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Meine Nachbarschaft: Weismüllerstraße

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat )

Verstöße gegen die Einbahnrichtung in der Grüne Straße

19.04.2022 · Aktualisiert: 17.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2022, OF 178/4 Betreff: Verstöße gegen die Einbahnrichtung in der Grüne Straße Der Magistrat wird gebeten, durch eine deutlich sichtbare Beschilderung "Fahrtrichtung rechts" an der Parkhausausfahrt der Zoo-Passage die AutofahrerInnen auf die Straßenverkehrsordnung hinzuweisen, um Unfallgeschehen auszuschließen. Auch an der Hanauer Landstraße stadteinwärts sollte eine Schild "Vorgeschriebene Fahrtrichtung gerade aus" gut sichtbar angebracht werden. Begründung: In der Grüne Straße ist ein sehr frequentiertes Parkhaus angesiedelt. Die Benutzer müssen an der Parkhausausfahrt nach rechts, Richtung Hanauer Landstraße abbiegen; einige tun dies nicht. Das alleine macht aber den immensen Falschfahrerstrom Richtung Pfingstweidstraße nicht aus. Auch Autofahrer, die auf der Hanauer Landstraße stadteinwärts unterwegs sind, biegen entgegen der Einbahnstraße in die Grüne Straße ein. In letzter Zeit mehrt sich die Anzahl der Falschfahrer sehr deutlich. Es kommt vermehrt zu sehr bedenklichen Situationen, in denen sich Autofahrer bei Einfahrt von der Pfingstweidstraße in die Grüne Straße mit einem entgegenkommenden Fahrzeug konfrontiert sehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 4 am 03.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2064 2022 Die Vorlage OF 178/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach den Worten "Der Magistrat wird gebeten," die Worte "nach Beendigung der gegenwärtigen Baumaßnahmen" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Haushalt 2022 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Gutachten für den Schallimmissionsschutz gegen Lärm von bestehenden Industrie- und Gewerbebetrieben auf die umliegende Wohnbevölkerung Fechenheims

07.03.2022 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2022, OF 252/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Gutachten für den Schallimmissionsschutz gegen Lärm von bestehenden Industrie- und Gewerbebetrieben auf die umliegende Wohnbevölkerung Fechenheims Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: für ein jährliches Schallimmissionsschutz-Gutachten für die bestehenden Industrie- und Gewerbegebiete in Fechenheim, südlich der Hanauer Landstraße, sind ausreichend Mittel in den jährlichen, städtischen Haushalt einzustellen. Begründung: Der 5-Jahres Vergleich des Lärmviewers Hessen, erstellt vom Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie, zeigt wie stark sich die Lärmemissionen von bestehenden Industrie- und Gewerbebetrieben in den letzten Jahren negativ verändert haben. Die Emissions-Zunahme ist auf Firmenerweiterungen, Neuansiedlungen von produzierenden Betrieben und Nachverdichtung der vorhandenen Gewerbe- und Industrieflächen zurückzuführen. Zum Teil stehen diese Betriebe als Grenzbebauung nur wenige Meter von der Wohnbebauung entfernt. Der durchgehende Lärmteppich dieser Betriebe wird nicht selten durch Produktionsspitzen bis zu 78db in der Nacht erhöht. Dabei macht der Lärm nicht an der Grenze zu Misch- oder Wohngebieten halt. Zum Schutz der Wohnbevölkerung sollten daher Optimierungspotentiale identifiziert, und auf Basis eines kontinuierlichen Monitorings entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung der gesundheitlichen Belastung getroffen werden. Die strukturell gewachsene und räumliche Enge von Industrie- und Gewerbe sowie Wohnbevölkerung, bedarf einer besonderen Rücksichtnahem von Industrie- und Gewerbe. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 53 2022 Die Vorlage OF 252/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU und LINKE. gegen BFF und FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Revitalisierung der Schwedlerbrücke öffentlich vorstellen

28.02.2022 · Aktualisiert: 05.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2022, OF 169/4 Betreff: Revitalisierung der Schwedlerbrücke öffentlich vorstellen Der Ortsbeirat bittet den Ortsvorsteher, das für die anstehende Revitalisierung der Schwedlerbrücke zuständige Dezernat zu kontaktieren und eine Vorstellung der Maßnahme in einer Ortsbeiratssitzung im Laufe des Jahres 2022 abzustimmen. Begründung: Die Fußgängerbrücke zwischen Ostparkstraße und Schwedlerstraße/Ferdinand-Happ-Straße ist seit über 10 Jahren gesperrt und damit die Wegeverbindung zwischen dem nördlichem Ostend und der mittleren Hanauer Landstraße/Osthafen für Fußgänger und Fahrradfahrer erheblich beeinträchtigt. Die schon lange erhoffte Sanierung (Teilneubau) der Schwedlerbrücke soll in 2022 baulich vorangetrieben werden. Im Januar 2021 wurde einigen Mitgliedern des alten Ortsbeirats in einem Ortstermin die Situation und Neugestaltung dargelegt. Sowohl für die Neumitglieder des Gremiums wie auch der interessierten Bevölkerung/ Öffentlichkeit sollte im Jahresverlauf eine Vorstellung der Maßnahme erfolgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 4 am 15.03.2022, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 169/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Haushalt 2022 Produktbereich 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Blitzanlagen auf der Hanauer Landstraße in Fechenheim

26.02.2022 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2022, OF 190/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Blitzanlagen auf der Hanauer Landstraße in Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind ausreichend Mittel in den Haushalt einzustellen um auf der Hanauer Landstraße im Bereich der Omega-Brücke und der westlichen Mainkur Rundum-Blitzanlagen in der Funktions-Art der Blitzanlage Polyscan speed zur Erhöhung der Sicherheit, der Einhaltung der Geschwindigkeit zur Reduktion von Lärm und Emissionen in diesem Bereich zu installieren. Mit diesen Anlagen ist der nach Frankfurt einfahrende wie der ausfahrende Verkehr geschwindigkeitstechnisch zu überwachen. Begründung: Sowohl bei der Einfahrt nach Frankfurt von Osten als auch bei der Ausfahrt wird die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 50 km/h von vielen Verkehrsteilnehmern überschritten. In diesem Bereich hat das erhebliche Sicherheitsrisikos sowohl für Fußgänger und Radfahrer als auch für andere motorisierte Verkehrsteilnehmer zur Folge. So ist zum Beispiel das normale Einfädeln für den von der Omega-Brücke von Osten kommenden Verkehr in der Regel unmöglich. Nach Osten wird in gefährlichen Überholmanövern von der linken Spur stadtauswärts auf die Omega-Brücke abgebogen. Es kommt immer wieder zu Nichtbeachtung der Roten Ampelphasen vor allem stadtauswärts auf der Hanauer Landstraße mit erheblichem Risiko für Fussgänger:innen und Radfahrer:innen an dieser hochfrequentierten Stelle. Diese Beispiele stellen nur einen kleinen Ausschnitt der sicherheitsrelevanten Überschreitungen von Verkehrsregeln und deren Folgen an der Kreuzung Mainkur dar. Nur die kontinuierliche Überwachung der Geschwindigkeit in diesem Bereich kann hier zu einer Verbesserung der Situation führen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 1 2022 Die Vorlage OF 190/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 3 SPD, LINKE. und FDP gegen 2 SPD, 2 CDU und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 CDU

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Radweg entlang der Hanauer Landstraße

26.02.2022 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2022, OF 206/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Radweg entlang der Hanauer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind die notwendigen Mittel einzustellen um die Erneuerung des Radwegs entlang der Hanauer Landstraße zwischen Mainkur und Fa. Hornbach auf beiden Seiten der Straße zu komplettieren und derart in seiner Gestaltung anzupassen, dass ein sicheres Befahren dieses Weges unter besonderer Berücksichtigung der Firmeneinfahrten entlang der gesamten Strecke möglich wird. Begründung: Der Radweg entlang der Hanauer Landstraße wird von vielen Menschen als Weg zu Arbeit, Schule, Einkauf et cetera genutzt. Der Weg ist nach wie vor an vielen Stellen in einem schlechten - immer wieder ausgebesserten - Zustand. Der Missbrauch des Fahrradwegs als Parkstreifen, zum Be- und Entladen diverser Firmen, bildet eine weitere Gefahr für die Nutzer des Fahrradwegs. Oft sind die Radlerinnen und Radler gezwungen auf die Straße auszuweichen - nicht immer ganz einfach zwischen den Lkws. Dieser Zustand muss dringend abgestellt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 16 2022 Die Vorlage OF 206/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: GRÜNE

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Wilhelmshöher Straße

07.02.2022 · Aktualisiert: 11.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 07.02.2022, OA 140 entstanden aus Vorlage: OF 180/11 vom 17.01.2022 Betreff: Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Wilhelmshöher Straße Vorgang: OA 292/18 OBR 11; B 165/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, verkehrslenkende Maßnahmen zu ergreifen, um eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs auf der Wilhelmshöher Straße zu erreichen. Nördlich Seckbachs sollte der überörtliche Verkehr über die B 521 ( Friedberger Landstraße und Vilbeler Landstraße sowie Nordumfahrung Bergen) geführt werden. Hierzu ist es erforderlich, dem auf der B 521 bleibenden Verkehr an den beiden Kreuzungsbereichen - Friedberger Landstraße/Vilbeler Landstraße und Vilbeler Landstraße/Berger Nordumfahrung - noch mehr Vorrang als bisher einzuräumen. Zwecks Verbesserung des Verkehrsflusses müssten eventuell die Kreuzungsbereiche entsprechend ausgebaut werden. Südlich Seckbachs sollte der Verkehr über die Hanauer Landstraße geführt werden. Begründung: Da sich nach der Kommunalwahl 2021 eine neue Koalition im Frankfurter Römer zusammengefunden hat, erhofft sich der Ortsbeirat 11 zukünftig eine konsequentere, nicht hinhaltende Vorgehensweise der politisch Verantwortlichen bzgl. der Einschränkung des Durchgangsverkehrs durch enge Wohnstraßen. Aufgrund dessen regt der Ortsbeirat 11 zum wiederholten Mal die im Tenor geschilderten Maßnahmen zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Wilhelmshöher Straße an. Die Wilhelmshöher Straße wird werktäglich von circa 12.000 Kraftfahrzeugen befahren, davon ist der überwiegende Teil gebietsfremder Durchgangsverkehr. Viele Autopendler nutzen die Wilhelmshöher Straße nur deshalb als Durchgangsstraße, weil ihnen bessere Alternativen fehlen. Diese Alternativen könnten durch die im Tenor beschriebenen Maßnahmen geschaffen werden. In seinem Bericht vom 13.05.2019, B 165, führt der Magistrat aus, dass erst langfristig bei Realisierung der im nordöstlichen Stadtraum vorgesehenen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen Spielraum für weitere Verkehrsverlagerungen gewonnen werden könne. Dies vorausgesetzt, könnten Verkehrsverlagerungen voraussichtlich frühestens in circa zehn Jahren vorgenommen werden. Dies ist keinesfalls hinnehmbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.08.2018, OA 292 Bericht des Magistrats vom 13.05.2019, B 165 Bericht des Magistrats vom 13.06.2022, B 249 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 16.02.2022 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 21.03.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 140 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 1399, 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 21.03.2022 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Umsteigemöglichkeiten an der Haltestelle „Daimler Straße“ verbessern

21.01.2022 · Aktualisiert: 04.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2022, OF 167/11 Betreff: Umsteigemöglichkeiten an der Haltestelle "Daimler Straße" verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mit der VGF in Kontakt zu treten, damit die Umsteigemöglichkeiten im Bereich der Doppelhaltestelle Daimler Straße verbessert werden. Derzeit warten die jeweils vorne stehenden Straßenbahnen der Linien 11 und 12 nicht auf Fahrgäste, die die dort bestehende Umsteigemöglichkeit nutzen möchten. Begründung: In beiden Fahrtrichtungen besteht im Bereich der Doppelhaltestelle Daimlerstraße die Möglichkeit die Straßenbahne zu wechseln. Es gibt aber häufig Situationen, in denen die Fahrer*innen, kurz vor Eintreffen des Zugs, oder direkt beim Eintreffen der anderen Linie, das Fahrzeug in Gang setzten und damit entnervte Fahrgäste zurücklassen, die auf die nächste Bahn warten müssen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 11 am 07.02.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1525 2022 Die Vorlage OF 167/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Erstellung eines Lärmaktionsplans für Fechenheim-Nord und Riederwald

22.11.2021 · Aktualisiert: 16.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 22.11.2021, OA 101 entstanden aus Vorlage: OF 95/11 vom 26.08.2021 Betreff: Erstellung eines Lärmaktionsplans für Fechenheim-Nord und Riederwald Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die Stadtteile Fechenheim-Nord und Riederwald einen Lärmaktionsplan zu erstellen und Maßnahmen zur Lärmreduzierung zu erarbeiten. Begründung: Der Stadtteil Fechenheim leidet seit Langem bereits unter sehr erhöhtem Umweltlärm. Der Umweltlärm setzt sich aus vielen Lärmquellen zusammen. In Fechenheim-Nord sind dies Verkehrslärm (Bahnverkehrslärm, Straßenverkehrslärm, Autobahnlärm), Industrielärm sowie gewerblicher Lärm und Baulärm. Gesetzliche Abstandsgrenzen zum Schutz der Menschen zwischen dem Industriegebiet und den Wohngebieten werden nicht eingehalten. Egal zu welcher Zeit, es besteht immer ein lautes Grundrauschen im Stadtteil, welches mit vielen hörbaren Einzelereignissen durchsetzt ist. Die Bahnlinie entlang der Hanauer Landstraße ist bereits sehr laut und es wird sehr viel lauter werden, wenn dort demnächst tagsüber schnellere Züge und nachts noch mehr Güterzüge fahren. Es gibt sehr viel niedrig fliegenden Helikopter-Flugverkehr von der BGU und laute Kleinflugzeuge, eine Abflugroute des Flughafens führt über den Stadtteil. Das Hauptproblem wird die neue Autobahn durch die Stadt sein. Lärmwerte werden mit bis zu 72 dB am Tag besonders an den hohen Gebäuden massiv überschritten werden. Dazu kommt der Lärm aus dem Industriegebiet. Mit lauten Container-Verschiebungen, die mit lauten kreischenden metallischen Kratzgeräuschen auch mitten in der Nacht stattfinden, oder Lärm von Veranstaltungen aus der Klassikstadt, die weit in den Stadtteil zu hören sind. Laute Musikveranstaltungen bis spät in die Nacht z. B. durch die Batschkapp. Laufenden Lärm durch die Händler der Automarken Lamborghini und McLaren mit ihren infernalischen Klappenauspuffanlagen (die Fahrzeuge werden fast täglich auf den Straßen und besonders auf deren Teststrecke, der Autobahn A 66, getestet). Harley-Davidson, deren Kunden scheinbar generell die Zulassungsvorschriften sehr freizügig auslegen. Extremer Lärm geht durch ein ganztägiges "Grundrauschen" von den vielen Rechenzentren aus, den Kühlanlagen der Fleischzerlegebetriebe und ganz massiv mit einem unangenehmen rauschenden/pfeifenden, extrem lauten Geräusch von dem Hessencenter. Ziel dieses Planes soll es sein, vorhandene Lärmprobleme zu analysieren und zu beheben sowie planerisch ruhig eingestufte Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen. Entsprechend § 47 Abs. 6 BImSchG in Verbindung mit § 47d Abs. 6 BImSchG sind die in Lärmaktionsplänen festgelegten Maßnahmen durch Anordnungen der zuständigen Träger öffentlicher Verwaltung nach diesem Gesetz durchzusetzen. Danach haben Behörden die Möglichkeiten, jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich Maßnahmen in Betracht zu ziehen, wie z. B.: - Verkehrsplanungen, - Raumordnung, - auf die Geräuschquelle ausgerichtete technische Maßnahmen, - Wahl von Quellen mit geringerer Lärmentwicklung, - Verringerung der Schallübertragung, - ordnungsrechtliche oder wirtschaftliche Maßnahmen oder Anreize. Deswegen ist es wichtig, den Behörden diesen Lärmaktionsplan an die Hand zu geben, damit diese endlich auch in Fechenheim-Nord aktiv werden können. Es kann nicht sein, dass wir "reine Wohngebiete" mit Lärmwerten von bis zu 83 dB in der Spitze belasten und den Nachtwert von 35 dB nie einhalten können, sondern ein Dauerumweltlärmpegel abends von 50 dB und mehr herrscht. Wollen wir die "reinen Wohngebiete" in Frankfurt einfach aufgeben? Es wird nicht besser werden, aber man kann jetzt "STOPP" sagen und dafür sorgen, dass der Lärm nicht noch mehr zunimmt. Und das vorhandener Lärm, der reduziert werden könnte, auch reduziert wird. Größtes Problem sind die vielen Einzelgenehmigungen von Lärmemittenten, die in der Summe dann den Umweltlärm in den reinen Wohngebieten anheben. Es werden immer wieder Ausnahmen bei Lärmemittenten gemacht, dies z. B. für Bauprojekte, die nach Fertigstellung zu dauerhaften Lärmüberschreitungen führen. Die Grenzwerte werden dann zwar nicht eingehalten, aber es wäre unverhältnismäßig, z. B. Flüsterasphalte zu verwenden oder es werden irgendwelche anderen Einwendungen gemacht. Schauen wir einmal nach Japan, dort sehen wir, dass es sehr wohl möglich ist, in Städten mit Millionen von Menschen zusammen zu leben und Lärm trotz Industrie und sonstiger Unternehmen auf ein Minimum zu reduzieren. In den Innenstädten von Japan ist es extrem leise. Lärm macht krank und wird als störend empfunden. Zur Qualität einer Stadt zählt ebenfalls, "simple Ruhe" zu haben. Die Bürger haben bei uns das Gefühl, dass in unserem Stadtteil Lärmgrenzwerte überhaupt keinerlei Rolle mehr spielen und der Bürger als solches völlig "egal" ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.04.2022, B 189 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 01.12.2021 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 13.01.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 101 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und FRAKTION (= Annahme) 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 17.01.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 101 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 1085, 4. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 13.01.2022 Aktenzeichen: 79 3

OF (Antrag Ortsbeirat )

Neuprogrammierung der Lichtsignalanlage (grüner Rechtsabbiegepfeil) am Knotenpunkt Mainkur stadtauswärts, Kreuzung Hanauer Landstraße/Alt-Fechenheim zur Verhinderung von Schleichverkehr

07.11.2021 · Aktualisiert: 30.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2021, OF 136/11 Betreff: Neuprogrammierung der Lichtsignalanlage (grüner Rechtsabbiegepfeil) am Knotenpunkt Mainkur stadtauswärts, Kreuzung Hanauer Landstraße/Alt-Fechenheim zur Verhinderung von Schleichverkehr Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird beauftragt, den von der Hanauer Landstraße für Rechtsabbieger geltenden grünen Pfeil der Lichtsignalanlage in Richtung Fechenheim-Süd so zu programmieren, dass dieser in den Morgenstunden von 6 bis 9 Uhr nicht erscheint und Autofahrer auf das reguläre Lichtsignal der Ampelanlage warten müssen. Begründung: Der grüne Pfeil soll einen Rückstau auf der Hanauer Landstraße verhindern, indem Rechtsabbiegern nach Fechenheim schneller ein Abbiegen ermöglicht wird. Dies trifft hauptsächlich auf den abendlichen Pendlerverkehr zu, der stadtauswärts führt. In den Morgenstunden wird diese Möglichkeit nun verstärkt von Berufspendlern stadteinwärts genutzt, die den Stau auf der Hanauer Landstraße umgehen möchten und die Schleife um die Mainkur nutzen, um mit freier Fahrt durch den grünen Pfeil nach Fechenheim-Süd einzubiegen. Dadurch kommt es zu einer erhöhten Verkehrsbelastung auf den Straßen Alt-Fechenheim und den parallel zur Hanauer Landstraße verlaufenden Straßen Am Gansbühel, Jakobsbrunnenstraße und Adam-Opel-Straße. Ein Ausschalten des grünen Pfeils in den Morgenstunden würde hier Abhilfe schaffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 11 am 22.11.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 136/11 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradwege 10 - Erneuerung Fahrradwege an der Hanauer Landstraße

25.10.2021 · Aktualisiert: 14.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 845 entstanden aus Vorlage: OF 100/11 vom 29.08.2021 Betreff: Fahrradwege 10 - Erneuerung Fahrradwege an der Hanauer Landstraße Vorgang: OM 1067/17 OBR 11; ST 615/17 Der Magistrat wird gebeten, die in seiner Stellungnahme vom 17.03.2017, ST 615, in Aussicht gestellte Sanierung der Fahrradwege beidseitig der Hanauer Landstraße vor allem auf der westlichen und östlichen Brückenrampe der Ersatzneubaubrücke über die Hafenbahn in Höhe der Firma Renault zeitnah zu beginnen und die Fahrbahnen in einen sicheren, befahrbaren und dem dortigen Verkehrsaufkommen und der Sicherheitsbelange des Fahrradverkehrs angepassten Zustand zu versetzen. Begründung: Vielfach aufgerissen, mit fehlenden Asphaltstücken und mehrfach an vielen Stellen geflickt, ist die Fahrbahn des Fahrradweges an der Hanauer Landstraße mit einer neuen Asphaltdecke zu versehen. Die Hanauer Landstraße ist für viele Fahrradfahrende aus dem Frankfurter Osten, Maintal und Hanau die meist genutzte Strecke in die Frankfurter Innenstadt und nach Bornheim. Ein- und ausfahrende Fahrzeuge aus den Anliegerfirmen stellen ein hohes Sicherheitsrisiko für die Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer dar. Eine vernünftige Fahrbahndecke ist das Mindeste, um zu einer Erhöhung der Sicherheit auf diesen Fahrradwegen beizutragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.01.2017, OM 1067 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 615 Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 403 Aktenzeichen: 66 2

OA (Anregung Ortsbeirat)

Frankfurts Umweltzone soll alle Frankfurter schützen!

25.10.2021 · Aktualisiert: 31.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.10.2021, OA 83 entstanden aus Vorlage: OF 119/11 vom 26.09.2021 Betreff: Frankfurts Umweltzone soll alle Frankfurter schützen! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbezirk 11 mit den Stadtteilen Seckbach, Riederwald und Fechenheim zum Teil der Frankfurter Umweltzone zu erklären. Begründung: Offenbach ist eine einzige Umweltzone. In Frankfurt wurden die zwischen den Umweltzonen Frankfurt und Offenbach liegenden Frankfurter Stadteile Fechenheim, Seckbach und sogar der Riederwald mit den höchsten Stickoxidwerten (z. B. im Erlenbruch) bisher explizit nicht in die Frankfurter Umweltzone mit aufgenommen. Warum ist eine Umweltzone notwendig? Die Umweltzone dient dem Gesundheitsschutz. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit wurden europaweit Luftqualitätsgrenzwerte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) festgelegt. In dicht bewohnten Gebieten wird der Tages-Grenzwert für ⁠PM10⁠ an einigen Stellen an Hauptverkehrsstraßen überschritten, der Grenzwert für das Jahresmittel für NO2 wird seit Jahren an rund zwei Drittel der verkehrsnahen städtischen Messstationen überschritten. Der Straßenverkehr ist meistens eine der wichtigsten Quellen dieser Schadstoffe. Es bilden sowohl der Straßen- als auch der Gesamtverkehr nach den Industrieprozessen bzw. der Energiewirtschaft immer noch die Hauptemittentengruppe an den Staub- bzw. NOx-Emissionen. Gerade in den hoch belasteten innerstädtischen Bereichen ist der Anteil der Emissionen aus dem Verkehr deutlich höher als in der nationalen Betrachtung. Die Umweltzone in ihrer bisherigen Form ist eine sehr wirksame Maßnahme zur Reduzierung der Feinstaubbelastung und trug und trägt entscheidend zur Einhaltung der europaweit geltenden Immissionsgrenzwerte bei. Für einen wirksamen Schutz der menschlichen Gesundheit sind die derzeit gültigen PM10-Grenzwerte aber nicht ausreichend. Die ⁠WHO⁠ empfiehlt, einen Jahresmittelwert von 20 μg/m3 nicht zu überschreiten. Um dieses Ziel in Deutschland zu erreichen, sind weitere Senkungen der Partikelemissionen erforderlich. Für NO2 sieht das Bild allerdings anders aus. Dort besteht weiterhin hoher Handlungsbedarf, zum Beispiel durch entsprechende Anpassung bzw. Erweiterung der Umweltzone (Quelle: Umweltbundesamt). Wie wirken sich Feinstaub und Stickoxide auf die Gesundheit aus? Feinstaub kann beim Menschen in tiefere Abschnitte der Atemwege vordringen, bis in die kleinen Bronchien und Lungenbläschen und ultrafeine Partikel bis in das Lungengewebe und sogar in den Blutkreislauf. Sie reichen von Schleimhautreizungen und lokalen Entzündungen in der Luftröhre und den Bronchien oder den Lungenalveolen bis zu verstärkter Plaquebildung in den Blutgefäßen, einer erhöhten Thromboseneigung oder Veränderungen der Regulierungsfunktion des vegetativen Nervensystems (Herzfrequenzvariabilität). Stickstoffoxide (NOx) gehören zu den sogenannten reaktiven Stickstoffverbindungen, die zu einer Vielzahl von negativen Umweltwirkungen führen können und sind für die sommerliche Ozonbildung verantwortlich. Stickstoffdioxid (NO2) ist ein Reizgas. Die relativ geringe Wasserlöslichkeit von NO2 bedingt, dass der Schadstoff nicht in den oberen Atemwegen gebunden wird, sondern auch in tiefere Bereiche des Atemtrakts (Bronchiolen, Alveolen) eindringt. Durch die starke Reizwirkung können Lungenfunktionsminderungen, Atemnot, Bronchitis, Lungenödem und Infektanfälligkeit entstehen. Stickstoffdioxid wirkt schon in Konzentrationen, die üblicherweise in verkehrsreichen Regionen auftreten, sodass sowohl hinsichtlich der durchschnittlichen Dauerbelastung als auch der kurzfristigen Belastung (an Hotspots) NO2-Minderungsmaßnahmen gerechtfertigt sind (Quelle: Umweltbundesamt). Warum ist eine Erweiterung der Umweltzone überhaupt notwendig? Bisher hatte man diese Stadtteile ausgelassen, weil dort die größten Belastungen festgestellt wurden und nicht genügend zur Abwendung unternommen wurde. Fechenheim dominiert mit drei Kraftwerken in der Hanauer Landstraße. Ein Ölheizkraftwerk, eine Biomasseverbrennungsanlage (Eisenbahnschwellen) und ein doppeltes 20GWh Braunkohlestaubkraftwerk. Gefolgt von Seckbach, mit vielen Rechenzentren, die bis zu 16 Dieselkraftwerke haben, die man sonst nur auf Kreuzfahrtschiffen findet. Der Riederwald, im Dauerstau auf dem Erlenbruch, mit seinen konstant weit über den gesetzlichen Grenzwerten liegenden Stickstoffdioxidwerten. Hier ist ein Tätigwerden unverzüglich notwendig. Die Stadtteile Fechenheim, Riederwald und Seckbach haben mindestens genauso Anspruch darauf, geschützt zu werden, wie andere Frankfurter Stadtteile. Umweltzonen in grün Quelle: Umweltbundesamt und Bundesländer Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 14.02.2022, B 69 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 03.11.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 25.11.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 83 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 29.11.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 83 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 943, 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 29.11.2021 Aktenzeichen: 79 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Frankfurts Umweltzone soll alle Frankfurter schützen!

26.09.2021 · Aktualisiert: 05.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2021, OF 119/11 Betreff: Frankfurts Umweltzone soll alle Frankfurter schützen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Der Ortsbezirk 11 mit den Stadtteilen Seckbach, Riederwald, Fechenheim ist zum Teil der Frankfurter Umweltzone zu erklären. Begründung: Offenbach ist eine einzige Umweltzone. In Frankfurt wurden die zwischen den Umweltzonen Frankfurts und Offenbach liegenden Frankfurter Stadteile Fechenheim, Seckbach und darunter sogar der Riederwald, mit den höchsten Stickoxydwerten (z.B. im Erlenbruch), bisher explizit nicht in die Frankfurter Umweltzone mit aufgenommen. Warum ist eine Umweltzone notwendig? Die Umweltzone dient dem Gesundheitsschutz. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit wurden europaweit Luftqualitätsgrenzwerte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) festgelegt. In dicht bewohnten Gebieten wird der Tages-Grenzwert für ⁠PM10⁠ an einigen Stellen an Hauptverkehrsstraßen überschritten, der Grenzwert für das Jahresmittel für NO2 wird seit Jahren an rund zwei Drittel der verkehrsnahen städtischen Messstationen überschritten. Der Straßenverkehr ist meistens eine der wichtigsten Quellen dieser Schadstoffe. Es bilden sowohl der Straßen- als auch der Gesamtverkehr nach den Industrieprozessen bzw. der Energiewirtschaft immer noch die Hauptemittentengruppe an den Staub- bzw. NOx-Emissionen. Gerade in den hoch belasteten innerstädtischen Bereichen ist der Anteil der Emissionen aus dem Verkehr deutlich höher als in der nationalen Betrachtung. Die Umweltzone in ihrer bisherigen Form ist eine sehr wirksame Maßnahme zur Reduzierung der Feinstaubbelastung und trug und trägt entscheidend zur Einhaltung der europaweit geltenden Immissionsgrenzwerte bei. Für einen wirksamen Schutz der menschlichen Gesundheit sind die derzeit gültigen PM10-Grenzwerte aber nicht ausreichend. Die ⁠WHO⁠ empfiehlt einen Jahresmittelwert von 20 μg/m3 nicht zu überschreiten. Um dieses Ziel in Deutschland zu erreichen, sind weitere Senkungen der Partikelemissionen erforderlich. Für NO2 sieht das Bild allerdings anders aus. Dort besteht weiterhin hoher Handlungsbedarf, zum Beispiel durch entsprechende Anpassung bzw. Erweiterung der Umweltzone. Quelle: Umweltbundesamt Wie wirken sich Feinstaub und Stickoxide auf die Gesundheit aus? Feinstaub kann beim Menschen in tiefere Abschnitte der Atemwege vordringen, bis in die kleinen Bronchien und Lungenbläschen und ultrafeine Partikel bis in das Lungengewebe und sogar in den Blutkreislauf. Sie reichen von Schleimhautreizungen und lokalen Entzündungen in der Luftröhre und den Bronchien oder den Lungenalveolen bis zu verstärkter Plaquebildung in den Blutgefäßen, einer erhöhten Thromboseneigung oder Veränderungen der Regulierungsfunktion des vegetativen Nervensystems (Herzfrequenzvariabilität). Stickstoffoxide (NOx) gehören zu den so genannten reaktiven Stickstoffverbindungen, die zu einer Vielzahl von negativen Umweltwirkungen führen können und sindfür die sommerliche Ozonbildung verantwortlich. Stickstoffdioxid (NO2) ist ein Reizgas. Die relativ geringe Wasserlöslichkeit von NO2 bedingt, dass der Schadstoff nicht in den oberen Atemwegen gebunden wird, sondern auch in tiefere Bereiche des Atemtrakts (Bronchiolen, Alveolen) eindringt. Durch die starke Reizwirkung können Lungenfunktionsminderungen, Atemnot, Bronchitis, Lungenödem und Infektanfälligkeit entstehen. Stickstoffdioxid wirkt schon in Konzentrationen, die üblicherweise in verkehrsreichen Regionen auftreten, so dass sowohl hinsichtlich der durchschnittlichen Dauerbelastung als auch der kurzfristigen Belastung (an Hot-Spots) mit NO2-Minderungsmaßnahmen gerechtfertigt sind. Quelle: Umweltbundesamt Warum ist eine Erweiterung der Umweltzone überhaupt notwendig? Bisher hatte man diese Stadtteile ausgelassen, weil dort die größten Belastungen festgestellt wurden und nicht genügend zur Abwendung unternommen wurde. Fechenheim dominiert mit drei Kraftwerken in der Hanauer Landstraße. Ein Ölheizkraftwerk, eine Biomasseverbrennungsanlage (Eisenbahnschwellen) und ein doppeltes 20GWh Braunkohle-staubkraftwerk. Gefolgt von Seckbach, mit vielen Rechenzentren die bis zu 16 Dieselkraftwerke haben, die man sonst nur auf Kreuzfahrtschiffen findet. Der Riederwald, im Dauerstau auf dem Erlenbruch, mit seinen konstant weit über den gesetzlichen Grenzwerten liegenden Stickstoffdioxydwerten. Hier ist ein Tätigwerden unverzüglich notwendig. Die Stadtteile Fechenheim, Riederwald und Seckbach haben mindestens genauso Anspruch darauf geschützt zu werden, wie andere Frankfurter Stadtteile. Umweltzonen in grün (c) Umweltbundesamt und Bundesländer Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung OA 83 2021 Die Vorlage OF 119/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Fahrradwege 10 - Erneuerung Fahrradwege an der Hanauer Landstraße

29.08.2021 · Aktualisiert: 05.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2021, OF 100/11 Betreff: Fahrradwege 10 - Erneuerung Fahrradwege an der Hanauer Landstraße Vorgang: OM 1067/17 OBR 11; ST 615/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, die in seiner Stellungnahme ST615 vom 17.03.2017 in Aussicht gestellte Sanierung der Fahrradwege beidseitig der Hanauer Landstraße vor allem auf der westlichen und östlichen Brückenrampe der Ersatzneubaubrücke über die Hafenbahn in Höhe der Firma Renault zeitnah zu beginnen und die Fahrbahnen in einen sicheren, befahrbaren und dem dortigen Verkehrsaufkommen und der Sicherheitsbelange des Fahrradverkehrs angepassten Zustand zu versetzen. Begründung: Vielfach aufgerissen, fehlende Asphaltstücke, mehrfach an vielen Stellen geflickt, ist die Fahrbahn des Fahrradweges an der Hanauer Landstraße mit einer neuen Asphalt-Decke zu versehen. Die Hanauer Landstraße ist für viele Fahrradfahrende aus dem Frankfurter Osten, Maintal und Hanau die meist genutzte Strecke in die Frankfurter Innenstadt und nach Bornheim. Ein- und ausfahrende Fahrzeuge aus den Anliegerfirmen stellen ein hohes Sicherheitsrisiko für die Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer dar. Eine vernünftige Fahrbahndecke ist das Mindeste, um zu einer Erhöhung der Sicherheit auf diesen Fahrradwegen beizutragen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.01.2017, OM 1067 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 615 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 100/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 845 2021 Die Vorlage OF 100/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Erstellung eines Lärmaktionsplans für Fechenheim-Nord

26.08.2021 · Aktualisiert: 30.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2021, OF 95/11 Betreff: Erstellung eines Lärmaktionsplans für Fechenheim-Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für den Stadtteil Fechenheim-Nord einen Lärmaktionsplan zu erstellen und Maßnahmen zur Lärmreduzierung zu erarbeiten. Begründung: Der Stadtteil Fechenheim leidet seit langem bereits unter sehr erhöhtem Umweltlärm. Der Umweltlärm setzt sich aus vielen Lärmquellen zusammen. In Fechenheim-Nord sind dies Verkehrslärm ( Bahnverkehrslärm, Straßenverkehrslärm, Autobahnlärm), Industrielärm, sowie gewerblicher Lärm und Baulärm. Gesetzliche Abstandsgrenzen zum Schutz der Menschen zwischen dem Industriegebiet und den Wohngebieten werden nicht eingehalten. Egal zu welcher Zeit, es besteht immer ein lautes Grundrauschen im Stadtteil, welches mit vielen hörbaren Einzelereignissen durchsetzt ist. Die Bahnlinie entlang der Hanauer Landstraße ist es bereits sehr laut und es wird sehr viel lauter werden, wenn dort demnächst tagsüber schnellere Züge und nachts noch mehr Güterzüge fahren. Es gibt sehr viel niedrig fliegenden Helikopter-Flugverkehr von der BGU und laute Kleinflugzeuge, eine Abflugroute des Flughafens führt über den Stadtteil. Das Hauptproblem wird die neue Autobahn durch die Stadt sein. Lärmwerte werden mit bis zu 72dB am Tag besonders an den hohen Gebäuden massiv überschritten werden. Dazu kommt der Lärm aus dem Industriegebiet. Mit lauten Container-Verschiebungen die mit lauten kreischenden metallischen Kratzgeräuschen auch mitten in der Nacht stattfinden, oder Lärm von Veranstaltungen aus der Klassikstadt, die weit in den Stadtteil zu hören sind. Laute Musikveranstaltungen bis spät in die Nacht z.B. durch die Batschkapp. Laufenden Lärm durch die Händler der Automarken Lamborghini und McLaren mit ihren infernalischen Klappenauspuffanlagen (die Fahrzeuge werden fast täglich auf den Straßen und besonders auf deren Teststrecke, der Autobahn A66, getestet). Harley-Davidson, deren Kunden scheinbar generell die Zulassungsvorschriften sehr freizügig auslegen. Extremer Lärm geht durch ein ganztägiges "Grundrauschen" von den vielen Rechenzentren aus, den Kühlanlagen der Fleischzerlegebetriebe und ganz massiv mit einem unangenehmen rauschenden/pfeifenden extrem lauten Geräusch von dem Hessen-Center. Ziel dieses Planes soll es sein, vorhandene Lärmprobleme zu analysieren und zu beheben, sowie planerisch ruhig eingestufte Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen. Entsprechend § 47 Abs. 6 BImSchG in Verbindung mit § 47d Abs. 6 BImSchG sind die in Lärmaktionsplänen festgelegten Maßnahmen durch Anordnungen der zuständigen Träger öffentlicher Verwaltung nach diesem Gesetz durchzusetzen. Danach haben Behörden die Möglichkeiten jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich Maßnahmen in Betracht ziehen, wie z.B.: - Verkehrsplanungen, - Raumordnung, - auf die Geräuschquelle ausgerichtete technische Maßnahmen, - Wahl von Quellen mit geringerer Lärmentwicklung, - Verringerung der Schallübertragung, - ordnungsrechtliche oder wirtschaftliche Maßnahmen oder Anreize Deswegen ist es wichtig, den Behörden diesen Lärmaktionsplan an die Hand zu geben, damit diese endlich auch in Fechenheim-Nord aktiv werden können. Es kann nicht sein, das wir "Reine Wohngebiete" mit Lärmwerten von bis zu 83dB in der Spitze belasten und den Nachtwert von 35dB nie einhalten können, sondern ein Dauerumweltlärmpegel abends von 50dB und mehr herrscht. Wollen wir die "Reinen Wohngebiete" in Frankfurt einfach aufgeben? Es wird nicht besser werden, aber man kann jetzt "STOP" sagen und dafür sorgen, dass der Lärm nicht noch mehr zunimmt. Und das vorhandener Lärm, der reduziert werden könnte auch reduziert wird. Größtes Problem, sind die vielen Einzelgenehmigungen von Lärmemittenten, die in der Summe dann den Umweltlärm in den reinen Wohngebieten anheben. Es werden immer wieder Ausnahmen bei Lärmemittenten gemacht, dies z.B. für Bauprojekte, die nach Fertigstellung zu dauerhaften Lärmüberschreitungen führen. Die Grenzwerte werden dann zwar nicht eingehalten, aber es wäre unverhältnismäßig, z.B. Flüsterasphalte zu verwenden oder es werden irgendwelche anderen Einwendungen gemacht. Schauen wir einmal nach Japan, dort sehen wir, das ses sehr wohl möglich ist, in Städten mit Millionen von Menschen zusammen zu leben und Lärm trotz Industrie, sonstigen Unternehmen, auf ein Minimum zu reduzieren. In den Innenstädten von Japan ist es extrem leise. Lärm macht krank und wird als störend empfunden. Zur Qualität einer Stadt zählt ebenfalls "simple Ruhe" zu haben. Die Bürger haben bei uns das Gefühl, dass in unserem Stadtteil Lärmgrenzwerte überhaupt keinerlei Rolle mehr spielen und der Bürger als solches völlig "egal" ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 95/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 95/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 11 am 22.11.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung OA 101 2021 Die Vorlage OF 95/11 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die Stadtteile Fechenheim-Nord und Riederwald einen Lärmaktionsplan zu erstellen und Maßnahmen zur Lärmreduzierung zu erarbeiten. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE, BFF und FDP

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Temporäre Wohnbehausungen in der Borsigallee und Hanauer Landstraße

26.08.2021 · Aktualisiert: 05.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2021, OF 104/11 Betreff: Temporäre Wohnbehausungen in der Borsigallee und Hanauer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, - wann werden die Containeranlagen der Geflüchteten zum temporären Wohnen in der Hanauer Landstraße und der Borsigallee wieder abgebaut ? - Wie lange durchschnittlich müssen die Menschen in den Containern leben, bevor ihnen richtige und adäquate Unterkünfte zur Verfügung gestellt werden ? Begründung: Als die Flüchtlingsströme nach Deutschland kamen, hat man die "Containerdörfer" als Übergangswohnbehausungen, aus der Not heraus, aufgebaut. Die Geflüchteten sollten dort nur kurzzeitig untergebracht werden, bis man entsprechende Räumlichkeiten für diese gefunden hat. Es wurde damals mitgeteilt, diese Anlagen würden nur für ein bis maximal zwei Jahre bestehen und dann wieder aufgelöst. Nun sind einige Jahre vergangen und diese Not-Containerunterkünfte sind immer noch vorhanden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage OF 104/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 186 2021 Die Vorlage OF 104/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Kinderrechte stärken - zwei Kinderbeauftragte für den durch die Hanauer Landstraße in Nord und Süd geteilten Stadtteil Fechenheim

05.07.2021 · Aktualisiert: 09.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.07.2021, OA 43 entstanden aus Vorlage: OF 85/11 vom 05.07.2021 Betreff: Kinderrechte stärken - zwei Kinderbeauftragte für den durch die Hanauer Landstraße in Nord und Süd geteilten Stadtteil Fechenheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich die Geschäftsanweisung für Kinderbeauftragte unter Punkt 1.1 hinter Satz 1 ("Der Ortsbeirat schlägt dem Magistrat für seinen örtlichen Zuständigkeitsbereich pro Stadtteil eine Person als Kinderbeauftragte/n vor" .) in folgender Weise zu ergänzen: Dem Ortsbeirat obliegt es, für einkommensschwache, kinderreiche und/oder strukturell geteilte Stadtteile die Position einer Kinderbeauftragten/eines Kinderbeauftragten mit einer weiteren Person zu besetzen. Begründung: Der einkommensschwache, kinderreiche und strukturell geteilte Stadtteil Fechenheim soll durch zwei Kinderbeauftragte besetzt werden. Der Stadtteil, geografisch getrennt durch die Hanauer Landstraße in Fechenheim-Süd und Fechenheim-Nord, stellt hohe Anforderungen an die Arbeit der Ehrenamtlichen. Daher gibt es bereits jetzt schon für beide Gebiete auch zwei Stadt-und Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher sowie zwei Quartiersmanagerinnen und Quartiersmanager. Den Kinderbeauftragten kommt in ihrer wichtigen Funktion als Repräsentant aller Kinder und deren Rechte im Stadtteil eine besondere Bedeutung zu. Gilt es doch, in Zusammenarbeit mit den städtischen Institutionen, Elterninitiativen und dem Ortsbeirat, die Förderung und Bildung aller Kinder im zweigeteilten Stadtteil zu unterstützen, unabhängig ihrer Herkunft und familiären Situation. Die Stelle des Kinderbeauftragten in Fechenheim ist derzeit vakant. Es gibt zwei Bewerberinnen, die in der Sitzung des Ortsbeirates im Juni ihr Interesse bekundet haben. Beide Bewerberinnen haben auch die Zustimmung des Ortsbeirates erhalten. Dieser Sachverhalt gibt Anlass zur erneuten politischen Bewertung dieses Amtes. Fechenheim ist geografisch durch die Hanauer Landstraße in zwei Stadtteile (Nord und Süd) getrennt. Dadurch ergeben sich auch zum Teil ganz andere Lebenswelten für die Kinder sowie unterschiedliche Ansprechpartner bei Institutionen und Organisationen. Die Kinderbeauftragte/der Kinderbeauftragte soll sich nicht nur um die Spielplätze im Stadtteil kümmern, sondern auch Kontakt zu den vielen Institutionen halten, die sich um die Belange der Kinder kümmern, zum Beispiel dem Quartiersmanagement. Neben den Sitzungen mit Ortsbeirat und Kinderbüro fallen also eine ganze Reihe anderer Außentermine an. Um allen Kindern und Initiativen in Nord und Süd gerecht zu werden, werden daher zwei Kinderbeauftragte dringend benötigt. Insbesondere da Fechenheim zu den strukturschwächsten Stadtteilen in Frankfurt gehört und die Kinder daher intensiv gefördert werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2023, OF 483/11 Auskunftsersuchen vom 03.07.2023, V 701 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 14.07.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 13.09.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 43 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 67. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 30.09.2021, TO I, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage OA 43 wird abgelehnt. 2. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.11.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 43 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 3. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 29.11.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 43 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 17.01.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 43 wird bis Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION

OF (Antrag Ortsbeirat )

Kinderrechte stärken - 2 Kinderbeauftragte für den geteilten Stadtteil Fechenheim (Nord und Süd)

05.07.2021 · Aktualisiert: 25.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.07.2021, OF 85/11 Betreff: Kinderrechte stärken - 2 Kinderbeauftragte für den geteilten Stadtteil Fechenheim (Nord und Süd) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert schnellstmöglich die Geschäftsanweisung für Kinderbeauftragte unter Punkt 1.1 hinter Satz 1 (Der Ortsbeirat schlägt dem Magistrat für seinen örtlichen Zuständigkeitsbereich pro Stadtteil eine Person als Kinderbeauftragte/n vor.) in folgender Weise zu ergänzen: Dem Ortsbeirat obliegt es für einkommensschwache, kinderreiche und/oder strukturell geteilte Stadtteile die Position einer Kinderbeauftragten/eines Kinderbeauftragten mit einer weiteren Person zu besetzen. Begründung: Der einkommensschwache, kinderreiche und strukturell geteilte Stadtteil Fechenheim soll durch zwei Kinderbeauftragte besetzt werden. Der Stadtteil, geographisch getrennt durch die Hanauer Landstraße in Fechenheim-Süd und Fechenheim-Nord, stellt hohe Anforderungen an die Arbeit der Ehrenamtlichen. Daher gibt es bereits jetzt schon für beide Gebiete auch zwei Stadt-und Sozialbezirksvorsteher*innen sowie zwei Quartiersmanager*innen. Den Kinderbeauftragten kommt in ihrer wichtigen Funktion als Repräsentant aller Kinder und deren Rechte im Stadtteil eine besondere Bedeutung zu. Gilt es doch, in Zusammenarbeit mit den städtischen institutionen, Elterninitiativen und dem Ortsbeirat, die Förderung und Bildung aller Kinder im zweigeteilten Stadtteil zu unterstützen, unabhängig ihrer Herkunft und familiären Situation. Die Stelle des Kinderbeauftragten in Fechenheim ist derzeit vakant. Es gibt zwei Bewerberinnen, die in der Sitzung des Ortsbeirates im Juni ihr interesse bekundet haben. Beide Bewerberinnen haben auch die Zustimmung des Ortsbeirates erhalten. Dieser Sachverhalt gibt Anlass zur erneuten politischen Bewertung dieses Amtes. Fechenheim ist geographisch, durch die Hanauer Landstraße, in zwei Stadtteile (Nord und Süd) getrennt. Dadurch ergeben sich auch zum Teil ganz andere Lebenswelten für die Kinder sowie unterschiedliche Ansprechpartner bei institutionen und Organisationen. Die/der Kinderbeauftragte soll sich nicht nur um die Spielplätze im Stadtteil kümmern, sondern auch Kontakt zu den vielen institutionen halten, die sich um die Belange der Kinder kümmern, zum Beispiel dem Quartiersmanagement. Neben den Sitzungen mit Ortsbeirat und Kinderbüro fallen also eine ganze Reihe anderer Außentermine an. Um allen Kindern und initiativen in Nord und Süd gerecht zu werden, werden daher zwei Kinderbeauftragte dringend benötigt. insbesondere da Fechenheim zu den strukturschwächsten Stadtteilen in Frankfurt gehört und die Kinder daher intensiv gefördert werden müssen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.06.2021, OF 80/11 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 51 Beschluss: Anregung OA 43 2021 1. Die Vorlage OF 80/11 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 85/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff den folgenden Wortlaut erhält: "Kinderrechte stärken - Zwei Kinderbeauftragte für den durch die Hanauer Landstraße in Nord und Süd geteilten Stadtteil Fechenheim". Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradwege - 03 - Fahrradweg in beide Richtungen Dieselstraße/Hanauer Landstraße/Lahmeyerbrücke

05.07.2021 · Aktualisiert: 17.01.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 500 entstanden aus Vorlage: OF 39/11 vom 24.05.2021 Betreff: Fahrradwege - 03 - Fahrradweg in beide Richtungen Dieselstraße/Hanauer Landstraße/Lahmeyerbrücke D er Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg von der Einmündung der Dieselstraße auf die Hanauer Landstraße so zu verlängern, dass die Auffahrt auf die Lahmeyerbrücke möglich ist. Dafür wird der Fahrradweg hinter der Verkehrsampel in beide Richtungen geöffnet und die Auffahrt zur Lahmeyerbrücke gewährleistet. Begründung: Von der Einmündung der Dieselstraße in die Hanauer Landstraße aus sind es noch circa 30 Meter bis zur Auffahrt auf die Lahmeyerbrücke. Der Radweg ist an dieser Stelle stark frequentiert und deshalb sollte die Fahrt gegen die Fahrtrichtung extra gekennzeichnet werden. Dadurch erfolgt ein wichtiger Lückenschluss zwischen den Stadtteilen Fechenheim, Riederwald und Seckbach Quelle: C. Zielonka /Google Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2146 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Kinderrechte stärken - 2 Kinderbeauftragte für den geteilten Stadtteil Fechenheim (Nord und Süd)

21.06.2021 · Aktualisiert: 25.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 80/11 Betreff: Kinderrechte stärken - 2 Kinderbeauftragte für den geteilten Stadtteil Fechenheim (Nord und Süd) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob für den strukturschwachen und kinderreichen Stadtteil Fechenheim zwei Kinderbeauftragte eingesetzt werden können. Der Stadtteil, geographisch getrennt durch die Hanauer Landstraße in Fechenheim-Süd und Fechenheim-Nord, stellt hohe Anforderungen an die Arbeit der Ehrenamtlichen. Daher gibt es bereits jetzt schon für beide Gebiete auch zwei Stadt-und Sozialbezirksvorsteher*innen sowie zwei Quartiersmanager*innen. Den Kinderbeauftragten kommt in ihrer wichtigen Funktion als Repräsentant aller Kinder und deren Rechte im Stadtteil eine besondere Bedeutung zu. Gilt es doch, in Zusammenarbeit mit den städtischen Institutionen, Elterninitiativen und dem Ortsbeirat, die Förderung und Bildung aller Kinder im zweigeteilten Stadtteil zu unterstützen, unabhängig ihrer Herkunft und familiären Situation. Begründung: Die Stelle des Kinderbeauftragten in Fechenheim ist derzeit vakant. Es gibt zwei Bewerberinnen, die in der Sitzung des Ortsbeirates im Juni ihr Interesse bekundet haben. Beide Bewerberinnen haben auch die Zustimmung des Ortsbeirates erhalten. Dieser Sachverhalt gibt Anlass zur erneuten politischen Bewertung dieses Amtes. Fechenheim ist geographisch, durch die Hanauer Landstraße, in zwei Stadtteile (Nord und Süd) getrennt. Dadurch ergeben sich auch zum Teil ganz andere Lebenswelten für die Kinder sowie unterschiedliche Ansprechpartner bei Institutionen und Organisationen. Die/der Kinderbeauftragte soll sich nicht nur um die Spielplätze im Stadtteil kümmern, sondern auch Kontakt zu den vielen Institutionen halten, die sich um die Belange der Kinder kümmern, zum Beispiel dem Quartiersmanagement. Neben den Sitzungen mit Ortsbeirat und Kinderbüro fallen also eine ganze Reihe anderer Außentermine an. Um allen Kindern und Initiativen in Nord und Süd gerecht zu werden, werden daher zwei Kinderbeauftragte dringend benötigt. Insbesondere da Fechenheim zu den strukturschwächsten Stadtteilen in Frankfurt gehört und die Kinder daher intensiv gefördert werden müssen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.07.2021, OF 85/11 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 51 Beschluss: Anregung OA 43 2021 1. Die Vorlage OF 80/11 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 85/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff den folgenden Wortlaut erhält: "Kinderrechte stärken - Zwei Kinderbeauftragte für den durch die Hanauer Landstraße in Nord und Süd geteilten Stadtteil Fechenheim". Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Zusätzliche notwendige Maßnahmen zum Klimaschutzteilkonzept Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach

07.06.2021 · Aktualisiert: 23.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 07.06.2021, OA 25 entstanden aus Vorlage: OF 21/11 vom 24.05.2021 Betreff: Zusätzliche notwendige Maßnahmen zum Klimaschutzteilkonzept Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach Vorgang: M 168/15; M 22/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden zusätzlichen Punkte beim Klimaschutzteilkonzept zu beachten: 1. Es sollten belastbare Kennzahlen zu den Klimaschutzmaßnahmen definiert werden. Dazu gehören beispielsweise die Temperaturmessung der lokalen Erwärmung durch die erhöhte Abwärme der Rechenzentren, zusätzliche begrünte Flächen (Außenflächen, Dachflächen), Anzahl zusätzlicher Bäume und die Summe der Leistungen der Fotovoltaikanlagen und die durchschnittliche Power Usage Effectiveness (PUE) und Data Center Infrastructure Efficiency (DCIE), Zahlen aller Rechenzentren. 2. Die Auswirkungen der Rechenzentren und anderer emittierender Unternehmen im Projektgebiet in Bezug auf die Umweltlärm- und Wärmebelastung auf die umliegenden Wohngebiete sollten mituntersucht werden. Bei Überschreitung von Grenzwerten müssen Maßnahmen zur Verringerung erarbeitet und umgesetzt werden. 3. Bei der Nutzung der Abgabe der Prozesswärme kann die Schnittstelle der Abnehmer auch außerhalb des Projektgebietes erfolgen, z. B. Allessa Chemie Gelände. 4. Es sollen Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden, die eine Notstromversorgung mit regenerativen Energiequellen gewährleisten, z. B. mit Brennstoffzellen (Nutzung Wasserstoff) oder mit Batteriespeichersystemen, welche ebenfalls im normalen Betrieb mit eingesetzt werden könnten. Dies könnte dazu beitragen, die Spitzen im Stromnetz zu glätten und gleichzeitig damit positive wirtschaftliche Effekte zu generieren. 5. Es soll kein neues Blockheizkraftwerk gebaut werden . Die Anzahl der mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerksanlagen muss sich in Frankfurt verringern. 6. Es sind in Frankfurt Mindestzielwerte für PUE und DCIE bei Rechenzentren zu definieren und bereits bei der Genehmigung neuer Rechenzentren anzusetzen. 7. Es ist nicht nur der Mobilitätsknotenpunkt "Gwinnerstraße" zu entwickeln, sondern der S-Bahn-Anschluss Fechenheim-Nord muss mit diesem Mobilitätsknoten "Gwinnerstraße" zusammenwachsen und mit diesem Fernverkehrspunkt engstens verbunden sein. 8. Im Mobilitätskonzept ist bei der "Verkehrsplanung mit Hinblick auf den Klimaschutz" zusätzlich der vorbildhafte Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge voranzutreiben. 9. Es werden die zusätzlichen Maßnahmen aus dem Umweltausschuss zur weiteren Begrünung der Fassaden und der Entsiegelung von Ausgleichsflächen unterstützt. Begründung: Es ist wichtig, dass die Anzahl der Rechenzentren für ein Gebiet so begrenzt wird, dass keine wesentliche Erwärmung stattfindet. Im neusten Bericht der Projektgruppe war nicht ersichtlich, wie viel Klimaschutzmaßnahmen quantitativ entstanden sind. Es fehlten Kennzahlen. Lärmbelästigung erfolgt durch erhöhte und permanente Bautätigkeit und die Kühlsysteme, hier müssen die Lärmbelastungsgrenzen eines Gewerbegebietes auf die umliegende Wohnbevölkerung aufgezeigt werden. Wichtig ist hier auch die Betrachtung der Tieffrequenzbeschallung. Notstrom: Die regelmäßigen Notstromtests mit Dieselgeneratoren sind laut und es werden Luftschadstoffe und CO2 ausgestoßen. Diese müssen mit modernen Ansätzen ersetzt werden. Der Projektbereich "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord" ist kleiner als das Industriegebiet Fechenheim-Nord. Der Projektbereich befindet sich nur nördlich der Hanauer Landstraße. Im Süden der Hanauer Landstraße befindet sich das große Gelände der Allessa Chemie, welches ebenfalls eigentlich zu Fechenheim-Nord gehört. Die Maßnahmen für die Nutzung von Wärmepotentialen dürfen nicht an den Grenzen des Projektgebietes aufhören, sondern sollten, den größten Nutzer von Prozesswärme miteinbeziehen. Mit der Entwicklung der Nordmainischen S-Bahn entsteht eine Station mitten im "Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim-Nord". Diese Standortvorteile sollten unbedingt genutzt werden. Die Punkte "Gwinnerstraße" und S-Bahn-Station Fechenheim-Nord müssen vorbildlich zusammengebracht werden. Die Verbindung sollte dem Anspruch eines Umsteigeortes genügen können. Blockheizkraftwerke sind in der Regel Kraftwerke mit fossilen Brennstoffen. Davon sollte inzwischen grundsätzlich Abstand genommen werden. Kraftwerksanlagen werden für eine Betriebsdauer von Jahrzehnten geplant. Eine Tendenz ist heute schon absehbar, und diese Art von Kraftwerken werden in naher Zukunft nicht nur nicht mehr rentabel arbeiten können, sondern verschmutzen die Umwelt. Die zu zahlenden CO2-Kompensationen werden einen rentablen Betrieb nicht mehr zulassen. Diese Art von Kraftwerken sollten daher bereits jetzt im Ortsbezirk vermieden werden. Es stehen ohnehin bereits zu viele solcher Kraftwerke im Ortsbezirk. Ein Beschluss zu Blockheizkraftwerken der Stadtverordnetenversammlung von 1990 sollte hierzu nicht mehr maßgeblich sein. In den Gremien sitzen heute z. T. Menschen, die damals noch nicht einmal geboren waren. Auf den Punkt der öffentlichen Ladestruktur im Projekt "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord/Seckbach" ist im Vortrag nicht eingegangen worden. Gerade für Ortsfremde sollten an den angefahrenen Zielorten Ladepunkte in ausreichender Menge für elektrisch betriebene Fahrzeuge verfügbar sein. Dieser Punkt ist wichtig für Besucher der lokalen Unternehmen und ebenfalls wichtig für die Betriebe und Angestellten dieser Unternehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.10.2015, M 168 Vortrag des Magistrats vom 01.02.2021, M 22 Bericht des Magistrats vom 17.09.2021, B 328 Bericht des Magistrats vom 18.02.2022, B 80 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 16.06.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 252 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 25 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 65 Beschluss: Die Vorlage OA 25 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und IBF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 417, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021

OF (Antrag Ortsbeirat )

Fahrradwege - 03 - Fahrradweg in beide Richtungen Dieselstraße/Hanauer Landstraße/Lahmeyerbrücke

24.05.2021 · Aktualisiert: 25.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 39/11 Betreff: Fahrradwege - 03 - Fahrradweg in beide Richtungen Dieselstraße/Hanauer Landstraße/Lahmeyerbrücke Der Ortsbeirat beschließt: der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg von der Einmündung der Dieselstraße auf die Hanauer Landstraße so zu verlängern, dass die Auffahrt auf die Lahmeyerbrücke möglich ist. Dafür wird der Fahrradweg hinter der Verkehrsampel in beide Richtungen geöffnet und die Auffahrt zur Lahmeyerbrücke gewährleistet. Begründung: Von der Einmündung der Dieselstraße in die Hanauer Landstraße aus, sind es noch ca. 30 Meter bis zur Auffahrt auf die Lahmeyerbrücke. Der Radweg ist an dieser Stelle stark frequentiert und deshalb sollte die Fahrt gegen die Fahrtrichtung extra gekennzeichnet werden. Dadurch erfolgt ein wichtiger Lückenschluß zwischen den Stadtteilen Fechenheim, Riederwald und Seckbach Quelle: C. Zielonka /Google Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 39/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 500 2021 Die Vorlage OF 39/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Zusätzliche notwendige Maßnahmen zum Klimaschutzteilkonzept Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach

24.05.2021 · Aktualisiert: 11.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 21/11 Betreff: Zusätzliche notwendige Maßnahmen zum Klimaschutzteilkonzept Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die folgenden zusätzlichen Punkte beim Klimaschutzteilkonzept zu beachten: - Es sollten belastbare Kennzahlen zu den Klimaschutzmaßnahmen definiert werden. Dazu gehören beispielsweise die Temperaturmessung der lokalen Erwärmung durch die erhöhte Abwärme der Rechenzentren, zusätzliche begrünte Flächen (Außenfläche, Dachflächen), Anzahl zusätzlicher Bäume und die Summe der Leistungen der Photovoltaikanlagen und die durchschnittlichen PUE und DCiE Zahlen aller Rechenzentren. - Die Auswirkungen der Rechenzentren und anderer emittierender Unternehmen im Projektgebiet in Bezug auf die Umweltlärm- und Wärmebelastung auf die umliegenden Wohngebiete soll mituntersucht werden. Bei Überschreitung von Grenzwerten müssen Maßnahmen zur Verringerung erarbeitet und umgesetzt werden. - Bei der Nutzung der Abgabe der Prozesswärme kann die Schnittstelle der Abnehmer auch außerhalb des Projektgebietes erfolgen, z.B. Allessa Chemie Gelände. - Es sollen Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden, die eine Notstromversorgung mit regenerativen Energiequellen gewährleisten, z.B. mit Brennstoffzellen (Nutzung Wasserstoff) oder mit Batteriespeichersystemen, welche ebenfalls im normalen Betrieb mit eingesetzt werden könnten. Dies könnte dazu beitragen, die Spitzen im Stromnetz zu glätten und gleichzeitig damit positive wirtschaftliche Effekte zu generieren. - Es soll kein neues Blockheizkraftwerk gebaut wird. Die Anzahl der mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerksanlagen muss sich in Frankfurt verringern. - Es sind in Frankfurt Mindestzielwerte für PUE und DCiE bei Rechenzentren zu definieren und bereits bei der Genehmigung neuer Rechenzentren anzusetzen. (Power Usage Effectiveness (PUE) und Data Center Infrastructure Efficiency (DCiE).) - Es ist nicht nur der Mobilitätsknotenpunkt "Gwinner Straße" zu entwickeln, sondern der S-Bahn Anschluss Fechenheim-Nord muss mit diesem Mobilitätsknoten "Gwinner Straße" zusammenwachsen und mit diesem Fernverkehrspunkt engstens verbunden sein. - Im Mobilitätskonzept ist bei der "Verkehrsplanung mit Hinblick auf den Klimaschutz" zusätzlich der vorbildhafte Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge voranzutreiben. - Wir unterstützen die zusätzlichen Maßnahmen aus dem Umweltausschusses zur weiteren Begrünung der Fassaden und er Entsiegelung von Ausgleichsflächen. Begründung: Es ist wichtig, dass die Anzahl der Rechenzentren für ein Gebiet so begrenzt wird, dass keine wesentliche Erwärmung stattfindet. Im neusten Bericht der Projektprogruppe war nicht ersichtlich wieviel Klimaschutzmaßnahmen quantitativ entstanden sind. Es fehlten Kennzahlen. Lärmbelästigung erfolgt durch erhöhte und permanente Bautätigkeit und die Kühlsysteme, hier müssen die Lärmbelastungsgrenzen eines Gewerbegebietes auf die umliegende Wohnbevölkerung aufgezeigt werden. Wichtig sind hier auch die Betrachtung der Tieffrequenz Beschallung. Notstrom: Die regelmäßiges Notstromtests mit Dieselgeneratoren sind laut und es werden Luftschadstoffe und CO2 ausgestoßen. Diese müssen mit modernen Ansätzen ersetzt werden. Der Projektbereich "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord" ist kleiner als das Industriegebiet Fechenheim-Nord. Der Projektbereich befindet sich nur nördlich der Hanauer Landstraße. Im Süden der Hanauer Landstraße befindet sich das große Gelände der Allessa Chemie, welches ebenfalls eigentlich zu Fechenheim-Nord gehört. Die Maßnahmen für die Nutzung von Wärmepotentialen darf nicht an den Grenzen des Projektgebietes aufhören, sondern sollte, den größten Nutzer von Prozesswärme, mit einbeziehen. Mit der Entwicklung der Nordmainischen S-Bahn entsteht eine Station mitten im Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim-Nord. Diese Standortvorteile sollten unbedingt genutzt werden. Die Punkte Gwinnerstraße und S-Bahnstation Fechenheim-Nord müssen vorbildlich zusammengebracht werden. Die Verbindung sollte dem Anspruch eines Umsteigeortes genügen können. Blockheizkraftwerke sind in der Regel Kraftwerke mit fossilen Brennstoffen. Davon sollte man inzwischen grundsätzlich Abstand nehmen. Kraftwerksanlagen werden für eine Betriebsdauer von Jahrzehnten geplant. Eine Tendenz ist heute schon absehbar und diese Art von Kraftwerken werden in naher Zukunft nicht nur nicht mehr rentabel arbeiten können, sondern verschmutzen die Umwelt. Die zu zahlenden CO2 Kompensationen werden einen rentablen Betrieb nicht mehr zulassen. Diese Art von Kraftwerken sollten daher bereits jetzt bei uns vermieden werden. Es stehen ohnehin bereits zu viele solcher Kraftwerke im Ortsbezirk. Ein Beschluss zu BHKW der Stadtverordnetenversammlung von 1990 sollte hierzu nicht mehr maßgeblich sein. In den Gremien sitzen heute z.T. Menschen, die damals noch nicht einmal geboren waren. Auf den Punkt der öffentlichen Ladestruktur im Projekt "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord/Seckbach" ist im Bericht nicht eingegangen worden. Gerade für Ortsfremde sollten an den angefahrenen Zielorten Ladepunkte in ausreichender Menge für elektrisch betriebene Fahrzeuge verfügbar sein. Dieser Punkt ist wichtig für Besucher der lokalen Unternehmen und ebenfalls wichtig für die Betriebe und Angestellten dieser Unternehmen. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.02.2021, M 22 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 25 2021 1. Die Vorlage M 22 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 15/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 21/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 CDU zu 3. Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, GRÜNE

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Stadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüsten

03.05.2021 · Aktualisiert: 21.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 03.05.2021, OA 9 entstanden aus Vorlage: OF 13/11 vom 19.04.2021 Betreff: Stadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüsten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen mobilen Lärmblitzer anzuschaffen, um der immer höheren Anzahl an Kraftfahrzeugen mit unzulässigen Lärmbelästigungen Herr zu werden. Begründung: Besonders in der wärmeren Zeit und ganz besonders in der Nacht, hört man über Kilometer fortwährend ein Dröhnen durch die östlichen Frankfurter Stadtteile von Fahrzeugen mit Abgasanlagen, die so keinerlei Zulassung haben können. - Besonders gerne wird die Autobahn A 66 von McDonald ́s in Enkheim bis nach Maintal genutzt. Das ist inzwischen eine Test- und Rennstrecke für Autoposer geworden. - Auf der Wächtersbacher Straße werden hemmungslos die besonderen Motorräder vorgeführt, insbesondere in der Nähe des Kaufland/Harley-Davidson-Geländes. - Auf der Hanauer Landstraße finden nachts vom Ratswegkreisel bis zur Mainkur lautstarke Wettfahrten statt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 339 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 12.05.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 244 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 9 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage OA 9 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und IBF gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 409, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 Aktenzeichen: 32 0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach

02.05.2021 · Aktualisiert: 11.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2021, OF 15/11 Betreff: Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 stimmt der Vorlage M 22/21 unter der Maßgabe zu, dass die folgenden Punkte Beachtung finden in den Lösungsansätzen (C.) : - Die Maßnahmen für die Nutzung von Wärmepotentialen darf nicht an den Grenzen des Projektgebietes aufhören, sondern sollte das Gelände der Allessa Chemie, den größten Nutzer von Prozesswärme, mit einbeziehen. - Es sind in Frankfurt Mindestzielwerte für PUE und DCiE bei Rechenzentren zu definieren und bereits bei der Genehmigung neuer Rechenzentren anzusetzen. Power Usage Effectiveness (PUE) und Data Center Infrastructure Efficiency (DCiE). - Es ist nicht nur der Mobilitätsknoten "Gwinner Straße" zu entwickeln, sondern der S-Bahn Anschluss Fechenheim-Nord muss mit diesem zusammenwachsen und mit diesem Fernverkehrspunkt engstens verbunden sein. - Der Verzicht auf ein gasbetriebenes Blockheizkraftwerk, falls dieses unter Punkt 5 mit einem "grünen Kraftwerk" gemeint sein sollte. Die Anzahl im Stadtteil, der mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerksanlagen, muss sich verringern. - Im Mobilitätskonzept der Standortübergreifenden Maßnahmen bei "Verkehrsplanung mit Hinblick auf den Klimaschutz" muss zusätzlich der vorbildhafte Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge vorangetrieben wird. Begründung: Der Projektbereich "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord" ist kleiner als das Industriegebiet Fechenheim-Nord. Der Projektbereich befindet sich nur nördlich der Hanauer Landstraße. Im Süden der Hanauer Landstraße befindet sich das große Gelände der Allessa Chemie, welches ebenfalls eigentlich zu Fechenheim-Nord gehört. Die Maßnahmen für die Nutzung von Wärmepotentialen darf nicht an den Grenzen des Projektgebietes aufhören, sondern sollte, den größten Nutzer von Prozesswärme, mit einbeziehen. Mit der Entwicklung der Nordmainischen S-Bahn entsteht eine Station mitten im Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim-Nord. Diese Standortvorteile sollten unbedingt genutzt werden. Die Punkte Gwinnerstraße und S-Bahnstation Fechenheim-Nord müssen vorbildlich zusammengebracht werden. Die Verbindung sollte dem Anspruch eines Umsteigeortes genügen können. Auf den Punkt der öffentlichen Ladestruktur im Projekt "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord/Seckbach" ist nicht eingegangen worden. Gerade für Ortsfremde sollten an den angefahrenen Zielorten Ladepunkte in ausreichender Menge für elektrisch betriebene Fahrzeuge verfügbar sein. Blockheizkraftwerke sind in der Regel Kraftwerke mit fossilen Brennstoffen. Davon sollte grundsätzlich weggegangen werden, um nicht im Nachgang mit zu zahlenden CO2 Credits, Dritte Welt Länder davon zu überzeugen, die eigenen fossilen Kraftwerke aufzugeben. Diese Art von Kraftwerken sollten daher bereits Vorort bei uns vermieden werden. Es stehen ohnehin bereits zu viele solcher Kraftwerke im Ortsbezirk. Ein Beschluss zu BHKW der Stadtverordnetenversammlung von 1990 sollte hierzu nicht mehr maßgeblich sein. In den Gremien sitzen heute z.T. Menschen, die damals noch nicht geboren waren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.02.2021, M 22 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage M 22 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 15/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 25 2021 1. Die Vorlage M 22 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 15/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 21/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 CDU zu 3. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Stadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüsten

19.04.2021 · Aktualisiert: 21.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 13/11 Betreff: Stadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüsten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat soll einen mobilen Lärm-Blitzer anschaffen um dre immer höheren Anzahl an Kraftfahrzeugen mit unzulässigen Abgasanlagen her zu werden. Begründung: Besonders in der wärmeren Zeit und ganz besonders in der Nacht, hört man über Kilometer fortwährend ein Dröhnen durch die östlichen Frankfurter Stadtteile von Fahrzeugen mit Abgasanlagen, die so keinerlei Zulassung haben können. Selbst die Spezialtruppe KART des Polizeipräsidiums kann die immer weiter steigende Anzahl von illegal modifizierten Motorrädern und Sportwagen nicht mehr erfolgreich reduzieren. - Besonders gerne genutzt werden die Autobahn A66 von McDonalds in Enkheim bis nach Maintal. Das ist inzwischen eine Test und Rennstrecke geworden für Autoposer. - Auf der Wächtersbacher Straße werden hemmungslos die besonderen Motorräder vorgeführt, insbesondere in der Nähe des Kaufland / Harley Davidson Geländes. - Auf der Hanauer Landstraße finden nachts vom Ratswegkreisel bis zur Mainkur lautstarke Wettfahrten statt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung OA 9 2021 Die Vorlage OF 13/11 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: Der Magistrat wird gebeten, einen mobilen Lärmblitzer anzuschaffen, um der immer höheren Anzahl an Kraftfahrzeugen mit unzulässigen Lärmbelästigungen Herr zu werden. Des Weiteren wird aus der Begründung der zweite Absatz gestrichen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerüberweg Hanauer Landstraße/Höhe Grusonstraße

23.02.2021 · Aktualisiert: 26.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7299 entstanden aus Vorlage: OF 537/4 vom 09.02.2021 Betreff: Fußgängerüberweg Hanauer Landstraße/Höhe Grusonstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an dem genannten Überweg die Geometrie der Fußgängerinseln oder die Ampelschaltung so verändert werden können, dass auch kleine Gruppen von zu Fuß Gehenden mit allerhand Gerätschaften diesen Überweg komfortabel überqueren können. Begründung: Die Verkehrsanlagen rund um die EZB wurden vor circa 15 Jahren neu aufgeplant. Seither hat sich das Fußgängeraufkommen an dieser Stelle erhöht. Grund: Der durch den Überweg erschlossene Philipp-Holzmann-Weg war früher ein verfallender Begleitweg eines verwunschenen Dickichts, der ins städtebauliche Nirgendwo führte. Heute ist er eine Promenade, die zu einer wichtigen Gedenkstätte sowie zu hochattraktiven Freizeiteinrichtungen wie dem Hafenpark führt. Diese Ziele werden von mehrköpfigen Familiengruppen angesteuert, die BMX-Räder und dies und das mit sich führen. Da die Überquerung nicht in einem Zuge möglich ist, stauen sich die Gruppen auf den kleinen Verkehrsinseln, die als Querungshilfen gedacht, aber für den Ansturm gelegentlich zu klein bemessen sind. Daraus resultiert die Frage nach der angemessenen Größe dieser Inseln. Diese wäre eventuell aber auch durch eine andere Ampelschaltung zu umgehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1122

OF (Antrag Ortsbeirat )

Fußgängerüberweg Hanauer Landstraße/Höhe Grusonstraße

09.02.2021 · Aktualisiert: 03.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2021, OF 537/4 Betreff: Fußgängerüberweg Hanauer Landstraße/Höhe Grusonstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob an dem genannten Überweg die Geometrie der Fußgängerinseln oder die Ampelschaltung so verändert werden können, dass auch kleine Gruppen von zu Fuß Gehenden mit allerhand Gerätschaften diesen Überweg komfortabel überqueren können. Begründung: Die Verkehrsanlagen rund um die EZB wurden vor ca. 15 Jahren neu aufgeplant. Seither hat sich das Fußgängeraufkommen an dieser Stelle erhöht. Grund: Der durch den Überweg erschlossene Philipp-Holzmann-Weg war früher ein verfallender Begleitweg eines verwunschenen Dickichts, der ins städtebauliche Nirgendwo führte. Heute ist er eine Promenade, die zu einer wichtigen Gedenkstätte sowie zu hochattraktiven Freizeiteinrichtungen wie dem Hafenpark führt. Diese Ziele werden von mehrköpfigen Familiengruppen angesteuert, die BMX-Räder und dies und das mit sich führen. Da die Überquerung nicht in einem Zuge möglich ist, stauen sich die Gruppen auf den kleinen Verkehrsinseln, die als Querungshilfen gedacht, aber für den Ansturm gelegentlich zu klein bemessen sind. Daraus resultiert die Frage nach der angemessenen Größe dieser Inseln. Diese wäre evtl. aber auch durch eine andere Ampelschaltung zu umgehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 4 am 23.02.2021, TO II, TOP 2 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7299 2021 Die Vorlage OF 537/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Bessere Anbindung Fechenheims an die Innenstadt (Erreichbarkeit U-Bahn-Station „Ostbahnhof“) durch Linienverlaufsänderungen der Buslinie 31 bis Fechenheim Haltestelle „Baumertstraße“ Vortrag des Magistrat

25.01.2021 · Aktualisiert: 07.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.01.2021, OA 675 entstanden aus Vorlage: OF 800/11 vom 11.01.2021 Betreff: Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Bessere Anbindung Fechenheims an die Innenstadt (Erreichbarkeit U-Bahn-Station "Ostbahnhof") durch Linienverlaufsänderungen der Buslinie 31 bis Fechenheim Haltestelle "Baumertstraße" Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 15.04.2021 und 13.12.2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Magistratsvortrag vom 23.10.2020, M 163, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die geplante Änderung der Streckenführungen der Buslinie 31 nicht nur bis zur "Hugo-Junkers-Straße" führt, sondern noch die Haltestellen "Jakobsbrunnenstraße" und "Baumertstraße" in Fechenheim-Süd einbindet. Zudem soll die Buslinie als Expressbuslinie geführt werden. Begründung: Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ sieht als Planungsansatz ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2021 einen neuen Linienweg der Buslinie 31 über Zoo - Ostbahnhof - Hafenmühlenweg - Kaiserleibrücke - Dieselstraße - Daimlerstraße - Weismüllerstraße Ost - Weismüllerstraße West - Schielestraße - Peter-Behrens-Straße - Hugo-Junkers-Straße - Carl-Benz-Straße Nord vor. Mit der Verlängerung der Buslinie 31 von der Kaiserleibrücke bis zur Hugo-Junkers-Straße soll eine bessere Anbindung der Gewerbestandorte erreicht werden. Für die zusätzliche Anbindung Fechenheim-Süd wären dabei nur zwei weitere Haltestellen notwendig: eine Linienführung über die Haltestellen "Jakobsbrunnenstraße" sowie "Baumertstraße". Dies würde zusätzlich eine verbesserte Anbindung der Fechenheimer Bürger sowie der Mitarbeiter des Industriestandortes Allessa GmbH bedeuten, die damit schneller den Ostbahnhof und somit die U-Bahn zur Innenstadt erreichen, als mit der sehr zeitintensiven Nutzung der Straßenbahnlinie 11. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 95 Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 27.01.2021 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 80 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 163 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1390 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163 und NR 1390 = Annahme) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163, NR 1390, OA 642, OA 661, OA 662, OA 663, OA 673, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 163 und OA 673 = Ablehnung, NR 1390, OA 662, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme, OA 642, OA 661 und OA 663 = Prüfung und Berichterstattung) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), BFF (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 675 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 17.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 675 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 7015, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7285, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 § 583, 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.09.2021 § 1128, 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 17.01.2022 Aktenzeichen: 61 11

OF (Antrag Ortsbeirat )

Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Bessere Anbindung Fechenheims an die Innenstadt (Erreichbarkeit U-Bahn-Station „Ostbahnhof“) durch Linienverlaufsänderungen der Buslinie 31 bis Fechenheim Haltestelle „Baumertstraße“

11.01.2021 · Aktualisiert: 17.02.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.01.2021, OF 800/11 Betreff: Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Bessere Anbindung Fechenheims an die Innenstadt (Erreichbarkeit U-Bahn-Station "Ostbahnhof") durch Linienverlaufsänderungen der Buslinie 31 bis Fechenheim Haltestelle "Baumertstraße" Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der M 163 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die geplante Änderung der Streckenführungen der Buslinie 31 nicht nur bis zur Hugo-Junkers-Straße führt sondern noch die Haltestellen Jakobsbrunnenstraße und Alte Post/Baumertstraße in Fechenheim-Süd einbindet. Zudem soll die Buslinie als Expressbuslinie geführt werden. Begründung: Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ sieht als Planungsansatz ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2021 einen neuen Linienweg der Buslinie 31 über Zoo - Ostbahnhof - Hafenmühlenweg - Kaiserleibrücke - Dieselstraße - Daimlerstraße Süd -Weismüllerstr. Ost - Weismüllerstr. West - Schielestraße - Peter-Behrens-Str. - Hugo-Junkers-Str. - Carl-Benz-Str. Nord vor. Mit der Verlängerung der Buslinie 31 von der Kaiserleibrücke bis zur Hugo-Junkers-Str. soll eine bessere Anbindung der Gewerbestandorte erreicht werden. Für die zusätzliche Anbindung Fechenheim-Süd wären dabei nur zwei weitere Haltestellen notwendig. Die Linienführung über die Haltestelle Jakobsbrunnenstr. sowie Alte Post/Baumertstraße. Dies würde zusätzlich eine verbesserte Anbindung der Fechenheimer Bürger sowie der Mitarbeiter des Industriestandortes Allessa GmbH bedeuten, die damit schneller den Ostbahnhof und somit die U-Bahn zur Innenstadt erreichen, als mit der sehr zeitintensiven Nutzung der Straßenbahnlinie 11. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 673 2021 Anregung OA 674 2021 Anregung OA 675 2021 Anregung OA 676 2021 1. Der Vorlage M 163 wird unter Hinweis auf OA 673, OA 674, OA 675, OA 676 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 798/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 799/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 800/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 801/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nahverkehrsplan

23.11.2020 · Aktualisiert: 29.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2020, OM 6878 entstanden aus Vorlage: OF 523/4 vom 09.11.2020 Betreff: Nahverkehrsplan Vorgang: M 163/20 Der Magistrat wird gebeten, den Nahverkehrsplan 2025+ dahin gehend zu überarbeiten, dass eine direkte Straßenbahnverbindung zwischen Bornheim Mitte und der Hanauer Landstraße zwischen Ratswegkreisel und EZB eingerichtet wird. Begründung: Der Nahverkehrsplan projektiert drei Straßenbahnlinien auf der Hanauer Landstraße Richtung Fechenheim. Gleichzeitig bliebe die mittlere Hanauer Landstraße zwischen Ratswegkreisel und EZB von Bornheim Mitte aus mit dem ÖPNV nur umständlich zu erreichen. Und so wären der prosperierende Einzelhandel, die Gastronomie und die Kultureinrichtungen auf der mittleren Hanauer Landstraße für die Bornheimer Bürgerschaft weiterhin unerschlossen, obwohl die Gleisanlagen hierfür vorhanden sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Stellungnahme des Magistrats vom 26.03.2021, ST 711

OF (Antrag Ortsbeirat )

Nahverkehrsplan

09.11.2020 · Aktualisiert: 09.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2020, OF 523/4 Betreff: Nahverkehrsplan Der Magistrat wird gebeten, den Nahverkehrsplan 2025+ dahingehend zu überarbeiten, dass eine direkte Straßenbahnverbindung zwischen Bornheim Mitte und der Hanauer Landstraße zwischen Ratswegkreisel und EZB eingerichtet wird. Begründung: Der Nahverkehrsplan projektiert drei Straßenbahnlinien auf der Hanauer Ldstr. Richtung Fechenheim. Gleichzeitig bliebe die mittlere Hanauer Landstraße zwischen Ratswegkreisel und EZB von Bornheim Mitte aus mit dem ÖPNV nur umständlich zu erreichen. Und so wäre der prosperierende Einzelhandel, die Gastronomie und die Kultureinrichtungen auf der mittleren Hanauer Ldst. für die Bornheimer Bürgerschaft weiterhin unerschlossen, obwohl die Gleisanlagen hierfür vorhanden sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 4 am 23.11.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6878 2020 1. Der Vorlage M 163 wird unter Hinweis auf OM 6878 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 523/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL zu 2. GRÜNE, CDU, FDP, BFF und dFfm gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Überweg Hanauer Landstraße/Grüne Straße/Uhlandstraße

13.10.2020 · Aktualisiert: 10.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2020, OF 497/4 Betreff: Überweg Hanauer Landstraße/Grüne Straße/Uhlandstraße Der Ortsvorsteher wird gebeten einen Ortstermin mit den zuständigen Stellen auszumachen, um den Überweg über die Strab-Gleise an der Hanauer Landstrasse, zw. Grüne Strasse und Uhlandstrasse sicherer zu gestalten. Begründung: Wie in zahlreichen Ortsbeiratssitzungen besprochen, ist die Situation am oben genannte Überweg verbesserungswürdig. Der Ortstermin soll zu dieser Verbesserung beitragen. Diesem Antrag aus 2017 wurde bisher nicht entsprochen, da die Stadtverwaltung Lösungen angekündigt hatte, dem aber keine Taten folgten. Somit muß dieser Antrag noch einmal gestellt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 4 am 27.10.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 497/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Ortstermin mit den zuständigen Stellen auszumachen, um die Überwege über die Straßenbahngleise an der Hanauer Landstraße, zwischen Grüne Straße und Uhlandstraße sowie Theobald-Christ-Straße, sicherer zu gestalten." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßensanierung im Bereich Hanauer Landstraße zwischen Altem Zollhaus und Omega-Brücke

21.09.2020 · Aktualisiert: 09.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6608 entstanden aus Vorlage: OF 752/11 vom 07.08.2020 Betreff: Straßensanierung im Bereich Hanauer Landstraße zwischen Altem Zollhaus und Omega-Brücke Der Magistrat wird gebeten, den Straßenbelag der Hanauer Landstraße im Bereich zwischen Altem Zollhaus und Omega-Brücke zu erneuern, um in diesem Bereich zum einen den Lärmpegel durch polternde Lkw mit und ohne Hänger als auch die Erschütterungen der angrenzenden Bebauung zu minimieren. Begründung: Von den meisten Anrainern wird übereinstimmend über ein überdurchschnittliches Lärmaufkommen vor allem durch Lkw und deren Auflieger oder Anhänger berichtet, wenn der Verkehr die Passagen im östlichen Eingangs- bzw. Ausgangsbereich Frankfurts auf der Hanauer Landstraße oftmals mit überhöhter Geschwindigkeit passiert. Schlaglöcher, aufgebrochene Trennfugen von ehemaligen Baustellen und Ausbesserungen werden zur Lärm- und zur Erschütterungsquelle. Auch unter dem Aspekt, dass unterschiedliche Ebenen des Denkmalschutzes sich um die historischen Gebäude rund um die Mainkur kümmern, erscheint es mehr als notwendig, hier eine Sanierung eines Teilabschnittes der Hanauer Landstraße durchzuführen, um die Gebäude vor weiterer Zerstörung zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 380 Antrag vom 20.11.2022, OF 351/11 Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3214 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Dauerhafte Geschwindigkeitsüberwachung im Bereich Hanauer Landstraße/Mainkur zwischen Altem Zollhaus (Mainkur) und Omega-Brücke

21.09.2020 · Aktualisiert: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6607 entstanden aus Vorlage: OF 751/11 vom 07.08.2020 Betreff: Dauerhafte Geschwindigkeitsüberwachung im Bereich Hanauer Landstraße/Mainkur zwischen Altem Zollhaus (Mainkur) und Omega-Brücke Der Magistrat wird gebeten, zwischen Altem Zollhaus und Omega-Brücke aufgrund hoher Lärmbelastung (Straßenschäden), teilweise extrem hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen und waghalsiger Wendemanöver eine permanente Überwachung der Geschwindigkeit im oben genannten Bereich durchzuführen. Begründung: Von den meisten Anrainern wird übereinstimmend über ein überdurchschnittliches Lärmaufkommen vor allem durch Lkws und deren Auflieger oder Anhänger berichtet, wenn sie die Passage im östlichen Eingangs- bzw. Ausgangsbereich der Hanauer Landstraße oftmals mit überhöhter Geschwindigkeit passieren. Schlaglöcher, aufgebrochene Trennfugen von ehemaligen Baustellen und Ausbesserungen werden zur Lärm- und Erschütterungsquelle. Auch wenn im beschriebenen Bereich bisher keine schweren Unfälle zu verzeichnen waren, ist doch durch präventive Maßnahmen ein Zustand größerer Sicherheit rund um diesen Kreuzungsbereich verschiedenster Verkehrsträger herbeizuführen. Durch die teilweise eklatante Überschreitung der vorgegebenen Geschwindigkeit und die waghalsigen Verkehrsmanöver aller Verkehrsteilnehmer, ist es sonst nur eine Frage der Zeit bis zum ersten schweren Unfall in diesem Kreuzungsbereich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 379 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradfreundliche Verkehrsführung in der westlichen Hanauer Landstraße

15.09.2020 · Aktualisiert: 08.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6558 entstanden aus Vorlage: OF 495/4 vom 13.08.2020 Betreff: Fahrradfreundliche Verkehrsführung in der westlichen Hanauer Landstraße Vorgang: OM 208/11 OBR 4; ST 1105/11; OM 2706/13 OBR 4; ST 481/14 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge der Radwegeplanung entlang der westlichen Hanauer Landstraße die Querungsmöglichkeiten insbesondere für den Fahrradverkehr über die Hanauer Landstraße verbessert werden kann. Angesichts der inzwischen verstärkten Frequentierung der Weseler und der Ruhrorter Werft über die Horst-Schulmann-Straße erscheint in der Verlängerung über die Rückertstraße eine Wegeverbindung in die Hölderlinstraße dem Ortsbeirat als sinnvoll. Alternativ wäre von Süden aus der Windeckstraße kommend eine Wegeführung in die Zobelstraße zumindest eine erste kleine Verbesserung. Begründung: Bereits im Jahr 2011 hat der Ortsbeirat den Magistrat um ein Verkehrskonzept für die westliche Hanauer Landstraße gebeten, was dieser zunächst auch unterstützte (Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2011, ST 1105). Bei erneuter Erinnerung durch den Ortsbeirat in 2013 verwies der Magistrat jedoch auf die angespannte Haushaltslage damals (Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2014, ST 481). Die veränderte Situation durch die Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung Ende 2019 (nach Absprache des Magistrats mit den Initiatoren des Radentscheids "Hanauer Landstraße... zwischen Anlagenring und Ostbahnhof wird in beide Richtungen eine Markierungslösung mit baulicher Absicherung angestrebt. Der Radfahrstreifen soll durch den Verzicht der Stellplätze auf der rechten nicht mehr genutzten Fahrspur eingerichtet werden.") sollte nun auch den oben genannten Punkt in die aktuelle Planung mit einfließen lassen. Markierte Radwege über einen so langen Abschnitt sollten nicht ohne Querungsmöglichkeit der eigentlichen Straße inklusive Straßenbahngleisen bleiben. Diese Barriere für den Radverkehr muss an geeigneter Stelle überwunden werden können, ohne sich dabei in Gefahr zu begeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.08.2011, OM 208 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2011, ST 1105 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2706 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2014, ST 481 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 248 Beratung im Ortsbeirat: 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neue Rettungswache Hanauer Landstraße, Lichtzeichenanlage

15.09.2020 · Aktualisiert: 01.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6559 entstanden aus Vorlage: OF 496/4 vom 01.09.2020 Betreff: Neue Rettungswache Hanauer Landstraße, Lichtzeichenanlage Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Hanauer Landstraße in Höhe der neuen Rettungswache (Hausnummer 191) eine Lichtzeichenanlage errichtet werden kann, um zu vermeiden, dass die Rettungsfahrzeuge regelmäßig bereits ab der Grundstücksausfahrt mit Blaulicht und Signalhorn unterwegs sein müssen. Begründung: Der ASB hat den Zuschlag für eine neue große Rettungswache bekommen und dieser Tage auf dem Grundstück, Hanauer Landstraße 191, Richtfest gefeiert. Im Laufe des nächsten Jahres wird die Einrichtung in Betrieb gehen. Von der Rettungswache aus werden erhebliche Teile des südlichen und östlichen Stadtgebiets in Notfällen angefahren werden. Nach Anzahl der Fahrzeuge wird sie wohl die Größte in Frankfurt sein. Die Ausfahrt führt auf die Hanauer Landstraße. Im Normalfall müssten Blaulicht und Signalhorn erst bei Bedarf eingeschaltet werden. Sofern keine besonderen Vorkehrungen getroffen werden, wäre dies aber bereits bei Ausfahrt aus dem Grundstück nötig, was zu erheblicher Lärmbelästigung der Nachbarschaft (u. a. ein Hotel) führen würde. Eine Lichtzeichenanlage, die ein Anhalten des übrigen Verkehrs veranlasst, wäre hilfreich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2059

OF (Antrag Ortsbeirat )

Neue Rettungswache Hanauer Landstraße, Lichtzeichenanlage

01.09.2020 · Aktualisiert: 23.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 496/4 Betreff: Neue Rettungswache Hanauer Landstraße, Lichtzeichenanlage Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob auf der Hanauer Landstraße in Höhe der neuen Rettungswache (Haus Nr. 191) eine Lichtzeichenanlage errichtet werden kann, um zu vermeiden, dass die Rettungsfahrzeuge regelmäßig bereits ab der Grundstücks-Ausfahrt mit Blaulicht und Signalhorn unterwegs sein müssen. Begründung: Der ASB hat den Zuschlag für eine neue große Rettungswache bekommen und dieser Tage auf dem Grundstück Hanauer Landstraße 191 Richtfest gefeiert. Im Laufe des nächsten Jahres wird die Einrichtung in Betrieb gehen. Von der Rettungswache aus werden erhebliche Teile des südlichen und östlichen Stadtgebiets in Notfällen angefahren werden. Nach Anzahl der Fahrzeuge wird sie wohl die größte in Frankfurt sein. Die Ausfahrt führt auf die Hanauer Landstraße. Im Normalfall müssten Blaulicht und Signalhorn erst bei Bedarf eingeschaltet werden. Sofern keine besonderen Vorkehrungen getroffen werden, wäre dies aber bereits bei Ausfahrt aus dem Grundstück nötig, was zu erheblicher Lärmbelästigung der Nachbarschaft (u.a. ein Hotel) führen würde. Eine Lichtzeichenanlage, die ein Anhalten des übrigen Verkehrs veranlasst, wäre hilfreich. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 4 am 15.09.2020, TO II, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6559 2020 Die Vorlage OF 496/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU

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OA (Anregung Ortsbeirat)

In Teilbereichen auf der Hanauer Landstraße eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h ausweisen

24.08.2020 · Aktualisiert: 06.07.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.08.2020, OA 600 entstanden aus Vorlage: OF 747/11 vom 01.08.2020 Betreff: In Teilbereichen auf der Hanauer Landstraße eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h ausweisen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in den folgenden Bereichen auf der Hanauer Landstraße eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h einzuführen: 1. stadtauswärts ab dem Ratswegkreisel bis vor die Station "Mainkur Bahnhof" ; 2. stadteinwärts ab dem Jadehaus bis zum Ratswegkreisel. Begründung: Die Hanauer Landstraße ist in Frankfurt für den Verkehr eine der wichtigsten Einfallstraßen. Der Verkehr könnte im Frankfurter Osten, besonders auf der Hanauer Landstraße, wesentlich flüssiger fahren. In weiten Teilen auf der Strecke gibt es nur wenige Zufahrten. Der Fahrradverkehr ist dort räumlich getrennt auf dem sehr breiten Bürgersteig. Durch die industrielle Prägung in dem Bereich östlich des Ratswegkreisels gibt es auf dem Bürgersteig sehr geringen Fußgängerverkehr. Es gibt stadteinwärts auf der Hanauer Landstraße oft erhebliche eigenverursachte Stauungen, da Fahrzeuge zum Be- und Entladen einen Fahrstreifen einfach längere Zeit blockieren. Durch die etwas höhere zulässige Geschwindigkeit wird die besondere Bedeutung des Verkehrsweges nochmals unterstrichen und die Hemmschwelle für Verkehrsdelikte nach oben gesetzt. Seit Jahren haben alle bisherigen Initiativen, diese Behinderungen zu vermeiden, keinen Erfolg gebracht. Verkehr, der jetzt noch andere Verkehrswege nach Frankfurt nutzt, wird dazu angeregt, über die Hanauer Landstraße zu fahren und trägt dazu bei, andere stark belastete Bereiche von Verkehr und Lärm zu entlasten. Dies ist dringend notwendig, um Umweltbelastungen für die Frankfurter Bürger in Wohnquartieren/-gebieten zu verringern und Fahrverbote in Frankfurt auf ein Minimum zu beschränken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.03.2021, ST 696 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 02.09.2020 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 4 am 15.09.2020, TO II, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OA 600 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP, BFF und dFfm (= Annahme) 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.09.2020, TO I, TOP 49 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 600 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 42. Sitzung des Verkehrsausschusses am 27.10.2020, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 600 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6554, 42. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 27.10.2020 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Fahrradfreundliche Verkehrsführung in der westlichen Hanauer Landstraße

13.08.2020 · Aktualisiert: 23.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2020, OF 495/4 Betreff: Fahrradfreundliche Verkehrsführung in der westlichen Hanauer Landstraße Vorgang: OM 208/11 OBR 4; ST 1105/11 OM 2706/13 OBR 4; ST 481/14 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge der Radwegeplanung entlang der westlichen Hanauer Landstraße die Querungsmöglichkeiten insbesondere für den Fahrradverkehr über die Hanauer Landstraße verbessert werden kann. Angesichts der inzwischen verstärkten Frequentierung der Weseler und der Ruhrorter Werft über die Horst-Schulmann-Straße erscheint in der Verlängerung über die Rückertstraße eine Wegeverbindung in die Hölderlinstraße dem Ortsbeirat als sinnvoll. Alternativ wäre von Süden aus der Windeckstraße kommend eine Wegeführung in die Zobelstraße zumindest eine erste kleine Verbesserung. Begründung: Bereits im Jahr 2011 hat der Ortsbeirat den Magistrat um ein Verkehrskonzept für die westliche Hanauer Landstraße gebeten, was dieser zunächst auch unterstützte (ST 1105 vom 28.10.2011). Bei erneuter Erinnerung durch den Ortsbeirat in 2013 verwies der Magistrat jedoch auf die angespannte Haushaltslage damals (07.04.2014, ST 481). Die veränderte Situation durch die Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung Ende 2019 (nach Absprache des Magistrats mit den Initiatoren des Radentscheids "Hanauer Landstraße ...Zwischen Anlagenring und Ostbahnhof wird in beide Richtungen eine Markierungslösung mit baulicher Absicherung angestrebt. Der Radfahrstreifen soll durch den Verzicht der Stellplätze auf der rechten nicht mehr genutzten Fahrspur eingerichtet werden.") sollte nun auch den oben genannten Punkt in die aktuelle Planung mit einfließen lassen. Markierte Radwege über einen so langen Abschnitt sollten nicht ohne Querungsmöglichkeit der eigentlichen Straße inkl. Straßenbahngleisen bleiben. Diese Barriere für den Radverkehr muss an geeigneter Stelle überwunden werden können, ohne sich dabei in Gefahr zu begeben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.08.2011, OM 208 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2011, ST 1105 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2706 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2014, ST 481 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 4 am 15.09.2020, TO II, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6558 2020 Die Vorlage OF 495/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Dauerhafte Geschwindigkeitsüberwachung im Bereich Hanauer Landstraße/Mainkur zwischen Altem Zollhaus (Mainkur) und Omega-Brücke

07.08.2020 · Aktualisiert: 30.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.08.2020, OF 751/11 Betreff: Dauerhafte Geschwindigkeitsüberwachung im Bereich Hanauer Landstraße/Mainkur zwischen Altem Zollhaus (Mainkur) und Omega-Brücke Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert zwischen altem Zollhaus und Omega Brücke auf Grund hoher Lärmbelastung (Straßenschäden), teilweise extrem hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen und waghalsiger Wendemanöver eine permanente Überwachung der Geschwindigkeit im oben genannten Bereich durchzuführen. Begründung: Von den meisten Anrainern wird übereinstimmend über ein überdurchschnittliches Lärmaufkommen vor allem durch LKWs und deren Auflieger oder Anhänger berichtet, wenn sie die Passage im östlichen Eingangs- bzw. Ausgangsbereich der Hanauer Landstraße, oftmals mit überhöhter Geschwindigkeit passieren. Schlaglöcher und aufgebrochene Trennfugen von ehemaligen Baustellen, Ausbesserungen werden zur Lärm- und zur Erschütterungsquelle. Auch wenn im beschriebenen Bereich bisher keine schweren Unfälle zu verzeichnen waren, ist doch durch präventive Maßnahmen ein Zustand größerer Sicherheit rund um diesen Kreuzungsbereich verschiedenster Verkehrsträger herbei zu führen. Durch die teilweise eklatante Überschreitung der vorgegebenen Geschwindigkeit, die waghalsigen Verkehrsmanöver aller Verkehrsteilnehmer, ist es sonst nur eine Frage der Zeit bis zum ersten schweren Unfall in diesen Kreuzungsbereich. . Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 24.08.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 751/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 11 am 21.09.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6607 2020 Die Vorlage OF 751/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Verkauf eines Teilstücks des Neckermann-Areals

07.08.2020 · Aktualisiert: 30.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.08.2020, OF 753/11 Betreff: Verkauf eines Teilstücks des Neckermann-Areals Der Ortsbeirat möge beschließen: Eine Teilfläche des Neckermann-Areals wurde an die Firma Interxion u.a. für den Bau eines weiteren Rechenzentrums verkauft. Der Magistrat hat vom Vorkaufsrecht der Stadt Frankfurt keinen Gebrauch gemacht. Wir fragen den Magistrat: Ausgehend davon, dass es sich hier vermutlich um systemrelevante Infrastruktur handelt, wie beurteilt der Magistrat, dass diese Infrastuktur - Rechenzentren mit großer Bedeutung für Gesamt-Europa - unmittelbar neben Betrieben beheimatet ist, die der Seveso-III-Richtlinie unterliegen? Ist der Magistrat, der in der Vergangenheit immer für den Erhalt und den Ausbau sogenannter Blaumann-Jobs gerade im Bereich Osthafen, Oberhafen, Karl-Benz-Straße nun von dieser Zielvorgabe abgekommen, die vor kurzer Zeit noch im Schulterschluss mit der IHK zur Erhaltung des Osthafens führte? Hier werden auf mehr als 40% eines Geländes, dass mal insgesamt 2000 Jobs beheimatete, 100 Arbeitsplätze geschaffen. Welche Maßnahmen werden ergriffen um eine weitere Aufheizung und damit negative Entwicklung des Mikro-Klimas des bereichs Hanauer Landstraße - zur Zeit ablesbar an den Werten der Meßstelle der HLNUG an der Hanauer Landstraße, deren Temperaturwerte i.d.R. in den Sommermonaten immer über denen Gesamt-Frankfurts liegen - durch die weitere Gebäude-Verdichtung und Versiegelung von Flächen zu verhindern? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 24.08.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 753/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 11 am 21.09.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1768 2020 Die Vorlage OF 753/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, 3 CDU, LINKE. und GRÜNE gegen BFF und FDP (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Straßensanierung im Bereich Hanauer Landstraße zwischen Altem Zollhaus und Omega-Brücke

07.08.2020 · Aktualisiert: 30.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.08.2020, OF 752/11 Betreff: Straßensanierung im Bereich Hanauer Landstraße zwischen Altem Zollhaus und Omega-Brücke Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Straßenbelag der Hanauer Landstraße ist im Bereich zwischen altem Zollhaus und Omega Brücke zu erneuern, um in diesem Bereich zum einen den Lärmpegel durch polternde LKWs mit und ohne Hänger als auch die Erschütterungen der angrenzenden Bebauung zu minimieren Begründung: Von den meisten Anrainern wird übereinstimmend über ein überdurchschnittliches Lärmaufkommen vor allem durch LKWs und deren Auflieger oder Anhänger berichtet, wenn der Verkehr die Passagen im östlichen Eingangs- bzw. Ausgangsbereich Frankfurts auf der Hanauer Landstraße, oftmals mit überhöhter Geschwindigkeit passieren. Schlaglöcher und aufgebrochene Trennfugen von ehemaligen Baustellen, Ausbesserungen werden zur Lärm- und zur Erschütterungsquelle. Auch unter dem Aspekt, dass unterschiedliche Ebenen des Denkmalschutzes sich um die historischen Gebäude rund um die Mainkur kümmern, erscheint es mehr als notwendig hier eine Sanierung eines Teilabschnittes der Hanauer Landstraße durchzuführen um die Gebäude vor weiterer Zerstörung zu schützen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 24.08.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 752/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 11 am 21.09.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6608 2020 Die Vorlage OF 752/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

In Teilbereichen auf der Hanauer Landstraße eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h ausweisen

01.08.2020 · Aktualisiert: 04.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2020, OF 747/11 Betreff: In Teilbereichen auf der Hanauer Landstraße eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h ausweisen Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: In den folgenden Bereichen auf der Hanauer Landstraße eine Höchstgeschwindigkeit von 60km/h einzuführen. Stadtauswärts: ab dem Ratswegkreisel bis vor die Mainkurstation Stadteinwärts: ab dem Jadehaus bis zum Ratswegkreisel Begründung: Die Hanauer Landstraße ist in Frankfurt für den Verkehr eine der wichtigsten Einfallstraßen. Der Verkehr könnte im Frankfurter Osten, besonders auf der Hanauer Landstraße, wesentlich flüssiger fahren. In weiten Teilen auf der Strecke gibt es nur wenige Zufahrten. Der Fahrradverkehr ist dort räumlich getrennt auf dem sehr breiten Bürgersteig. Durch die industrielle Prägung in dem Bereich östlich des Ratswegkreisels gibt es auf dem Bürgersteig sehr geringen Fußgängerverkehr. Es gibt stadteinwärts auf der Hanauer Landstraße oft erhebliche eigenverursachte Stauungen, da Fahrzeuge zum Be- und Entladen einen Fahrstreifen einfach längere Zeit blockieren. Durch die etwas höhere zulässige Geschwindigkeit wird die besondere Bedeutung des Verkehrsweges nochmals unterstrichen und die Hemmschwelle für Verkehrsdelikte nach oben gesetzt. Seit Jahren haben alle bisherigen Initiativen diese Behinderungen zu vermeiden keinen Erfolg gebracht. Verkehr der jetzt noch andere Verkehrswege nach Frankfurt nutzt, wird dazu angeregt, über die Hanauer Landstraße zu fahren und trägt dazu bei andere stark belastete Bereiche von Verkehr und Lärm zu entlasten. Dies ist dringend notwendig um Umweltbelastungen für die Frankfurter Bürger in Wohnquartieren/-gebieten zu verringern und Fahrverbote in Frankfurt auf ein Minimum zu beschränken. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 24.08.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 600 2020 Die Vorlage OF 747/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, 3 CDU gegen 1 CDU, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Weitgehende Erhaltung des Kleingartengeländes Kleeacker Trassenmöglichkeiten für eine U-Bahn-Linie oder Straßenbahnlinie nicht verbauen. Entsprechend der B 161 nur eine „Fußgänger- und Radfahreranbindung“ mit den nötigen Verbindungsleitungen zur S-Bahn-St

22.06.2020 · Aktualisiert: 14.09.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 22.06.2020, OA 585 entstanden aus Vorlage: OF 744/11 vom 21.06.2020 Betreff: Weitgehende Erhaltung des Kleingartengeländes Kleeacker Trassenmöglichkeiten für eine U-Bahn-Linie oder Straßenbahnlinie nicht verbauen. Entsprechend der B 161 nur eine "Fußgänger- und Radfahreranbindung" mit den nötigen Verbindungsleitungen zur S-Bahn-Station am Kleeacker Vorgang: OA 101/16; B 161/17; B 26/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. einen nur streifenartigen Fußgänger- und Radfahrerweg zur S-Bahn-Station am Kleingartengelände Kleeacker zu erstellen, der den Großteil der Kleingärten bestehen lässt; 2. die Trassenmöglichkeit zur Hanauer Landstraße für eine U-Bahn oder Straßenbahn nicht zu verbauen, sondern die Möglichkeit der Erreichbarkeit mit der U-Bahn oder Straßenbahn aus dem Norden ins S-Bahn-Netz zu erhalten; 3. entsprechend des Berichtes vom 19.05.2017, B 161, am Plan für eine reine Fußgänger- und Radfahreranbindung zur S-Bahn-Station am Kleeacker festzuhalten. Begründung: Zu 1.: Der größtmögliche Teil der Kleingartenanlage sollte erhalten bleiben, um den Menschen weiterhin grüne Freiräume in der Stadt zu gewähren. Durch den Autobahnbau im Osten Frankfurts sind erhebliche Teile der Kleingartenanlagen von Frankfurter Bürgern zerstört worden und es sollen noch weitere folgen. Es sollte daher mit Augenmaß an den Zuschnitt des Weges am Kleingarten Kleeacker gedacht werden. Zu 2.: Immer wieder wird der Wunsch laut, eine westliche Tangente an Fechenheim durch den Grüngürtel anzubinden. Dafür gibt es mehrere Planungsoptionen. Würde der Kleeacker ungünstig verbaut, bestünde keine Möglichkeit mehr, die S-Bahn-Station "Fechenheim-Nord" mit der U 4 und U 7 an die Gwinnerstraße (ein Kilometer zu Fuß) anzubinden. Die Trassenmöglichkeit zur Hanauer Landstraße für eine U-Bahn oder Straßenbahn wäre verbaut und damit ebenfalls die Möglichkeit der Erreichbarkeit mit einer U-Bahn oder Straßenbahn aus dem Norden Frankfurts ins S-Bahn-Netz. Es gelten weiterhin die Ausführungen aus der Anregung des Ortsbeirates 11 vom 18.11.2016, OA 101. Zu 3.: a) Gewerbetreibende wünschen eine bessere Verkehrsführung ohne Staus und Beschränkungen aus dem Industriegebiet. Gewerbetreibende aus dem Gebiet klagen über die langen Standzeiten im Stau bei den Zu- und Abfahrten aus dem Gebiet. Die Wächtersbacher Straße ist bereits heute schon völlig überlastet. b) In der Verwaltungsklage Kaufland/Stadt Frankfurt schreibt die Stadt Frankfurt selbst: Für das beantragte Vorhaben (Kaufland Supermarkt) sei zudem die gesicherte Erschließung nicht nachgewiesen, da es sich um eine Einrichtung mit weit über das Plangebiet hinausreichendem Versorgungsanspruch handele. Der Nachweis, dass die Kapazität des vorhandenen Straßennetzes für den vorhabenbezogenen Erschließungsbedarf ausreiche, sei nicht erbracht worden. Ein derartiger Nachweis sei jedoch notwendig, da das Vorhaben das vorgesehene Maß an Erschließungsverkehr überschreite. VGH Hessen, Urteil vom 13.01.2011 - Az.: 3 A 1987/09 c) Vernichtung von Grünflächen im Stadtteil. d) Für die geplante Straße muss eine Rodung der Flächen des Gebietes Kleeacker durchgeführt werden. Damit entspricht das Bauvorhaben auch nicht mehr den Vorgaben des Bebauungsplan B 849 des Stadtplanungsamtes Frankfurt. e) Das Stadtplanungsamt hat für Fechenheim-Nord die Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebietes in Frankfurt am Main vorangetrieben. Es wäre wünschenswert, die Grünflächen dort zu erhalten. f) Es muss so viel wie möglich vom Kleeacker als Grünfläche im nachhaltigen Gewerbegebiet geschützt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.12.2016, OA 101 Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B 161 Bericht des Magistrats vom 03.02.2020, B 26 Bericht des Magistrats vom 27.11.2020, B 631 Antrag vom 30.05.2023, OF 470/11 Auskunftsersuchen vom 05.06.2023, V 677 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 01.07.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 20.08.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 585 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und LINKE. (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren), FDP (= Votum im Verkehrsausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) 40. Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.08.2020, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 585 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 6128, 40. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 25.08.2020 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Weitgehende Erhaltung des Kleingartengeländes Kleeacker Trassenmöglichkeiten für eine U-Bahn-Linie oder Straßenbahnlinie nicht verbauen. Entsprechend der B161 nur eine „Fußgänger- und Radfahrer-Anbindung“ mit den nötigen Verbindungsleitungen zur S-Bahn-St

21.06.2020 · Aktualisiert: 03.07.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2020, OF 744/11 Betreff: Weitgehende Erhaltung des Kleingartengeländes Kleeacker Trassenmöglichkeiten für eine U-Bahn-Linie oder Straßenbahnlinie nicht verbauen. Entsprechend der B161 nur eine "Fußgänger- und Radfahrer-Anbindung" mit den nötigen Verbindungsleitungen zur S-Bahn-Station am Kleeacker Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Einen nur streifenartigen Fußgänger + Radfahrer Weg zur S-Bahn Station am Kleingartengelände Kleeacker zu erstellen, die den Großteil der Kleingärten bestehen lässt. Die Trassenmöglichkeit zur Hanauer Landstraße für eine U-Bahn oder Straßenbahn nicht zu verbauen, sondern die Möglichkeit der Erreichbarkeit mit der U-Bahn oder Straßenbahn aus dem Norden ins S-Bahn Netz zu erhalten. Entsprechend der B161 am Plan für eine reine Fußgänger + Radfahrer Anbindung zur S-Bahn Station am Kleeacker festzuhalten. Begründung: Zu A.: Der größtmögliche Teil der Kleingartenanlage sollte erhalten bleiben, um den Menschen weiterhin grüne Freiräume in der Stadt zu gewähren. Durch den Autobahnbau im Osten Frankfurts sind erhebliche Teile der Kleingartenanlagen von Frankfurter Bürgern zerstört worden und es sollen noch weitere folgen . Es sollte daher mit Augenmaß an den Zuschnitt des Weges am Kleingarten Kleeacker gedacht werden. Zu B.: Immer wieder wird der Wunsch laut eine westliche Tangente an Fechenheim durch den Grüngürtel anzubinden. Dafür gibt es mehrere Planungsoptionen. Würde der Kleeacker ungünstig verbaut, bestünde keine Möglichkeit mehr die S-Bahnstation Fechenheim-Nord mit der U4+U7 an die Gwinnerstraße (1km zu Fuß) anzubinden. Die Trassenmöglichkeit zur Hanauer Landstraße für eine U-Bahn oder Strassenbahn wäre verbaut und damit ebenfalls die Möglichkeit der Erreichbarkeit mit einer U-Bahn oder Straßenbahn aus dem Norden Frankfurts ins S-Bahn Netz. Es gelten weiterhin die Ausführungen aus der OA 101/16 Zu C.: Gewerbetreibende wünschen eine bessere Verkehrsführung ohne Staus und Beschränkungen aus dem Industriegebiet. Gewerbetreibende aus dem Gebiet klagen über die langen Standzeiten im Stau bei den Zu- und Abfahrten aus dem Gebiet. Die Wächtersbacher Straße ist bereits heute schon völlig überlastet. In der Verwaltungsklage Kaufland/Stadt Frankfurt schreibt die Stadt Frankfurt selbst: Für das beantragte Vorhaben ( Kaufland Supermarkt ) sei zudem die gesicherte Erschließung nicht nachgewiesen, da es sich um eine Einrichtung mit weit über das Plangebiet hinausreichendem Versorgungsanspruch handele. Der Nachweis, dass die Kapazität des vorhandenen Straßennetzes für den vorhabenbezogenen Erschließungsbedarf ausreiche, sei nicht erbracht worden. Ein derartiger Nachweis sei jedoch notwendig, da das Vorhaben das vorgesehene Maß an Erschließungsverkehr überschreite. VGH Hessen, Urteil vom 13.01.2011 - Az.: 3 A 1987/09 Vernichtung von Grünflächen im Stadtteil Für die geplante Straße muss eine Rodung der Flächen des Gebietes Kleeacker durchgeführt werden. Damit entspricht das Bauvorhaben auch nicht mehr den Vorgaben des Bebauungsplan B 849 des Stadtplanungsamtes Frankfurt. Das Stadtplanungsamtes hat für Fechenheim-Nord die Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebietes in Frankfurt a.M. vorangetrieben. Es wäre wünschenswert die Grünflächen dort zu erhalten. Es muss soviel wie möglich vom Kleeacker als Grünfläche im nachhaltigen Gewerbegebiet geschützt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 03.02.2020, B 26 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung OA 585 2020 1. Die Vorlage B 26 dient unter Hinweis auf OA 585 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 744/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Unterstützung für ein sauberes und sicheres Gelände der Uhlandschule, der Abendhaupt- und Abendrealschule und des Kinderzentrums 22

02.06.2020 · Aktualisiert: 25.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2020, OF 457/4 Betreff: Unterstützung für ein sauberes und sicheres Gelände der Uhlandschule, der Abendhaupt- und Abendrealschule und des Kinderzentrums 22 Der Ortsbeirat unterstützt den vom Runden Tisch "Gelände Uhlandschule/AHRS/KiZ 22" in einem zweijährigen Prozess erarbeiteten Lösungskatalog für ein sauberes und sicheres Gelände der Uhlandschule, der AHRS sowie des Kinderzentrums mit 3000 Euro. Auf folgende Maßnahmen haben sich die Beteiligten am Runden Tisch (Schul- und KiZ-Leitungen, Stadtschulamt, Amt für Bau- und Immobilien, Kinderbüro und Elternvertretung der Uhlandschule) geeinigt: - Zaunverblendung (Sichtschutz hin zur Ostendstraße; Ausführung: Lochblech) - bereits umgesetzt. - Zaunsetzung zwischen der Turnhalle der AHRS und der dortigen Mauer mit abschließbarer Tür (Höhe passend zum Mauerwerk) - bereits umgesetzt. - Zaunsetzung zwischen Mauer und AHRS-Gebäude (ohne Tür) neben dem Eingang, an die ebenfalls geplante Inklusionsmaßnahme umgesetzt wurde (Höhe passend zum Mauerwerk) - bereits umgesetzt. - Zaunsetzung auf Seiten der Hanauer Landstraße zum Pausenhof der Uhlandschule (Zaunhöhe 1,40; abschließbare Tür; Feuerwehrzufahrt) - Umsetzung für Juni geplant. - Anbringen einer Interims-Markierung für den Weg vom dann neu geöffneten Zugang Ostendstraße zum AHRS-Gebäude, inklusive der benötigten Ausleuchtung an der Turnhalle und Containeranlage - Umsetzung für Juni geplant. Begründung: Seit Jahren wird das Schulgelände der Uhlandschule und der AHRS von Passanten/innen und Anwohner/innen genutzt, um Wege im Stadtviertel abzukürzen, auch die Toiletten der Grundschulkinder wurden von Fremden mehrfach genutzt. Es halten sich regelmäßig Personen auf dem Gelände auf, die nicht zur Schulgemeinde gehören. Es gibt Verunreinigungen durch Zigarettenkippen und aufgrund von nächtlichen Besucher/innen Müll wie Pizzaverpackungen und Flaschen. Um eine tragfähige und für alle am Gelände befindlichen Institutionen sinnvolle Lösung zu finden, hat der Elternbeirat der Uhlandschule gemeinsam mit dem Kinderbüro 2018 zu einem Runden Tisch "Gelände Uhlandschule/AHRS/KiZ 22" eingeladen. Der Ortsbeirat 4 hatte mit dem Antrag "Ordentliches, sauberes und sicheres Gelände für Uhlandschule, AHRS und KiZ 22" die Bestrebungen des Runden Tisches unterstützt, Lösungen zu finden und den Magistrat gebeten, die nötigen Rahmenbedingungen für ein ordentliches, sauberes und sicheres Gelände der Uhlandschule, Abendhaupt- / Abendrealschule (AHRS) sowie des anliegenden KiZ 22 zu schaffen. Die durch die oben genannten baulichen Maßnahmen entstehenden Kosten belaufen sich auf voraussichtlich 17.750,- €. Die ursprünglich angedachte Lösung, einen Weg für die Anwohner/innen zu erhalten hätte eine vielfach höhere Summe ergeben. Die Zäune wurden geplant wie sie es sind, damit (1) die Uhlandschule zu bestimmten Zeiten (Bewegungsstunden und Pausen) ihr Gelände abschließen kann. (2) damit die Schulgemeinden (ältere und jüngere Schüler/innen) besser getrennt werden und die Raucher/innen der AHRS im besten Fall vor ihrem Schuleingang rauchen. (3) für beide Schule von beiden Straßenseiten (Hanauer und Ostendstraße) die Zugänge erhalten bleiben. (4) Anwohner/innen und Passanten/innen die Abkürzung Schulgelände nicht mehr nutzen. Kostenübersicht Bilder von den bereits umgesetzten Maßnahmen Kostenübersicht Zaunanlage ca. 9.200,00 € Interimsweg ca. 8.600,00 € Eventuelle Nebenarbeiten sind hier noch nicht mit betrachtet. Auch können sich Mehrungen ergeben. Bilder von den bereits umgesetzten Maßnahmen Sichtschutz Anlage 1 (ca. 86 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 4 am 16.06.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 423 2020 Die Vorlage OF 457/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerweg in der Grünfläche Sonnemannstraße/Hanauer Landstraße

10.03.2020 · Aktualisiert: 29.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5900 entstanden aus Vorlage: OF 434/4 vom 12.02.2020 Betreff: Fußgängerweg in der Grünfläche Sonnemannstraße/Hanauer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Wegebeziehung für Fußgänger in der Grünfläche an der Straßenbahnhaltestelle Ostbahnhof/Sonnemannstraße/ Hanauer Landstraße neu zu ordnen und die reguläre Wegeführung mit Kies oder Splitt anzulegen sowie die in Mitleidenschaft gezogene Rasenfläche in den arrondierenden Bereichen zu erneuern. Begründung: Mittlerweile ist der ursprüngliche Trampelpfad, der von der Straßenbahnhaltestelle quer zur Hanauer Landstraße führt, genauso breit wie der durch die Grünfläche verlaufende Weg und es entsteht der Eindruck, es handele sich um eine reguläre Wegeführung. Bei Regen sind sowohl der reguläre Weg als auch der Trampelpfad schlammig und rutschig, zudem wird der letztere immer breiter und verschandelt die Grünfläche. Für die Nutzer des ÖPNV sollte daher ein direkter Fußgängerweg von der Straßenbahnhaltestelle zur Hanauer Landstraße geschaffen werden. (Lageplan und Fotos siehe Rückseite) Quelle: Google Maps Grünfläche zwischen Sonnemannstraße/Hanauer Landstraße "Trampelpfad" von der Straßenbahnhaltestelle abgehend Desolater Zustand auch des regulären Weges Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1236

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