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Sossenheim - Unterliederbach: Durchgehender Lärmschutz an der A66

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 6
36 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Die Anregung fordert die Prüfung und den Bericht über die Einrichtung eines durchgehenden Lärmschutzes an der A66 zwischen den Stadtteilen Unterliederbach, Liederbach und Sossenheim. Dies zielt darauf ab, die Lebensqualität der Anwohner zu verbessern und gesundheitliche Belastungen zu reduzieren.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie entlang der A66 ein durchgehender Lärmschutz zwischen den Stadtteilen Unterliederbach, Liederbach und Sossenheim eingerichtet werden kann.

Begründung

Der bestehende Lärmschutz entlang der A66 ist zwischen Unterliederbach und Sossenheim nur abschnittsweise vorhanden. Die dazwischen liegenden Wohngebiete sind dadurch erheblichen Lärmbelastungen ausgesetzt. Ein durchgehender Lärmschutz würde die Lebensqualität der Anwohner*innen deutlich verbessern und zur Reduzierung der gesundheitlichen Belastungen durch Verkehrslärm beitragen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. Dezember 2025OFOF 1392/6Sossenheim - Unterliederbach: Durchgehender Lärmschutz an der A 66Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 13. Januar 2026Sie sind hier
    OMOM 7884Sossenheim - Unterliederbach: Durchgehender Lärmschutz an der A66
    Direktanregung
  3. 21. August 2026Antwort des Magistrats · nach 36 WochenSTST 1199Sossenheim - Unterliederbach: Durchgehender Lärmschutz an der A66Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 6
Sitzung 2 · 09.06.2026
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 3 · 11.08.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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