Verkehrsschild "Sackgasse" an der Kreuzung An der Bergstraße/Am Markstein
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die bestehende Beschilderung an der Kreuzung An der Bergstraße/Am Markstein näher zu versetzen und um ein zusätzliches Verkehrsschild zu ergänzen. Dies soll die Sichtbarkeit der Zufahrtsbeschränkungen erhöhen und somit das unerwünschte Einfahren von Kraftfahrzeugen reduzieren.
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Zu dieser Straße geht es weiter
An der Bergstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.07.2026.
- Winterräumdienst auch in der Verlängerung der Straße An der Bergstraße bis zum JohannBeyerWeg06.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Verkehrsschild „Sackgasse“ an der Kreuzung An der Bergstraße/Am Markstein08.05.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Mit künstlicher Intelligenz Straßenschäden besser erkennen28.01.2026 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu An der Bergstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der Anregung des Ortsbeirats wird aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht grundsätzlich entsprochen. Zur Erreichung des angestrebten Ziels wird jedoch vorgeschlagen, anstelle der Anordnung eines Verkehrszeichens (VZ) 357-50 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (für Fuß- und Radverkehr durchlässige Sackgasse), die bereits vorhandene Beschilderung gemäß VZ 260 StVO (Verbot für Kraftfahrzeuge) in Verbindung mit VZ 1026-36 StVO (Landwirtschaftlicher Verkehr frei) näher an den Kreuzungsbereich An der Bergstraße / Am Markstein zu versetzen und um ein weiteres VZ "Zufahrt Hausnr. 22 frei" zu ergänzen. Die vorgenannte Beschilderung befindet sich derzeit weiter im Verlauf des Weges auf Höhe des landwirtschaftlichen Gehöfts und zudem nicht unmittelbar am Wegesrand, sondern an der Fassade des dort befindlichen Gebäudes: Möglicherweise wird es daher von den Verkehrsteilnehmenden aus Richtung Kalbach kommend nicht oder nicht rechtzeitig wahrgenommen. Durch das Vorziehen der bestehenden Beschilderung in den unmittelbaren Einmündungsbereich wird die Zufahrtsbeschränkung frühzeitig und eindeutig erkennbar. Hierdurch kann das unerwünschte Einfahren von Kraftfahrzeugen wirksam reduziert werden, ohne dass eine zusätzliche Beschilderung erforderlich ist. Darüber hinaus dient die vorgeschlagene Alternativlösung der Vereinheitlichung der Beschilderung im Kreuzungsbereich. Die beiden weiteren Fahrtrichtungen sind bereits mit VZ 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) beziehungsweise VZ 260 StVO (Verbot für Kraftfahrzeuge) beschildert. Eine entsprechende Beschilderung auch für den hier betroffenen Verbindungsweg führt zu einer einheitlichen und für die Verkehrsteilnehmenden leichter zu erfassenden Regelungssituation. Gleichzeitig wird vermieden, dass durch die Anordnung des VZ 357-50 StVO (durchlässige Sackgasse) der Eindruck entsteht, die Sackgasse sei ausschließlich für den Fuß- und Radverkehr durchlässig, obgleich der Verbindungsweg auch für den freigegebenen landwirtschaftlichen Verkehr nutzbar ist. Die vorgeschlagene Lösung bildet die tatsächliche Verkehrsregelung daher präziser ab.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. April 2026OFOF 5/12Verkehrsschild „Sackgasse“ an der Kreuzung An der Bergstraße/Am MarksteinOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. Mai 2026OMOM 70Verkehrsschild „Sackgasse“ an der Kreuzung An der Bergstraße/Am MarksteinDirektanregung
- 21. August 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1248Verkehrsschild „Sackgasse“ an der Kreuzung An der Bergstraße/Am MarksteinStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab