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  • Bushaltestelle „Haus Gallus“ reinigen
    STOB 1
    21.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1205 Betreff: Bushaltestelle "Haus Gallus" reinigen Die im Antrag geschilderte Situation an der Bushaltestelle "Haus Gallus" unter der Galluswarte ist bekannt und wird auch vom Magistrat als unbefriedigend bewertet. Eine dauerhafte Lösung ist aufgrund der komplexen Zuständigkeiten schwierig und nicht kurzfristig zu realisieren, da die darüberliegende Eisenbahnbrücke in der Verantwortung des Eisenbahn-Bundesamts bzw. der Deutschen Bahn liegt und bauliche Maßnahmen nur in Abstimmung möglich sind. Hierfür soll ein gemeinsamer Ortstermin stattfinden, um die Rahmenbedingungen und möglichen Maßnahmen mit allen zuständigen Stellen - insbesondere unter Einbeziehung des Brückeneigentümers - zu bewerten. Dabei sollte auch geprüft werden, inwiefern Maßnahmen zur Reduzierung der Aufenthaltsmöglichkeiten für Tauben an der Brücke sowie ergänzende Ansätze wie ein Taubenhaus im Umfeld sinnvoll miteinander kombiniert werden können. Im eigenen Zuständigkeitsbereich hat die VGF bereits die Reinigungsintervalle erhöht, um die Situation kurzfristig zu verbessern. Als vorübergehende Maßnahme soll zusätzlich eine mobile Wartehalle aufgestellt werden, um Fahrgäste vor herabfallendem Taubenkot zu schützen. Die Bestellung hierzu ist bereits erfolgt. Vor der Aufstellung sind jedoch noch die Planung und Freigabe des Standorts sowie die Produktion, Auslieferung und Installation der Wartehalle erforderlich, sodass mit einer Vorlaufzeit von einigen Wochen bis wenigen Monaten zu rechnen ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8199

  • Automatisierte Parktürme statt flächenintensiver Parkhäuser?
    STOB 1
    21.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1206 Betreff: Automatisierte Parktürme statt flächenintensiver Parkhäuser? Zu 1: Den Umbau von hochfrequentierten, öffentlich nutzbaren Innenstadtgaragen auf automatisierte Systeme stelle aus Sicht der PBG lediglich einen theoretischen Ansatz dar. Zum Einen benötigen auch automatisierte Systeme für ihre Aufstellung entsprechende Flächen. hinzu kommen zwei weitere Faktoren, die gegen eine Umsetzung bei öffentlich nutzbaren Innenstadtgaragen sprechen. Automatisierte Systeme haben wesentlich längere Prozesszeiten zum Aufnehmen und Ausgeben eines Fahrzeuges als eine konventionelle Ein- und Ausfahrt. Dies würde insbesondere in Spitzenzeiten zu erheblichem Rückstau in den öffentlichen Straßenraum hinein führen. Zum Anderen stehen Investitions-, Betriebs- sowie Wartungs- und Instandhaltungskosten in keinem Verhältnis zu einer konventionellen Hochgarage. Zu 2: Dem Magistrat sind die automatisierten Systeme bekannt. Je nach Anforderungen und örtlichen Gegebenheiten werden die verschiedenen Optionen auf Umsetzbarkeit und auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis geprüft und die beste Variante gewählt. Zu 3: Entsiegelungen erfolgen in der Regel ohne den Neubau von Parkgaragen. Auch Parkhäuser mit automatisierter Platzierung erfordern eine Versieglung der Baufläche. Zu 4: Zur Realisierung von Stellplätzen im Wohnungsbau sind auch automatisierte Parksysteme unterschiedlicher Art zugelassen. Da die Systeme nicht immer sinnvoll einsetzbar sind (siehe zu 1) ist eine Verengung darauf durch eine Vorschrift nicht sinnvoll. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.09.2025, V 1250

  • Gedenktafel für Margarete und Dr. Fritz Kahl an deren Wohnhaus
    STOB 2
    21.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1207 Betreff: Gedenktafel für Margarete und Dr. Fritz Kahl an deren Wohnhaus Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat begrüßt nach wie vor die Initiative des Ortsbeirats, das Lebenswerk des Ehepaars Kahl erinnerungskulturell zu würdigen. Die obligatorische Einverständniserklärung zur Anbringung einer Gedenktafel liegt trotz mehrfacher Bemühungen um Kontaktaufnahme zu den Eigentümer:innen jedoch noch immer nicht vor. Die Tafel kann erst realisiert werden, wenn das schriftliche Einverständnis der Eigentümer:innen vorliegt. Im Anschluss muss ein denkmalschutzrechtlicher Antrag eingereicht und von dem zuständigen Fachamt bewilligt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 28.04.2025, OIB 402

  • Bezahlen per Kennzeichenerkennung in Parkgaragen
    STOB 1
    21.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1208 Betreff: Bezahlen per Kennzeichenerkennung in Parkgaragen Bereits seit 3 Jahren bietet die PBG das Produkt "Parken auf Rechnung" mit einem Kundenportal in allen Parkgaragen mit Kennzeichenerkennung an. Damit können sich die Kunden über eine monatliche Rechnung der angefallenen Parkvorgänge den Gang zum Kassenautomaten sparen. Im Kundenportal hinterlegen diese eine Kreditkarte oder ein Sepa-Mandat und der anfallende Parktarif wird entsprechend abgebucht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.09.2025, V 1249

  • Gemeinsames Fastenbrechen/Iftar-Essen am 05.03.2026 im SAALBAU Haus Ronneburg
    STOB 10
    21.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1209 Betreff: Gemeinsames Fastenbrechen/Iftar-Essen am 05.03.2026 im SAALBAU Haus Ronneburg Der Magistrat stellt der Diakonie Frankfurt und Offenbach, StadtRaum Preungesheim, finanzielle Mittel in Höhe von bis zu 1.500,00 Euro für das gemeinsame Fastenbrechen im Fastenmonat Ramadan am 05.03.2026 zur Verfügung. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Rahmen der Vorgaben zur vorläufigen Haushaltsführung 2026. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 24.02.2026, OIB 480

  • Optimierung der neuen Radbügel in der Friedrichstraße und Siesmayerstraße
    STOB 2
    21.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1210 Betreff: Optimierung der neuen Radbügel in der Friedrichstraße und Siesmayerstraße "Sinnlose" Radbügel Die Radbügel an der Kreuzung Siesmayerstraße / Friedrichstraße wurden mit dem vorrangigen Ziel der Fußgängersicherheit geplant und montiert. Wie im Vorher-Bild ersichtlich, parkten hier häufig Kraftfahrzeuge illegal im 5-m-Bereich direkt vor der Bordsteinabsenkung. Dies führte dazu, dass vor allem querende Kinder den herannahenden Verkehr nicht einsehen konnten und von den Fahrenden ebenfalls schlecht wahrgenommen wurden. Nach Beobachtungen des Magistrats werden die Radbügel gut angenommen (siehe Nachher-Bild) und erfahrungsgemäß nimmt die Nutzung einige Monate nach der Umsetzung noch zu. Die Radbügel werden daher nicht entfernt, da sie der Sicherheit der Fußgänger:innen dienen. Alter Zustand Planung Neuer Zustand Lieferzone Anregungen zu Lieferzonen für den Wirtschaftsverkehr nimmt der Magistrat gerne entgegen und setzt sie, sofern möglich, um. Die Lieferzone südlich der Radbügel in der Friedrichstraße (rechte Fahrbahnseite) wird markiert und beschildert. Der Magistrat bittet darum, diese Art der Anregungen zukünftig zu bündeln, um die Planung und Umsetzung effizienter durchführen zu können. Radbügel in Grünstreifen Grünstreifen mit Radbügel-Fundamenten zu versiegeln ist nicht zeitgemäß und nicht zielführend. Grünflächen haben eine wichtige Funktion angesichts immer heißerer Sommer: - Sie nehmen Wasser auf und speichern es. - Sie tragen durch Verdunstung zur Abkühlung der Stadt bei. - Sie sind für die Bäume als Wasserspeicher überlebenswichtig. Diese Flächen sollten daher nicht weiter verkleinert werden. Zudem würde die Nutzung von Radbügeln im Grünstreifen erfahrungsgemäß nach Regenereignissen zu Pfützenbildung führen. Da die Radbügel in der Friedrichstraße bestehen bleiben (siehe Punkt 1), bestehen ausreichend Abstellmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe des ehemaligen US-Konsulats. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8004

  • Budget: Weihnachtsbäume schmücken
    STOB 8
    21.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1211 Betreff: Budget: Weihnachtsbäume schmücken Der Magistrat stellt den Kinderbeauftragten für Heddernheim und Niederursel, vertreten durch die Kinderbeauftragte Sandra Schmidt, nachgewiesene Mittel in Höhe von 349,78 Euro für das Schmücken der Weihnachtsbäume in Heddernheim und Niederursel im Jahr 2024 zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 04.07.2024, OIB 335

  • Bornheimer Weinfest 2026
    STOB 4
    21.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1212 Betreff: Bornheimer Weinfest 2026 Der Magistrat stellt dem Gewerbeverein Bornheim Mitte e. V. finanzielle Mittel in Höhe von maximal 3.000,00 Euro für die Bereitstellung von Bühnentechnik und Sanitäranlagen während des Bornheimer Weinfestes 2026 zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 24.02.2026, OIB 478

  • Zuschuss für das Spring-Fest am Bahnhof Rödelheim
    STOB 7
    21.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1213 Betreff: Zuschuss für das Spring-Fest am Bahnhof Rödelheim Der Magistrat gewährt dem Arbeitskreis Kinder und Jugend Rödelheim, in Person dem zentral beteiligten Kinderbeauftragten von Rödelheim, Herrn Rolf Rieckmann, finanzielle Mittel in Höhe von bis zu 2.000,00 Euro für die Realisierung des öffentlichen Spielfestes am Bahnhof Rödelheim. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Rahmen der Vorgaben zur vorläufigen Haushaltsführung 2026. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 24.02.2026, OIB 496

  • Budget - Weihnachtsbäume schmücken
    STOB 8
    21.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1214 Betreff: Budget - Weihnachtsbäume schmücken Der Magistrat stellt den Kinderbeauftragten für Heddernheim und Niederursel, vertreten durch die Kinderbeauftragte Sandra Schmidt, nachgewiesene Mittel in Höhe von 313,39 Euro für das Schmücken der Weihnachtsbäume in Heddernheim und Niederursel im Jahr 2023 zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 15.06.2023, OIB 241

  • Unterer Sandweg
    STOB 3
    21.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1215 Betreff: Unterer Sandweg Ein Entwurf wurde bereits erarbeitet. Dieser wird nun entsprechend den Wünschen des Ortsbeirats überarbeitet. Anschließend wird der Magistrat die Planung intern abstimmen, gegebenenfalls anpassen und entsprechend verkehrsrechtlich anordnen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7191

  • Auslastung der Quartiersgarage Glauburgstraße
    STOB 3
    21.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1216 Betreff: Auslastung der Quartiersgarage Glauburgstraße Zu 1: Alle möglichen Stellplätze sind vermietet. Zu 2: Die Mietverträge sind unbefristet. Zu 3: Die aufgeführten Vorgaben zum Erhalt einer Dauerparkberechtigung werden durch die PBG bei jedem Mietvertrag genau geprüft. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.09.2025, V 1279

  • Finanzielle Unterstützung des Heimatvereins Eckenheim e. V. für den Einsatz bei der Umsetzung des Friedfelds auf dem Eckenheimer Friedhof
    STOB 10
    21.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1217 Betreff: Finanzielle Unterstützung des Heimatvereins Eckenheim e. V. für den Einsatz bei der Umsetzung des Friedfelds auf dem Eckenheimer Friedhof Der Magistrat stellt dem Heimatverein Eckenheim e. V. finanzielle Mittel in Höhe von bis zu 1.000,00 Euro für dessen Einsatz bei der Umsetzung des Friedfeldes auf dem Eckenheimer Friedhof zur Verfügung. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Rahmen der Vorgaben zur vorläufigen Haushaltsführung 2026. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 24.02.2026, OIB 486

  • Nied: Verbesserung der Verkehrssicherheit am Fußgängerüberweg Oeserstraße (auf Höhe der Hausnummer 155)
    STOB 6
    21.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1218 Betreff: Nied: Verbesserung der Verkehrssicherheit am Fußgängerüberweg Oeserstraße (auf Höhe der Hausnummer 155) Die Markierung ist teilweise abgefahren und wird daher zur Verbesserung der Situation erneuert. Die Beleuchtung und Beschilderung sind augenscheinlich in Ordnung. In einer Dreijahresauswertung 2022-2024 ist der Bereich frei von polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfällen mit Personenschaden und Fußgänger:innenbeteiligung, insgesamt ereignete sich nur ein Unfall im Längsverkehr mit leichtverletzter Person. Weitere Maßnahmen sind dementsprechend nicht erforderlich. Die Verkehrsflächen sowie der Fußgängerüberweg werden im Rahmen der laufenden Unterhaltung in einem verkehrssicheren Zustand gehalten. Der Fußgängerüberweg ist nicht Bestandteil des Schulweges, die Querung ist signalgesichert an der Lichtzeichenanlage in Höhe Oeserstraße 142 vorgesehen. Die Fahrbahn ist vor Ort bereits beidseitig durch die vorhandenen Fahrradschutzstreifen optisch verengt. Aus Fahrtrichtung des Waldes gibt es eine Sperrfläche, die die Fahrbahn ebenfalls verengt sowie eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h. Die Oeserstraße befindet sich bereits im dauerhaften Messprogramm der Städtischen Verkehrspolizei. Die Geschwindigkeitskontrollen werden regelmäßig an verschieden Punkten der Oeserstraße durchgeführt, auch im Bereich der Hausnummer 155. Seit 2025 wurden bei Messungen insgesamt 452 Fahrzeuge erfasst. Davon wurden 9 Fahrzeuge geblitzt. Das entspricht einer extrem niedrigen Übertretungsquote von 2%. Die Übertretungsquote ist daher als unauffällig zu bezeichnen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8175

  • Stolpersteine für die verstorbenen Kinder von Zwangsarbeiterinnen in der Kostheimer Straße 9 - Zuschuss - Teil 2
    STOB 1
    21.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1219 Betreff: Stolpersteine für die verstorbenen Kinder von Zwangsarbeiterinnen in der Kostheimer Straße 9 - Zuschuss - Teil 2 Der Magistrat stellt der "AG Gedenkort Kostheimer Straße 9" finanzielle Mittel in Höhe von maximal 3.000,00 Euro für die Verlegung von Stolpersteinen für die verstorbenen Kinder von Zwangsarbeiterinnen in der Kostheimer Straße 9 und die Erstellung einer dazu gehörigen Bodenplatte zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 24.02.2026, OIB 490

  • Nied: Sicherheit am Bahnübergang erhöhen
    STOB 6
    21.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1220 Betreff: Nied: Sicherheit am Bahnübergang erhöhen Der Magistrat sieht von einer Umsetzung der Anregung ab. Die Absperrung in diesem Bereich ist ausreichend beschildert. Eine zusätzliche "Verbot für Fußgänger"-Beschilderung (VZ 259) verbessert die Sicherheit nicht. Der Magistrat geht vielmehr davon aus, dass es sich bei dem in der Begründung beschriebenen Verhalten um ein bewusstes Fehlverhalten einzelner Personen handelt. Der Magistrat weist ergänzend darauf hin, dass auch dieser Bereich von der Polizei und der Unfallkommission beobachtet wird. In den Jahren 2023 bis 2025 wurden dort keine Unfälle mit Fußgänger:innen festgestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8157

  • Höchst/Unterliederbach: Ersatzhaltestelle Linie M50 einrichten
    STOB 6
    21.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1221 Betreff: Höchst/Unterliederbach: Ersatzhaltestelle Linie M50 einrichten Aufgrund der laufenden Kanalarbeiten wird die Linie M50 derzeit in beiden Fahrtrichtungen umgeleitet und bedient anstatt der Haltestelle "Peter-Bied-Straße" die Haltestelle "Höchst Bahnhof - Nordseite". Am vorgeschlagenen Standort für eine Ersatzhaltestelle in der Liederbacher Straße ist die Einrichtung nicht möglich. Ein grundsätzlich genehmigungsfähiger Standort käme in der Gebeschusstraße in Betracht, dieser läge allerdings nur rund 150 Meter von der Haltestelle "Höchst Bahnhof - Nordseite" entfernt, der Fußweg würde sich hierdurch nur unwesentlich verkürzen. Zudem kommt hinzu, dass die aktuelle Umleitung zu sehr knapp bemessenen Wendezeiten an den Endhaltestellen führt. Ein zusätzlicher Halt würde eine Verlängerung der Fahrzeit erforderlich machen, die ohne den Einsatz eines zusätzlichen Fahrzeugs betrieblich nicht darstellbar ist. Aufgrund der betrieblichen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen wird daher keine Möglichkeit gesehen, der Anregung zu entsprechen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8177

  • Nied: Sicherheit am Bahnübergang erhöhen
    STOB 6
    21.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1222 Betreff: Nied: Sicherheit am Bahnübergang erhöhen Zu 1.: Zusätzliches "Verbot für Fußgänger"-Schild (Verkehrszeichen (VZ) 259 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)): Die gesamte Baustelle im Bereich des Bahnübergangs Oeserstraße wurde entsprechend der abgestimmten und genehmigten verkehrsrechtlichen Anordnung beschildert, wozu auch das VZ 259 StVO gehört. Die bestehende Absperrung in diesem Bereich ist vollkommen ausreichend, weshalb eine darüberhinausgehende Beschilderung die Verkehrssicherheit nicht weiter verbessern würde. Da im Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2025 keine Unfälle mit Fußgängerbeteiligung festgestellt wurden, ist davon auszugehen, dass es sich bei Regelverstößen um ein bewusstes Fehlverhalten handelt, das auch durch ein weiteres Schild nicht verhindert werden kann. Demnach sind weitere Maßnahmen aktuell nicht notwendig. Zu 2.: Zwei rot-weiße Wegsperren zum Schutz vor ungesichertem Queren: Der Anregung zur Absperrung von Bordsteinabsenkungen kann nicht entsprochen werden. Ein abgesenkter Bordstein dient explizit zum Queren. Eine Sperrung würde lediglich dazu führen, dass Fußgänger:innen ungeschützt daneben queren, womit Autofahrer:innen nicht rechnen, was die Situation deutlich gefährlicher machen würde. Etwaige sonstige Absicherungen im Bereich außerhalb der Baustelle können gegebenenfalls nach Abstimmung umgesetzt werden. Zu 3.: Zebrastreifen zwischen Oeserstraße 69 und Oeserstraße 71: Wie dem Ortsbeirat bereits mehrfach mitgeteilt wurde, ist die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (FGÜ) in diesem Bereich derzeit nicht zulässig, da er entweder zu nah an der Bestandssignalanlage oder zu nah am Bahnübergang liegen würde. Ein dadurch entstehender Rückstau auf die Gleise würde die Situation gefährlich verschärfen, weshalb ein Zebrastreifen an dieser Stelle erst nach der Beseitigung des Bahnübergangs möglich ist. Zu 4.: Zebrastreifen zwischen neuem Treppenaufgang und Bushaltestelle "Niddakampfbahn": Nach Ende der Baumaßnahme am Bahnübergang ist ein neuer Fußgängerüberweg zwischen dem neuen Treppenaufgang und der Bushaltestelle "Niddakampfbahn" geplant. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8158

  • Fußgängerweg am Mainufer zwischen Niederräder Brücke und Europabrücke
    STOB 1
    21.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1223 Betreff: Fußgängerweg am Mainufer zwischen Niederräder Brücke und Europabrücke Die derzeitigen Sperrungen von Teilabschnitten des Griesheimer Mainufers zwischen der Niederräder Brücke und der Europabrücke sind auf zwei unterschiedliche Ursachen zurückzuführen: Zum einen auf den sanierungsbedürftigen Zustand des westlichen Abschnitts, zum anderen auf den Ersatzneubau der Mainbrücke Niederrad. Der westliche Teilabschnitt entlang der Abwasserreinigungsanlage ist aufgrund von Belagsschäden infolge von Wurzelaufwuchs in Teilbereichen gesperrt. Die Schäden sind so erheblich, dass Unfallgefahr besteht. Die erforderliche Maßnahme zur Neugestaltung befindet sich derzeit noch in der Planungsphase. Die erforderlichen Mittel für die Bau- und Entsiegelungsarbeiten stehen ab dem Jahr 2028 aus einem Klimaprogramm zur Verfügung. Der Baubeginn ist voraussichtlich für Ende 2028 vorgesehen und der Abschluss der Arbeiten wird für die zweite Jahreshälfte 2029 erwartet. Der östliche Abschnitt entlang des Kleingartenvereins dient als Baustraße für den Ersatzneubau der Mainbrücke Niederrad. Im Zuge dieser Baumaßnahme wird es voraussichtlich mindestens bis Ende 2031 zu Einschränkungen für den Geh- und Radverkehr kommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.05.2026, V 3

  • Auskunftsersuchen zur Kinder- und Jugendarmut im Ortsbezirk 5 sowie spezifisch in der Heimatsiedlung und der Fritz-Kissel-Siedlung
    STOB 5
    21.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1224 Betreff: Auskunftsersuchen zur Kinder- und Jugendarmut im Ortsbezirk 5 sowie spezifisch in der Heimatsiedlung und der Fritz-Kissel-Siedlung Die Bekämpfung der Kinder- und Jugendarmut ist für die kommunale Politik, für die Verwaltung und insbesondere für die Arbeit des Jugend- und Sozialamtes von besonderer Bedeutung. Die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen beeinflussen maßgeblich ihre Entwicklungs-, Bildungs- und Teilhabechancen. Materielle Einschränkungen wirken sich häufig nicht nur auf die unmittelbare Versorgung aus, sondern können auch den Zugang zu frühkindlicher Bildung, schulischen Angeboten, Freizeitaktivitäten, kultureller Teilhabe, gesundheitlicher Förderung und sozialen Kontakten erschweren. Die Verhinderung und Abmilderung der Folgen von Kinder- und Jugendarmut sowie die Förderung gleichwertiger Chancen sind deshalb als wichtige ressortübergreifende kommunale Aufgaben zu verstehen. Für die Sichtbarwerdung von Kinder- und Jugendarmut und insbesondere genutzt für kleinräumige statistische Auswertungen, wird die in den Sozial- und Gesellschaftswissenschaften hierfür herangezogene sozialstaatlich definierte und anerkannte Armutsgrenze. Hierbei gelten Personen als arm, wenn sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (bis 2022 SGB II/ Hartz IV - 2023-2026 Bürgergeld, ab 01.07.2026 Grundsicherung für Arbeitssuchende) erhalten oder mit im Haushalt leben (Stichwort: Bedarfsgemeinschaft). Zu der angefragten Kinder- und Jugendarmut im Ortsbezirk 5 und seinen zugehörigen Stadtbezirken können valide Aussagen auf der Grundlage der verfügbaren kommunalen amtlichen Statistiken getroffen werden. Als besonders belastbare statistische Kennzahl stehen hierfür die sozialgeldempfangenden Kinder unter 15 Jahren im SGB-II zur Verfügung (nicht erwerbsfähige Leistungsbeziehende bis 14 Jahren in der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB-II) sowie die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften mit Kind(ern) bis 17 Jahre (siehe untenstehende Tabelle). Sie ermöglichen räumliche und vergleichbare Einschätzungen der materiellen Armutsgefährdung von Kindern und Jugendlichen und werden regelmäßig als zentrale Indikatoren für die kommunale Sozialberichterstattung herangezogen. Sie basieren auf administrativ erhobenen, regelmäßig aktualisierten und nach einheitlichen Kriterien erfassten Leistungsdaten. Dadurch werden belastbare zeitliche und räumliche Vergleiche zwischen Stadtbezirken sichtbar, gleichzeitig werden Stadtbezirke sichtbar, in denen eine überdurchschnittlich hohe Anzahl von Kindern im Leistungsbezug leben oder Minderjährige in Bedarfsgemeinschaften aufwachsen. Die Kennzahlen stellen somit einen verlässlichen Indikator für die materielle Armutsgefährdung und für sozialpolitische Planungsbedarfe dar. Eine eigenständige statistische Quote zur Kinder- und Jugendarmut kann nicht ausgewiesen werden, da Armut keine unmittelbare und einheitlich messbare statistische Kategorie ist. Kinder- und Jugendarmut ist umfassender, sie ist in den unterschiedlichsten Lebensbereichen sichtbar. Sie ist weder allein durch den Bezug einer bestimmten Sozialleistung definiert, noch lässt sie sich nur aus einem einzelnen Merkmal verlässlich ableiten. Tabelle: Statistische Zusammenschau für die Stadtbezirke Ortbeirat 5 Im Statistikatlas des Frankfurter Bürgeramtes, Statistik und Wahlen sind die gängigen Daten zur Frankfurter Bevölkerung auf Stadtteilebene zu finden. Dieser Atlas zeigt die Frankfurter Stadtkarte und die dazugehörigen Stadtteile eingefärbt nach Themenbereichen (Arbeitsmarkt, Wohnen, Bevölkerung, Soziales, Bildung, etc.) sowie ein Balkendiagramm, um alle Stadtteile auf einen Blick im Vergleich zu sehen. Im Register links können z. B. die Altersgruppen, Bevölkerungsbewegungen, Einwohnende, Haushalte und Staatsangehörigkeit angezeigt werden: https://dashboard.frankfurt.de/atlas-stadtteile/ Weitergehende Daten auf Stadtteil- und teilweise auf Stadtbezirksebene, sind unter: https://statistikportal.frankfurt.de/ zu finden, hierunter auch im Bereich "Soziales" die Quoten der SGB-II- Leistungsempfangenden und der Bedarfsgemeinschaften der verschiedenen Jahre. Für die in der Anfrage gesondert benannten Siedlungen ist derzeit keine fachlich belastbare statistische Auskunft möglich. Hierfür liegen keine hinreichend aussagekräftigen beziehungsweise statistisch und datenschutzkonform abgesicherten Daten auf Siedlungsebene vor. Eine Übertragung, der für einen statistischen Bezirk verfügbaren Werte auf die einzelne Siedlung, wäre methodisch nicht vertretbar. Dies könnte zu Fehlinterpretationen führen und würde den tatsächlichen Lebenslagen der dort wohnenden Kinder, Jugendlichen und Familien nicht gerecht werden. Auch für Vergleichsbetrachtungen über verschiedene Jahre können die geringen Werte zu erheblichen Schwankungen in der Höhe der Werte führen. Bereits Veränderungen in wenigen Haushalten können die prozentualen Werte deutlich beeinflussen. Hinzu kommen Anforderungen des Datenschutzes und der statistischen Geheimhaltung. Diese begrenzen die Möglichkeit, Daten für kleine Quartiere oder Siedlungen auszuweisen, wenn hierdurch Rückschlüsse auf einzelne Personen oder Haushalte nicht mit ausreichender Sicherheit ausgeschlossen werden können. Die Heimatsiedlung befindet sich im Stadtbezirk 322, die Fritz-Kissel-Siedlung im Stadtbezirk 326. Der Stadtbezirk 326 wird für Daten der Grundsicherung für Arbeitssuchende nicht einzeln im Statistikportal ausgewiesen. Ergänzend zur Betrachtung der Regelleistungsempfangenden nach SGB II wird derzeit im Jugend- und Sozialamt ein aussagekräftiger Kinder- und Jugendarmutsindex auf Stadtbezirksebene entwickelt. Durch die Kombination mehrerer Kennzahlen soll die Armut von Kindern und Jugendlichen differenzierter abgebildet werden, als dies anhand eines einzelnen Transferleistungsindikators möglich wäre. Der Kinder- und Jugendarmutsindex soll eine vergleichende Einordnung der Stadtbezirke ermöglichen und kann somit künftig als eine zusätzliche Grundlage für sozialpolitische Schwerpunktsetzungen und für die bedarfsgerechte Ausrichtung kommunaler Angebote genutzt werden. Für Siedlungen, welche nicht vollständig einen Stadtbezirk umfassen, wird auch hier, mangels ausreichend belastbarer Daten, keine eigenständige statistische Bewertung vorgenommen werden können. Bis dahin bilden insbesondere der Anteil der SGB II Sozialgeldempfangenden unter 15 Jahre und die Anzahl der Kinder bis 17 Jahre in Bedarfsgemeinschaften die belastbarste statistische Grundlage für Aussagen zur materiellen Armutsgefährdung von Kindern und Jugendlichen auf Stadtbezirksebene. Für die Arbeit im Jugend- und Sozialamt ist es wichtig, eine valide statistische Datengrundlage zu besitzen, um soziale Benachteiligungen frühzeitig zu erkennen, ihre Folgen abmildern zu können und allen jungen Menschen unabhängig von der wirtschaftlichen Situation ihrer Familie bestmögliche Entwicklungs-, Bildungs- und Teilhabechancen zu eröffnen. Die kleinräumigen Datengrundlagen sind hierfür ein wichtiger Baustein. Sie ersetzten jedoch nicht die kontinuierliche fachliche Zusammenarbeit mit den Einrichtungen, Diensten und Menschen vor Ort, sondern sie ergänzen diese um eine systematische Planungs- und Entscheidungsgrundlage. Das Jugend- und Sozialamt richtet seine Arbeit darauf aus, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen und Eltern sowie andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen. Von besonderer Bedeutung sind niedrigschwellige, gut erreichbare und diskriminierungsfreie Angebote. Hierzu zählen insbesondere frühe Hilfen, Familienberatung, Kindertagesbetreuung, Schulsozialarbeit, Offene Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Bildungs- und Freizeitangebote sowie Unterstützungsleistungen für Familien in belasteten Lebenslagen. Entscheidend ist, dass Hilfen frühzeitig ansetzen, miteinander vernetzt sind und die betroffenen Kinder, Jugendlichen und Eltern tatsächlich erreichen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.06.2026, V 57

  • Nieder Kirchweg - Radfahrstreifen vor den Ampeln sichern und Überfahren der Sperrflächen verhindern
    STOB 6
    21.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1225 Betreff: Nieder Kirchweg - Radfahrstreifen vor den Ampeln sichern und Überfahren der Sperrflächen verhindern Zu 1. Der Magistrat ist bereits dahingehend im Sinne der Anregung tätig geworden, Gehwege zu sanieren und die Beschilderung zu ändern. Zudem werden Markierungs- und Sicherungsarbeiten voraussichtlich im zweiten Quartal ausgeführt: Der Radfahrstreifen am Knotenpunkt NKB 1 wird durch Trennelemente baulich geschützt. Eine bauliche Absicherung des Radfahrstreifens am Knotenpunkt NKB 2 ist derzeit nicht geplant, da dieser Knotenpunkt im Zuge der Umgestaltung der Stroofstraße im Zusammenhang mit der Entwicklung im Industriepark Griesheim umgebaut werden soll. Zu 2: Der Magistrat verweist ebenfalls auf die angesprochenen Umbaumaßnahmen und wird das Anbringen von Flexipollern prüfen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7516

  • Verkehrsführung in Griesheim
    STOB 6
    21.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1226 Betreff: Verkehrsführung in Griesheim Zu Punkt 1: Seit Donnerstag, 18. Juni 2026, werden für die Fahrgäste durch die DB InfraGo folgende Ansagen für die Fahrgäste eingespielt: Akustikansage am Hauptbahnhof Frankfurt Gl. 103: "Hinweis zur Weiterfahrt zum Veranstaltungsgelände Westcoast: Der Halt Griesheim entfällt. Bitte bis Frankfurt Höchst fahren, ab da Bus 54 Bussteig D, Richtung Griesheim bis Fritz Klatte Straße nutzen." Als Textanzeige in Frankfurt Nied: "Hinweis zur Weiterfahrt zum Veranstaltungsgelände Westcoast: Nutzen Sie S1/S2 Gl. 2 bis F-Höchst, ab da Bus 54 Bussteig D, Richtung Griesheim bis Fritz-Klatte-Str." Die DB wurde explizit um Ansage dieser Alternativroute gebeten, da die Haltestelle der Buslinie 54 in Höchst barrierefrei und leichter zu finden ist als die Haltestelle der Buslinie 54 in Nied und die Haltestelle Fritz-Klatte-Straße näher am Veranstaltungsort liegt als "Chemisches Werk" (die zunächst als Ausstiegshalt durchgesagt worden war) Eine Presseinformation von traffiQ und VGF vom 12. Juni 2026 (erschienen in Frankfurter Neue Presse und Hessische Rundschau) spielte ebenfalls eine Information zur generellen Erreichbarkeit von Griesheim sowie im Speziellen zum Veranstaltungsort "Westcoast" während der Bauphase aus. Den Veranstaltern selber wurde die o.g. Presseinformation geschickt, sodass sie diese in ihre Anreiseinformationen aufnehmen konnten. Zu Punkt 2: Der Wunsch nach einer zusätzlichen Haltestelle anlässlich der Veranstaltung am Alten Kran auf Höhe des Industrieparks Griesheim ist nachvollziehbar. Für eine vergleichbare Veranstaltung an diesem Standort wurde jedoch bereits im Jahr 2024 geprüft, ob eine Haltestelle eingerichtet werden kann. Die Prüfung ergab, dass dies aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht nicht möglich ist. Maßgeblich ist hierbei insbesondere die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer: Auf der nördlichen Seite der Stroofstraße befindet sich kein Gehweg. Daher wurde geprüft, ob eine Haltestelle in einer Grundstückszufahrt kurz vor der Fußgängerquerung eingerichtet werden kann. Da sich die Grundstückzufahrt hinter einer Kurve befindet und die Verkehrsteilnehmer dort nicht mit einer Haltestelle rechnen, kann die Haltestelle dort aus Sicherheitsgründen nicht eingerichtet werden. Ein anderer Standort kommt aufgrund des fehlenden Gehwegs nicht in Betracht. Vor diesem Hintergrund kann ein zusätzlicher Halt am Alten Kran in der Stroofstraße nicht eingerichtet werden. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass zusätzliche Haltestellen grundsätzlich nicht kurzfristig umgesetzt werden können. Vor einer Einrichtung ist stets eine verkehrsrechtliche Genehmigung erforderlich. Zudem müssen zusätzliche Halte im Fahrplan berücksichtigt und ordnungsgemäß in die RMV-Auskunftssysteme eingepflegt werden, um eine verlässliche Fahrgastinformation sicherzustellen. Für die derzeit stattfindenden Veranstaltungen konnte aufgrund der Kurzfristigkeit der Information eine Abstimmung mit dem Straßenverkehrsamt nicht erfolgen. Für kommende Veranstaltungen auf dem Gelände des Alten Krans wird jedoch erneut geprüft, ob die Voraussetzung für eine Haltestelle gegeben sind, ggf. auch nur auf der südlichen Seite der Stroofstraße. Zu bedenken ist, dass Einrichtungshaltestellen aus Fahrgastsicht unattraktiv sind, da Fahrgäste in einer Richtung zwar aussteigen, aber auf der Rückfahrt nicht wieder einsteigen können. Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, ist die Einrichtung einer dauerhafte Zweirichtungshaltestelle mit entsprechenden infrastrukturelle Anpassungen zu prüfen. Dies können bspw. ortsfeste Haltestelleneinrichtungen, Aufstellflächen für wartende Fahrgäste oder Straßenaufweitungen sein. Durch die dauerhafte Einrichtung ergäben sich sowohl die Vorteile der Attraktivierung des Veranstaltungsstandortes als auch die feste Verortung in den Auskunfts- und Navigationsmedien (App, Netzplan, Aushangfahrplan, ...). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.06.2026, OM 122

  • Fußgängerüberweg Kreuzung Berger Straße/Herderstraße schützen
    STOB 3
    21.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1227 Betreff: Fußgängerüberweg Kreuzung Berger Straße/Herderstraße schützen Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 61

  • Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt Sachsenhausen) VI
    STOB 5
    21.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1228 Betreff: Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt Sachsenhausen) VI Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7591

  • Entwicklung Bundesbank-Gelände: Berücksichtigung von Bedarfen aus dem Ortsbezirk 9
    STOB 9
    21.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1229 Betreff: Entwicklung Bundesbank-Gelände: Berücksichtigung von Bedarfen aus dem Ortsbezirk 9 Der Magistrat wird bei der Weiterentwicklung des Bundesbankgeländes die städtebaulichen Rahmenbedingungen und die Belange der angrenzenden Ortsbezirke beachten und die Akteure vor Ort bei den Planungen beteiligen. Dies geschieht, sobald die Grundlagen für konkrete Planungsschritte gemeinsam mit der Bundesbank abgestimmt sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 34

  • Erfassung und Sanierungsplanung von durch den Bahnausbau beschädigten Straßen im Ortsbezirk
    STOB 9
    21.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1230 Betreff: Erfassung und Sanierungsplanung von durch den Bahnausbau beschädigten Straßen im Ortsbezirk Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 37

  • Platenstraße durchgehend für den Anliegerverkehr freigeben
    STOB 9
    21.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1231 Betreff: Platenstraße durchgehend für den Anliegerverkehr freigeben Der Anregung wird nicht entsprochen. Die tatsächliche Einhaltung einer Beschränkung auf den Anliegerverkehr bei einer dauerhaften Öffnung des derzeit ausschließlich dem Linienbusverkehr vorbehaltenen Straßenabschnitts ist in der Praxis nicht kontrollierbar: Der Begriff "Anliegerverkehr" wird nach ständiger Rechtsprechung weit ausgelegt und umfasst unter anderem (und nachvollziehbar) Besuchende, Paket- und Lieferdienste, Personen, die Erledigungen vornehmen, sowie etwa Interessierte an einer Grundstücks- oder Hausbesichtigung. Ob ein berechtigtes Anliegen vorliegt, lässt sich am Fahrzeug nicht erkennen. Auch das Kennzeichen bietet hierfür keinen Anhaltspunkt. Eine wirksame Kontrolle des fließenden Verkehrs (wofür die hessische Landespolizei zuständig ist) wäre nur durch Befragungen vor Ort möglich und ist personell sowie organisatorisch nicht leistbar. Daher wird das entsprechende Zusatzzeichen selbst in Fachkreisen gelegentlich als "Anlüger frei" bezeichnet. Die angeregte Freigabe würde daher faktisch zu einer deutlichen Zunahme des motorisierten Individualverkehrs führen. Dies widerspricht dem Grundsatz, die Verkehrsbelastung in Wohngebieten, insbesondere in Tempo-30-Zonen, möglichst gering zu halten. Zudem ist mit zusätzlichen Konflikten auf den Schulwegen zur Astrid-Lindgren-Schule sowie auf den Wegen zur Kindertagesstätte 92, dem Kinder- und Jugendzirkus und den angrenzenden Spiel- und Sportplätzen zu rechnen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 228

  • Prüfung der Beschilderung im Bereich des Wochenmarktes Dornbusch (Carl Goerdeler Straße)
    STOB 9
    21.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1232 Betreff: Prüfung der Beschilderung im Bereich des Wochenmarktes Dornbusch (Carl Goerdeler Straße) Aus der Anregung geht hervor, dass es insbesondere Unsicherheit bezüglich der neu eingerichteten Ladezone (orange markiert) gibt. Im gelb markierten Bereich ist die Regelung durch das Verkehrszeichen (VZ) 283 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (absolutes Haltverbot) mit dem Zusatzzeichen "Di. 5:45 - 19:30 h Marktbeschicker frei" - aufgestellt mit Anfangs-, Mittel- und Endzeichen - klar erkennbar und rechtssicher. Im grün markierten Bereich ist die Beschilderung analog zum gelben Bereich klar geregelt. Hier wird lediglich die Ergänzung des Zusatzzeichens VZ 1060-31 StVO ("auch auf dem Seitenstreifen") empfohlen, um das Parken auf dem Seitenstreifen rechtssicher verbieten zu können. Bei dem orangemarkierten Bereich handelt es sich um eine Ladezone für das Geschäft "Blumen Dornröschen am Dornbusch". Das Parkverbot auf dem Seitenstreifen beschränkt sich auf werktags in der Zeit von 5:00 bis 17:00 Uhr. Das Verbot gilt auch für die Marktbeschicker:innen. Die Ladezone wurde in Abstimmung mit dem zuständigen Dezernat eingerichtet und ist erforderlich, um die Andienung des Blumengeschäftes in der Eschersheimer Landstraße 250 aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus werden damit auch weitere Lieferbedarfe vor Ort bedient. Die abschnittsbezogene Beschilderung mit Beginn und Ende einer Halteverbotsstrecke sind vorhanden. Die vorgeschlagene Beschilderung widerspricht der in Punkt 2 geforderten Eindeutigkeit und Verständlichkeit. Aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht ist sie weitaus unübersichtlicher als die aktuell vor Ort vorhandene Regelung. Gegen die bestehende Beschilderung bestehen grundsätzlich keine Einwände. Das Zusatzzeichen VZ 1060-31 StVO (Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen) wird lediglich an den entsprechenden Stellen ergänzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 35

  • Auskunft zum Sachstand der Retentionsfläche an der Eisenbahnunterführung Niedwiesenstraße
    STOB 9
    21.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1233 Betreff: Auskunft zum Sachstand der Retentionsfläche an der Eisenbahnunterführung Niedwiesenstraße Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat hat die Anfrage auch an die DB zur Stellungnahme geleitet und bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.05.2026, V 10

  • Elektroladeinfrastruktur im Ortsbezirk 9
    STOB 9
    21.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1234 Betreff: Elektroladeinfrastruktur im Ortsbezirk 9 Generell verweist der Magistrat auf vorherige Stellungnahmen zum Thema E-Mobilität, auf die Vorstellung der Ergebnisse der Bedarfsanalyse im Mobilitätsausschuss (September 2024) und auch auf das Schreiben von Stadtrat Wolfgang Siefert an die Ortsbeiräte (Mai 2025). Zu 1. und 2. Auf Grundlage der Bedarfsanalyse wurde die erste reguläre Ausbauphase (Phase 1) für öffentliche Flächen gestartet. In Zusammenarbeit mit einer externen Beratung hat der Magistrat geeignete Standorte im gesamten Stadtgebiet ausgewählt, um eine flächendeckende Grundversorgung zu erreichen. Die Kriterien waren unter anderem die Art der Bebauung, die Bevölkerungsdichte und der zu erwartende Ladebedarf. Unter Einbindung der Ortsbeiräte wurden rund 400 AC- und 20 DC-Ladepunkte gefunden und qualifiziert. Aktuell sind folgende Standorte abschließend abgestimmt: Dornbusch • Chamissostraße 13 • Platenstraße 58 • Immermannstraße 6 • Bertramstraße 93 • Carl-Goerdeler-Straße ggü. 4-6 • Friedlebenstraße 50-50a • Bertramstraße nord-westl. 8 bzw. ggü. Bertramstraße 49-51 • Adolf-Reichwein-Straße 14 • Ziegenhainer Str. 2 Eschersheim • Berkersheimer Weg an Zehnmorgenstraße nördl. 61 • Maybachstraße 20 • Ggü. Nußzeil 48, zwischen Im Wörth 8 und 20 Ginnheim • Im Braungeröll westl. 12 • Wilhelm-Epstein-Straße 67 Der Magistrat möchte darauf hinweisen, dass diese Standorte zwar stadtintern abgestimmt sind, es aber noch keine Garantie für eine Umsetzung exakt an den einzelnen Stellen gibt. Es kann noch leichte Anpassungen durch die Betreiber geben. Der Bedarf wurde nicht stadtteilspezifisch ermittelt, sondern bezogen auf die komplette Stadt Frankfurt. Fragen zum Thema E-Ladeinfrastruktur können auch jederzeit per Mail an ladeinfrastruktur.amt66@stadt-frankfurt.de gerichtet werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.02.2026, V 1386

  • Verkehrsberuhigung auf der Eckenheimer Landstraße in Eckenheim umsetzen
    STOB 10
    21.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1235 Betreff: Verkehrsberuhigung auf der Eckenheimer Landstraße in Eckenheim umsetzen In der Eckenheimer Landstraße sind zwischen Gummersbergstraße und Eckenheimer Schulstraße Maßnahmen wie Tempo 30 Zone, teilweise Zweirichtungsverkehr und Pflasterung sowie versetztes Parken eingerichtet. Dies sind wirkungsvolle Maßnahmen, um das Geschwindigkeitsniveau zu senken. Sämtliche Straßen im Stadtgebiet werden von der Polizei und der Unfallkommission beobachtet und im Falle einer Unfallhäufung behandelt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt weist die Eckenheimer Landstraße zwischen Gummersbergstraße und Eckenheimer Schulstraße in der 1-Jahreskarte und in der 3-Jahreskarte nicht die Merkmale zur Ausweisung von Unfallhäufungsstellen auf und werden somit nicht von der Unfallkommission behandelt. Es handelt sich hierbei um ein Fehlverhalten von einzelnen Verkehrsteilnehmer:innen, dem mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht abgeholfen werden kann. Die Eckenheimer Landstraße befindet sich bereits im dauerhaften Messprogramm der Städtischen Verkehrspolizei, es werden daher in regelmäßigen Abständen Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Auch im genannten Bereich werden Kontrollen durchgeführt, zuletzt am 21.05.2026. Es ist hierbei allerdings zu erwähnen, dass an anderen Stellen der Eckenheimer Landstraße eine höhere Anzahl von Verstößen bei gleichzeitig höherem Verkehrsaufkommen feststellbar ist, weshalb an diesen Stellen (zum Beispiel im Bereich Hausnummer 75) aufgrund der potentiell höher ausgehenden Gefahr mehr Kontrollen durchgeführt werden. Die Anregung wurde zur Kenntnis an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.05.2026, OM 44

  • Radbügel o. Ä. in der Eckenheimer Landstraße vor der Hausnummer 306
    STOB 10
    21.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1236 Betreff: Radbügel o. Ä. in der Eckenheimer Landstraße vor der Hausnummer 306 Die Parkstreifen lassen sich mittels anknüpfenden Sperrflächen mit Pollern und gegebenenfalls Fahrradbügeln gut abgrenzen. Der Magistrat ist gerne bereit, eine entsprechende Planung zu erstellen. Der Anregung kann grundsätzlich entsprochen werden. Fraglich ist, ob dies die Belange des Einzelhandels adäquat abdeckt, gemäß Schleppkurven sind eigentlich noch größere Schwenkbereiche für LKW erforderlich. Sofern seitens der Läden weitere Bedarfe gesehen werden, kann dafür der Entfall der Parkstände vor Hausnummer 304-306 in Betracht gezogen werden. Vorerst wird gemäß der in der Anregung geforderten und oben erläuterten Weise verfahren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.05.2026, OM 45

  • Die Verkehrsinsel an der Endhaltestelle der U5 ökologisch wertvoll und attraktiv gestalten
    STOB 10
    21.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1237 Betreff: Die Verkehrsinsel an der Endhaltestelle der U5 ökologisch wertvoll und attraktiv gestalten Der Magistrat entspricht der Anregung bereits und wird die Fläche dennoch weiterentwickeln. Der Fläche kommt bereits heute ein hoher ökologischer Stellenwert zu. Sie ist als artenreiche Wildwiese mit heimischen Bäumen und Gehölzen angelegt. Die Mahd erfolgt zweimal jährlich und abschnittsweise, sodass Teilbereiche stehen bleiben. Dadurch werden Lebensräume für Insekten erhalten sowie eine vielfältige Blütenentwicklung gefördert. Die naturnahe Gestaltung weist zugleich eine eigene gestalterische Qualität auf. Unterschiedliche Blühphasen im Jahresverlauf, eine dichte sommerliche Belaubung sowie eine ausgeprägte Herbstfärbung der Gehölze sorgen für ein attraktives und lebendiges Erscheinungsbild. Ergänzend ist die Einrichtung eines Insektenhotels zur weiteren Förderung der Biodiversität vorgesehen. Die ökologische Qualität der Fläche wird damit gesichert und fortlaufend weiterentwickelt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7921

  • Neue Verkehrsführung im Bereich Jean-Monnet-Straße
    STOB 10
    21.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1238 Betreff: Neue Verkehrsführung im Bereich Jean-Monnet-Straße Zu 1.: Der Ortsbeirat hat zutreffend dargestellt, wie Kraftfahrzeugführer:innen sich an der betroffenen Stelle verhalten sollen. Es wurde aufgrund der geänderten Verkehrsführung eine weitere Spur aus Richtung Hügelstraße - Eschersheim - Eckenheim kommend eingerichtet. Dafür wurde für die Fahrzeuge, welche von der Autobahn kommen, das Verkehrszeichen (VZ) 205 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Vorfahrt gewähren" in Portalaufstellung angeordnet. Damit können die Kraftfahrzeugführer:innen, sofern sie sich denn an die Regeln halten, sicher in den Verkehr Richtung Preungesheim fahren können. Sämtliche Straßen im Stadtgebiet werden von der Polizei und der Unfallkommission beobachtet und im Falle einer Unfallhäufung von der Unfallkommission behandelt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt weist die aufgeführte Problemstelle in der 1-Jahreskarte und in der 3-Jahreskarte nicht die Merkmale zur Ausweisung einer Unfallhäufungsstelle auf und wird somit nicht von der Unfallkommission behandelt. Wichtiger noch sind im Zeitraum 01.12.2024 bis 30.11.2025 keinerlei Unfälle in Fahrtrichtung Homburger Landstraße feststellbar. Von einer Gefahrenstelle kann hier also nicht zuletzt auch angesichts des hohen Verkehrsaufkommens nicht gesprochen werden. Zu 2.: Es handelt sich hierbei um kein Provisorium. Die Überkopftafeln wurden durch vollwertige Tafeln ausgetauscht und weisen gemäß der neuen Verkehrsführung den Weg. Die Straßenverkehrsbehörde hat keinen Anlass, hieran etwas zu ändern. Zu 3.: Laut Auskunft der zuständigen Autobahn GmbH des Bundes ist dies geplant. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7928

  • Schlaglöcher beseitigen
    STOB 10
    21.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1239 Betreff: Schlaglöcher beseitigen Der Magistrat entspricht der Anregung. Die Schlaglöcher in den Straßen in und um Berkersheim wurden bereits ausgebessert. Für die umfangreicheren Arbeiten im Bereich des Heiligenstockwegs wurde eine Planung erstellt. Die Arbeiten werden aktuell ausgeschrieben und anschließend umgesetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8131

  • Transparenz bezüglich der Verwendung der Stellplatzablösemittel im Ortsbezirk 10
    STOB 10
    21.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1240 Betreff: Transparenz bezüglich der Verwendung der Stellplatzablösemittel im Ortsbezirk 10 Zu 1. Seit dem Jahr 2021 sind aus Bauvorhaben im Ortsbezirk 10 Stellplatzablösemittel (SPA) in Höhe von 10.000 € eingenommen worden. Zu 2. Seit 2021 wurden für folgende Maßnahmen im Ortsbezirk 10 SPA-Mittel verwendet: Radstreifen Gießener Straße B+R (Bike & Ride - Fahrradabstellanlage S-Bahnhof Berkersheim West) Ausstattung von Bushaltestellen - Programm 2023. Für Maßnahmen mit Bezug zum Ortsbezirk 10 wurden SPA-Mittel in einem höheren Umfang eingesetzt, als seit 2021 aus Bauvorhaben im Ortsbezirk 10 vereinnahmt wurden. Außerdem wurden vor 2021 im Ortsbezirk 10 SPA-Mittel für folgende Maßnahmen verwendet: Barrierefreier Umbau der Stationen der Linie U5: Gießener Straße Marbachweg / Sozialzentrum Preungesheim Ronneburgweg Siegmund-Freud-Straße Theobald-Ziegler-Straße Wartehallenprogramm Los 1b (Kalbach, Nieder-Eschbach, Nieder-Erlenbach, Frankfurter Berg, Preungesheim) Straßenbahnanbindung "Frankfurter Bogen" Preungesheim Ost (18) Radwegweisung Nord u. West Linie U1/U2: Anhebung der Bahnsteige Bonames Mitte Dynamische Fahrgastinformation (Stadtbahn: U2, U3 und U5). Dabei ist zu berücksichtigen, dass SPA-Mittel rechtlich nicht zwingend in dem Ortsbezirk einzusetzen sind, in dem sie vereinnahmt wurden. Maßgeblich ist, dass die Mittel gemäß § 52 Abs. 3 der Hessischen Bauordnung (HBO) zweckentsprechend verwendet werden. Und zwar für: 1. Die Herstellung zusätzlicher Parkeinrichtungen zugunsten des Gemeindegebietes. 2. Die Instandhaltung, Instandsetzung oder Modernisierung bestehender Parkeinrichtungen. 3. Sonstige Maßnahmen zur Entlastung der Straßen vom ruhenden Verkehr, einschließlich investiver Maßnahmen des öffentlichen Personennah- oder Fahrradverkehrs. Zu 3. Der Einsatz von SPA-Mitteln setzt voraus, dass förderfähige sowie umsetzungsreife und haushaltsrechtlich bewilligungsfähige Maßnahmen vorliegen. Er wird daher von der Stadtverordnetenversammlung durch Beschluss bestimmt. Seit 2021 lagen für den Ortsbezirk 10 keine entsprechenden Maßnahmen beziehungsweise Anträge für den Neubau zusätzlicher Parkeinrichtungen oder für die Unterhaltung bestehender Anlagen vor. Daher wurden keine SPA-Mittel für diese Zwecke eingesetzt. Unabhängig davon konnten Mittel für andere zulässige Förderzwecke verwendet werden, insbesondere für Maßnahmen des ÖPNV und des Radverkehrs. Diese Verwendungen sind ebenfalls von der Zweckbindung der SPA gedeckt und stehen rechtlich nicht hinter Parkierungsmaßnahmen zurück. Zu 4. Ob und welche Maßnahmen zur Schaffung oder Unterhaltung von Parkeinrichtungen im Ortsbezirk 10 künftig aus Stellplatzablösemitteln finanziert werden können, hängt von den weiteren fachlichen Planungen, der Umsetzbarkeit und den haushaltsmäßigen Voraussetzungen ab. Derzeit sind im Ortsbezirk 10 keine solchen Maßnahmen vorgesehen. Zu 5. Eine feste ortsbezirksbezogene Quote gibt es nicht. Folglich ist kein bestimmter Anteil der stadtweit vereinnahmten SPA-Mittel verbindlich für den Ortsbezirk 10 vorgesehen. SPA-Mittel werden erst durch konkrete Finanzierungsbewilligungen gebunden. Zu 6. Die Verteilung der Stellplatzablösemittel erfolgt nicht nach einem Ortsbezirksschlüssel, sondern projekt- und maßnahmenbezogen. Maßgeblich sind die gesetzlichen Verwendungszwecke der jeweiligen Maßnahme. Eine Bindung an den Ortsbezirk, in dem die Ablöse vereinnahmt wurde, sieht die HBO nicht vor. Siehe hierzu auch die Erläuterungen unter Punkt 2. Die Verteilung der Stellplatzablösemittel auf Maßnahmen erfolgt insbesondere nach folgenden Kriterien: rechtliche Zulässigkeit nach den maßgeblichen Vorschriften planerische Reife tatsächliche Umsetzbarkeit Finanzierungsbedarf Zu 7. Die Erhebung der Stellplatzablöse erfolgt auf Grundlage der HBO (§ 52 HBO) in Verbindung mit der städtischen Stellplatzsatzung. Ein pauschaler Verzicht auf die Erhebung der Mittel im Ortsbezirk 10 ist nach der bestehenden Rechtslage nicht vorgesehen. Die HBO unterliegt als Landesrecht nicht der kommunalen Gestaltung. Eine Änderung der Stellplatzsatzung bedürfte eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung. Die Mittel werden rechtskonform eingesetzt, insbesondere für ÖPNV- und Radverkehrsmaßnahmen. Ein Erhebungshindernis besteht daher nicht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8132

  • Zusätzliche Fahrradständer vor dem SAALBAU Ronneburg
    STOB 10
    21.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1241 Betreff: Zusätzliche Fahrradständer vor dem SAALBAU Ronneburg Der Magistrat hat sich vor Ort ämterübergreifend zur Anregung abgestimmt: Es ist nicht möglich, im Bereich des Bücherschranks vor dem Eingang zum SAALBAU Ronneburg Fahrradständer zu installieren, da diese Flächen zur Entfluchtung des Veranstaltungsgebäudes benötigt werden. Eine Umwandlung von PKW-Parkplätzen im Außenbereich in Fahrradabstellplätze ist ebenfalls nicht möglich, da alle vorhandenen Parkplätze laut Baugenehmigung für den SAALBAU erforderlich sind. Andere geeignete Flächen im Außenbereich des Saalbaus gibt es nicht. In der Nähe des SAALBAU kommen zwei Flächen im öffentlichen Raum für das Aufstellen von Fahrradständern in Frage. Der Magistrat wird dem Ortsbeirat entsprechende Vorschläge unterbreiten und bei Zustimmung umsetzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8124

  • Information über durchgeführte Geschwindigkeitskontrollen im Ortsbezirk 11 - Grundlage für weitere Beratung
    STOB 11
    21.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1242 Betreff: Information über durchgeführte Geschwindigkeitskontrollen im Ortsbezirk 11 - Grundlage für weitere Beratung Zu 1.: Die Städtische Verkehrspolizei führt im gesamten Stadtgebiet entsprechend den Regularien des aktuellen und seit 02.09.2025 gültigen Erlasses des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz zu "Verkehrsüberwachung durch örtliche Ordnungsbehörden und Polizeibehörden" Geschwindigkeitskontrollen durch. Die Messörtlichkeiten liegen hierbei nicht im Ermessen der Behörden, sondern sind nun abschließend im Erlass aufgelistet. Der Kontrollschwerpunkt der Städtischen Verkehrspolizei liegt auf der Sicherung ausgewiesener Schulwege (Erlasspunkt "besonders schutzwürdige Zonen") und Tempo 30-Zonen (Erlasspunkt "Zonen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit"), während die Polizei den Schwerpunkt auf Grundnetzstraßen und dortigen Unfallhäufungen hat (Erlasspunkt "Bereiche, in denen Unfallhäufungen erkannt wurden"). Im Bereich des Ortsbeirats 11 wurden seitens der Städtischen Verkehrspolizei im Jahr 2024 folgende Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt: Im Bereich des Ortsbeirats 11 wurden seitens der Städtischen Verkehrspolizei im Jahr 2025 folgende Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt: Detailliertere Angaben zu Datum, Uhrzeit, Dauer, Standorte innerhalb der Straßen, genaue Lagebeschreibung, Spitzengeschwindigkeiten und deren Häufigkeit oder Hinweise zur rechtlichen Bewertung können aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht vorgelegt werden. Auch wird von einer Einschätzung zur Verkehrssituation an den jeweiligen Standorten abgesehen. Grundsätzlich orientiert sich die Intensität der Überwachungsdichte an der Übertretungsquote, der Verkehrsdichte und des Umfelds. Zu 2.: Die vom Magistrat durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen erfolgen regelhaft beruhend auf Anregungen der Ortsbeiräte oder Bürger:innen. Die Intensität ist abhängig von den örtlichen Gegebenheiten und anderen objektivierbaren Faktoren. Der Magistrat agiert hier unabhängig und eigenverantwortlich. Anregungen der Ortsbeiräte hinsichtlich bestimmter Straßen, gegebenenfalls mit Uhrzeiten, sind hilfreich, eine Einbeziehung politischer Akteure in die konkrete Planung, kann jedoch grundsätzlich nicht erfolgen. Bei der Vielzahl von Kontrollen und notwendiger Disponibilität, die auch kurzfristige Planänderungen erfordert, wäre dies auch bereits organisatorisch nicht umsetzbar. Zu 3.: Nach Auskunft der Landespolizei wurden bei der am 19.05.2025 durchgeführten Geschwindigkeitskontrolle keine Verkehrsmengenzahlen erfasst. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.10.2025, OM 7491

  • Verkehrssicherheit erhöhen - Piktogramme vor Riederwälder Kindergärten
    STOB 11
    21.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1243 Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen - Piktogramme vor Riederwälder Kindergärten Die Schäfflestraße und die Raiffeisenstraße befinden sich innerhalb einer Tempo 30-Zone, die deutlich und gut sichtbar als solche beschildert ist. Das Straßenbild beider Straßen entspricht dem einer solchen und lädt daher keinesfalls zum schnellen Fahren ein. Dass es zum Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmender kommen kann, ist unstrittig, durch die Anordnung zusätzlicher Beschilderung oder Piktogramme allerdings kaum abwendbar. Es ist ohne konkrete Nennung in der Anregung anzunehmen, dass als Piktogramm das Verkehrszeichen (VZ) 136 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ("Kinder") gewünscht wird. Ein solches VZ ist in der Schäfflestraße bereits für beide Fahrtrichtungen aufgestellt, obwohl dessen Anordnung bei genauer Betrachtung der Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) zum VZ 136 StVO in Tempo-30-Zonen in der Regel nicht erforderlich ist (vgl. Nummer XII zu § 45 Absatz 1 bis 1e). Ebenso weisen die VZ 101-11 StVO (Fußgängerüberweg) als Gefahrzeichen auf den Fußgängerüberweg zwischen der Walter-Richter-Halle und der Kirche Heilig Geist hin. Sie wirken ebenfalls aufmerksamkeitssteigernd auf den Fahrverkehr und fördern die Bremsbereitschaft. Eine Wiederholung der Gefahrzeichen als Bodenmarkierung ist aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht schlicht nicht erforderlich. Weiter sind zusätzliche VZ, die eine Begründung für die Zonengeschwindigkeitsbeschränkung enthalten, unzulässig. (vgl. VwV-StVO zu den VZ 274.1 StVO und 274.2 StVO). Das Aufstellen von Warnfiguren lehnt der Magistrat ab. Solche Figuren sind keine offiziellen Verkehrszeichen gemäß StVO und dürfen somit nicht in den Straßenverkehr eingebracht werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.01.2026, OM 7876

  • Mehr Sicherheit auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke, schnelle Umsetzung des Fuß- und Radwegs entlang der Fechenheimer Fackeln
    STOB 11
    21.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1244 Betreff: Mehr Sicherheit auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke, schnelle Umsetzung des Fuß- und Radwegs entlang der Fechenheimer Fackeln Eine kurzfristige und umfassende Verbesserung der Situation für den Rad- und Fußverkehr entlang der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke kann der Magistrat nicht in Aussicht stellen. Eine anforderungsgerechte Flächenzuordnung und -sicherung ist nur mit aufwendigen baulichen Mitteln umzusetzen. Eben dies leistet das nachhaltig angesiedelte Umgestaltungsvorhaben eines von der Fahrbahn abgesetzten, auf Stelzen errichteten Geh- und Radweges. Aktuell befindet sich das Ingenieurbauwerk im Vorplanungsstadium. Wegen der komplexen Verhältnisse und Betroffenheiten, geht der Magistrat nicht von einer baulichen Realisierung vor dem Jahr 2030 aus. Eine zügigere Planung und Umsetzung sind nicht möglich. Verkehrsmengenzahlen stehen im öffentlich zugänglichen Geoportal der Stadt Frankfurt zur Verfügung (Fachdaten > Mobilität und Verkehr > Verkehrsmengen). Es gibt ohne Richtungsunterscheidung rund 18.000 Fahrzeuge pro Tag, davon knapp 1.000 Lastzüge, Sattelschlepper und Lkw ohne Anhänger sowie knapp 2.000 Radfahrende (Erhebungszeitraum 2019 bis 2023). Im angesprochenen Abschnitt führt der beengte Straßenquerschnitt dazu, dass ein Überholen nur bei freier Gegenfahrbahn regelkonform möglich ist. Die Einhaltung dieses Mindestabstandes kann straßenverkehrsbehördlich nicht durch zusätzliche Beschilderung erzwungen werden. Eine diesbezügliche Kontrolle liegt im Verantwortungsbereich der Landespolizei. Nach Rücksprache mit der städtischen Verkehrspolizei sind Geschwindigkeitsmessungen an dieser Stelle nicht möglich, da es keinen geeigneten Standort für Messfahrzeuge und die Messtechnik gibt. Daher hat der Magistrat Kontakt mit der Landespolizei aufgenommen und diese darum gebeten, eine Messung mit Hilfe von mobilen Blitzern zu prüfen. Eine Roteinfärbung für den Radverkehr gibt es auf der östlichen Seite. Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite ist eine beidseitige Roteinfärbung nicht möglich, da die Mindestbreiten im Fahrbahnquerschnitt nicht eingehalten werden könnten. Der Magistrat hat daher Fahrradpiktogramme markiert. Im Laufe des zweiten Halbjahrs 2026 wird der Magistrat außerdem das Verkehrszeichen 277.1 ("Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen") anbringen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.01.2026, OM 7873

  • Umkehrung der Einbahnstraße am Seckbacher Ried mit zusätzlichen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit
    STOB 11
    21.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1245 Betreff: Umkehrung der Einbahnstraße am Seckbacher Ried mit zusätzlichen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit Zum gegenwärtigen Zeitpunkt weist die Straße Am Seckbacher Ried weder in der 1-Jahreskarte noch in der 3-Jahreskarte die Merkmale zur Ausweisung einer Unfallhäufungsstelle auf, weshalb sie nicht von der Unfallkommission behandelt wird. Sämtliche Straßen im Stadtgebiet werden von der Polizei und der Unfallkommission beobachtet und im Falle einer Unfallhäufung von der Unfallkommission behandelt. Angesichts der Anregung des Ortsbeirats, die auf Grundlage eines gemeinsamen Ortstermins am 14.01.2026 mit dem Magistrat sowie Mitgliedern des Ortsbeirates 11, Anwohnenden, Vertretenden ortsansässiger Firmen und der Wirtschaftsförderung erfolgte, wird ein Verkehrszeichenplan erstellt. Dieser beinhaltet alle verkehrsrechtlichen Änderungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit am angegebenen Standort, sodass die entsprechenden Verkehrszeichen auf Grundlage dieser Pläne angeordnet werden. Auf die in der Anregung einzeln aufgeführten Maßnahmen soll deshalb im Rahmen dieser Stellungnahme nicht gesondert eingegangen werden. Ausgenommen davon sind die folgenden Punkte: 2. Friesstraße: Auf die hier geforderten Schritte wird in der Anordnung verzichtet, weil ausweislich d) bereits eine entsprechende Beschilderung an allen privaten Firmeneinfahrten und -ausfahrten angebracht werden soll, was in den Verkehrszeichenplänen berücksichtigt wurde. Diese umfangreiche Beschilderung wird als ausreichend angesehen, um den Lkw-Verkehr auf die für ihn vorgegebene Fahrtrichtung hinzuweisen. c) Auf die geforderte Ergänzung eines Verkehrszeichens (VZ) 274-30 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) wird verzichtet, weil derartige VZ bereits in ausreichendem Maß in der Friesstraße vorhanden sind. 3. Kruppstraße: b) Analog zur Friesstraße wird auch hier auf die geforderten Schritte verzichtet, weil die vorgesehene Hinweisbeschilderung (beidseitige VZ 357 StVO (Sackgasse) mit dem Zusatzzeichen 1008-34 StVO "Keine Wendemöglichkeit" an der Einmündung der Victor-Slotosch-Straße in die Kruppstraße) als ausreichend gesehen wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8101

  • Die Kleingartenanlage Kleeacker wird weiter erhalten
    STOB 11
    21.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1246 Betreff: Die Kleingartenanlage Kleeacker wird weiter erhalten Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, weiterhin keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Die Fertigstellung der Machbarkeitsstudie verzögert sich, da die verkehrsplanerischen Berechnungen infolge der dynamischen Entwicklungen im Kaiserlei-Gebiet - insbesondere aufgrund neuer Arbeitsplätze - aktualisiert werden müssen, um belastbare Aussagen zur verkehrlichen Wirksamkeit der geplanten Infrastrukturmaßnahmen treffen zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.06.2023, V 677

  • Lärmschutz durch Tempolimit auf der A661
    STOB 12
    21.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1247 Betreff: Lärmschutz durch Tempolimit auf der A661 Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, binnen der vorgegebenen Frist keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 7993

  • Verkehrsschild „Sackgasse“ an der Kreuzung An der Bergstraße/Am Markstein
    STOB 12
    21.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1248 Betreff: Verkehrsschild "Sackgasse" an der Kreuzung An der Bergstraße/Am Markstein Der Anregung des Ortsbeirats wird aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht grundsätzlich entsprochen. Zur Erreichung des angestrebten Ziels wird jedoch vorgeschlagen, anstelle der Anordnung eines Verkehrszeichens (VZ) 357-50 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (für Fuß- und Radverkehr durchlässige Sackgasse), die bereits vorhandene Beschilderung gemäß VZ 260 StVO (Verbot für Kraftfahrzeuge) in Verbindung mit VZ 1026-36 StVO (Landwirtschaftlicher Verkehr frei) näher an den Kreuzungsbereich An der Bergstraße / Am Markstein zu versetzen und um ein weiteres VZ "Zufahrt Hausnr. 22 frei" zu ergänzen. Die vorgenannte Beschilderung befindet sich derzeit weiter im Verlauf des Weges auf Höhe des landwirtschaftlichen Gehöfts und zudem nicht unmittelbar am Wegesrand, sondern an der Fassade des dort befindlichen Gebäudes: Bildquelle: (c)Cyclomedia Möglicherweise wird es daher von den Verkehrsteilnehmenden aus Richtung Kalbach kommend nicht oder nicht rechtzeitig wahrgenommen. Durch das Vorziehen der bestehenden Beschilderung in den unmittelbaren Einmündungsbereich wird die Zufahrtsbeschränkung frühzeitig und eindeutig erkennbar. Hierdurch kann das unerwünschte Einfahren von Kraftfahrzeugen wirksam reduziert werden, ohne dass eine zusätzliche Beschilderung erforderlich ist. Darüber hinaus dient die vorgeschlagene Alternativlösung der Vereinheitlichung der Beschilderung im Kreuzungsbereich. Die beiden weiteren Fahrtrichtungen sind bereits mit VZ 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) beziehungsweise VZ 260 StVO (Verbot für Kraftfahrzeuge) beschildert. Eine entsprechende Beschilderung auch für den hier betroffenen Verbindungsweg führt zu einer einheitlichen und für die Verkehrsteilnehmenden leichter zu erfassenden Regelungssituation. Gleichzeitig wird vermieden, dass durch die Anordnung des VZ 357-50 StVO (durchlässige Sackgasse) der Eindruck entsteht, die Sackgasse sei ausschließlich für den Fuß- und Radverkehr durchlässig, obgleich der Verbindungsweg auch für den freigegebenen landwirtschaftlichen Verkehr nutzbar ist. Die vorgeschlagene Lösung bildet die tatsächliche Verkehrsregelung daher präziser ab. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2026, OM 70

  • Sichere Ampelschaltung Carl-Hermann-Rudloff-Allee/U-Bahn
    STOB 12
    21.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1249 Betreff: Sichere Ampelschaltung Carl-Hermann-Rudloff-Allee/U-Bahn Die Signalschaltung bezüglich der Rotschaltung des Gleisüberweges für zu Fuß Gehende bei Annäherung einer U-Bahn wurden überprüft. Die geschalteten sicherheitsrelevanten "Zwischenzeiten" entsprechen dem Regelwerk. Ein früherer Start des Rotlichts ohne entsprechende signalplanerische Grundlage wird nicht befürwortet, da eine unbegründete frühzeitige Schaltung des Rotlichts die Akzeptanz dessen vermindert. Für Verkehrsteilnehmende ist es nur schwer nachvollziehbar, wenn die Dauer der Fußgängergrünphase generell auf große Gruppen ausgelegt ist, auch wenn nur einzelne Personen die Furten passieren wollen. Um dem Anliegen dennoch gerecht zu werden, schlägt der Magistrat vor, eine verlängerte Grünzeit zu schalten, wenn die Anforderung über die Blindenanforderungstaster, die sich auf der Unterseite des Taster-Gehäuses befinden, erfolgt. Eine Anforderung über die Flächentaster würde die unveränderte Grünschaltung wie bisher auslösen. Der Magistrat bittet diesbezüglich um Rückmeldung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2026, OM 69

  • Einbau einer Hülse für ein Speed-Display
    STOB 13
    21.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1250 Betreff: Einbau einer Hülse für ein Speed-Display Weder die Stelle, noch die angesprochene Kita, die zukünftig erbaut werden soll, ist dem Magistrat bekannt. Da dort auch aktuell keine Kita vorhanden ist, kann der Anregung nicht entsprochen werden. Hinzu kommt, dass die örtlichen Gegebenheiten - wie Aufpflasterungen an der Fahrbahn, die Vorfahrtsregelungen und die Kurvenbereiche - erfahrungsgemäß nicht zum Rasen einladen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.10.2025, OM 7585

  • Informationstafeln zur römischen Türschwelle im Wenzelweg und zum römischen Brunnen
    STOB 8
    21.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1251 Betreff: Informationstafeln zur römischen Türschwelle im Wenzelweg und zum römischen Brunnen Der Magistrat begrüßt grundsätzlich die Initiative des Ortsbeirats, die Überreste der Römerzeit sichtbar zu machen, erachtet die Erstellung zweier zusätzlicher Informationstafeln zum aktuellen Zeitpunkt allerdings als nicht sinnvoll. Die Informationen zur Türschwelle und zum Brunnen sind gute Ergänzungen des bereits bestehenden archäologischen Rundwegs. Dieser wird im Zuge der Gesamtkonzeption der zukünftigen Dependance des Archäologischen Museums am Standort der historischen Siedlung Nida grundlegend überarbeitet werden und die beiden genannten Objekte aufnehmen können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7853

  • Auskunftsersuchen zum Grundstück im Wendelsweg 70, auf dem sich ehemals die denkmalgeschützte Schubert-Villa befand
    VOB 5
    21.08.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 21.08.2026, V 100 entstanden aus Vorlage: OF 133/5 vom 06.08.2026 Betreff: Auskunftsersuchen zum Grundstück im Wendelsweg 70, auf dem sich ehemals die denkmalgeschützte Schubert-Villa befand Die dortigen Neubauprojekte (Mehrfamilienhäuser und Doppelhaushälften) sind mittlerweile fertiggestellt. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, die nachfolgenden Fragen zu beantworten: 1.Wann genau wird die vertraglich bzw. im Bebauungsplan vorgesehene Öffnung des hinteren Parkteils umgesetzt? 2. Welche Maßnahmen stehen zur Wiederherstellung und sicheren Begehbarkeit des Parks aktuell noch aus? 3. Wie wird sichergestellt, dass der Zugang für die Bürgerinnen und Bürger gewährleistet wird? Begründung: Im Zuge der gesamten Planungen und Genehmigungen für dieses Areal (Bebauungsplan Nr. 847) wurde stets betont, dass der geschützte, historische Parkbereich im hinteren Teil des Grundstücks erhalten bleibt, wiederhergestellt und vor allem für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Dies sollte als grüner Ausgleich und Mehrwert für die Nachbarschaft dienen. Da Freiflächen und historische Grünanlagen in unserem dicht bebauten Sachsenhausen ein hohes Gut sind, ist das öffentliche Interesse an der zeitnahen Umsetzung dieser Zusage sehr groß. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

  • Grundstück Wendelsweg 70
    VOB 5
    21.08.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 21.08.2026, V 101 entstanden aus Vorlage: OF 142/5 vom 29.07.2026 Betreff: Grundstück Wendelsweg 70 Der Magistrat wird gebeten, bezüglich des Areals Wendelsweg 70 folgende Fragen zu beantworten: 1.Wann ist mit der Wiederherstellung des Parkbereichs im hinteren Teil des Grundstücks zu rechnen? 2. Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich der Gestaltung des Bereichs und wie sind die zeitlichen Abläufe geplant? 3. Wann wird der hintere Parkbereich wieder für die Bürgerinnen und Bürger zugänglich sein? Begründung: Auf dem Grundstück im Wendelsweg 70 befand sich die ehemals denkmalgeschützte Schubert-Villa. Die dortigen Neubauprojekte (Mehrfamilienhäuser und Doppelhaushälften) sind in der Zwischenzeit fertiggestellt. Bei den Planungen für dieses Areal wurde im Bebauungsplan Nr. 847 festgeschrieben, dass der geschützte historische Parkbereich im hinteren Teil des Grundstückes erhalten bleibt und nach Durchführung der Bautätigkeit wiederhergestellt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Zurzeit ist dieser Bereich aber noch eingezäunt. Da diese Grünanlage für den dortigen Bereich für die Bürger eine große Relevanz hat, wird um Mitteilung gebeten, wann die intendierten Maßnahmen umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

  • Eingezogene OIB-Mittel – Auswirkungen auf den Ortsbeirat 5
    VOB 5
    21.08.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 21.08.2026, V 102 entstanden aus Vorlage: OF 145/5 vom 01.08.2026 Betreff: Eingezogene OIB-Mittel - Auswirkungen auf den Ortsbeirat 5 Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wie hoch ist der Gesamtbetrag der OIB-Mittel, der dem Ortsbeirat 5 entzogen bzw. eingezogen wurde? 2. Wie setzt sich dieser Betrag zusammen? 3. Welche bereits beschlossenen oder geplanten Projekte des Ortsbeirats 5 können aufgrund der Einziehung der OIB-Mittel nicht oder nur verzögert umgesetzt werden? 4. Welche Maßnahmen beabsichtigt der Magistrat, um die Auswirkungen der eingezogenen Mittel auf die Arbeit des Ortsbeirats 5 zu kompensieren? 5. Beabsichtigt der Magistrat, die eingezogenen OIB-Mittel den Ortsbeiräten ganz oder teilweise wieder zur Verfügung zu stellen? Falls ja, in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt? Falls nein, warum nicht? 6. Welche Auswirkungen erwartet der Magistrat auf die künftige Arbeit der Ortsbeiräte sowie auf die Umsetzung bürgerschaftlicher Projekte in den Stadtteilen? Begründung: Die OIB-Mittel stellen für die Ortsbeiräte ein zentrales Instrument dar, um kleinere Investitionen und Maßnahmen im unmittelbaren Lebensumfeld der Bürgerinnen und Bürger zeitnah und unbürokratisch zu realisieren. Sie ermöglichen unter anderem die Unterstützung von Vereinen, sozialen Einrichtungen, Schulen, Kindertagesstätten sowie die Verbesserung des öffentlichen Raums. Die Einziehung dieser Mittel schränkt den Handlungsspielraum des Ortsbeirats erheblich ein und gefährdet die Umsetzung bereits geplanter oder beschlossener Projekte. Gleichzeitig wird die Möglichkeit der Ortsbeiräte eingeschränkt, flexibel auf Anliegen aus den Stadtteilen zu reagieren und lokale Entwicklungen aktiv mitzugestalten. Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an Transparenz über Umfang, Begründung und Folgen der Einziehung der OIB-Mittel sowie über die weitere Verwendung der Gelder und mögliche Kompensationsmaßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

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