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Zeilsheim: Zustand des Friedhofes
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.03.2012, OF 358/6 Betreff: Zeilsheim: Zustand des Friedhofes Vorgang: V 60/11 OBR 6; ST 1193/11 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, den Friedhof Zeilsheim endlich in einen ordentlichen Zustand zu versetzen und nachhaltig dafür zu sorgen, dass dies so bleibt. Besonders zählt darunter die Instandsetzung des Weges vom Eingang der Welschgrabenstraße bis zur Trauerhalle. die Entsorgung des Herbstlaubes 2011 die Reinigung und Reparatur oder Erneuerung der Wasserbrunnen eine bedarfsgerechte Leerung der Mülleimer die Sanierung der sanitären Einrichtungen Begründung: Der Zustand des Zeilsheimer Friedhofs wird der Würde der Toten und deren Angehörigen nicht gerecht. Die Stellungnahme 1193 / 2011 berichtete unter Punkt 2 von Sanierungsarbeiten der öffentlichen Toiletten. Unter Punkt 6 von der Verbesserung der Wege gegen die Unfallgefahr. Aufgrund des mangelhaften Wegezustandes kam es schon zu aktenkundigen Unfällen. Der Stadt sollte daran gelegen sein, der Verkehrssicherungspflicht erhöht nachzukommen und dies mit der Instandsetzung des Hauptweges zu beginnen. Das Herbstlaub 2011 wird nicht entsorgt, sondern quasi wöchentlich mit Laubbläsern wieder zu Haufen zusammen geblasen. Der nächste Windstoß lässt die Arbeiten von vorne beginnen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.08.2011, V 60 Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2011, ST 1193 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 6 am 17.04.2012, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1086 2012 Die Vorlage OF 358/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenZeilsheim: Verkehrskonzept für die Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße erstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 986 entstanden aus Vorlage: OF 298/6 vom 29.02.2012 Betreff: Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße erstellen Der Magistrat wird gebeten, ein neues Verkehrskonzept für die zukünftige Nutzung der Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße zu erstellen. Hierbei sollte berücksichtigt werden, dass derzeit - das Abbiegen von der Pfaffenwiese in Fahrtrichtung Höchst in die Lenzenbergstraße offiziell nur für den Bus-Linienverkehr freigegeben ist; - der altbekannte Umweg über den Parkplatz des Lebensmittelmarktes auf Anordnung des Ordnungsamtes geschlossen wurde; - die Ausfahrt vom Lebensmittelmarkt in Fahrtrichtung Höchst kaum möglich ist. Das neue Verkehrskonzept des Magistrats soll alle Verkehrsströme inklusive Fuß- und Radwege umfassen und eine nachhaltige Verbesserung für alle Verkehrsteilnehmer beinhalten. Begründung: Durch die Sperrung der Parkplatz-Ausfahrt des Lebensmittelmarktes zur Lenzenbergstraße ist eine neue Situation entstanden, die für große Unzufriedenheit aller Verkehrsteilnehmer sorgt. Das Verbot des Abbiegens in die Lenzenbergstraße wird von den aus Richtung Alt-Zeilsheim kommenden Verkehrsteilnehmer immer häufiger missachtet. Das verbotswidrige Abbiegen ist aber die einzige Möglichkeit, ohne weiträumige Umwege in die Siedlung Taunusblick zu fahren. Bei Ausfahrten vom Parkplatz des Lebensmittelmarktes auf die Kreuzung in Richtung Höchst werden bei Rotphasen Fuß- und Radwege blockiert und zeitgleich auf den Parkplatz einfahrende Pkws behindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 942 Antrag vom 01.03.2014, OF 951/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2951 Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Liegenschaft Blauländchenstraße für Kinderbetreuung nutzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 987 entstanden aus Vorlage: OF 327/6 vom 20.03.2012 Betreff: Zeilsheim: Liegenschaft Blauländchenstraße für Kinderbetreuung nutzen Vorgang: OM 280/06 OBR 6, OA 646/08 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, die Pläne für eine Kinder- und Jugendeinrichtung, die zum Kauf der Liegenschaft geführt haben (OM 280/06 und OA 646/08), nun endlich zu verwirklichen. Der Bedarf ist gegeben, alternative Räumlichkeiten sind im Stadtteil nicht vorhanden und werden daher dringend benötigt. Begründung: Das Gebäude wurde seinerzeit für eine Nutzung als Kinder- und Jugendeinrichtung und für die Schulbetreuung der Käthe-Kollwitz-Schule erworben. Die Sanierung erfolgte nach den Wünschen der Erweiterten Schulischen Betreuung, die nun für den Umzug in das IPI-Gebäude vor neue Herausforderungen gestellt wird. Zudem ist dem Magistrat bekannt, dass in Zeilsheim ein großer und akuter Mangel an Kinderbetreuungsplätzen besteht. Abhilfe kann nur im Rahmen von Sofortprogrammen und sinnvoll geplanten Neubauten erfolgen. Dafür ist die Liegenschaft Blauländchenstraße wesentlich besser geeignet als ein geplanter Neubau auf einem unerschlossenen Grundstück in der Klosterhofstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1005 Aktenzeichen: 40 4
Zeilsheim: Liegenschaft Blauländchenstraße für Kinderbetreuung nutzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2012, OF 327/6 Betreff: Zeilsheim: Liegenschaft Blauländchenstraße für Kinderbetreuung nutzen Vorgang: OM 280/06 OBR 6, OA 646/08 OBR 6 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsbeirat schlägt vor, die Pläne für eine Kinder- und Jugendeinrichtung, die zum Kauf der Liegenschaft geführt haben (OA 646/2008 und OM 280/2006), nun endlich zu verwirklichen. Der Bedarf ist vorhanden und alternative Räumlichkelten sind im Stadtteil nicht vorhanden und werden daher dringend benötigt. Begründung: Das Gebäude wurde seinerzeit für eine Nutzung als Kinder- und Jugendeinrichtung und für die Schulbetreuung der KKS erworben. Die Sanierung erfolgte nach den Wünschen der Erweiterten Schulischen Betreuung, die nun für den Umzug in das IPI-Gebäude vor neue Herausforderungen gestellt wird Zudem ist dem Magistrat bekannt, dass in Zeilsheim ein großer und akuter Mangel an Kinderbetreuungsplätzen besteht, Abhilfe kann nur im Rahmen von Sofortprogrammen und sinnvoll geplanten Neubauten erfolgen. Dafür ist die Liegenschaft Blauländchenstraße wesentlich besser geeignet als ein geplanter Neubau auf einem unerschlossenen Grundstück in der Klosterhofstraße. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.02.2012, OF 299/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 20.03.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 987 2012 Auskunftsersuchen V 311 2012 1. Die Vorlage OF 299/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 326/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 327/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenZeilsheim: Verkehrskonzept für die Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße erstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.02.2012, OF 298/6 Betreff: Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße erstellen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, ein neues Verkehrskonzept für die zukünftige Nutzung der Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße zu erstellen. Hierbei sollte berücksichtigt werden, dass derzeit - das Abbiegen von der Pfaffenwiese Fahrtrichtung Höchst in die Lenzenbergstraße offiziell nur für den Bus-Linienverkehr freigegeben ist. - der altbekannte Umweg über den Parkplatz des Lebensmittelmarktes auf Anordnung des Ordnungsamtes geschlossen wurde. - die Ausfahrt vom Lebensmittelmarkt in Fahrtrichtung Höchst kaum möglich ist. Das neue Verkehrskonzept des Magistrates soll alle Verkehrsströme inkl. Fuß- und Radwege umfassen und eine nachhaltige Verbesserung für alle Verkehrsteilnehmer sein. Begründung: Durch die Sperrung der Ausfahrt Lenzenbergstraße des Parkplatzes am Lebensmittelmarkt ist eine neue Situation entstanden, die für große Unzufriedenheit aller Verkehrsteilnehmer führt. Das Verbot des Abbiegens in die Lenzenbergstraße von Alt-Zeilsheim kommend, wird immer häufiger missachtet und ist nun auch die einzige Möglichkeit ohne weiträumige Umwege in die Taunusblicksiedlung zu fahren. Die Ausfahrt aus dem Lebensmittelmarktes auf die Kreuzung in Richtung Höchst blockiert bei Rotphasen Fuß- und Radwege und behindert zeitgleich die Einfahrt auf den Parkplatz. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 20.03.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 986 2012 Die Vorlage OF 298/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenZeilsheim: Haltverbot in der Blauländchenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2012, OM 772 entstanden aus Vorlage: OF 224/6 vom 16.12.2011 Betreff: Zeilsheim: Haltverbot in der Blauländchenstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Blauländchenstraße im Kreuzungsbereich mit der Klosterhofstraße ein Haltverbot einzurichten, damit eine Einfahrt in die Klosterhofstraße gefahrlos ermöglicht wird. Begründung: Mit dem Neubau von Reihenhäusern in der Blauländchenstraße wurde der Gehweg so errichtet, dass Kraftfahrzeuge nur noch mit allen vier Rädern auf der Straße stehen können. Dadurch fahren Fahrzeuge, die von der nördlichen Blauländchenstraße in die Klosterhofstraße einbiegen als "Geisterfahrer" auf der linken Fahrbahnseite. Von der Klosterhofstraße kommende Fahrzeuge können nicht mehr in die Blauländchenstraße einbiegen und durch die Bepflanzung auf dem Grundstück der Schule auch die Kurve nicht einsehen. Mit Errichtung des Haltverbots würde der Fahrzeugverkehr wieder jeweils auf der richtigen Fahrbahnhälfte verkehren und somit der Begegnungsverkehr gefahrlos ermöglicht. Der genaue Bereich der Halteverbotszone ist auf der kleinen Grafik zu erkennen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2012, ST 622 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 15.05.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Haltverbot in der Blauländchenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2011, OF 224/6 Betreff: Zeilsheim: Haltverbot in der Blauländchenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in der Blauländchenstraße im Kreuzungsbereich zur Klosterhofstraße ein Halteverbot zu errichten, damit eine Einfahrt in die Klosterhofstraße gefahrlos ermöglicht wird. Begründung: Mit dem Neubau von Reihenhäusern in der Blauländchenstraße wurde der Fußgängerweg so errichtet, dass Kraftfahrzeuge nur noch mit allen 4 Rädern auf der Straße stehen können. Dadurch fahren Fahrzeuge, die von der Blauländchenstraße in die Klosterhofstraße einbiegen auf der linken Fahrbahnseite als "Geisterfahrer". Entgegenkommende Fahrzeuge können hier von der Klosterhofstraße kommend in die Blauländchenstraße nicht mehr einbiegen und durch die Bepflanzung der Schule auch die Kurve nicht einsehen. Mit Errichtung des Halteverbots würde der Fahrzeugverkehr wieder jeweils auf der richtigen Fahrbahnhälfte verkehren und der Begegnungsverkehr gefahrlos ermöglicht. Der genaue Bereich der Halteverbotszone ist auf der kleinen Grafik zu erkennen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 772 2012 Die Vorlage OF 224/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenZeilsheim: Durchfahrtsverbot für schwere Lkws
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM 456 entstanden aus Vorlage: OF 154/6 vom 05.10.2011 Betreff: Zeilsheim: Durchfahrtsverbot für schwere Lkws Vorgang: OM 3172/09 OBR 6; ST 923/09 Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie sich der Sachstand der Anregung vom 21.04.2009, OM 3172, mittlerweile darstellt. Hier sollten Gespräche mit dem Hessischen Amt für Straßen- und Verkehrswesen und dem Magistrat stattfinden. Begründung: Nach wie vor fahren große Lkws durch den Stadtteil Zeilsheim zur Jahrhunderthalle und dem Gewerbegebiet "Vis-à-Vis Ballsporthalle". Am Ortseingang von Zeilsheim (Hofheimer Straße) ist die Brücke über den Welschgraben nur bis 30 Tonnen zugelassen. An der Jahrhunderthalle befindet sich die Kreuzung über den Lachgraben. Hier ist eine Überfahrt mit 24 Tonnen erlaubt. Die Bevölkerung kann einem großen Lkw nicht ansehen, ob er mit seinem Maximalgewicht von 40 Tonnen oder leer durch den Stadtteil fährt. Unabhängig davon eignen sich die Kreuzungen Hofheimer Straße/Alt-Zeilsheim und Pfaffenwiese/Neu-Zeilsheim nicht für Lkws in ihrer zulässigen Länge von bis zu 18,25 Meter. Die Forderung nach einer Ausweisung der Beschilderung auf den Autobahnen und Bundesstraßen auf eine alternative Fahrtstrecke zur Jahrhunderthalle und dem Gewerbegebiet ist nach wie vor gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2012, ST 261 Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Maßnahmen für Kindergärten und Kinderkrippen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM 458 entstanden aus Vorlage: OF 156/6 vom 05.10.2011 Betreff: Zeilsheim: Maßnahmen für Kindergärten und Kinderkrippen Vorgang: OM 4788/11 OBR 6; ST 146/11 Der Magistrat wird gebeten, die bislang erfolgten und aktuell geplanten Maßnahmen zur Errichtung von zusätzlichen Kindergärtenplätzen und Kinderkrippenplätzen für den Stadtteil Zeilsheim aktualisiert vorzustellen. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2011, ST 146, wurde zum Stichtag 31.12.2009 eine Bilanz der Situation an Krippen und Kindergärten gezogen. Da einige der dort vorgestellten Maßnahmen (20 Plätze in der kath. Gemeinde St. Bartholomäus und ein Neubau mit 30 Plätzen in der Klosterhofstraße) nicht erfolgten und dadurch die Not der Eltern an einer adäquaten Versorgung ihrer Sprösslinge nicht gelindert wurde, ist eine Aktualisierung erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2012, ST 126 Aktenzeichen: 40 4
Zeilsheim: Maßnahmen für Kindergärten und Kinderkrippen
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2011, OF 156/6 Betreff: Zeilsheim: Maßnahmen für Kindergärten und Kinderkrippen Vorgang: OM 4788/11 OBR 6; ST 146/11 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die bislang erfolgten und aktuell geplanten Maßnahmen zur Errichtung von zusätzlichen Kindergärtenplätzen und Kindergrippenplätzen für den Stadtteil Zeilsheim aktualisiert vorzustellen. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats ST 146/2011 wurde zum Stichtag 31.12.2009 eine Bilanz der Krippen und Kindergärten gezogen. Da einige der dort vorgestellen Maßnahmen (20 Plätze in der kath. Gemeinde St. Bartholomäus und ein Neubau mit 30 Plätzen in der Klosterhofstraße) nicht erfolgten und dadurch die Not der Eltern an einer adäquaten Versorgung ihrer Sprösslinge nicht gelindert wurde, ist eine Aktualisierung erforderlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 25.10.2011, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 458 2011 Die Vorlage OF 156/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenZeilsheim: Zustand des Friedhofes, Umbaupläne vorstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.07.2011, OF 90/6 Betreff: Zeilsheim: Zustand des Friedhofes, Umbaupläne vorstellen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten den Ortsbeirat 6 über den aktuellen Sachstand der Planungen zum Abriss und Neubau der Gebäude auf dem Zeilsheimer Friedhof (Welschgrabenstraße 20) zu informieren. Folgende Fragen sollten dabei auf alle Fälle qualifiziert beantwortet werden: - Wann werden die Umbaumaßnahmen beginnen - Welche Gebäude werden davon betroffen sein - Wurden die Interessen und Bedürfnisse der Besucher und Nutzer/Mitarbeiter ausreichend berücksichtigt? Wenn ja, in welcher Form und welche Veränderungen wurden vorgenommen Wenn nein, warum nicht und wann wird diese Einbindung geschehen - Wie hoch werden die Kosten für die Umbaumaßnahmen sein - Können finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, um die Baumaßnahme außerhalb der bescheidenen Finanzsituation des Friedhofsamtes durchzuführen - Welche Maßnahmen werden ergriffen, um den desolaten Pflegezustand der Wege und Verkehrsflächen nachhaltig zu verbessern. Begründung: Die Gebäude des Zeilsheimer Friedhofs sind seit Jahren nicht mehr zeitgemäß wodurch eine ordentliche und zweckentsprechende Nutzung der Friedhofsanlage kaum mehr möglich ist. Nach einer Ortsbegehung Anfang 2010 zum Abriss der Nebengebäude wurden keine weiteren Schritte vorgestellt. Der jetzige Zustand des Friedhofs ist unwürdig und sorgt täglich für Verärgerung und Empörung bei den Bürgerinnen und Bürgern. Die Pflege und Unterhaltung könnte intensiver sein. Die Wege und Verkehrsflächen sind nicht mehr in einem ordentlichen Zustand und können nur mit erhöhter Achtsamkeit zu benutzen. Die Müllsammelbehälter quellen wochenlang über. Die Brunnen benötigen dringend eine Überholung. Die Vorhaltung eines ordentlichen und gepflegten Friedhofs ist städtische Angelegenheit und sollte nicht aus den reinen Einnahmen der Friedhofsgebühren finanziert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 09.08.2011, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 60 2011 Die Vorlage OF 90/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenZeilsheim: Fußweg zwischen Käthe-Kollwitz-Schule und Betreuungsgebäude in der Blauländchenstraße sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM 101 entstanden aus Vorlage: OF 50/6 vom 11.05.2011 Betreff: Zeilsheim: Fußweg zwischen Käthe-Kollwitz-Schule und Betreuungsgebäude in der Blauländchenstraße sichern Der Magistrat wird gebeten, einen sicheren Übergang für die Schüler herzustellen, die die Klosterhofstraße auf dem Weg vom Grundschulgebäude der Käthe-Kollwitz-Schule zum Gebäude der Schulbetreuung in der Blauländchenstraße überqueren müssen. Begründung: Mit der Sperrung des Frankenthaler Weges (OM 10/11 OBR 6) verlagert sich der motorisierte Verkehr in die Blauländchenstraße, dann Hauptzufahrtsstraße zum Siedlungsgebiet südlich der West-Höchster Straße wird. Mit Ende der Osterferien konnte die Nachmittagsbetreuung der Käthe-Kollwitz-Schule die ehemaligen Räume der Ev. Kirchengemeinde in der Blauländchenstraße beziehen. Die umfangreichen Renovierungsmaßnahmen sind abgeschlossen und vier Gruppen von Grundschülern können nun vom Förderverein betreut werden. Der Übergang zwischen Schulgelände und Betreuung erfolgt über die Blauländchenstraße und die Einmündung mit der Klosterhofstraße. Ursprünglich vorgesehene Planungen zeigten eine Querung der Klosterhofstraße mittig zwischen Turnhalle und Ipi-Bau. Diese, insbesondere von der Schule favorisierte Lösung, wurde verworfen. Die Baustelleneinfahrt wurde gärtnerisch so gestaltet, dass dort kein Ausgang mehr möglich ist. Nun müssen die Kinder den regulären Weg gehen, der durch den schmalen Gehsteig und die unübersichtliche Kurve in der Klosterhofstraße für die 6-10-jährigen Kinder eine große Gefahr darstellt. Die sehr breit ausgebaute Blauländchenstraße mit ihrem Gefälle verleitet zu erhöhter Geschwindigkeit. Es muss eine geeignete Maßnahme erarbeitet werden, den Weg für die Schulkinder zu sichern. Dies könnte durch eine Querungshilfe in der Klosterhofstraße erfolgen, so wie die Schule es ursprünglich favorisiert hatte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2011, ST 863
Zeilsheim: Fußweg zwischen Käthe-Kollwitz-Schule und Betreuungsgebäude in der Blauländchenstraße sichern
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2011, OF 50/6 Betreff: Zeilsheim: Fußweg zwischen Käthe-Kollwitz-Schule und Betreuungsgebäude in der Blauländchenstraße sichern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, einen sicheren Übergang für die Schüler herzustellen, die auf dem Weg vom Grundschulgebäude der Käthe-Kollwitz-Schule zum Gebäude der Schulbetreuung in der Blauländchenstraße die Klosterhofstraße überqueren müssen. Begründung: Mit der Sperrung des Frankenthaler Weges (OA 16-6) verlagert sich der motorisierte Verkehr in den Blauländchenweg, der dann Hauptzufahrtsstraße zum Siedlungsgebiet südlich der Westhöchster Straße wird. Mit Ende der Osterferien konnte die Nachmittagsbetreuung der Käthe-Kollwitz-Schule die ehemaligen Räume der ev. Kirchengemeinde im Blauländchenweg beziehen. Die umfangreichen Renovierungsmaßnahmen sind abgeschlossen und 4 Gruppen von Grundschülern können nun vom Förderverein betreut werden. Der Übergang zwischen Schulgelände und Betreuung erfolgt über den Blauländchenweg und der Einmündung Klosterhofstraße. Ursprünglich vorgesehene Planungen zeigten eine Querung der Klosterhofstraße mittig zwischen Turnhalle und Ipi-Bau. Diese, insbesondere von der Schule favorisierte Lösung wurde verworfen. Die Baustelleneinfahrt wurde gärtnerisch so gestaltet, dass dort kein Ausgang mehr möglich ist. Nun müssen die Kinder den regulären Weg gehen, der durch den schmalen Gehsteig und der unübersichtlichen Kurve in die Klosterhofstraße für die 6-10 jährigen Kinder eine große Gefahr darstellen. Die sehr breit ausgebaute Blauländchenstraße mit ihrem Gefälle verleitet zu erhöhter Geschwindigkeit. Es muss eine geeignete Maßnahme erarbeitet werden, den Weg für die Schulkinder zu sichern. Dies könnte durch eine Querungshilfe in der Klosterhofstraße erfolgen, so wie die Schule er ursprünglich favorisiert hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 31.05.2011, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 101 2011 Die Vorlage OF 50/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenDurchfahrtsverbot für Schwerlasttransporter (sämtliche Lkw über 12 Tonnen) zwischen Höchst und der Autobahnanschlussstelle Zeilsheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2009, OM 3172 entstanden aus Vorlage: OF 1139/6 vom 30.03.2009 Betreff: Durchfahrtsverbot für Schwerlasttransporter (sämtliche Lkw über 12 Tonnen) zwischen Höchst und der Autobahnanschlussstelle Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, die zuständige Behörde damit zu beauftragen, zwischen der Autobahnanschlussstelle Zeilsheim und Höchst sowie von der Jahrhunderthalle in Richtung Zeilsheim eine entsprechende Beschilderung anzubringen, die eine Durchfahrt für Schwerlasttransporter (sämtliche Lkws über 12 Tonnen) verbietet. Begründung: Täglich und in zunehmendem Maße fahren Schwerlasttransporter durch Zeilsheim. Aufgrund der Verkehrssituation, insbesondere der zu engen Straßen in Zeilsheim, die nicht für derartigen Lkw-Verkehr ausgelegt sind, müssen Lkws oft zu riskanten Wendemanövern ansetzen. Dies führt zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr. Es kommt zu gefährlichen Situationen insbesondere in den Kurven- und Kreuzungsbereichen von Hofheimer Straße, Alt-Zeilsheim und Pfaffenwiese, aber auch von Höchst in Richtung Autobahnanschlussstelle Zeilsheim fahrend im Verkehrsbereich Pfaffenwiese, Neu-Zeilsheim, Pfortengartenweg, Alt-Zeilsheim und Hofheimer Straße. Die schon jetzt aufgestellten Hinweisschilder in Richtung Autobahnanschluss Sindlingen über die B40a, z.B. in Höhe der Jahrhunderthalle, reichen nicht aus. Außerdem sind Alternativrouten möglich, die eine Durchfahrt durch Zeilsheim entbehrlich machen, da diese Fahrzeuge Zeilsheim nur durchfahren - entweder in Richtung Höchst oder von Höchst in Richtung Autobahnanschlussstelle Zeilsheim. Von Wiesbaden auf der A 66 kommend kann über die Anschlussstelle Krifteler Dreieck, die B40a und die Hoechster-Farben-Straße nach Höchst gelangt werden. Aus Richtung Frankfurt kommend kann Höchst über die Abfahrt Kelkheim, die Schmalkaldender Straße und Silostraße erreicht werden, sodass für den Schwerlasttransport keine Notwendigkeit für die Benutzung der Autobahnanschlussstelle Zeilsheim und der damit verbundenen Durchfahrt durch Zeilsheim besteht. Da die Verkehrsführung in Zeilsheim nicht für Schwerlasttransporter ausgelegt und ein behinderungsfreies Vorbeifahren von Schwerlasttransportern nicht möglich ist, ist ein Durchfahrtsverbot dringend erforderlich. Entsprechende Hinweisschilder sollten schon an den Autobahnanschlussstellen Krifteler Dreieck und Kelkheim angebracht werden sowie ebenfalls an der Pfaffenwiese und der Hoechster-Farben-Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.06.2009, ST 923 Aktenzeichen: 32 1
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