Eingezogene OIB-Mittel - Auswirkungen auf den Ortsbeirat 5
Zusammenfassung
Der Magistrat wird um die Beantwortung verschiedener Fragen zu den OIB-Mitteln gebeten, deren Einziehung den Ortsbeirat 5 betrifft. Es besteht ein öffentliches Interesse an der Transparenz über die Auswirkungen der Einziehung auf bereits geplante Projekte, sowie an möglichen Kompensationsmaßnahmen. Die Ergebnisse dieser Anfrage sollten dazu beitragen, mehr Klarheit über die zukünftige finanzielle Situation des Ortsbeirats zu schaffen.
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Thema Stadtplanung verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Wie hoch ist der Gesamtbetrag der OIB-Mittel, der dem Ortsbeirat 5 entzogen bzw. eingezogen wurde?
- Wie setzt sich dieser Betrag zusammen?
- Welche bereits beschlossenen oder geplanten Projekte des Ortsbeirats 5 können aufgrund der Einziehung der OIB-Mittel nicht oder nur verzögert umgesetzt werden?
- Welche Maßnahmen beabsichtigt der Magistrat, um die Auswirkungen der eingezogenen Mittel auf die Arbeit des Ortsbeirats 5 zu kompensieren?
- Beabsichtigt der Magistrat, die eingezogenen OIB-Mittel den Ortsbeiräten ganz oder teilweise wieder zur Verfügung zu stellen? Falls ja, in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt? Falls nein, warum nicht?
- Welche Auswirkungen erwartet der Magistrat auf die künftige Arbeit der Ortsbeiräte sowie auf die Umsetzung bürgerschaftlicher Projekte in den Stadtteilen?
Begründung
Die OIB-Mittel stellen für die Ortsbeiräte ein zentrales Instrument dar, um kleinere Investitionen und Maßnahmen im unmittelbaren Lebensumfeld der Bürgerinnen und Bürger zeitnah und unbürokratisch zu realisieren. Sie ermöglichen unter anderem die Unterstützung von Vereinen, sozialen Einrichtungen, Schulen, Kindertagesstätten sowie die Verbesserung des öffentlichen Raums. Die Einziehung dieser Mittel schränkt den Handlungsspielraum des Ortsbeirats erheblich ein und gefährdet die Umsetzung bereits geplanter oder beschlossener Projekte. Gleichzeitig wird die Möglichkeit der Ortsbeiräte eingeschränkt, flexibel auf Anliegen aus den Stadtteilen zu reagieren und lokale Entwicklungen aktiv mitzugestalten. Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an Transparenz über Umfang, Begründung und Folgen der Einziehung der OIB-Mittel sowie über die weitere Verwendung der Gelder und mögliche Kompensationsmaßnahmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. August 2026OFOF 145/5Eingezogene OIB-Mittel – Auswirkungen auf den Ortsbeirat 5Ortsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FDP
- 21. August 2026Sie sind hierVV 102Eingezogene OIB-Mittel – Auswirkungen auf den Ortsbeirat 5Anfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen