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Meine Nachbarschaft: Mulanskystraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Falkstraße/Basaltstraße

19.08.2019 · Aktualisiert: 21.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4961 entstanden aus Vorlage: OF 868/2 vom 02.08.2019 Betreff: Kreuzung Falkstraße/Basaltstraße Der Magistrat wird gebeten, die bereits schraffierten Kurvenbereiche der Kreuzung auch an den beiden Ecken, die noch nicht durch Poller gesichert sind, durch das Aufstellen von Fahrradbügeln gegen Zuparken zu sichern. Begründung: Selbsterklärend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2021 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Kreuzung Falkstraße/Basaltstraße

02.08.2019 · Aktualisiert: 28.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2019, OF 868/2 Betreff: Kreuzung Falkstraße/Basaltstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die bereits schraffierten Kurvenbereiche der Kreuzung auch an den beiden Ecken, die noch nicht durch Poller gesichert sind, durch das Aufstellen von Fahrradbügeln gegen Zuparken zu sichern. Begründung: Selbsterklärend. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4961 2019 Die Vorlage OF 868/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Die Stadt vom Grün her denken: Begrünung der Straßenbahngleise in der Adalbertstraße und Gräfstraße

02.08.2019 · Aktualisiert: 28.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2019, OF 874/2 Betreff: Die Stadt vom Grün her denken: Begrünung der Straßenbahngleise in der Adalbertstraße und Gräfstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob eine Begrünung (Rasengleis) der Bahngleise in der Adalbert- und Gräfstraße, Abschnitt zwischen Kreuzung Adalbert-, Nauheimer- Schloßstraße und Kreuzung Gräf-, Sophienstraße) möglich und sinnvoll wäre. Ebenso wird um eine Schätzung der Kosten einer solchen Maßnahme gebeten. Begründung: Zwar wurde im Zuge der Sanierung Bockenheims (1978-1995) die gesamte Gebäudefront auf der nördlichen Seite der Adalbertstraße um mehrere Meter zurückgenommen, um den Gleiskörper in heutiger Form erst zu ermöglichen, dennoch ist eine trennende Wirkung nicht von der Hand zu weisen. Eine Begrünung wäre daher nicht nur eine optische Aufwertung, sondern auch eine sehr gute Maßnahme der sommerlichen Überwärmung entgegenzuwirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1388 2019 Die Vorlage OF 874/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "(Rasengleis)" ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und Piraten gegen FDP, LINKE. und BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradständer Konrad-Broßwitz-Straße/Florastraße

17.06.2019 · Aktualisiert: 23.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2019, OM 4778 entstanden aus Vorlage: OF 835/2 vom 29.05.2019 Betreff: Fahrradständer Konrad-Broßwitz-Straße/Florastraße Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Konrad-Broßwitz-Straße/Ecke Florastraße Fahrradständer aufzustellen und ggf. die rot-weißen Poller zu ersetzen . Dabei ist die Durchlässigkeit für Fußgänger zu beachten. Begründung: Der wachsende Fahrradverkehr benötigt mehr Platz, nicht nur der fließenden Fahrradverkehr, sondern auch der ruhende Fahrradverkehr. Der vorgesehene Bereich ist bereits abgepollert und kann durch Fahrradbügel ersetzt bzw. ergänzt werden, wobei der Austausch der rot-weißen Poller aufgrund ihres Alters angebracht wäre (siehe Bild). . Bild: (c) A. Völker Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1814 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat )

Kita 133 in der Falkstraße

11.06.2019 · Aktualisiert: 27.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2019, OF 851/2 Betreff: Kita 133 in der Falkstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche genauen (Teil-) Flächen des Schulhofes der Sophienschule (zukünftig IGS 16) die Kita 133 in der Falkstraße 39 im kommenden Schuljahr 2019/20 als Außenfläche weiterhin nutzen kann, und welche Flächen anschließend ab Sommer 2020 noch zur Verfügung stehen. Anstelle einer schriftlichen Berichterstattung kann der Magistrat auch einen gemeinsamen Vor-Ort-Termin mit Kita und Ortsbeirat 2 durchführen. Organisation und Terminabstimmung kann auf Wunsch über den OBR 2 erfolgen. Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1323 2019 Die Vorlage OF 851/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Fahrradständer Konrad-Broßwitz-Straße/Florastraße

29.05.2019 · Aktualisiert: 27.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2019, OF 835/2 Betreff: Fahrradständer Konrad-Broßwitz-Straße/Florastraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: an der Kreuzung Konrad-Broßwitz-Straße Ecke Florastraße Fahrradständer aufzustellen und ggf. die rot-weißen Poller ersetzen. Dabei ist die Durchlässigkeit für Fußgänger zu beachten. Begründung: Der wachsende Fahrradverkehr benötigt mehr Platz, nicht nur der Fahrradverkehr, sonder auch der ruhende Fahrradverkehr. Der vorgesehene Bereich ist bereits abgepollert und kann durch Fahrradbügel ersetzt, bzw. ergänzt werden. Wobei der Austausch der rot-weißen Poller aufgrund ihres Alters angebracht wäre (siehe Bild). . Bild: (c) A. Völker Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO II, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4778 2019 Die Vorlage OF 835/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baumnachpflanzungen in der Ginnheimer Landstraße

25.03.2019 · Aktualisiert: 19.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2019, OM 4488 entstanden aus Vorlage: OF 769/2 vom 08.03.2019 Betreff: Baumnachpflanzungen in der Ginnheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass die in der Ginnheimer Landstraße im Bereich zwischen Franz-Rücker-Allee und Sophienstraße gefällten Bäume adäquat ersetzt werden. Hierzu wird der Magistrat gebeten, zu den nachfolgend vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen zu prüfen und zu berichten: - Einrichtung von Parkbuchten im jetzt baumlosen Bereich, dadurch wird Quer- bzw. Längsparken ermöglicht; - die hierdurch im jetzigen öffentlichen Parkraum gewonnene Fläche soll einen Ersatzstandort für die gefällten Bäume bieten; - im Bereich der neuen Parkfläche wird durch Rasengitter die gegebene Versickerungsfähigkeit erhalten bzw. vergrößert; - Anbringung von Baumschutzringen/Fahrradanlehnbügeln; - für die entsprechenden Maßnahmen ist gegebenenfalls auch die gegenüberliegende Straßenseite einzubeziehen. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, in seiner Stellungnahme auch eine Schätzung vorzunehmen, wie sich die Zahl der Parkplätze durch eine Umsetzung der Maßnahmen verändern würde. Der Magistrat wird weiter gebeten, darauf vorbereitet zu sein, dass sich entlang der Ginnheimer Landstraße/Ginnheimer Straße analoge Erfordernisse ergeben könnten. Begründung: Im Nachgang zu den 2018 vorgenommenen Baumfällungen fand am 23.01.2019 ein Vor-Ort-Termin mit Anwohnern, Vertretern des Grünflächenamtes und Ortsbeiratsmitgliedern statt. Dabei kristallisierten sich die oben skizzierten Maßnahmen als wünschenswert heraus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1183 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Baumnachpflanzungen in der Ginnheimer Landstraße

08.03.2019 · Aktualisiert: 03.04.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.03.2019, OF 769/2 Betreff: Baumnachpflanzungen in der Ginnheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass die in der Ginnheimer Landstraße im Bereich zwischen Franz-Rücker-Allee und Sophienstraße gefällten Bäume adäquaten Ersatz erhalten. Hierzu wird um prüfen und berichten der nachfolgend vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen gebeten: - Die Einrichtung von Parkbuchten im jetzt baumlosen Bereich ermöglicht Quer- bzw. Längsparken. - Die hierdurch im jetzigen öffentlichen Parkraum gewonnene Fläche bildet einen Ersatzstandort für die gefällten Bäume. - Im Bereich der neuen Parkfläche wird durch Rasengitter die gegebene Versickerungsfähigkeit erhalten bzw. vergrößert. - Anbringung von Baumschutzringen/Fahrradanlehnbügel. - Das für die entsprechende Maßnahmen gegebenenfalls auch die gegenüberliegende Straßenseite einbezogen wird. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, in seiner Stellungnahme auch eine Schätzung vorzu-nehmen, wie sich die Zahl der Parkplätze durch eine Umsetzung der Maßnahmen verändern würde. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, darauf vorbereitet sein, dass sich entlang der Ginnheimer Landstraße/Ginnheimer Straße analoge Erfordernisse ergeben könnten. Begründung: Im Nachgang zu den 2018 vorgenommenen Baumfällungen fand am 23.01.2019 ein Vor-Ort-Termin mit Anwohnern, Vertretern des Grünflächenamts und Ortsbeiratsmitgliedern statt. Dabei kristallisierten sich die oben skizzierten Maßnahmen als wünschenswert heraus. Antragsteller: CDU GRÜNE FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO II, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4488 2019 Die Vorlage OF 769/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, FDP, LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Freies Parken dank Personalmangel im Ordnungsamt?

18.02.2019 · Aktualisiert: 21.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2019, OM 4260 entstanden aus Vorlage: OF 753/2 vom 01.02.2019 Betreff: Freies Parken dank Personalmangel im Ordnungsamt? Vorgang: OM 4127/19 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Personaldecke des Ordnungsamtes soweit zu stärken, dass widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, insbesondere in Halteverbotszonen, abgeschleppt werden; 2. im Falle, dass Ziffer 1. nicht entsprochen wird, zu prüfen und berichten, welche alternative Strategie verfolgt wird, um das Zuparken von Halteverbotszonen nachhaltig zu unterbinden; 3. mitzuteilen, welche Indikatoren er für eine Beurteilung des Erfolgs seiner Strategie heranzieht und wie er damit definiert, ab wann die Strategie als erfolgreich beurteilt wird; 4. mitzuteilen, er seine Strategie aufgrund dieser Indikatoren derzeit beurteilt; 5. mitzuteilen, welche Alternativen er sieht, sollte sich das Ergebnis der Beurteilung zukünftig als nicht erfolgreich herausstellen. Begründung: In letzter Zeit häufen sich Berichte von Anwohnerinnen und Anwohnern über abgestellte Fahrzeuge an sensiblen Stellen (Gehwege, Radwege, Feuerwehrzufahrten, Kreuzungsbereiche). In diesem Zusammenhang wird von vielen Anwohnerinnen und Anwohnern weiter berichtet, dass das Ordnungsamt auf telefonische Meldung dieser Fahrzeuge wegen Personalmangels keine Abschleppungen veranlassen könne. Als Beispiel in jüngster Zeit sei die Anregung OM 4127 zur Kreuzung Hedwig-Dransfeld-Straße/Sophienstraße genannt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4127 Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2019, ST 1969 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Freies Parken dank Personalmangel im Ordnungsamt?

01.02.2019 · Aktualisiert: 27.02.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2019, OF 753/2 Betreff: Freies Parken dank Personalmangel im Ordnungsamt? Vorgang: OM 4127/19 OBR 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten 1. die Personaldecke des Ordnungsamtes soweit zu stärken, dass widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge insbesondere in Halteverbotszonen abgeschleppt werden. 2. im Falle, dass 1. nicht entsprochen wird, zu prüfen und berichten, welche alternative Strategie verfolgt wird, um das Zuparken von Halteverbotszonen nachhaltig zu unterbinden. 3. welche Indikatoren der Magistrat für eine Beurteilung des Erfolgs seiner Strategie heranzieht und wie der Magistrat damit definiert, ab wann die Strategie als erfolgreich beurteilt wird. 4. wie der Magistrat seine Strategie aufgrund dieser Indikatoren derzeit beurteilt. 5. welche Alternativen der Magistrat sieht, sollte sich die Beurteilung zukünftig als nicht erfolgreich herausstellen. Begründung: In letzter Zeit häufen sich Berichte von Anwohner*innen über abgestellte Fahrzeuge an sensiblen Stellen (Gehwege, Radwege, Feuerwehrzufahrten, Kreuzungsbereiche). In diesem Zusammenhang wird von vielen Anwohner*innen weiter berichtet, dass das Ordnungsamt auf telefonische Meldung dieser Fahrzeuge wegen Personalmangels keine Abschleppungen veranlassen könne. Als Beispiele jüngster Zeit seien die OM 4127 zur Kreuzung Hedwig-Dransfeld-Straße/Sophienstraße sowie die OF zur Feuerwehrzufahrt der Fürstenberger Straße 168 aus dieser Sitzung genannt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4127 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 18.02.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4260 2019 Die Vorlage OF 753/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD, 1 FDP und LINKE.

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich der Sophienstraße und der Hedwig-Dransfeld-Straße

21.01.2019 · Aktualisiert: 25.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4127 entstanden aus Vorlage: OF 738/2 vom 04.01.2019 Betreff: Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich der Sophienstraße und der Hedwig-Dransfeld-Straße Der Magistrat wird gebeten, den Kreuzungsbereich der Sophienstraße und der Hedwig-Dransfeld-Straße gegen Zuparken zu sichern, um die Verkehrssicherheit, insbesondere mit Blick auf die Schulwegnutzung zum Auslagerungsstandort der Franckeschule, sicherzustellen. Begründung: Hinweis der Kinderbeauftragten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 01.02.2019, OF 753/2 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2019, OM 4260 Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2019, ST 803 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Hedwig-Dransfeld-Straße noch grüner gestalten

21.01.2019 · Aktualisiert: 29.01.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2019, OF 741/2 Betreff: Hedwig-Dransfeld-Straße noch grüner gestalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat befürwortet nach einem Ortstermin und Kenntnis der eingeholten Gutachten die Fällung der vier Platanen an der Hedwig-Dransfeld-Straße neben der Frauenfriedenskirche. Der Magistrat wird gebeten, danach so viele Bäume wie möglich im Bereich des nördlichen Gehwegs der Hedwig-Dransfeld-Straße zwischen Franz-Rücker-Allee und Georg-Speyer-Straße als Ersatz anzupflanzen. Die römisch-katholische Gemeinde Frauenfrieden hat sich bereits angeboten, für einen Teil der Bäume die Patenschaften zu übernehmen. Begründung: Wenn die vier Bäume gefällt werden müssen, da sie dem Kirchengebäude Schaden zufügen, so soll möglichst viel Ersatz geschaffen werden für den die Kirchengemeinde gern die Patenschaften übernehmen möchte.

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hedwig-Dransfeld-Straße noch grüner gestalten

21.01.2019 · Aktualisiert: 25.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4126 entstanden aus Vorlage: OF 741/2 vom 21.01.2019 Betreff: Hedwig-Dransfeld-Straße noch grüner gestalten Der Ortsbeirat befürwortet nach einem Ortstermin und Kenntnis der eingeholten Gutachten die Fällung der vier Platanen an der Hedwig-Dransfeld-Straße neben der Frauenfriedenskirche. Der Magistrat wird gebeten, danach so viele Bäume wie möglich im Bereich des nördlichen Gehwegs der Hedwig-Dransfeld-Straße zwischen Franz-Rücker-Allee und Georg-Speyer-Straße als Ersatz anzupflanzen. Die römisch-katholische Gemeinde Frauenfrieden hat sich bereits angeboten, für einen Teil der Bäume die Patenschaften zu übernehmen. Begründung: Wenn die vier Bäume gefällt werden müssen, da sie dem Kirchengebäude Schaden zufügen, so soll möglichst viel Ersatz geschaffen werden, für den die Kirchengemeinde gern die Patenschaften übernehmen möchte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2019, ST 802 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich der Sophienstraße und der Hedwig-Dransfeld-Straße

04.01.2019 · Aktualisiert: 29.01.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2019, OF 738/2 Betreff: Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich der Sophienstraße und der Hedwig-Dransfeld-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Kreuzungsbereich Sophienstraße / Ecke Hedwig-Dransfeld-Straße gegen Zuparken zu sichern, um die Verkehrssicherheit insbesondere mit Blick auf die Schulwegnutzung zum Auslagerungsstandort der Franckeschule sicherzustellen. Begründung: Hinweis der Kinderbeauftragten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 21.01.2019, TO II, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4127 2019 Die Vorlage OF 738/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulwegsicherung Franckeschule

10.09.2018 · Aktualisiert: 03.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2018, OM 3599 entstanden aus Vorlage: OF 639/2 vom 21.08.2018 Betreff: Schulwegsicherung Franckeschule Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob zur Schulwegsicherung während der Dauer der Auslagerung der Franckeschule an der Kreuzung Sophienstraße/Ginnheimer Landstraße Verkehrsschilder montiert werden sollten, die auf Schülerinnen und Schüler hinweisen. Begründung: Zu Beginn des letzten Schuljahres wurden vermutlich von Eltern gedruckte Plakate aufgehängt, anstelle derer offizielle Verkehrsschilder aufgehängt werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2202 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Schulwegsicherung Franckeschule

21.08.2018 · Aktualisiert: 13.09.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2018, OF 639/2 Betreff: Schulwegsicherung Franckeschule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob zur Schulwegsicherung während der Dauer der Auslagerung der Franckeschule an der Kreuzung Sophienstraße/Ginnheimer Landstraße Verkehrsschilder montiert werden sollten, die auf Schülerinnen und Schüler hinweisen. Begründung: Zu Beginn des letzten Schuljahres wurden vermutlich von Eltern gedruckte Plakate aufgehängt, anstelle derer offizielle Verkehrsschilder aufgehängt werden könnten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO II, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3599 2018 Die Vorlage OF 639/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aus eng mach weit, so entsteht Sicherheit!

13.08.2018 · Aktualisiert: 03.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3508 entstanden aus Vorlage: OF 606/2 vom 27.07.2018 Betreff: Aus eng mach weit, so entsteht Sicherheit! Der Magistrat wird gebeten, den Überweg über die Gräfstraße an der Kreuzung mit der Sophienstraße derart baulich zu verändern, dass ein Aufenthalt auf der Mittelinsel gefahrlos möglich ist. Hierbei ist besonders zu prüfen, ob zu diesem Zweck die zweite Fahrspur der Gräfstraße in diesem Bereich (auf einer Länge von circa drei Meter) zugunsten der Verbreiterung der Mittelinsel verwendet werden kann, was zusätzlich den Nebeneffekt der Verkehrsberuhigung hätte. Benötigt wird die zweite Spur an dieser Stelle nicht, da von keiner Seite zweispurig in die Gräfstraße eingefahren werden darf. Sollten diese Maßnahmen vom Magistrat nicht befürwortet werden, so wird er gebeten, die Ampelschaltung derart zu verändern, dass man diesen Überweg in einem Zug überqueren kann. Begründung: Die Mittelinsel bildet beim Überqueren dieses Bereichs eine sehr große Gefahrenstelle, da sie extrem eng ist. Personen im Rollstuhl oder mit Rollator können dort nicht in Fahrtrichtung stehend auf die nächste Grünphase warten, von Fahrradfahrenden ganz zu schweigen. Eltern mit Kindern erleben dort sehr heikle Situationen. Da eine Veränderung der Ampelschaltung seitens des Magistrats nicht gewünscht ist, muss nun eine bauliche Veränderung erfolgen. Die Reduktion auf einen Fahrstreifen würde die Mittelinsel angemessen vergrößern und hätte den Nebeneffekt, dass Rasende, die noch schnell die rot werdende Ampel in der Ludolfusstraße überqueren, entsprechend verlangsamt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2114 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Aus eng mach weit, so entsteht Sicherheit!

27.07.2018 · Aktualisiert: 22.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2018, OF 606/2 Betreff: Aus eng mach weit, so entsteht Sicherheit! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den Überweg über die Gräfstraße an der Kreuzung mit der Sophienstraße derart baulich zu verändern, dass ein Aufenthalt auf der Mittelinsel gefahrlos möglich ist. Hierbei ist besonders zu prüfen, ob zu diesem Zwecke die zweite Fahrspur der Gräfstraße in diesem Bereich (auf einer Länge von ca. 3m) zu Gunsten der Verbreiterung der Mittelinsel verwendet werden kann, was zusätzlich den Nebeneffekt der Verkehrsberuhigung hätte. Benötigt wird die zweite Spur an dieser Stelle nicht, da von keiner Seite zweispurig in die Gräfstraße eingefahren werden darf. Sollten diese Maßnahmen vom Magistrat nicht befürwortet werden, so wird er aufgefordert, die Ampelschaltung derart zu verändern, dass man diesen Überweg in einem Zug überqueren kann. Begründung: Die Mittelinsel bildet beim Überqueren dieses Bereichs eine sehr große Gefahrenstelle, da sie extrem eng ist. Personen im Rollstuhl oder mit Rollator können dort nicht in Fahrtrichtung stehend auf die nächste Grünphase warten, von Fahrradfahrenden ganz zu schweigen. Eltern mit Kindern erleben dort sehr heikle Situationen. Da eine Veränderung der Ampelschaltung seitens des Magistrats nicht gewünscht ist, muss nun eine bauliche Veränderung erfolgen. Die Reduktion auf einen Fahrstreifen würde die Mittelinsel angemessen vergrößern und hätte den Nebeneffekt, dass Rasende, die noch schnell die rot werdende Ampel in der Ludolfusstraße überqueren, entsprechend verlangsamt werden. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO II, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3508 2018 Die Vorlage OF 606/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit in der Grempstraße

11.06.2018 · Aktualisiert: 26.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2018, OM 3333 entstanden aus Vorlage: OF 598/2 vom 07.06.2018 Betreff: Verkehrssicherheit in der Grempstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssicherheit in der Grempstraße verbessert werden kann, in der es vielfach zu Geschwindigkeitsüberschreitungen durch Autofahrer kommt, die auf der geraden Strecke stark beschleunigen. Dabei ist die Möglichkeit der Errichtung von Bodenwellen vor und nach der Einmündung Grempstraße/Konrad-Broßwitz-Straße zu berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2018, ST 1938 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2019, ST 541 Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1595 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Verkehrssicherheit in der Grempstraße

07.06.2018 · Aktualisiert: 21.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2018, OF 598/2 Betreff: Verkehrssicherheit in der Grempstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssicherheit in der Grempstraße verbessert werden kann, in der es vielfach zu Geschwindigkeitsüberschreitungen durch Autos kommt, die auf der geraden Strecke stark beschleunigen. Dabei ist die Möglichkeit der Errichtung von Bodenwellen vor und nach der Einmündung Grempstraße/Konrad-Broßwitz-Straße zu berücksichtigen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3333 2018 Die Vorlage OF 598/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Starthilfe für Schulgarten

03.05.2018 · Aktualisiert: 23.05.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2018, OF 560/2 Betreff: Starthilfe für Schulgarten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt das Konzept des Magistrats und der Franckeschule, einen Schulgarten einzurichten. Für die Gestaltung dieses Schulgartens und die Ausstattung mit gärtnerischen Kleingeräten werden aus dem Ortsbeiratsbudget als Starthilfe bis zu 1.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die Umsetzung soll in enger Absprache mit der Franckeschule erfolgen. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Franckeschule ist im pädagogischen Bereich engagiert als Musik- aber auch als Umweltschule. Diesem Anspruch möchte sie auch am Auslagerungsstandort gerecht werden. Daher wurden seitens der Schule für die Gestaltung eines Schulgartens sowie für die Beschaffung weiterer Bewegungs- und Sitzgelegenheiten bereits 2016 Mittel beantragt. Da sich die Auslagerung verzögerte, konnten diese bislang nicht abgerufen werden, eine erneute Beantragung für das kommende Schuljahr ist erfolgt. Um aber den gärtnerischen Gestaltungsprozess bereits mit der jetzigen Pflanzsaison beginnen zu können und dabei die Kinder einzubeziehen, benötigt die Schule eine Starthilfe. Gedacht ist dabei vor allem an die Errichtung und Bepflanzung von Hochbeeten sowie die Anschaffung gärtnerischer Kleingeräte für die Schulkinder, die an der weiteren Begrünung der Anlage und der Pflege der Beete beteiligt werden sollen. Geplant ist, die investiven Maßnahmen - soweit möglich - nach der Auslagerungsphase auch am Standort in der Falkstraße im Bereich nachhaltiges Umweltlernen zu nutzen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 215 2018 Die Vorlage OF 560/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Sophienstraße: Verkehrsführung neu denken

19.02.2018 · Aktualisiert: 06.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2756 entstanden aus Vorlage: OF 504/2 vom 11.02.2018 Betreff: Kreuzung Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Sophienstraße: Verkehrsführung neu denken Vorgang: OM 751/12 OBR 2; ST 798/12; OM 4020/15 OBR 2; ST 1074/15; OM 394/16 OBR 2; ST 1541/16; OM 2642/18 OBR 2; OM 2757/18 OBR 2 Der Magistrat wird beauftragt, Konzepte zu entwickeln, die längerfristig die Verkehrsführung der Kreuzung Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Sophienstraße neu ordnen. Zu denken ist hierbei etwa an eine Ampelkreuzung oder einen Kreisverkehr. Die Planungen sind mit dem Ortsbeirat 2 abzustimmen. Begründung: Neben den bereits umgesetzten oder noch umzusetzenden Maßnahmen im Rahmen der Schulwegsicherung erfordert diese Kreuzung mit ihren vielfältigen Nutzungen eine grundsätzliche Neuordnung. Das hier tagtäglich entstehende Gefährdungspotenzial durch die bekannten Defizite muss langfristig beseitigt und nicht nur temporär entschärft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.01.2012, OM 751 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 798 Anregung an den Magistrat vom 20.04.2015, OM 4020 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1074 Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 394 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1541 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2642 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2757 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1027 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitsmessungen

19.02.2018 · Aktualisiert: 04.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2757 entstanden aus Vorlage: OF 492/2 vom 02.02.2018 Betreff: Geschwindigkeitsmessungen Der Magistrat wird beauftragt, die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen der vergangenen fünf Jahre aus dem Bereich der Kreuzung Sophienstraße/Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße vorzulegen. Begründung: Nicht nur gegenüber der Presse, sondern vor allem gegenüber dem zuständigen Ortsbeirat wird das Verkehrsdezernat gebeten, über die Messungen zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.02.2018, OF 504/2 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2756 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1028 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Kreuzung Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Sophienstraße: Verkehrsführung neu denken

11.02.2018 · Aktualisiert: 02.03.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.02.2018, OF 504/2 Betreff: Kreuzung Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Sophienstraße: Verkehrsführung neu denken Vorgang: OM 751/12 OBR 2; ST 798/12; OM 4020/15 OBR 2; ST 1074/15; OM 394/16 OBR 2; ST 1541/16; OM 2642/18 OBR 2; OM 2757/18 OBR 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, Konzepte zu entwickeln, die längerfristig die Verkehrsführung der Kreuzung Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Sophienstraße neu ordnen. Zu denken ist hierbei etwa an eine Ampelkreuzung oder einen Kreisverkehr. Die Planungen sind mit dem Ortsbeirat 2 abzustimmen. Begründung: Neben den bereits umgesetzten oder noch umzusetzenden Maßnahmen im Rahmen der Schulwegsicherung erfordert diese Kreuzung mit ihren vielfältigen Nutzungen eine grundsätzliche Neuordnung. Das hier tagtäglich entstehende Gefährdungspotential durch die bekannten Defizite muss langfristig beseitigt und nicht nur temporär entschärft werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.01.2012, OM 751 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 798 Anregung an den Magistrat vom 20.04.2015, OM 4020 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1074 Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 394 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1541 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2642 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2757 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2756 2018 Die Vorlage OF 504/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 SPD und FDP

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Geschwindigkeitsmessungen

02.02.2018 · Aktualisiert: 02.03.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2018, OF 492/2 Betreff: Geschwindigkeitsmessungen Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird beauftragt dem Ortsbeirat die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen der vergangenen fünf Jahre aus dem Bereich der Kreuzung Sophienstraße/Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße vorzulegen. Begründung: Nicht nur gegenüber der Presse, sondern vor allem gegenüber dem zuständigen Ortsbeirat möge das Verkehrsdezernat über die Messungen berichten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2757 2018 Die Vorlage OF 492/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neugestaltung der beiden Spielplätze Hessenplatz und Auf der Körnerwiese

22.01.2018 · Aktualisiert: 26.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2643 entstanden aus Vorlage: OF 486/2 vom 19.01.2018 Betreff: Neugestaltung der beiden Spielplätze Hessenplatz und Auf der Körnerwiese Der Ortsbeirat 2 stimmt den in einem Ortstermin sowie in der Sitzung am 22.01.2018 vorgestellten Planungen für die Neugestaltung der Spielplätze Hessenplatz und Auf der Körnerwiese zu. Im Zusammenhang mit der Planung des Spielplatzes Auf der Körnerwiese wird der Magistrat aufgefordert, auch die umlaufenden Gehwege, die bei stärkerem Regen sehr stark verschlammen, zu sanieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2018, ST 746 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung sicherer gestalten - Schulweg muss ohne Risiko möglich sein

22.01.2018 · Aktualisiert: 26.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2642 entstanden aus Vorlage: OF 484/2 vom 19.01.2018 Betreff: Kreuzung sicherer gestalten - Schulweg muss ohne Risiko möglich sein Vorgang: OM 394/16 OBR 2; OM 2499/17 OBR 2 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zeitnah in einem Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern aus Ortsbeirat und Franckeschule (Schulleitung und Schulelternbeirat) zu erläutern, warum er es offenbar ablehnt, die Kreuzung Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Sophienstraße verkehrsberuhigt zu gestalten, um damit den Kindern der Franckeschule einen sicheren Schulweg zum Auslagerungsort der Schule zu ermöglichen; 2. da Erfahrungen vieler Betroffener zeigen, dass diese Kreuzung nicht sicher genug ist, zu berichten, wie die in einem Schulwegsicherungstermin Ende September 2017 vor Ort von Eltern, Ortsbeirätinnen und Ortsbeiräten sowie Anwohnerinnen und Anwohnern angeregten Maßnahmen, vor allem auf der Westseite der Kreuzung (beispielsweise Installierung einer Interimsampel, Fahrbahnschwellen, -markierungen), doch noch aufgegriffen werden können. Mit diesen Maßnahmen kann der Kreuzungsbereich mit seinen vom Ortsbeirat bereits mehrfach - vor allem im August 2016 (OM 394) - benannten Mängeln insgesamt verkehrssicherer gestaltet werden; 3. die nachfolgend angeführten Maßnahmen, die alle bereits vorliegen, zusätzlich und kurzfristig zu realisieren: a) Auf den Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) zur Querung der Sophienstraße ist aktiv hinzuweisen - sowohl direkt als auch im Vorfeld in der Ginnheimer Straße Ecke Ginnheimer Landstraße; b) ein Transparent (Banner "Achtung Schule" o. ä.), über die Ginnheimer Straße Ecke Ginnheimer Landstraße gespannt, soll Autofahrer aufmerksam machen; c) In diesem Zusammenhang ist die Verkehrswacht zu kontaktieren und deren Erfahrungen und Kompetenz im Hinblick auf entsprechende Hinweise zu nutzen; d) Ämtervertreterinnen und Ämtervertreter beobachten zu Schulbeginn den Ablauf sowohl der Wegenutzung als auch den Verkehrsfluss; 4. zügig einen weiteren Termin mit der VGF zu vereinbaren. Dabei soll eine mögliche Verlegung der Haltestelle des 34er Busses Richtung Kirchplatz um wenige Meter besprochen werden. Dies würde die Aufstellung einer Interimsampel, selbst bei Einsatz von Gelenkbussen, ermöglichen; 5. darüber aufzuklären, wann die auch vom Magistrat bereits 2015 als veraltet bezeichnete Ampelanlage an der Ostseite der Kreuzung erneuert wird; 6. zu erläutern, warum es dem Magistrat so schwerfällt, auf begründete Sorgen von Eltern und Ortsbeirätinnen und Ortsbeiräten in einem angemessenen Zeitraum und in adäquater Form zu reagieren; 7. den Schulweg zum Auslagerungsort der Franckeschule auf der Ginnheimer Landstraße Ecke Sophienstraße unverzüglich mit Gefahrzeichen "Kinder" oder "Schulweg" (z. B. Verkehrszeichen 136 "Kinder" nach Anlage 1 zu § 40 StVO) sowie Piktogrammen auf dem Straßenbelag, mit denen auf die Grundschule und die Tempo-30-Zone hingewiesen wird, auszustatten, um den Autoverkehr auf den Schulweg der Schülerinnen und Schüler hinzuweisen; 8. zu prüfen und berichten, ob der Schulweg zum Auslagerungsort der Franckeschule auf der Ginnheimer Landstraße Ecke Sophienstraße von Seiten der Stadt Frankfurt mit einer Geschwindigkeitsanzeige für Autofahrer ausgestattet werden kann, um dem Autoverkehr in der Tempo-30-Zone jeweils seine tatsächliche Geschwindigkeit vor Augen zu führen. Begründung: Es muss zeitnah geredet, vor allem aber auch gehandelt werden, denn bislang hat der Magistrat offiziell nicht auf die konstruktiven Anregungen der Franckeschuleltern vom 1. November 2017, unterstützt und ergänzt vom Ortsbeirat, reagiert. Eher informell über Umwege und auch nur auf Nachfrage war zu erfahren, dass das Straßenverkehrsamt die Kreuzung für sicher hält und keine weiteren Maßnahmen ergreifen will. Der Ortsbeirat hat bereits mehrfach auf Unsicherheiten und Gefahrenpunkte an dieser Kreuzung hingewiesen und im August 2016 auf zusätzliche Herausforderungen durch die Schulwegsicherung aufmerksam gemacht. Diese Einschätzungen wurden in einem Vororttermin Ende September 2017 untermauert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 394 Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2499 Antrag vom 11.02.2018, OF 504/2 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2756 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2018, ST 820 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampel-Rot beim Bushalt in der Ginnheimer Landstraße Ecke Sophienstraße

22.01.2018 · Aktualisiert: 25.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2637 entstanden aus Vorlage: OF 465/2 vom 19.12.2017 Betreff: Ampel-Rot beim Bushalt in der Ginnheimer Landstraße Ecke Sophienstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob vor den Haltestellen der Buslinie 34 auf der Ginnheimer Landstraße Ecke Sophienstraße jeweils eine Ampel installiert werden kann, die bei der Anfahrt der Busse zur Haltestelle auf Rot schaltet. Diese könnten für einen Probebetrieb auch als Interimsampel aufgestellt und bei Erfolg der Maßnahme dauerhaft installiert werden. Begründung: Mit der Auslagerung der Franckeschule an den Auslagerungsort hinter der FTG ist es dringend geboten, die Querung der Ginnheimer Landstraße an dieser Stelle weiter zu sichern. Wie schon durch frühere Anträge bemängelt, werden die Busse der Linie 34 bei ihrem Halt an dieser Stelle, trotz durchgestrichener Markierung und der mittig angebrachten Querungshilfe, sehr oft illegal und mit hoher Geschwindigkeit überholt, trotz Tempo 30. Besonders während der Spitzenverkehrszeit werden der Gegenverkehr und auch querende Fußgänger, auch zukünftige Grundschüler, durch diese Manöver gefährdet. Wie hilfreich solche Ampelschaltungen sind, zeigt sich am Beispiel der Voltastraße. An den beiden Haltestellen der Straßenbahnlinie 17 ist jeweils vor der Haltestelle eine Ampel installiert, die bei der Anfahrt der Straßenbahn auf Rot schaltet, um den Ein- und Ausstieg der Fahrgäste nicht zu gefährden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1459 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Neugestaltung der beiden Spielplätze Hessenplatz und Auf der Körnerwiese

19.01.2018 · Aktualisiert: 01.02.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2018, OF 486/2 Betreff: Neugestaltung der beiden Spielplätze Hessenplatz und Auf der Körnerwiese Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Ortsbeirat 2 stimmt der in einem Ortstermin sowie in der Sitzung am 22.01.2018 vorgestellten Planung für die Neugestaltung des Spielplatzes "Hessenplatz" zu. 2. Der Ortsbeirat 2 stimmt der in einem Ortstermin sowie in der Sitzung am 22.01.2018 vorgestellten Planung für die Neugestaltung des Spielplatzes "Auf der Körnerwiese" zu. 3. Für die Realisierung des im Zuge der Neugestaltung des Spielplatzes "Auf der Körnerwiese" vorgesehenen neuen Sitzbereichs am derzeitigen Rosenbeet stellt der Ortsbeirat 2 aus seinem Budget einen Betrag i.H.v. 10.000,- EUR für nachfolgende Maßnahmen zur Verfügung: - Abräumen sowie Bodenaustausch des Beetes; - Neuanlage der Fläche mittels Staudenmischung inkl. neuer Rosen; - Säubern der vorhandenen Beeteinfassung; - Herstellung der wassergebundenen Wegedecke inkl. Randeinfassung inkl. der erforderlichen Boden- und Tragschichtarbeiten; - Einbau von drei seniorengerechten Sitzbänken; - Eingrünung der Sitzgelegenheit; - Überarbeitung der umliegenden Rasenflächen. Begründung: Die Gesamtfläche "Auf der Körnerwiese" erhält so eine höhere Aufenthaltsqualität für alle Generationen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 29 Die BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, an die Ziffer 2. folgenden Halbsatz anzufügen: "mit der Maßgabe, den Seniorensitzbereich am Rosenbeet zu einem vollen Kreis mit drei zusätzlichen Bänken zu erweitern und die Bänke Rückseitig mit Büschen abzuschirmen." Auf Wunsch der BFF wird Ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 170 2018 Anregung an den Magistrat OM 2643 2018 1. Die Ziffer 1. der Vorlage OF 486/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Der Geschäftsordnungsantrag der BFF wird abgelehnt. 3. Die Ziffer 2. der Vorlage OF 486/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Magistrat gebeten wird, die umlaufenden Gehwege, die bei stärkerem Regen sehr stark verschlammen, zu sanieren. 4. Die Ziffer 3. der Vorlage OF 486/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1.: CDU, SPD, 3 GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) zu 2.: CDU, SPD, 2 GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Annahme) bei zwei Enthaltungen GRÜNE zu 3. und 4.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Ablehnung)

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., Piraten

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Kreuzung sicherer gestalten - Schulweg muss ohne Risiko möglich sein

19.01.2018 · Aktualisiert: 01.02.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2018, OF 484/2 Betreff: Kreuzung sicherer gestalten - Schulweg muss ohne Risiko möglich sein Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, - zeitnah in einem Gespräch mit Vertreter*innen aus Ortsbeirat und Franckeschule (Schulleitung und Schulelternbeirat) zu erläutern, warum er es offenbar ablehnt, die Kreuzung Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Sophienstraße verkehrsberuhigt zu gestalten, um damit den Kindern der Franckeschule einen sicheren Schulweg zum Auslagerungsort der Schule zu ermöglichen. - Erfahrungen vieler Betroffener zeigen, diese Kreuzung ist nicht sicher genug. Zu besprechen ist daher unbedingt, wie die in einem Schulwegsicherungstermin Ende September 2017 vor Ort von Eltern, Ortsbeirät*innen und Anwohner*innen angeregten Maßnahmen, vor allem auf der Westseite der Kreuzung (bspw. Installierung einer Interimsampel, Fahrbahnschwellen, -markierungen), doch noch aufgegriffen werden können. Mit diesen Maßnahmen kann der Kreuzungsbereich mit seinen vom Ortsbeirat bereits mehrfach - vor allem im August 2016 (OM 394) - benannten Mängeln insgesamt verkehrssicherer gestaltet werden. - Alle diese Vorschläge liegen bereits auf dem Tisch. Zusätzlich sind kurzfristig zu realisierende Maßnahmen umzusetzen: 1. Auf den Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) zur Querung der Sophienstraße ist aktiv hinzuweisen - sowohl direkt als auch im Vorfeld in der Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße. 2. Ein Transparent (Banner "Achtung Schule"o. ä.), über die Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße gespannt, soll Autofahrer aufmerksam machen. 3. In diesem Zusammenhang ist die Verkehrswacht zu kontaktieren und deren Erfahrungen und Kompetenz im Hinblick auf entsprechende Hinweise zu nutzen. 4. Ämtervertreter*innen beobachten zu Schulbeginn den Ablauf sowohl der Wegenutzung als auch den Verkehrsfluss. - Es ist zügig ein weiterer Termin mit der VGF zu vereinbaren. Dabei soll eine mögliche Verlegung der Haltestelle des 34er Busses Richtung Kirchplatz um wenige Meter besprochen werden. Dies würde die Aufstellung einer Interimsampel selbst bei Einsatz von Gelenkbussen ermöglichen. - Aufzuklären ist ferner darüber, wann die auch vom Magistrat bereits 2015 als "veraltet" bezeichnete Ampelanlage an der Ostseite der Kreuzung erneuert wird. - Es ist ferner zu erläutern, warum es dem Magistrat so schwerfällt, auf begründete Sorgen von Eltern und Ortsbeirät*innen in einem angemessenen Zeitraum und in adäquater Form zu reagieren. Begründung: Es muss zeitnah geredet aber vor allem auch gehandelt werden, denn bislang hat der Magistrat offiziell nicht auf die konstruktiven Anregungen der Franckeschuleltern vom 1. November 2017, unterstützt und ergänzt vom Ortsbeirat Anfang Dezember 17, reagiert. Eher informell über Umwege und auch nur auf Nachfrage war zu erfahren, dass das Straßenverkehrsamt die Kreuzung für sicher hält und keine weiteren Maßnahmen ergreifen will. Der Ortsbeirat hat bereits mehrfach auf Unsicherheiten und Gefahrenpunkte an dieser Kreuzung hingewiesen und im August 2016 auf zusätzliche Herausforderungen durch die Schulwegsicherung aufmerksam gemacht. Diese Einschätzungen wurden in einem Vororttermin Ende September 2017 untermauert. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2642 2018 Die Vorlage OF 484/2 wird mit der Maßgabe als Eilanregung an den Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR beschlossen, dass der Tenor der Vorlage OF 485/2 als Ziffern 7. und 8. angefügt werden. Abstimmung: Ziffern 1. und 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen FDP (= Ablehnung) Ziffern 3. bis 8.: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, Piraten

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Haushalt 2018 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Begrünung Mulansky- und Metzstraße

05.01.2018 · Aktualisiert: 01.02.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2018, OF 477/2 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Begrünung Mulansky- und Metzstraße Vorgang: V 300/17 OBR 2; ST 696/17 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt werden ausreichend Mittel eingestellt, um die in der ST 696 vom 10.04.2017 skizzierten Möglichkeiten der Begrünung der Mulanskystraße zu realisieren. Allerdings soll die Maßnahme auch auf die Metzstraße ausgeweitet werden. Begründung: Eine solche Maßnahme hätte nicht nur eine positive Auswirkung auf das städtische Mikroklima, sondern auch auf die Aufenthaltsqualität innerhalb des Straßenraums. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2017, V 300 Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 696 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Etatanregung EA 89 2018 Die Vorlage OF 477/2 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "In den Haushalt werden ausreichend Planungsmittel eingestellt, um die in der Stellungnahme des Magistrats ST 696 skizzierten Möglichkeiten der Begrünung der Mulanskystraße in Abstimmung mit dem Ortsbeirat zu realisieren. Allerdings soll die Maßnahme auch auf die Metzstraße ausgeweitet werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Ampel-Rot beim Bushalt in der Ginnheimer Landstraße Ecke Sophienstraße

19.12.2017 · Aktualisiert: 01.02.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.12.2017, OF 465/2 Betreff: Ampel-Rot beim Bushalt in der Ginnheimer Landstraße Ecke Sophienstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: Vor den Haltestellen der Buslinie 34 auf der Ginnheimer Landstraße Ecke Sophienstraße jeweils eine Ampel zu installieren, die bei der Anfahrt der Busse zur Haltestelle auf Rot schaltet. Diese könnte für einen Probebetrieb auch als Interimsampel aufgestellt werden und bei Erfolg der Maßnahme dauerhaft installiert werden. Begründung: Mit der Auslagerung der Frankeschule an den Auslagerungsort hinter der FTG ist es dringend geboten die Querung der Ginnheimer Landstraße an dieser Stelle weiter zu sichern. Wie schon durch frühere Anträge bemängelt, werden die Busse der Linie 34 bei ihrem Halt an dieser Stelle, trotz durchgestrichener Markierung und der mittig angebrachten Querungshilfe sehr oft illegal und mit hoher Geschwindigkeit überholt, trotz Tempo 30. Besonders während der Spitzenverkehrszeit wird der Gegenverkehr und auch querende Fußgänger, auch zukünftige Grundschüler, durch diese Manöver gefährdet. Wie hilfreich solche Ampelschaltungen sind zeigt sich am Beispiel der Voltastraße. An den beiden Haltestellen der Tram-Linie 17 ist jeweils vor der Haltestelle eine Ampel installiert, die bei der Anfahrt der Tram auf Rot schaltet um den Ein- und Ausstieg der Fahrgäste nicht zu gefährden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2637 2018 Die Vorlage OF 465/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und FDP

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreiheit - aber richtig!

04.12.2017 · Aktualisiert: 20.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2498 entstanden aus Vorlage: OF 439/2 vom 17.11.2017 Betreff: Barrierefreiheit - aber richtig! Der Magistrat wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass der dem Prinzip nach barrierefreie Aufzug an der Max-Beckmann-Schule mit einer Außensteuerung ausgerüstet wird, sodass dieser auch tatsächlich barrierefrei genutzt werden kann. Begründung: Ein behindertengerechter Aufzug sollte die Benutzung auch ohne zusätzliche Hilfskräfte ermöglichen. Dies ist im Falle des Aufzugs an der Max-Beckmann-Schule nicht gegeben. Der Aufzug kann nur von einer Person, welche einen entsprechenden Schlüssel hat, bedient werden. Zudem fehlt am Außenzugang zum Fahrstuhl (Sophienstraße) eine Sprechanlage, über die bedürftige Personen auf sich aufmerksam machen könnten. Auch vor dem Hintergrund, dass zwischenzeitlich vier Wahllokale ihre Heimat in der Max-Beckmann-Schule gefunden haben, stellt es ein Unding dar, dass Personen, welche auf den Fahrstuhl angewiesen sind, mittels Mobiltelefon eine der Wahlvorsteherinnen/einen der Wahlvorsteher anrufen müssen, damit diese/dieser den Fahrstuhl mit dem ihr/ihm zur Verfügung gestellten Schlüssel bedient. Dies ist keine Barrierefreiheit, dies ist absurd. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2018, ST 616 Antrag vom 11.10.2019, OF 929/2 Auskunftsersuchen vom 28.10.2019, V 1457 Aktenzeichen: 63 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Interimsampelanlage zur Schulwegsicherung für den Auslagerungsstandort der Franckeschule

04.12.2017 · Aktualisiert: 26.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2499 entstanden aus Vorlage: OF 440/2 vom 07.11.2017 Betreff: Interimsampelanlage zur Schulwegsicherung für den Auslagerungsstandort der Franckeschule Der Magistrat wird gebeten, am Ende der Sophienstraße, Ecke Ginnheimer Straße, eine bedarfsgesteuerte Interimsampelanlage zu installieren, die die Überquerung der Ginnheimer Straße für die Grundschulkinder absichert. Im Zuge dessen wäre es ratsam, auch die Ampelanlage zur Querung der Ginnheimer Landstraße mit einer Bedarfssteuerung auszustatten. Begründung: Der Schulweg der Grundschulkinder, der ab Ende Dezember ausgelagerten Franckeschule weist an diesem Übergang ein erhebliches Sicherheitsrisiko auf. Um diesen Umstand zu mildern, ist es notwendig diesen Übergang mit einer bedarfsgesteuerten (Interims-) Ampelanlage für die Grundschulkinder, die aus dem südlichen Bereich der Sophienstraße und Ginnheimer Straße kommen, besser zu schützen. Gerade zu den Zeiten, zu denen die Grundschulkinder zum Auslagerungsstandort der Franckeschule gehen, sind sowohl die Ginnheimer Landstraße als auch die Ginnheimer Straße stark befahrene Straßen. Die Unversehrtheit auf dem Schulweg sollte eine Interimsampelanlage wert sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2642 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 678 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat )

Barrierefreiheit - aber richtig!

17.11.2017 · Aktualisiert: 11.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2017, OF 439/2 Betreff: Barrierefreiheit - aber richtig! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass der dem Prinzip nach barrierefreie Aufzug an der Max-Beckmann-Schule mit einer Außensteuerung ausgerüstet wird, sodass dieser auch tatsächlich barrierefrei genutzt werden kann. Begründung: Ein behindertengerechter Aufzug sollte die Benutzung auch ohne zusätzliche Hilfskräfte ermöglichen. Dies ist im Falle des Aufzugs an der Max-Beckmann-Schule nicht gegeben. Der Aufzug kann nur von einer Person, welche einen entsprechenden Schlüssel hat, bedient werden. Zudem fehlt am Außenzugang zum Fahrstuhl (Sophienstraße) eine Sprechanlage, über die bedürftige Personen auf sich aufmerksam machen könnten. Auch vor dem Hintergrund, dass zwischenzeitlich vier Wahllokale ihre Heimat in der Beckmann-Schule gefunden haben, stellt es ein Unding dar, dass Personen, welche auf den Fahrstuhl angewiesen sind, mittels Mobiltelefon eine(n) der Wahlvorsteher*innen anrufen müssen, damit dieser den Fahrstuhl mit dem ihm zur Verfügung gestellten Schlüssel bedient. Dies ist keine Barrierefreiheit, dies ist absurd! Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2498 2017 Die Vorlage OF 439/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei einer Enthaltung FDP

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Falkstraße wird zur Fahrradstraße

15.11.2017 · Aktualisiert: 11.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2017, OF 441/2 Betreff: Falkstraße wird zur Fahrradstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Die Falkstraße wird in ihrer gesamten Länge als Fahrradstraße mit Freigabe für Kraftfahrzeuge ausgewiesen und entsprechend markiert (Zeichen 244.1/2). An der Sophienstraße wird in Höhe der Konrad-Broßwitz-Str. und am Carlo-Schmid-Platz, eine entsprechende Hinweisbeschilderung zur Fahrradstraße angebracht. Begründung: Die Fahrradstraße soll künftig Teile des Fahrradverkehrs in der Leipziger Straße aufnehmen und eine innerörtliche sichere Fahrrad-Verkehrsverbindung schaffen. Ferner wird auch der überörtliche Fahrradverkehr aus Richtung Ginnheim und aus dem Volkspark Nidda von dieser Verbindung profitieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 441/2 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP, BFF und Piraten gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Wirksamer Schutz für den Ortskern Bockenheims durch Aufstellung eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung. Erlass eines Verbots von Vergnügungsstätten zum Schutz vor dem Betrieb von Wettbüros und Spielhalle

12.11.2017 · Aktualisiert: 07.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2017, OF 427/2 Betreff: Wirksamer Schutz für den Ortskern Bockenheims durch Aufstellung eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung. Erlass eines Verbots von Vergnügungsstätten zum Schutz vor dem Betrieb von Wettbüros und Spielhallen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Für das von Erhaltungssatzungen erfasste Areal im Bereich des Bockenheimer Kerngebiets ist zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) ein Bebauungsplan aufzustellen. Der Bereich wird begrenzt durch folgende Straßen: - Sophienstraße (einschließlich der nordöstlichen Wohnbebauung) - Gräfstraße - Hamburger Allee - Varrentrappstraße - Hermann-Wendel-Straße - Emser Straße - Kasseler Straße/ Salvador-Allende-Straße - An den Bangerten - Main-Weser Bahn zwischen der Straße An den Bangerten und der Verlängerung der Sophienstraße auf Höhe der Sportfabrik bis zur Bahnlinie. 2. Die derzeitigen Geschosszahlen sowie Art und Maß der aktuell bestehenden Baulinien und Traufhöhen sind - insbesondere in Bezug auf die Anteile der alten dörflichen bzw. der gründerzeitlichen Bebauung und der ehemaligen Sozialwohnungen der 50er und 60er Jahre - wegen des Milieuschutzes nach (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) detailliert festzuschreiben. 3. Eine maßvolle Nachverdichtung durch Ausbau der Dachgeschosse zu Wohnungen und die Bebauung von Garagenhöfen kann in Ausnahmefällen zugelassen werden. 4. Besonderes Augenmerk ist auf das vor Ort ansässige Gewerbe, insbesondere die Handwerksbetriebe zu richten. Bei der Erarbeitung des Bebauungsplans ist nicht nur sicherzustellen, dass das bestehende Gewerbe Bestandsschutz erhält, sondern auch, dass Entwicklungsmöglichkeiten für Gewerbebetriebe eingeräumt werden, wo immer dies mit Rücksicht auf benachbarte Nutzungen möglich ist. 5. Die im Rahmen der Sanierung Bockenheims geschaffenen grünen Hinterhöfe und die unbebauten Hinterhöfe im Bebauungsplangebiet sind zu erhalten. 6. Die erhaltenswerten Bäume im Bebauungsplangebiet sind im Plan zu markieren und im Textteil festzuschreiben. 7. Das Bebauungsplangebiet soll vor schädlichen Nutzungen (Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und Wettbüros) durch Verbot der in Bebauungsplangebieten ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten geschützt werden. 8. Der Bebauungsplan ist vor der Offenlegung der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. 9. Zur Sicherung der Planung wird nach dem Aufstellungsbeschluss im Bereich des Bebauungsplangebietes Kerngebiet Bockenheim eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB erlassen und von der Möglichkeit der Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB Gebrauch gemacht, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das entsprechende Bauvorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. Begründung: Der Ortskern von Bockenheim ist sowohl baulich als auch hinsichtlich der dort anzutreffenden Nutzungen vielgestaltig. Für das Gebiet des zu beschließenden Bebauungsplans wurden Erhaltungssatzungen, die vor allem die alte dörfliche und die gründerzeitliche Bebauung und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schützen sollen, erlassen. Damit diese Erhaltungssatzungen die notwendige Schutzwirkung entfalten können, ist es notwendig, dass sich der parallel dazu entstehende Bebauungsplan weitestmöglich am Bestand orientiert. Dieses Gebiet ist nicht nur aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt schützenswert, sondern auch hinsichtlich seiner Nutzungen, seines verträglichen und attraktiven Nebeneinanders von Wohnen und Arbeiten. Die für die Wahrung des Milieuschutzes und der sozialen Zusammensetzung der Wohnbevölkerung wichtige bestehende Bebauung aus den 50er und 60er Jahren ist ebenfalls erhaltenswert. Der Erhalt wurde auch für vergleichbare Frankfurter Wohngebiete mit der NR 299 vom 21.05.2012 für den Ortskern Bornheim und mit der NR 133 vom 03.11.2011 für das Gebiet des Bebauungsplans östlich der Günderrodestraße bereits beschlossen. Die prägende Nutzungsmischung im gesamten Geltungsbereich soll unter besonderer Berücksichtigung der Wohnnutzung geschützt und fortentwickelt werden. Dem steht die Ansiedlung von Vergnügungsstätten entgegen, die sich zum einen besonders nachteilig auf die Wohnnutzung auswirken, zum anderen bewirken Vergnügungsstätten und dabei speziell Spielhallen und Wettbüros eine Verstärkung des sogenannten "Trading - Down - Effekts", der insbesondere dadurch gekennzeichnet ist, dass die vermehrte Ansiedlung von Vergnügungsstätten vornehmlich die erhaltenswerten und der Versorgung des Gebietes dienenden Läden und Lokale zunehmend verdrängt und zu einer Niveauabsenkung des Umfeldes führt. Mit diesen Verdrängungseffekten geht regelmäßig eine Steigerung des Mietpreisniveaus einher. Das Plangebiet erscheint durch seine Kleinteiligkeit - insbesondere in Bezug auf die Parzellengröße und die teilweise bereits aufgetretenen Leerstände - anfällig für die beschriebenen negativen Entwicklungen. Folgende Bebauungspläne wurden unter anderem zur Verhinderung der Nutzung von Vergnügungsstätten neu aufgestellt oder geändert: M 103/2012 Bebauungsplan Nr. 891 nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion, M 81/2012 Bebauungsplan Nr. 465 - Ginnheimer Landstraße/Rosa-Luxemburg-Straße, M 229/2011 Bebauungsplan Nr. 883 - Höchst/südliche Innenstadt, M 159/ 2011 Bebauungsplan Nr. 888 - östlich Günderrodestraße. Zur Sicherung der Planung für den künftigen Satzungsbereich ist nach dem Aufstellungsbeschluss für das Gebiet des Bebauungsplans eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB und in Einzelfällen die Aussetzung oder vorläufige Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB zu beantragen. Leider gibt es in den letzten Jahren immer mehr negative Beispiele für die Entwicklung des Bockenheimer Kernbereichs, die die Dringlichkeit der Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet der Erhaltungssatzungen deutlich machen. So wurde für das Gebiet Friesengasse 13 / Kaufungerstraße 4 (ehemaliges Tibethaus ) der Bau eines fünfgeschossigen Gebäudes direkt neben dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Friesengasse 13 und dem Hülya-Platz beantragt für die Realisierung hochpreisigen Wohnungsbaus, was sowohl der städtebaulichen Erhaltungssatzung zum Erhalt der dörflichen Struktur wie auch der Milieuschutzsatzung widerspricht. Direkt beben dem Café Exzess soll anstelle eines zweigeschossigen Gebäudes ein viergeschossiges Gebäude mit fünf Wohnungen von je 100 qm Wohnfläche zum Verkaufspreis von 7000 €/qm erbaut werden. Auch dies widerspricht der Milieuschutzsatzung. Dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Leipzigerstraße 68, das durch Überbelegung und Verwahrlosung nun einsturzgefährdet ist, droht der Abriss. Dieses Haus zählt zu den Gebäuden, die wahrscheinlich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gebaut wurden und damit Gegenstand der städtebaulichen Erhaltungssatzung sind. Nach dem Abriss könnte aufgrund von § 34 Baugesetzbuch ein viergeschossiges Gebäude mit hochpreisigen Wohnungen errichtet werden. Auch hier wird demnach die Milieuschutzsatzung verletzt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen öffentlichen Rundgang mit Vertretern des Baumamtes zu organisieren, um so den Bedarf eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung darzustellen. Der Rundgang sollte vor der Sitzung im August 2018 stattfunden. 2. Die Vorlage OF 427/2 wird zurückgestellt, bis der öffentliche Rundgang stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur Sitzung am 25.03.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird so lange zurückgestellt, bis die Terminabstimmung zu einem Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, 2 GRÜNE und FDP gegen LINKE., BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 GRÜNE

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Interimsampelanlage zur Schulwegsicherung für den Auslagerungsstandort der Frankeschule

07.11.2017 · Aktualisiert: 11.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2017, OF 440/2 Betreff: Interimsampelanlage zur Schulwegsicherung für den Auslagerungsstandort der Frankeschule Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Am Ende der Sophienstraße, Ecke Ginnheimer Straße wird eine bedarfsgesteuerte Interimsampelanlage installiert, die die Überquerung der Ginnheimer Straße für die Grundschulkinder absichert. Im Zuge dessen wäre es ratsam auch die Ampelanlage zur Querung der Ginnheimer Landstraße mit einer Bedarfssteuerung auszustatten. Begründung: Der Schulweg der Grundschulkinder, der ab Ende Dezember ausgelagerten Frankeschule, weist an diesem Übergang ein erhebliches Sicherheitsrisiko auf. Um diesen Umstand zu mildern, ist es notwendig diesen Übergang mit einer bedarfsgesteuerten (Interims-) Ampelanlage für die Grundschulkinder, die aus dem südlichen Bereich der Sophienstraße und Ginnheimer Straße kommen, besser zu schützen. Gerade zu den Zeiten zu denen die Grundschulkinder zum Auslagerungsstandort der Frankeschule gehen, sind die Ginnheimer Landstraße als auch die Ginnheimer Straße stark befahrene Straßen. Die Unversehrtheit auf dem Schulweg sollte uns eine Interimsampelanlage wert sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2499 2017 Die Vorlage OF 440/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wenn Autos und Fahrräder die Straße gemeinsam nutzen - „Gegen die Einbahnstraße“ besser kennzeichnen

23.10.2017 · Aktualisiert: 03.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2277 entstanden aus Vorlage: OF 393/2 vom 06.10.2017 Betreff: Wenn Autos und Fahrräder die Straße gemeinsam nutzen - "Gegen die Einbahnstraße" besser kennzeichnen Der Magistrat wird gebeten, das Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße auf dem Straßenabschnitt der Falkstraße zwischen Julius- und Marburger Straße künftig besser abzusichern. Zu denken ist dabei an Radpiktogramme, die den entgegenkommenden Pkw-Fahrern, vor allem den aus der Marburger Straße nach rechts in die Falkstraße einbiegenden Autofahrerinnen und Autofahrern signalisieren, dass Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer auch aus der Gegenrichtung kommen. Weiterhin wird gebeten, den Bürgersteig im Bereich Falkstraße 68 bis 74 mit entsprechenden Vorrichtungen (Fahrradbügel, Metallgitter oder Ähnlichem) so abzusichern, dass hier falsches Parken nicht mehr möglich ist. Die Maßnahmen sollen das oben genannte Problem für den Radverkehr ebenfalls entschärfen und zudem die Barrierefreiheit auf dem Gehweg gewährleisten. Begründung: Die Falkstraße ist in beiden Richtungen sehr gut für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer zu nutzen - bis auf den im Antragstext beschriebenen Straßenabschnitt. Hier trifft völlig legales Radeln gegen die Einbahnstraße auf entgegenkommende Pkws, die sich noch wegen der Einbiegung in einem größeren Radius und daher im Linksfahrmodus befinden, sowie auf solche Pkws, die diese Frankfurter Regelung entweder nicht kennen oder ignorieren und sich daher entsprechend aggressiv und verkehrsgefährdend verhalten. Diese Situation muss dringend entschärft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 102 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Wenn Autos und Fahrräder die Straße gemeinsam nutzen - „Gegen die Einbahnstraße“ besser kennzeichnen

06.10.2017 · Aktualisiert: 27.10.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2017, OF 393/2 Betreff: Wenn Autos und Fahrräder die Straße gemeinsam nutzen - "Gegen die Einbahnstraße" besser kennzeichnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße auf dem Straßenabschnitt der Falkstraße zwischen Julius- und Marburger Straße künftig besser abzusichern. 1. Zu denken ist dabei an Radpiktogramme, die den entgegenkommenden PKWs, vor allem den aus der Marburger Straße nach rechts in die Falkstraße einbiegenden Autofahrer*innen signalisieren, dass Fahrradfahrer*innen auch aus der Gegenrichtung kommen. 2. Weiterhin wird gebeten, den Bürgersteig im Bereich Falkstraße 68 - 74 mit entsprechenden Vorrichtungen (Fahrradbügel, Metallgitter o. ä.) so abzusichern, dass hier falsches Parken nicht mehr möglich ist. Die Maßnahmen sollen das o. a. Problem für den Radverkehr ebenfalls entschärfen und zudem die Barrierefreiheit auf dem Gehweg gewährleisten. Begründung: Die Falkstraße ist in beiden Richtungen sehr gut für Fahrradfahrer*innen zu nutzen - bis auf den im Antragstext beschriebenen Straßenabschnitt. Hier trifft völlig legales Radeln gegen die Einbahnstraße auf entgegenkommende PKWs, die noch von der Einbiegung her in einem größeren Radius und daher im Linksfahrmodus sind sowie auf solche, die diese Frankfurter Regelung entweder nicht kennen oder ignorieren und sich daher entsprechend aggressiv und verkehrsgefährdend verhalten. Diese Situation muss dringend entschärft werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 23.10.2017, TO II, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2277 2017 Die Vorlage OF 393/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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