankfurt es versäumt hat, ausreichend Personal bereit zu stellen um die Aufgaben auszuführen. Die Stadt Frankfurt muss tätig werden. Das Personal wird vor Ort im Ortsbezirk 11 benötigt. Der angebrachte Satz "Insofern sind Polizeiwachen oder-posten nicht automatisch der erhoffte Zugewinn an Sicherheit, sondern dienen eher der subjektiven Sicherheitswahrnehmung der Bürger:in-nen" passt in diesem Zusammenhang gar nicht. Die benannten Probleme sind vorhanden. Und können nur durch zuständige Beamte:innen gelöst werden. Das hat nichts mit subjektiver Sicherheitswahrnehmung nichts zu tun. Die Probleme müssen gelöst werden und das geht nur, wenn Beamte:innen vor Ort eingesetzt sind und für den Ortsbezirk 11 tätig sind. Der Einsatzort muss im Ortsbezirk 11 sein, da die Beamten:innen ansonsten den halben Tag im Auto sitzen, um durch die diversen Staus in den Ortsbezirk 11 zu gelangen. Das ist uneffektiv.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 358 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.04.2023, OA 353 Beratung im Ortsbeirat: 11
Beratungsergebnisse:
25. Sitzung des OBR 11 am 27.11.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung OA 413 2023 1. Die Vorlage B 358 wird unter Hinweis auf OA 413 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 532/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass zu Beginn des Tenors der Satz "Der Bericht B 358 wird zurückgewiesen" eingefügt und der erste Satz der Begründung gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme