Kleingartenverein Nordweststadt e. V. - Verluste einzelner Parzellen nur an Ort und Stelle kompensieren
Bericht
Die bestehende Kleingartenanlage des KGV Nordweststadt e.V. liegt innerhalb der für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme geprüften Voruntersuchungsflächen. Um die Anlage an Ort und Stelle zu erhalten, sieht das derzeitige Konzept an dieser Stelle keine bauliche Entwicklung vor. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass einzelne Parzellen entlang der Autobahn A5 durch dort notwendige Lärmschutzmaßnahmen verlagert werden müssen. Diese Lärmschutzmaßnahmen sind aufgrund der derzeitigen Ausbaupläne des Bundesverkehrswegeplans sowie voraussichtlich auch zum Schutz des neuen Stadtteils vor Verkehrslärm notwendig. Eine detaillierte Planung der geeigneten Lärmschutzmaßnahmen entlang der Autobahn kann jedoch erst bei der Umsetzung einer möglichen städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme in der Bebauungsplanung erfolgen. Im aktuellen Gesamtkonzept, Anlage 1 zum M 181/22, sind hierfür folglich nur Flächenreserven in Form einer worst-case-Betrachtung eingezeichnet, da der Flächenbedarf einer Lärmschutzwand beispielsweise bedeutend geringer ist, als der eines Lärmschutzwalles und die Entscheidung über die beste Lösung von örtlichen Detailbetrachtungen abhängt. Für den Fall einer Inanspruchnahme bestehender Kleingartenflächen ist ein Ersatz und eine Verlagerung gesetzlich vorgeschrieben und würde aus der Entwicklungsmaßnahme finanziert. Dafür bieten sich, wie in dieser Ortsbeiratsanregung gewünscht, die nördlich, südlich und östlich der bestehenden Anlage liegenden, direkt angrenzenden Flächen an, da hier im Gesamtkonzept Freiflächen vorgesehen sind. Sobald der genaue Verlagerungsbedarf geklärt ist, würde in der Umsetzungsphase ein Detailkonzept zur Verlagerung der Kleingärten erstellt und mit den Betroffenen abgestimmt. Eine "faktische Verkleinerung" der Kleingartenanlage ist nicht vorgesehen.