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Kleingartenverein Nordweststadt e. V. - Verluste einzelner Parzellen nur an Ort und Stelle kompensieren

Vorlagentyp: B
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Bericht behandelt die Situation der Kleingartenanlage des KGV Nordweststadt e.V. und die Notwendigkeit, mögliche Verluste einzelner Parzellen durch Lärmschutzmaßnahmen entlang der Autobahn A5 zu kompensieren. Es wird vorgeschlagen, die Verlagerung der betroffenen Parzellen an angrenzende Flächen vorzunehmen, um die Kleingartenanlage an Ort und Stelle zu erhalten.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Bericht

Die bestehende Kleingartenanlage des KGV Nordweststadt e.V. liegt innerhalb der für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme geprüften Voruntersuchungsflächen. Um die Anlage an Ort und Stelle zu erhalten, sieht das derzeitige Konzept an dieser Stelle keine bauliche Entwicklung vor. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass einzelne Parzellen entlang der Autobahn A5 durch dort notwendige Lärmschutzmaßnahmen verlagert werden müssen. Diese Lärmschutzmaßnahmen sind aufgrund der derzeitigen Ausbaupläne des Bundesverkehrswegeplans sowie voraussichtlich auch zum Schutz des neuen Stadtteils vor Verkehrslärm notwendig. Eine detaillierte Planung der geeigneten Lärmschutzmaßnahmen entlang der Autobahn kann jedoch erst bei der Umsetzung einer möglichen städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme in der Bebauungsplanung erfolgen. Im aktuellen Gesamtkonzept, Anlage 1 zum M 181/22, sind hierfür folglich nur Flächenreserven in Form einer worst-case-Betrachtung eingezeichnet, da der Flächenbedarf einer Lärmschutzwand beispielsweise bedeutend geringer ist, als der eines Lärmschutzwalles und die Entscheidung über die beste Lösung von örtlichen Detailbetrachtungen abhängt. Für den Fall einer Inanspruchnahme bestehender Kleingartenflächen ist ein Ersatz und eine Verlagerung gesetzlich vorgeschrieben und würde aus der Entwicklungsmaßnahme finanziert. Dafür bieten sich, wie in dieser Ortsbeiratsanregung gewünscht, die nördlich, südlich und östlich der bestehenden Anlage liegenden, direkt angrenzenden Flächen an, da hier im Gesamtkonzept Freiflächen vorgesehen sind. Sobald der genaue Verlagerungsbedarf geklärt ist, würde in der Umsetzungsphase ein Detailkonzept zur Verlagerung der Kleingärten erstellt und mit den Betroffenen abgestimmt. Eine "faktische Verkleinerung" der Kleingartenanlage ist nicht vorgesehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. Januar 2023OFOF 252/8Kleingartenverein Nordweststadt e. V. - Verluste einzelner Parzellen nur an Ort und Stelle kompensierenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 26. Januar 2023OAOA 317Kleingartenverein Nordweststadt e. V. - Verluste einzelner Parzellen nur an Ort und Stelle kompensieren Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181Anregung
  3. 26. Mai 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    BB 245Kleingartenverein Nordweststadt e. V. - Verluste einzelner Parzellen nur an Ort und Stelle kompensieren
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 8
Sitzung 21 · 15.06.2023
TO I, TOP 42
Beraten
Die Vorlage B 245 wird zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
3 CDUGrüneLinkeFDPFreie WählerFraktionslos
Ablehnung:
2 CDUSPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: 3 CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen 2 CDU und SPD (= Kenntnis)

Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 20 · 14.09.2023
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 245 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Sonstige:
Linke (Zurückweisung)Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Zurückweisung) Gartenpartei (= Kenntnis)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 20 · 19.09.2023
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 245 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
Linke
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)BFF-BIG (Kenntnis)Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Kenntnis)

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