Griesheim: Straße Im Bruch - Wem gehört sie, wer ist zuständig und wer haftet?
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert den Magistrat auf, die Zuständigkeiten und Haftungsfragen bezüglich der Straße Im Bruch zu klären. Dies ist notwendig, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und die Rechte der Anrainer zu definieren.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, 1. wem welche Teile der Straße im Bruch gehören, 2. wer zuständig für die Verkehrssicherheit und Instandhaltung ist, 3. wer haftet bei Schäden oder Unfällen, 4. welche Rechte und Pflichten haben die Anrainer der Straße Im Bruch.
Begründung
Die schmale Straße Im Bruch geht von der Emdener Straße ab und führt entlang der A5 bis zur Mainzer Landstraße. Sie ist in beiden Richtungen befahrbar und hat keinen Bürgersteig. Die Zu- und Ausgänge der Grundstücke zu den Wohnhäusern liegen direkt an der Straße. Anrainer sind ein Mehrfamilienhaus, Einfamilienhäuser und (eine) Kleingartenanlage(n) sowie der Begrenzungszaun einer Sportanlage. Ferner gibt es einen kleinen Parkplatz der Kleingärtner und div. (reguläre?) Parkbuchten(-streifen) entlang der Autobahn. Es gibt einige Gartenparzellen der Kleingartenanlage im Eingangsbereich Im Bruch bei der Emdener Straße neben den Privathäusern 20/21. Der Rest der Kleingartenanlage befindet sich im Bereich ab Mainzer Landstraße entlang der A5, soweit es die Straßenführung Im Bruch bis an die Autobahn zulässt. Die Straße hat einen unterschiedlichen Straßenbelag (Verbundpflaster) im oberen Teil von der Emdener Straße aus bis zum Knick zur Autobahn und dem anschließenden Teil bis zur Mainzer Landstraße (Teer). Dieser Zustand und die Anlage der Straße führt zu den im Antrag gestellten Fragen und dient zur Aufklärung, wer für was zuständig ist und welche Rechte und Pflichten die Anrainer haben. Die Vermutung würde nahelegen, dass die Straße zum Teil städtisch und zu Teil privat ist. Anwohner beklagen sich, dass zunehmend mehr rücksichtslose Fahrer unterwegs sind. Was auch zu der Frage der Haftung führt. Außerdem sehen sie sich und ihre Kinder gefährdet beim Verlassen des Grundstücks.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. August 2021Sie sind hierOFOF 130/6Griesheim: Straße Im Bruch - Wem gehört sie, wer ist zuständig und wer haftet?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 7. September 2021OMOM 647Griesheim: Straße Im Bruch - Wem gehört sie, wer ist zuständig und wer haftet?Direktanregung
- 13. Dezember 2021Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 2210Griesheim: Straße Im Bruch - Wem gehört sie, wer ist zuständig und wer haftet?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, LINKE. und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung); CDU, GRÜNE und BFF (= Enthaltung)