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Griesheim: Straße Im Bruch - Wem gehört sie, wer ist zuständig und wer haftet?

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

14.08.2021

Antrag Ortsbeirat

Griesheim: Straße Im Bruch - Wem gehört sie, wer ist zuständig und wer haftet?

Details im PARLIS OF_130-6_2021
07.09.2021

Anregung Ortsbeirat

Griesheim: Straße Im Bruch - Wem gehört sie, wer ist zuständig und wer haftet?

Details im PARLIS OM_647_2021
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 14.08.2021, OF 130/6 Betreff: Griesheim: Straße Im Bruch - Wem gehört sie, wer ist zuständig und wer haftet? Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, 1. wem welche Teile der Straße im Bruch gehören, 2. wer zuständig für die Verkehrssicherheit und Instandhaltung ist, 3. wer haftet bei Schäden oder Unfällen, 4. welche Rechte und Pflichten haben die Anrainer der Straße Im Bruch.

Begründung:

Die schmale Straße Im Bruch geht von der Emdener Straße ab und führt entlang der A5 bis zur Mainzer Landstraße. Sie ist in beiden Richtungen befahrbar und hat keinen Bürgersteig. Die Zu- und Ausgänge der Grundstücke zu den Wohnhäusern liegen direkt an der Straße. Anrainer sind ein Mehrfamilienhaus, Einfamilienhäuser und (eine) Kleingartenanlage(n) sowie der Begrenzungszaun einer Sportanlage. Ferner gibt es einen kleinen Parkplatz der Kleingärtner und div. (reguläre?) Parkbuchten(-streifen) entlang der Autobahn. Es gibt einige Gartenparzellen der Kleingartenanlage im Eingangsbereich Im Bruch bei der Emdener Straße neben den Privathäusern 20/21. Der Rest der Kleingartenanlage befindet sich im Bereich ab Mainzer Landstraße entlang der A5, soweit es die Straßenführung Im Bruch bis an die Autobahn zulässt. Die Straße hat einen unterschiedlichen Straßenbelag (Verbundpflaster) im oberen Teil von der Emdener Straße aus bis zum Knick zur Autobahn und dem anschließenden Teil bis zur Mainzer Landstraße (Teer). Dieser Zustand und die Anlage der Straße führt zu den im Antrag gestellten Fragen und dient zur Aufklärung, wer für was zuständig ist und welche Rechte und Pflichten die Anrainer haben. Die Vermutung würde nahelegen, dass die Straße zum Teil städtisch und zu Teil privat ist. Anwohner beklagen sich, dass zunehmend mehr rücksichtslose Fahrer unterwegs sind. Was auch zu der Frage der Haftung führt. Außerdem sehen sie sich und ihre Kinder gefährdet beim Verlassen des Grundstücks. Quelle: Google MapsBeratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 647 2021 Die Vorlage OF 130/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE. und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung); CDU, GRÜNE und BFF (= Enthaltung)