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- Installation von Tauschschränken in Kalbach-Riedberg nach Vorbild des Pilotprojekts in GriesheimOMOB 1221.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2026, OM 565 entstanden aus Vorlage: OF 46/12 vom 07.08.2026 Betreff: Installation von Tauschschränken in Kalbach-Riedberg nach Vorbild des Pilotprojekts in Griesheim Der Magistrat wird gebeten, die Übertragbarkeit des in Griesheim erfolgreich eingeführten Tauschschrank-Modells auf den Ortsbezirk 12 (Kalbach-Riedberg) zu prüfen. Als konkrete Standorte schlägt der Ortsbeirat am Riedberg einen Platz in der Nähe des Vereins Billabong - Familienzentrum Riedberg e. V., Graf-von-Stauffenberg-Allee 64b, und in Kalbach das Gelände des Kinder- und Jugendhauses, Am Brunnengarten 19, vor. Gespräche mit den Verantwortlichen bei Billabong wurden bereits geführt. Der Verein und der Betreiber des Kinder- und Jugendhauses wären bereit, eine Patenschaft für die Betreuung des Schranks zu übernehmen. Der Magistrat wird gebeten, die Klärung der Haftungsfragen und möglicher finanzieller Fördermodelle oder ähnliche Quellen zu prüfen. Begründung: Der Ortsbezirk 12 wächst stetig und verfügt über einen hohen Anteil junger Familien. Gleichzeitig fehlen niedrigschwellige Begegnungsorte, die nachhaltiges Handeln (Wiederverwendung von Ressourcen) mit sozialer Teilhabe verbinden. Ein konkretes Erfolgsmodell liegt in Frankfurt vor: Der im November 2025 eingeweihte Tauschschrank für Kinder in Griesheim-Mitte (https://stadt-frankfurt-im-blick.de/ein-tauschschrank-fuer -kinder/). Dieses Projekt, initiiert unter dem Dach des Dezernats für Soziales und Gesundheit, hat gezeigt, dass solche Schränke eine hohe Akzeptanz finden, Abfall vermeiden und den nachbarschaftlichen Austausch fördern. Im Ortsbezirk 12 existieren bereits Bücherschränke, daher ist dieser Schrank konkret für den Tausch von Spielen, Kinderbüchern und Kinderspielsachen gedacht. Nicht getauscht werden sollen Elektronik und Kleidung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 12Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Einladung einer Vertretung des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt zum Thema Hochwasserschutz am Eschbach - RP startet ModellierungSTOB 1421.08.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1156 Betreff: Einladung einer Vertretung des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt zum Thema Hochwasserschutz am Eschbach - RP startet Modellierung Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main, Stadtentwässerung Frankfurt am Main, ist der Bitte des Ortsbeirates nachgekommen und hat das Regierungspräsidium Darmstadt gebeten, an einer der kommenden Ortsbeiratssitzung teilzunehmen. Der Magistrat weist vorsorglich daraufhin, dass das Regierungspräsidium die übergeordnete Aufsichts- und Genehmigungsbehörde der Stadt Frankfurt am Main ist und einer Einladung der Stadt Frankfurt ggf. nicht Folge leistet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.05.2026, OM 23
STOB 14Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Herstellung einer Fließwasserverbindung im FFH-Gebiet Seckbacher RiedSTOB 1621.08.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1157 Betreff: Herstellung einer Fließwasserverbindung im FFH-Gebiet Seckbacher Ried Die Herstellung der Fließverbindung stellt eine Ausgleichsmaßnahme im Zusammenhang mit dem Bau des U-Bahnbetriebshofes Ost dar. Maßnahmenträger ist die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main. Bei einer Ortsbegehung am 08. Juli 2024 im FFH-Gebiet teilte der Magistrat mit, dass der erste Bauabschnitt der Fließverbindung innerhalb von sechs Wochen abgeschlossen werde. Dieser Abschnitt umfasst den Bereich zwischen dem Naturschutzgebiet Mühlbachtal und dem Naturschutzgebiet Seckbacher Ried. Mit dem zweiten Bauabschnitt dem Anschluss der Quellen, im Ortsteil Bergen, wurde dann im August 2024 begonnen. Die Fertigstellung ist für Ende 2026 bzw. Anfang 2027 vorgesehen. Erst nach Abschluss dieses zweiten Bauabschnitts wird Wasser im Riedgraben oberhalb des Seckbacher Riedes fließen. Geplant ist, die Quellen Pfingstborn, Wäschbach, Enkheimer Mühle an den Riedgraben anzuschließen. Damit wird die Fließverbindung Ende 2026 bzw. Anfang 2027 vollständig hergestellt sein. Die Verbindung zwischen dem Seckbacher Ried und dem Ostparkweiher wurde bereits 2011 fertiggestellt. Sollte es im Zuge von Baumaßnahmen in der Ortslage von Bergen - Enkheim zu spontanem Quellaustritt kommen, ist vorgesehen diese an die Fließwasserverbindung anzuschließen. Ob hierfür zusätzliche Straßenbauarbeiten erforderlich sein werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8180
STOB 16Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Gehweg hinter dem Bürgerhaus instand setzenSTOB 1421.08.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1158 Betreff: Gehweg hinter dem Bürgerhaus instand setzen Der Magistrat entspricht der Anregung nicht. Eine Kappung der Wurzeln zur Einebnung des Gehwegs zerstört die statische Verankerung des Baumes. Es droht akute Kippgefahr bei Sturm sowie ein massiver Astbruch. Tiefgreifende Eingriffe und Abgrabungen im Wurzelbereich verstoßen gegen die bundesweit gültige DIN 18920 sowie die Baumschutzsatzung der Stadt Frankfurt am Main. Der Wegabschnitt wird engmaschig und regelmäßig kontrolliert. Akute Stolperfallen werden baumschonend und oberflächlich durch das Anrampen beseitigt, ohne die Wurzeln zu beschädigen. Der Magistrat sieht von einer öffentlichen Beleuchtung hinter dem Bürgerhaus und dem KiZ 96 ab. Beide Gebäude sind bereits über die beleuchtete Zuwegung der Straße "In den Schafgärten" erreichbar. Ein weiterer beleuchteter Verbindungsweg besteht zwischen den Straßen "In den Schafgärten" und "Am Entenpfad". Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.05.2026, OM 2
STOB 14Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Fahrgastzählung in der Buslinie 25STOB 1421.08.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1159 Betreff: Fahrgastzählung in der Buslinie 25 traffiQ beobachtet laufend die Nachfrage auf allen Frankfurter U-Bahn-, Straßenbahn- und Buslinien. Die erhobenen Fahrgastzahlen bilden eine wichtige Grundlage für die Qualitätssicherung und die kontinuierliche Weiterentwicklung des Fahrplanangebots. Um die Auslastung der Fahrzeuge auf der Linie 25 zu ermitteln, wurden am Samstag, den 25. April 2026, die Fahrgastzahlen in beiden Fahrtrichtungen erhoben. Dabei wurden in Richtung Berkersheim Bahnhof als Tageswert 254 Fahrgäste gezählt, was einer Auslastung von 18 % entspricht. In Richtung Im Fuchsloch wurden 208 Fahrgäste bei einer Auslastung von 14 % erfasst. In der jeweiligen Spitzenstunde lagen die Werte bei 47 Fahrgästen (47 % Auslastung) beziehungsweise 29 Fahrgästen (29 % Auslastung). Zum Vergleich: Bei der letzten Zählung an den Wochentagen Montag bis Freitag wurden in Richtung Berkersheim Bahnhof insgesamt 425 Fahrgäste bei einer Auslastung von 23 % gezählt. In Richtung Im Fuchsloch waren es 373 Fahrgäste bei einer Auslastung von 20 %. In der Spitzenstunde wurden dabei 90 Fahrgäste (45 % Auslastung) bzw. 73 Fahrgäste (37 % Auslastung) erfasst. Eine kurz- bis mittelfristige Veränderung des Fahrzeugeinsatzes ist auf der Linie 25 nicht möglich. Hintergrund ist die Traglast der Niddabrücke, die aktuell nur den Einsatz von Kleinbussen ermöglicht. Über den potenziellen Einsatz eines anderen Fahrzeugtyps wird nach erfolgter Ertüchtigung der Niddabrücke entschieden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 08.06.2026, V 21
STOB 14Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ergänzung der Ortsschilder durch den Zusatz „Nieder-Eschbach“STOB 1521.08.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1160 Betreff: Ergänzung der Ortsschilder durch den Zusatz "Nieder-Eschbach" Der Magistrat entspricht der Anregung und wird die gewünschten Schilder bestellen und installieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.06.2026, OM 134
STOB 15Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sicherheit des offiziellen Schulwegs zur Grundschule erhöhenSTOB 1521.08.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1161 Betreff: Sicherheit des offiziellen Schulwegs zur Grundschule erhöhen Ein Fußgängerüberweg (FGÜ) sorgt erfahrungsgemäß keineswegs "automatisch" für ein geringeres Geschwindigkeitsniveau, noch erhöht sich die gegenseitige Rücksichtnahme, besser: Aufmerksamkeit. Eine alternative Querungshilfe kann eine Sperrfläche sein, welche mit Flexipollern gesichert wird. Sie sorgt dafür, dass die zu querende Fahrbahnbreite maßgeblich reduziert wird und so das Queren vereinfacht. Im Falle der Prager Straße ist dies leider nicht umsetzbar, da dort zwei Buslinien in beiden Fahrtrichtungen verkehren. Die Prager Straße ist 6,00m breit, eine Sperrfläche im Einmündungsbereich würde dies auf 4,00m reduzieren. Busverkehr im Zweirichtungsverkehr wäre dann nicht mehr störungsfrei möglich. Es wird daher empfohlen einen Schulwegtermin durchzuführen um vor Ort sich mit allen Beteiligten die Situation anzuschauen. Um einen solchen Termin zu erhalten, ist es üblich, dass die Schulleitung, der Schulelternbeirat und/oder der Ortsbeirat Kontakt zum Stadtschulamt 40.14 aufnimmt, die Probleme schildert und um einen Schulwegtermin bittet. Das Stadtschulamt koordiniert die Termine: schulwegsicherung.amt40@stadt-frankfurt.de. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2026, OM 8100
STOB 15Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verkürzung der Leerungsintervalle des Abfalleimers am Bushalteplatz an der DeuilLaBarreStraße vor der Kirche St. StephanusSTOB 1521.08.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1162 Betreff: Verkürzung der Leerungsintervalle des Abfalleimers am Bushalteplatz an der Deuil-La-Barre-Straße vor der Kirche St. Stephanus Der Leerungsrhythmus des Papierkorbs an der Bushaltestelle Deuil-La-Barre-Straße vor der Kirche St. Stephanus wird in Abstimmung mit der zuständigen FES-Betriebsstätte auf vier Leerungen pro Woche erhöht. Die Wirksamkeit der Maßnahme wird evaluiert und bei Bedarf erneut Anpassungen umgesetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2026, OM 63
STOB 15Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Beibehaltung der Fußgängerstreifen (Zebrastreifen) im Ben-Gurion-RingSTOB 1521.08.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1163 Betreff: Beibehaltung der Fußgängerstreifen (Zebrastreifen) im Ben-Gurion-Ring Es wird auf die Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1815, verwiesen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.06.2026, OM 139
STOB 15Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verkehrsschild für den Zebrastreifen an der Barbarossastraße/Ecke Vilbeler LandstraßeSTOB 1621.08.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1164 Betreff: Verkehrsschild für den Zebrastreifen an der Barbarossastraße/Ecke Vilbeler Landstraße Der Anregung, den Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) in der Barbarossastraße / Einmündung von der Vilbeler Landstraße zu beschildern und auf die Verkehrsteilnehmer:innen auf ihr Tempo anzupassen, kann teilweise entsprochen werden. Gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bedarf es keiner Beschilderung von Fußgängerüberwegen, wenn diese an wartepflichtigen Einmündungen eingerichtet sind. Links aus der nördlichen Vilbeler Landstraße in die Barbarossastraße abbiegende Fahrzeuge erkennen den Fußgängerüberweg aufgrund der zumindest in Hauptverkehrszeiten hoch frequentierten Vilbeler Landstraße nur sehr spät. Da dies ein Gefahrenpotential birgt, wird der Fußgängerüberweg zur Verdeutlichung beidseitig mittels Verkehrszeichen (VZ) 350-10/-20 (StVO) beschildert. Da die Barbarossastraße im Verlauf ab dem Fußgängerüberweg bereits mit Tempo 30 km/h beschildert ist, bedarf es hier keiner zusätzlichen Geschwindigkeitsbeschilderung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8182
STOB 16Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Bezahlbares Wohnen in der Alexanderstraße 37STOB 721.08.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1165 Betreff: Bezahlbares Wohnen in der Alexanderstraße 37 Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat kann ergänzend zu der Stellungnahme ST 274 vom 09.02.2026 berichten: Der Magistrat hat am 10.03.2026 einen positiven Bauvorbescheid für die "Errichtung von 10 Einfamilienhäusern (Reihenhäusern) sowie das Herstellen von 7 Stellplätzen - Prüfung nach Bauplanungs- und Bauordnungsrecht" erteilt. Gegenstand des Bauvorbescheids war ausschließlich die bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Prüfung einzelner Fragestellungen, insbesondere zur Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl, zur Zulässigkeit der Art der baulichen Nutzung sowie zum Stellplatznachweis. Nach den eingereichten Unterlagen sollen zehn familiengeeignete Reihenhäuser ohne Keller entstehen. Ein Bauantrag auf Grundlage des Bauvorbescheids wurde bislang nicht eingereicht. Eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Errichtung von Miet- oder Sozialwohnungen besteht für das Vorhaben nicht. Auch die im Rahmen des Bauvorbescheids behandelten Befreiungen begründen keine entsprechende Verpflichtung, da das Vorhaben die im Baulandbeschluss festgelegten Schwellenwerte von 30 Wohneinheiten beziehungsweise 3.000 m² Bruttogrundfläche Wohnen nicht erreicht. Nach den dem Bauvorbescheid zugrunde liegenden Unterlagen soll das alte Gemeindehaus in zweiter Reihe abgebrochen werden, das Vorderhaus an der Straße bleibt hingegen erhalten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.10.2025, V 1290
STOB 7Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Mangelhaftes BaustellenmanagementSTOB 1621.08.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1166 Betreff: Mangelhaftes Baustellenmanagement Die bemängelten fehlerhaften Baustellenabsicherungen bzw. Umleitungsbeschilderungen beruhen auf den im Januar 2026 eingerichteten Baustellen in der Bornweidstraße sowie in der Riedstraße. Die Baustelleneinrichtung in der Bornweidstraße wurde am 19.01.2026 von der Absicherungsfirma S. für die ausführende Baufirma eingerichtet und erstreckt sich in Vollsperrung der Fahrbahn von Bornweidstraße Höhe Hausnummer 30 bis 38. Hierzu wurde eine Umleitung eingerichtet, die unter anderem auch in der Riedstraße beschildert wurde. Zum 12.01.2026 wiederum wurde eine Vollsperrung der Fahrbahn in der Riedstraße, ab der Stargarder Straße bis zur Kreuzung Röhrborngasse, durch die Absicherungsfirma A. für die dort ausführende Baufirma eingerichtet. Beide Baumaßnahmen waren bekannt und wurden vorab geprüft, u.a. wurden im Ergebnis der Prüfung beide Antragsteller zur gegenseitigen Abstimmung insbesondere in Bezug auf zu vermeidende Über- oder Umleitungsbeschilderungen hingewiesen. Dass es dennoch zu einer Überbeschilderung bzw. fehlerhaften Umleitungsbeschilderung kam, ist auf die unzureichende Absprache der Absicherungsfirmen der beiden gleichzeitig stattfindenden Baustellen zurückzuführen. Die in Rede stehende Konfliktsituation in der Riedstraße besteht seit dem 03.03.2026 nicht mehr, da die Baustelleneinrichtung mittlerweile in die Röhrborngasse verlegt wurde. Um hier Wiederholungen in Bezug auf fehlerhafte Baustellenabsicherungen und Umleitungseinrichtungen zu vermeiden, wurden beide Firmen zu diesem Thema noch einmal sensibilisiert. Es obliegt der Straßenverkehrsbehörde, genehmigte Baustellen in Frankfurt am Main auf ihre verkehrsrechtliche Sicherheit zu überprüfen. Jedoch können diese aufgrund der Größe des Stadtgebietes und der Anzahl der zu überprüfenden Baustellen nicht flächendeckend in dichter Frequenz vorgenommen werden. Bei verkehrsgefährdenden Situationen werden selbstverständlich umgehend Maßnahmen zu deren Beseitigung getroffen, sofern denn die Behörde Kenntnis erlangt. Die angesprochenen Vorankündigungen für Baustelleneinrichtungen obliegen ebenso den Baufirmen, diese erfolgen bei großen Baumaßnahmen an die betroffenen Liegenschaften und sind Bestandteil der verkehrsrechtlichen Anordnung. Auch Haltverbote werden vom Straßenverkehrsamt vor Anordnung auf ihre Sinnhaftigkeit und Dauer überprüft. Dass es im Zusammenhang mit Bau- und Arbeitsstellen zu temporären Parkplatzverlusten und Störungen im Verkehrsablauf kommt, muss zumindest dann hingenommen werden, wenn Investitionen in eine funktionsfähige und ausfallsichere Leitungsinfrastruktur nicht unterbleiben sollen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.02.2026, V 1406
STOB 16Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - „Postsiedlung“ und Bauprojekt Am Alten Schloß 38STOB 821.08.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1167 Betreff: "Postsiedlung" und Bauprojekt Am Alten Schloß 38 Zu 1.: Dem Magistrat sind Werke des Architekten Ludwig Bernoully in Frankfurt und seine Beiträge zum Neuen Frankfurt z.B. mit Wohnungsbauten im Bereich Im Weimel oder aber an der Eschersheimer Landstraße bekannt. Zu 2.: Aus der Phase des Neuen Frankfurt existieren eine Vielzahl von Bauten und Werken. Für die fachliche Einschätzung und darauf begründete Ausweisung von Kulturdenkmälern ist gemäß § 5 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG) das Landesamt für Denkmalpflege Hessen zuständig. Zu 3.: Für das Bauvorhaben Am Alten Schloß 38 wurden baurechtlich und nach den Maßgaben des geltenden Bebauungsplans keine drei Vollgeschosse genehmigt, sondern nur zwei Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss. Zu 4.: Die Grundflächenzahl (GRZ) des Neubaus liegt bei 0,375 und damit unter der im Bebauungsplan festgesetzten GRZ von 0,4. Zu 5.: Seitens des Magistrats wurden keine Befreiungen nach § 31 des Baugesetzbuchs (BauGB) erteilt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.05.2026, V 12
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Endgültige Gestaltung des Kreuzungsbereichs in Alt-PraunheimSTOB 721.08.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1168 Betreff: Endgültige Gestaltung des Kreuzungsbereichs in Alt-Praunheim Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, derzeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können, da die Abstimmung der beteiligten Fachämter innerhalb der vorgegebenen Frist nicht herbeigeführt werden konnte. Eine endgültige Stellungnahme kann voraussichtlich im 4.Quartal 2026 abgegeben werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.05.2026, OM 20
STOB 7Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer im unteren Abschnitt des Rödelheimer Parkwegs durch Fahrbahnmarkierungen erhöhenSTOB 721.08.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1169 Betreff: Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer im unteren Abschnitt des Rödelheimer Parkwegs durch Fahrbahnmarkierungen erhöhen Die bestehende Fahrradstraße zwischen Prießnitzstraße und Stadion am Brentanobad, welche Teil des Radnebennetzes 2035 ist, kann gerne mit Fahrradpiktogrammen und Markierungen (u. a. markiertes Sinnbild Fahrradstraße Verkehrs-zeichen (VZ) 244.1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) besser verdeutlicht werden. In diesem Zuge kann auch die Beschilderung angepasst werden. Der Anregung wird dahingehend entsprochen. Der Rödelheimer Parkweg wird im Rahmen der Streife durch den Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei überwacht. Bei schönem Wetter während der Sommermonate herrscht rund um sämtliche Schwimmbäder im Stadtgebiet ein erhöhtes Verkehrsaufkommen. Die Städtische Verkehrspolizei ist sich der Problematiken, die damit insbesondere in Bezug auf freie Rettungswege einhergehen, bewusst und holt für diesbezügliche Kontrollen auch an den Wochenenden eignes Personal in den Dienst, beziehungsweise setzt das eingesetzte Personal mit großer Priorität zur Kontrolle der Zufahrtswege zu Freibädern ein. Die geschilderten Verstöße beziehen sich jedoch hauptsächlich auf Verstöße des fließenden Verkehrs, dessen Kontrolle der originär zuständigen Landespolizei obliegt. Die Kernaufgabe der Städtischen Verkehrspolizei ist die Kontrolle des ruhenden Verkehrs - hier werden neben den oben genannten Maßnahmen in den Sommermonaten zudem seit 2025 ebenfalls Hinweisschilder aufgehängt, die primär die Schwimmbadbesucher auf die Einhaltung der Rettungswege hinweisen soll. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.05.2026, OM 16
STOB 7Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Siedlung Praunheim - dritter Bauabschnitt Mehr Verkehrssicherheit und LebensqualitätSTOB 721.08.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1170 Betreff: Siedlung Praunheim - dritter Bauabschnitt Mehr Verkehrssicherheit und Lebensqualität Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Diese kann voraussichtlich im 4. Quartal 2026 abgegeben werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7937
STOB 7Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Fußwegeverbindung zwischen Westbahnhof und SchönhofviertelSTOB 721.08.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1171 Betreff: Fußwegeverbindung zwischen Westbahnhof und Schönhofviertel Die Deutsche Bahn (DB) stimmt einer ebenerdigen Querung der Gleise für den öffentlichen Fuß- und Radverkehr zwischen Brigitte-Frauendorf-Straße und dem Kreuzungspunkt der Verlängerungen von Solmsstraße und Galvanistraße nicht zu. Der Bau einer Überführung ist theoretisch möglich, wird von Seiten des Magistrats jedoch nicht verfolgt, da bereits die Einrichtung einer neuen S-Bahn-Station "Ludwig-Landmann-Straße" geprüft wird. Im Rahmen der Untersuchungen zum Gesamtverkehrsplan (GVP)-Schiene 2035+ wurde unter Berücksichtigung der zukünftigen Bevölkerungsentwicklung, insbesondere der Siedlungsentwicklung Schönhofviertel, die Einrichtung einer neuen S-Bahn-Station "Ludwig-Landmann-Straße" bewertet. Die Station würde östlich der Ludwig-Landmann-Straße so verortet, dass sowohl das Schönhof-Areal als auch das südlich angrenzende Gebiet Solmsstraße/Voltastraße gut erschlossen würden. Die S-Bahn-Strecke wird auf diesem Abschnitt durch die S3, S4 und S5 bedient, wodurch an der Station ein attraktives Fahrtenangebot gegeben wäre. Die Maßnahme wurde aus verkehrlicher und gesamtwirtschaftlicher Sicht positiv bewertet und soll daher weiterverfolgt werden. In einem nächsten Schritt sind vertiefende Prüfungen vorgesehen. Der GVP-Schiene wurde durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026, § 7132 (M 210), beschlossen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7529
STOB 7Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Mehr Sicherheit, vor allem für Kinder, an der Rödelheimer LandstraßeSTOB 721.08.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1172 Betreff: Mehr Sicherheit, vor allem für Kinder, an der Rödelheimer Landstraße Für die Rödelheimer Landstraße hat der Magistrat inzwischen zahlreiche Termine wahrgenommen; die Planung zur Neugestaltung ist abgeschlossen und diese geht nunmehr in die Umsetzung. Diese soll zeitnah erfolgen, abhängig von den Witterungsbedingungen. Eine Zwischenlösung ist daher nicht erforderlich. Es bestehen ausreichend Querungsmöglichkeiten, die durch das Aufstellen von Pollern in allen Kreuzungsbereichen auch baulich abgesichert wurden. Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs ist, wie bereits mehrfach mitgeteilt, aufgrund der baulichen Gegebenheiten nicht möglich. Eine Ausweitung der Tempo-30-Zone wird geprüft, insbesondere mögliche Auswirkungen auf den ÖPNV sind zu prüfen, da die Straße von einem Linienbus befahren wird. Was Erschließungsmaßnahmen angeht, so sind im Rahmen des Baugebietes "Schönhofviertel" keine Maßnahmen auf der Rödelheimer Landstraße geplant. Ebenfalls sind derzeit keinerlei Straßenbaumaßnahmen auf der Rödelheimer Landstraße geplant. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7940
STOB 7Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Durchfahrtmöglichkeit für Müllabfuhr/Krankenwagen etc. im Abschnitt Reifenberger Straße bis Reinborner Weg wiederherstellen.STOB 721.08.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1173 Betreff: Durchfahrtmöglichkeit für Müllabfuhr/Krankenwagen etc. im Abschnitt Reifenberger Straße bis Reinborner Weg wiederherstellen. Die geänderte Parkordnung gründet sich auf einen Schulwegtermin aus Dezember 2025. Hier wurde von der französischen Schule die Problematik der Elterntaxis, die über die Reifenberger Straße zur Schule fahren, aufgezeigt. Die Reifenberger Straße ist zwischen der Fuchstanzstraße und dem Reinborner Weg als verkehrsberuhigter Bereich baulich hergestellt. Die Autofahrer:innen konnten, aufgrund der ausschließlich auf der östlichen Seite parkenden Fahrzeuge, relativ zügig in Richtung französische Schule durchfahren. Die Änderung der Parkordnung soll eine Abschnittsbildung bewirken und somit die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit senken. Zusätzlich soll damit die Attraktivität für Elterntaxis gesenkt werden. Da die neue Parkordnung nicht vollumfänglich von den Verkehrsteilnehmer:innen verstanden beziehungsweise angenommen wurde, sind nun zusätzliche Haltverbotszeichen aufgestellt worden. Die städtische Verkehrspolizei ist mit der Überwachung beauftragt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2026, OM 173
STOB 7Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Carsharing Stellplatz in West-RödelheimSTOB 721.08.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1174 Betreff: Carsharing Stellplatz in West-Rödelheim Der Vorschlag wurde als Mobilitätsstation nicht berücksichtigt, da die Örtlichkeit im Falle des Schienenersatzverkehrs häufig für die verkehrenden Busse benötigt wird. Die Fläche musste, durch einen geänderten Bedarf, sogar erweitert werden. Die Fläche liegt verkehrsgünstig in Sichtweite des Bahnhofs und kann meistens auch kurzfristig bereitgestellt und gegebenenfalls erweitert werden. Besonders für das (stationsbasierte) Carsharing wäre eine Fläche die häufig im Zuge des Allgemeinen Nutzens anderweitig zu Verfügung gestellt werden muss nicht händelbar und vorteilhaft. Die regelmäßige Bereitstellung von Ausweichflächen bedeutet einen zusätzlichen Aufwand für den Öffentlichen Nahverkehr, die betreffenden Unternehmen sowie auch die miteingebundenen Behörden. Weiterhin bedeutet es für Nutzer des Car-Sharing eine verminderte Verlässlichkeit des Standorts und höhere Kosten sowie gegebenenfalls höheren Zeitaufwand, da der Car-Sharing-Platz immer wieder verlegt werden muss. Zudem stehen so, sofern die Fläche nicht für den Schienenersatzverkehr benötigt wird, gegenüber Breitlacher Straße 71 zwei Kurzzeit Parkplätze für alle Verkehrsteilnehmer:innen zu Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2026, OM 174
STOB 7Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Nied: Anbringung eines Verkehrsspiegel an der OeserstraßeSTOB 621.08.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1175 Betreff: Nied: Anbringung eines Verkehrsspiegel an der Oeserstraße Der Magistrat entspricht der Anregung nicht. Die Sichtbedingungen unterscheiden sich nicht von einer Vielzahl anderer Kreuzungsbereiche im Stadtgebiet. Es ist den Verkehrsteilnehmenden grundsätzlich zumutbar, sich unter vorsichtigem Annähern und Berücksichtigung der allgemeinen Sorgfaltspflicht gemäß der §§ 1 und 10 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in den Querverkehr einzureihen. Ist eine unübersichtliche Verkehrssituation gegeben, so darf sich der Verkehrsteilnehmende vorsichtig in den öffentlichen Straßenverkehr hineintasten, bis er die Übersicht hat. Hierbei gilt der Grundsatz (§ 1 StVO), dass alle Verkehrsteilnehmenden sich so zu verhalten haben, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Dies gilt auch bei Sichtproblemen an Grundstücksausfahrten. Der vom Grundstück ausfahrende Verkehrsteilnehmende handelt eigenverantwortlich. In § 10 StVO ist klar geregelt, dass sich die das Grundstück verlassende Person erforderlichenfalls einweisen lassen muss, um eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmender auszuschließen. Ergänzend weist der Magistrat darauf hin, dass Verkehrsspiegel dem fließenden Verkehr auf Straßen dienen und ausschließlich auf den Kraftfahrzeugverkehr ausgelegt sind. Es handelt sich nicht um offizielle Verkehrszeichen gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO). Zudem haben sich die Spiegel in der Vergangenheit vielfach als zusätzliche Gefahrenquelle erwiesen. Beispielsweise sind sie sehr witterungsanfällig. Sie können vereisen, beschlagen, von Staub bedeckt sein und bei ungünstiger Sonneneinstrahlung entgegenkommende Verkehrsteilnehmende blenden. Ein großer Nachteil des Verkehrsspiegels ist zudem, dass er durch seine konkave Wölbung nur ein ungenaues, verkleinertes Bild des Verkehrsflusses wiedergibt und damit zu Fehleinschätzungen durch den Verkehrsteilnehmenden führt. Folglich wird eine falsche Sicherheit vorgetäuscht. Die tatsächlichen Entfernungen und Geschwindigkeiten der anderen Verkehrsteilnehmenden können anhand des Spiegelbildes kaum eingeschätzt werden. Mit seiner Vorgehensweise folgt der Magistrat der bundesweit restriktiven Handhabung. Allerdings dürfen Grundstückseigentümer:innen sich auf eigene Kosten einen Spiegel auf privatem Grund aufstellen. Sie sind für Wartung und Haftung verantwortlich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8155
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verkehrsentlastung Praunheim und RödelheimSTOB 721.08.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1176 Betreff: Verkehrsentlastung Praunheim und Rödelheim Zu Punkt 1: Die vom Ortsbeirat vorgeschlagene Straßenbahnverbindung Nordweststadt - Praunheim - Rödelheim mit Weiterführung nach Bockenheim wurde als Maßnahme zur Verkehrsentlastung in Praunheim und Rödelheim im Rahmen der Fortschreibung des Gesamtverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main - Teil Schiene 2035+ (GVP-Schiene 2035+) untersucht (Maßnahme-Nr.: T-021). Zur Abschätzung der Realisierungswürdigkeit des Vorhabens wurden im Rahmen der Grobbewertung die verkehrlichen Wirkungen sowie Nutzen und Kosten der Maßnahme betrachtet. Damit wurde u.a. auch die Aussicht auf Förderwürdigkeit bewertet. Im Ergebnis fiel die Bewertung der vorgeschlagenen Verbindung ungünstig aus. Ausschlaggebend hierfür war das Verhältnis der zu erwartenden Investitionen zum verkehrlichen Nutzen. Vor diesem Hintergrund wird die Maßnahme im GVP-Schiene 2035+ nicht weiterverfolgt. Das Ergebnis zur Straßenbahnverbindung kann dem beigefügten Steckbrief entnommen werden. Das Vorgehen der Grobbewertung ist in Kapitel 4.2 des beigefügten Ergebnisberichts zum GVP-Schiene 2035+ beschrieben. Zu Punkt 2: Die Verlängerung der U7 zur Verknüpfung mit der RTW an der Heerstraße ist im aktuellen Gesamtverkehrsplan von 2005 enthalten. Die bisherigen Planungen sehen vor, die Linie U7 in das Gewerbegebiet Praunheim (Praunheim Nord) zu verlängern. Darüber hinaus ist eine Weiterführung der Regionaltangente West (RTW) bis zum Nordwestzentrum (NWZ) vorgesehen. Im Zusammenhang mit der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme 4 (SEM4) soll das Gewerbegebiet Praunheim zu einem Quartier der SEM4 umgewandelt und als Mischgebiet für Wohnungen und Arbeitsplätze entwickelt werden. Zur besseren Erschließung der beiden großen Quartiere der SEM4 (Produktives Praunheim und Lachgrabenquartier) wird derzeit untersucht, zukünftig zusätzlich zur RTW die Linie U7 bis zum NWZ und gegebenenfalls sogar darüber hinaus zu verlängern. Sobald die Ergebnisse der Untersuchung vorliegen, wird der Magistrat hierüber berichten. Wird dies so umgesetzt, entsteht perspektivisch eine attraktive Schienenverbindung zwischen Nordweststadt, SEM4, Praunheim, Bockenheim und der Frankfurter Innenstadt. Aktuell gibt es noch keine konkreten Planungen zu einer P+R-Anlage in Praunheim oder Rödelheim. Es werden jedoch Möglichkeiten zur städtebaulichen Integration einer P+R-Anlage in die SEM4 diskutiert. Diese Diskussion findet im Kontext der bestehenden und künftigen Nutzungsstruktur des Gebietes statt. Da zur Verlängerung der U7, wie oben ausgeführt, noch Gespräche und Abstimmungen laufen, können die Planungen des Verkehrsknotenpunktes RTW/U-Bahn derzeit noch nicht dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Dies wird jedoch rechtzeitig erfolgen, sobald diese Überlegungen konkretisiert sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 12.03.2024, V 905
STOB 7Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Höchst: Einrichten einer Schulstraße für die Schulen in der Palleskestraße und Breuerwiesenstraße prüfenSTOB 621.08.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1177 Betreff: Höchst: Einrichten einer Schulstraße für die Schulen in der Palleskestraße und Breuerwiesenstraße prüfen Befragung zum Projekt "Schulstraße" (Punkte 1a & 1b) Alle drei Schulen (IGS West, IGS 15 und Helene-Lange-Schule) wurden zu einer Befragung im Dezember 2024 eingeladen und haben daran teilgenommen. Trotz der Teilnahme schaffte es keine der Schulen in die finale Priorisierung. Als Gründe hierfür wurden die Intensität der Elterntaxi-Problematik, die Konfliktlage zwischen Elterntaxi und Fußgänger:innen sowie das erforderliche Engagement der Elternschaft angeführt, welche im Vergleich zu anderen Standorten nicht zur Auswahl führten. Einrichtung einer Schulstraße und Pilotversuch (Punkte 2a & 2b) Eine vorzeitige Einrichtung oder Vorbereitung einer Schulstraße vor Ablauf der Evaluation im Oktober 2026 ist nicht vorgesehen. Erst nach der abschließenden Bewertung im 4. Quartal 2026 wird über das weitere Vorgehen im Stadtgebiet entschieden. Für die Palleskestraße erschwert der anliegende Wertstoffhof der FES (geöffnet werktags 8 Uhr bis 16:50 Uhr) die Umsetzung einer Sperrung. Zur unmittelbaren Geschwindigkeitsreduzierung wurden jedoch bereits Sperrflächen mit Flexipollern angeordnet. Verkehrssituation durch die Ausweichschule 2028 (Punkt 2c) Die ausführenden Baufirmen müssen in Bezug auf die Verkehrssicherung und Ausübung der Baumaßnahme in vertretbarem und angemessenem Maße auf die betroffenen Schulen Rücksicht nehmen. Dies sollte bereits in der Ausschreibung und Vorplanung berücksichtigt werden. Im weiteren Verlauf werden im Zuge der Errichtung der Ausweichschule nach ausreichender Prüfung und Planung freie Flächen geschaffen werden müssen (z.B. Wegfall von Parkplätzen) um dem zusätzlichen Fuß-, Rad- und Fahrverkehr gerecht werden zu können. Gegebenenfalls müssen zusätzliche bauliche Elemente gesetzt werden. Kiss-and-Go-Halteplätze Kurmainzer Straße (Punkt 2d) Das Sozialrathaus wurde um Stellungnahme gebeten, inwiefern der Parkplatz für Elterntaxis mitgenutzt werden könnte. Dieser Vorschlag wird nicht befürwortet, da speziell am Nachmittag, mit wartenden Eltern gerechnet wird, die den Parkplatz blockieren. Die Doppelnutzung der Parkplätze am Straßenrand Kurmainzer Straße 7-9 wird kritisch gesehen, da die Verkehrsteilnehmer:innen die entsprechende Beschilderung erfahrungsgemäß nicht annehmen werden. Elterntaxis werden, wenn es weiterhin möglich ist, die Kinder bis direkt zum Schultor fahren und die momentan parkenden Fahrzeuge werden ohne permanente Kontrolle dort dauerhaft parken. Für die Städtische Verkehrspolizei ist eine dauerhafte Kontrolle nicht darstellbar. Falls eine Schulstraße eingerichtet werden sollte, wird die Einrichtung einer "Kiss+Ride" Zone geprüft. Schranke zum Lehrerparkplatz der IGS 15 (Punkt 2e) Eine Schranke müsste baulich hergestellt und dauerhaft von der Städtischen Verkehrspolizei besetzt sein. Dies ist personell nicht darstellbar. Vor dem Hintergrund, dass die IGS 15 nur temporär vor Ort angesiedelt ist, erscheint diese Lösung als nicht machbar. Gleiches gilt für Automatikschranken, bei denen ein Elternteil auch einfach einem berechtigten Fahrzeug hinterherfahren könnte. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8150
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Buslinie 81 bis zur Haltestelle „Mühlberg" verlängernSTOB 521.08.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1178 Betreff: Buslinie 81 bis zur Haltestelle "Mühlberg" verlängern Die Quartierbuslinien 81 und 82 in Oberrad sind ihrer Linienführung und ihrem Fahrplan nach so konzipiert und optimiert, dass diese mit nur einem Kleinbus abwechselnd im 30-Minuten-Takt bedient werden können (siehe ST 224 vom 26.01.2024). Eine Verlängerung der Linienführung zur S-Bahnstation Mühlberg ist mit diesem Konzept nicht vereinbar. Hierfür müsste ein zweites Fahrzeug eingesetzt werden. Eine im 30-Minuten-Takt verkehrende Kleinbuslinie entlang der nachfragestarken Straßenbahnachse mit Anbindung an die S-Bahnstation Mühlberg ist jedoch kapazitativ ungeeignet und würde einen Parallelbetrieb zu den häufig verkehrenden Straßenbahnlinien 15 und 16 darstellen. Unabhängig davon gibt es an der Station Mühlberg keine Möglichkeit zu wenden. Hier müssten lange Blockumfahrten in Kauf genommen werden. Aus diesen Gründen wird der Anregung zur Verlängerung der Quartierbuslinie 81 zur S-Bahnstation Mühlberg nicht entsprochen. Stattdessen wird auf den Umstieg auf die Straßenbahnlinien 15 und 16 am Buchrainplatz verwiesen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2026, OM 74
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Welchen aktuellen Sachstand gibt es zur Umgestaltung der Lorscher Straße?STOB 721.08.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1179 Betreff: Welchen aktuellen Sachstand gibt es zur Umgestaltung der Lorscher Straße? In der Ideenwerkstatt "Vision Ortskern Rödelheim" wurden unter anderem auch Ideen zur Umgestaltung der Lorscher Straße erarbeitet. Bereits im Vorfeld der Ideenwerkstatt wurde dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass keine Haushaltsmittel für die Umsetzung von Maßnahmen vorhanden beziehungsweise absehbar sind. Während der Durchführung der Ideenwerkstatt, sowie in der Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse, wurde seitens der Fachämter auch deutlich gemacht, dass für den Beginn einer auf den Ideen aufbauenden Planung ein klarer Auftrag und ein Bekenntnis des Ortbeirates zum Entfall von Stellplätzen erforderlich ist. Der Wunsch des Ortsbeirates zu weitergehenden Planungen und dem möglichen Entfall von Stellplätzen wurde in der OA 204 vom 28.11.2017 formuliert. Die OA 204 wurde dann aber von der Stadtverordnetenversammlung abgelehnt (§ 3053 vom 23.08.2018). Zu der daraufhin vom Ortsbeirat mit gleichem Inhalt eingebrachten OM 3420 (v. 07.08.2018) hat der Magistrat mit Hinweis auf den ablehnenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung geantwortet (ST 2174 v. 16.11.2018). Auf Grund der Beschlusslage wurde bisher keine Planung für eine Umgestaltung der Lorscher Straße auf Basis der Ansätze der Ideenwerkstatt durchgeführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.05.2025, V 1185
STOB 7Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Höchst: Überweg Herbesthaler Straße sichernSTOB 621.08.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1180 Betreff: Höchst: Überweg Herbesthaler Straße sichern Um ein notwendiges Sichtfeld zu gewährleisten, ist der 5-Meter-Bereich vor Fußgängerüberwegen (FGÜ) grundsätzlich von Hindernissen freizuhalten. Da auch abgestellte Fahrräder die Sicht einschränken können, sollen im Abstand von 5 m zum FGÜ keine Fahrradbügel montiert werden. Die Anregung, in diesem Bereich Fahrradbügel für Besucher:innen der Kindertagesstätte und der Behinderteneinrichtung zu schaffen, unterstützt der Magistrat. Die anliegende Planung berücksichtigt deshalb die Montage von zwei Fahrradbügeln außerhalb des 5-Meter-Bereichs. Der räumlich im gleichen Einmündungsbereich vorhandene FGÜ in der Hospitalstraße ist bislang nicht mit Sperrflächen im 5-Meter-Vorfeld ausgestattet. Da auch hier parkende Kraftfahrzeuge die Sicht auf querende Fußgänger:innen behindern, sieht die Planung zusätzlich Sperrflächen vor dem FGÜ in der Hospitalstraße vor. Diese dienen gleichzeitig dazu, eine Begegnung zwischen Kraftfahrzeug und Bus (Linie 50, Fahrtrichtung Nordwest) zu ermöglichen. Die Umsetzung ist im Zuge der anstehenden Maßnahmen in der Hospitalstraße zwischen Königsteiner Straße und Zuckschwerdtstraße vorgesehen. Anlage 1 (ca. 2,4 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7887
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - ÖPNV stärken: Fußweg zur U-Bahn-Haltestelle “Niederursel“ sicher gestaltenSTOB 821.08.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1181 Betreff: ÖPNV stärken: Fußweg zur U-Bahn-Haltestelle "Niederursel" sicher gestalten Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 40
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Erstellung einer Kreisverkehrsanlage im Bereich Kreuzung Lurgiallee / Olof-PalmeStraßeSTOB 821.08.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1182 Betreff: Erstellung einer Kreisverkehrsanlage im Bereich Kreuzung Lurgiallee / Olof-PalmeStraße Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, binnen der Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.06.2026, OM 142
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sossenheim: Verkehrssicherheit im Mombacher Weg - Prüfung eines verkehrsberuhigten BereichsSTOB 621.08.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1183 Betreff: Sossenheim: Verkehrssicherheit im Mombacher Weg - Prüfung eines verkehrsberuhigten Bereichs Vom Sossenheimer Weg aus ist die Siedlung beidseitig mit Verkehrszeichen (VZ) 250 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und dem Zusatz "Anlieger frei" beschildert. Weiterhin handelt es sich bei der Siedlung als eine in sich geschlossene für Fußgänger:innen durchlässige Sackgasse mit VZ 357 StVO. Somit greift die Vermutung, dass hier hauptsächlich Anlieger:innen fahren. Weiterhin handelt es sich um eine Tempo 30 Zone. Die baulichen Voraussetzungen für die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches mittels VZ 325.1 StVO liegen hier nicht vor. Es sind, wenn auch schmale, Gehwege vorhanden. Zudem ist die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches nicht geeignet, Geschwindigkeitsverstöße zu vermeiden. Das entsprechende Sinnbild "Achtung Kinder" wurde im Zuge der OM 5360 angeordnet. Die Markierung vor Hausnummer 12 ist ein wirksames Mittel, um auf Kinder sowie auch auf die in der Nähe liegende Kindertagesstätte hinzuweisen. Die Kindertagestätte wird auf die Beschwerden hingewiesen und gebeten die Anlieger dementsprechend zu sensibilisieren. Die Örtlichkeit wird weiterhin beobachtet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8165
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Müllabfuhr im Gerhart-Hauptmann-Ring 135 bis 139 sicherstellenSTOB 821.08.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1184 Betreff: Müllabfuhr im Gerhart-Hauptmann-Ring 135 bis 139 sicherstellen An dieser Stelle besteht bereits ein zeitlich beschränktes Haltverbot. Die Anordnung einer Grenzmarkierung (Verkehrszeichen 299 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) (Zick-Zack-Markierung) kommt hier nicht in Betracht, da diese nicht auf bestimmte Zeiträume begrenzt werden kann, sondern die Geltung eines Halt- oder Parkverbots dauerhaft kennzeichnet. Darüber hinaus sieht die Verwaltungsvorschrift zur StVO vor, dass das VZ 299 nicht an Stellen angeordnet werden soll, an denen ein Halt- oder Parkverbot lediglich deshalb markiert wird, weil es sich anderweitig nicht durchsetzen lässt. Sofern auf die Freihaltung des Bereichs hingewiesen werden soll, besteht die Möglichkeit, auf dem Privatgrundstück ein entsprechendes Hinweisschild aufzustellen. Hierzu empfiehlt es sich, den Eigentümer beziehungsweise Vermieter zu kontak-tieren. Beispiel: Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 39
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Höchst: Bahnhofsgebäude angrenzend an den Parkplatz in Ordnung haltenSTOB 621.08.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1185 Betreff: Höchst: Bahnhofsgebäude angrenzend an den Parkplatz in Ordnung halten Der Magistrat hat die Anregung an die Deutsche Bahn weitergeleitet. Diese teilte daraufhin mit, dass die angesprochenen Bereiche bezüglich Reinigung und Unterhaltspflege nicht mehr in den Zuständigkeitsbereich der Deutschen Bahn fallen. Der Hinweis, den Bereich künftig ordnungsgemäß und regelmäßig sauber zu halten, wurde daher an die neuen Eigentümer (Contipark und KEG) weitergeleitet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7889
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ladestationen für E-AutosSTOB 821.08.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1186 Betreff: Ladestationen für E-Autos Das Parkhaus im Nord-West-Zentrum wurde durch den Eigentümer gerade umgebaut und renoviert. Der Betrieb des Parkhauses ist von diesem seit dem 1.11.2025 an die Firma Q-Park GmbH & Co. KG vergeben worden. Der Eigentümer hat mitgeteilt, dass im Parkhaus 36 E-Ladepunkte errichtet werden. Der genaue Termin für die Installation steht noch nicht fest, soll aber schnellstmöglich erfolgen. Im Raum Nordweststadt sollen noch weitere Ladestationen errichtet werden. Die genauen Standorte befinden sich aktuell in der finalen Abstimmung durch das für den Aufbau von Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen zuständige federführende Amt für Straßenbau und Erschließung. Die Ortsbeiräte wurden in die Standortfestlegung eingebunden. Das INTERESSENSBEKUNDUNGSVERFAHREN LADEINFRASTRUKTUR PKW wurde Veröffentlicht im Amtsblatt für Frankfurt am Main, 17. März 2026 (Nr. 12, 157. Jahrgang). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2025, OM 7637
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Erweiterung von Tempo 30 auf der Pfaffenwiese in ZeilsheimSTOB 621.08.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1187 Betreff: Erweiterung von Tempo 30 auf der Pfaffenwiese in Zeilsheim Der Anregung wird bezüglich der Geschwindigkeitskontrollen entsprochen. Abweichungen von der in § 3 Absatz 3 Ziffer 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgelegten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerorts müssen mit einer konkreten und nachweisbaren Gefahrenlage begründet sein, die aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse das allgemeine Risiko erheblich übersteigt. Eine solche liegt hier nicht vor, andere Anordnungstatbestände wie etwa der Immissionsschutz sind an der betreffenden Örtlichkeit nicht einschlägig. Eine Ausweitung der Geschwindigkeitsbeschränkung erfolgt in Abwägung mit den zu berücksichtigenden Gesichtspunkten des ÖPNV, insbesondere Fahrplantreue und -taktung, nicht. Es werden erhebliche finanzielle Mittel eingesetzt und Anstrengungen unternommen, um beispielsweise durch Vorrangschaltungen an Lichtsignalanlagen und Bussonderfahrstreifen, den ÖPNV zu beschleunigen. Die Einrichtung von Tempo 30 in Straßen, die von Bussen befahren werden, trägt dagegen zu einer Verlangsamung bei und ist somit kontraproduktiv. Im westlichen Abschnitt der Pfaffenwiese (westlich des Hahnbergwegs) erreichen die Buslinien 53, X53 und M55 abschnittsweise Geschwindigkeiten von über 30 km/h. Mit der Einführung von Tempo 30 ist daher eine Verschlechterung der Pünktlichkeit zu erwarten. Geringfügige Fahrzeitverlängerungen infolge reduzierter Geschwindigkeiten könnten jedoch voraussichtlich noch mit dem vorhandenen Fahrplanpuffer aufgefangen werden. Im östlichen Bereich der Pfaffenwiese (östlich des Hesselbergwegs) werden hingegen durchschnittliche Geschwindigkeiten zwischen 35 km/h und 40 km/h gefahren, im anbaufreien Abschnitt zwischen den Haltestellen Rabenkopfweg und Jahrhunderthalle sogar 40 bis 45 km/h. Die derzeit hinterlegte Fahrzeit ist hierfür gerade noch ausreichend. Bei einer Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h müsste die Fahrzeit je Richtung auf den Linien 53, X53 und M55 um eine Minute erhöht werden. Dies würde zu entsprechenden Mehrkosten im städtischen Haushalt von mindestens ca. 90.000 € pro Jahr führen. Aufgrund bereits knapper Wendezeiten wäre zudem der Einsatz eines zusätzlichen Fahrzeugs zu prüfen. Dadurch können sich weitere Kostensteigerungen ergeben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5975
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - U-Bahn-Station „Heddernheimer Landstraße“: kühle und schützende Orte schaffenSTOB 821.08.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1188 Betreff: U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße": kühle und schützende Orte schaffen Der Magistrat kann den Wunsch nach einer klimaangepassten Umgestaltung der Rasenfläche unterhalb der Wendeschleife nachvollziehen. Aufgrund konkurrierender und bereits priorisierter Projekte kann er eine Realisierung in den kommenden Jahren jedoch nicht in Aussicht stellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2026, OM 8086
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - E-Ladesäule BäckerwegSTOB 321.08.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1189 Betreff: E-Ladesäule Bäckerweg Bezüglich des Standorts im Bäckerweg liegt bislang keine Fertigmeldung des Betreibers der E-Ladestation vor. Aus diesem Grund konnte die verkehrsrechtliche Umsetzung der erforderlichen Beschilderung und Markierung bisher nicht erfolgen. Die entsprechende Beschilderung sowie die dazugehörigen Markierungsarbeiten sind jedoch bereits eingeplant und sollen kurzfristig ausgeführt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 57
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Wann kommt der Lärmschutz an der Rosa-Luxemburg-Straße?STOB 821.08.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1190 Betreff: Wann kommt der Lärmschutz an der Rosa-Luxemburg-Straße? Zu 1. und 2. Die Ingenieurbauwerke (inklusive Hadrianbrücke), die sich im Straßenzug der Rosa-Luxemburg-Straße (RLS) befinden, werden statisch sowie baulich untersucht und bewertet. Dies umfasst einerseits die statische Nachrechnung der Bestandsbauwerke sowie eine vertiefte bauliche Untersuchung (objektbezogene Schadensanalyse). Erst nach Abschluss dieser grundlegenden Bauwerksanalysen kann der Magistrat über die weitere Vorgehensweise (zum Beispiel grundhafte Instandsetzung beziehungsweise Ersatzneubau) entscheiden. In diese Entscheidungsfindung werden städtebauliche Aspekte sowie Belange des Lärmschutzes einbezogen. Die erforderlichen Planungsleistungen befinden sich derzeit im Ausschreibungsverfahren. Planungsbeginn ist circa April / Mai 2026. Die Untersuchungen werden circa zwei Jahre dauern. Mit "maßgeblichen" baulichen Maßnahmen ist nicht vor 2031 zu rechnen. Ob die Hadrianbrücke mit Lärmschutzelementen ausgestattet werden kann, werden die genannten Untersuchungen zeigen. Zu 3. Hadrianbrücke i. Z. Rosa-Luxemburg-Straße / Brücke B Teilbauwerk 1: Hauptprüfung 2023 mit einer Bewertung von 3,0 Teilbauwerk 2: Hauptprüfung 2023 mit einer Bewertung von 3,3 Teilbauwerk 3: Hauptprüfung 2023 mit einer Bewertung von 3,0 Zu 4. Es sind keine Schäden entstanden, die die Verkehrssicherheit gefährden könnten. Eine Behebung der Schäden wird beauftragt. Sollte sich keine für den Brand verantwortliche Person ermitteln lassen, trägt die Stadt die Kosten. Zu 5. Bei der vom Magistrat beschlossenen Variante Ost für den geplanten neuen Stadtteil der Quartiere besteht keine direkte Verbindung aus den einzelnen Teilquartieren heraus an die Rosa-Luxemburg-Straße, sodass eine Verkehrszahlen-Prognose hinfällig ist. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans B 922 ("Nördlich Lurgiallee") wurde schon zu Beginn mit dem Ansatz geplant, dass die Verkehrserzeugung im Vergleich zum derzeit geltenden Bebauungsplan und in Folge der neuen Nutzungen reduziert werden soll. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.01.2026, V 1378
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Bus zum Main Bad BornheimSTOB 421.08.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1191 Betreff: Bus zum Main Bad Bornheim Zu 1) Nach eingehender Prüfung musst festgestellt werden, dass in Höhe des Festplatzes auf der Nordseite des Ratsweges keine zusätzliche Bushaltestelle für die Buslinie OF-103 auf ihrer Fahrt von Offenbach nach Bornheim eingerichtet werden kann, denn: - Diese Bushaltestelle könnte nur dort angeordnet werden, wo der Gehweg wieder zur Kfz-Fahrbahn hinschwenkt und direkt entlang zu dieser verläuft. Für einsteigende Fahrgäste mit Ziel Bornheim ergibt sich dadurch kaum ein nennenswerter Vorteil, da der Fußweg vom Main Bad zu dieser Haltestelle lediglich rund 100 m kürzer ausfiele als zur Bestandshaltestelle "Eissporthalle/Festplatz" an der Einmündung der Kettelerallee, an der auch die Buslinie 38 verkehrt. Zudem müssten Fahrgäste entgegen der Fahrtrichtung des Busses laufen, um die neue Haltestelle zu erreichen. - Während der Dippemess - und ggf. auch während anderer Großveranstaltungen auf dem Festplatz - wird der Gehweg auf der Nordseite des Ratsweges temporär zu einem Radweg umgewidmet (mobiles Verkehrsschild mit Zeichen 237 StVO), womit der Gehweg von Zufußgehenden nicht genutzt werden darf. Während jeder Großveranstaltung auf dem Festplatz müsste die Bushaltestelle mehrmals im Jahr aus dem Fahrplan der Linie OF-103 der Offenbacher Verkehrs-Betriebe (OVB) herausgenommen werden. In Fahrtrichtung von Bornheim nach Offenbach kann eine zusätzliche Haltestelle für die Buslinie OF-103 in Höhe des Festplatzes gar nicht eingerichtet werden: Auf der Südseite des Ratsweges verläuft der Gehweg nicht direkt entlang der Kfz-Fahrbahn sondern hinter einem Grünstreifen mit Bäumen. Eine zu pflasternde Fahrgastwartefläche würde in die Baumbeete eingreifen. Um Rückstau eines haltenden Busses in den Kreuzungsbereich Ratsweg/Ostparkstraße zu vermeiden, müsste eine neue Bushaltestelle zudem mit hinreichendem Abstand von der Kreuzung in Richtung Ratswegkreisel abgesetzt werden. Im weiteren Verlauf gibt es jedoch erst wieder nach der Einmündung der Straße Am Riederbruch in den Ratsweg eine gesicherte Querungsstelle, sodass aussteigende Fahrgäste wieder zurück zur bestehenden signalisierten Querungsstelle in Höhe der Ostparkstraße laufen müssten, um über den Ratsweg zu gelangen. Der Fußweg würde mindestens genausoweit ausfallen wie von der bestehenden Bushaltestelle "Eissporthalle/Festplatz" (ca. 150 m). Zu 2) Das Main Bad neben der Eissporthalle ist von der Haltestelle "Eissporthalle/Festplatz" (Hauptzugang U-Bahnstation, Aufzug an der Kettelerallee, Straßenbahn- und Bushaltestelle) stufenfrei erreichbar. In Höhe des Main Bades wurde eine barrierefreie Querungsstelle mit Bordsteinabsenkungen und taktilen Leitelementen über die Straße Am Bornheimer Hang hergestellt. Die Bahnsteige der Straßenbahnhaltestelle "Eissporthalle/Festplatz" sind bereits barrierefrei angelegt. Die beiden bestehenden Richtungshaltestellen für den Linienbusverkehr sind in einem Programm für den barrierefreien Ausbau enthalten und ämterintern abgestimmt. Die Querungsstelle über den Ratsweg in Höhe der Kettelerallee wird bei einem geförderten Gesamtvorhaben ebenfalls barrierefrei ausgebaut, wodurch in Zukunft die gesamte Haltestellenanlage mit allen Steigen barrierefrei hergestellt sein wird. Ein konkreter Zeitplan für diese beiden Vorhaben liegt noch nicht vor. Zu 3) Schülerinnen und Schüler werden im Rahmen ihres Schwimmunterrichts mit Bussen zum Main Bad Bornheim gefahren. Jedes Unternehmen verpflichtet sich im Rahmen der Vergabe zur Einhaltung der Straßenverkehrsordnung. Eine Aussage zu Wendemanövern liegt nicht vor. Zu 4) Das Main Bad Bornheim steht während Großveranstaltungen auf dem Festplatz am Ratsweg grundsätzlich und auch für das Schulschwimmen zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.02.2026, V 1396
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Aktueller Sachstand zur Weiterführung der Regionaltangente WestSTOB 821.08.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1192 Betreff: Aktueller Sachstand zur Weiterführung der Regionaltangente West Zum Zeitpunkt der Entwicklung der Trassenvorschläge für die RTW (Regionaltangente West) war noch nicht absehbar, dass westlich der Nordweststadt mit der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme 4 (SEM4), der Stadtteil der Quartiere, ein in mehrere Quartiere aufgeteiltes Neubaugebiet entstehen wird. Dieses Neubaugebiet für ca. 17.000 Einwohnern, ca. 5.300 Beschäftigten und über 2.500 Schülern, benötigt zusätzlich zur Erschließung mit der RTW auch eine attraktive U-Bahn-Anbindung. Dies erfordert eine Überprüfung der bisher vorgesehenen RTW-Führung zwischen Praunheim Nord und Nordwestzentrum. Bisher gibt es nur eine Nutzen-Kosten-Untersuchung für die gesamte RTW inklusive des Abschnittes Nord Stufe 2, jedoch ohne Berücksichtigung des Stadtteils der Quartiere. Eine Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) für den Abschnitt Nord inkl. der Stadterweiterung und der damit verbundenen möglichen Varianten von U-Bahn-Verlängerungen erfolgt daher derzeit im Rahmen einer Machbarkeitsuntersuchung. Der Magistrat wird nach Vorliegen der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie dazu berichten. Derzeit können noch keine belastbaren Aussagen zu möglichen Zeitschienen gemacht werden. Die Erschließung des Stadtteils der Quartiere über ein leistungsfähiges Schienenverkehrsmittel soll vor bzw. mit Bezug des Stadtteils ab Mitte der 2030er Jahre erfolgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.02.2026, V 1389
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Leistungsbeschreibung StraßenbahnhaltestellenSTOB 521.08.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1193 Betreff: Leistungsbeschreibung Straßenbahnhaltestellen Das neue Haltestellenkonzept für die Straßenbahnhaltestellen in der Bruchfeldstraße, das die Zusammenlegung der bestehenden Haltestellen Odenwaldstraße und Schwarzwaldstraße zur neuen Haltestelle Kniebisstraße vorsieht, lag bereits dem beschlossenen Nahverkehrsplan 2025+ sowie den ebenfalls beschlossenen Leistungsbeschreibungen 2024, 2025 und 2026 zugrunde. Ein wesentlicher Grund für die Zusammenlegung der beiden Haltestellen ist, dass ein Ausbau an den heutigen Standorten aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich ist. Ausschlaggebend sind insbesondere die vorhandenen Platzverhältnisse, die Gleisradien sowie die bestehenden Nutzungen, vor allem Grundstückszufahrten. Die Abstände der aufeinanderfolgenden Haltestellen verschlechtern sich nach der Zusammenlegung gegenüber heute nicht. Bei der Erarbeitung des Konzepts wurde die Haltestellenabfolge entlang des gesamten Straßenzugs ganzheitlich betrachtet. So wird die westlich benachbarte Haltestelle Haardtwaldplatz nach Osten verlegt, während die östlich benachbarte Haltestelle Frauenhofstraße nach Westen verschoben wird. Beide Nachbarhaltestellen rücken somit näher an die neue Haltestelle Kniebisstraße heran, sodass sich die Haltestellenabstände hier nicht vergrößern. Von allen heutigen Haltestellenstandorten beträgt die Entfernung zur nächsten der neuen Haltestellenpositionen zudem maximal etwa 100 Meter. Erst durch die neuen Haltestellenlagen wird ein barrierefreier Ausbau möglich. Gleichzeitig können die Bahnsteige durchgehend barrierefrei angelegt und entsprechend der heutigen Bemessungslänge für 40 Meter lange Straßenbahnfahrzeuge dimensioniert werden. An den bisherigen Haltestellenlagen würden sich im Bereich der barrierefrei anzudienenden Straßenbahntüren an mehreren Stellen Gleisbögen oder Grundstückszufahrten befinden. Zudem kann nur durch die neuen Haltestellenlagen die direkte Andienung insbesondere der Supermarktstandorte durch den Lieferverkehr weiterhin sichergestellt werden. Hinzu kommt, dass die Haltestelle Frauenhofstraße, die heute nur in Fahrtrichtung stadtauswärts vorhanden ist, am neuen Standort künftig in beiden Fahrtrichtungen eingerichtet werden kann. Dadurch bleibt die Anzahl der Haltestellen in der Bruchfeldstraße, die in beide Fahrtrichtungen genutzt werden können, insgesamt unverändert. Die Zusammenlegung der Haltestellen Odenwaldstraße und Schwarzwaldstraße wird insoweit ausgeglichen. Darüber hinaus werden die Haltestellenabstände entlang der Bruchfeldstraße durch das neue Konzept gleichmäßiger gestaltet. Insgesamt wird damit die Erschließung des Stadtteils Niederrad verbessert. Insbesondere die in der Anregung genannten Einrichtungen bleiben weiterhin auf kurzem Wege erreichbar. Aus den genannten Gründen wird die Anregung des Ortsbezirks 5 nicht weiterverfolgt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 08.05.2026, OA 5
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Kennzeichnung E-Ladeplätze Luisenstraße 32STOB 321.08.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1194 Betreff: Kennzeichnung E-Ladeplätze Luisenstraße 32 Die Beschilderung in der Luisenstraße wurde bereits im September 2023 umgesetzt. Eigentlich ist der Magistrat wegen des Unterhaltungsaufwands davon abgekommen, auf Kopfsteinpflaster Markierungen aufzubringen. Da jedoch in der Luisenstraße 32 die E-Ladeplätze regelmäßig durch Verbrennerfahrzeuge blockiert sind, werden die Stellflächen verkehrsblau markiert und mit Piktogrammen versehen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Markierungen auf dem vorhandenen Großpflaster voraussichtlich nur eine begrenzte Haltbarkeit aufweisen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 58
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Abbiegeverbot Adickesallee/BertramstraßeSTOB 321.08.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1195 Betreff: Abbiegeverbot Adickesallee/Bertramstraße Das Straßenverkehrsamt bedauert, dass die übliche Information des Ortsbeirats durch Übersendung einer Kopie der straßenverkehrsrechtlichen Anordnung in diesem Fall leider unterblieben ist. Der Anordnung auf Grundlage § 45 Absatz 1 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung liegt eine Entscheidung der Unfallkommission (t1p.de/ukoffm) zugrunde. Mit der in Rede stehenden Unfallhäufungsstelle hat sich die Unfallkommission aufgrund von elf Verkehrsunfällen mit Personenschaden (verursacht durch abbiegende und die Vorfahrt des Radverkehrs missachtende Kraftfahrzeugführer:innen) wiederholt befassen müssen und - da die zuerst ergriffenen milderen Mittel (Markierung, Beschilderung) im Beobachtungszeitraum keine nachhaltige Besserung brachten - zuletzt entschieden, die Rechtsabbiegebeziehung nunmehr außer Betrieb zu setzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 62
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Unsichere Baustellenführung auf der Bockenheimer Landstraße beendenSTOB 221.08.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1196 Betreff: Unsichere Baustellenführung auf der Bockenheimer Landstraße beenden Bezüglich dem Wunsch des Ortsbeirat 2, die derzeitige Baustellenführung für die Fußgänger:innen auf der Bockenheimer Landstraße stadtauswärts zu beenden, wird mitgeteilt, dass die Verkehrsführung der Baumaßnahme Bockenheimer Landstraße inklusive der Führung der Radfahrer:innen und Fußgänger:innen im Vorfeld mit allen Beteiligten abgestimmt worden ist. Zu 1. und 3: Die Großbaumaßnahme Bockenheimer Landstraße zwischen Senckenberganlage / Zeppelinallee und Alte Oper ist inzwischen komplett verändert und vergrößert worden. Die Einbahnstraßenführung in Fahrtrichtung Alte Oper wurde von der Senckenberganlage bis zur Kreuzung Niedenau / Unterlindau verlängert. Das Baufeld wurde auf die südliche Seite der Bockenheimer Landstraße (ausgenommen im Einfahrtbereich Höhe der KfW und Höhe Myliusstraße) verlegt. Im Bereich der KfW und der Myliusstaße kommen sowohl nördlich als auch südlich der Bockenheimer Landstraße Baufelder hinzu. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass der Gehweg und der nichtbenutzungspflichtige Radweg in Fahrtrichtung Westend wieder frei sind. Auf der südlichen Seite werden die Fußgänger:innen und die Radfahrer:innen mittels entsprechender Beschilderung auf einem gemeinsamen Geh- / Radweg beziehungsweise auf dem Gehweg mit dem Zusatzzeichen "Radfahrer frei" in Fahrtrichtung Alte Oper geführt. Hinsichtlich der Führung der Fußgänger:innen und Radfahrer:innen sind gemäß RSA / ZTV-SA (Richtlinien und Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) mit den Regelmaßen als Mindestbreite von 2,50 m als gemeinsamer Geh-/ Radweg und entsprechender Beschilderung berücksichtigt worden. Geh- und Radwege sollen nach Möglichkeit während einer Baumaßnahme immer zur Verfügung stehen. Eine zusätzliche Beschilderung "Schritttempo" auf Gehwegen entfällt nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), da ein Gehweg ein Sonderweg für Fußgänger:innen ist, der von Radfahrer:innen grundsätzlich nicht befahren werden darf. Nur durch das Zusatzschild "Radfahrer frei" ist Radfahrer:innen die Nutzung gestattet. Sie können diesen benutzen, müssen aber nicht. Radfahrer:innen können also wählen, ob sie auf dem Gehweg oder auf der Fahrbahn fahren möchten. Auf einem Gehweg, der für Radfahrer:innen freigegeben ist, haben Fußgänger:innen absoluten Vorrang. Radfahrer:innen haben sich dementsprechend zu verhalten. So dürfen sie hier nur in Schrittgeschwindigkeit fahren. Auf Fußgänger:innen ist besondere Rücksicht zu nehmen. Bei Bedarf müssen Radfahrer:innen gegebenenfalls anhalten. Die Gehwegfreigabe ist ein Kompromiss. Sie ermöglicht es, unsicheren oder langsameren Radfahrer:innen gefährliche Straßenabschnitte zu umgehen, wenn es keine Radwege gibt. Natürlich gilt generell für alle Verkehrsteilnehmer:innen § 1, Absatz 1 und 2 StVO: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. In Bereichen, die mit den VZ 237 StVO (Radweg), VZ 240 StVO (gemeinsamer Geh-/Radweg) oder VZ 241 StVO (getrennter Geh-/Radweg) beschildert sind, gilt eine Benutzungspflicht für Rad- und E-Scooterfahrende. Wie bereits oben erläutert, sind Bereiche, die mit VZ 239 StVO (Gehweg) beschildert sind Sonderwege für Fußgänger:innen. Sofern diese mit dem Zusatz "Radfahrer frei" gekennzeichnet sind, ist die Nutzung von Radfahrenden (unter o.g. Rücksichtnahme) erlaubt. Dies gilt allerdings nicht für den E-Scooterverkehr, der die Fahrbahn nutzen muss. Die Städtische Verkehrspolizei wurde über die Beschwerdelage in der Bockenheimer Landstraße informiert und gebeten, Kontrollen vorzunehmen. Zu 2.: An den betroffenen Lichtsignalanlagen wurde überall dort, wo im Bestand eine Blindensignalisierung vorhanden ist, auch im Bauzustand ein entsprechendes Blindensignal vorgesehen. Zu 4. und 5.: Hierzu wurde bereits des Öfteren nach Baufortschritt mit Download-Möglichkeiten wie folgt informiert: Fragen oder Anregungen Fragen oder Anregungen zur Baumaßnahme können direkt an das Projektteam Bockenheimer Landstraße der Mainova gerichtet werden: bhld@mainova.de - Veröffentlichung am 21.08.2025 auf Mainziel: Baumaßnahme Bockenheimer Landstraße - Veröffentlichung am 21.08.2025 auf der Mainova-Homepage: Einbahnstraßenregelung auf der Bockenheimer L. . | Mainova - Veröffentlichung am 18.12.2025 auf Mainziel: Pressemitteilung - Veröffentlichung am 29.05.2026 auf der Mainova-Homepage: Fernwärmeausbau in der Bockenheimer Landstraß. . | Mainova - Veröffentlichung am 05.06.2026 auf der städtischen Homepage: Neue Verkehrsphase in der Bockenheimer Landstrasse | Stadt Frankfurt am Main - Veröffentlichung am 05.06.2026 auf Mainziel: Pressemitteilung Darüber hinaus wurden durch die Mainova umfangreiche Anlieger-Broschüren erstellt und verteilt. Das aktuelle Exemplar hierzu wird als PDF-Datei als Anlage angefügt. Anlage 1 (ca. 782 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.05.2026, OM 85
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Auskunftsersuchen zur Situation der E-Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 5STOB 521.08.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1197 Betreff: Auskunftsersuchen zur Situation der E-Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 5 Generell verweist der Magistrat auf vorherige Stellungnahmen zum Thema E-Mobilität, auf das Schreiben von Stadtrat Wolfgang Siefert an die Ortsbeiräte vom 14.05.2025 und auf die Pressemeldung vom 20. Februar 2026 (https://frankfurt.de/de-de/aktuelle-meldung/meldungen/e-ladeinfrastruktur-auf-o effentlichem-grund/). Sowohl auf privaten als auch auf öffentlichen Flächen befinden sich derzeit viele E-Ladestationen in der konkreten Planung und Umsetzung durch verschiedene gewerbliche Anbieter. Der Magistrat geht davon aus, dass die erforderliche Ladeinfrastruktur zukünftig zu 15 Prozent auf öffentlichen und zu 85 Prozent auf privaten Flächen errichtet wird (zum Beispiel auf Parkplätzen von Discountern, Supermärkten, Baumärkten, Fitnessstudios und auch in Parkhäusern). Auf Grundlage einer Bedarfsanalyse hat der Magistrat die erste reguläre Ausbauphase (Phase I) für öffentliche Flächen gestartet. In Zusammenarbeit mit einer externen Beratung wurden geeignete Standorte im gesamten Stadtgebiet ausgewählt, um eine flächendeckende Grundversorgung zu erreichen. Die Kriterien waren unter anderem die Art der Bebauung, die Bevölkerungsdichte und der zu erwartende Ladebedarf. Unter Einbindung der Ortsbeiräte wurden rund 400 AC-Ladepunkte gefunden und qualifiziert. Sie wurden in stadtteilübergreifende Kontingente gegliedert und im Mai 2026 an interessierte Standortbetreiber verlost. Die weiteren Schritte sind die Planung der einzelnen Standorte durch die Betreiber und die Umsetzung. Der Magistrat geht davon aus, dass die Umsetzung gegen Ende 2026 beginnen und bis Mitte 2027 andauern wird. Folgende Standorte sind für die Phase I geplant: - Gartenstraße 120 - Dürerstraße östl. 10 - Diesterwegstraße südl. 23 - Johanna-Melber-Weg süd-westl. 27 - Kennedyallee süd-westlich 104 - Ziegelhüttenweg 39 - Schweinfurter Weg öst. 45-47, bzw. westl. 48 - Schweinfurter Weg westl. 83 bzw. ggü. 78 - Aussiger Straße östl. 14 - Anton-Burger-Weg südl. 124 - Flughafenstraße süd-östl. 6a - Heinrich-Seliger-Straße 2 - Goldsteinstraße 107 - Lyoner Straße 23a - Lyoner Straße 14 - Hahnstraße westl. 75 - Offenbacher Landstraße 239 - Offenbacher Landstraße 259 - Goldbergweg nördl. 1 - Nonnenpfad östl. 8. Der Magistrat möchte darauf hinweisen, dass diese Standorte zwar stadtintern abgestimmt sind, es aber noch keine Garantie für eine Umsetzung exakt an den einzelnen Stellen gibt. Es kann noch leichte Anpassungen durch die Betreiber geben. Hinweisen möchte der Magistrat auch auf das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG), wonach Eigentümer:innen sowie Bauherr:innen bei Neubauten und größeren Renovierungen verpflichtet werden, Stellplätze mit Ladekabeln oder Ladepunkten vorzubereiten. Der Magistrat plant darüber hinaus, den Ausbau der Ladeinfrastruktur auf öffentlichem Grund kontinuierlich bedarfsgerecht fortzuführen. Fragen zum Thema E-Ladeinfrastruktur können jederzeit auch an folgende E-Mailadresse gerichtet werden: ladeinfrastruktur.amt66@stadt-frankfurt.de. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 08.05.2026, V 18
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - S-Bahnhof „Nied“ - mehr Barrierefreiheit, mehr Wetterschutz und bessere TechnikSTOB 621.08.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1198 Betreff: S-Bahnhof "Nied" - mehr Barrierefreiheit, mehr Wetterschutz und bessere Technik Der Magistrat hat die Anregung des Ortsbeirats an die Deutsche Bahn weitergeleitet und folgende Rückmeldung bekommen: "Barrierefreiheit: Die Verkehrsstation Frankfurt-Nied ist nicht Teil der Rahmenvereinbarung RVIII Hessen ("Bahnhofsmodernisierungsprogramm"), in deren Rahmen die DB InfraGO AG, das Land Hessen sowie der RMV und NVV sich auf die Modernisierung ausgewählter Verkehrsstationen bis 2030 verständigt haben. Die Prioritäten und Maßnahmen dieses Programms wurden bereits im Vorfeld gemeinsam festgelegt. Zudem sind die umfangreichen Sanierungsmaßnahmen an weiteren Stationen zu berücksichtigen, die im Rahmen des zwischen der DB und dem Bundesverkehrsministerium (BMV) vereinbarten Programms zur Generalerneuerung ausgewählter Strecken geplant sind. Aufgrund dieser Projekte sind unsere Planungs- und Baukapazitäten mittelfristig vollständig ausgelastet. Daher können wir derzeit leider noch keinen konkreten Termin für die Umsetzung der gewünschten Maßnahmen am S-Bahnhof Nied nennen. Wetterschutz: Ihren Vorschlag, den Wetterschutz auf beiden Gleisen zu erweitern, nehmen wir gerne auf. Nach den aktuellen Standards besteht an der Verkehrsstation weiterhin Bedarf an zusätzlichen Wetterschutzhäusern. Wir prüfen derzeit mögliche Standorte und deren Eignung für die Errichtung weiterer Wetterschutzhäuser. Die genaue Anzahl kann jedoch erst nach einer gemeinsamen Ortsbegehung festgelegt werden, da hierbei insbesondere die verfügbaren Flächen vor Ort sowie betriebliche und bauliche Gegebenheiten berücksichtigt werden müssen. Technische Ausstattung: Die Modernisierung der elektronischen Anzeiger am Bahnhof wurde im Februar 2026 abgeschlossen. Dabei wurden die bisherigen Fahrgastinformationsanzeigen (FIA) durch neue Zugzielanzeiger (ZIM) ersetzt, jeweils zwei pro Bahnsteigkante. Diese Ausstattung entspricht den festgelegten Standards für Stationen dieser Kategorie und wurde in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Bundesfinanzierung umgesetzt. Die neuen Anzeiger bieten deutlich verbesserte Funktionen, darunter eine frei bespielbare Grafik und die Möglichkeit zur farbigen Anzeige, was bereits zu einer deutlichen Verbesserung vor Ort geführt hat. Eine Modernisierung der elektroakustischen Anlage (ELA) war im Rahmen dieses Projekts bisher nicht vorgesehen. Da sich das Projekt bereits in einem fortgeschrittenen Planungs- und Umsetzungsstadium befindet, können entsprechende Anpassungen leider nicht mehr berücksichtigt werden. Für die Umsetzung der von Ihnen angesprochenen Maßnahmen unter den Punkten 2 und 3 muss zunächst die Finanzierung geklärt werden. Erst nach Klärung dieser Frage können wir prüfen, ob und in welchem Umfang eine Umsetzung möglich ist." Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7899
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sossenheim - Unterliederbach: Durchgehender Lärmschutz an der A66STOB 621.08.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1199 Betreff: Sossenheim - Unterliederbach: Durchgehender Lärmschutz an der A66 Der Magistrat sieht keine Möglichkeit eine Lärmschutzanlage entlang Straßen in der Baulast der Stadt Frankfurt am Main zu bauen und zu unterhalten. Die Zuständigkeit für den Lärmschutz liegt in jedem Fall bei der Autobahn GmbH, die spätestens bei einem Ausbau der A66 tätig werden muss. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7884
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Teilfinanzierung für die Erstellung der Hundewiese etc. hinter der Liesel-Oestreicher-SchuleSTOB 1021.08.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1200 Betreff: Teilfinanzierung für die Erstellung der Hundewiese etc. hinter der Liesel-Oestreicher-Schule Der Magistrat wird die OIB 481 wie vom OBR 10 angeregt umsetzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 24.02.2026, OIB 481
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Neugestaltung Fläche Alte Falterstraße/Alt-GriesheimSTOB 621.08.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1201 Betreff: Neugestaltung Fläche Alte Falterstraße/Alt-Griesheim Ergänzend zur ST 2099/2025 teilt der Magistrat zu c) mit: Im Bereich Alte Falterstraße/Alt-Griesheim befindet sich ein Mast mit Straßennamensschildern, Einbahnstraßenbeschilderung für die Alte Falterstraße sowie der Vorfahrtsbeschilderung. Diese Schilder sind notwendig und können nicht umgestellt werden. Hinzu kommt die Beschilderung des Fußgängerüberweges am Lichtmast sowie ein Wegweiser. Der Magistrat sieht hier keine Veranlassung für eine Veränderung im Sinne der Anregung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7279
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verfügbarkeit von E-Ladesäulen in städtischen ParkhäusernSTOB 121.08.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1202 Betreff: Verfügbarkeit von E-Ladesäulen in städtischen Parkhäusern Zu 1.: Die Parkplätze mit E-Lade-Infrastruktur gehören zur Gesamtzahl der Parkplätze in den Parkhäusern. In der Berechnung der freien Stellplätze werden diese als belegt gezählt. Zu 1 a.: Über die in den städtischen Parkhäusern eingesetzte Technik der Kennzeichenerfassung lässt sich dies nicht erreichen. Die Voraussetzung wäre zunächst, dass alle Battery Electric Vehicle (BEV) und Plug-in-Hybridfahrzeuge (PHEV) ein "E" auf dem Kennzeichen hätten. Da dies nicht vorgeschrieben und bei weitem nicht der Fall ist, würde ein Teil der potentiellen Nutzer:innen rausfallen. Durch das "E" wäre es technisch möglich nur Battery Electric Vehicles und Plug-in-Hybridfahrzeuge einfahren zu lassen. Da diese aber nicht auch automatisch laden wollen und die Nutzung der Stellplätze mit Ladeinfrastruktur zwingend an das Laden gekoppelt ist - ansonsten 30,- € Vertragsstrafe - ist an der Einfahrt nicht feststellbar, welcher Stellplatz genutzt werden wird. Für die Gesamtzählung und damit optimale Auslastung einer Parkgarage ergibt sich kein Vorteil. Zudem kann nicht sichergestellt werden, dass bei einer besetzen Parkgarage auch mit einer solchen Sonderregelung auch eingefahren werden kann. Es müsste eine separate Spur für diese Nutzergruppe geschaffen werden, was baulich leider nicht möglich ist. Zu 2.: Für das Parkhaus gibt es auf https://mainziel.de/ und an der Einfahrt eine Angabe über die Anzahl der freien Stellplätze. Angaben über die Belegung der E-Lade-Plätze finden die Autofahrenden über die üblichen Apps. Zu 3.: Solange es keine separate Einfahrt gibt und auch nicht sichergestellt werden kann, dass E-Autofahrende ihre Kfz auf allgemeine Stellplätze stellen, bietet die separate Ausweisung der Stellplätze mit LIS keinen Mehrwert. Zu 4.: Durch den Parkhausbetrieb wird dies nicht sichergestellt. Genau wie bei Fehlbelegungen im öffentlichen Raum obliegt es dem Anbieter der LIS hier tätig zu werden. Zu 5.: Das Parkleitsystem konzentriert sich auf die Anfahrbarkeit der Parkhäuser, also die Anzahl der freien Stellplätze. Die Navigationssysteme der e-Fahrzeuge stellen die Informationen zu freien Ladepunkten bereit. Zu 6: Die Anbieter von öffentlich zugänglichen Ladepunkten müssen gemäß der Bundesverordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) technische und betriebliche Standards einhalten, um ihre Ladepunkte zu veröffentlichen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6934
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Unterstützung des Neubaus des Vereinsheimes beim Kleingärtnerverein Buchhang e. V.STOB 421.08.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1203 Betreff: Unterstützung des Neubaus des Vereinsheimes beim Kleingärtnerverein Buchhang e. V. Der Magistrat stellt dem Kleingärtnerverein Buchhang e. V. finanzielle Mittel in Höhe von maximal 500,00 Euro als Unterstützung für den Neubau eines Vereinsheimes zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 16.06.2026, OIB 17
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Defekte Beleuchtung Goetheplatz/Rathenauplatz instand setzenSTOB 121.08.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1204 Betreff: Defekte Beleuchtung Goetheplatz/Rathenauplatz instand setzen Die Leuchten an den Personenzugängen zur Tiefgarage Goetheplatz wurden alle repariert. Da es die damals eingebauten Leuchten bzw. die dafür spezifischen Leuchtmittel nicht mehr gibt und auch eine Neuverkabelung notwendig wurde, war die Instandsetzung so aufwändig. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6354
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder.