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Umgehend Transparenz in Sachen Anmietung Hedderichstraße 108 schaffen!

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

26.03.2024

Umgehend Transparenz in Sachen Anmietung Hedderichstraße 108 schaffen!

Details im PARLIS A_287_2024
18.08.2025

Bericht des Magistrats

Umgehend Transparenz in Sachen Anmietung Hedderichstraße 108 schaffen!

Details im PARLIS B_300_2025

S A C H S T A N D :

Bericht des Magistrats vom 18.08.2025, B 300

Betreff: Umgehend Transparenz in Sachen Anmietung Hedderichstraße 108 schaffen!
Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.04.2025, § 5877 - A 287/24 BFF-BIG - 1.) Entspricht es der Wahrheit, dass Dezernentin Sylvia Weber am 12. Dezember 2022 eine einseitige Willenserklärung in Form einer Unterschrift unter einem Vertrag zur Anmietung von 1230 Quadratmeter Bürofläche in der Hedderichstraße 108 abgegeben hat? Das ist zutreffend. Der Mietvertrag enthielt einen sogenannten Gremienvorbehalt, stand also unter dem Vorbehalt einer zustimmenden Beschlussfassung im Magistrat. Fragen 2 - 9.) Das Landgericht Frankfurt am Main entschied in seinem Urteil vom 19.03.2025, dass weder "ein faktisches Nutzungsverhältnis" noch ein "mündlicher Mietvertrag mit den seinerzeit Handelnden" Zahlungs- bzw. Haftungsansprüche gegenüber der Stadt oder Stadträtin Sylvia Weber persönlich auslöst. Es stellte im Wesentlichen darauf ab, dass Einigkeit zwischen den Handelnden bestand, dass die Stadt Frankfurt am Main, nicht aber Stadträtin Sylvia Weber persönlich, Vertragspartnerin und somit Mieterin werden sollte, und darauf, dass der Vermieterin von Beginn der Vertragsverhandlungen an die Notwendigkeit einer Zustimmung des Magistrats (sog. Gremienvorbehalt) für den städtischen Anmietungsvorgang bekannt war und ein Bewusstsein vorlag, sämtliche Umbaumaßnahmen auf eigenes Risiko vorzunehmen. Das Urteil ist zwischenzeitlich rechtskräftig. Die Zahlungsforderungen in Höhe von insgesamt 704.378,07 Euro gegenüber der Stadt Frankfurt bzw. Stadträtin Sylvia Weber persönlich wurden als unbegründet abgewiesen. Nach der Urteilsbegründung bestehen auch weder Amtshaftungsansprüche noch - mangels haftungsauslösendem Fehlverhalten von Frau Stadträtin Sylvia Weber - Anknüpfungspunkte für Konsequenzen aus einer vermeintlichen Dienstpflichtverletzung oder gar Regressansprüche.dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 26.03.2024, A 287
Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 20.08.2025

Beratungsergebnisse:

41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 300 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6503, 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 16.09.2025