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OF (Antrag Ortsbeirat )

Mauer des Südfriedhofs am Hainer Weg frei von Graffiti halten

25.08.2017 · Aktualisiert: 25.09.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2017, OF 552/5 Betreff: Mauer des Südfriedhofs am Hainer Weg frei von Graffiti halten Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat die sich an der östlichen Mauer des Südfriedhofs (entlang des Hainerweges) befindlichen Graffitischmierereien entfernen zu lassen. Begründung: Die östliche Mauer des Südfriedhofs ist in den letzten Monaten vermehrt mit Graffitis besprüht worden. Dabei ist ein gewisser Nachahmeffekt zu erkennen. Über Jahre hinweg war die Mauer frei von Graffitis. In den letzten Monaten hat die Anzahl an Graffitischmierereien an der Mauer rasant zugenommen. Um diesem einem Friedhof nicht würdigen Zustand entgegen zu wirken und weiteren Graffitischmierereien vorzubeugen, ist es geboten die Graffitis an der Friedhofsmauer, soweit es der Sandstein zulässt, umgehend zu entfernen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2143 2017 Die Vorlage OF 552/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Durchgangsverkehr durch die Straße „An der Goetheruh“ verhindern

03.05.2017 · Aktualisiert: 13.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2017, OF 439/5 Betreff: Durchgangsverkehr durch die Straße "An der Goetheruh" verhindern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat den Durchgangsverkehr in der Straße "An der Goetheruh" zu unterbinden. Der Ortsbeirat hält eine für den Radverkehr leicht umfahrbare Umlaufsperre auf der Mitte der Strecke zwischen Wendelsweg und dem Parkplatz des Waldspielparks Scheerwald für eine geeignete Maßnahme. Begründung: Bis zur Freigabe des Wendelsweg für den öffentlichen Verkehr war die Straße "An der Goetheruh in beiden Richtungen für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Beschilderung erlaubte nur den Anliegerverkehr zu den Gärten. Selbst die Zufahrt zum Parkplatz des Waldspielplatzes ist durch den Anwohnerbereich nicht erfasst. Kraftfahrzeuge dürfen nicht vom Parkplatz über die "Goetheruh" nach Sachsenhausen fahren. Derzeit ist nur noch die Fahrtrichtung Westen für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Straße ist aber für eine Freigabe nicht geeignet, weil auf Grund der geringen Breite ein Begegnungsverkehr nicht möglich ist. Kraftfahrzeuge müssen dann zurücksetzen, Fußgänger und Radfahrer sind gezwungen, auf den unbefestigten Seitenstreifen auszuweichen. Anlässlich eines Ortstermins am 26.4. d.J. wurden von Nachbarn, Anliegern und dem Straßenverkehrsamt Argumente gegen eine Schließung des Weges vorgetragen, die einer sorgfältigen Abwägung nicht standhalten: Der Weg sei ohnehin auf Grund seiner geringen Breite nicht für den Durchgangsverkehr attraktiv. Während des etwa zwanzig minütigen Ortstermins befuhren allerdings insgesamt vier Kraftfahrzeuge offensichtlich im Durchgangsverkehr aus der noch jetzt verbotenen östlichen Richtung den Weg. In der Hauptverkehrszeit ist sicher mit einem deutlich höheren Verkehrsaufkommen zu rechnen. Einige Anwohner verwiesen den Fuß- und Radverkehr auf den parallel verlaufenden Sachsenhäuser Landwehrweg. Die "Goetheruh" hat eine für den Radverkehr bestens geeignete Bitumendecke, während der Landwehrweg mit seiner wassergebundenen Decke besser für den Freizeitverkehr geeignet ist. Es ist erwünscht, dass der Radverkehr nicht mit dem reinen Freizeitverkehr in Konflikt kommt und deshalb auf der "Goetheruh" fährt. Eine Sperrung würde den Anwohnerverkehr zu großen Umwegen zwingen. Dieses Argument wäre stichhaltig, wenn der Weg wirklich nur durch die Anwohner mit Kraftwagen benutzt werden würde. Tatsächlich ist der Kraftfahrzeugverkehr der Anlieger die Ausnahme. Wer ohne Auto anfährt, hat weiterhin keine Beeinträchtigung. In Abwägung der großen Probleme, die der illegale Autoverkehr verursacht, müssen leider die Umwege in Kauf genommen werden. Der Weg werde kaum von Fußgängern und Radfahrern benutzt. Dies ist jedoch der Tatsache geschuldet, dass Radfahrer bei einer Durchfahrt fast sicher mit Begegnungsverkehr rechnen müssen und nach der Straßenverkehrsordnung zum Ausweichen auch in den unbefestigten Seitenbereich verpflichtet sind. In der gleichen Richtung fahrende Kraftfahrzeuge sind ein noch größeres Problem, weil das Überholen auf Grund der geringen Straßenbreite verboten ist. Leider muss immer wieder beobachtet werden, dass Radler durch Kraftfahrer bedrängt werden und der Wunsch zu überholen durch hupen, aufheulen lassen des Motors oder lautes Rufen bekundet wird oder aber einfach mit viel zu geringem Seitenabstand vorbeigefahren wird. Es kann aber nicht hingenommen werden, dass der illegale Autoverkehr die Radler in den parallel verlaufenden schmutzigen und holprigen Sachsenhäuser Landwehrweg zwingt. Die "Goetheruh" werde als Rettungsweg für den Sportplatz am Scheerpark benötigt. Hier wäre der Ortsbeirat überrascht, wenn die Einsatzfahrzeuge der schmalen "Goetheruh" der viel breiteren Buchrainstraße den Vorzug geben würden. Die Notwendigkeit einer zweiten Zufahrt zum Gelände erschließt sich dem Ortsbeirat nicht. Vertreter des Straßenverkehrsamtes bekundeten geringes Interesse, in den Schleichverkehr einzugreifen. Der Verkehr würde sich dann andere Routen suchen. Das Argument passt nicht ganz zu dem ebenfalls vorgebrachten Einwand, dass es gar nicht so viel Schleichverkehr gebe. Bei einer Sperrung müsste jedenfalls der Verkehr auf die legalen Wege ausweichen. Genau das ist Ziel der Maßnahme. Der Ortsbeirat stellt fest, dass vom Straßenverkehrsamt seit einiger Zeit, das Verkehrsschild "Anlieger frei" zusammen mit einem Durchfahrtsverbot nicht mehr wieder aufgestellt wird, wenn es durch anderweitige Maßnahmen entfernt wurde, wie hier an der "Goetheruh" oder im Hansenweg. Diese Vorgehensweise ist zwar insoweit konsequent als es in der Praxis keinerlei Sanktionen gegen das illegale Befahren gibt. Gesetzestreue Bürgerinnen fühlen sich ja verhöhnt, wenn die verbotene Fahrweise Augen zwinkernd hingenommen wird. Die Öffnung der Wege würde jedoch Fußgängern und Radfahrern die letzten Rückzugsräume nehmen, in denen sie sich nicht dem Autoverkehr unterordnen müssen. Es ist daher geboten, den Kraftfahrzeugverkehr in den Freizeitflächen wie hier in der "Goetheruh" zu unterbinden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 5 am 19.05.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 5 am 23.06.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 5 am 18.08.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Bessere Kennzeichnung des verkehrsberuhigten Bereichs am Anton-Burger-Weg

25.01.2017 · Aktualisiert: 25.09.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2017, OF 324/5 Betreff: Bessere Kennzeichnung des verkehrsberuhigten Bereichs am Anton-Burger-Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den verkehrsberuhigten Bereich am Anton-Burger-Weg bzw. die dort geltende Geschwindigkeitsbegrenzung besser kenntlich zu machen. Insbesondere sollten an den Ecken Bernhard-Mannfeld-Weg sowie Hainer Weg entsprechende Schilder angebracht werden und die Vorfahrt Anton-Burger-Weg gegenüber Hainer Weg (Vorfahrt Hainer Weg) geändert werden. Begründung: Der Kinderbeauftragte für Sachsenhausen sieht hier Handlungsbedarf. Ein verkehrsberuhigter Bereich soll Kindern die Möglichkeit zum Spielen geben, wenn auch mit der Einschränkung, dass die Straße weiterhin durch Autos genutzt werden kann. In dem Anton-Burger-Weg kam es jedoch bereits zu diversen gefährlichen Situationen, weil Autos sich nicht an die in einem verkehrsberuhigten Bereich geltende Schrittgeschwindigkeit gehalten haben. Offensichtlich fehlen Kennzeichnungen zu Beginn und Ende der Straße an den Ecken Bernhard-Mannfeld-Weg und Hainer Weg. Diese sollten daher angebracht werden. Außerdem ist der Anton-Burger-Weg anscheindend an der Einbiegung in den Hainer Weg Vorfahrtstraße, während eigentlich an der Ausfahrt eines verkehrsberuhigten Bereichs immer Vorfahrt gewähren gelten muss. Sofern die einfache Kennzeichnung als verkehrsberuhigter Bereich nicht ausreichend ist, um die Rücksichtnahme / Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung zu verbessern, sollten weitergehende Maßnahmen ins Auge gefasst werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 17.05.2017, OF 468/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 10.02.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 324/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 5 am 10.03.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 324/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 5 am 21.04.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 324/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 5 am 19.05.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1634 2017 1. Die Vorlage OF 324/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 468/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 5 am 23.06.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 324/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 5 am 18.08.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 324/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2135 2017 Die Vorlage OF 324/5 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Bessere Kennzeichnung des verkehrsberuhigten Bereichs am Anton-Burger-Weg Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung des Anton-Burger-Weges mit dem Hainer Weg sowie mit dem Bernhard-Mannfeld-Weg das Ende des verkehrsberuhigten Bereichs im Anton-Burger-Weg durch gut sichtbares Aufstellen des Zeichens 325.2 (Ende verkehrsberuhigter Bereich) besser kenntlich zu machen bzw. die Vorfahrtsregeln zum Hainer Weg zu ändern (Vorfahrt Hainer Weg). Begründung: Bisher ist das Zeichen 325.2 nicht an den genannten Stellen aufgestellt, außerdem muss für verkehrsberuhigte Straßen zu anderen Straßen "Vorfahrt gewähren" gelten. Der verkehrsberuhigte Bereich im Anton-Burger-Weg wird durch spielende Kinder genutzt, die aufgrund zu schnell fahrender Fahrzeuge gefährdet werden. Eine bessere, sichtbare Kennzeichnung und die Anpassung der Vorfahrtsregeln sollen zu einer höheren Sicherheit beitragen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Durchgangsverkehr durch die Straße An der Goetheruh verhindern

03.01.2017 · Aktualisiert: 30.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2017, OF 286/5 Betreff: Durchgangsverkehr durch die Straße An der Goetheruh verhindern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Schleichverkehr in der schmalen Straße "An der Goetheruh" mit einer Sperre entweder am Anfang in Höhe Wendelsweg oder an geeigneter Stelle im Verlauf zu verhindern. Begründung: Dieser Weg wird besonders nachmittags und abends als Zufahrt von Sachsenhausen zu den Sportplätzen am Scheerwald genutzt. Leider wird er aber auch als Schleichweg nach Oberrad und Offenbach zunehmend in Anspruch genommen. Er ist für den Zweirichtungsverkehr von Kraftfahrzeugen jedoch nicht ausgelegt, da auf Grund der mangelnden Breite schwer ausgewichen werden kann. Fußgänger und Radfahrer müssen dann den unbefestigten Seitenstreifen benutzen, was auf der unbeleuchteten Strecke bei Dunkelheit besonders gefährlich ist. Da sich in diesem Bereich keine Wohnhäuser und kein Gewerbe befinden, ist die Sperrung für den Kfz-Verkehr zumutbar. Ab Frühjahr 2017 ist durch die Sperrung der Offenbacher Landstraße mit zusätzlichem Schleichverkehr zu rechnen. Daher besteht jetzt dringender Handlungsbedarf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 20.01.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 286/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 5 am 10.02.2017, TO I, TOP 9 Der Ortsvorsteher wird einvernehmlich beauftragt, im Sinne der Vorlage OF 286/5 einen Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern des zuständigen Fachamtes zu vereinbaren. Beschluss: Die Vorlage OF 286/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 5 am 10.03.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 286/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 5 am 21.04.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 286/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 5 am 19.05.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 286/5 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Anbindung des Henninger Areals an den öffentlichen Personennahverkehr

06.12.2016 · Aktualisiert: 30.01.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.12.2016, OF 287/5 Betreff: Anbindung des Henninger Areals an den öffentlichen Personennahverkehr Der Ortsbeirat 5 fragt den Magistrat, wie er die Anbindung des Henninger Areals auf dem Sachsenhäuser Berg in Zukunft sicherstellen will? Begründung: Bis Ende 2017 werden sowohl der Henninger Turm, wie auch die Bebauung der sogenannten "Stadtgärten" auf dem ehemaligen Henninger Areal mit 1.000-1.500 mehr Einwohnern links und rechts des Hainer Wegs bezogen. Dies wird zu einem erheblichen Zuwachs im Fahrgastaufkommen für den öffentlichen Nahverkehr führen. Die derzeitige Busanbindung mit den Linien 47 und 48 kann dies nur unzureichend bewältigen, zumal beide Linien keine direkte Verbindung zur Innenstadt bieten und die Buslinie 36 nur die Darmstädter Landstraße bedient. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 20.01.2017, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 321 2017 Die Vorlage OF 287/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anliegerverkehr am Wendelsweg zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Reversbrunnenweg aufheben

25.11.2016 · Aktualisiert: 20.02.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2016, OM 934 entstanden aus Vorlage: OF 143/5 vom 16.07.2016 Betreff: Anliegerverkehr am Wendelsweg zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Reversbrunnenweg aufheben Der Magistrat wird gebeten, den Wendelsweg zwischen der Kreuzung mit dem Sachsenhäuser Landwehrweg und dem Reversbrunnenweg für den Verkehr insgesamt freizugeben und das Verkehrszeichen 250 (Durchfahrt verboten) sowie das Zusatzschild "Anlieger frei" an der Ecke Wendelsweg/Sachsenhäuser Landwehrweg zu entfernen. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, an die Stelle des Verkehrszeichens 250 (Durchfahrt verboten) ein Tempo-30-Schild (Verkehrszeichen 274) aufzustellen. Quelle: Googlemaps Grün = für den Verkehr insgesamt freizugebende Strecke Rot = überlastete Strecke mit gefährlichem Begegnungsverkehr und stauartigen Situationen Begründung: Gerade in den Sommermonaten wird der Goetheturm samt Spielpark und dem angrenzenden Stadtwald durch Besucherinnen und Besucher stark frequentiert. Diese reisen oft mit Pkws an und parken am Goetheturmparkplatz. Die An- und Abfahrt kann derzeit ausschließlich über den Sachsenhäuser Landwehrweg stattfinden. Ein Begegnungsverkehr ist am Sachsenhäuser Landwehrweg nur begrenzt möglich. Dies führt zu stauartigen Situationen an den besagten Tagen und bringt erhebliche Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer mit sich, insbesondere für ein- und aussteigende Fahrgäste der Buslinie 48. Es wird daher angeraten, den Verkehr auch über den Wendelsweg zwischen der Kreuzung mit dem Sachsenhäuser Landwehrweg und dem Reversbrunnenweg (Einbahnverkehr) abfließen zu lassen. So würde der Begegnungsverkehr am Sachenhäuser Landwehrweg deutlich reduziert und die mit ihm einhergehenden Gefahren gemindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 402

OF (Antrag Ortsbeirat )

Wiedereröffnung des Boehleparks

08.11.2016 · Aktualisiert: 08.12.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2016, OF 260/5 Betreff: Wiedereröffnung des Boehleparks Vorgang: OM 4509/16 OBR 5; ST 76/16 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat erneut, sich um die Wiedereröffnung des Boehleparks zu bemühen und sich dazu mit dem Eigentümer der Hessenwasser GmbH in Verbindung zu setzen. Dabei soll auch in Erfahrung gebracht werden, wann bzw. ob eine Sanierung des unterirdischen Wasservorratsbehälters geschehen soll. Soweit eine baldige Wiedereröffnung auch zum jetzigen Zeitpunkt (12 Jahre nach Schließung des Parks) noch immer nicht möglich sein sollte, wird der Magistrat gebeten einen Zeitpunkt zu nennen bis wann er eine Wiedereröffnung anstrebt. Begründung: Der Ortsbeirat 5 fordert bereits seit 2007 die Wiedereröffnung des im Jahr 2004 für die Öffentlichkeit geschlossenen Boehleparks in Sachsenhausen Süd. Der alte Magistrat hat dies mit Verweis auf die Kosten und das Vorhaben der Hessenwasser GmbH, den unterirdischen Wasservorratsbehälter im Boehlepark zu sanieren, abgelehnt. Zuletzt mit ST 76 vom 11.01.2016. Seit dem ist nunmehr erneut fast ein Jahr ins Land gegangen. Eine Festlegung der Hessenwasser GmbH, ob der vorhandene Behälter saniert oder im östlichen Teil des Boehleparks ein neues Bauwerk eingefügt werden soll, ist noch immer nicht getroffen. Auch hat eine (zeitweise )Öffnung des Schubert'schen Parks am Wendelsweg bisher nicht stattgefunden, gleichwohl sind bereits die ersten Bewohner ins neue Hennigerquartier eingezogen. Das Defizit an öffentlich nutzbaren Parkflächen im Sachsenhäuser Süden verschärft sich daher zusehens. Weiterhin kann der Verweis in der ST 76 vom 11.01.2016 auf den massiv verlärmten Stadtwald als Naherholungsgebiet nur sehr eingeschränkt fruchten. Es ist höchste Zeit, dass sich der Magistrat der Sache annimmt und zumindest einen Zeitpunkt festlegt bis wann der Park wiedereröffnet werden soll. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 76 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 5 am 25.11.2016, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 947 2016 Die Vorlage OF 260/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz der Begründung ersatzlos entfällt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Verkehrsspiegel am Hainer Weg/Ecke Bergesgrundweg

12.10.2016 · Aktualisiert: 14.11.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2016, OF 211/5 Betreff: Verkehrsspiegel am Hainer Weg/Ecke Bergesgrundweg Vorgang: OM 147/16 OBR 5; ST 1179/16 Der Ortsbeirat 5 möge eine Ortsbegehung an der Ecke Hainer Weg / Bergesgrundweg durchführen um sich ein Bild von der Einsichtbarkeit des nördlichen Hainer Wegs für aus dem Bergesgrundweg kommenden Fahrzeugen zu machen. Dazu wird das Amt für Straßenbau und Erschließung eingeladen. Begründung: Der Magistrat hat den Antrag des Ortsbeirates OF 42/5 (OM 147), einen weiteren Verkehrsspiegel zu verfügen, welcher den aus dem Bergesgrundweg kommenden Fahrzeugen Einsicht in den nördlichen Hainer Weg gibt, abgelehnt. Er führt hierbei (ST 1179) an, dass ein Herausfahren aus dem Bergesgrundweg in den Hainer Weg unter Berücksichtigung der gegebenen Straßenverhältnisse und unter Einhaltung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften ohne besondere Probleme möglich sei und sich zudem die Sichtbedingungen nicht von einer Vielzahl anderer Ausfahrten im Stadtgebiet Frankfurts unterschieden. Dem ist zu entgegen, dass vor allem größere PKWs derart in den Hainer Weg einfahren müssen um Einsicht in den nördlichen Hainer Weg zu nehmen, dass Sie den aus Süden kommenden Verkehr gefährden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 147 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1179 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2016, TO I, TOP 32 Es besteht Einvernehmen, dass der Ortsvorsteher im Sinne der Vorlage OF 211/5 einen Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen Fachämter vereinbart. Beschluss: Die Vorlage OF 211/5 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Anliegerverkehr am Wendelsweg zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Reversbrunnenweg aufheben

16.07.2016 · Aktualisiert: 08.12.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.07.2016, OF 143/5 Betreff: Anliegerverkehr am Wendelsweg zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Reversbrunnenweg aufheben Der Ortsbeirat 5 möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu verfügen den Wendelsweg zwischen der Kreuzung mit dem Sachsenhäuser Landwehrweg und dem Reversbrunnenweg für den Verkehr insgesamt freizugeben und das Verkehrszeichen 250 (Durchfahrt verboten) sowie das Zusatzschild "Anlieger frei" an der Ecke Wendelsweg / Sachsenhäuser Landwehrweg zu entfernen. Quelle: Googlemaps Grün = für den Verkehr insgesamt freizugebende Strecke Rot = Überlastete Strecke mit gefährlichem Begegnungsverkehr und stauartigen Situationen Begründung: Gerade in den Sommermonaten wird der Goetheturm samt Spielpark und dem angrenzenden Stadtwald durch Besucherinnen und Besucher stark frequentiert. Diese reisen oft mit PKWs an und parken am Goetheturmparkplatz. Die An- und Abfahrt kann derzeit ausschließlich über den Sachsenhäuser Landwehrweg sattfinden. Ein Begegungsverkehr ist am Sachsenhäuser Landwehrweg nur begrenzt möglich. Dies führt zu stauartigen Situationen an den besagten Tagen und bringt erhebliche Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer mit sich, insbesondere für Ein- und Aussteigende Fahrgäste der Buslinie 48. Es wird daher angeraten den Verkehr auch über den Wendeslweg zwischen der Kreuzung mit dem Sachsenhäuser Landwehrweg und dem Reversbrunnenweg (Einbahnverkehr) abließen zu lassen. So würde der Begegnungsverkehr am Sachenhäuser Landwehrweg deutlich reduziert und die mit ihm einhergehenden Gefahren gemindert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2016, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 143/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 5 am 07.10.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 143/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 143/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 5 am 25.11.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 934 2016 Die Vorlage OF 143/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt ergänzt wird: "Weiterhin wird der Magistrat gebeten, an die Stelle des Verkehrszeichens 250 (Durchfahrt verboten) ein Tempo-30-Schild (Verkehrszeichen 274) aufzustellen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssituation im Hainer Weg/Ecke Bergesgrundweg

03.06.2016 · Aktualisiert: 14.11.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 147 entstanden aus Vorlage: OF 42/5 vom 18.05.2016 Betreff: Verkehrssituation im Hainer Weg/Ecke Bergesgrundweg Vorgang: OM 3827/15 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um den Verkehrsspiegel am Hainer Weg/Ecke Bergesgrundweg wieder seiner beabsichtigten Nutzung zuzuführen. Der Spiegel spiegelt regelmäßig die Lastkraftwagen und Wohnmobile wider, die auf der Seite des Friedhofes geparkt sind, und nicht den Verkehrsfluss des Hainer Weges. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, einen weiteren Verkehrsspiegel zu verfügen, welcher den aus dem Bergesgrundweg kommenden Fahrzeugführern Einsicht in den nördlichen Hainer Weg gibt. Begründung: Die vom Magistrat auf Anregung des Ortsbeirates vom 23.01.2015, OM 3827, veranlassten Maßnahmen gewährleisten nicht eine ausreichende Sichtbeziehung auf den Hainer Weg. Der bereits installierte Verkehrsspiegel, welcher den aus dem Bergesgrundweg kommenden Fahrzeugführern Einsicht in den nördlichen Hainer Weg geben soll, ist noch immer oft von an der Friedhofsmauer parkenden Lkws zugestellt bzw. die dort parkenden Lkws nehmen die durch den Verkehrsspiegel ermöglichte Sicht in den südlichen Hainer Weg. Auch der südliche Teil des Hainer Weges ist für die aus dem Bergesgrundweg kommenden Fahrzeugführer schlecht einsehbar. Fahrzeugführer fahren bereits in den Hainer Weg ein, um Einsicht in den südlichen Hainer Weg nehmen zu können. Um den dadurch entstehenden Gefahren zu begegnen, ist das Anbringen eines weiteren Verkehrsspiegels, welcher den aus dem Bergesgrundweg kommenden Fahrzeugführern Einsicht in den südlichen Hainer Weg ermöglicht, dringend erforderlich. Quelle: Googlemaps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2015, OM 3827 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1179 Antrag vom 12.10.2016, OF 211/5 Antrag vom 06.11.2017, OF 654/5

OF (Antrag Ortsbeirat )

Verkehrssituation am Hainer Weg/Ecke Bergesgrundweg

18.05.2016 · Aktualisiert: 10.06.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2016, OF 42/5 Betreff: Verkehrssituation am Hainer Weg/Ecke Bergesgrundweg Vorgang: OM 3827/15 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, den Verkehrsspiegel am Hainer Weg/Ecke Bergesgrundweg wieder seiner beabsichtigten Nutzung zuzuführen. Der Spiegel spiegelt regelmäßig die Lastkraftwagen und Wohnmobile wider, die auf der Seite des Friedhofes geparkt sind, und nicht den Verkehrsfluss des Hainer Weges. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, einen weiteren Verkehrsspiegel zu verfügen, welcher aus dem Bergesgrundweg aus kommenden Fahrzeugen Einsicht in den nördlichen Hainer Weg gibt. Begründung: Die vom Magistrat auf die Anfrage OM 3827 vom 23.01.2015 veranlassten Maßnahmen gewährleisten nicht eine ausreichende Sichtbeziehung auf den Hainer Weg. Der bereits installierte Verkehrsspiegel, welcher aus dem Bergesgrundweg aus kommenden Fahrzeugen Einsicht in den nördlichen Hainer Weg geben soll, ist noch immer oft von an der Friedhofsmauer parkenden LKWs zugestellt bzw. die dort parkenden LKWs nehmen die durch den Verkehrsspiegel ermöglichte Sicht in den südlichen Hainer Weg. Auch der südliche Teil des Hainer Weges ist für aus dem Bergesgrundweg kommenden Fahrzeuge schlecht einsehbar. Fahrzeuge fahren bereits in den Hainer Weg ein, um Einsicht in den südlichen Hainer Weg nehmen zu können. Um die dadurch entstehenden Gefahren zu begegnen ist das Anbringen eines weiteren Verkehrsspiegels, welche aus dem Bergesgrundweg aus kommende Fahrzeuge Einsicht in den südlichen Hainer Weg ermöglicht, dringend erforderlich. Quelle: Googlemaps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2015, OM 3827 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 03.06.2016, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 147 2016 Die Vorlage OF 42/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherung und Schützen der Grünfläche auf der Verkehrsinsel im Schweinfurter Weg

29.04.2016 · Aktualisiert: 09.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.04.2016, OM 12 entstanden aus Vorlage: OF 7/5 vom 11.04.2016 Betreff: Sicherung und Schützen der Grünfläche auf der Verkehrsinsel im Schweinfurter Weg Der Magistrat wird gebeten, die Grünfläche auf der Verkehrsinsel im Schweinfurter Weg durch geeignete Maßnahmen vor parkenden Autos zu schützen. Begründung: Beim Abbiegen vom Hainer Weg in den Schweinfurter Weg in östlicher Richtung befindet sich nach wenigen Metern eine Verkehrsinsel. Dort sind bereits fünf Parkplätze ausgewiesen. Das erachten manche Autofahrer wohl als nicht ausreichend und stellen ihre Autos auf der Grünfläche davor ab, sodass das Gras platt gefahren wird oder an manchen Stellen gar nicht mehr vorhanden ist. Dieses Parken soll durch geeignete Maßnahmen (z. B. Platzieren eines großen Steines in der Mitte der Grünfläche, Drängelgitter, Fahrradbügel) unmöglich gemacht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST 958 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Sicherung und Schützen der Grünfläche auf der Verkehrsinsel am Schweinfurter Weg

11.04.2016 · Aktualisiert: 06.05.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2016, OF 7/5 Betreff: Sicherung und Schützen der Grünfläche auf der Verkehrsinsel am Schweinfurter Weg Der Otsbeirat bittet den Magistrat, die Grünfläche auf der Verkehrsinsel im Schweinfurter Weg durch geeignete Maßnahmen vor parkenden Autos zu schützen. Begründung: Beim Abbiegen vom Hainer Weg in den Schweinfurter Weg in östlicher Richtung, befindet sich nach wenigen Metern eine Verkehrsinsel. Dort sind bereits fünf Parkplätze ausgewiesen. Das erachten manche Autofahrer wohl als nicht ausreichend und sie stellen ihre Autos auf der Grünfläche davor ab, so dass das Gras platt gefahren wird oder an manchen Stellen gar nicht mehr vorhanden ist. Dieses Parken soll durch geeignete Maßnahmen (z.B. Platzieren eines großen Steines in der Mitte der Grünfläche, Drängelgitter, Fahrradbügel) unmöglich gemacht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 5 am 29.04.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 12 2016 Die Vorlage OF 7/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anton-Burger-Weg - Verkehrsschild Schrittgeschwindigkeit

27.11.2015 · Aktualisiert: 22.02.2016

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2015, OM 4750 entstanden aus Vorlage: OF 1181/5 vom 08.11.2015 Betreff: Anton-Burger-Weg - Verkehrsschild Schrittgeschwindigkeit Der Magistrat wird gebeten, das Verkehrsschild "Spielstraße" an der Ecke Hasselhorstweg/Anton-Burger-Weg mit dem Hinweisschild "VERKEHRSBERUHIGTER BEREICH" (siehe beigefügtes Foto) zu ergänzen. Begründung: Auf dem Anton-Burger-Weg wurde zwischen der Einmündung in den Hasselhorstweg und dem Hainer Weg eine Spielstraße ausgewiesen. In diesem verkehrsberuhigten Bereich ist gemäß der Straßenverkehrsordnung Schrittgeschwindigkeit einzuhalten. Leider halten sich nur wenige Autofahrerinnen und Autofahrer daran. Besonders Eltern sind in großer Sorge um die Sicherheit ihrer Kinder. In diesem verkehrsberuhigten Bereich befinden sich Ein- und Ausgänge zum Spielplatz, der von Kindern jeden Alters besucht wird. Bei einem Ortstermin mit der Kinderbeauftragten wurde der dringende Wunsch geäußert, das Hinweisschild "VERKEHRSBERUHIGTER BEREICH" zu installieren. Es besteht die begründete Hoffnung und Zuversicht, Autofahrerinnen und Autofahrer vom Fahren in Schritttempo zu überzeugen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 375

OF (Antrag Ortsbeirat )

Anton-Burger-Weg - Verkehrsschild Schrittgeschwindigkeit

08.11.2015 · Aktualisiert: 04.12.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2015, OF 1181/5 Betreff: Anton-Burger-Weg - Verkehrsschild Schrittgeschwindigkeit Der Ortsbeirat bittet den Magistrat das Verkehrsschild "Spielstraße" an der Ecke Hasselhorstweg/Anton-Burger-Weg mit dem Hinweisschild "VERKEHRSBERUHIGTER BEREICH" (siehe beigefügtes Foto) zu ergänzen. Begründung: Auf dem Anton Burger Weg wurde zwischen Einmündung Hasselhorstweg und Hainer Weg eine Spielstraße ausgewiesen. In diesem verkehrsberuhigten Bereich ist gemäß der StVO Schrittgeschwindigkeit einzuhalten. Leider halten sich nur wenige AutofahrerInnen daran. Besonders Eltern sind in großer Sorge um die Sicherheit ihrer Kinder. In diesem verkehrsberuhigten Bereich befinden sich Ein- und Ausgänge zum Spielplatz, der von Kindern jeden Alters besucht wird. Bei einem Ortstermin mit der Kinderbeauftragten wurde der dringende Wunsch geäußert, das Hinweisschild "VERKEHRSBERUHIGTER BEREICH" zu installieren. Es besteht die begründete Hoffnung und Zuversicht, AutofahrerInnen vom Fahren in Schritttempo zu überzeugen. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FAG fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4750 2015 Die Vorlage OF 1181/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen FDP und Herr Kehrmann (= Ablehnung)

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FAG, fraktionslos

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Verkehrskonzept Henninger Areal

21.10.2015 · Aktualisiert: 11.11.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2015, OF 1165/5 Betreff: Verkehrskonzept Henninger Areal Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das zu erwartende Verkehrsaufkommen der vorliegenden Baugenehmigungen und Bauanträge auf aktueller Datenbasis darzustellen und das sich daraus ableitende Verkehrskonzept sowohl für den fließenden Verkehr als auch für den ruhenden Verkehr darzulegen. Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Mit welchem PKW- und LKW-Verkehrsaufkommen wird für die Einzelhandels- und gewerbliche Nutzung im Basement des Henninger Turms gerechnet? 2. Wie viele Stellplätze wurden in den einzelnen Baufeldern genehmigt oder - soweit sie noch nicht genehmigt sind - bisher beantragt? Für den Fall, dass noch keine Anträge für die einzelnen Baufelder vorliegen, bitten wir um die Prognose der für diese Baufelder zu genehmigenden Stellplätze. 3. Wie viele Kunden-/Besucherparkplätze werden im Baugebiet Henninger Areal eingerichtet. Falls es hierfür zentrale Parkierungsanlagen gibt, bitten wir um die Mitteilung, wo diese liegen und wie diese angefahren werden können. 4. Ist an ein bevorrechtigtes Anwohnerparken in den umgebenden Straßen des Baugebietes Henninger Turm gedacht, wo dieses bislang nicht eingerichtet ist. Wenn ja, bitten wir um eine Darlegung, in welchen Straßenabschnitten dies in welchen Zeiträumen am Tag erfolgen soll. 5. Nach der Begründung des Bebauungsplanes B 847 soll der Ziel- und Quellverkehr ganz überwiegend über den Hainer Weg abgewickelt werden. Der hierzu erforderliche Anschluss an Hauptstraßen (im Wesentlichen die Darmstädter Landstraße) soll über die Geleitstraße erfolgen, bei der einen Zwei-Richtungsverkehr zulässig sein soll. Dieser ist schon seit einiger Zeit im Betrieb. Hierzu stellen wir folgende Fragen. a) Ist bekannt, um wie viel sich die Ausfahrtzeiten von der Geleitstraße auf die Darmstädter Landstraße in der morgendlichen rush hour nach Einführung des Zwei-Richtungsverkehrs verlängert haben? Um wie viel werden sich die Ausfahrtzeiten weiter verändern, wenn die Nutzung im neuen Baugebiet vollständig aufgenommen werden. b) Ist erwogen worden, ob zur Verbesserung des Abflusses von der Geleitstraße in die Darmstädter Landstraße in der morgendlichen rush hour eine Uhrzeit gesteuerte Aufhebung des Zwei-Richtungsverkehrs in Betracht kommt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? c) Für den Fall, dass der Magistrat die Meinung teilt, dass der Abfluss von der Geleitstraße in die Darmstädter Landstraße zumindest während der morgendlichen rush hour verkehrspolitisch unzuträglich ist, hat der Magistrat alternative Anschlüsse geprüft? Gibt es insbesondere eine Möglichkeit, die Aschaffenburger Straße zur Darmstädter Landstraße zu verlängern? Sind hierzu Verhandlungen mit den betroffenen Grundstückeigentümern geführt worden? Wenn ja, wie werden die Erfolgsaussichten einer solchen Lösung eingeschätzt? d) Als weitere Alternative zum Anschluss an Hauptverkehrsstraßen wurden im Rahmen der Bebauungsplanung erwogen, den Hainer Weg auch in Fahrtrichtung Norden an die Offenbacher Landstraße anzuschließen? Ist dieses planerische Konzept weiterverfolgt worden und zu welchem Ergebnis hat es geführt? 6. Die inneren Erschließungsstraßen des Baugebietes Henninger Turm sind so ausgerichtet, dass der Verkehr weitestgehend über den Hainer Weg abfließen kann. Eine Ausnahme stellt eine Wegeverbindung dar, die auf Höhe des Wendelsweges 59/61 vom Wendelsweg in Richtung Hainer Weg abgeht. Sie ist im Bebauungsplan nicht als Verkehrsfläche gekennzeichnet. Es steht daher zu vermuten, dass es sich um eine private Fläche handeln soll, die gegebenenfalls mit Geh- und Fahrrechten zugunsten der Allgemeinheit belastet wird. Entsprechende Festsetzungen finden sich im Bebauungsplan jedoch nicht. Der straßenverkehrsrechtlichen Beurteilung dieser Straße kommt eine große Bedeutung zu für die Frage, ob der Verkehr des Baugebietes im Wesentlichen über den Hainer Weg abgewickelt werden kann. Sollte die verkehrliche Anbindung zum Wendelsweg eine durchgehende öffentliche Straße sein, würde erheblicher Verkehr in den Wendelsweg abfließen und damit der gesamte Mühlberg entsprechend belastet werden. Wir bitten daher, folgende Fragen zu beantworten: a) Wird es sich bei der bezeichneten Straße um eine private Straße oder eine öffentliche Straße handeln? b) Welche Maßnahmen sind vorgesehen, dass die Straße nur von den unmittelbaren Anliegern genutzt wird? 7. Sind im Zusammenhang mit der Nutzungsaufnahme für das neue Baugebiet neue Bushaltestellen geplant, neue Buslinien vorgesehen oder ein verkürzter Takt vorhandener Busse geplant? Für den Fall, dass neue Bushaltestellen vorgesehen sind, bitten wir um Bekanntgabe der genauen Standorte, um möglicherweise Hinweise auf Optimierungen geben zu können. 8. Sind neue Radwege zur Erschließung des Baugebietes Henninger Areal vorgesehen und wenn ja, wo liegen diese? 9. Ist der Stadt bekannt, ob in dem neuen Baugebiet Carsharing oder E-Bike-Sharing angeboten werden sollen, um den motorisierten Individualverkehr, so gut es geht, zu begrenzen. Begründung: Die verkehrsplanerische Bewältigung des Neubaugebietes Henninger Areal war eines der herausragenden Probleme des schließlich verabschiedeten Bebauungsplans B 847. Mittlerweile hat sich die Faktenlage, die Grundlage eines Verkehrskonzeptes sein könnte, so verdichtet, dass seriös die notwendigen Maßnahmen geplant werden können, um ein allseits befriedigendes Verkehrskonzept zu entwickeln. Da mittlerweile fast ein Drittel des Gebietes, inklusive des neuen Henninger Turms mit den Einzelhandelsbetrieben in seinem Basement gebaut ist, weiß man, wie viele Stellplätze dort genehmigt wurden. Aufgrund der Kommunikation mit dem Investor haben die Anlieger den Eindruck, dass für weite Teile des restlichen Baugebietes Baugenehmigungen erteilt sind, so dass auch insoweit die Anzahl der Stellplätze feststeht. Neben der Anzahl der Stellplätze liegen damit auch die Zu- und Abfahrten zu den Tiefgaragen fest, so dass die Verknüpfung mit dem vorhandenen Straßennetz nunmehr auch im Detail bekannt ist. Ebenfalls im Vorgriff auf das angekündigte Verkehrskonzept sind verkehrslenkende Maßnahmen eingeführt worden, deren Erfolg man nun in der alltäglichen Wirklichkeit überprüfen kann. So ist bei der Geleitstraße ein Zwei-Richtungsverkehr eingeführt worden, was eine Beurteilung der Leistungsfähigkeit dieses Anschlusses erlaubt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 06.11.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1508 2015 Die Vorlage OF 1165/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Errichtung eines Verkehrsspiegels am Hainer Weg/Ecke Bergesgrundweg

23.01.2015 · Aktualisiert: 27.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2015, OM 3827 entstanden aus Vorlage: OF 1007/5 vom 08.01.2015 Betreff: Errichtung eines Verkehrsspiegels am Hainer Weg/Ecke Bergesgrundweg Der Magistrat wird gebeten, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, den Verkehrsspiegel am Hainer Weg/Ecke Bergesgrundweg wieder seiner beabsichtigten Nutzung zuzuführen. Der Spiegel spiegelt regelmäßig die Lastkraftwagen und Wohnmobile wider, die auf der Seite des Friedhofes geparkt sind, und nicht den Verkehrsfluss des Hainer Weges. Begründung: Die Sicht in den Hainer Weg ist häufig mit parkenden Lastkraftwagen und Wohnmobilen für die aus dem Bergesgrundweg kommenden Personenkraftwagenfahrerinnen und -fahrer sowie Radfahrerinnen und Radfahrer verstellt. Damit ist die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.05.2016, OF 42/5 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2015, ST 587 Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 147 Antrag vom 06.11.2017, OF 654/5 Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2432 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kontrolle der Schrittgeschwindigkeit im Anton-Burger-Weg

23.01.2015 · Aktualisiert: 27.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2015, OM 3828 entstanden aus Vorlage: OF 1009/5 vom 06.01.2015 Betreff: Kontrolle der Schrittgeschwindigkeit im Anton-Burger-Weg Der Magistrat wird gebeten, 1. die erforderliche Schrittgeschwindigkeit im Anton-Burger-Weg regelmäßig zu kontrollieren sowie zu prüfen und zu berichten, welche sonstigen Maßnahmen zur Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit getroffen werden können; 2. die Beschilderung "Verkehrsberuhigter Bereich" auf seine Vollständigkeit hin zu überprüfen. Begründung: Zwar ist der Anton-Burger-Weg zwischen Hasselhorstweg und Hainer Weg mit einem Schild als verkehrsberuhigter Bereich gekennzeichnet, doch lässt sowohl der optische Eindruck als auch die Beschaffenheit des Straßenbelages zu, dass schneller als die Schrittgeschwindigkeit gefahren wird. Damit ist die Problematik gegeben, dass die Schrittgeschwindigkeit nicht eingehalten wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2015, ST 547 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Einrichtung einer weiteren Bushaltestelle am Hainer Weg

08.01.2015 · Aktualisiert: 02.02.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2015, OF 1008/5 Betreff: Einrichtung einer weiteren Bushaltestelle am Hainer Weg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, für die Buslinie 48 zwischen den Haltestellen "Südfriedhof Ost" und "Bergkirche" einen weiteren Haltepunkt einzurichten. Begründung: Die Haltepunkte Südfriedhof Ost und Bergkirche liegen weit auseinander. Es wäre sinnvoll, einen weiteren Haltepunkt zwischen diesen beiden einzurichten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2015, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 1008/5 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Errichtung eines Verkehrsspiegels am Hainer Weg/Ecke Bergesgrundweg

08.01.2015 · Aktualisiert: 02.02.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2015, OF 1007/5 Betreff: Errichtung eines Verkehrsspiegels am Hainer Weg/Ecke Bergesgrundweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, den Verkehrsspiegel wieder seiner beabsichtigten Nutzung zuzuführen. Der Spiegel spiegelt regelmäßig die Lastkraftwagen und Wohnmobile, die auf der Seite des Friedhofes geparkt sind wider und nicht den Verkehrsfluss des Hainer Weges. Begründung: Die Sicht in den Hainer Weg ist häufig mit parkenden Lastkraftwagen und Wohnmobilen für die aus dem Bergesgrund kommenden PKW-Fahrer/innen und Radfahrer/innen verstellt. Damit ist die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2015, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3827 2015 Die Vorlage OF 1007/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 SPD

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Kontrolle der Schrittgeschwindigkeit im Anton-Burger-Weg

06.01.2015 · Aktualisiert: 02.02.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2015, OF 1009/5 Betreff: Kontrolle der Schrittgeschwindigkeit im Anton-Burger-Weg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, dass 1. die erforderliche Schrittgeschwindigkeit im Anton-Burger-Weg regelmäßig zu kontrollieren sowie zu prüfen und zu berichten welche sonstigen Maßnahmen zur Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit getroffen werden können; 2. die Beschilderung " Verkehrsberuhigter Bereich" auf seine Vollständigkeit hin überprüft wird. Begründung: Zwar ist der Anton-Burger Weg zwischen Hasselhorst Weg und Hainer Weg mit einem Schild als "Verkehrsberuhigter Bereich" gekennzeichnet, doch lässt sowohl der optische Eindruck als auch die Beschaffenheit des Straßenbelages zu, dass schneller als die Schrittgeschwindigkeit gefahren wird. Damit ist die Problematik gegeben, dass die Schrittgeschwindigkeit nicht eingehalten wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3828 2015 Die Vorlage OF 1009/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Prüfung des Gebietes Wendelsweg und davon abgehende Straßen für das Bewohnerparken

10.10.2014 · Aktualisiert: 09.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2014, OM 3562 entstanden aus Vorlage: OF 935/5 vom 13.08.2014 Betreff: Prüfung des Gebietes Wendelsweg und davon abgehende Straßen für das Bewohnerparken Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit der Einrichtung des Bewohnerparkens im Wendelsweg und in den davon abgehenden Straßen zu prüfen und darüber zu berichten. Begründung: Bewohnerinnen und Bewohner des Wendelswegs haben geäußert, dass der Parkdruck im Wendelsweg und den davon abgehenden Straßen sehr hoch ist. Seitens der Bevölkerung wurde mehrfach der Wunsch geäußert, in dem oben genannten Bereich Bewohnerparken einzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 71 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterbinden des Parkens von Lastkraftwagen auf dem Hainer Weg vor dem Südfriedhof

12.09.2014 · Aktualisiert: 27.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2014, OM 3461 entstanden aus Vorlage: OF 899/5 vom 13.08.2014 Betreff: Unterbinden des Parkens von Lastkraftwagen auf dem Hainer Weg vor dem Südfriedhof Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Parken von Lastkraftwagen und deren Anhänger auf dem Hainer Weg vor dem Südfriedhof zu unterbinden. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner des Hainer Wegs und der näheren Umgebung haben sich beschwert, dass vermehrt Lastkraftwagen und deren Anhänger auf dem Hainer Weg vor dem Südfriedhof geparkt werden. Zum einen erschwert dies entgegenkommenden Fahrzeugen aneinander vorbeizufahren, und zum anderen ist der Ortsbeirat der Ansicht, dass Firmen Parkplätze in ausreichender Anzahl vorhalten müssen. Der Ortsbeirat 5 hat sich aktiv dafür eingesetzt, dass das Parken von Lastkraftwagen in der Babenhäuser Landstraße unterbunden wird. Gleiches gilt auch für diesen Teil des Hainer Wegs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2014, ST 1449 Aktenzeichen: 32 4

OF (Antrag Ortsbeirat )

Prüfung des Gebietes Wendelsweg und davon abgehende Straßen für das Bewohnerparken

13.08.2014 · Aktualisiert: 16.10.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2014, OF 935/5 Betreff: Prüfung des Gebietes Wendelsweg und davon abgehende Straßen für das Bewohnerparken Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Möglichkeit der Einrichtung des Bewohnerparkens im Wendelsweg und in den davon abgehenden Straßen zu prüfen und zu berichten. Begründung: Bewohnerinnen und Bewohner des Wendelswegs haben geäußert, dass der Parkdruck im Wendelsweg und den davon abgehenden Straßen sehr hoch ist. Seitens der Bevölkerung wurde mehrfach der Wunsch geäußert in dem oben genannten Bereich Bewohnerparken einzurichten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 10.10.2014, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3562 2014 Die Vorlage OF 935/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FAG

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Unterbinden des Parkens von Lastkraftwagen auf dem Hainer Weg vor dem Südfriedhof

13.08.2014 · Aktualisiert: 18.09.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2014, OF 899/5 Betreff: Unterbinden des Parkens von Lastkraftwagen auf dem Hainer Weg vor dem Südfriedhof Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Parken von Lastkraftwagen und deren Anhänger auf dem Hainer Weg vor dem Südfriedhof zu unterbinden. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner des Hainer Wegs und der näheren Umgebung haben sich beschwert, dass vermehrt Lastkraftwagen und deren Anhänger auf dem Hainer Weg vor dem Südfriedhof geparkt werden. Zum einen erschwert dies entgegenkommenden Fahrzeugen aneinander vorbeizufahren und zum anderen ist der Ortsbeirat der Ansicht, dass Firmen Parkplätze in ausreichender Anzahl vorhalten müssen. Der Ortsbeirat 5 hat sich aktiv dafür eingesetzt, dass das Parken von Lastkraftwagen in der Babenhäuser Landstraße unterbunden wird. Gleiches gilt auch für diesen Teil des Hainer Wegs. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 12.09.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3461 2014 Die Vorlage OF 899/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD und FREIE WÄHLER

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Absenkung der Bordsteinkante des Wendelsweges/Ecke Am Sandberg

18.07.2014 · Aktualisiert: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.07.2014, OM 3359 entstanden aus Vorlage: OF 873/5 vom 30.06.2014 Betreff: Absenkung der Bordsteinkante des Wendelsweges/Ecke Am Sandberg Der Magistrat wird gebeten, die Bordsteinkante des Wendelsweges/Ecke Am Sandberg abzusenken, damit ein barrierefreier Zugang zur Bushaltestelle gewährleistet wird. Begründung: Die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere ältere Menschen, die in der Seniorenwohnanlage im Wendelsweg Nr. 109 wohnen, nutzen rege die Busverbindung Am Sandberg und benötigen einen barrierefreien Zugang zur Haltestelle. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2014, ST 1357 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Witterungsschutz an der RMV-Haltestelle „Am Sandberg“

18.07.2014 · Aktualisiert: 11.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.07.2014, OM 3358 entstanden aus Vorlage: OF 872/5 vom 30.06.2014 Betreff: Witterungsschutz an der RMV-Haltestelle "Am Sandberg" Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem RMV an der Haltestelle "Am Sandberg"/Ecke Wendelsweg einen Witterungsschutz für die Fahrgäste zu installieren, da diese Haltestelle stark frequentiert ist. Begründung: Die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere ältere Menschen, aber auch Schülerinnen und Schüler warten ungeschützt auf die Busse. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1537 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 13

OF (Antrag Ortsbeirat )

Absenkung der Bordsteinkante Wendelsweg/Am Sandberg

30.06.2014 · Aktualisiert: 23.07.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.06.2014, OF 873/5 Betreff: Absenkung der Bordsteinkante Wendelsweg/Am Sandberg Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Bordsteinkante Wendelsweg Ecke Am Sandberg abgesenkt und somit einen barrierefreien Zugang zur Bushaltestelle gewährleistet wird Begründung: Die BürgerInnen, insbesondere ältere Menschen, die in der Seniorenwohnanlage im Wendelsweg 109 wohnen, nutzen rege die Busverbindung Am Sandberg und benötigen einen barrierefreien Zugang zur Haltestelle. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 18.07.2014, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3359 2014 Die Vorlage OF 873/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Witterungsschutz an RMV-Haltestelle .Am Sandberg.

30.06.2014 · Aktualisiert: 23.07.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.06.2014, OF 872/5 Betreff: Witterungsschutz an RMV-Haltestelle "Am Sandberg" Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem RMV an den Haltestellen Am Sandberg - Ecke Wendelsweg einen Witterungsschutz für die Fahrgäste zu installieren, da diese Haltestelle stark frequentiert ist. Begründung: Die BürgerInnen, insbesondere ältere Menschen, aber auch Schülerinnen warten ungeschützt auf die Busverbindungen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 18.07.2014, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3358 2014 Die Vorlage OF 872/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße im Hainer Weg II

24.05.2013 · Aktualisiert: 29.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2258 entstanden aus Vorlage: OF 597/5 vom 07.05.2013 Betreff: Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße im Hainer Weg II Vorgang: OM 1936/08; ST 501/08 Der Magistrat wird nochmals gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen im Hainer Weg die Freigabe des kurzen, überschaubaren Teilstücks zwischen Geleitsstraße und Hühnerweg für den Radverkehr ermöglicht werden kann. Begründung: Die Argumente aus der Vorlage ST 501 sind nur zum Teil nachvollziehbar. Da im Hainer Weg Tempo 30 vorgeschrieben ist, kann das Argument eines regen Kraftfahrzeugverkehrs und einer Buslinie kein Hinderungsgrund sein. Ähnliche Situationen gibt es in der Stadt vielfach. Der Abschnitt ist nur kurz und überschaubar, daher nutzen auch jetzt schon viele Radfahrer den Abschnitt gegen die Einbahnstraße, zumal das letzte Stück des Hühnerweges bis zur Offenbacher Landstraße für alle Verkehrsteilnehmer freigegeben ist. Die vom Magistrat in der Vorlage ST 501 empfohlene Route über die Geleitsstraße mit Stau vor der ersten Ampel, zu schmalem Bordsteinradweg auf der Darmstädter Landstraße und einer zweiten Ampel auf der Rechtsabbiegerspur zur Offenbacher Landstraße ist verständlicherweise nicht akzeptabel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2013, ST 1277 Antrag vom 04.01.2018, OF 713/5 Auskunftsersuchen vom 19.01.2018, V 727 Auskunftsersuchen vom 05.05.2023, V 666 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße im Hainer Weg II

07.05.2013 · Aktualisiert: 29.05.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2013, OF 597/5 Betreff: Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße im Hainer Weg II Vorgang: OM 1936/08; ST 501/08 Der Magistrat wird nochmals gebeten zu überprüfen, mit welchen Maßnahmen im Hainer Weg die Freigabe des kurzen, überschaubaren Teilstücks zwischen Geleitsstraße und Hühnerweg für den Radverkehr ermöglicht werden kann. Begründung: Die Gründe in der ST 501 aus 2008 sind nur zum Teil nachvollziehbar. Da im Hainer Weg Tempo 30 vorgeschrieben ist, kann das Argument reger Kraftfahrzeugverkehr und eine Buslinie kein Hindernisgrund sein. Ähnliche Situationen gibt es in der Stadt vielfach. Der Abschnitt ist nur kurz und überschaubar, daher nutzen auch jetzt schon viele Radfahrer den Abschnitt gegen die Einbahnstraße, zumal das letzte Stück vom Hühnerweg bis zur Offenbacher Landstraße für alle Verkehrsteilnehmer freigegeben ist. Die vom Amt in der ST empfohlene Fahrtroute über die Geleitsstraße mit Stau vor der ersten Ampel, zu schmalem Bordsteinradweg auf der Darmstädter, zweiter Ampel auf der Rechtsabbiegerspur zur Offenbacher ist verständlicherweise nicht akzeptabel. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.01.2008, OM 1936 Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2008, ST 501 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 5 am 24.05.2013, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2258 2013 Die Vorlage OF 597/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FAG und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Umbau der Bushaltestelle „Lokalbahnhof“ Richtung Hainer Weg II Vortrag des Magistrats vom 08.04.2013, M 56

19.04.2013 · Aktualisiert: 30.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 19.04.2013, OA 369 entstanden aus Vorlage: OF 589/5 vom 15.04.2013 Betreff: Umbau der Bushaltestelle "Lokalbahnhof" Richtung Hainer Weg II Vortrag des Magistrats vom 08.04.2013, M 56 Vorgang: OM 3519/09 OBR 5; ST 42/10 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats, M 56, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass in den Haltestellenkatalog der bereits bewilligte Umbau der Bushaltestelle "Lokalbahnhof" aufgenommen wird. Begründung: Laut der Stellungnahme ST 42 wurde im Mai 2009 ein Zuwendungsantrag gestellt, offenbar der gleiche, der jetzt dem Vortrag des Magistrats, M 56, zugrunde liegt. Der Ortsbeirat 5 fragt sich, warum die Zusage von 2010 nicht umgesetzt und die Haltestelle beim Zuschussgeber nicht angemeldet wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2013, M 56 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.08.2009, OM 3519 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2010, ST 42 Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1425 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 28 Antrag vom 17.10.2017, OF 610/5 Anregung vom 03.11.2017, OA 194 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 24.04.2013 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.05.2013, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 56 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 369 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL und NPD (M 56 und OA 369 = Annahme) 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.06.2013, TO II, TOP 2 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 56 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 369 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.06.2013, TO II, TOP 18 Beschluss: 1. Der Vorlage M 56 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 369 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3232, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.06.2013 Aktenzeichen: 92 13

OF (Antrag Ortsbeirat )

Umbau der Bushaltestelle .Lokalbahnhof. Richtung Hainer Weg II

15.04.2013 · Aktualisiert: 25.04.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.04.2013, OF 589/5 Betreff: Umbau der Bushaltestelle "Lokalbahnhof" Richtung Hainer Weg II Der M 56 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass in den Haltestellenkatalog der bereits vom OBR 2009 geforderte (OM 3519) und 2010 mit der ST 42 bewilligte Umbau der Bushaltestelle Lokalbahnhof aufgenommen wird. Die Stadtverordnetenvesammlung wird gebeten, der M 56 ebenfalls nur mit dieser Maßgabe zuzustimmen. Anregung an den Magistrat vom 28.08.2009, OM 3519 http://www.stvv.frankfurt.de/PARLISLINK/DDW?W=DOK_NAM E=%27OM_3519_2009%27#Sachst and Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2010, ST 42 http://www.stvv.frankfurt.de/PARLISLINK/DDW?W=DOK_NAM E=%27ST_42_2010%27#Sachstan d Begründung: Laut der ST 42 wurde im Mai 2009 ein Zuwendungsantrag gestellt, offenbar der gleiche, dem jetzt der M 56 zu Grunde liegt. Mit dem Umbau sollte bereits 2010 begonnen werden. Der OBR fragt sich, warum die Zusage von 2010 nicht umgesetzt und die Haltestelle nicht beim Zuschussgeber anmeldet wurde. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2013, M 56 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 19.04.2013, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung OA 369 2013 1. Der Vorlage M 56 wird unter Hinweis auf OA 369 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 589/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FAG zu 2. Annahme bei Enthaltung FAG

Partei: GRÜNE

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Verkehrskonzept Henninger Areal - Hainer Weg/Darmstädter Landstraße Vortrag des Magistrats vom 20.04.2012, M 102

15.06.2012 · Aktualisiert: 22.10.2013

S A C H S T A N D : Anregung vom 15.06.2012, OA 217 entstanden aus Vorlage: OF 323/5 vom 31.05.2012 Betreff: Verkehrskonzept Henninger Areal - Hainer Weg/Darmstädter Landstraße Vortrag des Magistrats vom 20.04.2012, M 102 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Vorfeld der Bebauung des Henninger Areals ein tragfähiges Verkehrskonzept zur Erschließung zu erstellen und dem Ortsbeirat 5 vorzustellen. Begründung: Die bisherigen Zufahrten von der Darmstädter Landstraße oder dem Hainer Weg sind nicht geeignet, den Mehrbedarf von circa 2.000 Menschen ausreichend zu gewährleisten. Bereits heute klagen die Anwohner des Sachsenhäuser Bergs in Berufsverkehrszeiten über Staus und Verkehrsüberlastung in den Nebenstraßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.04.2012, M 102 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.09.2012, B 443 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 20.06.2012 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.06.2012, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 102 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 309 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 217 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 218 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 309); LINKE. und Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme); Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffer 3., erster und zweiter Satz: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme); Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffer 3., dritter Satz: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und FDP (= Annahme); Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme); Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 309) sowie LINKE. (= Annahme) und FDP (= Ablehnung); Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER (M 102 und NR 309 = Ablehnung, OA 217 und OA 218 = Annahme) Stv. Ochs (M 102 = Annahme im Rahmen NR 309, NR 309 = Annahme, OA 217 und OA 218 = Prüfung und Berichterstattung) 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.06.2012, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 102 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 309 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 337 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 217 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 218 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 309) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und Piraten (= Annahme im Rahmen NR 337) zu 2. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme) Ziffer 3. erster und zweiter Satz: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., FDP und Piraten (= Annahme) Ziffer 3. dritter Satz: CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten gegen SPD und FDP (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) zu 5. CDU und GRÜNE gegen SPD und Piraten (= Annahme im Rahmen NR 309), LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 102 = Ablehnung, NR 309, OA 217 und OA 218 = Annahme) NPD (M 102 und NR 309 = Ablehnung, NR 337, OA 217 und OA 218 = Enthaltung) REP (M 102, NR 309, OA 217 und OA 218 = Annahme, NR 337 = Prüfung und Berichterstattung) Stv. Ochs (M 102 = Annahme im Rahmen NR 309, NR 309 = Annahme, OA 217 und OA 218 = Prüfung und Berichterstattung) Stv. Dr. Dr. Rahn (NR 337 = Annahme) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.06.2012, TO II, TOP 16 Beschluss: 1. Der Vorlage M 102 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 309 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 337 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 217 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 218 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE. und Stv. Ochs (= Annahme im Rahmen NR 309), FREIE WÄHLER und NPD (= Ablehnung) sowie Piraten (= Annahme im Rahmen NR 337) zu 2. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und NPD gegen SPD, LINKE., Piraten, REP und Stv. Ochs (= Annahme) Ziffer 3. erster und zweiter Satz: CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und NPD gegen SPD, LINKE., FDP, Piraten, REP und Stv. Ochs (= Annahme) Ziffer 3. dritter Satz: CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und NPD gegen SPD, FDP, REP und Stv. Ochs (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., Piraten und Stv. Dr. Dr. Rahn (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und REP (= Prüfung und Berichterstattung); NPD (= Enthaltung) zu 4. CDU, GRÜNE und Stv. Ochs gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 5. CDU, GRÜNE und Stv. Ochs gegen SPD und Piraten (= Annahme im Rahmen NR 309), LINKE., FREIE WÄHLER und REP (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 102 = Ablehnung, NR 309, OA 217 und OA 218 = Annahme) 18. Sitzung der KAV am 24.09.2012, TO II, TOP 204 Beschluss: Der Vorlage OA 217 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 1861, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.06.2012 Aktenzeichen: 61 10

OF (Antrag Ortsbeirat )

Verkehrskonzept Henninger Areal - Hainer Weg/Darmstädter Landstraße

31.05.2012 · Aktualisiert: 26.06.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2012, OF 323/5 Betreff: Verkehrskonzept Henninger Areal - Hainer Weg/Darmstädter Landstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat im Vorfeld der Bebauung des Henninger Areals ein trag-fähiges Verkehrskonzept zur Erschließung zu erstellen und dem Ortsbeirat vorzustellen Begründung: Die bisherigen Zufahrten von der Darmstädter Landstraße oder Hainer Weg sind nicht geeig-net, den Mehrbedarf von ca. 2.000 Menschen ausreichend zu gewährleisten. Bereits heute klagen die Anwohner des Sachsenhäuser Bergs in Berufsverkehrszeiten über Staus und Verkehrsüberlastung in den Nebenstraßen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.04.2012, M 102 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 5 am 15.06.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 217 2012 Anregung OA 218 2012 1. Der Vorlage M 102 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 323/5 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 324/5 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FAG zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigung im Hainer Weg

17.02.2012 · Aktualisiert: 13.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2012, OM 928 entstanden aus Vorlage: OF 226/5 vom 03.02.2012 Betreff: Verkehrsberuhigung im Hainer Weg Der Magistrat wird gebeten, als weitere Maßnahme zur Verkehrsberuhigung im Hainer Weg, auf dem Abschnitt entlang der Friedhofsmauer, die Überbreite der Fahrbahn durch Anordnung von Parkplätzen auf der Fahrbahn auf sechs Meter zu reduzieren. Die Parkplätze sind in Fahrtrichtung durch Aufstellung eines Stellvertreters zu sichern. In dem neu geschaffenen Bereich sind in der Nähe des Eingangs auch Fahrradabstellanlagen vorzusehen. Begründung: Die Nichtbeachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf dem Hainer Weg mit der damit verbundenen Gefährdung, insbesondere der Fußgänger, beschäftigen Anwohner und den Ortsbeirat 5 seit Jahren. Leider haben auch die regelmäßigen Kontrollen durch das Straßenverkehrsamt und die Ahndung von Verstößen nicht zu einem geänderten Verkehrsverhalten geführt. Anwohner berichten jedoch, dass das erhöhte Aufkommen ruhenden Verkehrs an Sonntagen in Friedhofseingangsnähe zur Beruhigung führt. Die Fahrbahnbreite beträgt im Bereich des Friedhofs bis zu neun Meter. Bei einer Reduzierung auf sechs Meter verbliebe genügend Fläche für die Buslinie, auch im Zweirichtungsverkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 825 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Verkehrsberuhigung im Hainer Weg

03.02.2012 · Aktualisiert: 23.02.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2012, OF 226/5 Betreff: Verkehrsberuhigung im Hainer Weg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat als weitere Maßnahme zur Verkehrsberuhigung im Hainer Weg auf dem Abschnitt entlang der Friedhofsmauer die Überbreite der Fahrbahn durch Anordnung von Parkständen auf der Fahrbahn auf 6 Meter zu reduzieren. Die Parkplätze sind in Fahrtrichtung durch Aufstellung eines Stellvertreters zu sichern. In dem neu geschaffenen Bereich sind in der Nähe des Eingangs auch Fahrradabstellanlagen vorzusehen. Begründung: Die Nichtbeachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf dem Hainer Weg mit der damit verbundenen Gefährdung insbesondere der Fußgänger, beschäftigt Anwohner und Ortsbeirat seit Jahren. Leider haben auch die regelmäßigen Kontrollen durch das Straßenverkehrsamt und die Ahndung von Verstößen nicht zu einem geänderten Verkehrsverhalten geführt. Anwohner berichten jedoch, dass das erhöhte Aufkommen ruhenden Verkehrs an Sonntagen in Friedhofseingangsnähe zur Beruhigung führt. Die Fahrbahnbreite beträgt im Bereich des Friedhofs bis zu 9 Meter. Bei einer Reduzierung auf 6 Meter verbelibt genügend Fläche für die Buslinie auch im Zweirichtungsverkehr. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 17.02.2012, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 928 2012 Die Vorlage OF 226/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und FDP (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Welche Maßnahmen sind geplant, um die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung im Hainer Weg zu gewährleisten?

14.10.2011 · Aktualisiert: 02.11.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2011, OF 135/5 Betreff: Welche Maßnahmen sind geplant, um die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung im Hainer Weg zu gewährleisten? Der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Möglichkeiten werden gesehen, die Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung von Tempo 30 im Hainer Weg zu sichern? 2. Wie hoch sind die Kosten hierfür? 3. Wie schnell können diese Maßnahmen umgesetzt werden? 4. Sieht der Magistrat vorab eine Möglichkeit, die Autofahrer an die Einhaltung der Geschwindigkeit zu erinnern, darin, eine mobile Geschwindigkeitsüberwachung und -anzeige temporär aufzustellen? Begründung: In dem weitgehend anbaufreien Teil des Hainer Weges wird, obwohl hier in erheblichem Maß Fußgängerverkehr - Eltern und Kinder - sowie Radverkehr stattfindet, die beschilderte Höchstgeschwindigkeit (Tempo 30) durch die Autofahrer missachtet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 28.10.2011, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 158 2011 Die Vorlage OF 135/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FAG, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Einhaltung der Tempo-30-Zone am Sachsenhäuser Berg, Hainer Weg

21.04.2011 · Aktualisiert: 26.08.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2011, OF 14/5 Betreff: Einhaltung der Tempo-30-Zone am Sachsenhäuser Berg, Hainer Weg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten welche Maßnahmen er für die Einhaltung des Tempolimits von 30 KM im Hainer Weg stadteinwärts ab Hsnr. 176 für geeignet hält. Als erste Maßnahme sollten Bäume und Büsche so zurückgeschnitten werden, dass die Schilder wieder sichtbar sind, weiterhin sollten Fahrbahnmarkierungen vorgenommen werden. Es ist zu prüfen ob die Einhaltung des Tempolimits über vermehrte Geschwindigkeitskontrollen erfolgen kann, die Installation einer Blitzanlage an der Ecke Südfriedhof/Heinrich-Limpert-Weg in beiden Richtungen sollte in die Überlegungen einbezogen werden. Die Straße sollte so gestaltet werden, dass höhere Geschwindigkeiten nicht mehr möglich sind. Begründung: Da sich rechts nur Gärten und links die Friedhofsmauer befinden, wird dieser Abschnitt des Hainer Wegs gerne als Rennstrecke benutzt. Die Tempo-30 Schilder sind außerdem nicht gut sichtbar angebracht und werden häufig durch Bäume und Sträucher verdeckt. Kinder und deren Eltern auf dem Weg in die umliegenden Kindergärten werden durch die Raser gefährdet. Geschwindigkeitskontrollen werden zu selten und an der falschen Stelle durchgeführt. Dauerhaften Erfolg verspricht in der momentanen Situation nur eine fest installierte Blitzanlage. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 5 am 06.05.2011, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 14/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 5 am 27.05.2011, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 14/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 5 am 19.08.2011, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 14/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FAG (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Chancen zur Optimierung im Rahmen der Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs für das Henninger Areal nutzen Antrag von CDU, GRÜNEN und FDP vom 18.01.2011, NR 2148

26.01.2011 · Aktualisiert: 14.05.2012

S A C H S T A N D : Anregung vom 26.01.2011, OA 1276 entstanden aus Vorlage: OF 1233/5 vom 26.01.2011 Betreff: Chancen zur Optimierung im Rahmen der Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs für das Henninger Areal nutzen Antrag von CDU, GRÜNEN und FDP vom 18.01.2011, NR 2148 Der Ortsbeirat 5 begrüßt außerordentlich, dass nun für die Entwicklung von Wohnungen und den Erhalt und möglichen Ausbau von Arbeitsplätzen der Weg auf dem Henninger Areal frei wurde und bedankt sich für die erfolgreichen Vermittlungen des Magistrats. Auch der Ortsbeirat 5 wünscht sich eine zügige Umsetzung und Entwicklung, freut sich auf die neuen Sachsenhäuserinnen und Sachsenhäuser und eine gelungene Verbindung von Wohnen und Arbeiten. Die Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs sollte jedoch auch genutzt werden, um weitere Optimierungen des bisherigen Bebauungsplanes mit in den Blick zu nehmen, damit diese schon bei der Planung Berücksichtigung finden können und keine Zeit verloren geht. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung die NR 2148 mit folgenden Ergänzungen beschließen: 1. Im Bebauungsplan werden zwei zusätzliche Flächen zur öffentlichen Nutzung ausgewiesen, dies sind: a) Eine Grünfläche mit Kinderspielmöglichkeiten in der Nähe des Quartierszentrums; b) eine Aufenthaltsfläche für Jugendliche mit mindestens einem Bolzplatz im erweiterten Gewerbegürtel. Erforderlichenfalls sind Ausgleichsflächen durch Aufstockung der Geschosshöhe von einzelnen Gebäuden zuzulassen. 2. Das Verkehrserschließungskonzept ist insbesondere hinsichtlich des zusätzlich abzuwickelnden gewerblichen Verkehrs zu überprüfen und die Leistungsfähigkeit der Kreuzung Geleitsstraße/Darmstädter Landstraße ebenso darzustellen, wie mögliche bauliche Veränderungen für eine Linksabbiegerspur vom Wendelsplatz in den Hainer Weg. Begründung: Wohnbebauung mit zusätzlichen bewohner- und familienaffinen Gebäudezuschnitten verlangt nach einer entsprechenden Infrastruktur. Eine Kita wurde adäquat eingeplant, leider aber keine Spielfläche. Wie auch in den Erläuterungen zum Bebauungsplan Nr. 847 ausgeführt, stehen in erreichbarer Nähe und Umgebung des neuen Quartiers keine Kinderfreiflächen und Spielflächen zur Verfügung. Spielmöglichkeiten mit anderen Kindern im unmittelbaren Wohnumfeld sind jedoch nicht nur für die Kinder wichtig, sondern für die gesamte Familie. Sie erleichtern die Vereinbarung von Beruf und Familie, und durch kurze Wege wird darüber hinaus motorisierter Individualverkehr vermieden. Für Jugendliche gibt es ohnehin in Sachsenhausen in Quartiersnähe sehr wenig Aufenthaltsfläche. In einem Stadtteil mit etwa 5.000 Jugendlichen gibt es insgesamt nur drei Bolzplätze (Oppenheimer Platz, Seehofpark, Tiroler Park). An den Ortsbeirat 5 wenden sich immer wieder Eltern, die nach Betätigungsflächen im Freien für ihre heranwachsenden Kinder fragen. Im ursprünglichen Bebauungsplan ist die Wohnbebauung so verdichtet, dass ein Platz für Jugendliche genauso wenig konfliktarm anzusiedeln war, wie eine Brauerei. Im zusätzlichen Gewerbegürtel wäre diese für die Jugendlichen so wichtige Entfaltungsmöglichkeit jedoch zu realisieren. Zwar sind im Bebauungsplanentwurf erfreulich viele Baumpflanzungen und ökologisch wertvolle Grünschneisen vorgesehen, eine kleine Grünfläche zum Aufenthalt für alle Bewohner fehlt jedoch. Die im Gelände befindlichen Parks befinden sich im Privatbesitz. Die Erschließung des MIV (motorisierten Individualverkehrs) über die Geleitsstraße im Zweirichtungsverkehr bei dem geringen Straßendurchmesser und der Verkehrsfrequenz auf der Darmstädter Landstraße, war dem Ortsbeirat 5 bisher so auch nicht vorstellbar. Zusätzliche Gewerbeansiedlungen verlangen erfahrungsgemäß nach An- und Abfahrtswegen, die nicht nur von Pkw befahren werden können. Radeberger verfügt über eigene, direkte Zu- und Abwege, die neuen Gewerbetreibenden nicht. Die Abwicklung von Zweirichtungs-Schwerverkehr über die Geleitsstraße erscheint dem Ortsbeirat 5 nicht angemessen. Der Ortsbeirat 5 befürchtet insgesamt zusätzliche Rückstaus mit der Folge noch stärkerer Feinstaub- und Lärmbelästigung der zahlreichen Bewohner der Darmstädter Landstraße und die Zunahme von weiterem illegalem Pendlerverkehr über die anliegenden Wohnstraßen. Bei der Vorstellung des Verkehrserschließungskonzeptes im Ortsbeirat 5 wurde auch ein möglicher Linksabbieger am Wendelsplatz von der Offenbacher Landstraße in den Hainer Weg ins Spiel gebracht. Hier bittet der Ortsbeirat 5 um konkrete Vorstellungen und die Darstellung der notwendigen baulichen Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.01.2011, NR 2148 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.05.2011, B 233 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 02.02.2011 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.01.2011, TO I, TOP 21 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 2148 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 2155 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 1276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 1277 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 2155) sowie FAG (= Annahme im Rahmen NR 2155, OA 1276 und OA 1277) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (NR 2148 und NR 2155 = Annahme) NPD (NR 2148 und NR 2155 = Enthaltung) 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.01.2011, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 2148 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 2155 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 1276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. a) Die Vorlage OA 1277 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Heumann, Tafel-Stein, Dr. von Beckh, Sautner, Majer, Volpp, zu Löwenstein und Dr. Dr. Rahn sowie von Stadtrat Schwarz dienen zur Kenntnis. 5. Die Vorlage M 211 wird im Rahmen der Vorlage NR 2148 an den Magistrat zurückverwiesen. 6. Die Vorlage NR 1638 wird für erledigt erklärt. 7. Die Vorlage NR 1689 wird für erledigt erklärt. 8. a) Die Vorlage OA 1052 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Heumann, Tafel-Stein, Dr. von Beckh, Sautner, Majer, Volpp, zu Löwenstein und Dr. Dr. Rahn sowie von Stadtrat Schwarz dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 2155) sowie FAG (= Annahme im Rahmen NR 2155, OA 1276 und OA 1277); NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., FAG und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 4. zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 5. CDU, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen SPD und LINKE. (= Zurückweisung im Rahmen NR 2148 und NR 2155); NPD (= Enthaltung) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 8. zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Ablehnung), LINKE., FREIE WÄHLER, REP und NPD (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 9304, 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.2011 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkplatz an der Sportanlage Beckerwiese

20.08.2010 · Aktualisiert: 01.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2010, OM 4431 entstanden aus Vorlage: OF 1078/5 vom 26.05.2010 Betreff: Parkplatz an der Sportanlage Beckerwiese Der Magistrat wird gebeten, auf dem Parkplatz an der Sportanlage Beckerwiese die wassergebundene Decke auszubessern, sodass sich bei Regen das Wasser nicht mehr stundenlang in tiefen Pfützen staut. Begründung: Besucher des Stadtwalds benutzen gerne diesen Parkplatz, da der besser ausgestattete Parkplatz am Wendelsweg oft sehr stark ausgelastet ist. Außerdem wird die Parkfläche von den Besuchern der SpVgg Oberrad 05 genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2010, ST 1457 Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen eines Verkehrsspiegels im Wendelsweg gegenüber der Einmündung Schnappbornweg

15.01.2010 · Aktualisiert: 04.07.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2010, OM 3860 entstanden aus Vorlage: OF 936/5 vom 10.11.2009 Betreff: Aufstellen eines Verkehrsspiegels im Wendelsweg gegenüber der Einmündung Schnappbornweg Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass im Wendelsweg gegenüber der Einmündung Schnappbornweg wieder ein Verkehrsspiegel aufgestellt wird. Begründung: Früher gab es an oben bezeichneter Stelle einen Verkehrsspiegel. Diesen gibt es schon längere Zeit nicht mehr. Um aus dem Schnappbornweg nach links in den Wendelsweg einzubiegen, muss man sich sehr weit in den Wendelsweg hineintasten, da man sonst die bergab fahrenden Fahrzeuge (Autos, Fahrräder und seit kurzem die Buslinie 48) nicht sehen kann. Erschwerend kommt hinzu, dass der Wendelsweg in diesem Bereich eine Kurve bildet, die nicht einsehbar ist. Es wäre ein Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, wenn dort wieder ein Spiegel aufgestellt würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2010, ST 330 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radweg Hainer Weg und Ziegelhüttenweg

15.01.2010 · Aktualisiert: 02.07.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2010, OM 3859 entstanden aus Vorlage: OF 935/5 vom 19.11.2009 Betreff: Radweg Hainer Weg und Ziegelhüttenweg Der Magistrat wird gebeten, die Benutzungspflicht der Radwege im Hainer Weg und im Ziegelhüttenweg aufzuheben. Begründung: Die Radverkehrsanlagen entsprechen nicht mehr den Vorschriften der neuen Straßenverkehrsordnung. Nach den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) gilt gemäß § 2 Absatz 4 Satz 2 Nr. 9, dass benutzungspflichtige Radwege nur angeordnet werden dürfen, wo es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf erfordern. Außerhalb von Grundnetzstraßen ist dies aber nicht der Fall. Außerdem verfügen die Radwege nicht über die Mindestbreite von 1,50 m und sind baulich in schlechterem Zustand als die Straße. Radfahrer, die sich auf der Straße nicht sicher genug fühlen, können weiterhin die dann nicht mehr benutzungspflichtigen Radwege benutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2010, ST 458 Aktenzeichen: 66 2

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