Zeilsheim: Maßnahmen für Kindergärten und Kinderkrippen
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Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM 458 entstanden aus Vorlage: OF 156/6 vom 05.10.2011
Betreff: Zeilsheim: Maßnahmen für Kindergärten und Kinderkrippen Vorgang: OM 4788/11 OBR 6; ST 146/11 Der Magistrat wird gebeten, die bislang erfolgten und aktuell geplanten Maßnahmen zur Errichtung von zusätzlichen Kindergärtenplätzen und Kinderkrippenplätzen für den Stadtteil Zeilsheim aktualisiert vorzustellen.
Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2011, ST 146, wurde zum Stichtag 31.12.2009 eine Bilanz der Situation an Krippen und Kindergärten gezogen. Da einige der dort vorgestellten Maßnahmen (20 Plätze in der kath. Gemeinde St. Bartholomäus und ein Neubau mit 30 Plätzen in der Klosterhofstraße) nicht erfolgten und dadurch die Not der Eltern an einer adäquaten Versorgung ihrer Sprösslinge nicht gelindert wurde, ist eine Aktualisierung erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Oktober 2011OFOF 156/6Zeilsheim: Maßnahmen für Kindergärten und KinderkrippenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 25. Oktober 2011Sie sind hierOMOM 458Zeilsheim: Maßnahmen für Kindergärten und KinderkrippenDirektanregung
- 23. Januar 2012Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 126Zeilsheim: Maßnahmen für Kindergärten und KinderkrippenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats