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Meine Nachbarschaft: Emdener Straße

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Straße Im Bruch - Wem gehört sie, wer ist zuständig und wer haftet?

07.09.2021 · Aktualisiert: 01.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 647 entstanden aus Vorlage: OF 130/6 vom 14.08.2021 Betreff: Griesheim: Straße Im Bruch - Wem gehört sie, wer ist zuständig und wer haftet? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wem welche Teile der Straße Im Bruch gehören, 2. wer zuständig für die Verkehrssicherheit und Instandhaltung ist, 3. wer bei Schäden oder Unfällen haftet und 4. welche Rechte und Pflichten die Anrainer der Straße Im Bruch haben. Begründung: Die schmale Straße Im Bruch geht von der Emdener Straße ab und führt entlang der A 5 bis zur Mainzer Landstraße. Sie ist in beiden Richtungen befahrbar und hat keinen Bürgersteig. Die Zu- und Ausgänge der Grundstücke zu den Wohnhäusern liegen direkt an der Straße. Anrainer sind Bewohner von einem Mehrfamilienhaus, von Einfamilienhäusern und (einer) Kleingartenanlage(n) sowie der Begrenzungszaun einer Sportanlage. Ferner gibt es einen kleinen Parkplatz der Kleingärtner und diverse (reguläre?) Parkbuchten bzw. Parkstreifen entlang der Autobahn. Es gibt einige Gartenparzellen der Kleingartenanlage im Eingangsbereich Im Bruch bei der Emdener Straße neben den Privathäusern 20 und 21. Der Rest der Kleingartenanlage befindet sich im Bereich ab der Mainzer Landstraße entlang der A 5, soweit es die Straßenführung Im Bruch bis an die Autobahn zulässt. Die Straße hat einen unterschiedlichen Straßenbelag (Verbundpflaster) im oberen Teil von der Emdener Straße aus bis zum Knick zur Autobahn und dem anschließenden Teil bis zur Mainzer Landstraße (Teer). Dieser Zustand und die Anlage der Straße führt zu den in der Anregung gestellten Fragen und dient zur Aufklärung, wer für was zuständig ist und welche Rechte und Pflichten die Anrainer haben. Die Vermutung würde nahelegen, dass die Straße zum Teil städtisch und zum Teil privat ist. Anwohner beklagen sich, dass zunehmend mehr rücksichtslose Fahrer unterwegs sind, was auch zu der Frage der Haftung führt. Außerdem sehen sie sich und ihre Kinder gefährdet beim Verlassen des Grundstücks. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2210 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Griesheim: Straße Im Bruch - Wem gehört sie, wer ist zuständig und wer haftet?

14.08.2021 · Aktualisiert: 17.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2021, OF 130/6 Betreff: Griesheim: Straße Im Bruch - Wem gehört sie, wer ist zuständig und wer haftet? Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, 1. wem welche Teile der Straße im Bruch gehören, 2. wer zuständig für die Verkehrssicherheit und Instandhaltung ist, 3. wer haftet bei Schäden oder Unfällen, 4. welche Rechte und Pflichten haben die Anrainer der Straße Im Bruch. Begründung: Die schmale Straße Im Bruch geht von der Emdener Straße ab und führt entlang der A5 bis zur Mainzer Landstraße. Sie ist in beiden Richtungen befahrbar und hat keinen Bürgersteig. Die Zu- und Ausgänge der Grundstücke zu den Wohnhäusern liegen direkt an der Straße. Anrainer sind ein Mehrfamilienhaus, Einfamilienhäuser und (eine) Kleingartenanlage(n) sowie der Begrenzungszaun einer Sportanlage. Ferner gibt es einen kleinen Parkplatz der Kleingärtner und div. (reguläre?) Parkbuchten(-streifen) entlang der Autobahn. Es gibt einige Gartenparzellen der Kleingartenanlage im Eingangsbereich Im Bruch bei der Emdener Straße neben den Privathäusern 20/21. Der Rest der Kleingartenanlage befindet sich im Bereich ab Mainzer Landstraße entlang der A5, soweit es die Straßenführung Im Bruch bis an die Autobahn zulässt. Die Straße hat einen unterschiedlichen Straßenbelag (Verbundpflaster) im oberen Teil von der Emdener Straße aus bis zum Knick zur Autobahn und dem anschließenden Teil bis zur Mainzer Landstraße (Teer). Dieser Zustand und die Anlage der Straße führt zu den im Antrag gestellten Fragen und dient zur Aufklärung, wer für was zuständig ist und welche Rechte und Pflichten die Anrainer haben. Die Vermutung würde nahelegen, dass die Straße zum Teil städtisch und zu Teil privat ist. Anwohner beklagen sich, dass zunehmend mehr rücksichtslose Fahrer unterwegs sind. Was auch zu der Frage der Haftung führt. Außerdem sehen sie sich und ihre Kinder gefährdet beim Verlassen des Grundstücks. Quelle: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 647 2021 Die Vorlage OF 130/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE. und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung); CDU, GRÜNE und BFF (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Schulwegsicherung in Griesheim-Nord

15.09.2020 · Aktualisiert: 12.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6483 entstanden aus Vorlage: OF 1362/6 vom 28.08.2020 Betreff: Griesheim: Schulwegsicherung in Griesheim-Nord Der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass der Schulweg der Grundschulkinder in Griesheim-Nord im Bereich der Cuxhavener Straße/Emdener Straße /Bingelsweg/Waldschulstraße besser gesichert wird. Begründung: Der Parkdruck in diesem Gebiet führt dazu, dass die Einmündungen der Straßen regelmäßig zugeparkt sind. Für Grundschulkinder sind die Straßen so nicht gefahrlos einzusehen und zu überqueren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 264 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

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