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Haltestellen als grüne Klimaoasen nutzen

Vorlagentyp: B

Bericht

Die klimagerechte Planung von Straßenbahnhaltestellen mit begrünten Wartehallen wird in den neu zu vergebenden öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) gemäß VO (EG) 1370/2007 über die Schienenverkehrsleistungen in Frankfurt am Main aufgenommen, der voraussichtlich zum 01.01.2024 in Kraft treten wird. Die weitere Umsetzung der einzelnen Maßnahmen erfolgt dann über die Regularien des öDA Schiene. Damit wird dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5019 (M 199 Vereinbarungen Klimaallianz) entsprochen. Aktuelle Untersuchungen haben ergeben, dass eine Dachbegrünung aus statischen Gründen nur bei neuen oder zu versetzenden Wartehallen möglich ist, da nur hierbei ein ausreichend dimensioniertes Fundament vorgesehen werden kann. In diesen Fällen werden grundsätzlich begrünte Dächer vorgesehen. Dies wurde bei zuletzt neu beschafften Wartehallen auch bereits praktiziert (z. B. Louisa, Kalbach, Hugo-Junkers-Straße/Schleife). In den Wartehallen sind grundsätzlich auch Sitzgelegenheiten vorhanden. Ein begrüntes Wartehallendach schließt dann allerdings die Ausstattung der Wartehalle mit einem Solardach aus. Letzteres wird bei Haltestellen der Straßenbahn oder Stadtbahn auch nicht für sinnvoll erachtet, da diese Haltestellen alle auch mit Anschlüssen an das allgemeine Stromnetz ausgerüstet sind. Solare Kleinstanlagen auf Wartehallendächern, die durch Beschattungen durch Gebäude oder Bäume weniger ertragreich sind, sind zur Einspeisung in das allgemeine Stromnetz nicht wirtschaftlich zu betreiben. Der barrierefreie Umbau von Straßenbahnhaltestellen zieht in der Regel eine komplette Neugestaltung des Straßenraumes nach sich. Dabei können oftmals auch Baumstandorte eingeplant werden, sofern die Platzverhältnisse dies zulassen.