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Städtische Neutralität

Vorlagentyp: A AfD

Fragen an den Magistrat

In der FAZ vom 14.07.2023 wurde in dem Leitartikel auf der Titelseite mit der Überschrift "Wenn der Staat seine Neutralität gefährdet" die gebotene staatliche Neutralität thematisiert. Anlass war der Auftritt der Eisschnellläuferin und Bundespolizistin Pechstein auf einer CDU-Veranstaltung in Polizeiuniform. Dieser Auftritt wurde in dem Artikel kritisiert. Im weiteren Verlauf des Artikels waren u.a. folgende Sätze zu lesen: " (...) Unterstützt der Staat einseitig politische Versammlungen, bricht er mit diesem Grundsatz. (...) Mindestens ebenso verfehlt sind staatliche Aufrufe, sich an solchen Demonstrationen zu beteiligen. Das Grundgesetz schützt auch das Recht, nicht bei einer Versammlung dabei zu sein. Niemand schuldet dem Staat darüber Rechenschaft. (...)" Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Welche Flaggen wurden in den vergangenen zehn Jahren außer der Deutschlandfahne, der Stadtfahne, der Hessenfahne und der Fahne der Europäischen Union am Rathaus der Stadt Frankfurt gehisst (außerdem ausgenommen: andere Staatsflaggen bei Besuchen von Staatsgästen)?
  2. Was waren die Gründe hierfür?
  3. Wurde das Hissen dieser Flaggen am Rathaus bzgl. den Regelungen zur Beflaggung im Land Hessen vom städtischen Rechtsamt auf Zulässigkeit geprüft a) und wenn nein, warum nicht? b) und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  4. Welche politischen Veranstaltungen oder Demonstrationen hat die Stadt Frankfurt in den letzten zehn Jahren finanziell unterstützt?
  5. Was sind die Gründe für diese finanzielle Unterstützung?
  6. Wie sind diese finanziellen Subventionierungen mit der gebotenen städtischen Neutralität zu vereinbaren?
  7. Wurden diese Subventionierungen vom städtischen Rechtsamt auf Zulässigkeit geprüft a) und wenn nein, warum nicht? b) und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  8. Wann gab es ggf. in den letzten fünf Jahren städtische Aufrufe zur Teilnahme an politischen Veranstaltungen oder Demonstrationen?
  9. Wurden diese städtischen Aufrufe zur Teilnahme an politischen Veranstaltungen oder Demonstrationen vom städtischen Rechtsamt auf Zulässigkeit geprüft a) und wenn nein, warum nicht? b) und wenn ja, mit welchem Ergebnis?