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Platzbedarf besser decken - Lebensmitteldiscounter mit Kita in der Heddernheimer Landstraße 130

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

20.01.2022

Auskunftsersuchen

Zusätzliche Kita-Plätze in der Nordweststadt

Details im PARLIS V_284_2022
30.09.2022

Stellungnahme des Magistrats

Zusätzliche Kita-Plätze in der Nordweststadt

Details im PARLIS ST_2306_2022
28.04.2023

Bericht des Magistrats

Stand und Perspektiven der Kindertagesstättenentwicklungsplanung für Frankfurt am Main - Fortschreibung 2022 - Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei Jahren

Details im PARLIS B_172_2023
04.09.2023

Antrag Ortsbeirat

Platzbedarf besser decken - Lebensmitteldiscounter mit Kita in der Heddernheimer Landstraße 130

Details im PARLIS OF_333-8_2023
21.09.2023

Anregung Ortsbeirat

Platzbedarf besser decken - Lebensmitteldiscounter mit Kita in der Heddernheimer Landstraße 130

Details im PARLIS OM_4531_2023
06.05.2024

Stellungnahme des Magistrats

Platzbedarf besser decken - Lebensmitteldiscounter mit Kita in der Heddernheimer Landstraße 130

Details im PARLIS ST_856_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 21.09.2023, OM 4531 entstanden aus Vorlage: OF 333/8 vom 04.09.2023

Betreff: Platzbedarf besser decken - Lebensmitteldiscounter mit Kita in der Heddernheimer Landstraße 130
Vorgang: V 284/22 OBR 8; ST 2306/22; B 172/23 Der Magistrat wird gebeten, das Neubauprojekt des Lebensmitteldiscounters in der Heddernheimer Landstraße 130 zu unterstützen und insbesondere das Konzept einer Kindertagesstätte für 60 Kinder, möglichst von null bis sechseinhalb Jahren, im zweiten Obergeschoss zusammen mit der Bauherrschaft zielorientiert zu verfolgen, um für eine verbesserte Bedarfsdeckung in Niederursel und Heddernheim zu sorgen.

Begründung:

Nach Informationen des Ortsbeirates plant der seit vielen Jahren in der Heddernheimer Landstraße 130 ansässige Lebensmitteldiscounter, das Bestandsgebäude abzureißen und an dessen Stelle einen nach neuesten energetischen Standards modernisierten Supermarkt auf zwei Ebenen zu errichten. Wie bei dem Lebensmittelmarkt in Alt-Niederursel soll auch hier eine Kindertagesstätte im Dachgeschoss errichtet werden. Nach den zuletzt vorliegenden Magistratsberichten besteht für den Ortsbezirk 8 zum einen ein beständig deutlicher Bedarf an zusätzlichen Krippenplätzen. Im Bezirk der Heinrich-Kromer-Schule/Niederursel beträgt die Versorgungsquote lediglich 45 Prozent, während der Magistrat für die Einlösung des Rechtsanspruchs eine Quote von 53 Prozent für erforderlich hält (vgl. ST 2306, B 172). Zum anderen gibt es weiterhin eine Bedarfslage für Kindergartenkinder. Der ideal zwischen den beiden Stadtteilen Niederursel und Heddernheim gelegene Standort kann auch Lücken im Bezirk der Robert-Schumann-Schule abdecken. Der Ortsbeirat unterstützt die Zielsetzung der Bauherrschaft und begrüßt, wenn an dieser Stelle weitere Plätze für die Betreuung von Kindern (null bis sechseinhalb Jahre) entstehen, zumal in der Heddernheimer Nachbarschaft einige Neubauprojekte mit zusätzlichen Einwohnern vorhanden bzw. zu erwarten sind (u. a. Sandelmühle mit 207 Wohnungen, ABG Oberschelder Weg mit 26 Wohneinheiten, "Gatehouse Appartments" Oberschelder Weg mit 69 Wohneinheiten). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.01.2022, V 284 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2306
Bericht des Magistrats vom 28.04.2023, B 172
Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 856
Beratung im Ortsbeirat: 8

Beratungsergebnisse:

27. Sitzung des OBR 8 am 14.03.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-4