Wie werden Ganztagsschulen und Horte bedarfsgerecht ausgebaut?
Fragen an den Magistrat
Ab dem Schuljahr 2026/27 besteht ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Zunächst nur für Erstklässlerinnen und Erstklässler, dann kommt jedes Jahr ein weiterer Jahrgang hinzu, sodass der Rechtsanspruch mit Beginn des Schuljahrs 2029/30 für die Grundschulklassen 1 bis 4 gilt. Laut aktuellen Berechnungen muss die Stadt bis zu diesem Zeitpunkt rund 8.000 Betreuungsplätze zusätzlich schaffen, um dem Rechtsanspruch vollumfänglich gerecht zu werden. In Anbetracht dieser Tatsache wird deutlich, dass auch in den Hortausbau gezielt investiert werden muss. Laut aktuellem Kindertagesstättenentwicklungsplan (B 83/22) sind die Hortkapazitäten im Jahr 2020 im Vergleich zum Jahr 2019 jedoch leicht gesunken. Viele Schulen verfügen über solch eingeschränkte Flächen, dass auf absehbare Zeit keine Aus- oder Anbauten für eine Ganztagsbetreuung zur Verfügung stehen. Zudem wünschen sich zahlreiche Familien ein schulunabhängiges freiwilliges Nachmittagsangebot, das den Familien eine größere Flexibilität hinsichtlich der Nachmittagsgestaltung gibt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- In welchen Schulbezirken liegt die Versorgung an Betreuungsplätzen für Grundschulkinder aktuell (Stichtag Schuljahresbeginn 01.09.2022) unter 40%?
- In welchen zehn Grundschulbezirken gibt es zu diesem Stichtag die größte Abweichung zwischen dem Angebot an Nachmittagsbetreuung und den nachgefragten Plätzen? (Einzelne Auflistung mit der Anzahl der 2022 an einer Schule fehlenden Plätze)
- Welche der unter Punkt 1 und 2 genannten Schulen werden bis zum Schuljahr 2026/27 in der Lage sein, ganztägig zu arbeiten und vor Ort die Betreuungskapazitäten auszubauen? (Einzelne Auflistung der zum Stichtag zur Verfügung stehenden Plätze und der 2026 voraussichtlich zur Verfügung stehenden Plätze)
- Welche konkreten Möglichkeiten zum Ausbau von Horten gibt es in den unter Punkt 1 und 2 aufgelisteten Grundschulbezirken, die ihre Betreuungskapazitäten nicht durch einen Ausbau des Schulgebäudes erweitern können?
- Gibt es eine Priorisierungsstrategie beim Ausbau der Ganztagsbetreuung, mit der zunächst die besonders unterversorgten Stadtteile in den Blick genommen werden?
- Sieht der Magistrat eine Möglichkeit, den einzelnen Grundschulbezirken konkrete Ansprechpartner/-innen im Stadtschulamt für die Koordinierung des Hortplatzangebotes zuzuordnen, die die jeweiligen (durch die Grundschulen für den betreffenden Bezirk zentral gesammelten) Bedarfe aufnehmen und passende Betreuungsangebote in angrenzenden Horten vermitteln?