Sossenheim - Unterliederbach: Durchgehender Lärmschutz an der A66
Zusammenfassung
Der Magistrat hat gegenüber der Anregung, eine Lärmschutzanlage an der A66 zu errichten, erklärt, dass dies nicht möglich sei. Die Verantwortung für den Lärmschutz liege bei der Autobahn GmbH, welche bei einem Ausbau der A66 aktiv werden muss.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat sieht keine Möglichkeit eine Lärmschutzanlage entlang Straßen in der Baulast der Stadt Frankfurt am Main zu bauen und zu unterhalten. Die Zuständigkeit für den Lärmschutz liegt in jedem Fall bei der Autobahn GmbH, die spätestens bei einem Ausbau der A66 tätig werden muss.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Dezember 2025OFOF 1392/6Sossenheim - Unterliederbach: Durchgehender Lärmschutz an der A 66Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. Januar 2026OMOM 7884Sossenheim - Unterliederbach: Durchgehender Lärmschutz an der A66Direktanregung
- 21. August 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 36 WochenSTST 1199Sossenheim - Unterliederbach: Durchgehender Lärmschutz an der A66Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab