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Öffentlicher Dienstleistungsauftrag gemäß VO (EG) 1370/2007 hier: Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in Frankfurt am Main im Jahr 2023

Vorlagentyp: M
41 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren17 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr für das Jahr 2023 durch die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zu erbringen. Dies dient der Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung und der Umsetzung der Vorgaben der VO (EG) Nr. 1370/2007.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Beschlussvorschlag

  1. Das mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.07.2010, § 8394 (M 119), festgelegte Liniennetz und Leistungsangebot im lokalen Schienenverkehr (Straßenbahn- und Stadtbahnlinien auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt am Main sowie die in den Hochtaunuskreis und in die Stadt Bad Homburg v.d.H. abgehenden Stadtbahnlinien) stellen gemeinsam mit den in der Anlage beschriebenen Maßnahmen zum Fahrplan Schiene und dem darin definierten Inhalt die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 gem. VO (EG) Nr. 1370/ 2007 dar. Damit werden die Vorgaben des Nahverkehrsplanes der Stadt Frankfurt am Main konkretisiert sowie die aus Sicht des Aufgabenträgers Stadt Frankfurt am Main ausreichende Verkehrsbedienung im lokalen Schienenverkehr abgebildet.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, die in der Anlage "Leistungsbeschreibung DVS 2023" beschriebenen, jährlich anzupassenden Bestandteile der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung im lokalen Schienenverkehr für das Kalenderjahr 2023 durch die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) erbringen zu lassen. Die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) hat die Erbringung dieser Leistungen durch die VGF zu veranlassen. Es dient der Kenntnis, dass die in der Leistungsbeschreibung 2023 aufgeführten Maßnahmen bei der VGF zu Mehraufwendungen in Höhe von voraussichtlich 3,435 Mio. Euro führen.
  3. Im Kalenderjahr 2023 werden von der VGF im Rahmen der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung voraussichtlich 29,941 Mio. Fahrplan-Wagenkilometer auf Straßenbahnen und Stadtbahnen erbracht werden. Ferner werden die der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung zuzurechnenden Einnahmen aus Fahrgelderlösen, aus sonstigen Einnahmen in Verbindung mit der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung sowie aus öffentlichen Mitteln im Jahr 2023 voraussichtlich 403,703 Mio. Euro betragen. Unter Beachtung vorab festgelegter Parameter sowie der in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Maßnahmen wird gemäß des vorliegendes Entwurfes des Wirtschaftsplanes 2023 der VGF (Prognosestand Sommer 2021) für die Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung voraussichtlich ein durch die SWFH im Rahmen des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages mit der VGF zu übernehmender Ausgleichsbetrag in Höhe von 180,750 Mio. Euro inklusive der zum Zeitpunkt der Prognose bekannten Anteile der Mehraufwendungen gemäß Ziffer II erforderlich sein.
  4. Der Magistrat wird ermächtigt, die den Werten in Ziff. III zugrundeliegenden Kalkulationen unmittelbar vor Beginn des Fahrplanjahres 2023 am 11. Dezember 2022, spätestens jedoch vor dem 31.12.2022, aufgrund der dann geltenden Rahmenbedingungen zu überprüfen und verbindlich festzulegen, um den Vorgaben der VO (EG) Nr. 1370/2007 zu entsprechen. Dabei sind ausdrücklich die Kosten für den öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007 nach den Vorgaben der Trennungsrechnung auszuweisen.
  5. traffiQ, die Lokale Nahverkehrsgesellschaft der Stadt Frankfurt am Main mbH, nimmt in ihrer Funktion als Aufgabenträgerorganisation gemäß § 6 HessÖPNVG die Aufgaben der Stadt Frankfurt am Main als "zuständige örtliche Behörde" im Sinne der VO (EG) Nr.1370/2007 wahr. traffiQ ist insbesondere zuständig für die Gewährleistung: - einer einheitlichen Qualität des gesamten lokalen Frankfurter ÖPNV - der Berichtspflichten gemäß VO (EG) Nr.1370/2007 - der Berichterstattung an städtische Gremien und die Vorbereitung von deren Beschlüssen - die Vertretung der Stadt Frankfurt am Main in allen die Direktvergabe betreffenden Angelegenheiten gegenüber der EU-Kommission und Dritten.
  6. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

Begründung

A - Zielsetzung

Die Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr wurden für den Zeitraum vom 01.02.2011 bis zum 31.01.2031 auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009, § 5543, an die VGF vergeben. Nach den Vorgaben dieses öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 ist die vorläufige Bestimmung der maximalen Soll-Ausgleichsleistung für die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung jährlich zu ermitteln.

Der vorliegende Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung dient somit der rechtssicheren Umsetzung der Direktvergabe für das Kalenderjahr 2023.

B - Alternativen

Es bestehen keine Alternativen zur Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009 (§ 5543).

C - Lösung

Auf der Grundlage des o.g. Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung hat der Magistrat durch die SWFH die VGF mit der Durchführung des lokalen Schienenverkehrs (Straßenbahn- und Stadtbahnlinien) im Stadtgebiet Frankfurt am Main für den o.g. Zeitraum beauftragen lassen.

Im Rahmen der Direktvergabe hat die Stadt Frankfurt am Main als "zuständige örtliche Behörde" gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007 nunmehr ein umfangreiches Controlling durchzuführen, um die erforderlichen Berichtspflichten gemäß VO (EG) Nr. 1370/2007 wahrnehmen zu können. Hierzu bedient sich der Magistrat der traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH als Aufgabenträgerorganisation nach § 6 HessÖPNVG.

Mit dem vorliegenden Vortrag des Magistrats wird Bezug genommen auf Art und Umfang der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 für das Kalenderjahr 2023. Gemäß Artikel 2 i) der EU-Verordnung umfasst ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag "einen oder mehrere rechtsverbindliche Akte, die die Übereinkunft zwischen einer zuständigen Behörde und einem Betreiber eines öffentlichen Dienstes bekunden, diesen Betreiber eines Dienstes mit der Verwaltung und Erbringung von öffentlichen Personenverkehrsdiensten zu betrauen, die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen unterliegen". Dabei versteht man unter einer gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung gemäß Artikel 2 e) der EU-Verordnung "eine von der zuständigen Behörde festgelegte oder bestimmte Anforderung im Hinblick auf die Sicherstellung von im allgemeinen Interesse liegenden öffentlichen Personenverkehrsdiensten, die der Betreiber unter Berücksichtigung seines eigenen wirtschaftlichen Interesses nicht oder nicht im gleichen Umfang oder nicht zu den gleichen Bedingungen übernommen hätte."

Im Zusammenhang mit der erfolgten Direktvergabe wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2010, § 7531 (M 252), festgelegt, dass das Straßenbahn- und Stadtbahnnetz in Frankfurt am Main als ein Linienbündel im Sinne des § 9 (2) PBefG zusammengefasst wird. Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main (NVP) wurde in diesem Sinne geändert.

Mit dem vorliegenden Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung werden gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007 die im kommenden Kalenderjahr zu erbringende Leistung im lokalen Schienenverkehr im Stadtgebiet Frankfurt am Main (einschließlich der abgehenden Linien) definiert und der zu gewährende Ausgleichsbetrag prognostiziert. Auf der Basis des Fahrplanjahrs 2011 soll die Leistung jährlich fortgeschrieben und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden. Dabei enthält die Anlage die Maßnahmen in Form der konkretisierten Fahrplanleistungen zu den Fahrplanjahren 2023 (gültig ab 11. Dezember 2022) und 2024 (gültig ab 10. Dezember 2023).

Durch die jährliche Fortschreibung wird sichergestellt, dass die direkt an die VGF vergebene Leistung nicht statisch ist, sondern den Erfordernissen entsprechend fortentwickelt werden kann. Der vorab zu beschließende Ausgleichsbetrag ermöglicht es den kommunalen Gremien, die Kostenentwicklung dieses Teils der öffentlichen Daseinsvorsorge in einem transparenten Verfahren zu beobachten und zu steuern.

Der jährliche Beschluss des Stadtparlaments dokumentiert auch, dass es sich bei der VGF um einen "internen Betreiber" im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 handelt, über den der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main die Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle ausübt.

Der im Beschlussvorschlag vorgetragene Ausgleichsbetrag bezieht sich auf das Kalenderjahr 2023 und ist somit nicht mit dem Fahrplanjahr 2023 (11.12.2022 bis 10.12.2023) identisch. Im Restzeitraum 11.12.2023 bis 31.12.2023 gelten die ersten Wochen des Fahrplanjahrs 2024.

Zu den Ziffern I und II

In Ziffer I wird die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung für den lokalen Schienenverkehr als ausreichende Verkehrsbedienung im Sinne des § 8 (3) PBefG definiert. Die VGF wird gemäß Ziffer II mit der Erbringung dieser Leistung betraut.

Die in der Anlage "Leistungsbeschreibung DVS 2023" beschriebenen Leistungen konkretisieren die von der VGF zu erbringende gemeinwirtschaftliche Verpflichtung bzw. Leistung im lokalen Schienenverkehr (Straßenbahn und Stadtbahn) der Stadt Frankfurt am Main für das Jahr 2022 gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) auf Basis des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009, § 5543.

Auf Grundlage der Leistungen des vorangegangenen Jahres 2022 werden in der Anlage die davon abweichenden Fahrplanmaßnahmen für das Jahr 2023 beschrieben. Dabei sind folgende Veränderungen im Fahrplan der Stadtbahn vorgesehen:

Linien U4, U6, U7: Erhöhung der Platzkapazität durch den Einsatz des neuen Fahrzeugtyps "U5 Mittelwagen".

Die Maßnahmen führen danach insgesamt zu einer Erhöhung des fahrleistungsabhängigen Aufwands bei der VGF in Höhe von rund 0,189 Mio. Euro .

Des Weiteren sind in 2023 Maßnahmen in den Bereichen Sonderleistungen, Infrastruktur (hier insbesondere der barrierefreie Neu- und Ausbau von Haltestellen gem. VGF-Ausbauprogramm), Kommunikation, Vertrieb und Qualität in der Leistungsbeschreibung geplant. Deren Kosten in Höhe von rd. 3,246 Mio. Euro wurden noch nicht im VGF-Wirtschaftsplan 2023 berücksichtigt, da dessen Prognosezeitpunkt bereits im Sommer 2021 (VGF-Wirtschaftsplan 2022 an SWFH) lag. Diese Kosten fließen daher in die erforderliche Beschlussfassung des Magistrats (zum maximal zulässigen Soll-Ausgleichsleistung für das Kalenderjahr 2023) vor Beginn des Fahrplanjahres 2023 am 11.12.2022 ein. Insgesamt ergibt sich demnach für 2023 ein Mehraufwand gegenüber (der Wirtschaftsplanung) 2022 in Höhe von voraussichtlich 3,435 Mio. Euro.

Die in der Anlage definierten Fahrplanmaßnahmen werden mit Beginn des Fahrplanjahres 2023 am 11.12.2022 umgesetzt. Die weiteren Leistungsbestandteile und Maßnahmen in den Bereichen Sonderleistungen, Infrastruktur, Kommunikation und Vertrieb werden entsprechend der festgelegten Terminlagen auch unterjährig umgesetzt.

Zu den Ziffern III und IV

Der in Ziffer III zur Beschlussfassung vorgelegte Ausgleichsbetrag hat Prognosecharakter. In der Prognose berücksichtigt wurden die durch die Corona-Pandemie für das Jahr 2023 zu erwartenden Einbußen an Tarifeinnahmen und Erstattungszahlungen SGB (gemäß Prognose traffiQ vom 21.12.2021) in Höhe von ca. 11,298 Mio. Euro, was zu einem entsprechend höheren Ausgleichsbetrag für die SWFH führt.

Gegebenenfalls wird es erforderlich, die Einzelwerte entsprechend der Maßnahmen aus der Leistungsbeschreibung 2023 (u.a. Fahrplan-Wagenkilometer, zuzurechnenden Einnahmen bzw. sonstige zulässige Ausgleichsleistungen), welche die Basis der Kalkulation des maximalen Ausgleichsbetrages darstellen, noch unmittelbar vor Beginn des Kalenderjahres 2023 anzupassen. Da der Beschluss des Magistrats allerdings erst im Dezember erfolgen kann, wird in diesem Fall bis zum Beginn des Fahrplanjahres nicht ausreichend Zeit verbleiben, um die Angelegenheit erneut der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

Die Geschäftsführung der SWFH hat in ihrem Beschluss vom 09.03.2022 zur Finanzierbarkeit des voraussichtlichen öDA-Ausgleichsbetrages 2023 darauf hingewiesen, dass eine Anweisung durch die SWFH-Gesellschafterversammlung zur Erbringung der öDA-Leistungsbeschreibung 2023 zu einer Reduzierung des Eigenkapitals der SWFH führen wird.

Zur Ziffer V

Das bei traffiQ eingerichtete Qualitätssicherungssystem umfasst die vereinbarten Leistungen im Straßenbahn- und Stadtbahnverkehr in Frankfurt am Main.

Die im Rahmen dieses Systems notwendigen Messungen und Kundenbefragungen sowie deren Auswertung werden durch traffiQ bzw. einen von traffiQ beauftragten Dritten durchgeführt. Den hiermit verbundenen Aufwand (für Befragungen, Testfahrten etc.) trägt traffiQ.

Die Qualitätskriterien werden in zwei Kategorien eingeteilt

- objektive Qualitätskriterien (Kategorie A)

In diese Kategorie fallen Merkmale, die durch Beobachtung bzw. Test objektiv gemessen werden. Die Kategorie A umfasst die Kriteriengruppen

- Fahrgastinformation am Fahrzeug außen (Kriterien A 1-3),

- Fahrgastinformation im Fahrzeug (Kriterien A 4-9),

- Fahrgastinformationen an Haltestellen und Stationen (Kriterien A 10/11) und

- Vertrieb (Kriterium A 12).

- subjektive Qualitätskriterien (Kategorie B)

Die Qualität der einzelnen Kriterien dieser Kategorie wird durch die erfragte Zufriedenheit der Kunden mit den Leistungen der VGF wie folgt beschrieben:

- Pünktlichkeit (Kriterium B 1)

- Persönliche Sicherheit im Fahrzeug (Kriterium B 2)

- Temperatur im Fahrzeug (Kriterium B 3)

- Sauberkeit des Fahrzeugs (Kriterium B 4)

- Fahrstil (Kriterium B 5)

- Information bei Betriebsstörungen (Kriterium B

6)

- Sauberkeit der Haltestellen und Stationen (Kriterium B 7)

- Sicherheit der Haltestellen und Stationen (Kriterium B 8)

- Qualität der Beratungs- und Verkaufskompetenz (Kriterium B 9)

- Freundlichkeit des Verkaufspersonals (Kriterium B

10)

Gemäß öDA, Anlage 1 Ziffer 10 der "Gesellschaftsrechtlichen Weisung - GrW", erstellt traffiQ jährlich für den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main einen Bericht über die Qualität der durch die VGF erbrachten Personenverkehrsdienste. Der Jahresbericht, der als Teil des traffiQ-Geschäftsberichtes erstellt wird, beschreibt die Qualitätsaspekte, die in den einzelnen Handlungsfeldern bzw. Ergänzenden Regelungen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags für das Bezugsjahr (hier 2021) festgelegt wurden. Die Veröffentlichung des Geschäftsberichts erfolgt auf der traffiQ-Website.

Im Jahr 2021 ergibt die Gesamtbetrachtung, dass alle Einzelwerte der Erhebungsergebnisse im Bereich der objektiven Kriterien sowohl bei der Straßenbahn als auch bei der U-Bahn wieder im Toleranzbereich liegen.

Auch im Jahr 2021 war durch die anhaltenden Pandemiebedingungen keine kontinuierliche Befragung von Fahrgästen in Fahrzeugen bzw. an Verkaufsstellen vor Ort möglich, sodass für die subjektiven Ergebnisse B1 bis B10 keine Ergebnisse vorliegen.

Zu berücksichtigen ist außerdem, dass teilweise auch die objektiven Erhebungen (Mitfahrt in Fahrzeugen, Testkauf an Automaten) seit der Phase des Lockdown ab 01.11.2020 bis Mitte März 2021 ausgesetzt waren. Insgesamt beruhen die Jahreswerte jedoch auf einer ausreichenden Anzahl und Verteilung von Erhebungsfahrten (ab Mitte März 2021) und sind damit jedenfalls aussagekräftig für den realisierten Erhebungszeitraum ab Mitte März 2021.

D - Kosten

Die Finanzierung des lokalen Schienenverkehrs der VGF erfolgt zurzeit über die Fahrgelderlöse, gesetzliche Ausgleichsleistungen für Schülerverkehr und Beförderung schwerbehinderter Menschen, Mittelzuweisungen des Landes Hessen (Kooperationsförderung, Landeszuschüsse für den ÖPNV), Mittel Dritter (Infrastrukturkostenausgleich), Ergänzungsleistungen der Stadt Frankfurt am Main sowie aus Verträgen mit dem RMV und durch den Verlustausgleich durch den Ergebnisabführungsvertrag mit der SWFH.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. Mai 2022Sie sind hier
    MM 76Öffentlicher Dienstleistungsauftrag gemäß VO (EG) 1370/2007 hier: Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in Frankfurt am Main im Jahr 2023
    Magistratsvortrag
  2. 25. Juni 2022OFOF 496/5Haltestellen als grüne Klimaoasen nutzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 1. Juli 2022OAOA 211Haltestellen als grüne Klimaoasen nutzen Vortrag des Magistrats vom 30.05.2022, M 76Anregung
  4. 14. Oktober 2022BB 403Haltestellen als grüne Klimaoasen nutzenMagistratsbericht
  5. 10. März 2023Antwort des Magistrats · nach 41 WochenBB 119Haltestellen als grüne Klimaoasen nutzenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf17 Beratungen
OBR 11
Sitzung 12 · 27.06.2022
TO II, TOP 1
Angenommen
Der Vorlage M 76 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDCDU
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD und CDU gegen LINKE. (= Ablehnung)

OBR 7
Sitzung 11 · 28.06.2022
TO I, TOP 28
Angenommen
Der Vorlage M 76 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFarbechte/linkeFDP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
CDUBFFFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung CDU, BFF und FREIE WÄHLER

OBR 1
Sitzung 12 · 28.06.2022
TO I, TOP 55
Angenommen
Der Vorlage M 76 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeBFFDie Partei
Ablehnung:
CDUFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und Die PARTEI gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

OBR 6
Sitzung 12 · 28.06.2022
TO I, TOP 41
Angenommen
Der Vorlage M 76 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneFDPBFFFraktionslos
Ablehnung:
CDULinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU und LINKE. (= Ablehnung)

OBR 5
Sitzung 12 · 01.07.2022
TO I, TOP 38
Angenommen
Anregung OA 211 2022 1. Der Vorlage M 76 wird unter Hinweis auf die Vorlage OA 211 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 496/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 12 · 01.07.2022
TO I, TOP 26
Angenommen
Der Vorlage M 76 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
Linke
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

OBR 2
Sitzung 12 · 04.07.2022
TO II, TOP 31
Angenommen
Der Vorlage M 76 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 9 · 04.07.2022
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage M 76 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage OA 211 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION

OBR 4
Sitzung 12 · 05.07.2022
TO II, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 76 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDCDUFDPdFfmBFF
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, FDP, dFfm und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

OBR 10
Sitzung 12 · 05.07.2022
TO II, TOP 28
Angenommen
Der Vorlage M 76 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 12 · 05.07.2022
TO I, TOP 21
Angenommen
Der Vorlage M 76 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

OBR 8
Sitzung 12 · 07.07.2022
TO I, TOP 24
Angenommen
Der Vorlage M 76 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 12 · 07.07.2022
TO I, TOP 53
Angenommen
Der Vorlage M 76 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVolt
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

OBR 9
Sitzung 12 · 07.07.2022
TO II, TOP 1
Angenommen
Der Vorlage M 76 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDP
Ablehnung:
CDULinke
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU und LINKE. (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

OBR 15
Sitzung 12 · 08.07.2022
TO I, TOP 18
Angenommen
Der Vorlage M 76 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 12 · 12.07.2022
TO I, TOP 13
Angenommen
1. Der Vorlage M 76 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 211 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVolt
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sonstige:
BFF-BIG (M 76 = Enthaltung, OA 211 = vereinfachtes Verfahren)FRAKTION (M 76 und OA 211 = Annahme)Gartenpartei (M 76 = Ablehnung, OA 211 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVolt
Ablehnung:
CDUAfDÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (M 76 = Enthaltung, OA 211 = vereinfachtes Verfahren) FRAKTION (M 76 und OA 211 = Annahme) Gartenpartei (M 76 = Ablehnung, OA 211 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 14 · 14.07.2022
TO II, TOP 28
Angenommen
1. Der Vorlage M 76 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 211 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELFGartenpartei
Enthaltung:
BFF-BIG
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVolt
Ablehnung:
CDUAfDÖkoLinX-ELFFRAKTIONGartenparteiBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Prüfung und Berichterstattung), ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren)

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