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Wie werden Ganztagsschulen und Horte bedarfsgerecht ausgebaut?

Vorlagentyp: B
13 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren19 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Bericht beschreibt den geplanten Ausbau von Ganztagsschulen und Horten in Frankfurt am Main, um ab dem Schuljahr 2026/2027 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zu gewährleisten. Ziel ist es, die Versorgungsquote in den Bildungsregionen zu erhöhen und die Angebote bis 17 Uhr sowie in den Ferien sicherzustellen.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Bericht

Beginnend mit dem Schuljahr 2026/2027 wird in Frankfurt am Main stufenweise ein Rechtsanspruch über die Systeme Ganztagsgrundschulen und bestehende Horte umgesetzt. Es wird dabei das Ziel verfolgt, dass der weitere Ausbau, der für die Umsetzung des Rechtsanspruchs noch notwendig ist, über Ganztagsgrundschulen erfolgen soll. Das Schwerpunktprogramm für die Umsetzung in Grundschulen wird der Pakt für den Nachmittag in Verbindung mit dem künftigen Gesamtkonzept Ganztag sein. Eine wichtige Planungsgröße stellen in Frankfurt am Main die Bildungsregionen dar. Die Versorgungsquote nach Bildungsregionen beinhaltet alle platzbezogenen Angebote der Horte und Erweiterten Schulischen Betreuungen (ESB), sowie die Ganztagsangebote der Profilstufen des Landes Hessen und des Paktes für den Nachmittag. Mit einem genaueren Blick auf Einzelschulen gibt es drei Standorte, die nach dem bisherigen Betreuungssystem mit Horten und der ESB - nach Erhebung des Kindertagesstättenentwicklungsplanes (KEP) - weniger als 40% der Grundschüler*innen betreuen: Die Robert-Schumann-Schule in Heddernheim, die Martin-Buber-Schule in Sachsenhausen und die Günderrodeschule im Gallus. kindernetfrankfurt unterstützt Eltern bei der digitalen Suche nach einem Betreuungsplatz und Jugendhilfeträger bei der Platzvergabe. Eine rückwirkende Erhebung von Vormerkdaten in den einzelnen Grundschulbezirken zum 01.09.2022 ist nicht möglich. Tagesaktuelle Abfragen oder zukünftige Stichtagserhebungen hingegen geben Aufschluss über die Zahl der unversorgten Kinder in den jeweiligen Schulbezirken. Zudem ist eine Abfrage zum 01.09. eines Jahres hinsichtlich seiner Aussagekraft nicht eindeutig, da bis weit über den Oktober eines Jahres hinaus Platzvergaben getätigt werden. Wechselwünsche, Zuzüge und Platzkündigungen, die erst nach den Herbstferien eingehen, bringen eine Dynamik in den Vergabeprozess. Träger und Einrichtungen besetzen freiwerdende Plätze in Horten und Erweiterten Schulischen Betreuungen unterjährig direkt nach. Die Vergabekriterien sind sozial gestaffelt und finden trägerübergreifend Anwendung. Hort-einrichtungen können auch Kinder aus benachbarten Schulbezirken bei den Aufnahmen berücksichtigen; ein Schulweg in fußläufiger Entfernung wäre hier eine Maßgabe. Für die Einschätzung der größten Abweichungen zwischen dem Angebot und der Nachfrage in den jeweiligen Schulbezirken wurde daher der Stichtag 31.12.2022 gewählt. Die Zahl der Vormerkungen ist allerdings nicht identisch mit der Zahl fehlender Plätze, da Eltern immer die Möglichkeit haben, ihr Kind auf Wartelisten vorzumerken, auch wenn es bereits eine Betreuungseinrichtung besucht, z. B. weil es einen Wechselwunsch gibt. Folgende Vormerksituation lässt sich zu diesem Zeitpunkt abbilden: Nr. Planungsbezirk Schulbezirk Platzangebot Vorgemerkte Kinder 1 Oberrad Gruneliusschule 195 87 2 Heddernheim Römerstadtschule 277 72 3 Niederrad Friedrich-Fröbel-Schule 244 58 4 Schwanheim / Goldstein Goldsteinschule 214 57 5 Niederursel Heinrich-Kromer-Schule 215 53 6 Riederwald Pestalozzischule 162 53 7 Höchst Robert-Blum-Schule 326 52 8 Nieder-Eschbach Michael-Grzimek-Schule 265 49 9 Unterliederbach Walter-Kolb-Schule 181 49 10 Heddernheim Robert-Schumann-Schule 147 49 Es ist in diesem Zusammenhang anzumerken, dass die Römerstadtschule und die Robert-Blum-Schule mittlerweile Neu- bzw. Erweiterungsbauten erhalten haben. Beide Standorte könnten den Pakt für den Nachmittag umsetzen und damit für alle Kinder auf der o. g. Vormerkliste Angebote bis 17 Uhr und mit Ferienbetreuung sicherstellen. Beide Standorte werden dahingehend in Abstimmung zwischen Stadtschulamt und Staatlichem Schulamt beraten. Wie eingangs erwähnt erfolgt die Vorbereitung des Rechtsanspruchs über den Ausbau von weiteren Ganztagsangeboten in Form des Paktes für den Nachmittag in Verbindung mit dem künftigen Gesamtkonzept Ganztag. Eine Grundschule im Pakt für den Nachmittag, bietet, im Zusammenspiel mit den Horten, für 100% der Grundschüler*innen ein Angebot bis 17.00 Uhr. Eine Berechnung über Plätze erfolgt dann nicht mehr. Das Staatliche Schulamt und das Stadtschulamt befinden sich in einer Abstimmung zur Priorisierung der Schulen für die Umsetzung des Paktes für den Nachmittag. Diese Zwischenergebnisse werden im nächsten Schritt noch mit den Ergebnissen der Grundschulbegehungen abgeglichen. Nahezu alle oben genannten Schulen können bis zum Schuljahr 26/27 in den Pakt für den Nachmittag einsteigen. Besondere Betrachtung bedürfen lediglich die Martin-Buber-Schule, die Robert-Schumann-Schule und die Pestalozzischule. Planungsbezirk Sachsenhausen / Martin-Buber- Schule Ausbaumaßnahme: Durch Wiedereröffnung der Kita Sonnenwind in der Trägerschaft des Sozialpädagogischen Vereins in der Darmstädter Landstr. 180-186 werden nach Sanierung des Gebäudes zusätzlich 40 neue Hortplätze geschaffen. Nach Umsetzung der Maßnahme werden insgesamt 202 Plätze in der Schulkindbetreuung zur Verfügung stehen und eine Versorgung von 45% erzielt. Planungsbezirk Heddernheim / Robert-Schumann-Schule Ausbaumaßnahme: Die Neuschaffung von 50 Hortplätzen in der Heddernheimer Landstr.33-35 in der Trägerschaft des Evangelischen Vereins für Jugendsozialarbeit e.V. befindet sich in Planung. Nach Umsetzung der Maßnahme werden insgesamt 207 Plätze in der Schulkindbetreuung zur Verfügung stehen und eine Versorgung von 55% erzielt. Planungsbezirk Riederwald / Pestalozzischule Aufgrund fehlender geeigneter Liegenschaften gestaltet sich die Neuschaffung von Plätzen äußerst schwierig. Der Schulbezirk ist weiterhin priorisiert, so dass Liegenschaftsangebote umgehend geprüft werden. Aktuell sind keine Maßnahmen in Prüfung oder Planung. Im Planungsbezirk Niederursel / Heinrich-Kromer- Schule Ausbaumaßnahmen: Im Hort in der Schilasmühle von den Gauklern in der Trägerschaft vom "Verein mit Kindern leben e.V." entstehen 20 Plätze. Im Oberschelderweg 22 in der Trägerschaft des BVZ sind 40 Plätze für Schulkinder in Planung. Nach Umsetzung der Maßnahmen stehen dem Schulbezirk 275 Plätze in der Schulkindbetreuung zur Verfügung, somit wird eine Versorgungsquote von 65% erreicht. Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass aktuell auch noch an weiteren Standorten Hortplätze ausgebaut werden. Rechnerisch sind Hortplätze Teil des Paktes für den Nachmittag; das Förderprogramm Erweiterte Schulische Betreuung ist ebenso ein Bestandteil des Paktes für den Nachmittag. Die Landesressource im Pakt für den Nachmittag ist von Seiten des Hessischen Kultusministeriums so kalkuliert, dass darüber Angebote an fünf Tagen bis 14.30 Uhr sichergestellt werden können. Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz / GaFöG) setzt dabei neue Qualitäten für die Verzahnung von schulischem Unterricht und Angeboten in Horten. Auf diese Weise wird die Kooperation mit Schule im Ganztag ein zentrales Qualitätsmerkmal. Die zuständigen Fachabteilungen im Stadtschulamt befinden sich kontinuierlich im Austausch und in Abstimmung über die Entwicklungen von Kinderzahlen, der Zahl der unversorgten Kinder in den Schulbezirken und der Entwicklungsschritte im Bereich der Ganztagsschulentwicklung in den 6 Bildungsregionen in Frankfurt am Main. Das Monitoring der Versorgungssituation von Grundschulkindern in allen Schulbezirken und die damit einhergehende Priorisierung orientiert sich an der von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedeten Versorgungsquote von 85% für dieses Alterssegment (siehe "Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main - Fortschreibung 2022"), an der Entwicklung der Kinderzahlen und an den Planungen der Schulen im Hinblick auf ihre Entwicklung in den Pakt für den Nachmittag. Diese Parameter dienen als Ausgangspunkt für die Entwicklung von Ausbaumaßnahmen in den jeweiligen Planungs-und Schulbezirken. Hier werden Erweiterungen in bestehenden Einrichtungen geprüft und der Ausbau neuer Einrichtungen verfolgt. Das Stadtschulamt verfolgt kontinuierlich den Ausbau von Ganztagsangeboten an den Frankfurter Schulen. Im Hinblick auf einen zukünftigen Rechtsanspruch für Grundschulkinder ist eine flächendeckende Erfüllung von Bedarfen richtungsweisend. Die Gesamtverantwortung für die Jugendhilfeplanung im Bereich der Kindertagesbetreuung, Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung und Bedarfsplanung für diesen Bereich liegen in der Verantwortung des Stadtschulamts in seiner Rolle als öffentlicher Jugendhilfeträger. Sowohl das Monitoring der Versorgungssituation als auch der bedarfsgerechte Ausbau sowie die Planung und Steuerung sind im Stadtschulamt verortet. Der quantitative und qualitative bedarfsrechte Ausbau an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren bis 10 Jahren wird hier initiiert und begleitet. In der Stadt Frankfurt am Main ist die Vergabe von Plätzen in Kindertageseinrichtungen dezentral geregelt. Die Platzvormerkung als auch der Vertragsabschluss werden ausschließlich über das kindernetfrankfurt durch die Leitungen der jeweiligen Einrichtungen getätigt. Ein weiteres Verfahren zur "Vermittlung" von Plätzen außerhalb des kindernetfrankfurt wird daher nicht verfolgt. Das praktizierte Vormerkverfahren mit einem Überblick über alle Betreuungseinrichtungen in Frankfurt am Main ermöglicht Eltern einen Blick auf freigemeldete Plätze in dem gewünschten Alterssegment und geographischer Lage, so dass Vormerkungen umgehend getätigt werden können. Des Weiteren steht die Infobörse im Stadtschulamt allen Eltern beratend zur Seite bei der Suche nach Betreuungsplätzen zur Verfügung. Im Kontext des kommunalen Gesamtkonzepts Ganztag ist darüber hinaus beabsichtigt, dass die Platzvergabe der Horte noch stärker an den Grundschulbezirken orientiert wird. Ganztag im Quartier setzt Kooperation zwischen Schulen und Horten voraus. Die Kooperation soll hierüber gut gerahmt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. November 2022AA 172Wie werden Ganztagsschulen und Horte bedarfsgerecht ausgebaut?STVV-Anfrage · CDU
  2. 24. Februar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    BB 95Wie werden Ganztagsschulen und Horte bedarfsgerecht ausgebaut?
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf19 Beratungen
OBR 14
Sitzung 19 · 13.03.2023
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 95 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 19 · 14.03.2023
TO II, TOP 26
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 95 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 18 · 14.03.2023
TO II, TOP 14
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 95 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 19 · 16.03.2023
TO II, TOP 24
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 95 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 19 · 17.03.2023
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 95 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 19 · 17.03.2023
TO I, TOP 29
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 95 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 19 · 20.03.2023
TO I, TOP 44
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 95 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeBFF
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 16
Sitzung 19 · 21.03.2023
TO I, TOP 30
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 95 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 19 · 21.03.2023
TO II, TOP 47
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 95 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 19 · 21.03.2023
TO I, TOP 59
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 95 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeBFFDie Partei
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 13
Sitzung 19 · 21.03.2023
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 95 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 19 · 23.03.2023
TO I, TOP 51
Beraten
Die Vorlage B 95 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 19 · 23.03.2023
TO I, TOP 34
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 95 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 19 · 24.03.2023
TO I, TOP 47
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 95 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 20 · 24.04.2023
TO II, TOP 3
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 95 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDULinke
Ablehnung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU und LINKE. gegen GRÜNE (= Kenntnis als Zwischenbericht)

Jugendhilfeausschusses
Sitzung 75 · 25.04.2023
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 95 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 6
Sitzung 20 · 25.04.2023
TO I, TOP 27
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 95 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 20 · 04.05.2023
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 95 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVolt
Ablehnung:
CDUÖkolinx
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU und ÖkoLinX (= Zurückweisung)

Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 18 · 12.06.2023
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 95 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Sonstige:
BFF-BIG (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis)

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