Gedenktafel für Margarete und Dr. Fritz Kahl an deren Wohnhaus
Zusammenfassung
Der Magistrat erkennt die Bedeutung des Lebenswerks des Ehepaars Kahl an und unterstützt die Initiative zur Errichtung einer Gedenktafel. Allerdings wird die Umsetzung der Gedenktafel von der vorherigen Zustimmung der Eigentümer:innen abhängig gemacht, was derzeit aussteht.
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Thema Kultur verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat begrüßt nach wie vor die Initiative des Ortsbeirats, das Lebenswerk des Ehepaars Kahl erinnerungskulturell zu würdigen. Die obligatorische Einverständniserklärung zur Anbringung einer Gedenktafel liegt trotz mehrfacher Bemühungen um Kontaktaufnahme zu den Eigentümer:innen jedoch noch immer nicht vor. Die Tafel kann erst realisiert werden, wenn das schriftliche Einverständnis der Eigentümer:innen vorliegt. Im Anschluss muss ein denkmalschutzrechtlicher Antrag eingereicht und von dem zuständigen Fachamt bewilligt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Januar 2025OFOF 1050/2Gedenktafel für Margarete und Dr. Fritz Kahl an deren WohnhausOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. Januar 2025OMOM 6376Gedenktafel für Margarete und Dr. Fritz Kahl an deren WohnhausDirektanregung
- 14. April 2025STST 642Gedenktafel für Margarete und Dr. Fritz Kahl an deren WohnhausStellungnahme
- 15. April 2025OFOF 1137/2Gedenktafel für Margarete und Dr. Fritz Kahl an deren WohnhausOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. April 2025OIBOIB 402Gedenktafel für Margarete und Dr. Fritz Kahl an deren WohnhausBudget-Initiative
- 21. August 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 85 WochenSTST 1207Gedenktafel für Margarete und Dr. Fritz Kahl an deren WohnhausStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab