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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zusätzliche Plätze für die Betreuung von Grundschulkindern im Schulbezirk der Boehleschule in leer stehenden Räumen der Evangelischen Kindertageseinrichtung Griesheim in der Straße Am Gemeindegarten ab dem kommenden Schuljahr

16.02.2016 · Aktualisiert: 15.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM 5027 entstanden aus Vorlage: OF 1612/6 vom 15.02.2016 Betreff: Zusätzliche Plätze für die Betreuung von Grundschulkindern im Schulbezirk der Boehleschule in leer stehenden Räumen der Evangelischen Kindertageseinrichtung Griesheim in der Straße Am Gemeindegarten ab dem kommenden Schuljahr Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass in den leer stehenden Räumen im alten Gebäude der Evangelischen Kindertageseinrichtung "Am Gemeindegarten" in Griesheim ab dem kommenden Schuljahr Grundschulkinder nachmittags betreut werden können. Die leer stehenden Räume sind dafür bis zu Beginn des kommenden Schuljahres zu renovieren bzw. in einen für die neuen Zwecke geeigneten Zustand zu versetzen. Es sollen so viele Kinder in den zur Verfügung stehenden Räumen betreut werden, wie es die Fachleute des Trägers und der zuständigen städtischen Stellen nach Begutachtung der Räume für möglich erachten. Die Betreuung soll durch Tagesmütter erfolgen. Mit einem erfahrenen Träger sind hierfür die notwendigen Absprachen, Vorkehrungen und Vereinbarungen zu treffen. Begründung: In Griesheim ist im Schulbezirk der Boehleschule der Versorgungsgrad für die Betreuung von Grundschulkindern sehr niedrig und deckt den Bedarf bei Weitem nicht. Das gesamtstädtische Versorgungsziel liegt bei 65 Prozent. Derzeit liegt es gesamtstädtisch im Durchschnitt tatsächlich bei 55 Prozent, im Bezirk der Boehleschule aber nur bei 32 Prozent. Wenn im Sommer die neuen Container auf dem Gelände der Boehleschule stehen, wird es dort insg. 16 Plätze mehr geben als bisher (40 Plätze für die Nachmittagsbetreuung gegenüber bisher 24 in der sog. "Über-Mittag-Betreuung"). Das reicht aber noch längst nicht aus, um den gesamten Bedarf decken zu können. Viele Eltern erhalten für ihre Kinder weiterhin keinen Platz. Abhilfe wird hier erst der geplante Anbau an der Boehleschule schaffen, der aber bisher noch nicht einmal geplant ist. Es werden noch viele Jahre ins Land gehen, bis er zur Verfügung stehen wird. Deshalb sind Lösungen gefragt, wie bis dahin Abhilfe geschaffen werden kann. Die Evangelische Kindertageseinrichtung "Am Gemeindegarten" baut zurzeit in den ihr zur Verfügung stehenden Gebäuden um. Dabei ergibt sich, dass eine Wohnung in einem dieser Gebäude leer stehen wird und auch künftig nicht mehr vermietet werden kann. Weil in diesem Gebäude Krippenkinder betreut werden, ist das nicht mehr zulässig. Aufgrund der momentanen gesetzlichen Lage ist ein Ausbau der Hortbetreuung für die Kita nicht möglich. Da keine Förderung für den Ausbau von Hortplätzen besteht, können die Räume der Kita nicht zur Betreuung von Hortkindern genutzt werden. Statt diese Räume leer stehen zu lassen, könnten dort Plätze für Grundschulkinder geschaffen werden, die im Bezirk der Boehleschule fehlen. Geschätzt können so zehn bis 15 Kinder untergebracht werden. Die Betreuung von Grundschulkindern durch Tagesmütter ist in anderen Stadtteilen schon erfolgt. Es gibt erfahrene, gut ausgebildete Tagesmütter und Träger in Frankfurt, die eine solche Betreuung erfolgreich organisieren. Die Stadt richtet solche Plätze ein, wenn Bedarf besteht, also wenn in einem Schulbezirk viele Plätze fehlen. Die leer stehende Wohnung befindet sich insgesamt in einem ordentlichen Zustand, müsste aber renoviert und in einen für die neuen Zwecke erforderlichen Zustand versetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST 930 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Zusätzliche Plätze für die Betreuung von Grundschulkindern im Schulbezirk der Boehleschule in leer stehenden Räumen der Evangelischen Kindertageseinrichtung Griesheim in der Straße Am Gemeindegarten ab dem kommenden Schuljahr

15.02.2016 · Aktualisiert: 19.02.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.02.2016, OF 1612/6 Betreff: Zusätzliche Plätze für die Betreuung von Grundschulkindern im Schulbezirk der Boehleschule in leer stehenden Räumen der Evangelischen Kindertageseinrichtung Griesheim in der Straße Am Gemeindegarten ab dem kommenden Schuljahr Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, zu veranlassen, dass in den leeren Räumen im alten Gebäude des Evangelischen Kindergartens "Am Gemeindegarten" in Griesheim ab dem kommenden Schuljahr Grundschulkinder nachmittags betreut werden können. Die leer stehenden Räume sind dafür bis zu Beginn des kommenden Schuljahres zu renovieren bzw. in einen für die neuen Zwecke geeigneten Zustand zu versetzen. Es sollen so viele Kinder in den zur Verfügung stehenden Räumen betreut werden, wie die Fachleute des Trägers und der zuständigen städtischen Stellen es nach Begutachtung der Räume für möglich erachten. Die Betreuung soll durch Tagesmütter erfolgen. Mit einem erfahrenen Träger sind hierfür die notwendigen Absprachen, Vorkehrungen und Vereinbarungen zu treffen. Begründung: In Griesheim im Schulbezirk Boehleschule ist der Versorgungsgrad für die Betreuung von Grundschulkindern sehr niedrig und deckt den Bedarf bei weitem nicht. Das gesamtstädtische Versorgungsziel liegt bei 65%, zur Zeit liegt es gesamtstädtisch im Durchschnitt tatsächlich bei 55%, im Bezirk Boehleschule aber nur bei 32%. Wenn im Sommer die neuen Container in der Boehleschule stehen, wird es dort insg. 16 Plätze mehr geben als bisher (40 Plätze für die Nachmittagsbetreuung gegenpüber bisher 24 in der sog "Über-Mittag-Betreuung". Das reicht immer noch längst nicht aus, um den gesamten Bedarf decken zu können. Viele Eltern erhalten für ihre Kinder weiterhin keinen Platz. Abhilfe wird hier erst der geplante Anbau an der Boehleschule bringen, der aber bisher noch nicht einmal geplant ist. Es werden noch viele Jahre ins Land gehen, bis er zur Verfügung stehen wird. Deshalb sind Lösungen gefragt, wie bis dahin Abhilfe geschaffen werden kann. Der Evangelische Kindergarten "Am Gemeindegarten" baut zur Zeit in den ihm zur Verfügung stehenden Gebäuden um. Dabei ergibt sich, dass eine Wohnung in einem dieser Gebäude leer steht und auch künftig nicht mehr vermietet werden kann. Weil in diesem Gebäude Krippenkinder betreut werden, ist das nicht zulässig. Da aufgrund der momentanen gesetzlichen Lage ein Ausbau der Hortbetreuung für die Kita nicht möglich ist, da keine Förderung des Ausbaus von Hortplätzen besteht, können die Räume der Kita nicht zur Betreuung von Hortkindern genutzt werden. Statt diese Räume leer stehen zu lassen, könnten dort Plätze für Grundschulkinder geschaffen werden, die im Bezirk Boehleschule fehlen. Geschätzt können so 10 - 15 Kinder untergebracht werden. Die Betreuung von Grundschulkindern durch Tagesmütter ist in anderen Stadtteilen schon erfolgt. Es gibt erfahrene gut ausgebildete Tagesmütter und Träger in Frankfurt, die solche Betreuung erfolgreich organisieren. Die Stadt richtet solche Plätze ein, wenn Bedarf besteht, also wenn in einem Schulbezirk viele Plätze fehlen. Die leer stehende Wohnung befindet sich insgesamt in einem ordentlichen Zustand, müsste aber renoviert und in einen für die neuen Zwecke erforderlichen Zustand versetzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 6 am 16.02.2016, TO I, TOP 51 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5027 2016 Die Vorlage OF 1612/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Den im Volksmund „Schwarzer Weg“ genannten Weg (Verbindung Anspacher Straße - Schmidtstraße) reinigen und in einen begehbaren Zustand versetzen

30.06.2015 · Aktualisiert: 15.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4335 entstanden aus Vorlage: OF 626/1 vom 14.06.2015 Betreff: Den im Volksmund "Schwarzer Weg" genannten Weg (Verbindung Anspacher Straße - Schmidtstraße) reinigen und in einen begehbaren Zustand versetzen Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der im Betreff genannte Weg unverzüglich einer Reinigung unterzogen wird und ein Grünrückschnitt an dieser wichtigen Wegebeziehung erfolgt. Begründung: Dem Ortsbeirat werden neben umfangreichen Müllablagerungen auch zahlreiche Tierkadaver (Ratten, Kaninchen) gemeldet. Der Rückschnitt der wuchernden Büsche ist erforderlich, um das Sicherheitsgefühl zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.10.2015, ST 1500 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Verbindung zwischen der Am Gemeindegarten ansässigen Kita und dem Spielplatz vor dem Bunker verbessern

06.04.2015 · Aktualisiert: 29.04.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2015, OF 1309/6 Betreff: Verbindung zwischen der Am Gemeindegarten ansässigen Kita und dem Spielplatz vor dem Bunker verbessern Am Gemeindegarten betreibt die ev. Kirchengemeinde seit vielen Jahren einen Kindergarten, der im Zuge von Umbauarbeiten um weitere 20 Kindergartenkinder und weitere 20 Kinder im "Krabbelalter" vergrößert werden soll. Ein gleichzeitiges Spielen aller Kinder auf dem sich durch den Umbau noch verkleinernden Außengelände ist nicht mehr möglich. Direkt nebenan befindet sich jedoch der öffentliche Spielplatz vor dem Bunker. Um diesen sinnvoll und sicher mit einbeziehen zu können, gibt es Überlegungen der Eltern, ob man nicht den dazwischen liegenden Straßenabschnitt entsprechend gestalten kann. Der Ortsbeirat 6 fragt deshalb den Magistrat: Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, diesen Abschnitt der Straße "Am Gemeindegarten" so zu gestalten, dass eine möglichst gute Verbindung zwischen Spielplatz und Kindergartengelände entsteht? Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 21.04.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1316 2015 Die Vorlage OF 1309/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Arbeiterwohnheimanlage in der Erzbergerstraße/Schöffenstraße in Griesheim

10.03.2015 · Aktualisiert: 15.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.03.2015, OA 612 entstanden aus Vorlage: OF 1277/6 vom 16.02.2015 Betreff: Arbeiterwohnheimanlage in der Erzbergerstraße/Schöffenstraße in Griesheim Vorgang: OA 455/14 OBR 6; ST 762/14 Durch eine Berichterstattung im Fernsehen und anschließenden Meldungen in der lokalen Presse wurde jetzt bekannt, dass nicht das Regierungspräsidium in Darmstadt, sondern die Verwaltung der Stadt Frankfurt am Main für die Arbeiterwohnheimanlage in der Erzberger Straße/Schöffenstraße in Griesheim zuständig ist. In und um diese Wohnanlage best eht weiterhin Handlungsbedarf. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die in der Vorlage ST 762 gegebenen Antworten auf die in der Anregung vom 21.01.2014, OA 455, gestellten Fragen auf ihre Aktualität hin zu überprüfen; 2. dem Ortsbeirat mitzuteilen, a) welche städtischen Dezernate und Ämter seit wann für diese Liegenschaft zuständig sind; b) wann Überprüfungen, insbesondere durch das Gesundheitsamt und die Feuerwehr (Brandschutz etc.), vorgenommen wurden; c) welche Maßnahmen ergriffen wurden, damit die auf dem Gelände befindlichen "hinreichenden Räume und Flächen" für die Bewohner (Nutzer) zum Aufenthalt frei zur Verfügung stehen; d) welche Stelle/welche Stellen bei der Stadt für die Überwachung der ordnungsgemäßen Nutzung zuständig ist/sind, an die sich Nachbarn bei Unregelmäßigkeiten auch wenden können und die dann erforderlichenfalls auch einschreitet/einschreiten, z. B. bei Problemen mit Müll bzw. Sperrmüll (geeignete Bekanntgabe der Namen, Anschriften und Rufnummern); e) wie die Stadt die Einhaltung der für solche Einrichtungen erforderlichen Standards gegenüber dem Eigentümer der Wohnanlage bzw. dem einzelnen Vermieter oder den Vermietern der Wohnungen bzw. Wohnplätze überwacht. Begründung: Die o. g. Arbeiterwohnheimanlage in Griesheim ist für circa 1.220 Personen genehmigt. Sie ist regelmäßig zu 50 Prozent bis 60 Prozent belegt (vgl. ST 762). Dort wohnen Arbeiter vorübergehend für die Dauer ihres Beschäftigungsverhältnisses. Die Bewohner wechseln häufig. Der Eigentümer der Anlage ist heute ein Privatanbieter. Für die Vermietung wird ein nicht geringer Mietzins erhoben, zumal die Vermietung meist über Untervermietungen erfolgt. Es handelt sich um ein Gebäude, welches seit bald 60 Jahren steht. Solche Gebäude bedürfen der regelmäßigen Instandhaltung. Dies noch mehr, da es sich hier eben nicht um Dauermieter, sondern um häufig wechselnde Bewohner handelt. Der heruntergekommene Zustand des Gebäudes war sehr gut in den Fernsehbildern des jüngsten Berichtes zu sehen. Da das Gebäude in einem bewohnten Stadtteil und nicht abseits, z. B. in einem Gewerbegebiet, liegt, ist dafür Sorge zu tragen, dass sich diese Unterkunft in den Stadtteil einbindet. Erscheinungen von Vernachlässigung und Verwahrlosung, wie sie leider die Regel sind, müssen im Interesse der benachbarten Bewohner unterbunden werden. Aber natürlich haben auch diejenigen Menschen, die in der Arbeiterwohnheimanlage wohnen, ein Anrecht darauf, dass ihre Unterkunft in einem angemessenen Zustand ist. Dies liegt sowohl in der Menschenwürde (auch Wohnen ist ein Menschenrecht) als auch darin begründet, dass ein gewisser Mietzins auch einen Anspruch auf eine entsprechend angemessene Gegenleistung beinhaltet. Die Stadt bzw. die zuständigen Dezernate und Ämter müssen hier im Interesse der Bewohner der Anlage wie auch im Interesse der Nachbarn ihre Aufgaben erfüllen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 21.01.2014, OA 455 Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2014, ST 762 Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2015, ST 1198 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 18.03.2015 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.04.2015, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 612 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER und Piraten (= Annahme) 39. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 30.04.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 612 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5856, 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 27.04.2015 Aktenzeichen: 61 0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Arbeiterwohnheimanlage in der Erzbergerstraße/Schöffenstraße in Griesheim

16.02.2015 · Aktualisiert: 19.03.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2015, OF 1277/6 Betreff: Arbeiterwohnheimanlage in der Erzbergerstraße/Schöffenstraße in Griesheim Vorgang: OA 455/14 OBR 6; ST 762/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: In Anbetracht der Tatsache, dass jetzt durch Berichterstattung im Fernsehen und anschließende Meldungen in der lokalen Presse bekannt wurde, dass die Verwaltung der Stadt Frankfurt am Main und nicht das Regierungspräsidium in Darmstadt für die Arbeiterwohnheimanlage in Griesheim, Erzberger Straße / Schöffenstraße zuständig ist und aufgrund der Situation in und um dieser Wohnanlage weiterhin Handlungsbedarf besteht, wird die Stadtverordnetenversammlung aufgefordert zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die in der ST 762 gegebenen Antworten auf die Fragen der OA 455 vom 21.01.2014 auf ihre Aktualität hin zu überprüfen und 2. mitzuteilen, a) welche städtischen Dezernate und Ämter sind seit wann für diese Liegenschaft zuständig? b) wann wurden Überprüfungen insbesondere durch das Gesundheitsamt und die Feuerwehr (Brandschutz etc.) vorgenommen? c) welche Maßnahmen wurden ergriffen, damit die auf dem Gelände befindlichen "hinreichenden Räume und Flächen" für die Bewohner (Nutzer) zum Aufenthalt frei zur Verfügung stehen? d) welche Stelle/welche Stellen sind zuständig bei der Stadt für die Überwachung der ordnungsgemäßen Nutzung, an die sich Nachbarn bei Unregelmäßigkeiten auch wenden können und die dann erforderlichenfalls auch einschreitet, z.B. auch bei Problemen mit Müll - bzw. Sperrmüll (geeignete Bekanntgabe von Namen, Anschrift und Rufnummer)? e) wie überwacht die Stadt die Einhaltung der für solche Einrichtungen erforderlichen Standards gegenüber dem Eigentümer der Wohnanlage bzw. dem einzelnen Vermieter oder den Vermietern der Wohnungen bzw. Wohnplätze? Begründung: Die o.g. Arbeiterwohnanlage in Griesheim ist genehmigt für ca. 1220 Personen. Sie ist regelmäßig zu 50-60% belegt (so die ST 762). Dort wohnen Arbeiter vorübergehend für die Dauer ihres Beschäftigungsverhältnisses. Es finden häufige Wechsel der Bewohner statt. Der Eigentümer der Anlage ist heute ein Privatanbieter. Für die Vermietung wird ein nicht geringer Mietzins erhoben, zumal die Vermietung meist über Subvermietungen erfolgt. Es handelt sich um ein Gebäude, welches seit bald 60 Jahren steht. Solche Gebäude bedürfen der regelmäßigen Instandhaltung. Dies noch mehr, da es sich hier eben nicht um Dauermieter, sondern um häufig wechselnde Bewohner handelt. Der heruntergekommene Zustand des Gebäudes war sehr gut in den Fernsehbildern des jüngsten Berichtes zu sehen. Da das Gebäude in einem bewohnten Stadtteil und nicht abseits z.B. in einem Gewerbegebiet liegt, ist dafür Sorge zu tragen, dass sich dies Unterkunft in den Stadtteil einbindet. Erscheinungen der Vernachlässigung und der Verwahrlosung, wie sie leider die Regel sind, müssen im Interesse der benachbarten Bewohner unterbunden werden. Aber natürlich haben auch diejenigen Menschen, die in der Arbeiterwohnanlage wohnen, ein Anrecht darauf, dass ihre Unterkunft in einem angemessenen Zustand ist, sowohl aus Gründen der Menschenwürde (auch Wohnen ist ein Menschenrecht) als auch aus Gründen, dass ein gewisser Mietzins auch einen Anspruch auf eine entsprechende angemessene Gegenleistung beinhaltet. Die Stadt bzw. die zuständigen Dezernate und Ämter müssen hier ihre Aufgaben erfüllen im Interesse der Bewohner der Anlage wie auch der Nachbarn. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 21.01.2014, OA 455 Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2014, ST 762 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 10.03.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 612 2015 Die Vorlage OF 1277/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grünanlage Am Gemeindegarten: Einfassungen wiederherstellen

08.07.2014 · Aktualisiert: 24.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2014, OM 3270 entstanden aus Vorlage: OF 1041/6 vom 23.06.2014 Betreff: Grünanlage Am Gemeindegarten: Einfassungen wiederherstellen Der Magistrat wird gebeten, die Einfassungen der Grünanlage Am Gemeindegarten, insbesondere im Bereich der Kreuzung der Straßen Am Gemeindegarten und Am Brennhaus, wieder herzustellen, gegen Überfahren zu sichern und die beschädigten Flächen der Grünanlage wieder gärtnerisch zu gestalten. Begründung: Durch langjähriges Überfahren sind die Bordsteine in den Boden gedrückt worden. Insbesondere im Bereich der oben genannten Kreuzung sind die Bordsteine quasi höhengleich zur Farbbahndecke. Dies führt dazu, dass diese Bereiche der Grünanlage noch häufiger befahren werden und die Schäden in der Grünanlage nicht verschwinden. Schon das Wiederherstellen der Bordsteine auf eine übliche Höhe wird das Überfahren erschweren. Wo es sinnvoll erscheint, können auch Findlinge oder andere Gestaltungselemente erreichen, dass die Fahrzeuge nur noch auf der Fahrbahn fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2014, ST 1238 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Grünanlage Am Gemeindegarten: Einfassungen wiederherstellen

23.06.2014 · Aktualisiert: 16.07.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2014, OF 1041/6 Betreff: Grünanlage Am Gemeindegarten: Einfassungen wiederherstellen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Einfassungen der Grünanlage Am Gemeindegarten, insbesondere im Bereich der Kreuzung der Straßen Am Gemeindegarten / Am Brennhaus, wieder herzustellen, gegen Überfahren zu sichern und die beschädigten Flächen der Grünanlage wieder gärtnerisch zu gestalten. Begründung: Durch langjähriges Überfahren sind die Bordsteine in den Boden gedrückt worden. Insbesondere im Bereich der oben genannten Kreuzung sind die Bordsteine quasi höhengleich zur Farbbahndecke. Dies führt dazu, dass diese Bereiche der Grünanlage noch häufiger befahren werden und die Schäden in der Grünanlage nicht verschwinden. Schon das Wiederherstellen der Bordsteine auf eine übliche Höhe wird das Überfahren erschweren. Wo es sinnvoll erscheint, können auch Findlinge oder andere Gestaltungselemente erreichen, dass die Fahrzeuge nur noch auf der Fahrbahn fahren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 08.07.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3270 2014 Die Vorlage OF 1041/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Spielplatz Am Gemeindegarten

03.06.2014 · Aktualisiert: 06.06.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2014, OF 1039/6 Betreff: Spielplatz Am Gemeindegarten Der Magistrat wird gebeten, eine Bank aus der nahegelegenen Grünanlage auf den Spielplatz Am Gemeindegarten zu verlagern. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE LINKE. FREIE WÄHLER REP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.05.2014, OF 1022/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 03.06.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 245 2014 Anregung an den Magistrat OM 3170 2014 1. Die Vorlage OF 1022/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1039/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FREIE_WÄHLER, REP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spielplatz Am Gemeindegarten

03.06.2014 · Aktualisiert: 23.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2014, OM 3170 entstanden aus Vorlage: OF 1039/6 vom 03.06.2014 Betreff: Spielplatz Am Gemeindegarten Vorgang: OIB 245/14 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, eine Bank aus der nahe gelegenen Grünanlage auf den Spielplatz Am Gemeindegarten zu verlagern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 03.06.2014, OIB 245 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2014, ST 1164 Aktenzeichen: 67 2

OF (Antrag Ortsbeirat )

Spielplatz in der Grünanlage Am Gemeindegarten: Gestaltung und Verschönerung

19.05.2014 · Aktualisiert: 06.06.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2014, OF 1022/6 Betreff: Spielplatz in der Grünanlage Am Gemeindegarten: Gestaltung und Verschönerung Der Magistrat wird beauftragt, den Spielplatz in der Grünanlage Am Gemeindegarten mit Spielgeräten auszustatten. Dabei erfolgt eine Abstimmung mit der zuständigen Kinderbeauftragten. Für diese Maßnahme sind aus dem Ortsbeirats-Budget bis zu 10 000 Euro zu entnehmen. Begründung: Seit vielen Jahrzehnten ist ein Spielplatz Teil der Grünanlage entlang der Straße Am Gemeindegarten. Zur Zeit besteht der Spielplatz nur noch aus einem Sandkasten ohne jegliche Spielgeräte. Für die vielen in der Nähe wohnenden Kinder befinden sich die nächst gelegenen Spielplätze am Mainufer oder jenseits der Bahnlinie. Daher gibt es einen Bedarf für einen auch mit Spielgeräten ausgestatteten Spielplatz. Dabei sind solche Spielgeräte auszuwählen, die sich durch Robustheit auszeichnen und nicht Personen zum Verweilen veranlassen, die sich dort nicht im Sinne der Grünflächensatzung verhalten. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 03.06.2014, OF 1039/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 03.06.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 245 2014 Anregung an den Magistrat OM 3170 2014 1. Die Vorlage OF 1022/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1039/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Wohnsituation in der Arbeiterwohnheimanlage in der Erzbergerstraße/Schöffenstraße

21.01.2014 · Aktualisiert: 13.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 21.01.2014, OA 455 entstanden aus Vorlage: OF 898/6 vom 29.12.2013 Betreff: Wohnsituation in der Arbeiterwohnheimanlage in der Erzbergerstraße/Schöffenstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Seit wann ist dem Magistrat die Situation in dieser Arbeiterwohnheimanlage bekannt, und für wie viele Personen ist eine Nutzungserlaubnis maximal erteilt worden? 2. Ist es richtig, dass für dieses Areal keine Müllentsorgung durch die Stadt Frankfurt am Main erfolgt? Wenn ja, seit wann erfolgt die Entsorgung nicht durch die Stadt und wie wird die Entsorgung gelöst? 3. Wann und was unternimmt die Stadt, damit in diesen Häusern menschenwürdige Unterkünfte entstehen? 4. Was wird unternommen, damit den Bewohnern auf dem Areal eine menschenwürdige Aufenthaltsfläche zur Verfügung steht und diese nicht die umliegenden Spielplätze und Parks in den Wohnquartieren für ihre Zusammenkünfte nutzen müssen? Begründung: Eine Begründung erübrigt sich durch die Bilder in den Medien und die Beobachtungen vor Ort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2014, ST 762 Antrag vom 16.02.2015, OF 1277/6 Anregung vom 10.03.2015, OA 612 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 29.01.2014 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.02.2014, TO I, TOP 53 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 455 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) 27. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 20.02.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 455 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4250, 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 17.02.2014 Aktenzeichen: 63 0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Wohnsituation in der Arbeiterwohnheimanlage in der Erzbergerstraße/Schöffenstraße

29.12.2013 · Aktualisiert: 29.01.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2013, OF 898/6 Betreff: Wohnsituation in der Arbeiterwohnheimanlage in der Erzbergerstraße/Schöffenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, mitzuteilen: 1. Seit wann ist dem Magistrat die Situation in dieser Arbeiterwohnheimanlage bekannt und für wie viele Personen maximal ist eine Nutzungserlaubnis erteilt worden? 2. Ist es richtig, dass für dieses Areal keine Müllentsorgung durch die Stadt Frankfurt am Main erfolgt? Wenn ja, seit wann erfolgt die Entsorgung nicht über die Stadt und wie wird die Entsorgung gelöst? 3. Wann und Was unternimmt die Stadt, damit in diesen Häusern menschenwürdige Unterkünfte entstehen? 4. Was wird unternommen, damit den Bewohnern auf ihrem Areal eine menschenwürdige Aufenthaltsfläche zur Verfügung steht und diese nicht die umliegenden Spielplätze Parks in den Wohnquartieren für ihre Zusammenkünfte nutzen müssen? Begründung: Erübrigt sich durch die Bilder in den Medien und Beobachtungen vor Ort. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 455 2014 Die Vorlage OF 898/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Bewohnerparken im Gebiet Griesheim-Süd

10.09.2012 · Aktualisiert: 02.10.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2012, OF 493/6 Betreff: Bewohnerparken im Gebiet Griesheim-Süd Der Ortsbeirat 6 bittet den Magistrat, in Griesheim südlich der Bahnlinie auf folgenden Straßenzügen Anwohnerparken einzurichten: Autogenstraße zwischen Alter Falter Straße und Taläckerstraße, Fabriciusstraße und die Linkstraße zwischen Obere Rützelstraße und Taläckerstraße, Hartmannsweilerstraße zwischen Alte Falterstraße und Auf der Beun, Am Gemeindegarten komplett, Obere Rützelstraße zwischen Linkstraße und Am Gemeindegarten, Jungmannstraße und Auf der Beun zwischen Hartmannsweilerstraße und Autogenstraße, Taläckerstraße zwischen Linkstraße und Autogenstraße Begründung: Die Idee wurde von einem Anwohner an den Ortsbeirat heran getragen. Dieser kritisiert, dass durch den Wegfall kostenloser Parkflächen am Bahnhof der Parkdruck durch Pendler, die ihr Auto in der Nähe des Bahnhofs abstellen, um mit der S-Bahn weiter zu fahren, zugenommen hat. Diese Beobachtung kann durch den Antragsteller bestätigt werden. Die Anwohner haben es zunehmend schwer, noch einen Parkplatz für ihr Auto zu finden. Der Griesheimer Bahnhof liegt mitten in einem Wohngebiet und ist als "Park and Ride" Station aus diesem Grund ungeeignet. Die Einführung von Anwohnerparken hat sich in anderen Gebieten, zum Beispiel in Höchst, sehr gut bewährt und ist dort nicht mehr wegzudenken. Man sollte diese Regelung auch in Griesheim einführen. Die aufgeführten Straßen liegen im Umfeld des Bahnhofs. Der Anwohner hat hier offensichtlich sehr gut beobachtet und recherchiert. Man kann sich diesen Beobachtungen nur anschließen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 25.09.2012, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 493/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) bei Enthaltung REP und FDP

Partei: GRÜNE

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Sicherheit am Bahndamm Griesheim entlang des Schwarzen Wegs

12.06.2012 · Aktualisiert: 12.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 12.06.2012, OA 208 entstanden aus Vorlage: OF 400/6 vom 23.05.2012 Betreff: Sicherheit am Bahndamm Griesheim entlang des Schwarzen Wegs Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen oder aber die Deutsche Bahn aufzufordern, die seit Jahren verrosteten und gebrochenen Eisenbegrenzungen zum Bahndamm zu entfernen und durch ein neues Zaunsystem, welches das Überqueren der Gleisanlagen unmöglich macht, zu ersetzen. Begründung: Seit Jahren ist die Eisenbegrenzung verrostet und gebrochen. Außerdem nutzen Fußgänger aus dem südlichen Griesheim den Bahndamm gesetzeswidrig als Abkürzung. Kinder und Jugendliche machen dies zwischenzeitlich nach. Hier hat die Stadt und die Bahn eine Fürsorgepflicht. Diese Gefahrenquelle muss geschlossen werden. Aus diesem Grunde muss schnellstens eine Situation geschaffen werden, die zum einen die verrostete und kaputte Begrenzung beseitigt und zum anderen die Querung des Bahndamms für Fußgänger unterbindet. Der angrenzende Schwarze Weg, der parallel zum Schwarzerlenweg verläuft, ist ein von Fußgängern und Fahrradfahrern viel genutzter Weg. Sobald es dunkel wird, liegt er völlig im Finsteren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2013, ST 470 Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1426 Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 530 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 20.06.2012 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.08.2012, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 208 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme) 18. Sitzung der KAV am 24.09.2012, TO II, TOP 163 Beschluss: Der Vorlage OA 208 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 1938, 12. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 28.08.2012 Aktenzeichen: 69

OF (Antrag Ortsbeirat )

Sicherheit am Bahndamm Griesheim entlang des Schwarzen Wegs

23.05.2012 · Aktualisiert: 20.06.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2012, OF 400/6 Betreff: Sicherheit am Bahndamm Griesheim entlang des Schwarzen Wegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, entweder selbst oder die Verantwortlichen der Deutschen Bahn seiner bzw. ihrer Sicherungspflicht nachzukommen und die seit Jahren verrosteten und gebrochenen Eisenbegrenzungen zum Bahndamm zu entfernen und durch ein neues Zaunsystem, welches das Überqueren der Gleisanlagen unmöglich macht, zu installieren. Bei dieser Gelegenheit wird der Magistrat ferner aufgefordert, den Schwarzen Weg, der als Verbindungsweg zum Bahnhof und ins südliche Griesheim genutzt wird als auch in anderer Richtung zu den Kleingärten hinter der Autobahnbrücke, zu beleuchten. Begründung: Seit Jahren ist die Eisenbegrenzung verrostet und gebrochen. Außerdem nutzen Fußgänger aus dem südlichen Griesheim den Bahndamm gesetzeswidrig als Abkürzung. Kinder und Jugendliche machen dies zwischenzeitlich nach. Hier hat die Stadt und die Bahn eine Fürsorgepflicht. Dieser Gefahrenquelle muss geschlossen werden. Aus diesem Grunde muss hier schnellstens eine Situation geschaffen werden, die zum einen die verrostete und kaputte Begrenzung beseitigt und zum anderen die Querung des Bahndamms für Fußgänger unterbindet. Der angrenzende Schwarze Weg, der parallel zum Schwarzerlenweg läuft, ist ein von Fußgängern und Fahrradfahrern viel genutzter Weg. Sobald es dunkel wird, liegt er völlig im finsteren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 12.06.2012, TO I, TOP 10 Es besteht Einvernehmen, dass die Vorlage OF 400/6 satzweise abgestimmt wird. Beschluss: Anregung OA 208 2012 a) Der erste Satz der Vorlage OF 400/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Der zweite Satz der Vorlage OF 400/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu a) Einstimmige Annahme zu b) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme) bei Enthaltung REP

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Sind die Schwellen vor der Kreuzung Fabriciusstraße/Jungmannstraße wirklich noch notwendig?

22.07.2011 · Aktualisiert: 17.08.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2011, OF 93/6 Betreff: Sind die Schwellen vor der Kreuzung Fabriciusstraße/Jungmannstraße wirklich noch notwendig? Der Ortsbeirat 6 fragt den Magistrat: Sieht der Magistrat schwerwiegende Hindernisse, die beiden Bodenschwellen in der Fabriciusstraße vor der Kreuzung mit der Jungmannstraße entfernen zu lassen? Begründung: Der gesamte Bereich ist seit Anfang der Neunzigerjahre Tempo-30-Zone. Ausnahme war die Jungmannstraße, aufgrund der dort fahrenden Buslinie. Später wurde dann aber auch die Jungmannstraße mit Tempo 30 verkehrsberuhigt, was auch sehr sinnvoll ist. Um den Verkehrsbetrieben etwas entgegen zu kommen, wurde aber die Rechts-vor-links-Regelung, die sonst in Tempo-30-Zonen üblich ist, an dieser Kreuzung nicht eingeführt. Die Jungmannstraße hat weiter Vorfahrt, damit die von links kommenden Busse nicht auch noch anhalten müssen. Auch dies ist sinnvoll. Nur war man dann damals seitens der Ämter sehr vorsichtig und baute zwei ziemlich große Schwellen in die Fabriciusstraße vor die Kreuzung, damit nun bloß kein Autofahrer die Vorfahrt (Stopp-Schilder!) übersehen kann. Dabei ist die Fabriciusstraße durch beiderseitig parkende Fahrzeuge sehr eng, so dass nicht schnell gefahren werden kann, ein durchgezogener weißer Strich und die die Vorfahrtsschilder sind eigentlich nicht zu übersehen, und die Schwellen sind schon extrem hoch geraten und belasten Autofahrer, Anwohner und sind auch für Radfahrer recht unangenehm. Nachdem sich die Verkehrsführung nun über so viele Jahre eingespielt hat, könnte man eigentlich auf diese Schwellen verzichten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 09.08.2011, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 93/6 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kinderhaus Griesheim behutsam sanieren!

25.08.2009 · Aktualisiert: 28.11.2011

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.08.2009, OM 3468 entstanden aus Vorlage: OF 1254/6 vom 08.08.2009 Betreff: Kinderhaus Griesheim behutsam sanieren! Das Kinderhaus Griesheim in der Linkstraße ist seit vielen Jahren eine bewährte und gut funktionierende Einrichtung. Das Kinderhaus leistet gute Arbeit, die allgemein anerkannt wird. Trotz seiner Lage mitten im Wohngebiet war es dabei nie Auslöser von irgendwelchen Beschwerden. Entsprechend diesem guten Ruf wurde das Kinderhaus Griesheim in den letzten Jahren auch durch etliche Spenden von Institutionen aus dem Stadtteil unterstützt. Es ist bekannt, dass der Magistrat plant, das Kinderhaus zu sanieren. Dies war auch Gegenstand eines umfangreichen Fragenkatalogs seitens des Ortsbeirats an den Magistrat, der in der 34. Sitzung des Ortsbeirats 6 am 23.06.2009 auf den Weg gebracht wurde. Nun aber wurde bekannt, dass seitens des Magistrats der Stadt Frankfurt verstärkt an der Konzeption und Planung eines Neubaus gearbeitet wird. Das Gebäude soll nach diesen Überlegungen komplett abgerissen und wesentlich größer und klotziger wieder aufgebaut werden. Dadurch würde die bisherige Konzeption über den Haufen geworfen, viele über Jahre gewachsene Bestandteile, wie Teile des von den Kindern gepflegten Gartens, würden entfallen. Auch zwei sehr große Laubbäume entlang der Linkstraße müssten gefällt werden. Diese Planungen erscheinen höchst problematisch und würden die bewährte Konzeption des Kinderhauses sowie seine Einbindung in die Umgebung des Stadtteils gefährden. Der Magistrat wird gebeten, die anstehenden Entscheidungen über die Sanierung des Kinderhauses Griesheim nicht ohne Beteiligung des Ortsbeirates zu treffen. Begründung: Das Kinderhaus Griesheim - seit 1986 kommunalisiert und seit 1999 in direkter städtischer Trägerschaft - ist derzeit keineswegs in einem schlechten Zustand, im Gegenteil, mit Geldern der Stadt Frankfurt, aber auch mit Spenden aus dem Stadtteil wurde dort in den letzten Jahren viel für die Kinder getan. Verbesserungswürdig ist sicher die Wärmedämmung, insbesondere unter dem Dach. Einer behutsamen Sanierung würde also jeder vernünftige Mensch zustimmen. Es wäre jedoch katastrophal, wenn allein aufgrund der Möglichkeit, Gelder aus dem Konjunkturprogramm verwenden zu können, über das Ziel hinausgeschossen und ein klotziger Neubau hingestellt werden würde. Ein Kinderhaus mitten in einem Wohngebiet berührt die Belange der Menschen vor Ort in größtem Maße, deswegen sollte der Ortsbeirat unbedingt in die Entscheidungen eingebunden werden, bevor diese unumstößlich feststehen! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.11.2009, ST 1545 Aktenzeichen: 51

OA (Anregung Ortsbeirat)

Aufnahme der im Eigentum der Wohnheim GmbH befindlichen Siedlung Griesheim-Süd, Am Schafberg, in das .Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft. (ehemals .Frankfurt - Soziale Stadt - Neue Nachbarschaften.)

23.06.2009 · Aktualisiert: 10.01.2012

S A C H S T A N D : Anregung vom 23.06.2009, OA 924 entstanden aus Vorlage: OF 1221/6 vom 04.06.2009 Betreff: Aufnahme der im Eigentum der Wohnheim GmbH befindlichen Siedlung Griesheim-Süd, Am Schafberg, in das "Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft" (ehemals "Frankfurt - Soziale Stadt - Neue Nachbarschaften") Vorgang: OA 276/07 OBR 6; B 353/07 Zwischenbescheid des Magistrats vom 24.11.2009 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Gebiet "Am Schafberg" in Griesheim-Süd in das "Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft" zum Januar 2010 aufzunehmen. Begründung: Das Gebiet "Am Schafberg" gehört zu den Gebieten in den westlichen Stadtteilen, die dringend einer Hilfestellung bedürfen, um die gesellschaftliche Balance wieder zu erlangen. Die Fallzahlen des Sozialrathauses Gallus belegen dies eindeutig. Bereits bei der Entscheidung, im Jahr 2006 in Griesheim-Nord ein solches Projekt einzurichten, stand das Gebiet "Am Schafberg" in Griesheim-Süd als Alternative zur Abstimmung. Die Stadt entschied sich letztlich für Griesheim-Nord. Die Förderung hat sich in Griesheim-Nord außerordentlich bewährt und ist ein gutes Beispiel, wie positive Kräfte in der Stadtteilgesellschaft zum Wohle aller aktiviert werden können. Eine solche Einrichtung wird von verschiedenen Institutionen im Stadtteil getragen. Der ehemalige Sozialdezernent Uwe Becker hatte sich im Rahmen einer Haushaltsdiskussion im Jahr 2006 für dieses Quartier ausgesprochen, wie auch der Ortsbeirat mit seiner Anregung vom 16.01.2007, OA 276. Der Magistrat hat am 01.06.2007 mit der Vorlage B 353 den Bedarf der Siedlung "Auf dem Schafberg" zwar anerkannt, jedoch wegen der begrenzten Mittel damals nicht berücksichtigt. Da das Programm Griesheim-Nord aller Voraussicht nach in diesem Jahr ausläuft, wäre es gut und sinnvoll, wenn nahtlos ein Folgeprogramm in dem großen Stadtteil Griesheim eingerichtet werden würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2010, B 158 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 01.07.2009 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung der KAV am 24.08.2009, TO II, TOP 58 Beschluss: Der Vorlage OA 924 wird zugestimmt. 33. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 03.09.2009, TO I, TOP 64 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 924 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Prüfung und Berichterstattung) NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.09.2009, TO II, TOP 75 Beschluss: Die Vorlage OA 924 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE., FAG, Freie Wähler, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 37. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 21.01.2010, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 924 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler Beschlussausfertigung(en): § 6720, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009 § 7438, 37. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 21.01.2010 Aktenzeichen: 92 42

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