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Stand und Perspektiven der Kindertagesstättenentwicklungsplanung für Frankfurt am Main - Fortschreibung 2022 - Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte…

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Stand und Perspektiven der Kindertagesstättenentwicklungsplanung für Frankfurt am Main - Fortschreibung 2022 - Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei Jahren

Vorlagentyp: B
19 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt eine umfassende Weiterentwicklung der Kindertagesstätten in Frankfurt am Main vor, um den aktuellen und zukünftigen Betreuungsbedarf zu decken. Ziel ist es, den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr umzusetzen und die Qualität der frühkindlichen Bildung zu verbessern. Dies wird durch den Ausbau von Plätzen, vor allem für Kinder unter drei Jahren, sowie durch weitere Maßnahmen unterstützt.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Bericht

Gliederung

  1. Allgemeines

2. Entwicklung der Kinderzahlen

3. Entwicklung des Angebots der Kindertagesbetreuung

3.1 Entwicklung im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren/ Rechtsanspruch für Kinder ab dem

  1. Lebensjahr seit 2013

3.2 Entwicklung im Bereich Kindergarten

3.3 Entwicklung im Bereich der Angebote für Grundschulkinder

3.4 Entwicklung von Grundschulen zu ganztägig arbeitenden Schulen

3.4.1 Erweiterte Schulische Betreuung (ESB)

3.4.2 Pakt für den Nachmittag und Offene Frankfurter Ganztagsschule

3.4.3 Förderprogramme des Landes Hessen

4. Ausblick: Planung der Angebotserweiterungen 2022 bis 2027

4.1 Ausbauplanung im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren

4.2 Ausbauplanung im Bereich Kindergarten

4.3 Ausbauplanung im Bereich der Angebote für Grundschulkinder

Anlagen: Anlage 1 Versorgung von Kindern unter 3 Jahren 2021 (nach Planungs- und Schulbezirken)

Anlage 2 Kindergartenversorgung 2021 (nach Planungs- und Schulbezirken)

Anlage 3 Schulkinderversorgung 2021 (nach Planungs- und Schulbezirken)

Anlage 4 Ausbau und Veränderungen des Kita-Platzangebots von November 2020 bis November 2021

Anlage 5 Kita-Neubauten ab 2021 in Bau oder in Vorbereitung

Anlage 6 Bestandserhebung der Kindertageseinrichtungen nach Planungs- und Schulbezirken zum 1.11.2021

  1. Allgemeines

Es gehört zu den erklärten kommunalpolitischen Prioritäten des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main, Frankfurt zur Familienstadt weiter zu entwickeln und die frühkindliche Bildung zu intensivieren sowie qualitativ weiter zu verbessern.

Derzeit gibt es in Frankfurt 142 städtische Kitas des Eigenbetriebes Kita Frankfurt, 652 nicht-städtische Kindertageseinrichtungen und 76 Erweiterte Schulische Betreuungen (ESB) an Grundschulen und Förderschulen mit Grundstufen. Die nicht-städtischen Einrichtungen werden von ca. 150 Trägern der freien Jugendhilfe betrieben.

Der vorliegende Bericht schreibt die in den 90er Jahren begonnene Berichterstattung der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung fort (vgl. zuletzt B 83 vom 18.02.2022). Datengrundlage sind die Kita-Bestandserhebung zum Stichtag 01.11.2021 sowie Auswertungen der Einwohnerstatistik bezüglich relevanter Altersjahrgänge zum Jahresende 2021 aus dem kindernetfrankfurt.

§ Im Teil 2 wird zunächst die Entwicklung der Kinderzahlen in Frankfurt am Main kurz dargestellt;

§ Teil 3 beschreibt die Entwicklung im Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren, im Kindergarten- und im Schulkinderbereich bis 2027 auf der Basis wichtiger Eckdaten;

§ Teil 4 gibt einen Ausblick auf die Maßnahmen zur Angebotserweiterung in den Jahren 2022 bis 2027 im Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren, im Kindergartenbereich, im Hortbereich und bei den Bildungs- und Betreuungsangeboten an den Grundschulen.

Der Bericht wird durch folgende Anlagen ergänzt: § Die Anlagen 1, 2 und 3 stellen auf der Ebene der 80 Grundschulbezirke und der 40 Kita- Planungsbezirke sowie der Angebote mit gesamtstädtischem Bezug (Kita- Planungsbezirk 99) Informationen zu Kinderzahlen, Platzbestand und Versorgungsquoten in den 3 Altersgruppen bereit;

§ Mit Anlage 4 wird die große Zahl von Angebotsveränderungen nach Bezirken, Einrichtungen und Altersstufen dokumentiert, die zwischen den Stichtagserhebungen zum 01.11.2020 und 01.11.2021 erfolgt sind;

§ Anlage 5 gibt einen Überblick über die in Bau oder Vorbereitung befindlichen Kita-Neubauvorhaben.

§ In der Anlage 6 befindet sich ergänzend die komplette Bestandserhebung zum 01.11.2021. Hier sind alle bestehenden Kindertageseinrichtungen nach Kita-Planungs- und Schulbezirken aufgeführt. Es finden sich Angaben zur Adresse der Einrichtungen, zu den jeweils betreuten Altersgruppen, zu vorhandenen und tatsächlich belegten Plätzen, zum Anteil von Mädchen und Jungen in den Einrichtungen und zur Betreuungszeit sowie zur Auslastung.

2. Entwicklung der Kinderzahlen

Ein zentraler Faktor für die Kita-Entwicklungsplanung ist die aktuelle Entwicklung der Kinderzahlen in Frankfurt am Main. Während seit dem Jahr 2000 steigende Kinderzahlen bei den Kindern von der Geburt bis ins Grundschulalter zu verzeichnen waren, sind diese Zahlen, zumindest im Bereich der Kinder unter 3 Jahren, seit nunmehr 3 Jahren rückläufig. Erstmals im Jahr 2021 ist nun auch die Anzahl der Kinder im Kindergartenalter (im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt, 3,5 Jahrgänge) gesunken.

Auch die Einwohnerzahl der Stadt Frankfurt am Main insgesamt ist 2021 erstmals seit langer Zeit wieder gesunken. Sie ging im Jahr 2021 gegenüber dem Vorjahr von 758.847 um 5.221 auf 753.626 Einwohner zurück.

Dies ist kein singuläres Ereignis in Frankfurt. Laut einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes (Nr. 485 vom 14.10.2021) sind alle "deutschen Großstädte im Jahr 2020 nicht mehr gewachsen". Die deutschen Großstädte verzeichneten einen "Tiefststand bei Zuzügen aus dem In- und Ausland" und "weniger Zuzüge von jungen Erwachsenen". In der gleichen Meldung wird der höchste "Bevölkerungsverlust für kreisfreie Großstädte durch Umzüge innerhalb Deutschlands seit 2011" beschrieben.

Als Begründungszusammenhänge werden in allen Großstädten die Corona-Pandemie und die angespannte Lage am Wohnungsmarkt beschrieben. Auch in Frankfurt wird der Wohnraum immer teurer. Junge Familien, die durch Nachwuchs auf der Suche nach größerem Wohnraum sind, können sich diesen in der Großstadt nicht mehr leisten und verziehen ins Umland. Im näheren Umland von Frankfurt am Main steigen die Einwohner- und Kinderzahlen seitdem überproportional an. Verstärkt wird diese Entwicklung durch die zunehmende Inanspruchnahme der Möglichkeit von Arbeiten im Home-Office, welche seit der Corona-Pandemie stark angestiegen ist.

Ein weiterer Indikator für diesen Rückgang der Einwohner- und Kinderzahlen ist die sogenannte räumliche Wanderungsbilanz. War diese Wanderungsbilanz (Verhältnis von Zu- und Wegzügen) bis 2019 noch positiv, ist diese Zahl im Jahr 2020 erstmalig mit - 4.311 Einwohnern im negativen Bereich. Es gibt seitdem also mehr Weg- als Zuzüge nach Frankfurt am Main. Auch die Zahl der Geburten ist seit 2017 (9.003 lebend Geborene) bis 2020 (8.478 lebend Geborene) zurückgegangen. (alle Angaben aus: Statistisches Jahrbuch Frankfurt am Main 2021, herausgegeben vom Bürgeramt, Statistik und Wahlen der Stadt Frankfurt am Main)

Die Situation der Bevölkerungsentwicklung 2021 in Frankfurt am Main stellt sich in den Stadtteilen allerdings sehr unterschiedlich dar. Während z.B. Fechenheim absolut den höchsten Rückgang bei der Einwohnerentwicklung verzeichnet (- 533 Einwohner), bleibt die Einwohnerzahl in einigen Stadtteilen relativ konstant (z.B. Gutleutviertel, Rödelheim, Heddernheim, Zeilsheim). Dagegen nimmt die Einwohnerzahl in einigen wenigen Regionen entgegen dem allgemeinen Trend sogar noch zu (Niederrad + 951 Einwohner und Gallus + 224 Einwohner), was sich durch entsprechende Wohnungsneubaugebiete (Lyoner Viertel, Europaviertel) erklären lässt. (alle Angaben aus: Statistik aktuell, Ausgabe 03/2022, Bürgeramt, Statistik und Wahlen).

Die Kinderzahlen im Bereich der Kinder von 0 bis unter 3 Jahren (3 Jahrgänge / 0- bis unter 3-Jährige; Geburtsjahre 2019 bis 2021) sind seit dem letzten vorgelegten Bericht (B 83 vom 18.02.2022) zurückgegangen. Im Jahr 2019 sind die Kinderzahlen der 0 bis 3jährigen Kinder in Frankfurt erstmals seit 20 Jahren geringfügig gesunken. Die Zahl betrug 25.647 und ist damit um 0,3% (78 Kinder) gegenüber dem Vorjahr leicht zurückgegangen. Im Jahr 2020 sind die Kinderzahlen weiter gesunken, und zwar um 979 Kinder (-3,8%) auf 24.668 Kinder. Im aktuellen Berichtsjahr 2021 sind die Kinderzahlen weiter um 728 Kinder (-3,0%) auf 23.940 gesunken Für die Folgejahre 2022 bis 2026 wird eine Mittelwertberechnung auf der Basis der Zuwächse von 2015 bis 2021 vorgenommen. Der prognostizierte rechnerische Zuwachs beträgt damit für die Folgejahre jährlich nur noch 189 Kinder. Laut dem Bürgeramt, Statistik und Wahlen dürften die Bevölkerungszahlen wieder steigen, "allerdings ist mit deutlich geringeren Wachstumsraten als in den Jahren vor 2020 zu rechnen." (Angaben aus: Statistik aktuell, Ausgabe 03/2022, Bürgeramt, Statistik und Wahlen)

Die Kinderzahlen in den für den Kindergartenbesuch im Jahr 2021/2022 relevanten Jahrgängen (3,5 Jahrgänge / 3 bis 6-jährige Kinder; Geburtsjahre 2015 bis 2018) sind erstmals seit ca. 20 Jahren zurückgegangen. Im letzten Bericht (B 83 vom 18.02.2022) wurde noch ein Anstieg der Zahlen prognostiziert. Im Jahr 2020 war noch ein Anstieg von 307 Kindern zu verzeichnen. Im Berichtsjahr 2021 ist diese Zahl um 62 Kinder gesunken. Absolut sind die Kinderzahlen von 27.413 im Jahr 2020 um 62 Kinder auf 27.351 im Jahr 2021 gefallen.

Bei einer Hochrechnung/Trendverlängerung bis ins Jahr 2026 (3,5 Jahrgänge) wird von einer Steigerung bei den Kinderzahlen um im Durchschnitt 500 Kinder pro Jahr ausgegangen.

Berechnungsgrundlage für diesen Trend ist die Entwicklung in den vergangenen 6 Jahren (2015 bis 2021) unter Berücksichtigung der Geburtenzahlen zum 31.12.2021 im Bereich der zu diesem Zeitpunkt 0- bis unter 3-Jährigen (2022 bis 2024).

Für die Jahre 2025 bis 2027 wird die Prognose über eine Mittelwertberechnung der Entwicklung zwischen 2015 und 2021 erstellt. Der prognostizierte Zuwachs beträgt damit für die Folgejahre 2025 bis 2027 jährlich 435 Kinder.

Bei den Kindern im Grundschulalter (4 Jahrgänge) sind ab 2003 die Gesamtzahlen der Bezugsjahrgänge angestiegen.

Berechnungsgrundlage für die Prognose 2022 bis 2027 ist die Zahl der zum 31.12.2021 in Frankfurt lebenden 1 bis 9jährigen Kinder.

Im Jahr 2020 sind die Kinderzahlen im Bereich der Grundschulkinder um 136 auf 27.937 Kinder gestiegen.

Im Berichtsjahr 2021 ist wieder ein Anstieg zu verzeichnen (+30). Absolut sind die Kinderzahlen von 27.937 im Jahr 2020 um 30 Kinder auf 27.967 im Jahr 2021 gestiegen.

Bei einer Hochrechnung/Trendverlängerung bis ins Jahr 2027 (4 Jahrgänge) wird von einer Steigerung bei den Kinderzahlen um im Durchschnitt weiterhin 500 Kinder pro Jahr ausgegangen.

Für alle 3 Altersgruppen (Kinder unter 3 Jahren, Kindergartenkinder, Grundschulkinder) gilt, dass auch andere Daten und Erkenntnisse eine weiter steigende Nachfrage und damit einen entsprechenden Handlungsbedarf bestätigen:

  • Insgesamt hoher Auslastungsgrad
  • Kaum noch frei gemeldete Plätze im kindernetfrankfurt und viele Anfragen bei der "Infobörse Kindertagesbetreuung"
  • Auswertung zu unberücksichtigten Vormerkungen aus dem kindernetfrankfurt
  • Aktuelle Versorgungsengpässe in einigen Stadtteilen

3. Entwicklung des Angebots der Kindertagesbetreuung

Die Stadt Frankfurt hat das Platzangebot seit Beginn der 90er Jahre konsequent ausgebaut. Vor allem als Folge der seit dem Jahr 2000 wieder steigenden Kinderzahlen bedarf jedoch das Ziel, den geltenden Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz zu gewährleisten und für Kinder unter 3 Jahren seit 2013 einzulösen, weiterer Anstrengungen. Auch für die Grundschulkinder will der Magistrat ein verlässliches Bildungs- und Betreuungsangebot bereithalten, insbesondere auch vor dem Hintergrund der Einführung eines Rechtsanspruchs für diese Altersgruppe ab 2026. Dies wird u.a. im Rahmen der Ganztagsschulentwicklung ermöglicht (vgl. Kapitel 3.4).

Die folgende Tabelle zeigt, dass in den vergangenen 7 Jahren ein erheblicher Ausbau der Platzkapazität in allen Altersstufen erfolgt ist. Auch im Jahr 2021 konnten wieder Verbesserungen erreicht werden. Wegen der stark steigenden Kinderzahlen und der Gefährdung des Rechtsanspruchs wurde für die Maßnahmenplanung ab 2004 der vorrangige Ausbau des Kindergartenangebots festgelegt. Die Erweiterung der Betreuungsplätze für Grundschulkinder fußt vor allem auf den Maßnahmen, die im Rahmen der Ganztagsschulentwicklung ergriffen werden. Ab dem Jahr 2008 wurde dann auch wegen der Änderungen im SGB VIII (Einführung des Rechtsanspruchs für Kinder unter 3 Jahren zum August 2013) das Angebot in Krippen und Krabbelstuben massiv ausgebaut.

Parallel dazu wurde für die gleiche Altersgruppe das Angebot in Tagesfamilien erweitert. Dabei wurde ab dem Berichtsjahr 2020 eine Anpassung vorgenommen. Bis 2019 wurden auch sogenannte "ruhenden" Pflegeerlaubnisse mitgezählt. Ab 2020 werden nun nur noch die tatsächlich laut Pflegeerlaubnis zur Verfügung stehenden U3-Plätze gezählt. Dadurch kam es zu einem rechnerischen Rückgang um 220 Plätzen in diesem Angebotssegment.

Betrieblich geförderte Kindertageseinrichtungen

Insbesondere im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren realisieren immer mehr Betriebe und Unternehmen in Frankfurt am Main die Option, die Kinderbetreuung für ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen betrieblich zu fördern. Seit dem Jahr 1992 werden Betriebe, die eine betriebliche Kindertageseinrichtung einrichten, von der Stadt Frankfurt finanziell unterstützt.

Auf der Grundlage dieses Frankfurter Programms zur Förderung betrieblicher und betriebsnaher Einrichtungen werden zum Stichtag 01.11.2021 in Frankfurt am Main 63 betriebliche Kindertageseinrichtungen betrieben, die 1.946 Plätze für Kinder unter 3 Jahren, 1.210 Kindergartenplätze und 35 Hortplätze zur Verfügung stellen. Dies sind insgesamt 3.191 Plätze in betrieblichen und betriebsnahen Einrichtungen.

3.1 Entwicklung im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren / Rechtsanspruch für Kinder ab vollendetem

  1. Lebensjahr seit 2013

Bei den Platzzahlen (Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze in Krippen und Krabbelstuben sowie in altersgemischten Kindergartengruppen und Kindertagespflege) erfolgte in den Jahren von 2015 bis 2021 ein kontinuierlicher Ausbau des Angebots um insgesamt 1.367 Plätze in Tageseinrichtungen und um 505 Plätze in Kindertagespflege.

Im aktuellen Berichtsjahr 2021 konnte das geplante Ausbauziel von 580 Kita-Plätzen nicht erreicht werden. Auf Grund zeitlicher Verzögerungen bei Neubau-Projekten, die u.a. im Zusammenhang mit dem Beginn der Corona-Pandemie stehen sowie immer schwieriger werdender Suche nach geeigneten Liegenschaften zur Umsetzung im Sofortprogramm Kinderbetreuung wurden 35 neue Plätze geschaffen. Da im gleichen Zeitraum zwischen 2020 und 2021 die Kinderzahlen stark gesunken sind (um 728 Kinder), ist der Versorgungsgrad in Tageseinrichtungen im Bereich der Kinder unter 3 Jahren um einen Prozentpunkt auf 46 % gestiegen. Absolut standen zum 01.11.2021 insgesamt 11.093 Plätze in Krippen und Krabbelstuben sowie in altersgemischten Kindergartengruppen zur Verfügung.

Vor allem in dieser Altersgruppe (0- bis unter 3-Jährige Kinder) wird ein nennenswerter Teil der Kinder in Kindertagespflege betreut. Seit 15 Jahren ist der Betreuung in Tagesfamilien durch weitreichende gesetzliche Neuregelungen ein erweiterter rechtlicher Rahmen verliehen worden. Bei der Planung des Gesamtangebots für diese Altersgruppe ist die Betreuung in Tagesfamilien als gleichrangige Angebotsform mit zu berücksichtigen. Zum Selbstverständnis von Tagesfamilien gehört es, dass die Kinder bis zum Übergang in den Kindergarten weiterbetreut werden wie auch in dieser Altersgruppe ergänzend zur Kita betreut werden, wenn das aufgrund der Arbeitszeiten der Eltern erforderlich ist. Ebenso werden Schulkinder sowohl einrichtungsergänzend als auch alternativ zum Hort in Tagesfamilien betreut. Zum Stichtag 01.11.2009 wurden 576 Kinder unter 3 Jahren in Tagesfamilien bei rund 240 Tagesmüttern und Tagesvätern betreut. Seitdem ist das Angebot in diesem Bereich angestiegen. Im Berichtsjahr 2021 können nunmehr laut Pflegeerlaubnis-Kapazität 1.306 Kinder unter 3 Jahren in Tagesfamilien von rund 520 Tagesmüttern und Tagesvätern betreut werden.

Die Betreuung in Tagesfamilien ist während der vergangenen Jahre stetig qualitativ und quantitativ weiterentwickelt worden. Dadurch konnte die Anzahl der tätigen Tagesmütter und Tagesväter mehr als verdoppelt werden. Seit 2013 stagnierte der Ausbau in der Betreuung in Tagesfamilien, gleichwohl gelang es, die Gesamtanzahl der Tagesmütter und Tagesväter konstant zu halten (jährlich beenden 50-80 Personen ihre Tätigkeit - die gleiche Anzahl kommt an neuen Tagesmüttern und Tagesvätern hinzu). Im Jahr 2016 war erstmals seit 4 Jahren wieder ein nennenswerter Ausbau des Angebots in Tagesfamilien gelungen. Die Anzahl der Plätze hatte sich um 138 auf nunmehr 939 Plätze erhöht. Im Jahr 2019 konnte dieser Anstieg weiter fortgeführt werden. Die Anzahl der Plätze hat sich um 47 auf 1.527 Plätze erhöht. Im Jahr 2020 wurde bei der Zählung der Plätze in Kindertagespflege eine Anpassung vorgenommen. Bis 2019 wurden auch sogenannte "ruhenden" Pflegeerlaubnisse mitgezählt. Ab 2020 werden nun nur noch die tatsächlich laut Pflegeerlaubnis zur Verfügung stehenden U3-Plätze gezählt. Dadurch kam es zu einem rechnerischen Rückgang um 220 Plätzen in diesem Angebotssegment.

Seit 2013 beteiligen sich freie Träger an den Aufgaben der Betreuung in Tagesfamilien und betreiben für bestimmte Stadtteile in Frankfurt am Main wohnortnah sogenannte Fachdienste. Sowohl die Tagesmütter und Tagesväter als auch Eltern nutzen das Beratungs- und Unterstützungsangebot vor Ort. Derzeit beteiligen sich 6 freie Träger an diesen Aufgaben. - Das Ziel, die Betreuung in Tagesfamilien im Bewusstsein der Eltern weiter sichtbar und bekannt zu machen, wird stetig verfolgt und an geeigneten Maßnahmen gearbeitet.

Rechnet man die Plätze in Tagesfamilien zu den Plätzen in Kindertageseinrichtungen, ergibt sich eine Gesamtzahl von 12.399 Plätzen. Mit diesem Platzangebot wird in 2021 ein Versorgungsgrad von 52 % in Bezug auf die 3 Jahrgänge der unter 3-Jährigen erreicht. Damit liegt Frankfurt über dem gesetzten bundesweiten Mittelwert zum Ausbau von U3 Plätzen. Das Versorgungsziel wird seit dem Bericht B 379 vom 09.10.2015 mit 53 % in Bezug auf 3 Jahrgänge (0- bis unter 3-Jährige) beziffert.

Der Magistrat geht bei der Ermittlung des Versorgungsziels weiterhin von 3 Jahrgängen (Kinder von 0 bis 3 Jahren) aus. Eine Reduzierung der Versorgungsziele - gerade auf 2 Jahrgänge (Kinder von 1 bis 3 Jahren), weil nur für diese Altersgruppe der individuelle Rechtsanspruch besteht - erscheint aus Sicht des Magistrats nicht ausreichend.

Auch ein bedarfsgerechtes Angebot für Kinder unter 1 Jahr ist per Gesetz (§ 24, Abs. 1, SGB VIII) zu schaffen (wenn auch ohne den individuell einklagbaren Rechtsanspruch) und wird auch von den Familien nachgefragt. Darum übernimmt die Stadt die Verantwortung und baut auch über dem bereits erreichten bundesweiten Mittelwert hinaus weiter aus, sodass 2022 ein Versorgungsgrad von 53% für die 3 Jahrgänge prognostiziert wird, womit das gesetzte Versorgungsziel in dieser Altersgruppe erreicht wäre.

Seit 01.08.2013 gilt der uneingeschränkte (subjektive, d. h. individuell einklagbare) Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder Tagesfamilie für jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr.

Zur Einlösung des Rechtsanspruchs hält der Magistrat die Umsetzung eines Versorgungsgrads von 53%, bezogen auf die ersten drei Jahrgänge, für erforderlich. Um dieses Ziel zu erreichen müssten zwischen 2022 und 2027 insgesamt 974 zusätzliche Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen und in Tagesfamilien eingerichtet werden (siehe dazu die folgende Tabellenübersicht). In der vorliegenden Planung ist ein entsprechender Platzausbau zwischen 2022 bis 2027 in Kindertageseinrichtungen und in Tagesfamilien kalkuliert. Das stellt nicht nur die Stadt Frankfurt, sondern auch die Träger von Kindertageseinrichtungen vor erhebliche Herausforderungen.

Die Platzausbauplanung zur Einlösung des Rechtsanspruchs ab 2013 legt der Magistrat mit diesem Bericht vor (siehe Kapitel 4.1).

Null- bis Dreijährige - Entwicklung der Kinder- und Platzzahlen

Die in der Tabelle abgebildeten Ausbauzahlen (Veränderungen zum Vorjahr) beinhalten ab dem Jahr 2022 neue Plätze für unter 3Jährige über das Frankfurter Sofortprogramm Kinderbetreuung, über Kita-Neubauten sowie Erweiterungen in bestehenden Kitas.

3.2 Entwicklung im Bereich Kindergarten

Seit dem Jahr 2000 erfolgte ein kontinuierlicher Ausbau des Kindergarten-Platzangebots. Allein in den letzten sechs Jahren wurden 2.071 zusätzliche Kindergartenplätze geschaffen (2016 +591 Plätze, 2017 +452 Plätze, 2018 +286 Plätze, 2019 +563 Plätze, 2020 +105 Plätze, 2021 +74 Plätze). Dem stand im gleichen Zeitraum ein Anstieg um 2.449 Kinder gegenüber. So war der Versorgungsgrad trotz erheblichem Platzausbau zwischen 2015 und 2020 sogar leicht gesunken. Er betrug 2020, bezogen auf 3,5 Jahrgänge, 94%. Im aktuellen Berichtsjahr 2021 ist der Versorgungsgrad, vor allem wegen der rückläufigen Kinderzahlen, nun erstmals wieder gestiegen und liegt aktuell bei 95%.

Um der zu erwartenden, zukünftig allerdings geringeren, Zunahme der Kinderzahlen gerecht zu werden und auch den Versorgungsgrad weiter zu verbessern, sind weiterhin große Anstrengungen beim Kindergarten-Platzausbau erforderlich. Dabei kommt es auch darauf an, eine größere regionale Ausgewogenheit zu erreichen.

Zusätzlich zu den Angebotserweiterungen im Rahmen des Sofortprogramms Kinderbetreuung werden zusätzliche Platzkapazitäten in den vorgesehenen Kita-Neubauten geschaffen.

Die unter 3.1 beschriebenen geplanten Platzerweiterungen für Kinder unter 3 Jahren verstärken das Erfordernis einer lückenlosen Anschlussbetreuung im Kindergarten zum vollendeten 3. Lebensjahr der Kinder. Kann der Wechsel nicht zum 3. Geburtstag erfolgen, hat dies zur Folge, dass Dreijährige in Krippen und Krabbelstuben bleiben müssen, diese Plätze also nicht zeitnah mit Kleinkindern belegt werden können. Vor diesem Hintergrund hat der Magistrat im Rahmen des Berichtes B 864 vom 2.10.2009 (Beschluss der StVV vom 28.01.2010 § 7474) das Versorgungsziel im Kindergartenbereich auf 100% angehoben.

Wegen der seit Jahren gestiegenen Kinderzahlen wird das Versorgungsziel voraussichtlich erst 2024 erreicht. (vgl. folgende Tabelle).

Die Erweiterung der Anteile von Ganztags- und Teilzeit-Plätzen am Gesamtangebot im Kindergartenbereich wurde bereits im Bericht vom 18.02.2000 (B 102) ausdrücklich als Ziel der Angebotsplanung benannt.

Das Ziel einer bedarfsgerechten Ausweitung des Ganztagsangebots wird kontinuierlich weiterverfolgt. So konnte der Anteil der Ganztagsplätze im Kindergarten mittlerweile auf 84% erhöht werden, der Anteil der Teilzeitplätze liegt 2021 bei 13% und der Anteil der Halbtagsplätze nur noch bei 3%.

Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung seit dem Jahr 2000: 3.3 Entwicklungen im Bereich der Angebote für Grundschulkinder

Der Bedarf an Ganztags- und Betreuungsangeboten für Grundschulkinder steigt in Frankfurt am Main kontinuierlich. Das zeigt die deutlich gestiegene Nachfrage in allen Frankfurter Stadtteilen. In den vergangenen Jahren war dieser höhere Bedarf eher in den innenstadtnahen Planungs- und Schulbezirken zu verzeichnen. Heute stellt sich die Situation so dar, dass im gesamten Stadtgebiet ein großer Bedarf erkennbar ist. Belege hierfür sind die Anzahl der unberücksichtigten Vormerkungen im kindernetfrankfurt, vermehrte Nachfrage nach Ganztags- und Betreuungsangeboten in der Infobörse Kindertagesbetreuung des Stadtschulamtes und die Überbelegungen in den Horten, den Schülerinnen- und Schülerläden und den Erweiterten Schulischen Betreuungen.

Zurückzuführen ist die gestiegene Nachfrage im Bereich der Schulkinderbetreuung zum einen auf das stetige Wachstum der Stadt Frankfurt. Zum anderen benötigen viele Familien einen Betreuungsplatz über die Unterrichtszeit hinaus, um Beruf und Familie vereinbaren zu können.

Der gut voranschreitende Ausbau von Betreuungsplätzen für unter Dreijährige und die gute Versorgungssituation im Bereich der Drei- bis Sechsjährigen macht zudem die Rückkehr in den Beruf schon sehr viel früher attraktiv und möglich. Hier greifen die städtischen Bemühungen zur Erhöhung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Zudem gibt es im Bereich der Drei- bis Sechsjährigen eine Ausweitung der Betreuungsdauer, sodass viele Familien mit ihrer Berufstätigkeit und Lebensplanung auf eine Entlastung durch ein Betreuungsangebot eingestellt sind. Beim Übergang der Kinder vom Kindergarten in die Grundschule sind sie auf eine Fortsetzung des Ganztags- und Betreuungsangebots im vergleichbaren zeitlichen Rahmen angewiesen. Hinzu kommt, dass Eltern die Förderung ihrer Kinder in Horten, schulischen Betreuungsangeboten und ganztägig arbeitenden Schulen sehr schätzen und Kinder hier gerne ihren Nachmittag mit Kindern ihrer Altersgruppe oder auch jahrgangsübergreifend verbringen.

Die Planung für die Altersgruppe der Schulkinder beruht auf dem gesetzlichen Auftrag aus dem SGB VIII (vgl. § 24, Satz 4 SGB VIII). Nach neuester beschlossener Gesetzgebung des Bundes wird auch in dieser Altersgruppe ab dem Jahr 2026 sukzessive ein Rechtsanspruch eingeführt (beginnend für Schülerinnen und Schüler der

  1. Klasse).

Das Versorgungsziel für die verschiedenen Betreuungsangebote im Bereich der Grundschulkinder wurde im letzten Bericht (B 83 vom 18.02.2022, Beschluss der StVV vom 09.06.2022, § 1873) auf 100% in Bezug auf die 4 Jahrgänge der Grundschulkinder, dem Rechtsanspruch folgend, angehoben.

Begründet wurde diese Erhöhung des Versorgungsziels mit dem Anstieg der Ganztagsquote im Kindergartenbereich und des daraus resultierenden Anschlussbetreuungsbedarfs im gleichen zeitlichen Umfang (bis 17 Uhr) nach der Einschulung sowie mit der geänderten Gesetzeslage (Einführung eines Rechtsanspruchs ab 2026).

Zum 01.11.2021 standen den Grundschulkindern 9.671 Hortplätze und 7.532 Plätze in der Erweiterten Schulischen Betreuung sowie 67 Plätze in der Übermittagsbetreuung (siehe 3.4.1) zur Verfügung. Dies ergibt insgesamt 17.270 Plätze und einen stadtweiten Versorgungsgrad über platzbezogene Angebote von 62%. In dieser Quote sind noch nicht die schulbezogenen Bildungs- und Betreuungsangebote einbezogen, wie über die ESB hinausgehende Angebote im Pakt für den Nachmittag und das Ganztagsschulprogramm des Landes Hessen (Profil 1, 2, 3).

Der Pakt für den Nachmittag bietet allen Kindern der jeweiligen Schule verlässliche Angebote von 07:30 Uhr bis maximal 17 Uhr inklusive Ferienprogramm bei 25 Schließtagen.

Grundschulen, die sich zur Schule mit Ganztagsangeboten nach Profil 1, 2 oder als Ganztagsschule nach Profil 3 weiterentwickeln möchten, müssen eine Mindestteilnahmezahl nachweisen. Für Grundschulen liegt der Wert bei 20 % der Schülerinnen- und Schülerschaft oder bei mindestens 30 Kindern. Das bedeutet, dass mindestens für diese Anzahl an Kindern Angebote vorgehalten werden.

In Schulbezirken, in denen die jeweilige Schule den Pakt für den Nachmittag umsetzt, können alle Grundschulkinder mit entsprechenden Bedarfen eine verlässliche Angebotsstruktur bis 17 Uhr und Ferienangebote nutzen. Zu diesen Angeboten gehören Horte, Erweiterte Schulische Betreuungen und weitere schulische Ganztagsangebote. Zum Schuljahr 2021/2022 waren 6.204 Kinder für Angebote im Pakt für den Nachmittag angemeldet. Damit sind über diese Angebotsform ca. 22 % aller anspruchsberechtigten Schulkinder versorgt.

Zusätzlich basiert die Berechnung der Betreuungsquote nicht auf den Schüler*innenzahlen der jeweiligen Grundschulen, sondern auf der Anzahl der im Schulbezirk gemeldeten Kinder. Aufgrund der durchschnittlichen Eingangsquote von 87% liegt die tatsächliche Versorgung also nochmal höher. (Die "fehlenden" 13% der Kinder besuchen Privatschulen oder Förderschulen.)

3.4 Entwicklung von Grundschulen zu ganztägig arbeitenden Schulen

Die Stadt Frankfurt am Main hat sich das Ziel gesetzt, alle öffentlichen Schulen zu ganztägig arbeitenden Schulen zu entwickeln. Insbesondere Grundschulen und Schulen mit Grundstufen stehen hier aufgrund der zuvor genannten Anschlussfähigkeit und mit Blick auf den für 2026 angekündigten Rechtsanspruch auf Schulkindbetreuung im Fokus. Die Schulen sollen bei ihrem Angebot folgende Eckpunkte bzw. Standards erfüllen:

  • Verlässliche Öffnungszeiten und Angebote von 7.30 Uhr bis 17 Uhr
  • Rhythmisierte und verzahnte Tagesstruktur, das bedeutet einen Wechsel von Unterricht und Freizeit sowie eine pädagogisch gestaltete Mittagspause mit einer warmen Mahlzeit und Angeboten zur Bewegung und Entspannung
  • Alle Kinder der Schule können sich für außerunterrichtliche Angebote anmelden
  • Ferienbetreuung bei maximal 25 Schließtagen jährlich

Die Stadt Frankfurt am Main visiert mit diesen Eckpunkten folgende Ziele an:

  • Schulen entwickeln mit den jeweiligen Trägern im Rahmen eines integrierten und kooperativen Ganztagskonzeptes einen kindgerechten Tagesablauf mit unterschiedlichen Angeboten in den Bereichen Freizeit, Betreuung und Bildung
  • Damit erleichtern sie den Kindern u.a. den Wechsel vom Kindergarten in die Grundschule und legen wichtige Grundsteine für eine inklusive Beschulung aller Kinder ihres Bezirks
  • Zugangs- bzw. Bildungschancen werden gestärkt
  • Alle Kinder erhalten eine ganzheitliche Förderung
  • Die Schulen fördern mit ihren Angeboten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Die Stadt Frankfurt am Main hat seit dem Jahr 2000 verschiedene Programme aufgelegt, um ihre Ziele zu erreichen. Gleichzeitig installiert sie zusätzlich die vom Land Hessen entwickelten Ganztagsprogramme an ihren Schulen. Daraus ergibt sich eine große Anzahl von Angeboten außerhalb des Unterrichts, die an den Frankfurter Grundschulen fast flächendeckend zur Verfügung stehen.

Vor dem Unterricht gibt es in Grundschulen eine Frühbetreuung, die in der Regel um 7.30 Uhr beginnt. Sie kann von allen Kindern der Schule nach Bedarf entgeltfrei genutzt werden. 88 Grundschulen/Schulen mit Grundstufen halten dieses Angebot vor. Das Land Hessen verankert in seinem Schulgesetz eine verlässliche Schulzeit. An Grundschulen sind für 1. und 2. Klassen vier und für 3. und 4. Klassen fünf Zeitstunden Unterricht täglich garantiert. (S. §17 HSchG)

Außerhalb des Unterrichts entsprechen die Förderprogramme Erweiterte Schulische Betreuung (ESB) und der Pakt für den Nachmittag den Zielen der Stadt Frankfurt am Main. In Schulen, die den Pakt für den Nachmittag umsetzen, ist die Erweiterte Schulische Betreuung ein Teil dessen. Sie sollen flächendeckend an den Schulen verfügbar sein.

3.4.1 Erweiterte Schulische Betreuung (ESB)

Die Erweiterte Schulische Betreuung ist ein verlässliches Angebot an Grundschulen mit einer Öffnungszeit bis 17 Uhr. Es beinhaltet eine Ferienbetreuung bei maximal 25 Schließtagen im Jahr. Das Angebot ist entgeltpflichtig und orientiert sich an den kommunalen Regelungen für Elternentgelte in Frankfurter Kindertageseinrichtungen.

Am 01.11.2021 gab es an 78 Frankfurter Grundschulen bzw. Schulen mit Grundstufen eine Erweiterte Schulische Betreuung mit insgesamt 7.532 Plätzen.

Die Anzahl der jeweils neu eingerichteten ESB-Plätze konnte in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesteigert werden. 2021 wurden 305 ESB Plätze neu geschaffen.

Gründe dafür, dass nicht mehr Plätze umgesetzt werden konnten, liegen in den folgenden Bereichen:

  • Beginn der weltweiten Corona-Pandemie
  • Teilweise können an den Schulen keine Kompromisse zur gemeinsamen Nutzung der vorhandenen Räume gefunden werden. Hier zeigt sich u.a., dass die Bereitschaft zur gemeinsamen Nutzung nicht vorausgesetzt werden kann und dass die Thematik multifunktionale Nutzung von Räumlichkeiten ein Entwicklungsthema darstellt. Die Etablierung multifunktionaler Raumnutzung ist eine Maßnahme in der integrierten Schulentwicklungsplanung.

3.4.2 Pakt für den Nachmittag (PfdN)

Ziel des "Pakt für den Nachmittag" ist, dass alle Kinder der Schule einen Platz erhalten bzw. Ganztagsangebote besuchen können. Eine Versorgungsquote bis zu 100% wird bei Bedarf über die Angebote in der jeweiligen Schule (Frühbetreuung, Erweiterte Schulische Betreuung und weitere Bildungs- und Betreuungsangebote) und ihrer Kooperationspartnerinnen und -partner im Stadtteil (insbesondere Horte sowie Schülerinnen- und Schülerläden) sichergestellt.

Die teilnehmenden Schulen und ihre Träger bieten eine verlässliche Bildung und Betreuung von 7.30 Uhr bis 17 Uhr an. Es gibt eine Mittagspause mit einer warmen Mahlzeit für die Kinder. Alle Schülerinnen und Schüler können bei maximal 25 Schließtagen an Ferienangeboten teilnehmen.

Alle Grundschulen und Grundstufen haben jährlich die Möglichkeit, sich um die Aufnahme in den Pakt für den Nachmittag zu bewerben. Neue Grundschulen gründet die Stadt Frankfurt von Anfang an mit dem Auftrag, ein innovatives und integriertes Ganztagsangebot für alle Kinder sicherzustellen und beantragt für sie die Aufnahme in den Pakt für den Nachmittag. Neben den neuen Schulen gibt es weitere, die ausreichend Räume und Essensplätze besitzen, um sich sofort bewerben zu können.

Im Schuljahr 2021/2022 wurden keine neuen Schulen im Pakt für den Nachmittag aufgenommen.

Eine Interpretation für das geringe Interesse seitens der Schulen ist, dass das aktuelle Konzept des Pakts für den Nachmittag nicht den Entwicklungszielen der Schulen und ihrer Träger entspricht. Eine andere Interpretation kann sein, dass die Betreuungsgarantie unter Berücksichtigung der steigenden Schüler*innenzahlen eine eher abschreckende Wirkung auf die Frankfurter Schullandschaft hat, ihre ganztägige Arbeit auf eine verbindliche Grundlage für alle Kinder zu stellen. Es wird insgesamt davon ausgegangen, dass die Gründe für das geringe Interesse vielfältig sind:

  • Alle Landesprogramme basieren auf Freiwilligkeit und setzen Gremienbeschlüsse der Schulen voraus
  • Aus zahlreichen Kollegien wird eine geringe Bereitschaft zurückgemeldet, verlässlich ganztägig zu arbeiten
  • Einige Schulen teilen nicht die Ziele des Pakts für den Nachmittag oder priorisieren andere Entwicklungsziele als Ganztagsschulentwicklung höher

Zusammenfassend gibt es aktuell nur bedingt Möglichkeiten für den Schulträger, den Ausbau der wichtigsten Förderprogramme im Kontext Ganztagsschulentwicklung bedarfsgerecht zu steuern. Diese Situation soll mit der Entwicklung eines Gesamtkonzepts für ganztägig arbeitende Grundschulen/Schulen mit Grundstufen unter Beteiligung des Fachfeldes verbessert werden. Die verschiedenen Förderprogramme im Kontext Ganztagsschulentwicklung sollen in dem Gesamtkonzept zusammengeführt werden.

Die " Offene Frankfurter Ganztagsschule " (OFG) wurde als kommunales Ganztagsprogramm entwickelt und wird nur noch in Kombination mit dem Pakt für den Nachmittag ausgebaut. Die Ziele und Angebote ähneln dem Pakt für den Nachmittag; mit dessen Einführung unterstützen nun das Land Hessen und die Stadt Frankfurt am Main die Ganztagsschulentwicklung gemeinsam. OFG setzen aktuell noch sechs Grundschulen um.

3.4.3 Förderprogramme des Landes Hessen

Das Land Hessen bietet folgende weitere Ganztagsprogramme an (Grundlagen dafür sind die Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz und der dazugehörige Qualitätsrahmen.): Profil 1

Schulen mit Ganztagsangeboten im Profil 1 öffnen an mindestens drei Tagen wöchentlich von 7.30 Uhr bis 14.30 Uhr. Neben dem Unterricht gibt es Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung, Förderung und Freizeitangebote.

Profil 2

Schulen mit Ganztagsangeboten im Profil 2 halten von Montag bis Donnerstag Ganztagsangebote von 7.30 Uhr bis 16 Uhr oder 17 Uhr und freitags bis mindestens 14 Uhr bereit.

Die Teilnahme an Angeboten im Profil 1 und 2 sind für die Schülerinnen und Schüler freiwillig und erst nach Anmeldung für ein Angebot verpflichtend.

Profil 3

Ganztagsschulen im Profil 3 öffnen an fünf Tagen von 7.30 Uhr bis 16 Uhr oder 17 Uhr. Die Teilnahme an den Angeboten ist teilweise oder vollständig verpflichtend.

In Schulen mit Ganztagsangeboten nach Profil 1 und 2 ist gemäß Richtlinie kein Ferienprogramm vorgesehen. Schulen mit Profil 3 sehen in ihrem pädagogischen Konzept nach ihren Möglichkeiten eine Ferienbetreuung vor. Dafür kann ein Elternentgelt erhoben werden.

Zum Schuljahr 2021/22 sind 36 Grundschulen/Schulen mit Grundstufen im Ganztagsschulprogramm des Landes Hessen anerkannt, davon

19 als Schule mit GanztagsangebotenProfil 1
11 als Schule mit GanztagsangebotenProfil 2
6 als GanztagsschulenProfil 3

4. Planung der Angebotserweiterungen 2022 bis 2027

Der Magistrat plant auch in den kommenden Jahren den weiteren Ausbau des Angebots im Bereich der Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder in allen Altersgruppen.

Im Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren geschieht dies vor dem Hintergrund der in Kapitel 3.1 beschriebenen gesetzlichen Änderungen, die seit 1.08.2013 den individuellen Rechtsanspruch für Kinder zwischen dem vollendeten 1. und 3. Lebensjahres begründen.

Zur Einlösung des Rechtsanspruchs hält der Magistrat die Umsetzung eines Versorgungsgrads von 53%, bezogen auf die ersten drei Jahrgänge, für erforderlich.

Im Bereich der Angebote für Kinder im Kindergartenalter ist der weitere Ausbau zur Sicherung des seit 1996 bestehenden Rechtsanspruchs erforderlich, um den entstehenden Mehrbedarf durch steigende Kinderzahlen abzudecken.

Gleichzeitig ist der verstärkte Anschluss-Betreuungsbedarf durch ein umfassend ausgebautes Angebot für Kinder unter 3 Jahren zu berücksichtigen.

Vor diesem Hintergrund wurde ab 2009 das Versorgungsziel im Kindergartenbereich auf 100% in Bezug auf 3,5 Jahrgänge (Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt) festgesetzt . (vgl. B 864 vom 2.10.2009; Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2010, § 7474). Um dieses Ziel langfristig zu erreichen, plant der Magistrat eine Erweiterung um 4.244 Kindergartenplätze in den Jahren von 2022 bis 2027.

Auch im Bereich der Angebote für Kinder im Grundschulalter ist ein weiterer Ausbau geplant. Auch hier geschieht dies vor dem Hintergrund steigender Kinderzahlen und der hohen Nachfrage von Eltern. Gerade durch den massiven Ausbau des Kindergartenangebots und insbesondere wegen der steigenden Nutzung von Ganztagsplätzen im Kindergarten entsteht bei vielen Familien ein Folgebedarf mit dem Übergang in die Grundschule. Seit dem Schuljahr 2015/2016 wird eine starke Angebotserweiterung an verlässlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten bis 17 Uhr am Standort Schule durch den "Pakt für den Nachmittag" umgesetzt.

In diesem Zusammenhang wird derzeit ein Gesamtkonzept für ganztägig arbeitende Grundschulen/Grundstufen entwickelt. Ziel ist es ein einheitliches Strukturmodell zu schaffen, das die bisherigen Förderprogramme des Landes Hessens und die kommunal finanzierten Steuerungselemente zur Ganztagsschulentwicklung vereint und das als Grundlage für alle Grundschulen dienen soll. Bis zum Abschluss der Ganztagsschulentwicklung werden flexible, auf den Schulbezirk zugeschnittene Übergangsmaßnahmen ergriffen. In einer Pilotphase wird das Modell in der Zwischenzeit an 9 Grundschulen erprobt.

Seit der mit diesem Bericht dokumentierten Bestandserhebung zum Stichtag

  1. November 2021 wurde das Platzangebot im Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren, im Kindergarten- und im Schulkinderbereich durch Neugründungen und Erweiterungen von Kita-Projekten im Rahmen des Sofortprogramms Kinderbetreuung und der Erweiterten Schulischen Betreuung sowie des "Pakts für den Nachmittag" weiter ausgebaut.

Eine größere Zahl weiterer Projekte wurde vorbereitet und wird im Laufe des Jahres 2022 zur Verfügung gestellt.

Die Planung und Umsetzung dieser Projekte bedarf gesicherter finanzieller Rahmenbedingungen und der partnerschaftlichen Zusammenarbeit von Stadtschulamt und Trägern, dem städtischen Eigenbetrieb Kita Frankfurt, Dachverbänden und Fördervereinen.

4.1 Ausbauplanung im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren

Im Jahr 2021 konnten 35 neue Plätze in Krippen und Krabbelstuben geschaffen werden. Im Bereich der Kindertagespflege ist das Angebot mit 1.306 Plätzen für Kinder unter 3 Jahren gegenüber dem Vorjahr nahezu stabil geblieben.

Im Jahr 2021 konnte vor dem Hintergrund der gesunkenen Kinderzahlen mit den umgesetzten Projekten trotzdem ein Versorgungsgrad von 52% erreicht werden, was über dem bundesweit festgelegten Mittelwert liegt.

Da im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren ein großer Teil des Angebots im Bereich der Einrichtungen mit gesamtstädtischem Bezug angesiedelt ist (Angebote der betrieblichen und betriebsnahen Einrichtungen, aber auch Angebote mit speziellem pädagogischem Profil, z.B. bilinguale Einrichtungen, Waldorfpädagogik, Montessoripädagogik etc.), werden 20 bis 25 % der Kinder über diese Einrichtungen betreut. Diese Einrichtungen betreuen Kinder aus dem gesamten Stadtgebiet. Nur betrieblich geförderte Kindertageseinrichtungen betreuen, entsprechend den Finanzierungsvereinbarungen, auch Kinder aus dem Umland.

Das bedeutet, dass die angestrebte rechnerische Versorgungsquote in den Regionen 40% beträgt.

Gründe für eine Verzögerung steigender Ausbauquoten sind:

  • Die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Maßnahmen und Folgen. Damit konnte der Ausbau nicht wie geplant vorangetrieben werden.
  • Der zunehmende Mangel an Fachkräften über alle Trägerbereiche hinweg. Die Fachschulen des Landes haben zwar die Ausbildungskapazitäten für Erzieherinnen und Erzieher erweitert und Angebote für den Quereinstieg sowie berufsbegleitende Ausbildungsformen entwickelt. Dies deckt aber noch nicht den erforderlichen Bedarf.
  • Bauliche Verzögerungen im Bereich der Kita-Neubauten. Für einige der geplanten Neubauten konnten bisher keine geeigneten Flächen (Grundstücke) gefunden werden.
  • Im Bereich des Sofortprogramms (Anmietung von Gewerbe- oder Wohnraum und Umwandlung in Kindertageseinrichtungen) wird es immer schwieriger geeignete Liegenschaften zu finden.
  • Bei der Erweiterung im Bestand (bei bestehenden Kitas des städtischen Eigenbetriebs/Betrieb 48 und bei katholischen und evangelischen Kirchengemeinden) sind geplante Maßnahmen in einigen Fällen nach näherer Prüfung nicht umsetzbar, weil z.B. die Kosten wesentlich höher sind als ursprünglich veranschlagt oder die Substanz vorhandener Gebäude einen Anbau/Erweiterung aus baulichen Gründen nicht zulässt.

In einer Abfrage zum Stichtag 01.05.2014 hatte das Stadtschulamt die Tageseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahren der großen Träger (städtischer Träger Kita Frankfurt, Caritasverband und katholische Kitas, Diakonisches Werk und evangelische Kitas, Arbeiterwohlfahrt, Verein zur Unterstützung berufstätiger Eltern, Gesellschaft für Jugendarbeit und Bildungsplanung, Gesellschaft zur Förderung betrieblicher und betriebsnaher Kindereinrichtungen, Sozialpädagogischer Verein zur familienergänzenden Erziehung) hierzu befragt (Ergebnisse siehe B 379 vom 09.10.2015).

Als Reaktion auf diese Abfrage, hat der Magistrat im Bericht B 379 vom 09.10.2015 vorgeschlagen, das Versorgungsziel in bestimmten Regionen zu erhöhen. Die Stadtverordnetenversammlung hat hierzu am 17.12.2015 beschlossen (§ 6655): In den Kita-Planungsbezirken Bockenheim, Westend, Nordend, Bornheim, Ostend, Sachsenhausen, Eschersheim und Dornbusch wird das Versorgungsziel zukünftig regional nicht mehr bei 40%, sondern bei 50% liegen.

Unter Berücksichtigung dieser regional bezogenen Ausbauplanung wurde ein Versorgungsziel für die Stadt Frankfurt von 53% festgelegt.

Der Ausbau im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren wird in den kommenden Jahren mit vier verschiedenen Instrumenten realisiert:

1. über das Frankfurter Sofortprogramm Kinderbetreuung (Umsetzung durch Anmietung bestehender Liegenschaften) inklusive Erweiterungen/Umbauten/Anbauten bei bestehenden Einrichtungen in Eigentum freier Träger. Über dieses Programm wird der Großteil des Ausbaus realisiert (so wurden zwischen November 2020 und November 2021 z.B. 2 Projekte im Sofortprogramm umgesetzt)

2. über Erweiterungen/Umbauten/Anbauten bei bestehenden Einrichtungen im Bereich des kommunalen Trägers (städtischer Eigenbetrieb Kita Frankfurt - Betrieb 48) (im Berichtszeitraum wurden in diesem Bereich keine Projekte umgesetzt)

3. über Kita-Neubauten (im Berichtszeitraum: 1 Projekt)

4. über die Etablierung regionaler Fachdienste der Kindertagespflege und den damit verbundenen Ausbau der Angebote für Kinder unter 3 Jahren in Tagespflege.

Für 2021 / 2022 wird vor dem Hintergrund des erreichten Versorgungsgrades (52%) keine regionalisierte Ausbauplanung im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren vorgenommen. Für das Jahr 2022 sind noch 300 Plätze in Krippen und Krabbelstuben in Planung, um das Versorgungsziel von 53% zu erreichen.

Bereits geplante Sofortprogramm-Maßnahmen in den Stadtteilen Gallus, Westend, Bockenheim, Nordend, Niederrad, Niederursel und Eschersheim werden im Laufe des Jahres 2022 voraussichtlich umgesetzt.

Zukünftig werden Erweiterungen des Angebots im Bereich der Kinder unter 3 Jahren vorrangig in Wohnungsneubaugebieten vorgenommen.

In 3 Planungsbezirken wird nach Umsetzung aller in Bau/Planung befindlichen Projekte der Versorgungsgrad voraussichtlich über dem Versorgungsziel liegen. Hier können benachbarte Regionen mitversorgt werden:

  • Hausen (hier ist eine Mitversorgung für Familien aus Praunheim, Rödelheim und Bockenheim denkbar)
  • Höchst (hier ist eine Mitversorgung für Familien aus Unterliederbach, Sossenheim, Zeilsheim und Sindlingen denkbar)
  • Eckenheim (hier ist eine Mitversorgung für Familien aus Berkersheim, Frankfurter Berg, Preungesheim, Eschersheim, Dornbusch, Nordend und Bornheim denkbar)

Im Jahr 2021 konnte ein Krippen-Neubau in Betrieb genommen werden (Höchst/Unterliederbach, Königsteiner Straße 58, Träger: Caritasverband; 6 Gruppen, 72 U3-Plätze).

Im Jahr 2022 wurde ein weiterer Kita-Neubau mit Plätzen u.a. für Kinder unter 3 Jahren in Betrieb genommen (Bergen-Enkheim, Laurentiusstraße 8a, Träger: AWO; 6 Gruppen, 48 U3-Plätze und 24 Kindergartenplätze).

4.2 Ausbauplanung im Bereich Kindergarten

Für die Planung von Kita-Neubauten, wie für die Entscheidung über neue Sofortprogramm-Projekte, wird mit dem Schwerpunkt Kindergarten eine Priorisierung nach Stadtteilen erarbeitet, die jährlich fortgeschrieben wird.

Aus einer Gesamtbetrachtung unterschiedlicher Versorgungsaspekte in den einzelnen Planungsbezirken (Versorgungsgrade, Bestandsdaten, Entwicklung der Kinderzahlen, eingeleitete und geplante Erweiterungsprojekte, Neubaugebiete, Mitversorgung durch oder für andere Planungsbezirke) ergibt sich für 2021 / 2022 folgendes Bild: Planungsbezirke in denen das Angebot bereits zum heutigen Zeitpunkt als bedarfsdeckend beschrieben werden kann (Planungsbezirke ohne Handlungsbedarf): - Bahnhof/Gutleut- Nordend- Bornheim
- Frankfurter Berg- Berkersheim- Preungesheim
- Bonames- Eckenheim
Planungsbezirke in denen nach Umsetzung von in Planung/Bau befindlichen Projekten das Angebot bedarfsdeckend sein wird: - Niederursel- Hausen- Gallus
- Sachsenhausen- Ostend- Dornbusch
- Schwanheim/Goldstein- Höchst- Ginnheim
- Nieder-Erlenbach- Bergen-Enkheim- Zeilsheim
- Nieder-Eschbach
Planungsbezirke in denen weiterhin das Angebot ausgebaut werden muss, um bedarfsgerecht zu sein (Planungsbezirke mit hohem Handlungsbedarf): - Oberrad- Niederrad- Nied
- Sindlingen- Westend- Innenstadt/Altstadt
- Sossenheim- Unterliederbach- Rödelheim
- Praunheim- Eschersheim- Harheim
- Fechenheim- Riederwald- Seckbach
- Heddernheim- Griesheim- Bockenheim
- Kalbach/Riedberg

In den Planungsbezirken Oberrad, Niederrad, Nied, Sindlingen, Westend, Innenstadt/Altstadt, Sossenheim, Unterliederbach, Rödelheim, Praunheim, Eschersheim, Harheim, Fechenheim, Riederwald, Seckbach, Heddernheim, Griesheim, Bockenheim und Kalbach/Riedberg muss über entsprechende Erweiterungen und Ausbauplanungen der Versorgungsgrad weiter angehoben werden. Im Neubaugebiet Riedberg (Kalbach) sind wegen Verzögerungen bei den geplanten Neubauten Zwischen- und Übergangslösungen umgesetzt worden.

In Bockenheim, Gallus, Westend, Nordend, Ostend, Niederrad und in Niederursel sind 2022 mehrere Sofortprogramm-Projekte in Planung.

In Gallus (Avaya Gelände), Nieder-Eschbach (Ben-Gurion-Ring), Europaviertel, Rebstock, Bockenheim (Schönhofviertel und Kulturcampus), Frankfurter Berg (Hilgenfeld), Eschersheim (nördlich Anne-Frank-Siedlung), Bonames (Eschbachtal) und Bergen-Enkheim (Leuchte) sind Kita-Neubauten in Bau oder in Planung, die eine Verbesserung der Versorgung im Kindergartenbereich bewirken werden.

Auf dem Riedberg wurde im Sommer 2019 der bisher letzte Kita-Neubau fertiggestellt (12. Kita-Neubau Riedberg: Westflügel III, Ernst-Balser-Straße 21). Auch weiterhin wird eine Übergangslösung (Container Kalbacher Stadtpfad 22) angeboten. Für die Kita Sonnenwind in der Grundschule Riedberg I (Träger: Caritas) wird ein Neubau entstehen, in den die Kita dann aus der Schule verlagert und gleichzeitig um eine Kindergartengruppe erweitert wird.

In manchen Regionen können Versorgungslücken durch Angebote in benachbarten Planungsbezirken etwas abgemildert werden. Z.B. können in Höchst (rechnerisch überversorgt) Kinder aus Nied, Unterliederbach und Sossenheim betreut werden oder am Frankfurter Berg (ebenfalls rechnerisch überversorgt) Kinder aus Berkersheim.

4.3 Ausbauplanung im Bereich der Angebote für Grundschulkinder

Im Bereich der Angebote für Schulkinder sind zur Bedarfsdeckung weiterhin umfangreiche Ausbauplanungen erforderlich. Begründet ist dies mit dem Zuwachs an Kindern dieser Altersgruppe und den Bedarfen der Eltern, die in der Inanspruchnahme von Ganztagsplätzen im Kindergarten sichtbar werden. In der Grundschule besteht vor allem im Zeitraum nach Unterrichtsschluss bis 17.00 Uhr ein großer Betreuungsbedarf.

Die zusätzlichen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder werden über den Ausbau und die Weiterentwicklung von ganztägig arbeitenden Grundschulen/Grundstufen sichergestellt. Dazu gehören für den Bereich der Grundschulen / Grundstufen prioritär die Erweiterte Schulische Betreuung (ESB), der Pakt für den Nachmittag (inklusive ESB) und die Weiterentwicklung als Ganztagsschule nach Profil 3 über das Ganztagsschulprogramm des Landes Hessen.

Betreuungsplätze werden wieder in Horten ausgebaut, bis sich die Bedarfslage insbesondere in unterdurchschnittlich versorgten Schulbezirken entspannt hat.

Bei den Ausbauplanungen werden individuelle, auf den jeweiligen Schulbezirk maßgeschneiderte Lösungen gesucht und versucht diese zeitnah umzusetzen.

Das bestehende Hortangebot in Kindertageseinrichtungen außerhalb der Schule bleibt erhalten. In Einzelfällen (Horte in und an Schulen) werden Horte in Erweiterte Schulische Betreuungen umgewandelt.

Derzeit existieren verschiedene, vornehmlich kommunal finanzierte, Steuerungselemente zur Ganztagsschulentwicklung (vgl. Kapitel 3.4). Das Ziel ist, diese parallel existierenden Programme und die dazugehörigen Ressourcen zeitnah zusammenzuführen und in einem neuen Gesamtkonzept für eine ganztägige arbeitende Grundschule zu vereinen. Es soll ein einheitliches Strukturmodell entstehen, das in enger Zusammenarbeit mit den Bildungs- und Betreuungsstrukturen im Stadtteil bzw. im Quartier an einem einheitlichen Bildungsverständnis ausgerichtet ist und die vorhandene Expertise der Kooperationspartnerinnen und -partner der offenen Jugendarbeit, der Jugendhilfe und der Anbietenden von Freizeitaktivitäten im Stadtteil einbindet. Dieses Gesamtkonzept soll an allen Frankfurter Grundschulen/Grundstufen umgesetzt werden. Die Pilotphase startete 2021.

Folgende Schulbezirke, in denen aktuell, und auch nach Umsetzung von in Planung/Bau befindlichen Maßnahmen, eine unterdurchschnittliche Versorgungsquote besteht, sind bei den Erweiterungen der Hortkapazitäten und dem Ausbau von Erweiterter Schulischer Betreuung priorisiert:

  • Günderrodeschule | (Gallus)
  • Boehleschule | (Griesheim)
  • Karl-von-Ibell-Schule | (Unterliederbach)
  • Robert-Schumann-Schule | (Heddernheim)
  • Freiligrathschule | (Fechenheim)
  • Martin-Buber-Schule | (Sachsenhausen)
  • Fridtjof-Nansen-Schule | (Nied)
  • Ebelfeldschule | (Praunheim)
  • Erich-Kästner-Schule | (Niederursel)
  • Elsa-Brändström-Schule | (Westend)
  • Engelbert-Humperdinck-Schule | (Westend)
  • Karmeliterschule | (Bahnhof/Gutleut)
  • Walter-Kolb-Schule | (Unterliederbach)
  • Astrid-Lindgren-Schule | (Ginnheim)
  • Brentanoschule | (Rödelheim)
  • Michael-Ende-Schule | (Rödelheim)
  • Heinrich-Kromer-Schule | (Niederursel)
  • Georg-Büchner-Schule | (Bockenheim)
  • Pestalozzischule | (Riederwald)
  • Adolf-Reichwein-Schule | (Zeilsheim)
  • Heinrich-Seliger-Schule | (Dornbusch)
  • Friedrich-List-Schule | (Nied)
  • August-Jaspert-Schule | (Bonames)
  • Friedrich-Fröbel-Schule | (Niederrad)
  • Ludwig-Richter-Schule | (Eschersheim)
  • Eichendorffschule | (Griesheim)
  • Gruneliusschule | (Oberrad)
  • Goldsteinschule | (Schwanheim/Goldstein)
  • Minna-Specht-Schule | (Schwanheim)

5. Umsetzungsvorbehalt

Für die Planung und Umsetzung des Platzausbaus sind die Regelungen des SGB VIII § 24 und die in den jeweiligen Jahren verfügbaren Haushaltsmittel maßgebend.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 28. April 2023 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf OA 373 zurück — Anregung, beschlossen am 4. Juli 2023. In 19 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf19 Beratungen
Jugendhilfeausschusses
Sitzung 76 · 22.05.2023
TO I, TOP 1
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 172 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 9
Sitzung 21 · 01.06.2023
TO II, TOP 13
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 172 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 21 · 05.06.2023
TO II, TOP 3
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 172 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDULinkeFDP
Ablehnung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (= Kenntnis als Zwischenbericht)

OBR 14
Sitzung 21 · 05.06.2023
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 172 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 21 · 06.06.2023
TO I, TOP 35
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 172 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 21 · 06.06.2023
TO II, TOP 34
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 172 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 20 · 06.06.2023
TO II, TOP 4
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 172 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 21 · 06.06.2023
TO I, TOP 59
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 172 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeDie Partei
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 2
Sitzung 21 · 12.06.2023
TO I, TOP 48
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 172 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDU1 SPD1 FDP1 LinkeBFF
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL1 FDP1 Linke
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: GRÜNE, CDU, 1 SPD, 1 FDP, 1 LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); bei Abwesenheit 1 SPD, 1 FDP und 1 LINKE.

OBR 4
Sitzung 21 · 13.06.2023
TO II, TOP 22
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 172 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDCDULinkeVoltdFfmBFF
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., Volt, dFfm und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 16
Sitzung 21 · 13.06.2023
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 172 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 21 · 13.06.2023
TO I, TOP 10
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 172 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 21 · 15.06.2023
TO I, TOP 30
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 172 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 21 · 15.06.2023
TO I, TOP 47
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 172 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 5
Sitzung 21 · 16.06.2023
TO I, TOP 58
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 172 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 21 · 16.06.2023
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 172 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 21 · 16.06.2023
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 172 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 19 · 10.07.2023
TO I, TOP 21
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 172 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDFRAKTION
Ablehnung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Beratung)

Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 20 · 18.09.2023
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 172 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis)

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