Stand und Perspektiven der Kindertagesstättenentwicklungsplanung für Frankfurt am Main - Fortschreibung 2023 - Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte…
Vollständigen Titel anzeigen
Stand und Perspektiven der Kindertagesstättenentwicklungsplanung für Frankfurt am Main - Fortschreibung 2023 - Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei Jahren
Zusammenfassung
Der Bericht behandelt die Entwicklung und Perspektiven der Kindertagesstätten in Frankfurt am Main mit dem Ziel, die Qualität in der frühkindlichen Betreuung zu sichern. Es wird insbesondere auf die Notwendigkeit des Ausbaus der Plätze für Kinder unter drei Jahren eingegangen, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden und den Rechtsanspruch auf Betreuung zu erfüllen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Schulen und Bildung verfolgenBericht
Gliederung
- Einleitung
2. Entwicklung der Kinderzahlen
3. Entwicklung des Angebots der Kindertagesbetreuung
3.1 Entwicklung im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren
3.2 Entwicklung im Bereich Kindergarten
3.3 Entwicklung im Bereich der Angebote für Grundschulkinder
3.4 Entwicklung von Grundschulen zu ganztägig arbeitenden Schulen
3.4.1 Erweiterte Schulische Betreuung (ESB)
3.4.2 Pakt für den Nachmittag und Offene Frankfurter Ganztagsschule
3.4.3 Förderprogramme des Landes Hessen
4. Ausblick: Planung der Angebotserweiterungen 2023 bis 2027
4.1 Ausbauplanung im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren
4.2 Ausbauplanung im Bereich Kindergarten
4.3 Ausbauplanung im Bereich der Angebote für Grundschulkinder
Anlagen: Anlage 1 Versorgung von Kindern unter 3 Jahren 2022 (nach Planungs- und Schulbezirken)
Anlage 2 Kindergartenversorgung 2022 (nach Planungs- und Schulbezirken)
Anlage 3 Schulkinderversorgung 2022 (nach Planungs- und Schulbezirken)
Anlage 4 Ausbau und Veränderungen des Kita-Platzangebots von November 2021 bis November 2022
Anlage 5 Bestandserhebung der Kindertageseinrichtungen nach Planungs- und Schulbezirken zum 1.11.2022
- Einleitung
Es gehört zu den erklärten kommunalpolitischen Prioritäten des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main, Frankfurt zur Familienstadt weiter zu entwickeln und die frühkindliche Bildung zu intensivieren sowie qualitativ weiter zu verbessern.
Zum Stichtag 01.11.2022 gibt es in Frankfurt 142 städtische Kitas des Eigenbetriebes Kita Frankfurt, 657 nicht-städtische Kindertageseinrichtungen, 77 Erweiterte Schulische Betreuungen (ESB) an Grundschulen und Förderschulen mit Grundstufen, sowie rund 420 Kindertagesfamilien. Die nicht-städtischen Kindertageseinrichtungen werden von 157 Trägern der freien Jugendhilfe betrieben.
In den Kindertageseinrichtungen, Kindertagesfamilien sowie der Erweiterten Schulischen Betreuung standen am Stichtag 01.11.2022 in Frankfurt am Main insgesamt 56.350 Plätze für die Kinder von 0 Jahren bis Ende Grundschulzeit zur Verfügung.
Der vorliegende Bericht schreibt die in den 1990er Jahren begonnene Berichterstattung der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung fort (vgl. zuletzt B 172 vom 28.04.2024). Datengrundlage sind die Kita-Bestandserhebung zum Stichtag 01.11.2022, Auswertungen der Einwohnerstatistik bezüglich relevanter Altersjahrgänge zum Jahresende 2022 aus dem kindernetfrankfurt, die Bevölkerungsvorausberechnung des Bürgeramt, Statistik und Wahlen, sowie die Ausbauplanung des Stadtschulamtes.
- Im Kapitel 2 wird zunächst die Entwicklung der Kinderzahlen in Frankfurt am Main kurz dargestellt;
- Kapitel 3 beschreibt die Entwicklung im Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren, im Kindergarten- und im Schulkinderbereich bis 2027 auf der Basis wichtiger Eckdaten;
- Kapitel 4 gibt einen Ausblick auf die Maßnahmen zur Angebotserweiterung in den Jahren 2023 bis 2027 im Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren, im Kindergartenbereich, im Hortbereich und bei den Bildungs- und Betreuungsangeboten an den Grundschulen.
Der Bericht wird durch folgende Anlagen ergänzt: - Die Anlagen 1, 2 und 3 stellen auf der Ebene der 80 Grundschulbezirke und der 40 Kita- Planungsbezirke sowie der Angebote mit gesamtstädtischem Bezug (Kita- Planungsbezirk 99) Informationen zu Kinderzahlen, Platzbestand und Versorgungsquoten zum Stichtag 01.11.2022 in allen 3 Altersgruppen bereit;
- Mit Anlage 4 werden die Angebotsveränderungen nach Bezirken, Einrichtungen und Altersstufen dokumentiert, die zwischen den Stichtagserhebungen zum 01.11.2021 und 01.11.2022 erfolgt sind;
- In der Anlage 5 befindet sich ergänzend die Bestandserhebung zum 01.11.2022. Hier sind alle bestehenden Kindertageseinrichtungen nach Kita-Planungsbezirken und Schulbezirken aufgeführt. Es finden sich Angaben zur Adresse der Einrichtungen, zu den jeweils betreuten Altersgruppen, zu vorhandenen und tatsächlich belegten Plätzen, zum Anteil von Mädchen und Jungen in den
Einrichtungen und zur Betreuungszeit sowie zur Auslastung.
2. Entwicklung der Kinderzahlen
Ein zentraler Faktor für die Kita-Entwicklungsplanung ist die Entwicklung der Kinderzahlen der jeweiligen Altersgruppen in Frankfurt am Main.
Während seit dem Jahr 2000 steigende Kinderzahlen bei den Kindern von der Geburt bis ins Grundschulalter zu verzeichnen waren, sind diese Zahlen, im Bereich der Kinder unter 3 Jahren, seit 2019 rückläufig. Die Anzahl der Kindergartenkinder (im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt, 3,5 Jahrgänge) ist seit 2 Jahren stagnierend. Bei den Kindern im Grundschulalter setzt sich der Trend der steigenden Zahlen im Jahr 2022 mit einem starken Anstieg um 1.175 Kinder aktuell fort.
Die Einwohnerzahl der Stadt Frankfurt insgesamt wächst weiterhin an. Nach einem Rückgang der Bevölkerung in den "Coronajahren" 2020/2021 stieg die Anzahl der Frankfurter*innen 2022 nun wieder an. Mit 767.609 Einwohner*innen erreichte die Gesamtbevölkerungszahl in Frankfurt zum Jahresende 2022 einen neuen Höchstwert (+13.983 im Vergleich zu 2021).
Der Zuwachs der Gesamtbevölkerung beruht in erster Linie auf einem Zuwachs an Personen mit nicht deutscher Staatsangehörigkeit (+14.605), etwa die Hälfte davon waren Zuzüge aus der Ukraine (7.353).
Die Situation der Frankfurter Bevölkerungsentwicklung 2022 stellt sich in den Stadtteilen unterschiedlich dar. Die höchsten Anstiege zeigen sich in Stadtteilen mit großen Wohnungsneubaugebieten, u.a. im Gallus (+1.811), Niederrad (+1.190), Bockenheim (+1.117), Westend-Süd (+942) und Ostend (+914). Demgegenüber stehen nur sehr wenige Stadtteile mit kaum nennenswertem Rückgang der Bevölkerung, Harheim (-51), Frankfurter Berg (-37), Seckbach (-9) und Riederwald, sowie Sindlingen (je -2).
(alle Angaben aus: statistik.aktuell, Ausgabe 03/2023, Bürgeramt, Statistik und Wahlen).
Anfang 2023 hat das Bürgeramt, Statistik und Wahlern eine neue Bevölkerungsvorausberechnung bis zum Jahr 2045 veröffentlicht. Hier wird prognostiziert, dass die Frankfurter Bevölkerung im Berechnungszeitraum 2021 bis 2045 weiterhin kontinuierlich wächst und bis zum Jahr 2045 auf insgesamt rund 843.000 ansteigt. Gleichzeitig wird eine Alterung der Frankfurter Bevölkerung vorausberechnet, da die Altersgruppen der unter 18-Jährigen am wenigsten wachsen werden, wohingegen die Altersgruppen ab 67 Jahre am stärksten zunehmen.
(alle Angaben aus: statistik.aktuell, Ausgabe 02/2023, Bürgeramt, Statistik und Wahlen)
Zur Prognostizierung der Entwicklung der Kinderzahlen wurden in diesem Bericht die Bevölkerungsvorausberechnungen des Bürgeramt, Statistik und Wahlen verwendet. Diese wurden für die jeweils in diesem Bericht relevanten Altersgruppen zusammengefasst. Da diese Prognosen auf dem Datenstand von 2021 beruhen, werden sie in diesem Bericht mit einer Niveauverschiebung auf die tatsächlichen Kinderzahlen der jeweiligen Altersgruppen zum Stichtag 31.12.2022 angepasst.
Die Kinderzahlen im Bereich der Kinder von 0 bis unter 3 Jahren (3 Jahrgänge / 0- bis unter 3-Jährige) sind im Jahr 2022 erneut zurückgegangen. Seit dem Jahr 2018 mit 25.725 Kindern unter 3 Jahren sind die Kinderzahlen in dieser Altersgruppe kontinuierlich gesunken (-78 Kinder im Jahr 2019, -979 Kinder im Jahr 2020, -728 Kinder im Jahr 2021 und -540 Kinder im Jahr 2022), und liegen nun bei 23.400. Dies entspricht insgesamt einem Rückgang um ca. -9%.
Die Bevölkerungsvorausberechnung des Bürgeramt, Statistik und Wahlen prognostiziert für die Zukunft wieder einen jährlichen Anstieg der Zahlen in dieser Altersgruppe.
Für 2022 lag in dieser Bevölkerungsvorausberechnung ebenfalls eine Prognose steigender Kinderzahlen um insgesamt 454 Kinder vor. Tatsächlich waren in diesem Jahr die Kinderzahlen der unter 3-Jährigen aber um -540 Kinder rückläufig.
Für die Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung der Folgejahre 2023 bis 2027 wird daher die Bevölkerungsprognose des Bürgeramt, Statistik und Wahlen mittels einer Niveauverschiebung auf den tatsächlichen Stand der Kinderzahlen vom 31.12.2022 gelegt. Auf diesem Niveau werden für die Folgejahre die absoluten Zahlen der Vorausberechnung angesetzt.
* Kinderzahlen: Prognose Bürgeramt, Statistik und Wahlen mit Niveauverschiebung auf reale Kinderzahlen von 2022
Die Kinderzahlen in den für den Kindergarten besuch relevanten Jahrgängen (3,5 Jahrgänge / 3 bis 6,5-jährige Kinder) sind bis 2020 kontinuierlich angestiegen, und seit 2020 (27.413 Kinder) relativ stabil geblieben. Im Jahr 2021 sind sie um -62 Kinder leicht gesunken, und im Jahr 2022 um 42 Kinder wieder leicht angestiegen. Zum 31.12.2022 liegen die Kinderzahlen bei 27.393 Kindern im Kindergartenalter.
Das Bürgeramt, Statistik und Wahlen sieht in seiner Bevölkerungsvorausberechnung für diese Altersgruppe in den Folgejahren einige Wechsel zwischen Anstieg und leichtem Rückgang der Kinderzahlen. Zunächst wird bis zum Jahr 2023 mit einer Zunahme der Kinderzahlen gerechnet (+178 Kinder im Jahr 2023). Für die Jahre 2024 bis 2027 werden leicht sinkende Zahlen prognostiziert (-88 Kinder im Jahr 2024, -75 Kinder in 2025, -100 Kinder in 2026, und -14 Kinder in 2027). Ab dem Jahr 2028 bis 2045 wird mit einem erneuten Anstieg der Kinder im Kindergartenalter gerechnet.
In dieser Altersgruppe lag die Prognose des Bürgeramt, Statistik und Wahlen mit 27.838 Kindern im Kindergartenalter für das Jahr 2022 um +445 Kinder über der real im Jahr 2022 erreichten Kinderzahl (27.393). In dieser Altersgruppe wird für die Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung ebenfalls mit einer Niveauverschiebung auf die realen Kinderzahlen zum 31.12.2022 gerechnet. Für die Folgejahre 2023 bis 2027 werden die prognostizierten Veränderungen der Kinderzahlen in absoluten Zahlen ab diesem Niveau berechnet.
* Kinderzahlen: Prognose Bürgeramt, Statistik und Wahlen mit Niveauverschiebung auf reale Kinderzahlen von 2022
Bei den Kindern im Grundschulalter (4 Jahrgänge; 6,5-Jährige bis 10,5-Jährige) sind ab 2003 die Gesamtzahlen der Bezugsjahrgänge unterschiedlich stark aber kontinuierlich angestiegen. Im Berichtsjahr 2022 gab es einen sehr starken Anstieg der Kinderzahlen der 6,5- bis 10,5-Jährigen um +1.144 Kinder auf 29.111 Kinder.
Für die Folgejahre prognostiziert das Bürgeramt, Statistik und Wahlen zunächst einen weiteren Anstieg bis zum Jahr 2026 (+649 Kinder in 2023, +550 Kinder in 2024, +450 Kinder in 2025 und +103 Kinder in 2026). Ab 2027 wird hier von einem Rückgang der Kinder in dieser Altersgruppe ausgegangen (-241 Kinder in 2027).
In dieser Altersgruppe lag die Prognose des Bürgeramt, Statistik und Wahlen mit 28.473 um -638 Kinder unter dem tatsächlichen Wert (29.111) der 6,5- bis 10,5-Jährigen zum 31.12.2022.
Vor diesem Hintergrund wird in der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung in dieser Altersgruppe für die Folgejahre ebenfalls mit einer Niveauverschiebung gerechnet. Die prognostizierten Anstiege und Rückläufe der Kinderzahlen in dieser Altersgruppe werden auf das Niveau des Jahres 2022 gelegt. Für die Folgejahre werden ab dem Niveau von 2022 die vorausberechneten Änderungen in absoluten Zahlen jeweils hinzugerechnet.
* Kinderzahlen: Prognose Bürgeramt, Statistik und Wahlen mit Niveauverschiebung auf reale Kinderzahlen von 2022
3. Entwicklung des Angebots der Kindertagesbetreuung
Die Stadt Frankfurt hat das Platzangebot in der Kindertagesbetreuung seit Beginn der 1990er Jahre konsequent ausgebaut.
Ab 2004 wurde vor allem als Folge der seit dem Jahr 2000 gestiegenen Kinderzahlen und der Gefährdung des seit 1996 bestehenden Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz ein priorisierter Ausbau des Kindergartenangebots festgelegt.
Ab dem Jahr 2008 wurde wegen der Einführung des Rechtsanspruchs für Kinder unter 3 Jahren zum August 2013 das Angebot in Krippen und Krabbelstuben ebenfalls massiv ausgebaut. Parallel dazu wurde für die gleiche Altersgruppe das Angebot in Tagesfamilien erweitert.
Vor dem Hintergrund der Einführung eines Rechtsanspruchs für Grundschulkinder ab 2026 ist der Ausbau eines verlässlichen Bildungs- und Betreuungsangebotes für diese Altersgruppe seit dem Jahr 2021 ebenfalls priorisiert. Die Erweiterung der Betreuungsangebote für Grundschulkinder fußt vor allem auf den Maßnahmen, die im Rahmen der Ganztagsschulentwicklung ergriffen werden. (vgl. Kapitel 3.4).
Im Berichtsjahr 2022 konnte der Platzausbau erfolgreich fortgeführt werden. Die Gesamtplatzanzahl konnte um 743 Plätze angehoben werden. Am Stichtag 01.11.2022 standen in Frankfurter Einrichtungen und Tagesfamilien insgesamt 56.350 Betreuungsplätze zur Verfügung.
Die folgende Tabelle zeigt in einem Rückblick auf die vergangenen 10 Jahre, dass in allen Altersgruppen ein erheblicher Ausbau der Platzkapazität erfolgt ist.
Betrieblich geförderte Kindertageseinrichtungen
Betriebe, die eine betriebliche Kindertageseinrichtung einrichten, werden seit dem Jahr 1992 von der Stadt Frankfurt finanziell unterstützt. Sie können im Rahmen des Frankfurter Programms zur Förderung betrieblicher und betriebsnaher Kindertagesbetreuung Kooperationsverträge mit anerkannten Kitaträgern zum Betreiben einer betrieblichen/betriebsnahen Kita abschließen.
Auf der Grundlage des Frankfurter Programms zur Förderung betrieblicher und betriebsnaher Einrichtungen werden zum Stichtag 01.11.2022 in Frankfurt am Main 57 betriebliche Kindertageseinrichtungen von 10 Trägern betrieben. Insgesamt stehen in diesen Einrichtungen 1.886 Plätze für Kinder unter 3 Jahren, 1.179 Kindergartenplätze und 15 Hortplätze zur Verfügung. Dies sind insgesamt 3.080 Plätze in betrieblichen und betriebsnahen Einrichtungen.
Im Vergleich zum Vorjahr zeichnet sich bei den betrieblichen und betriebsnahen Kindertageseinrichtungen ein leichter Rückgang ab. Einige Firmen haben ihre Kooperationen mit den Kita-Trägern gekündigt oder reduziert. Begründet wird dies mit vermehrten Homeoffice-Tagen der Mitarbeitenden und dadurch sinkenden Bedarfen an betrieblicher Kindertagesbetreuung. Sofern an den entsprechenden Standorten der Bedarf bestand, konnten die meisten dieser ehemals betrieblichen Plätze in Stadtteilplätze umgewandelt werden. So konnten diese Einrichtungen erhalten bleiben, und die Plätze stehen nun Frankfurter Kindern im jeweiligen Stadtteil zur Verfügung.
Bilinguale bzw. mehrsprachige Kindertageseinrichtungen
In Frankfurt werden insgesamt 53 mehrsprachige Kitas von 28 unterschiedlichen Trägern betrieben.
Insgesamt stehen in den mehrsprachigen Kitas 2.830 Plätze zur Verfügung, davon 1.023 Plätze für Kinder unter 3 Jahren, 1.677 Kindergartenplätze und 130 Hortplätze für Grundschulkinder.
In allen Frankfurter mehrsprachigen Kitas wird Deutsch und eine oder mehrere weitere Sprachen angeboten. Die meisten mehrsprachigen Kitas werden als bilinguale Einrichtungen geführt, mit Deutsch und einer weiteren Sprache. Zudem gibt es einige Einrichtungen, die in unterschiedlichen Gruppen unterschiedliche Sprachen anbieten, z.B. deutsch-englische Gruppen und deutsch-französische Gruppen in derselben Einrichtung.
In diesem Rahmen werden in Frankfurter Kitas neben dem Deutschen 12 unterschiedliche Sprachen angeboten.
Konzeptionelle Basis der mehrsprachigen Einrichtungen ist vorrangig das Immersionsprinzip. Immersion wird als "Sprachbad" bezeichnet, nach dem Konzept "eine Person, eine Sprache". In jeder Gruppe sind somit i.d.R. jeweils muttersprachliche Fachkräfte tätig, die jede Alltagskommunikation und alle pädagogischen Angebote in ihrer je eigenen Sprache durchführen. Unterstützt wird diese Kommunikation durch Mimik, Gestik, Bilder etc. Durch diesen alltäglichen Gebrauch der beiden Sprachen nehmen die Kinder selbstverständlich und spielerisch beide Sprachen auf.
3.1 Entwicklung im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren
Durch den gesetzlichen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren wird das Angebot für diese Altersgruppe in Frankfurt seit dem Jahr 2008 massiv ausgebaut.
Seit 01.08.2013 gilt der uneingeschränkte (subjektive, d. h. individuell einklagbare) Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder Tagesfamilie für jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Auch für Kinder unter 1 Jahr ist per Gesetz (§ 24, Abs. 1, SGB VIII) ein bedarfsgerechtes Angebot zu schaffen. Dies wird auch von den Familien nachgefragt. Ein Versorgungsziel lediglich für 2 Jahrgänge (Kinder von 1 bis 3 Jahren), - weil nur für diese Altersgruppe der individuelle Rechtsanspruch besteht - erscheint aus Sicht des Magistrats nicht ausreichend. Darum übernimmt die Stadt Frankfurt die Verantwortung und baut das Platzangebot für alle drei Jahrgänge (Kinder von 0 bis 3 Jahren) bedarfsgerecht aus.
Das Versorgungsziel wird seit dem Bericht B 379 vom 09.10.2015 mit 53 % beziffert. Der Magistrat geht bei der Ermittlung des Versorgungsziels von 3 Jahrgängen (Kinder von 0 bis 3 Jahren) aus.
In den vergangenen 6 Jahren (2015 bis 2022) setzte sich der Anstieg an Plätzen für Kinder unter 3 Jahren um insgesamt 997 Plätze in Tageseinrichtungen und 378 Plätzen bei Tagesfamilien kontinuierlich fort.
Im aktuellen Berichtsjahr 2022 wurden 139 neue Betreuungsplätze für unter 3-Jährige in Kindertageseinrichtungen geschaffen. Absolut standen zum 01.11.2022 insgesamt 11.232 Plätze in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung.
Vor allem in dieser Altersgruppe (0- bis unter 3-Jährige Kinder) wird ein nennenswerter Teil der Kinder in Kindertagespflege betreut. Bei der Planung des Gesamtangebots für diese Altersgruppe ist die Betreuung in Tagesfamilien als gleichrangige Angebotsform neben den Plätzen in Kindertageseinrichtungen mit zu berücksichtigen.
Im Berichtsjahr 2022 können laut Pflegeerlaubnis-Kapazität insgesamt 1.317 Kinder unter 3 Jahren in Tagesfamilien von rund 420 Tagesmüttern und Tagesvätern betreut werden.
Die Betreuung in Tagesfamilien ist während der vergangenen Jahre stetig qualitativ und quantitativ weiterentwickelt worden. Zum Stichtag 01.11.2009 wurden 576 Kinder unter 3 Jahren in Tagesfamilien bei rund 240 Tagesmüttern und Tagesvätern betreut. Seitdem ist das Angebot in diesem Bereich angestiegen. Nach einem Anstieg der Plätze bis 2013 stagnierte der Platz-Ausbau in der Betreuung bei Tagesfamilien zunächst einige Jahre (2013 bis 2015) bei ca. 800 Plätzen. Gleichwohl gelang es, die Gesamtanzahl der Tagesmütter und Tagesväter konstant zu halten (jährlich beenden 50-80 Personen ihre Tätigkeit - die gleiche Anzahl kommt an neuen Tagesmüttern und Tagesvätern hinzu). In den Jahren 2016 bis 2019 war wieder ein nennenswerter Ausbau des Angebots in Tagesfamilien gelungen. Die Anzahl der Plätze hat sich bis zum Jahr 2019 auf 1.527 Plätze erhöht. Im Jahr 2020 wurde bei der Zählung der Plätze in Kindertagespflege eine Anpassung vorgenommen. Bis 2019 wurden auch sogenannte "ruhende" Pflegeerlaubnisse mitgezählt. Ab 2020 werden nun nur noch die tatsächlich laut Pflegeerlaubnis zur Verfügung stehenden U3-Plätze gezählt. Dadurch kam es zu einem rechnerischen Rückgang um 220 Plätzen in diesem Angebotssegment. Seit 2020 blieb die Anzahl der Betreuungsplätze laut Pflegeerlaubnis relativ konstant bei ca. 1.310. In 2022 hat sich die Anzahl der tätigen Tagesfamilien etwas verringert. Die Anzahl der betreuten Kinder ist aber weiterhin konstant geblieben. Es standen 11 Plätze mehr als in 2021 zur Verfügung.
Seit 2013 beteiligen sich freie Träger an den Aufgaben der Betreuung in Tagesfamilien und betreiben für bestimmte Stadtteile in Frankfurt am Main wohnortnah sogenannte Fachdienste. Sowohl die Tagesmütter und Tagesväter als auch Eltern nutzen das Beratungs- und Unterstützungsangebot vor Ort. Derzeit beteiligen sich 5 freie Träger an diesen Aufgaben. Das Ziel, die Betreuung in Tagesfamilien im Bewusstsein der Eltern weiter sichtbar und bekannt zu machen, wird stetig verfolgt und an geeigneten Maßnahmen gearbeitet.
Insgesamt stehen zum Stichtag 01.11.2022 für Kinder unter 3 Jahren 12.549 Plätze (davon 11.232 Plätze in Einrichtungen und 1.317 bei Tagesfamilien) zur Verfügung.
Da im Zeitraum zwischen 2021 und 2022 die Kinderzahlen in dieser Altersgruppe stark gesunken sind (um 540 Kinder), ist der Versorgungsgrad im Bereich der Kinder unter 3 Jahren auf 54 % gestiegen, und hat somit bereits das beschlossene Versorgungsziel leicht überschritten.
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 11.05.2023 (§ 3273) für Kinder zwei Jahren bis zum Schuleintritt in den Betreuungsformen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ab dem 01.06.2023 die Entgeltfreiheit für die vertraglich vereinbarte tägliche Betreuungszeit beschlossen. Der Magistrat wird beobachten, inwieweit durch dieses Angebot an die Frankfurter Familien die Nachfrage nach Betreuungsplätzen insbesondere in der Altersgruppe der 2-Jährigen steigt, und dann ggf. eine Anhebung des Versorgungsziels vorschlagen.
Die weitere Platzausbauplanung für diese Altersgruppe legt der Magistrat mit diesem Bericht vor (siehe Kapitel 4.1).
* Prognose der Platzzahlen Stadtschulamt
3.2 Entwicklung des Platz-Angebotes im Bereich Kindergarten
Seit dem Jahr 2000 erfolgte ein kontinuierlicher Ausbau des Kindergarten-Platzangebots.
In den vergangenen sechs Jahren wurden insgesamt 1.882 Plätze für diese Altersgruppe geschaffen. Dem stand bis einschließlich 2020 ein starker Anstieg der Kinderzahlen gegenüber. Somit war der Versorgungsgrad trotz erheblichem Platzausbau zwischen 2016 und 2020 sogar leicht gesunken. Er betrug 2020, bezogen auf diese Altersgruppe (3,5 Jahrgänge), nur noch 94%. Seit 2021 ist der Versorgungsgrad, durch den weiteren kontinuierlichen Platz-Ausbau bei stagnierenden Kinderzahlen wieder gestiegen.
Im aktuellen Berichtsjahr konnte der Versorgungsgrad durch den Ausbau von 402 neuen Kindergartenplätzen auf 96% angehoben werden.
Das Versorgungsziel im Kindergartenbereich hat der Magistrat bereits im Rahmen des Berichtes B 864 vom 2.10.2009 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2010, § 7474) auf 100% festgesetzt, um dem bereits seit 1996 geltenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in dieser Altersgruppe gerecht zu werden.
Um das Versorgungsziel zu erreichen, und auch zukünftig zu halten, ist ein weiterer Kindergarten-Platzausbau erforderlich. Dabei wird auf eine regionale Ausgewogenheit geachtet, um für die Familien ein wohnortnahes Bildungs- und Betreuungsangebot vorzuhalten.
Insbesondere in Wohnungsneubaugebieten und bei Nachverdichtungen werden für die neu entstehenden Bedarfe Kindertagesbetreuungsplätze ausgebaut.
Die Platzausbauplanung legt der Magistrat mit diesem Bericht vor (siehe Kapitel 4.2).
* Prognose der Platzzahlen Stadtschulamt
Grundsätzlich werden alle neu entstehenden Kindergartenplätze als Ganztagsplätze konzipiert. Diese können je nach individuellem Bedarf von den Familien als Ganztags-, Teilzeit- oder Halbtagsplatz gebucht werden. Die meisten bestehenden Einrichtungen bieten ihre Plätze ebenso bedarfsgerecht an.
Insbesondere nach der Einführung der Entgeltfreiheit, die in dieser Altersgruppe bereits seit dem 01.08.2018 gilt (M 101 vom 08.06.2018, Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.06.2018, § 2865) ist die Belegung der Kindergartenplätze als Ganztagsbetreuung angestiegen.
Der Anteil der Belegung als Ganztagsplätze im Kindergarten liegt mittlerweile bei 85%, der Anteil der Teilzeitplätze liegt 2022 nur noch bei 12% und der Anteil der Halbtagsplätze bei 3%.
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung seit dem Jahr 2000: 3.3 Entwicklungen im Bereich der Angebote für Grundschulkinder
Der Bedarf an Ganztags- und Betreuungsangeboten für Grundschulkinder steigt im gesamten Stadtgebiet Frankfurt am Main kontinuierlich. Hinweise auf diese Bedarfsentwicklung liefern die Anzahl der unberücksichtigten Vormerkungen im kindernetfrankfurt, vermehrte Nachfrage nach Ganztags- und Betreuungsangeboten in der Infobörse Kindertagesbetreuung des Stadtschulamtes sowie teilweise Überbelegungen in den Horten und den Erweiterten Schulischen Betreuungen.
Zurückzuführen ist die gestiegene Nachfrage im Bereich der Schulkinderbetreuung zum einen auf die steigenden Kinderzahlen in dieser Altersgruppe. Zum anderen benötigen offenbar mehr Familien einen Betreuungsplatz über die Unterrichtszeit hinaus, um Beruf und Familie vereinbaren zu können.
Der Ausbau von Betreuungsplätzen für unter Dreijährige und die gute Versorgungssituation im Bereich der Drei- bis Sechsjährigen macht die Vereinbarkeit von Beruf und Familie attraktiv und möglich.
Die kontinuierlich steigende Nachfrage an Ganztagsplätzen im Bereich der Drei- bis Sechsjährigen macht deutlich, dass viele Familien mit ihrer Berufstätigkeit und Lebensplanung auf eine Entlastung durch ein Betreuungsangebot eingestellt sind.
Beim Übergang der Kinder vom Kindergarten in die Grundschule sind sie auf eine Fortsetzung des Ganztags- und Betreuungsangebots im vergleichbaren zeitlichen Rahmen angewiesen. Hinzu kommt, dass Eltern die Förderung ihrer Kinder in Horten, schulischen Betreuungsangeboten und ganztägig arbeitenden Schulen sehr schätzen und Kinder hier gerne ihren Nachmittag mit Kindern ihrer Altersgruppe oder auch jahrgangsübergreifend verbringen.
Die Planung für die Altersgruppe der Schulkinder beruht auf dem gesetzlichen Auftrag aus dem SGB VIII (vgl. § 24, Satz 4 SGB VIII). Nach neuester beschlossener Gesetzgebung des Bundes wird auch in dieser Altersgruppe ab dem Schuljahr 2026/2027 sukzessive ein Rechtsanspruch eingeführt (beginnend für Schülerinnen und Schüler, die in diesem Jahr eingeschult werden).
Vor diesem Hintergrund wurde das Versorgungsziel für die verschiedenen Betreuungsangebote im Bereich der Grundschulkinder im Bericht (B 83 vom 18.02.2022, Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022, § 1873) auf 100% in Bezug auf die 4 Jahrgänge der Grundschulkinder angehoben.
Im Jahr 2022 wurden die Plätze in Erweiterter Schulischer Betreuung (ESB) weiter ausgebaut. Im Jahr 2022 konnte auch die letzte in Frankfurt bestehende Übermittagbetreuung in eine Erweiterte Schulische Betreuung umgewandelt werden. Die Anzahl der ESB-Plätze wurde im Jahr 2022 insgesamt um 267 Plätze auf 7.799 Plätze ausgebaut.
Zum 01.11.2022 standen den Grundschulkindern 9.765 Hortplätze und 7.799 Plätze in der Erweiterten Schulischen Betreuung zur Verfügung. Dies ergibt insgesamt 17.461 Plätze.
Berechnung des Versorgungsgrades
Der dargestellte Versorgungsgrad bezieht sich auf alle platzbezogenen Betreuungsangebote.
Stellt man die insgesamt 17.461 Plätze in Horten und Erweiterten Schulischen Betreuungen den in dieser Altersgruppe in Frankfurt gemeldeten Kinder gegenüber, ergibt sich ein stadtweiter Versorgungsgrad mit platzbezogenen Angeboten von 60%.
Die schulbezogenen Bildungs- und Betreuungsangebote, die im Rahmen des Paktes für den Ganztag und des Ganztagsschulprogramm des Landes Hessen (Profil 1, 2, 3) stattfinden, sind in dieser Quote nicht einbezogen, da es sich bei diesen Angeboten nicht um platzbezogene Ganztagsbetreuungsangebote handelt. Eine Darstellung, die beide Systeme datentechnisch zusammenführt ist noch zu erarbeiten.
Der Pakt für den Ganztag bietet allen Kindern der jeweiligen Schule verlässliche Angebote von 07:30 Uhr bis maximal 17 Uhr inklusive Ferienprogramm bei 25 Schließtagen. In Schulbezirken, in denen die jeweilige Schule den Pakt für den Ganztag umsetzt, können daher alle Grundschulkinder mit entsprechenden Bedarfen eine verlässliche Angebotsstruktur bis 17 Uhr und Ferienangebote nutzen. Zu diesen Angeboten gehören Horte, Erweiterte Schulische Betreuungen und weitere schulische Ganztagsangebote. Zum Schuljahr 2022/2023 waren insgesamt 5.852 Kinder für Angebote im Pakt für den Ganztag angemeldet.
Die Berechnung des Versorgungsgrades basiert zudem auf der Anzahl aller in Frankfurt bzw. im jeweiligen Schulbezirk gemeldeten Kinder dieser Altersgruppe (4 Jahrgänge der 6,5- bis 10,5-Jährigen), nicht auf den Schüler*innenzahlen, die die jeweiligen kommunalen Schulen besuchen. Der kommende Rechtsanspruch gilt individuell für alle Kinder, unabhängig davon, welche Schule sie besuchen. Zudem schließen die Zahlen so nahtlos an die Vorjahre an, in denen die Kinder noch nicht die Schule besucht haben.
Von allen in Frankfurt gemeldeten Kindern diese Altersgruppe besuchen im Schuljahr 2022/2023 insgesamt 86% die kommunalen Grundschulen. 2,4 % besuchen Grundstufen in Förderschulen, und 11,6% Privatschulen (sonstige Schulträger). Einige dieser Kinder nutzen kommunal geförderte, außerschulische Betreuungsangebote.
* Prognose der Platzzahlen Stadtschulamt
3.4 Entwicklung von Grundschulen zu ganztägig arbeitenden Schulen
Die Stadt Frankfurt am Main hat sich das Ziel gesetzt, alle öffentlichen Schulen zu ganztägig arbeitenden Schulen zu entwickeln. Insbesondere Grundschulen und Schulen mit Grundstufen stehen hier aufgrund der zuvor genannten Anschlussfähigkeit und mit Blick auf den für 2026 angekündigten Rechtsanspruch auf Schulkinderbetreuung im Fokus. Die Schulen sollen bei ihrem Angebot folgende Eckpunkte bzw. Standards erfüllen:
- Verlässliche Öffnungszeiten und Angebote von 7.30 Uhr bis 17 Uhr
- Rhythmisierte und verzahnte Tagesstruktur, das bedeutet einen Wechsel von Unterricht und Freizeit sowie eine pädagogisch gestaltete Mittagspause mit einer warmen Mahlzeit und Angeboten zur Bewegung und Entspannung
- Alle Kinder der Schule können sich für außerunterrichtliche Angebote anmelden
- Ferienbetreuung bei aktuell 25 Schließtagen und ab 2026 voraussichtlich max. 4 Wochen Schließzeit.
Die Stadt Frankfurt am Main visiert mit diesen Eckpunkten folgende Ziele an:
- Schulen entwickeln mit den jeweiligen Trägern im Rahmen eines integrierten und kooperativen Ganztagskonzeptes einen kindgerechten Tagesablauf mit unterschiedlichen Angeboten in den Bereichen Freizeit, Betreuung und Bildung
- Damit erleichtern sie den Kindern u.a. den Wechsel vom Kindergarten in die Grundschule und legen wichtige Grundsteine für eine inklusive Beschulung aller Kinder ihres Bezirks
- Zugangs- bzw. Bildungschancen werden gestärkt
- Alle Kinder erhalten eine ganzheitliche Förderung
- Die Schulen fördern mit ihren Angeboten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Die Stadt Frankfurt am Main hat seit dem Jahr 2000 verschiedene Programme aufgelegt, um ihre Ziele zu erreichen. Gleichzeitig installiert sie zusätzlich die vom Land Hessen entwickelten Ganztagsprogramme an ihren Schulen. Daraus ergibt sich eine große Anzahl von Ganztagsangeboten, die an den Frankfurter Grundschulen fast flächendeckend zur Verfügung stehen.
Vor dem Unterricht gibt es in Grundschulen eine Frühbetreuung, die in der Regel um 7.30 Uhr beginnt. Sie kann von allen Kindern der Schule nach Bedarf entgeltfrei genutzt werden. 88 Grundschulen/Schulen mit Grundstufen halten dieses Angebot vor. Das Land Hessen verankert in seinem Schulgesetz eine verlässliche Schulzeit. An Grundschulen sind für 1. und 2. Klassen vier und für 3. und 4. Klassen fünf Zeitstunden Unterricht täglich garantiert. (S. §17 HSchG)
Darüber hinaus entsprechen die Förderprogramme Erweiterte Schulische Betreuung (ESB) und der Pakt für den Ganztag den Zielen der Stadt Frankfurt am Main. In Schulen, die den Pakt für den Ganztag umsetzen, ist die Erweiterte Schulische Betreuung ein Teil dessen. Sie sollen flächendeckend an den Schulen verfügbar sein.
3.4.1 Erweiterte Schulische Betreuung (ESB)
Die Erweiterte Schulische Betreuung ist ein verlässliches Angebot an Grundschulen mit einer Öffnungszeit bis 17 Uhr. Es beinhaltet eine Ferienbetreuung bei maximal 25 Schließtagen im Jahr. Das Angebot ist entgeltpflichtig und orientiert sich an den kommunalen Regelungen für Elternentgelte in Frankfurter Kindertageseinrichtungen.
Am 01.11.2022 gab es an 77 Frankfurter Grundschulen bzw. Schulen mit Grundstufen (76 Standorten) eine Erweiterte Schulische Betreuung mit insgesamt 7.799 Plätzen.
Die Anzahl der jeweils neu eingerichteten ESB-Plätze ist den vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegen. 2022 wurden 267 ESB Plätze neu geschaffen.
Gründe dafür, dass nicht mehr Plätze umgesetzt werden konnten, liegen in den folgenden Bereichen:
- Teilweise konnten an den Schulen noch keine Vereinbarungen zur gemeinsamen Nutzung der vorhandenen Räume gefunden werden. Hier zeigt sich u.a., dass die Bereitschaft zur gemeinsamen Nutzung nicht vorausgesetzt werden kann, und dass die Thematik multifunktionale Nutzung von Räumlichkeiten ein Entwicklungsthema darstellt. Die Etablierung multifunktionaler Raumnutzung ist als Maßnahme in der integrierten Schulentwicklungsplanung ein prioritäres, übergreifendes Ziel der Stadt Frankfurt.
- Teilweise werden bauliche Erweiterungen insbesondere für Essensversorgungen benötigt, um den Ausbau an ESB-Plätzen fortführen zu können. Diese können bzw. konnten noch nicht überall umgesetzt werden.
3.4.2 Pakt für den Ganztag (PfdG)
Ziel des "Pakts für den Ganztag" ist, dass alle Kinder der Schule einen Platz erhalten bzw. Ganztagsangebote besuchen können. Eine Versorgungsquote bis zu 100% wird bei Bedarf über die Angebote in der jeweiligen Schule (Frühbetreuung, Erweiterte Schulische Betreuung und weitere Bildungs- und Betreuungsangebote) und ihrer Kooperationspartnerinnen und -partner im Stadtteil (insbesondere Horte sowie Schülerinnen- und Schülerläden) sichergestellt.
Die teilnehmenden Schulen und ihre Träger bieten eine verlässliche Bildung und Betreuung von 7.30 Uhr bis 17 Uhr an. Es gibt eine Mittagspause mit einer warmen Mahlzeit für die Kinder. Alle Schülerinnen und Schüler können bei 25 Schließtagen an Ferienangeboten teilnehmen.
Alle Grundschulen und Grundstufen haben jährlich die Möglichkeit, sich um die Aufnahme in den Pakt für den Ganztag zu bewerben. Neue Grundschulen gründet die Stadt Frankfurt von Anfang an mit dem Auftrag, ein innovatives und integriertes Ganztagsangebot für alle Kinder sicherzustellen und beantragt für sie die Aufnahme in den Pakt für den Ganztag. Neben den neuen Schulen gibt es weitere, die ausreichend Räume und Essensplätze besitzen, um sich sofort bewerben zu können.
Im Schuljahr 2022/2023 wurden 3 neue Grundschulen im Pakt für den Ganztag aufgenommen. Insgesamt sind es damit 22 Grundschulen, die im Berichtszeitraum den Pakt für den Ganztag umsetzen.
Bisher gab es nur bedingt Möglichkeiten für den Schulträger, den Ausbau der wichtigsten Förderprogramme im Kontext Ganztagsschulentwicklung bedarfsgerecht zu steuern.
Eine Novellierung des Hessischen Schulgesetzes im Jahr 2022 hat die Rechte der Schulträger gestärkt. Der Schulträger hat nun die Möglichkeit in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt und nach Anhörung der Schulkonferenz Grundschulstandorte eigeninitiativ in den Pakt für den Ganztag zu bewegen (vgl. § 15 Absatz 6 Hessisches Schulgesetz).
Die " Offene Frankfurter Ganztagsschule " (OFG) wurde als kommunales Strukturmodell entwickelt und wird nur noch in Kombination mit dem Pakt für den Ganztag ausgebaut. Die Ziele und Angebote ähneln dem Pakt für den Ganztag; mit dessen Einführung unterstützen nun das Land Hessen und die Stadt Frankfurt am Main die Ganztagsschulentwicklung gemeinsam. OFG setzen aktuell noch sechs Grundschulen um.
3.4.3 Förderprogramme des Landes Hessen
Das Land Hessen bietet folgende weitere Ganztagsprogramme an (Grundlagen dafür sind die Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz und der dazugehörige Qualitätsrahmen.): Profil 1
Schulen mit Ganztagsangeboten im Profil 1 öffnen an mindestens drei Tagen wöchentlich von 7.30 Uhr bis 14.30 Uhr. Neben dem Unterricht gibt es Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung, Förderung und Freizeitangebote.
Profil 2
Schulen mit Ganztagsangeboten im Profil 2 halten von Montag bis Donnerstag Ganztagsangebote von 7.30 Uhr bis 16 Uhr oder 17 Uhr und freitags bis mindestens 14 Uhr bereit.
Die Teilnahme an Angeboten im Profil 1 und 2 sind für die Schülerinnen und Schüler freiwillig und erst nach Anmeldung für ein Angebot verpflichtend.
Profil 3
Ganztagsschulen im Profil 3 öffnen an fünf Tagen von 7.30 Uhr bis 16 Uhr oder 17 Uhr. Die Teilnahme an den Angeboten ist teilweise oder vollständig verpflichtend.
In Schulen mit Ganztagsangeboten nach Profil 1 und 2 ist gemäß Richtlinie kein Ferienprogramm vorgesehen. Schulen mit Profil 3 sehen in ihrem pädagogischen Konzept nach ihren Möglichkeiten eine Ferienbetreuung vor. Dafür kann ein Elternentgelt erhoben werden.
Zum Schuljahr 2022/23 sind 36 Grundschulen/Schulen mit Grundstufen im Ganztagsschulprogramm des Landes Hessen anerkannt, davon 19 Schulen mit Profil 1 Ganztagsangeboten, 11 Schulen mit Ganztagsangeboten im Profil 2 und 6 Profil 3 Ganztagsschulen.
Darüber hinaus wurde mit einem Magistratsbeschluss von 2017 das Gesamtkonzept Ganztag mit dem Auftrag ein einheitliches Förderprogramm mit dem Fachfeld zu entwickeln auf den Weg gebracht. Das Gesamtkonzept Ganztag ist ein Prozess, den die Stadt Frankfurt bereits in seinem integrierten Schulentwicklungsplan 2015-2019 angelegt hat. Das Landesprogramm "Pakt für den Ganztag" ist Teil des Gesamtkonzepts.
Unter dem Motto "Ganztag gemeinsam gestalten" startete das Stadtschulamt Frankfurt 2019 mit dem Fachfeld einen Beteiligungsprozess zur Entwicklung eines Gesamtkonzeptes für ganztägig arbeitende Grundschulen. Etwa 180 Teilnehmende der Frankfurter Bildungslandschaft tauschten sich aus, sammelten Ideen und erarbeiteten schließlich einen Konzeptentwurf.
Der Konzeptentwurf mit 47 Maßnahmen in den Entwicklungsbereichen Pädagogik, Organisation und Architektur bildete die Grundlage für die zweijährige Pilotphase, die im Frühjahr 2021 begonnen hat und im November 2023 endete. Neun Pilotstandorte in Frankfurt nahmen daran teil, jeweils bestehend aus Schule, Träger und Quartier. Ziel war es, ein einheitliches Modell zu schaffen, das die bisherigen kommunalen Förderprogramme zur Ganztagsschulentwicklung vereint und in Verbindung mit dem Pakt für den Ganztag als Grundlage für alle Grundschulen dienen soll.
Ebenfalls sollten die Konzeptmaßnahmen auf ihre Praxistauglichkeit überprüft werden, gerade mit Blick auf den kommenden Rechtsanspruch.
Eine externe Begleitung mit Expertisen in den Bereichen Pädagogik, Organisation und Architektur unterstützten die Pilotstandorte bei der Umsetzung.
4. Planung der Angebotserweiterungen 2023 bis 2027
Der Magistrat plant auch in den kommenden Jahren den weiteren Ausbau des Angebots in allen Altersgruppen.
Im Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren und für Kinder im Kindergartenalter ist der weitere Ausbau zur Sicherung des bestehenden Rechtsanspruchs erforderlich.
Der Ausbau im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren sowie im Kindergarten wird durch unterschiedliche Maßnahmen realisiert: Neue Einrichtungen oder Erweiterungsmaßnahmen bestehender Einrichtungen über das Frankfurter Sofortprogramm Kinderbetreuung (Umsetzung durch Anmietung von Liegenschaften durch freie Träger).
Erweiterungen (durch Umbauten/Anbauten/Ersatzneubauten) bei bestehenden Einrichtungen in Eigentum freier Träger.
Erweiterungen (durch Umbauten/Anbauten/Ersatzneubauten) bei bestehenden Einrichtungen im Bereich des kommunalen Trägers (städtischer Eigenbetrieb Kita Frankfurt - Betrieb 48)
über städtische Kita-Neubauten, die in Betriebsträgerschaften durch freie Träger betrieben werden
über die Etablierung regionaler Fachdienste der Kindertagespflege und den damit verbundenen Ausbau der Angebote für Kinder unter 3 Jahren in Kindertagespflege.
Auch im Bereich der Angebote für Kinder im Grundschulalter ist ein weiterer Ausbau geplant. Seit dem Schuljahr 2015/2016 wird eine starke Angebotserweiterung an verlässlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten bis 17 Uhr am Standort Schule durch den "Pakt für den Ganztag" umgesetzt.
Seit der mit diesem Bericht dokumentierten Bestandserhebung zum Stichtag
- November 2022 wurde das Platzangebot im Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren, im Kindergarten- und im Schulkinderbereich durch Neugründungen und Erweiterungen von Kita-Projekten im Rahmen des Sofortprogramms Kinderbetreuung und der Erweiterten Schulischen Betreuung sowie des Pakts für den Ganztag weiter ausgebaut und zur Verfügung gestellt. Weitere Ausbaumaßnahmen sind für die folgenden Jahre vorbereitet.
Die Planung und Umsetzung aller Ausbaumaßnahmen bedarf gesicherter finanzieller Rahmenbedingungen und der partnerschaftlichen Zusammenarbeit von Stadtschulamt und Trägern, dem städtischen Eigenbetrieb Kita Frankfurt, Dachverbänden und Fördervereinen.
4.1 Ausbauplanung im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren
Zur Erfüllung des seit 2013 geltenden Rechtsanspruchs hält der Magistrat die Umsetzung eines Versorgungsgrads von 53%, bezogen auf die ersten drei Jahrgänge, für erforderlich. Dieses auf die gesamte Stadt Frankfurt bezogene Versorgungsziel von 53% in dieser Altersgruppe beruht auf den folgenden Grundlagen: Die angestrebte rechnerische Versorgungsquote in den Planungsbezirken beträgt 40%.
Aufgrund nachgewiesener erhöhter Bedarfe in einigen innenstadtnahen Stadtteilen wurde das Versorgungsziel in den Kita-Planungsbezirken Bockenheim, Westend, Nordend, Bornheim, Ostend, Sachsenhausen, Eschersheim und Dornbusch auf 50% angehoben (B 379 vom 09.10.2015, Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 6655 vom 17.12.2015)
In der Betreuung für Kinder unter 3 Jahren besteht zudem ein großer Bedarf im Bereich der Einrichtungen mit gesamtstädtischem Bezug (Angebote mit speziellem pädagogischem Profil, z.B. bilinguale Einrichtungen, Waldorfpädagogik, Montessoripädagogik etc., sowie betriebliche oder betriebsnahe Einrichtungen). Insgesamt werden ca. 10 % der Kinder über diese Angebote betreut. Diese Einrichtungen betreuen jeweils Kinder aus dem gesamten Frankfurter Stadtgebiet, und werden daher nicht dem jeweiligen Stadtteil verortet, in welchem sie sich befinden. Nur betrieblich geförderte Kindertageseinrichtungen betreuen, entsprechend den Finanzierungsvereinbarungen teilweise auch Kinder aus dem Umland.
Unter Berücksichtigung dieser regional bezogenen sowie gesamtstädtischen Ausbauplanung wurde ein Versorgungsziel für die Stadt Frankfurt von 53% festgelegt.
Vor dem Hintergrund einer zum Stichtag 01.11.2022 erreichten Versorgung von bereits 54%, werden zukünftig Erweiterungen des Angebots im Bereich der Kinder unter 3 Jahren vorrangig in Wohnungsneubaugebieten und bei Nachverdichtungsmaßnahmen vorgenommen. Da in diesem Zusammenhang derzeit einige Maßnahmen durch städtebauliche Verträge mit den Bauträgern bereits festgelegt, in Planung und in Bau sind, wird sich voraussichtlich in den Jahren 2023 und 2024 ebenfalls eine gesamtstädtisch betrachtete Versorgungsquote von über 53% ergeben.
4.2 Ausbauplanung im Bereich Kindergarten
Zur Sicherung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz wurde im Kindergartenbereich bereits ab 2009 das Versorgungsziel auf 100% in Bezug auf Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt (3,5 Jahrgänge) festgesetzt. (vgl. B 864 vom 2.10.2009; Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2010, § 7474).
Am Stichtag 01.11.2022 liegt der Versorgungsgrad mit 26.340 Plätzen für 27.363 Kinder bei 96%. Um das Versorgungsziel zu erreichen und langfristig zu halten, plant der Magistrat in den Jahren 2023 bis 2025 einen Ausbau von insgesamt 1.592 Kindergartenplätzen. Dabei handelt es sich zum einen um Ausbau-Maßnahmen im Rahmen von Wohnungsneubaugebieten und Nachverdichtungsmaßnahmen, zum anderen um den bedarfsgerechten Ausbau von Kindergartenplätzen in bisher unterversorgten Planungsbezirken.
Für die Ausbauplanung im Kindergarten wird eine Priorisierung nach Stadtteilen erarbeitet, die jährlich fortgeschrieben wird.
Aus einer Gesamtbetrachtung unterschiedlicher Versorgungsaspekte in den einzelnen Planungsbezirken (Versorgungsgrade, Bestandsdaten, Entwicklung der Kinderzahlen, eingeleitete und geplante Erweiterungsprojekte, Neubaugebiete, Mitversorgung durch oder für andere Planungsbezirke) ergibt sich für 2022 folgendes Bild: Planungsbezirke in denen das Angebot bereits als bedarfsdeckend beschrieben werden kann (Planungsbezirke ohne Ausbaubedarf): - Bahnhof/Gutleut - Berkersheim - Bonames
- Bornheim
- Eckenheim - Frankfurter Berg
- Nordend - Preungesheim - Schwanheim/Goldstein
- Sossenheim
Planungsbezirke in denen nach Umsetzung von in Planung/Bau befindlichen Projekten das Angebot bedarfsdeckend sein wird: - Bergen-Enkheim - Bockenheim - Ginnheim
- Griesheim
- Harheim - Hausen
- Höchst - Kalbach/Riedberg - Nied
- Nieder-Erlenbach - Nieder-Eschbach - Niederursel
- Ostend - Sachsenhausen - Sindlingen
Planungsbezirke in denen weiterhin das Angebot ausgebaut werden muss , um bedarfsgerecht zu sein (Planungsbezirke mit weiterem Ausbaubedarf): - Dornbusch - Eschersheim - Fechenheim
- Gallus - Heddernheim - Innenstadt
- Niederrad
- Oberrad - Praunheim
- Riederwald - Rödelheim - Seckbach
- Unterliederbach - Westend - Zeilsheim
Der geplante Ausbau wird für die Jahre 2023 bis 2027 rechnerisch eine gesamtstädtische Versorgung leicht über 100% ergeben. Dies resultiert daraus, dass die Kinderzahlen in 2022 weniger als ursprünglich prognostiziert gestiegen sind, und für die Jahre 2024 bis 2027 nun sinkend prognostiziert werden. Gleichzeitig sind bisher geplante Platzausbaumaßnahmen bereits in Planung und Bau, die in den Jahren 2023 bis 2025 fertig gestellt werden. Die oben mit weiteren Ausbaubedarfen benannten Planungsbezirke sind trotz gesamtstädtischer, rechnerischer "Überversorgung" noch unterversorgt und benötigen dringend den geplanten Ausbau.
Eine leichte gesamtstädtische "Überversorgung" ist aus folgenden Gründen planerisch sinnvoll: - aufgrund des Fachkräftemangels können viele der rechnerisch laut Betriebserlaubnis vorhandenen Plätze faktisch nicht belegt werden, stehen somit nicht zur Verfügung.
- die Bevölkerungsprognose des Bürgeramt, Statistik und Wahlen ergibt ab dem Jahr 2028 und folgende wieder steigende Kinderzahlen in dieser Altersgruppe, so dass die Plätze zukünftig benötigt werden.
4.3 Ausbauplanung im Bereich der Angebote für Grundschulkinder
Im Bereich der Angebote für Schulkinder sind zur Bedarfsdeckung weiterhin umfangreiche Ausbauplanungen erforderlich. Begründet ist dies mit dem Zuwachs an Kindern dieser Altersgruppe und den Bedarfen der Eltern, die in der Inanspruchnahme von Ganztagsplätzen im Kindergarten sichtbar werden. In der Grundschule besteht vor allem im Zeitraum nach Unterrichtsschluss bis 17.00 Uhr ein großer Betreuungsbedarf.
Die zusätzlichen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder werden primär über den Ausbau und die Weiterentwicklung von ganztägig arbeitenden Grundschulen/Grundstufen in Verbindung mit dem Frankfurter Ganztagskonzept sichergestellt. Dazu gehören für den Bereich der Grundschulen / Grundstufen prioritär die Erweiterte Schulische Betreuung (ESB), der Pakt für den Ganztag und die Weiterentwicklung als Ganztagsschule nach Profil 3 über das Ganztagsschulprogramm des Landes Hessen.
Bei den Ausbauplanungen werden individuelle, auf den jeweiligen Schulbezirk maßgeschneiderte Lösungen gesucht, und versucht, diese zeitnah umzusetzen. In einigen Schulbezirken werden in diesem Rahmen auch weiterhin Betreuungsplätze in Horten ausgebaut.
Derzeit existieren verschiedene Steuerungselemente zur Ganztagsschulentwicklung (vgl. Kapitel 3.4). Das Ziel ist, die kommunalen Programme und die dazugehörigen Ressourcen zusammenzuführen und in einem neuen Gesamtkonzept Ganztag zu vereinen. Es soll ein einheitliches Modell entstehen, das in enger Zusammenarbeit mit den Bildungs- und Betreuungsstrukturen im Stadtteil bzw. im Quartier an einem einheitlichen Bildungsverständnis ausgerichtet ist und die vorhandene Expertise der Kooperationspartnerinnen und -partner im Stadtteil einbindet. Das Gesamtkonzept soll langfristig und in Verbindung mit dem Pakt für den Ganztag an allen Frankfurter Grundschulen/Grundstufen umgesetzt werden. Die Pilotphase startete 2021. Die Pilotierung wurde am 14.11.2023 offiziell im Rahmen der Abschlussveranstaltung abgeschlossen.
Mit dem Abschluss der Pilotphase beginnt nun der intensive Transfer der Ergebnisse in unsere stadtweite Praxis.
Für die Aufnahme von Grundschulen in den Pakt für den Ganztag wurde, in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt, eine Priorisierung entwickelt.
Für das Schuljahr 2024/2025 sind folgende Standorte für eine Aufnahme in den Pakt für den Ganztag priorisiert:
- Adolf-Reichwein-Schule (Zeilsheim)
2. Freiligrathschule (Fechenheim)
3. Goldsteinschule (Schwanheim)
4. Käthe-Kollwitz-Schule (Zeilsheim)
5. Liesel-Oestreicher-Schule (Preungesheim)
6. Minna-Specht-Schule (Schwanheim)
7. Mühlbergschule (Sachsenhausen)
8. Robert-Blum-Schule (Höchst)
9. Römerstadtschule (Heddernheim)
Für das Schuljahr 2025/2026 sind aktuell rund 30 Grundschulen für die Aufnahme in den Pakt für den Ganztag priorisiert. Bei einzelnen dieser Schulen ist die Realisierbarkeit allerdings von der Sicherstellung der Essensversorgung abhängig. Diese wird aktuell geprüft. Vor diesem Hintergrund folgen weitere Details im nächsten Bericht.
Insgesamt werden schrittweise alle Frankfurter Grundschulen in den Pakt für den Ganztag in Verbindung mit dem Frankfurter Gesamtkonzept Ganztag, überführt.
Umsetzungsvorbehalt
Für die Planung und Umsetzung des Platzausbaus sind die Regelungen des SGB VIII § 24 und die in den jeweiligen Jahren verfügbaren Haushaltsmittel maßgebend.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 7. Juni 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 0 WochenBB 233Stand und Perspektiven der Kindertagesstättenentwicklungsplanung für Frankfurt am Main - Fortschreibung 2023 - Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei JahrenMagistratsbericht
- 11. Februar 2026NRNR 1541KEP 2025: Transparenz und Vollständigkeit für die GanztagsplanungSTVV-Antrag · CDU
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf19 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, Linke und BFF gegen GRÜNE (= Kenntnis als Zwischenbericht)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 5 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, 1 Linke und BFF gegen 1 GRÜNE, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Linke und BFF gegen WBE (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Kenntnis als Zwischenbericht)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)