Meine Nachbarschaft: Brandhöfchen
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Vorlagen
Hydranten in der Straße Im Brandhöfchen frei halten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7550 entstanden aus Vorlage: OF 1130/10 vom 06.10.2025 Betreff: Hydranten in der Straße Im Brandhöfchen frei halten Der Magistrat wird gebeten, die zwei einzigen Hydranten in der Straße Im Brandhöfchen in Bonames durch Pfosten frei zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
Hydranten in der Straße Im Brandhöfchen frei halten
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2025, OF 1130/10 Betreff: Hydranten in der Straße Im Brandhöfchen frei halten Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, die zwei einzigen Hydranten in der Straße ,,Im Brandhöfchen" in Bonames durch Pfosten freihalten zu lassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO II, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7550 2025 Die Vorlage OF 1130/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenFehlender Spielplatz gemäß Bebauungsplan Nr. 337 - Am Burghof
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6308 entstanden aus Vorlage: OF 949/10 vom 16.12.2024 Betreff: Fehlender Spielplatz gemäß Bebauungsplan Nr. 337 - Am Burghof Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum seit dem 28.09.1982, dem Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 337, trotz entsprechender Festsetzung (siehe unter 3.4 Öffentliche Grünfläche) zwischen Ludwig-Ruppel-Straße und Kalbacher Niddapfad, auf dem heutigen Flurstück 13/3, offensichtlich bis heute nie ein Spielplatz errichtet wurde. Ergänzend wird der Magistrat um Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten: 1. Aufgrund welcher Beschlusslage wurde die Errichtung des Spielplatzes unterlassen? 2. Gibt es beispielsweise rechtlich gebundene, alternative Ersatzmaßnahmen (z. B. auf dem jetzigen Flurstück 8/30)? 3. Innerhalb welchen Zeitraums kann dort bestenfalls ein Spielplatz errichtet werden, und was wäre deshalb hierfür (außer der Finanzierung) ergänzend noch erforderlich? Begründung: Selbst wenn der nahe gelegene Hubschrauberlandeplatz eine Errichtung anfangs noch beeinträchtigt hätte, war das mit dem Abzug der Amerikaner Anfang der Neunzigerjahre obsolet. Der Magistrat verweist in seinen Stellungnahmen immer wieder auf fehlende öffentliche Flächen. Zudem wird auf die Notwendigkeit der Festsetzung innerhalb eines Bebauungsplanes verwiesen. Beides ist aber im beschriebenen Fall gegeben. Warum die Fläche mutmaßlich nie als Potenzial erachtet wurde, ist nicht nachvollziehbar. Aufgrund des herrschenden bzw. steigenden Bedarfs an Spielplätzen in Bonames kann und muss dort schnellstmöglich etwas geschehen! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 564 Aktenzeichen: 67-2
Fehlender Spielplatz gemäß Bebauungsplan Nr. 337 - Am Burghof
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2024, OF 949/10 Betreff: Fehlender Spielplatz gemäß Bebauungsplan Nr. 337 - Am Burghof Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum seit dem 28.09.1982, dem Inkrafttreten des Bebauungsplans B337, trotz entsprechender Festsetzung (s. 3.4 Öffentliche Grünfläche) zwischen Ludwig-Ruppel-Straße und Kalbacher Niddapfad, auf dem heutigen Flurstück 13/3, offensichtlich bis heute nie ein Spielplatz errichtet wurde. Ergänzend wird um Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten: - Aufgrund welcher Beschlusslage wurde die Errichtung des Spielplatzes unterlassen? - Gibt es beispielsweise rechtlich gebundene, alternative Ersatzmaßnahmen (z.B. auf dem jetzigen Flurstück 8/30)? - Innerhalb welchen Zeitraums kann dort bestenfalls ein Spielplatz errichtet werden und was wäre deshalb hierfür (außer der Finanzierung) ergänzend noch erforderlich? Begründung: Selbst wenn der nahegelegene Hubschrauber-Landeplatz eine Errichtung anfangs noch beeinträchtigt hätte, war das mit dem Abzug der Amerikaner Anfang der 90iger Jahre obsolet. Der Magistrat verweist in seinen Stellungnahmen immer wieder auf fehlende öffentliche Flächen. Zudem wird auf die Notwendigkeit der Festsetzung innerhalb eines Bebauungsplanes verwiesen. Beides ist aber im vorbeschriebenen Fall gegeben. Warum die Fläche mutmaßlich nie als Potential erachtet wurde, ist nicht nachvollziehbar. Aufgrund des herrschenden bzw. steigenden Bedarfs an Spielplätzen in Bonames, kann dort und muss schnellstmöglich etwas geschehen! Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6308 2025 Die Vorlage OF 949/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHundekotbeutelspender am Durchgang Unterer Kalbacher Weg/Ludwig-Ruppel-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6216 entstanden aus Vorlage: OF 929/10 vom 18.11.2024 Betreff: Hundekotbeutelspender am Durchgang Unterer Kalbacher Weg/Ludwig-Ruppel-Straße Der Magistrat wird gebeten, einen Hundekotbeutelspender mit einem weiteren Abfallbehälter am Durchgang Unterer Kalbacher Weg/Ludwig-Ruppel-Straße einzurichten. Begründung: Bedarf ist vor Ort gegeben, auch für noch einen Abfallbehälter. Die drei in diesem Bereich bereits vorhandenen Abfallbehälter werden erfreulicherweise sehr stark genutzt und quellen regelmäßig stark über, weshalb Müll auch um die Abfallbehälter herum landet. Entweder eine Erhöhung des Leerungsintervalls oder besser noch die Aufstellung eines vierten Abfallbehälters ist deshalb durchaus geboten. Zwei Paten stehen für den Hundekotbeutelspender zur Verfügung und werden dem Grünflächenamt in geübter Praxis direkt bekannt gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 306 Aktenzeichen: 67-0
Hundekotbeutelspender am Durchgang Unterer Kalbacher Weg/Ludwig-Ruppel-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2024, OF 929/10 Betreff: Hundekotbeutelspender am Durchgang Unterer Kalbacher Weg/Ludwig-Ruppel-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Hundekotbeutelspender mit einem weiteren Abfallbehälter am Durchgang Unterer Kalbacher Weg - Ludwig-Ruppel-Straße einzurichten. Begründung: Bedarf ist vor Ort gegeben, auch für noch einen Abfallbehälter. Die drei in diesem Bereich bereits vorhandenen Abfallbehälter werden erfreulicherweise sehr stark genutzt und quellen regelmäßig stark über, weshalb Müll auch um die Abfallbehälter herum landet. Entweder eine Erhöhung des Leerungsintervalls oder besser noch die Aufstellung eines vierten Abfallbehälters ist deshalb durchaus geboten. Zwei Paten stehen für den Hundekotbeutelspender zur Verfügung und werden dem Grünflächenamt in geübter Praxis direkt bekannt gegeben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6216 2024 Die Vorlage OF 929/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenAuch Radfahrer können Fußgänger gefährden!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.02.2010, OM 3900 entstanden aus Vorlage: OF 900/10 vom 16.01.2010 Betreff: Auch Radfahrer können Fußgänger gefährden! Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob es möglich ist, an dem kleinen Fußweg vom Unteren Kalbacher Weg in die Ludwig-Ruppel-Straße (Frankfurt-Bonames) Hinweisschilder aufzustellen, dass auch Radfahrer Schritttempo zu fahren haben. Begründung: Die Ludwig-Ruppel-Straße ist eine Spielstraße. Die Radfahrer, die über den kleinen Fußweg vom Unteren Kalbacher Weg in die besagte Straße einfahren, um in Richtung Flugplatz bzw. Nidda zu gelangen, fahren sehr schnell und gefährden somit spielende Kinder, Fußgänger und Anwohner. Die Straße ist sehr eng, halbkreisförmig angelegt, und an den Seiten parken Autos. Dadurch sind Anwohner, wozu auch spielende Kinder gehören, latent gefährdet. Es sollte ein Hinweis an diesem besagten Fußweg darauf hinweisen, dass die Straße eine Spielstraße ist und man Schritttempo zu fahren hat (zusätzlich vielleicht noch Piktogramme auf der Straße anbringen). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2010, ST 521 Aktenzeichen: 32 1
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