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- Nied: Wo bleiben die „Haifischzähne“?STOB 207.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 348 Betreff: Nied: Wo bleiben die "Haifischzähne"? Der Magistrat wird die Markierung zeitnah - voraussichtlich noch im Laufe des ersten Quartals 2025 - anbringen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6297
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Grundschule im ehemaligen DIPF: Warten auf das Schönhofviertel?ST07.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 349 Betreff: Grundschule im ehemaligen DIPF: Warten auf das Schönhofviertel? Die Grundschule Schönhofviertel ist als vierzügige Grundschule mit einem zusätzlichen Sondercluster geplant. Die Schule wird die Betriebsreife an ihrem endgültigen Standort voraussichtlich zum Schuljahr 2027/28 erreichen. Bis dahin sind die Schulbezirke der Georg-Büchner-Schule (Grundstufe) und der Grundschule Schönhofviertel deckungsgleich. Zum Schuljahr 2025/26 wird das Gebäude in der Schloßstraße 29 (ehemaliges DIPF) als Außenstelle der Georg-Büchner-Schule in Betrieb genommen werden, um auskömmliche Schulplatzkapazitäten für diesen Schulbezirk vorhalten zu können. Das Gebäude wurde für diese Nutzung saniert. Anhand der vom Bürgeramt Statistik und Wahlen zur Verfügung gestellten Daten zur Entwicklung der schulpflichtigen Kinder im Schulbezirk der Georg-Büchner-Schule kann davon ausgegangen werden, dass nach ca. zwei Jahren ausreichend Schulpflichtige im Schönhofviertel wohnen, sodass die Außenstelle der Georg-Büchner-Schule (Schloßstraße 29) in die Eigenständigkeit als Grundschule Schönhofviertel überführt werden kann. Der frühestmögliche Errichtungszeitpunkt der bereits beschlossenen neuen Grundschule (Schloßstraße 29) wird somit erst zum Schuljahr 2027/28 erfolgen. Die Planung für einen selbständigen Grundschulbezirk für diese Grundschule wird nun gestartet; der Prozess dauert rund ein Jahr. Informationsgespräche mit dem Ortsbeirat 2 und der Kinderbeauftragten sowie den Hort-Trägern im Grundschulbezirk der Georg-Büchner-Schule sind bereits erfolgt. Weitere Abstimmungsgespräche werden folgen. Das beschriebene Vorgehen wurde bereits mit dem Staatlichen Schulamt, der Georg- Büchner-Schule, dem Amt für Bau und Immobilien sowie mit der für die Grundschule Schönhofviertel eingerichteten Planungsgruppe abgestimmt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.06.2023, OM 4073 Auskunftsersuchen vom 28.04.2025, V 1175
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Unverzügliche Reparatur der Heizung der Sporthalle an der Engelbert-Humperdinck-SchuleSTOB 607.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 350 Betreff: Unverzügliche Reparatur der Heizung der Sporthalle an der Engelbert-Humperdinck-Schule Die Heizungsanlage der kompletten Schule wurde erneuert und ist in Funktion. Die Turnhalle der Engelbert-Humperdinck-Schule wird mittels einer Lüftungsanlage beheizt und ist im November ausgefallen. Die Lüftungsanlage wurde geprüft und es wurde festgestellt, dass diese abgängig ist. Es wurde die Aufstellung einer provisorischen externen Heizungs-/Lüftungsanlage für die Turnhalle geprüft. Dies ist möglich und der Auftrag wurde erteilt. Der Magistrat rechnet mit einer abschließenden Installation in der 8. oder 9. KW 2025. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6369
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Gymnasium Römerhof: Endlich Schulgebäude und Turnhalle bauenSTOB 407.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 351 Betreff: Gymnasium Römerhof: Endlich Schulgebäude und Turnhalle bauen Die Bau- und Finanzierungsvorlage wurde am 03.02.2025 durch den Magistrat beschlossen, sodass der Neubau des Gymnasiums Römerhof erfolgen kann. Der Beginn der Erschließungsarbeiten ist für Sommer 2025, der Hochbau für den ersten Bauabschnitt ist ab April 2026 geplant. Die Übergabe dieses Bauabschnittes ist für den Schuljahresbeginn 2027/28 vorgesehen. Die Fertigstellung des zweiten Bauabschnittes ist für Sommer 2028 geplant. In der Vergangenheit wurde einer vorangegangenen Bau- und Finanzierungsvorlage nicht zugestimmt, da die Kosten neu ermittelt werden mussten. Hierdurch kam es zu Verzögerungen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5520
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Keine öffentlichen Mittel für Hetze gegen demokratische ParteienOFOB 206.03.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2025, OF 1090/2 Betreff: Keine öffentlichen Mittel für Hetze gegen demokratische Parteien Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, inwieweit überprüft wird, dass nur solche Vereinigungen mit öffentlichen Mitteln unterstützt werden, die ihrerseits die freiheitlich-demokratische Grundordnung respektieren. Begründung: Der Hülya-Tag (https://hülya-platz.de/) zum Gedenken an die furchtbare Tat in Solingen und andere Taten in den 1990er Jahren soll auch dieses Jahr am 29.05.2025 stattfinden. Unter anderem wird die Veranstaltung vom vvn-bda (https://vvn-bda.de/) unterstützt. Auf deren Homepage wird propagiert, dass CDU und FDP den "neuen Nazis" den Weg ebneten (Homepage abgerufen am 06.03.2025). CDU und FDP sind etablierte demokratische Parteien. Oben erwähnte Propaganda entspricht nach Ansicht des Ortsbeirates nicht der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Daher kommt eine Förderung nur dann in Betracht, wenn der Magistrat vorab prüft, ob die auf dem zu fördernden Flyer genannten Vereinigungen aus oben benannten Gründen auch tatsächlich unterstützenswert sind. Anlage 1 (ca. 12 KB) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1090/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Niederrad: Absicherung der Sperrfläche Egelsbacher StraßeOFOB 606.03.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2025, OF 1344/5 Betreff: Niederrad: Absicherung der Sperrfläche Egelsbacher Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die beiden Sperrflächen an der Einmündung Bruchfeldstraße / Egelsbacher Straße mit Pollern abzusichern. Begründung: Die Sperrflächen und damit auch die Bordsteinabsenkungen an der genannten Einmündung werden regelmäßig zugeparkt, der Fußverkehr muss dann auf die vielbefahrene Bruchfeldstraße ausweichen. Außerdem verfehlen die Bordsteinabsenkungen ihren Zweck, wenn sie von Bürgern mit Rollator oder Kinderwagen nicht genutzt werden können. Photos: Privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 1344/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1344/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, BFF, FDP und AfD gegen GRÜNE und Linke (= Annahme)
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Niederrad: Zusatzschilder zu StraßenschildernOFOB 606.03.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2025, OF 1345/5 Betreff: Niederrad: Zusatzschilder zu Straßenschildern Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Straßenschilder in Niederrad, die nach Bergen benannt sind, mit erläuternden Zusatzschildern zu versehen - analog zu den Hinweisen bei Personennamen. Beispielsweise betrifft dies folgende Straßen: Kandelstraße Kniebisstraße Otzbergstraße Melibocusstraße Belchenstraße Begründung: Da die Herkunft der Straßennamen einiger Straßen in Niederrad Nord mit Namen von Bergen einem Großteil der Bevölkerung nicht geläufig ist, wäre es zur hilfreich, die Zusatzbezeichnungen auch in diesem Fall anzubringen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6702 2025 Die Vorlage OF 1345/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Bürgersteig vor häufigem Zuparken schützenOFOB 1206.03.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2025, OF 482/4 Betreff: Bürgersteig vor häufigem Zuparken schützen Der Magistrat wird gebeten, an der Südseite der Ostendstraße, im Abschnitt zwischen Uhlandstraße und Obermainstraße, geeignete Maßnahmen zu prüfen und zur Anwendung zu bringen, den Bürgersteig gegen das Zuparken durch Automobile zu schützen. Begründung: Der Bürgersteig wird im genannten Abschnitt der Ostendstraße sehr häufig mit Automobilen zugeparkt, dass zu Fuß gehende Personen gezwungen werden, entweder in den Fahrstreifen auszuweichen oder auf den Bürgersteig auf der anderen Straßenseite zu wechseln. Hierbei handelt es nicht um das teilweise Zuparken des Gehwegs, sondern selbst den beweglichsten Menschen bleibt nicht genug Platz. Hier muss Abhilfe geschaffen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 4 am 25.03.2025, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6728 2025 Die Vorlage OF 482/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, dFfm, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)
OFOB 12Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Öffentliche Toiletten im Ortsbezirk 3 - Was wurde umgesetzt vom Toilettenkonzept aus 2022?OFOB 906.03.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2025, OF 844/3 Betreff: Öffentliche Toiletten im Ortsbezirk 3 - Was wurde umgesetzt vom Toilettenkonzept aus 2022? Vorgang: M 174/22 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche, der in der M 174 aus 2022 beschlossenen, Maßnahmen im Ortsbezirk 3 bislang umgesetzt wurden: a) Zitat M 174:"Der Magistrat prüft, an welchen Spielplätzen der Stadt das Aufstellen mobiler Toilettenanlagen in den Sommermonaten notwendig ist." Zu welchem Ergebnis ist der Magistrat bzgl. des Ortsbezirkes 3 gekommen? Welche der stark frequentierten Spielplätze (z.B. Günthersburgallee, Nordendspielplatz) wurden ausgesucht? Wann erfolgt die Aufstellung? b) Zitat M 174"Der Magistrat wird beauftragt, Toilettenanlagen in städtischen Dienstgebäuden und kommunalen Einrichtungen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und prüft die Eignung der jeweiligen Liegenschaft." Wurden Toilettenanlagen in Liegenschaften im Ortsbezirk 3 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht? c) Zitat M 174"Geeignete Kioskstandorte ("Wasserhäuschen") auf der Grundlage eines mit der Stadt Frankfurt am Main geschlossenen Pachtvertrages mit einer öffentlich zugänglichen Toilette bzw. einem Toilettenmodul auszustatten und mit dem Pächter bzw. der Pächterin Vereinbarungen über den Betrieb zu treffen." Welche Kioske im Ortsbezirk 3 (z.B. Mathias-Beltz-Platz, Friedberger Platz) wurden bislang geprüft und welche wurden, bzw. werden umgesetzt? d) Zitat M 174"Das Angebot an sogenannten Vertragstoiletten auszuweiten, das Konzept "Nette Toilette" einzuführen und entsprechende Verträge abzuschließen." Wie viele Verträge wurden dazu im Ortsbezirk 3 bisher geschlossen? e) Zitat M 174"Der Magistrat prüft den Einsatz einer Komposttoilette in einer geeigneten Grünanlage als Pilotprojekt." Wie sind die Erfahrungen des Pilotprojektes mit Komposttoiletten? f) Zitat M 174"Der Magistrat wird damit beauftragt, alle zwei Jahre eine Auswertung vorzunehmen und zu berichten, ob die vorhandenen Toilettenstandorte reichen und der Bedarf an behindertengerechten Toiletten und Frauentoiletten gedeckt ist." Welche aktuelle Auswertung liegt vor und wie werden dort die vorhandenen Kapazitäten im Ortsbezirk 3 bewertet? Wird in der Auswertung auch berücksichtigt, ob die vorhandenen öffentlichen Toiletten auch in Betrieb sind? g) Welche Vorgaben gibt es in der Stadt Frankfurt für die Reinigung öffentlichen Toiletten vor, z.B. für die Häufigkeit der Reinigungen? Wer ist für die Reinigung welcher Toiletten zuständig und gelten diese Vorgaben für alle öffentlichen Toiletten? Begründung: Das Angebot an Öffentlichen Toiletten im Ortsbezirk 3 ist absolut unbefriedigend. Bestehende Angebote, wie die Toilettenanlage im Bethmannpark und Günthersburgpark, stehen nicht ganztägig zur Verfügung. Andere waren oder sind bereits seit Monaten nicht mehr zugänglich, wie z.B. die Toiletten am Merianplatz und im Holzhausenpark. Seit Jahren werden zusätzliche öffentliche Toiletten versprochen, aber es tut sich nichts. Eine zusätzliche Toilette im Günthersburgpark finanziert der Ortsbeirat 3 seit Jahren bereits aus eigenen Mitteln, sonst gäbe es die auch nicht. Die Situation stinkt im wahrsten Sinne des Wortes gerade auch in den Sommermonaten zum Himmel! Dazu kommt, dass die bestehenden Anlagen häufig auch nicht ausreichend gereinigt werden. Bereits 2022 wurde ein Toilettenkonzept mit einem ganzen Maßnahmenbündel vorgelegt. Gefühlt ist davon im Ortsbezirk 3 wenig bis nichts angekommen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6764 2025 Die Vorlage OF 844/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor unter Punkt a) hinter "Nordendspielplatz" noch das Wort "Glauburgplatz" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Fragenkatalog zum Besuch der Dezernentin für Bildung, Immobilien und Neues BauenOFOB 906.03.2025 · GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2025, OF 969/9 Betreff: Fragenkatalog zum Besuch der Dezernentin für Bildung, Immobilien und Neues Bauen In der Ortsbeiratssitzung vom 20.2. 2025 wurde angekündigt, dass die Dezernentin ihren lang geforderten Besuch im Ortsbeirat in der Maisitzung wahrmacht und zum Thema Kindertagesstättenentwicklungsplanung berichten wird. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten dem Dezernat folgenden Fragenkatalog vor dem Termin zukommen zu lassen: 1. Wie ist der Versorgungsgrad an Betreuungsplätzen jeweils nach Stadtteil und Altersgruppe? 2. Gibt es innerhalb der Stadtteile signifikante Unterschiede je nach Schulbezirk in der Versorgung mit Plätzen für Grundschulkinder? 3. Welchen Einfluss haben die Schließung der Kita " Im Mellsig" auf die Betreuunsgssituation und wie ist angedacht die erwartbare Lücke zu ersetzen? 4. Gibt es Planungen für Erweiterungen von Einrichtungen oder neue Gründungen? 5. Wann ist mit der Eröffnung der Kita im ehemaligen Drosselbart zu rechnen? Wie viele Plätze für welches Alter werden dort entstehen? 6. Welche Schulen im Orstbezirk befinden sich im "Pakt für den Ganztag" oder im Ganztagsmodul III und gibt es weitere Schulen, die sich in diese Richtung weiter entwickeln werden- wenn ja welche werden folgen? 7. Welche Möglichkeit sieht der Magistrat für eine regelmäßigere kurzfristigere Information an den Ortsbeirat zu Entwicklungen in diesem Bereich? 8. Sind im Kindertagestättenentwicklungsplan die erwartbaren Mehrbedarfe durch Baugebiete bereits eingerechnet? Wenn nein - warum nicht? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 969/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Auflistung im Tenor der folgende Punkt angefügt wird: "9. Kita in der Eckernförder Straße - Die Kita in der Eckernförder Straße soll in zu errichtende Pavillons ausgelagert werden. Das jetzige Gebäude soll neu errichtet werden. Laut Planungsunterlagen ist die Fertigstellung Ende 2025 geplant. Es wird um eine neue Terminplanung gebeten." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Außerschulische Lernorte stärkenA05.03.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Anfrage vom 05.03.2025, A 340 Betreff: Außerschulische Lernorte stärken Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 02.06.2025, 15.10.2025 und 29.12.2025 Vom Bibelhaus Erlebnismuseum über die Bildungsstätte Anne Frank bis hin zum künftigen TUMO-Lernzentrum - Frankfurt verfügt über zahlreiche außerschulische Lernorte, die für Schülerinnen und Schüler eine wertvolle Ergänzung zum regulären Unterricht darstellen. Eine Gesamtübersicht über die dem Bildungsetat zugeordneten außerschulischen Lernorte und ihre Angebote wäre hilfreich für die städtische Bedarfsanalyse und Finanzplanung sowie für eine gezielte Vernetzung von Schulen mit geeigneten Lernorten. Daher fragen wir den Magistrat: 1. Wie viele außerschulische Lernorte sind dem Bildungsdezernat in seinem Zuständigkeitsbereich bekannt, die spezielle Angebote für Schulklassen der Grundschulen und weiterführenden Schulen bereitstellen? 2. Gibt es Lernorte, an denen die Stadt - abgesehen von der Volkshochschule (VHS) - als Träger beteiligt ist? Wenn ja, welche sind dies? 3. Welche weiteren Träger (z. B. Kirchen, Vereine, Stiftungen) unterhalten Lernorte, die für den Besuch von Schulklassen besonders interessant sein könnten? 4. Welche Lernorte erhalten von der Stadt a) eine institutionelle Förderung oder b) projektbezogene Zuschüsse? 5. Wie hoch waren die jeweiligen Zuschüsse aufgeschlüsselt nach Bildungseinrichtungen in den Jahren 2023 und 2024? 6. Wie viele Besucherinnen und Besucher hatten die außerschulischen Lernorte 2023 und 2024 und welchen Anteil daran hatten Minderjährige und Schulklassen? 7. Gibt es feste Kooperationen zwischen den Lernorten und Frankfurter Schulen? Welche Best-Practice-Beispiele für gelungene Kooperationen sind bekannt? 8. Macht die Stadt den Schulen die außerschulischen Lernangebote systematisch bekannt? Wenn ja, in welcher Art und Weise und wie häufig? Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Claudia Korenke Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Christian Becker Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Sara Steinhardt Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.04.2026, B 152 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 12.03.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 08.09.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 340 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION; AfD (= Enthaltung) 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.12.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 340 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.02.2026, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 340 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, 4 CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION; 1 CDU (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6512, 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 08.09.2025 § 6932, 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 01.12.2025 § 7269, 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 23.02.2026 Aktenzeichen: 40-1
AAnfrage StadtverordnetenversammlungSchriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von 3 Monaten. - Unterstützung der Gedenkveranstaltung Hülya-Tag 2025OFOB 1005.03.2025 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2025, OF 1089/2 Betreff: Unterstützung der Gedenkveranstaltung Hülya-Tag 2025 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Für Aktivitäten im Zusammenhang mit der Gedenkveranstaltung Hülya-Tag 2025, stellt der Ortsbeirat 2 dem Türkischen Volkshaus Frankfurt e.V. einmalig zweckgebundene Mittel in Höhe von 500 EUR zur Verfügung. Die Mittel werden u.a. für Veranstaltungs-Equipment und Druckkosten verwendet. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Am 29. Mai 2025 jährt sich der Brandanschlag von Solingen zum 32. Mal. Damals starben fünf Menschen, unter ihnen die neunjährige Hülya Genç. Wie jedes Jahr, ist auch in diesem Jahr wieder eine Kundgebung auf dem Hülya-Platz geplant, mit Redebeiträgen und Diskussionsrunden soll ein deutliches Zeichen gegen Rassismus gesetzt werden. Die Veranstalter hatten sich mit der Bitte eines Beitrags in Höhe von 500 EUR an den Ortsbeirat gewandt. Die Mittel des Ortsbeirats leisten einen Beitrag zur Finanzierung der Gedenkveranstaltung. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 394 2025 Die Vorlage OF 1089/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Niederrad: Durchgang Güntherstraße - AdolfstraßeOFOB 605.03.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2025, OF 1343/5 Betreff: Niederrad: Durchgang Güntherstraße - Adolfstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in der Güntherstraße an der Fußgängerpassage zur Adolfstraße den Bordstein abzusenken und die Zuwegung durch zwei Poller abzusichern. Begründung: Der Zugang zur stark frequentierten Fußwegverbindung von der Güntherstraße zur Adolfstraße (Gängelchen) wird oftmals durch parkende Autos behindert, zudem erschwert der nicht abgesenkte Bordstein die Querung der Fahrbahn. Da sich in dem Durchgang eine Kindereinrichtung befindet, sind besonders Eltern mit Kinderwagen betroffen. Poller rechts und links vom Durchgang würden den Zugang freihalten. Bürger haben den OBR angeschrieben und um Unterstützung gebeten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 1343/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, BFF, FDP und AfD gegen GRÜNE und Linke (= Annahme)
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Abstellanlage und Abstellflächen für Fahrräder und E-Scooter am Berkersheimer BahnhofOFOB 405.03.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2025, OF 231/14 Betreff: Abstellanlage und Abstellflächen für Fahrräder und E-Scooter am Berkersheimer Bahnhof Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die Deutsche Bahn zuzugehen und dringend dafür Sorge zu tragen, dass 1. eine Fahrradabstellanlage auf der Nordseite des Berkersheimer Bahnhofs installiert und 2. eine feste Abstellfläche für die Vermietung von E-Scootern eingerichtet wird. Begründung: Viele Bürger aus dem Frankfurter Norden nutzen das Fahrrad oder einen E-Scooter, um an den Berkersheimer Bahnhof zu gelangen. Leider können diese weder adäquat noch diebstahlsicher abgestellt und angeschlossen werden (siehe Bild 1 und 2). Darüber hinaus werden E-Scooter nicht verkehrssicher geparkt, sondern stehen regelmäßig rücksichtslos vor den Treppenaufgängen und Aufzügen oder auf den Gehwegen der Behelfsbrücke (siehe Bild 2 und 3). Um einen zusätzlichen Anreiz zur Nutzung des ÖPNVs zu setzen, sollten dringend sichere Abstellflächen für Fahrräder und E-Scooter geschaffen werden. Leider wurden mehrmalige Versuche einer Kontaktaufnahme mit der Deutschen Bahn völlig durch diese ignoriert, so dass der Ortsbeirat 14 keine andere Möglichkeit sieht, als den Magistrat zu bitten, in dieser Angelegenheit tätig zu bitten. Fotos: Berkersheimer Bahnhof (Nordseite) Quelle: Eigene Aufnahmen Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 14 am 24.03.2025, TO I, TOP 10 Die Vorlage OF 231/14 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6722 2025 Die Vorlage OF 231/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass zum einen der Betreff den folgenden Wortlaut erhält: "Abstellanlage für Fahrräder am Berkersheimer Bahnhof" und zum anderen der Tenor den folgenden Wortlaut: "Der Magistrat wird gebeten, auf die Deutsche Bahn zuzugehen und dringend dafür Sorge zu tragen, dass eine Fahrradabstellanlage auf der Nordseite des Berkersheimer Bahnhofs installiert wird." sowie der erste Absatz der Begründung gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 4Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Campingplatz HeddernheimOFOB 1105.03.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2025, OF 543/8 Betreff: Campingplatz Heddernheim Vorgang: OM 5150/24 OBR 8; ST 854/24; OM 5868/24 OBR 8 Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Ist dem Magistrat bekannt, wer der aktuelle und offizielle Besitzer des Campingplatztes ist? Wenn ja, bitten wir um Mitteilung, damit wir diese Informationen ggfls. an interessierte Käufer des Geländes weitergeben können, 2. Welche Flächen des ehemaligen Campingplatzes An der Sandelmühle 35b sind städtisch?Die letzte Stellungnahme (ST 854/24) besagt, dass es sich bei dem Campingplatzgelände nicht um städtische Flächen handelt. Dazu hat der OBR 8 andere Informationen erhalten. 3. Sollten Teile des Geländes doch städtisch sein, laufen aktuell noch Pachtverträge oder ist eine weitere Verpachtung der städtischen Flächen für die Nutzung als Campingplatz vorgesehen und möglich? 4. Welche Flächen - bitte die Flurstücke angeben - sind für eine Renaturierung vorgesehen? 5. Laut Aussage des Grünflächenamtes gehören Teilflächen des Geländes zum Grüngürtel. Welche sind das und warum kann die die Deutsche Bahn hier Eingriffe vornehmen? 6. Auf Teilen des Campingplatzes liegen größere Mengen an Baumaterialien und Abfällen. Außerdem kam es aufgrund der Bauarbeiten am Urselbach, zu vermehrten Rattensichtungen. Wer ist für die Entsorgung/Bekämpfung verantwortlich? Begründung: Da es mehrere Käufer/Interessenten gibt, die Interesse an der Fortführung eines Campingplatzes auf dem Gelände haben, was der Ortsbeirat sehr begrüßt, (siehe OM 5868), wird um Auskunft zu den o.a. Flächen gebeten. Nach Informationen des Ortsbeirates ist die Fläche des bisherigen Campingplatzes in mehrere Grundstücke mit verschiedenen Eigentümern geteilt. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2024, OM 5150 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 854 Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5868 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1157 2025 Die Vorlage OF 543/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Fußweg direkt an der Häuserzeile Niederurseler Landstraße 162 bis 166OFOB 1105.03.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2025, OF 548/8 Betreff: Fußweg direkt an der Häuserzeile Niederurseler Landstraße 162 bis 166 Insbesondere vor der Liegenschaft Niederurseler Landstraße 166 aber auch im weiteren Verlauf in Richtung 162 ist der Fußweg vor den Häusern (nicht der Fußweg direkt an der Niederurseler Landstraße) äußerst uneben. Das liegt teilweise daran, dass der Weg stark zu den Häusern abfällt, teilweise haben dort auch andere Absenkungen des Erdreiches stattgefunden, einzelne Steine sind abgesenkt. Das Begehen dieses Weges ist nur mit entsprechender Vorsicht möglich Gleiches gilt für den Gehweg im Bereich der Straße Alt Niederursel zwischen Niederurseler Landstraße 160 und Alt Niederursel 2a. Beide Wege sind aufgrund der Bodenbeschaffenheit abschüssig. Gerade hier ist es unabdingbar, Bodenwellen zu vermeiden Der Ortsbeirat fordert daher den Magistrat auf, diese Wege für alle begehbar zu machen und die entstandenen Unebenheiten zu beseitigen Begründung: Viele Fußgänger nutzen den Weg entlang der Häuser, da dieser im Kurvenbereich deutlich kürzer als der Weg entlang der Straße ist. Außerdem ist er durch den Überbau der Wohnanlage durch Regen geschützt. Insbesondere Menschen mit Gehbehinderung haben Probleme, diese Wege zu benutzen, aber auch für normal Gehende ist die Benutzung dieser Wege gefährlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6755 2025 Die Vorlage OF 548/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Fahrradständer Koselstraße/LenaustraßeOFOB 905.03.2025 · CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2025, OF 849/3 Betreff: Fahrradständer Koselstraße/Lenaustraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten die 2023 zugesagten Fahrradständer im Bereich der Einmündung der Lenaustraße in die Koselstraße zu installieren. Begründung: Bereits im Juli 2023 waren Fahrradabstellmöglichkeiten im o.g. Kreuzungsbereich angekündigt. Leider wurde die Maßnahme bislang immer noch nicht umgesetzt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6766 2025 Die Vorlage OF 849/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Radweg Alleenring stadtauswärts an der Kreuzung Eschersheimer LandstraßeOFOB 305.03.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2025, OF 851/3 Betreff: Radweg Alleenring stadtauswärts an der Kreuzung Eschersheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten den Radstreifen auf dem Alleenring, der vor der Kreuzung mit der Eschersheimer Landstraße auf die Straße wechselt rot einzufärben zur besseren Sichtbarkeit. Begründung: In diesem Bereich kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen für Radfahrende, weil der Radstreifen von den geradeaus fahrenden Fahrzeugen nicht beachtet wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 851/3 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Wohnmobile auf dem Parkplatz BertramswieseOFOB 1005.03.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2025, OF 952/9 Betreff: Wohnmobile auf dem Parkplatz Bertramswiese Trotz der Beschilderung des Parkplatzes Bertramswiese mit dem Zusatzzeichen 1010-58 (nur zugelassene PKW mit einem Gesamtgewicht bis max. 3,5 t) werden dort regelmäßig Wohnmobile abgestellt. Dies stellt einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) dar, da das Zusatzzeichen 1010-58 explizit das Parken auf Personenkraftwagen beschränkt und Wohnmobile somit dort nicht parken dürfen Das widerrechtliche Dauerparken von Wohnmobilen auf dieser Fläche führt zu einer Verringerung der verfügbaren Parkplätze für PKW und beeinträchtigt die Verkehrssituation vor Ort. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass durch verstärkte Kontrollen des Parkplatzes Bertramswiese durch die zuständigen Behörden das ordnungswidrige Abstellen von Wohnmobilen unterbunden wird und die Einhaltung der geltenden Verkehrsregeln gesichert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6675 2025 Die Vorlage OF 952/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Prüfung der Umwandlung der Mierendorffstraße in eine EinbahnstraßeOFOB 1005.03.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2025, OF 956/9 Betreff: Prüfung der Umwandlung der Mierendorffstraße in eine Einbahnstraße Im Rahmen eines Ortstermins zur Schulwegsicherung wurde die Verkehrssituation in der Mierendorfstraße im Abschnitt zwischen der Carl-Goerdeler-Straße und der Fritz-Tarnow-Straße eingehend erörtert. Dabei wurde festgestellt, dass die derzeitige Verkehrsführung insbesondere für Schüler*innen, die mit dem Fahrrad zur Wöhlerschule fahren, ein erhöhtes Sicherheitsrisiko darstellt - insbesondere im Bereich des Haupteingangs der Schule. Als Lösungsmöglichkeit wurde vorgeschlagen, die Mierendorfstraße in diesem Abschnitt in eine Einbahnstraße in Nordrichtung umzuwandeln. Durch diese Maßnahme könnte die Verkehrssicherheit für die Rad fahrenden Schüler*innen deutlich verbessert werden. Gleichzeitig müsste geprüft werden, inwiefern eine Anpassung der Fahrtrichtung in den umliegenden Straßen erforderlich wäre, um eine sinnvolle Verkehrsführung zu gewährleisten. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit zu prüfen, die Mierendorfstraße im genannten Abschnitt in eine Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Norden umzuwandeln, sowie eine entsprechende verkehrsplanerische Bewertung der Auswirkungen auf das umliegende Straßennetz. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6679 2025 Die Vorlage OF 956/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im 2. Absatz des Tenors die Richtungsangabe "Nordrichtung" durch "Südrichtung" ersetzt wird. Abstimmung: GRÜNE, 4 CDU, SPD und Linke gegen 1 CDU, FDP und fraktionslos (= Ablehnung)
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Plateau Kreuzung Eichendorffstraße/JeanPaulStraße/RicardaHuchStraße/ WalterWeisbeckerWeg/MarieBittdorfAnlageOFOB 905.03.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2025, OF 957/9 Betreff: Plateau Kreuzung Eichendorffstraße/Jean-Paul-Straße/Ricarda-Huch-Straße/ Walter-Weisbecker-Weg/Marie-Bittdorf-Anlage Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Kreuzungsbereich Eichendorffstraße / Jean-Paul-Straße / Ricarda-Huch-Straße / Walter-Weisbecker-Weg / Marie-Bittorf-Anlage eine Anhebung des Straßenniveaus auf das Niveau des Bürgersteigs vorzunehmen. Dadurch soll in diesem Bereich ein Plateau entstehen, das sich zwischen den Häusern in der Ricarda-Huch-Straße 2 bzw. 1 und dem Kinderhaus in der Eichendorffstraße erstreckt. Dieses Plateau dient als integrierte Verbindungsmaßnahme im "Grünen Ypsilon" und soll insbesondere die Sicherheit bei der Straßenüberquerung erhöhen sowie eine Verkehrsberuhigung zwischen der Marie-Bittorf-Anlage / Walter-Weisbecker-Weg und der Jean-Paul-Straße mit dem angrenzenden Grünbereich bewirken. Zudem bietet die Maßnahme Vorteile für mobilitätseingeschränkte Personen, die auf Geh- oder Fahrhilfen angewiesen sind. Die vorhandenen Grünflächen im betroffenen Gestaltungsbereich bleiben unberührt. Eine mögliche Verbesserung oder Erweiterung des Grünraums wird vom Ortsbeirat ausdrücklich begrüßt. Bei dem Ortstermin am 3. Februar 2025 wurde die Maßnahme von den beteiligten Ämtern als umsetzbar eingestuft. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 21 Die Vorlage OF 957 wird zum gemeinsamen Antrag von SPD und Linke erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6680 2025 Die Vorlage OF 957/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Einrichtung von Abstellflächen für E-Scooter an der S-BahnStation „Eschersheim“ und UBahnStation „Weißer Stein“OFOB 205.03.2025 · GRÜNE, CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2025, OF 959/9 Betreff: Einrichtung von Abstellflächen für E-Scooter an der S-Bahn-Station "Eschersheim" und U-Bahn-Station "Weißer Stein" Der zunehmende Gebrauch von E-Scootern führt bekanntlich dazu, dass diese oft willkürlich und ungeordnet abgestellt werden, wodurch es zu erheblichen und teils gefährlichen Beeinträchtigungen für alle Fußgänger*innen kommt. Hierbei ist besonders die direkte Umgebung von S- und U-Bahnstationen betroffen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich an strategisch sinnvollen Stellen gekennzeichnete und ausgeschilderte Abstellflächen für E-Scooter an den Haltestellen zu schaffen, die nicht nur das Stadtbild verbessern würden, sondern auch die Ordnung und Sicherheit im öffentlichen Raum gewährleisten. Für die S- Bahnstation Eschersheim schlagen wir vor, eine Fläche am Ende der Thielenstraße direkt neben der neuen Fahrradrampe zur Maybachbrücke als Abstellfläche einzurichten. Wir bitten um eine zeitnahe Prüfung und Umsetzung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6682 2025 Die Vorlage OF 959/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verbesserung der Sauberkeit an der S-BahnStation „Eschersheim“OFOB 1005.03.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2025, OF 960/9 Betreff: Verbesserung der Sauberkeit an der S-Bahn-Station "Eschersheim" An der S-Bahnstation Eschersheim kommt es durch Taubenkot zu einer erheblichen Verschmutzung. Besonders unter der Brücke, wo sich Tauben auf dem Stahlkorsett niederlassen, ist der Bahnsteig extrem verunreinigt. Dies führt dazu, dass große Flächen des Bahnsteigs, einschließlich montierter Sitzgelegenheiten, nicht nutzbar sind und die Aufenthaltsqualität für Fahrgäste erheblich beeinträchtigt wird. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass zielführende Maßnahmen zur Ansiedlung der Tauben unter der Brücke ergriffen werden, um hygienische Bedingungen und die Sicherheit von Fahrgästen zu gewährleisten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 24 Vor der Beschlussfassung ändert die antragstellende Fraktion den Tenor wie folgt: "Der Magistrat wird gebeten, zielführende Maßnahmen gegen eine Ansiedlung der Tauben unter der Brücke zu ergreifen, um hygienische Bedingungen und die Sicherheit von Fahrgästen zu gewährleisten." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6683 2025 Die Vorlage OF 960/9 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 4 CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen 1 CDU (= Ablehnung)
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verbindungsweg zum Spielplatz vor den Häusern der Sudermannstraße 8 bis 18OFOB 905.03.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2025, OF 963/9 Betreff: Verbindungsweg zum Spielplatz vor den Häusern der Sudermannstraße 8 bis 18 Vorgang: OM 2119/22 OBR 9; ST 1899/22; ST 675/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Anliegen des Ortsbeirates vom 5.5.2022/OM 2119 in Bezug auf die Nutzung des Spielplatzes erneut zu überprüfen und zu berichten, ob es möglich wäre, für die regelmäßige Wartung des Spielplatzes auf Höhe der Häuser 8-18 der Sudermannstraße einen Zugang über die Raimundstraße 56a/58b herzustellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2119 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1899 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 675 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6686 2025 Die Vorlage OF 963/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 FDP
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Anfrage zum aktuellen Planungsstand des Umbaus des Platzes Am Weißen SteinOFOB 1005.03.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2025, OF 970/9 Betreff: Anfrage zum aktuellen Planungsstand des Umbaus des Platzes Am Weißen Stein Vor einem Jahr wurde bei einem Ortstermin die überarbeitete Machbarkeitsstudie zum Umbau des Platzes Am Weißen Stein zu einem Verkehrsknotenpunkt dem Ortsbeirat vorgestellt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat eine aktuelle Auskunft zum Planungsstand mitzuteilen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO II, TOP 2 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1147 2025 Die Vorlage OF 970/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Kinder- und Jugendarmut in FrankfurtA04.03.2025 · BFF-BIG
S A C H S T A N D : Anfrage vom 04.03.2025, A 339 Betreff: Kinder- und Jugendarmut in Frankfurt Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 03.06.2025 Kinder- und Jugendarmut stellt auch in einer wohlhabenden Stadt wie Frankfurt am Main eine große gesellschaftliche Herausforderung dar. Trotz zahlreicher sozialer Angebote sind viele junge Menschen von eingeschränkten Bildungs- und Teilhabechancen betroffen. Mit seinem Bericht B 1 vom 06.01.2025 hat der Magistrat den Sachstand zu zentralen Elementen im Prozess "Bündnis gegen Kinder- und Jugendarmut in Frankfurt am Main" dargestellt. Um die aktuelle Situation in unserer Stadt besser zu verstehen, die Entwicklung seit dem Magistratsbericht B 127 vom 10.03.2023 (Zahlenbasis 2021) nachzuvollziehen und mögliche Handlungsbedarfe zu identifizieren, wird der Magistrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten. 1. Prävelenz und Ursachen 1.1. Wie hat sich die aktuelle Armutsgefährdungsquote unter Kindern und Jugendlichen in Frankfurt seit 2021 entwickelt? 1.2. Wie hat sich der Anteil der jungen Menschen nach Alter in Bedarfsgemeinschaften in Frankfurt seit 2021 entwickelt? (bitte Struktur / Gliederung aus Bericht B 127 / 2023 beibehalten) 1.3. Wie hat sich der Anteil der unter 15-Jährigen im Sozialgeldbezug an Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren in Frankfurt seit 2021 entwickelt? (bitte Struktur / Gliederung aus Bericht B 127 / 2023 beibehalten) 1.4. Welche Stadtteile sind besonders stark von Kinder- und Jugendarmut betroffen und was sind die Hauptursachen dafür? 2. Bildung und Chancengleichheit 2.1. Welche konkreten Maßnahmen werden seitens der Stadt Frankfurt ergriffen, um den Bildungserfolg von Kindern aus einkommensschwachen Familien zu fördern? 2.2. Wie stellt der Magistrat sicher, dass alle Kinder in unserer Stadt Zugang zu frühkindlicher Bildung, Nachhilfe und Sprachförderung haben? 2.3. Welche städtischen Programme gibt es, die gezielt auf die Integration von Kindern aus Familien mit Migrationshintergrund abzielen? 3. Wohn- und Lebensverhältnisse 3.1. Welche Strategien verfolgt die Stadt Frankfurt, um einkommensschwachen Familien bezahlbaren Wohnraum in Frankfurt zu ermöglichen? 3.2. Welche städtischen Förderprogramme für kinderreiche Familien gibt es, um diesen zu besseren Wohnverhältnissen zu verhelfen? 4. Sozialleistungen und Unterstützungsangebote 4.1. Wie stellt die Stadt sicher, dass bedürftige Familien von ihnen zustehenden Sozialleistungen sowie freiwilligen Leistungen der Stadt Frankfurt, wie etwa dem Bildungs- und Teilhabepaket, erfahren und diese auch tatsächlich nutzen? 4.2. Welche Anstrengungen werden unternommen, um dabei bestehende bürokratische Hürden abzubauen und Antragsverfahren zu vereinfachen? 4.3. Welche Pläne gibt es, um den Zugang zu Beratungsstellen in besonders betroffenen Stadtteilen auszubauen? 5. Freizeit- und Teilhabeangebote 5.1. Mit welchen konkreten Maßnahmen versucht die Stadt Frankfurt sicherzustellen, dass Kinder aus einkommensschwachen Familien an kulturellen, sportlichen und sozialen Aktivitäten teilnehmen können? 5.2. In welcher Form werden Vereine und Initiativen, die kostenlose Freizeitangebote für sozial benachteiligte Kinder anbieten, seitens der Stadt Frankfurt finanziell unterstützt? 6. Prävention und langfristige Strategien 6.1. Welche langfristigen Strategien verfolgt der Magistrat, um Kinder- und Jugendarmut in Frankfurt nachhaltig zu bekämpfen? 6.2. Welche Kooperationen bestehen zwischen der Stadt und Schulen, Kitas, Vereinen sowie anderen Institutionen, um frühzeitig Armut und sozialer Ausgrenzung von Kindern und Jugendlichen entgegenzuwirken? 6.3. Inwiefern werden die Erfahrungen und Bedürfnisse betroffener Familien in die Entwicklung neuer Maßnahmen einbezogen? 7. Monitoring und Evaluation 7.1. In welcher Form wird der Erfolg bestehender Programme zur Bekämpfung von Kinder- und Jugendarmut überprüft? 7.2. Welche regelmäßigen Berichte oder Veröffentlichungen der Stadt Frankfurt zu Fortschritten und Herausforderungen in diesem Bereich gibt es? 7.3. Inwiefern werden wissenschaftliche Studien oder externe Gutachten hinzugezogen, um die Wirksamkeit von städtischen Maßnahmen in diesem Bereich zu bewerten? Antragsteller: BFF-BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Ingeborg Leineweber Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 453 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 05.03.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 04.09.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 339 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 6511, 38. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 04.09.2025 Aktenzeichen: 51
AAnfrage StadtverordnetenversammlungSchriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von 3 Monaten. - Solidarität mit den Beschäftigten im Öffentlichen DienstNR04.03.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2025, NR 1150 Betreff: Solidarität mit den Beschäftigten im Öffentlichen Dienst Die Tarifverhandlungen 2025 im Öffentlichen Dienst drohen zu scheitern. Derzeit ist nicht erkennbar, dass arbeitgeberseitig ein Angebot zu den Tarifforderungen der Gewerkschaft ver.di als Tarifpartnerin erfolgen wird. Frankfurt am Main ist die fünftgrößte Stadt Deutschlands und hat daher Bedeutung auf Grund der großen Zahl von Tarifbeschäftigten und Azubis im Öffentlichen Dienst, die von den hohen Lebenshaltungskosten und v. a. der katastrophalen Situation des Mangels an bezahlbarem Wohnraum betroffen sind. Obwohl Frankfurt eine reiche Stadt ist, fehlt bisher zudem die versprochene und beantragte "Frankfurt-Zulage". Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Die Stadtverordnetenversammlung hält einen leistungsfähigen und auskömmlich finanzierten Öffentlichen Dienst für eine wesentliche und unerlässliche Grundlage für ein soziales und demokratisches Gemeinwesen. 2. Die Stadt kann und will sich nicht leisten, dass die Beschäftigten und Azubis Reallohnverluste hinnehmen sollen bzw. erforderliches Fachpersonal gar nicht erst bereit ist, für die Stadt Frankfurt zu arbeiten. 3. Die Stadt Frankfurt erklärt sich mit ihren Beschäftigten solidarisch und unterstützt die tariflichen Forderungen der Gewerkschaft ver.di. Eine Einkommenserhöhung, mehr Zeitsouveränität und die unbefristete Übernahme von Azubis sind essentiell für die Beschäftigten und somit auch für die Bürger:innen der Stadt. 4. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Kämmerer und Personaldezernenten - zugleich Präsident der hessischen VKA - entsprechend positiv auf die Forderungen der Gewerkschaft zu reagieren und damit der Verantwortung für die eigenen städtischen Beschäftigten und die Organisation der Kommunalen Daseinsvorsorge gerecht zu werden. Begründung: Die Tarifverhandlungen im Öffentlichen Dienst sind ins Stocken geraten. Es ist nicht erkennbar, dass die Arbeitgeberseite ein Angebot vorlegt, welches die wirtschaftliche und soziale Situation der abhängig Beschäftigten verbessert, obwohl dies das Grundgesetz in Art. 9 Abs. 3 vorsieht. Die Stadt Frankfurt kann es sich nicht länger leisten, dass Personal abwandert oder wegen der schon seit langem bestehenden zu dünnen Personaldecke erkrankt und ebenfalls fehlt. Bei der derzeitigen Situation, v. a. auf Grund fehlenden bezahlbaren Wohnraums und weiterer gestiegener Lebenshaltungskosten, ist eine Abmilderung durch tarifliche Erhöhungen unerlässlich. Dies liegt auch im Interesse und in der Verantwortung der Stadt. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 05.03.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 31.03.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1150 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage NR 1150 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5958, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 Aktenzeichen: 11-0
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Kostenübernahme der Sicherheitsvorkehrungen bei StraßenfestenNR04.03.2025 · fraktionsunabhängig
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2025, NR 1151 Betreff: Kostenübernahme der Sicherheitsvorkehrungen bei Straßenfesten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend alle finanziellen Mittel bereitzustellen, die die Sicherheitsvorkehrungen bei Straßenfesten und Umzügen betreffen, um die Vereine zu entlasten. Begründung: Durch die enorme Kostensteigerung der Sicherheitsvorkehrungen bei Straßenfesten und Umzügen in den letzten Jahren ist die Durchführung von vielen Veranstaltungen gefährdet. Die Vereine stehen einem Kostenberg gegenüber, der nicht mehr zu bezahlen ist. Dadurch sind viele Veranstaltungen bedroht und stehen vor der Absage. Fassenacht, CSD und Straßenfeste sind ein Bestandteil der Menschen in dieser Stadt und bringen Menschen aller Nationalitäten zusammen. Für die Stadt Frankfurt sind diese Feste und Umzüge auch eine Werbung über die Stadtgrenzen hinaus und sind auch ein Multiplikator für Hotel und Gastronomie. Die Stadt muss alle Kosten der zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen übernehmen, um den Vereinen Planungssicherheit zu gewährleisten. Antragstellende Person(en): Stadtv. Thomas Bäppler-Wolf Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 05.03.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 27.03.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1151 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1132) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Volt (= Ablehnung) 34. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 31.03.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1151 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1132) sowie AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) FRAKTION (= Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage NR 1151 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1132) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5959, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 Aktenzeichen: 66-0
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Solarenergienutzung in Bebauungsplänen und bei städtischen Grundstücksvergaben zum Standard machenNR04.03.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2025, NR 1157 Betreff: Solarenergienutzung in Bebauungsplänen und bei städtischen Grundstücksvergaben zum Standard machen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Installation von Solartechnik-Anlagen auf Dächern von neu zu bauenden Wohn- und Nichtwohngebäuden im Stadtgebiet zum Standard zu machen. Hierfür wird der Magistrat konkret beauftragt, 1. bei der zukünftigen Aufstellung von Bebauungsplänen - insbesondere für Neubaugebiete, sofern rechtlich möglich und sinnvoll auch bei der Änderung alter Bebauungspläne - immer auch eine Vorgabe zur Installation von Solartechnik-Anlagen auf mindestens 50% der nutzbaren Dachflächen festzusetzen (gemäß §9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB). Oder sofern rechtlich nicht möglich: im Rahmen aller zukünftigen städtebaulichen Verträge verbindlich festzuschreiben, dass Solartechnik-Anlagen auf mindestens 50% der nutzbaren Dachflächen zu installieren sind (nach §11 BauGB). 2. bei der zukünftigen Vergabe von städtischen Grundstücken (mit und ohne Bebauung) in Erbbaurecht verbindlich festzuschreiben, dass auf mindestens 50% der nutzbaren Dachflächen Solartechnik-Anlagen zu installieren sind. 3. bei zukünftigen in Ausnahmefällen gemäß § 3979/23 vom 02.11.2023 stattfindenden Verkäufen städtischer Grundstücke (mit und ohne Bebauung) in den Kaufverträgen verbindlich festzuschreiben, dass Solartechnik-Anlagen auf mindestens 50% der nutzbaren Dachflächen zu installieren sind. Bei Abweichung von diesem Beschluss oder der Höhe der Festsetzung ist in den entsprechenden Vorlagen darzulegen, warum davon abgesehen werden soll. Begründung: Der beschleunigte Ausbau der Solarenergienutzung ist entscheidend für eine von Importen unabhängige, bezahlbare und klimaneutrale Energieversorgung in Frankfurt, für die Erreichung der städtischen Klimaschutzziele und für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung des Stadtgebietes. Der Ausbau der Photovoltaik-Anlagen im Frankfurter Stadtgebiet verläuft jedoch bislang deutlich langsamer als in anderen deutschen Großstädten. Laut dem "SolarCheck", einer seit 2019 jährlich in 14 deutschen Städten mit mehr als 500.000 Einwohner*innen vom Ökostromanbieter "Lichtblick" durchgeführten Auswertung, wurden 2024 im bundesweiten Durchschnitt 70% der neu errichteten Dachflächen mit einer Solaranlage ausgestattet. In vier Städten lag der Solar-Faktor sogar bei über 100 Prozent. Dieser Fall tritt in Städten auf, in denen die gesamte neugebaute Modulfläche höher liegt als die neugebaute Dachfläche. In Frankfurt wurde 2024 hingegen nur auf 25,9% der neu errichteten Dachflächen von Wohn- und Gewerbegebäuden eine Solaranlage installiert. Frankfurt stellt damit das Schlusslicht unter allen untersuchten deutschen Großstädten dar. Es gibt eine Reihe von Gründen, welche die großen Unterschiede zwischen den Städten erklären können. Dazu zählen beispielsweise unterschiedlich lang laufende und ausgestaltete regionale und kommunale Förderprogramme, unterschiedlich große Anstrengungen zur Installation von Anlagen auf den städtischen Gebäuden und auf den Gebäuden der städtischen Wohnungsbaugesellschaften sowie unterschiedlich leistungsstarke neu installierte Photovoltaik-Anlagen. Auch rechtliche Vorgaben für die Installation von Photovoltaik-Anlagen können den Ausbau der Photovoltaik auf Neubauten erheblich beschleunigen. Immer mehr Städte und Gemeinden nutzen daher verschiedene rechtliche Regelungen (insbes. Bebauungspläne, Erbpacht- und Kaufverträge), um die Installation von Solartechnik-Anlagen auf neu errichteten Wohn- und Nichtwohngebäuden im Stadtgebiet zum Standard zu machen. Diese Erfahrungen könnten für die konkreten Regelungen in Frankfurt zur Erhöhung der Photovoltaik-Nutzung auf Neubauten sehr hilfreich sein. Auch die Muster-Festsetzung von Photovoltaik-Anlagen in Bebauungsplänen der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen ("Photovoltaik in der kommunalen Bauleitplanung: Muster-Festsetzung von Photovoltaik-Anlagen in Bebauungsplänen" von 2021) und die Informationen der LandesEnergieAgentur Hessen ("Rechtliche Möglichkeiten energetischer Festsetzungen in der Bauleitplanung" von 2021) können wichtige Hinweise bieten. Die Muster-Festsetzung empfiehlt folgende Formulierung zur Festsetzung in Bebauungsplänen: "1. Im gesamten Geltungsbereich dieses Bebauungsplans sind die nutzbaren Dachflächen der Gebäude und baulichen Anlagen innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zu mindestens 50% mit Photovoltaikmodulen zur Nutzung der einfallenden solaren Strahlungsenergie auszustatten (Solarmindestfläche). 2 Werden auf einem Dach Solarwärmekollektoren installiert, so kann die hiervon beanspruchte Fläche auf die zu realisierende Solarmindestfläche angerechnet werden." Der/die Gebäudeeigentümer*in hat die freie Wahl, wie die Photovoltaik-Anlage auf dem neuen Dach realisiert wird. Er/sie kann diese selbst planen, installieren, finanzieren und betreiben und den erzeugten Strom zur Eigenstromversorgung nutzen oder ins öffentliche Netz einspeisen oder er/sie kann die Anlage von einem/einer Vertragspartner*in als "rundum-sorglos"-Paket finanzieren und betreiben lassen und dadurch ohne eigenen Aufwand und ohne eigene Investitionskosten über einen Stromliefervertrag vom günstigen Sonnenstrom profitieren (siehe Muster-Festsetzung). Die Installation von Solartechnik-Anlagen auf neu zu errichtenden Wohn- und Nichtwohngebäuden ist nicht nur höchst wirkungsvoll zur Einsparung von klimaschädlichen Treibhausgasemissionen, sondern genießt auch eine sehr hohe Akzeptanz in der Bevölkerung. Laut einer bundesweiten repräsentativen Umfrage von 2020 im Auftrag von "Lichtblick" unterstützen 82% der Befragten die Installation von Solaranlagen auf neu errichteten Gewerbegebäuden (sofern lagebedingt sinnvoll) und 80% der Befragten die Installation von Solaranlagen auf neu errichteten Wohngebäuden (sofern lagebedingt sinnvoll). Die Stadt Frankfurt hat bereits 2018 eine Regelung eingeführt, wonach bei allen städtischen Gebäuden direkt beim Neubau oder bei Dachsanierung Photovoltaik-Anlagen zu installieren sind. In den "Leitlinien für wirtschaftliches Bauen" des Amtes für Bau und Immobilien steht dazu: "Bei allen Neubauten und Dachsanierungen und über allen überdachten Parkplätzen ist die durch Photovoltaik größtmöglich erreichbare Stromerzeugungsleistung zu installieren. Es ist dabei im Hinblick auf eine rasche Umsetzung und die Wirtschaftlichkeit zu prüfen, ob die Stadt sowie die städtischen und stadtnahen Gesellschaften die unverschatteten Dach- und Fassadenflächen selbst nutzen, oder der Mainova bzw. privaten Dritten, wie z.B. Bürgersolarvereinen, zur Verfügung stellen (StVVB § 2365 vom 01.03.2018)." Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 05.03.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 18.03.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1157 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) 34. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 20.03.2025, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1157 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 25.03.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1157 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, Volt, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Der Vorlage NR 1157 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Edelmann, Thoma, Podstatny, Dr. Mehler-Würzbach, Huber, Schwander, Dr. Langner, Zieran und Fuchs sowie von Stadträtin Zapf-Rodriguez dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5928, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 Aktenzeichen: 23-11
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Den Fußgängerüberweg vor der Kita Weltreise in der Weilbrunnstraße zusätzlich sichernOFOB 904.03.2025 · GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2025, OF 1005/10 Betreff: Den Fußgängerüberweg vor der Kita Weltreise in der Weilbrunnstraße zusätzlich sichern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie weit der Fußgängerüberweg vor der KITA-Weltreise in der Weilbrunnstraße 13 zusätzlich mit Bodenwellen (s. Belegfoto KITA im Bogen) zu ergänzen ist, um die Sicherheit in diesem Bereich zu erhöhen. Begründung: Es wird regelmäßig berichtet, dass Autofahrer diesen Übergang mit erhöhter Geschwindigkeit überfahren, ohne auf den Zebrastreifen und Fußgänger zu achten. Dieser Übergang ist auch ein Teil des Schulweges zur Carlo-Mierendorff-Schule. Foto: privat Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1005/10 wurde zurückgezogen.
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Fahrbahnmarkierungen in der Kreuzstraße anpassenOFOB 904.03.2025 · GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2025, OF 1006/10 Betreff: Fahrbahnmarkierungen in der Kreuzstraße anpassen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten das zuständige Amt aufzufordern die Fahrbahnmarkierungen in der Kreuzstraße vor dem Haus Nr. 31 der vor Ort gegebenen Situation anzupassen, so der Verkehr ohne Einschränkung diesen Bereich passieren kann. (s. Belegfoto) Foto: privat Begründung: Erfolgt mündlich Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO II, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6641 2025 Die Vorlage OF 1006/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Den § 23 des Sprengstoffgesetzes konsequent in den betroffenen Bereichen im Ortsbezirk 10 umsetzenOFOB 204.03.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2025, OF 1016/10 Betreff: Den § 23 des Sprengstoffgesetzes konsequent in den betroffenen Bereichen im Ortsbezirk 10 umsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge die zuständigen Ämter anweisen, dass der Gebrauch von Feuerwerkskörpern nach dem bestehenden § 23 des Sprengstoffgesetzes für den Ortsbereich 10 konsequent umgesetzt wird. Hier gilt es besonders die Flächen bzw. Plätze, wie beispielsweise vor KITAS und Altenheime, an denen der Gebrauch von Feuerwerkskörpern untersagt ist, zu schützen. Begründung: Im § 23wird der Gebrauch von Feuerwerkskörpern klar geregelt und unter anderem unmissverständlich darauf hingewiesen, wo diese Aktionen nicht stattfinden dürfen. Darin sind auch die Zeiten festgelegt, an denen diese Aktionen nicht stattfinden dürfen. Die Verordnung ist in Zukunft konsequent umzusetzen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6637 2025 Die Vorlage OF 1016/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, Linke, FDP und AfD gegen fraktionslos (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Parkhäuser im LandschaftsschutzgebietOFOB 504.03.2025 · CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2025, OF 1363/5 Betreff: Parkhäuser im Landschaftsschutzgebiet Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, unter welchen Bedingungen die Flächen der Parkplätze Hahnstraße, Waldparkplatz und Gleisdreieck im Landschaftsschutzgebiet Grüngürtel verbleiben können, wenn, wie vom Magistrat in Aussicht genommen, diese Flächen mit Parkhäusern bebaut werden. Wenn die Flächen nach einer Bebauung nicht im Grüngürtel verbleiben können, welche Ersatzflächen sollen in den Grüngürtel aufgenommen werden? Begründung: Der Grüngürtel ist ein unverzichtbarer Ausgleichsraum für das dichtbesiedelte Stadtgebiet Frankfurt. Das hat sich die Stadtverordnetenversammlung in die Grüngürtelverfassung geschrieben. Die Flächen sollen naturnah oder auch für die Freizeitbedürfnisse der Menschen entwickelt werden. In der veröffentlichten Diskussion um die Mehrzweckhalle entstand der Eindruck, als könnte über die genannten Parkplätze beliebig verfügt werden. Der Ortsbeirat schließt eine Umnutzung nicht aus. Er hat selbst eine gemeinsame Nutzung als Stadion- und P+R-Parkplatz ins Gespräch gebracht. Aus Sicht des Ortsbeirats ist ein P+R-Parkplatz nicht mit der Grüngürtelverfassung vereinbar, was die Suche nach Ersatzflächen zwingend erforderlich macht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1148 2025 Die Vorlage OF 1363/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Einrichtung von Bewohnerparken im Bereich Hahnstraße/DB-ZentraleOFOB 504.03.2025 · CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2025, OF 1378/5 Betreff: Einrichtung von Bewohnerparken im Bereich Hahnstraße/DB-Zentrale Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf zu prüfen und zu berichten, ob die Einführung des Anwohnerparkens in Niederrad im Bereich Hahnstraße/DB-Zentrale geeignet ist, den dortigen Parkdruck für die Anwohner zu reduzieren. Begründung: Im dortigen Wohngebiet kommt es zunehmend dazu, dass Fahrzeuge von Fremdparkern wochen- oder sogar monatelang abgestellt werden, ohne benutzt zu werden. Dies führt dazu, dass die Anwohner große Schwierigkeiten haben, einen Stellplatz in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung zu finden. Um dieses Problem zu reduzieren, sollte geprüft werden, ob die Einrichtung des Anwohnerparkens hier Abhilfe schaffen kann. Dieser Bereich sollte nicht ausschließlich durch Langzeitparker belegt werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 1378/5 wurde zurückgezogen.
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Neugestaltung des Radweges an der nördlichen Seite des Ziegelhüttenweges im Abschnitt zwischen Oppenheimer Landstraße und der Wohnanlage Ziegelhüttenweg 30 bis 32OFOB 504.03.2025 · BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2025, OF 1390/5 Betreff: Neugestaltung des Radweges an der nördlichen Seite des Ziegelhüttenweges im Abschnitt zwischen Oppenheimer Landstraße und der Wohnanlage Ziegelhüttenweg 30 bis 32 Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, zu prüfen und zu berichten, ob die Radwegeführung an der nördlichen Seite des Ziegelhüttenweges im Abschnitt Oppenheimer Landstraße und der Wohnanlage Ziegelhüttenweg 30-32 neugestaltet werden kann. Insbesondere sind folgende Möglichkeiten zu prüfen: - Der zwischen den Autoparkplätzen und dem Bürgersteig befindliche Radweg wird beseitigt und abgetragen und der Straße zugeschlagen - Die Parkplätze für Autos werden auf diesen früheren Fahrradweg verlagert - Durch die Verbreiterung der Straße kann die farbliche Abmarkierung eines Fahrradstreifens unter Einrichtung einer Dooring-Zone erfolgen. Begründung: Die jetzige Situation ist in dem obigen Abschnitt für Radfahrer unbefriedigend und auch teilweise gefährlich. Der jetzt bestehende Fahrradweg befindet sich zwischen parkenden Autos und dem Bürgersteig. Eine solche Fahrradwegführung ist nicht mehr zeitgemäß und mit Gefährdungen, sowohl für Fahrradfahrer, als auch für Fußgänger verbunden. Der Radweg selbst ist in einem unzumutbaren Zustand. Aus diesem Grunde wird dieser Fahrradweg auch nicht benutzt. Daneben hat im Zuge der Gestaltung des Radschnellweges die Stadt an der Einmündung von der Oppenheimer Landstraße eine Radwegeführung über die Straße markiert. Dies führt dazu, dass zum jetzigen Zeitpunkt de facto zwei Radwege bestehen. Dies ist überflüssig und eine Verschwendung von Raum. Durch die Abtragung des jetzigen Radweges und die Verbreiterung der Straße, besteht die Möglichkeit, unter Erhalt der Parkplätze einen mit roter Farbe abgetrennten Fahrradstreifen zu gestalten, der den Radfahrern mehr Sicherheit bringt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 1390/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1390/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1390/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1390/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen BFF (= Annahme)
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Drei-Felder-Sporthalle für das neue Gymnasium SüdOFOB 504.03.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2025, OF 1392/5 Betreff: Drei-Felder-Sporthalle für das neue Gymnasium Süd Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, den geplanten Neubau der Sporthalle für das neue Gymnasium Süd als große Drei-Felder-Sporthalle zu planen. Begründung: Der Ausbau der neuen Sporthalle als Drei-Felder-Sporthalle ist erforderlich, um dort auch zukünftig Punktspiele der Handballer der TG Sachsenhausen und der Zweitliga Hockeymannschaft des TSV Sachsenhausen austragen zu können. Nach derzeitigen Informationen, wird eine doppelgeschossige Sporthalle geplant, die nicht über die Größe verfügt, um Handball- und Hockeypunktspiele austragen zu können. Es besteht keine Möglichkeit, Plätze für Zuschauer vorzusehen. Erforderlich ist auch, dass ein eigener abschließbarer Raum für Handball- und Hockeyvereine in der Halle eingeplant wird, damit dort neben dem Schulsport auch der Vereinssport seinen eigenen Bereich hat. Eine Drei-Felder-Halle ist unbedingt erforderlich, um die sportliche Vielfalt und das Angebot für die sporttreibenden Kindern und Jugendlichen im Stadtteil weiter zu erhalten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6878 2025 Die Vorlage OF 1392/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verlegung eines Feldweges zu einer verkehrssicheren Zufahrt auf die Homburger LandstraßeOFOB 804.03.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2025, OF 354/15 Betreff: Verlegung eines Feldweges zu einer verkehrssicheren Zufahrt auf die Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Feldweg entsprechend des in der Anlage beigefügten Ausbauplans (Skizze und Luftbild) entlang des Taunengrabens so zu verlegen und auszubauen, dass die Einmündung in die Homburger Landstraße nicht im spitzen Winkel, sondern in einem 90-Grad-Winkel erfolgt und direkt auf den gegenüber von Osten einmündenden Feldweg trifft. Die Ausführung ist mit dem Ortslandwirt abzustimmen. Begründung: Zurzeit können lange Fuhrwerke wie beispielsweise Lkw zur Zuckerrübenabfuhr oder Traktoren mit Hänger bzw. langen Anbaugeräten nur in Richtung Nieder-Eschbach ausfahren. Die vornehmliche Zielrichtung ist nach Aussagen der Landwirte und Gemüsegärtner jedoch meistens Richtung Anna-Lindh-Allee/Ober-Eschbach. Mit der geänderten Zufahrt kann der landwirtschaftliche Verkehr auf einem Teilstück der Homburger Landstraße und damit einhergehend Fahrbahnverschmutzungen verringert werden. Vor allem werden mit dieser Querungsmöglichkeit der Homburger Landstraße mit direkter Anbindung der dann beidseitigen Feldwege die bisweilen verkehrsbehindernden bzw. schwierigen Ein- und Ausfahrtmanöver der landwirtschaftlichen Fahrzeuge verhindert, was auch zu einer verkehrssicheren Zufahrt für alle Verkehrsteilnehmer führt. Anlage zum Antrag CDU OBR 15 vom 04.03.2025 Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 15 am 21.03.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6691 2025 Die Vorlage OF 354/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Einladung von Herrn Prof. Dr. Marcus Gwechenberger, Dezernent für Planen und Wohnen, in die Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 zu den Themen Bebauungsplan Nr. 923 Nordwestlich auf der Steinernen Straße und Bebauungsplan Nr. 516 Am Eschbachtal HarheimOFOB 404.03.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2025, OF 355/15 Betreff: Einladung von Herrn Prof. Dr. Marcus Gwechenberger, Dezernent für Planen und Wohnen, in die Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 zu den Themen Bebauungsplan Nr. 923 Nordwestlich auf der Steinernen Straße und Bebauungsplan Nr. 516 Am Eschbachtal - Harheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, in eine der nächsten Ortsbeiratssitzungen des Ortsbeirats 15 Herrn Prof. Dr. Marcus Gwechenberger, Dezernent für Planen und Wohnen, einzuladen, um über die Themen Bebauungsplan Nr. 923 "Nordwestlich auf der Steinernen Straße" und Bebauungsplan Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" zu berichten und den Bürgerinnen und Bürger in der Bürgerfragestunde hierzu Fragen zu beantworten Begründung: Es ist im Interesse der Mitglieder des Ortsbeirates und der Bürgerinnen und Bürger mehr über diese Themen zu erfahren. Die Einträge auf der Seite des Stadtplanungsamtes sind nicht aktuell, weshalb darum gebeten wird, über den aktuellen Stand zu berichten. Auf der Seite des Stadtplanungsamtes ist bezüglich des Bebauungsplanes Nr. 923 "Nordwestlich auf der Steinernen Straße" als letzter Eintrag zum Planungsverlauf, nächste Planungsschritte 21.02. - 21.03.2024: Trägerbeteiligung und Veröffentlichung zu finden. Bezüglich des Bebauungsplanes Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" ist als letzter Eintrag der 13. Dezember 2018 mit der Aufteilung des Bebauungsplans in Nr. 516 und Nr.923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße - und der Weiterführung des Bebauungsplan Nr. 516 mit verkleinertem Geltungsbereich zu finden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 15 am 21.03.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 355/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 4Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Japanischen Staudenknöterich bekämpfenOFOB 704.03.2025 · BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2025, OF 356/15 Betreff: Japanischen Staudenknöterich bekämpfen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Japanischen Staudenknöterich in den Eschbachauen zwischen Harheim und Nieder-Eschbach zu bekämpfen. Begründung: Der Japanische Staudenknöterich ist eine invasive Pflanzenart, die sich in Deutschland immer weiter ausbreitet. Auch am Eschbach ist der Japanischen Staudenknöterich auf dem Vormarsch und verdrängt dabei niedriger wachsende Pflanzenarten. Insbesondere für den dort im Frühjahr anzutreffenden Bärlauchteppich, der als Frühblüher Insekten wertvolle Nahrung bietet, stellt der Knöterich eine Gefahr dar. Auch das Land Hessen empfiehlt die Bekämpfung des Japanischen Staudenknöterich, insbesondere in Ufer- und Auengebieten. https://natureg.hessen.de/resources/recherche/Schutzge biete/GI/Sonstige/Flyer_Invasive_Arten.pdf https://natureg.hessen.de/resources/recherche/Schutzge biete/GI/Sonstige/ASB_INVA13_Staudenknoeterich.pdf Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 15 am 21.03.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6692 2025 Die Vorlage OF 356/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 7Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sandplackenstraße bis Steinbacher Hohl für Radfahrende sicherer gestaltenOFOB 1204.03.2025 · CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2025, OF 489/7 Betreff: Sandplackenstraße bis Steinbacher Hohl für Radfahrende sicherer gestalten In Praunheim hat sich die Sandplackenstraße über den Praunheimer Kreisel in den Steinbacher Hohl als intensiv genutzte Radfahrverbindung für Schüler:innen und Erwachsene Radfahrpendler:innen etabliert. Dem ist bereits durch die Möglichkeit für Radfahrende, die Sandplackenstraße in beide Richtungen zu befahren, Rechnung getragen worden. Es entstehen dort aber immer wieder gefährliche Situationen, da die Straße teilweise zu eng und unübersichtlich ist. Auch die Einfahrt in den Kreisel aus der Sandplackenstraße ist für Radfahrende gefährlich, da die Autofahrer:innen sich vor allem nach links orientieren, um in den Kreisel einfahren zu können, bei der Ausfahrt aus dem Kreisel nach Alt-Praunheim werden dann die Radfahrenden zu spät gesehen. Laut letztem Bericht zum Sachstand auf dem Weg zu einem fahrradfreundlichen Frankfurt (B74, 19.2.2024) werden noch einmal fahrradfreundliche Nebenstraßen / Fahrradstraßen aufgeführt als Teil des Gesamtkonzepts. Das Radkonzept Nord befindet sich derzeit immer noch in Erarbeitung. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat den folgenden Antrag zur Verbesserung der Situation beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, - die Sandplackenstraße in eine Fahrradstraße / fahrradfreundliche Nebenstraße umzuwandeln - die Querung des Kreisels für Radfahrende in Richtung Norden sicherer gestalten. - den Steinbacher Hohl für Radfahrende sicherer zu gestalten, vor allem die Möglichkeit des "Wildparkens" im Steinbacher Hohl durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 7 am 18.03.2025, TO I, TOP 13 Auf Wunsch der BFF wird über die ersten beiden Spiegelstriche der Vorlage OF 489/7 getrennt vom Rest der Vorlage abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6649 2025 Die Vorlage OF 489/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Erster und zweiter Spiegelstrich: GRÜNE, farbechte/Linke und fraktionslos gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung) Rest der Vorlage: Einstimmige Annahme
OFOB 12Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Mehr Tempo30-Zonen im Ortsbezirk 7OFOB 804.03.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2025, OF 491/7 Betreff: Mehr Tempo-30-Zonen im Ortsbezirk 7 Vorgang: OA 528/25; OM 5791/24 OBR 7; ST 56/25; OM 2556/22 OBR 7; ST 2834/22; OM 5029/19 OBR 7; ST 2372/19; OM 1417/17 OBR 7; ST 1459/17; OM 1418/17 OBR 7; ST 1222/17; OM 980/16 OBR 7; ST 616/17; V 1130/14 OBR 7; ST 1407/15; OM 166/11 Die neu beschlossene Straßenverkehrsordnung wird es den Kommunen erleichtern Tempo 30-Zonen einzurichten bzw. bestehende Tempo 30-Zonen miteinander zu verbinden. Eine entsprechende Verwaltungsvorschrift soll im Mai 2025 vorliegen. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat auf der Basis dieser Verwaltungsvorschrift - zusätzlich zur bereits beschlossenen OA 528/2025 (Thudichumstraße und Hausener Weg) - folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte erneut bzw. erstmals auf die Möglichkeit zu prüfen hier eine Tempo 30-Zone einzurichten: 1. Straße "Am Industriehof" zwischen der Einmündung der Straße Am Fischstein bis hinter der Ausfahrt des Hausener Schwimmbades - OM 5791/2024 - ST 76/2025 2. Valentina-Archipova-Straße - OM 2556/2022 - ST 2834/2022 3. Heerstraße zwischen Einmündung Ludwig-Landmann-Straße und S-Bahn-Linie OM 5029/2019 - ST 2372/2019 4. Buchbornstraße - OM 1417/2017 - ST 1459/2017 5. Alt-Praunheim - 1418/2017 und OM 116/2011- ST 1220/2017 6. Seegewann und Schultheißenweg - OM 980/2016 - ST 616/2017 7. Haingrabenstraße - V 1130/2014 - ST 1407/2015 8. Praunheimer Landstraße zwischen Tempo-30-Zone "U-Bahn und Bushaltestelle Hausen" und Tempo 30-Zone "Praunheimer Brücke" - Lückenschluss mit einer Kirchengemeinde und einem großen Kinderspielplatz. Zudem verläuft hier der Schulweg zur Kerschensteiner Schule. 9. Ohlengarten 10. Tempo 30-Lücken im Industriehof schließen (z.B. Tilsiter Str./Neue Börsenstr.) Begründung: Die neu beschlossene Straßenverkehrsordnung wird es den Kommunen erleichtern Tempo 30-Zonen einzurichten bzw. bestehende Tempo 30-Zonen miteinander zu verbinden. Eine entsprechende Verwaltungsvorschrift soll im Mai 2025 vorliegen. Antragsteller: GRÜNE SPD die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM 116 Auskunftsersuchen vom 07.10.2014, V 1130 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1407 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 980 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 616 Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1417 Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1418 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1222 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1459 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5029 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2372 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2556 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2834 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5791 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 56 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 7 am 18.03.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6650 2025 Die Vorlage OF 491/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke und fraktionslos gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Photovoltaik auf öffentlichen DächernOFOB 1204.03.2025 · GRÜNE, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2025, OF 492/7 Betreff: Photovoltaik auf öffentlichen Dächern Laut Pressemitteilung der Stadt Frankfurt vom 20.2.2025 sollen "Die Anstrengungen ... noch intensiviert werden. Daher bereitet das Dezernat für Bildung, Immobilien und Neues Bauen einen Magistratsvortrag vor, um in den nächsten Jahren mit einem Volumen von rund 40 Millionen Euro städtische Dächer zu sanieren und mit Photovoltaikanlagen auszustatten." Laut Bericht des Magistrats B 404 vom 28.10.2024 stehen im Ortsbezirk 7 folgende städtische Bildungseinrichtungen für Dach-Photovoltaikausbau zur Verfügung. Auf den Dächern der Liebigschule bzw. des Gymnasium Nord sind bereits Anlagen mit 210 bzw. 150 kWp installiert. Brentanoschule und Turnhalle 130 kWp Hermann Luppe Schule und -Haus 99 kWp Kerschensteinerschule 99 kWp Michael Ende Schule und Kinderzentrum Niddagaustraße (KiZ 17) 50 kWp Kinderzentrum Stichelstraße (KiZ 100) 99 kWp Kinderzentrum Lötzener Straße (KiZ 67) 60 kWp Kinderzentrum Kollwitzstraße (KiZ 85) 60 kWp (baugleich) Kinderzentrum Biedenkopfer Weg (KiZ 104) 60 kWp (baugleich) Kinderzentrum Praunheimer Hohl (KiZ 16) 60 kWp (baugleich) Es wird berichtet, dass stadteigene Dachflächen vorzugsweise an Anlagenbetreiber verpachtet werden. Dem entnehmen wir, dass die Stadt selbst keine Dach-Photovoltaik-Anlagen baut. Dies vorangestellt wird der Magistrat aufgefordert, über den Sachstand zu berichten, insbesondere, ob die Dachflächen ausgeschrieben oder ob Pachtverträge abgeschlossen bzw. in Planung sind, falls nicht, dies zügig umzusetzen. Der Magistrat wird gebeten zu erfragen, wie der Photovoltaikausbau auf Gebäuden der stadtnahen Stiftungen und städtischen Beteiligungsgesellschaften voranschreitet, die im Gebiet des Ortsbezirk 7 liegen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 7 am 18.03.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6651 2025 Die Vorlage OF 492/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
OFOB 12Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Stadtteilpreis Ortsbeirat 7 (Hausen, Industriehof, Praunheim, Rödelheim, Westhausen) 2025OFOB 804.03.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2025, OF 494/7 Betreff: Stadtteilpreis Ortsbeirat 7 (Hausen, Industriehof, Praunheim, Rödelheim, Westhausen) 2025 Der Ortsbeirat 7 schreibt 2025 wieder einen Stadtteilpreis aus. Ausgezeichnet werden mit dem Preis bereits umgesetzte Ideen, Projekte oder Initiativen von freien Initiativen oder Einrichtungen, Gruppen oder Einzelpersonen, Vereinen, Schulen oder Kirchengemeinden, die ihren Sitz im Ortsbezirk 7 haben und sich dort ehrenamtlich sozial, kulturell oder gesellschaftlich engagieren. Das ehrenamtliche Engagement soll den Menschen in einem oder mehreren Stadtteilen im Ortsbezirk 7 zugutekommen und deren Lebensqualität verbessern helfen. Die Themen oder Ziele der Ideen, Projekte oder Initiativen können z. B. die Bereiche Wohnen, Kultur, Freizeit, Sport, Mobilität, Ökologie, Integration, Inklusion, Bildung, berufliche Qualifizierung, Kinder- oder Jugendförderung, Seniorenarbeit, Gleichberechtigung, Gesundheit oder Stadtteilgeschichte betreffen. Als Preis stellt der Ortsbeirat 500 Euro aus den verfügbaren Haushaltsmitteln für Öffentlichkeitsarbeit bereit. Eine Aufteilung des Preisgeldes findet nicht statt. Die Präsentation der jeweils ausgezeichneten Ideen, Projekte und Initiativen und die Verleihung des Preises erfolgt beim Jahresempfang des Ortsbeirates am 17.Juni 2025. Über die Preisvergabe entscheidet eine Jury, die sich zusammensetzt, aus dem Ortsvorsteher, sowie je einem Mitglied der Fraktionen und der fraktionslosen Mitglieder des Ortsbeirates 7. Über die Entscheidung wird in einer nicht öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates beschlossen. Die Auslobung des Stadtteilpreises soll Bürger*innen in ihrem ehrenamtlichen Engagement unterstützen und ihren ehrenamtlichen Einsatz würdigen. Der Preis soll auf die Ideen, Projekte und Initiativen im Ortsbezirk 7 aufmerksam machen, neue Ideen in die Ortsbeirats-Arbeit einbringen, Themen im Ortsbezirk setzen und die Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern und dem Ortsbeirat verbessern. Bitte reichen Sie Ihre Vorschläge oder Bewerbungen für den Stadtteilpreis bis zum 30.04.2025 an das Büro der Stadtverordnetenversammlung, Bethmannstraße 3, 60311 Frankfurt am Main oder an ortsbeiraete@stadt-frankfurt.de, Stichworte: "Stadtteilpreis OBR 7" ein. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Herrn Ortsvorsteher Johannes Lauterwald, Tel.: 0176/50647727, E-Mail: gruene.lauterwald@gmail.com Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 7 am 18.03.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 494/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Kapazitätsgrenze an der Robert-Schumann-Schule in Heddernheim überschritten - wie sieht der Plan zum neuen Schuljahr 2025/2026 aus?OFOB 804.03.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2025, OF 538/8 Betreff: Kapazitätsgrenze an der Robert-Schumann-Schule in Heddernheim überschritten - wie sieht der Plan zum neuen Schuljahr 2025/2026 aus? Vorgang: OM 5697/24 OBR 8; ST 204/25; V 1085/24 OBR 8; ST 206/25 Der Ortsbeirat beschließt: der Magistrat wird gebeten, zu berichten: a) Wie wird mit der steigenden Anzahl an Grundschulkindern an der Robert-Schumann-Schule umgegangen, solange die geplante neue Grundschule nicht errichtet ist? Liegt für das kommende Schuljahr 2025/26 und die Folgejahre eine praxistaugliche Lösung vor, zumal laut iSEP die Aufnahmekapazität der Schule überschritten ist, zusätzliche Schülerinnen und Schüler nicht mehr aufgenommen werden können? b) Welche Optionen wurden wie geprüft? Beispielsweise ein (vorübergehender) Neuzuschnitt des Schulbezirks, mit der Option, die Zügigkeit an einer Nachbargrundschule ggf. durch Stellen von Containern zu erhöhen? c) Welche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind für die genannte Schule geplant? Wie und wann ist mit der Umsetzung zu rechnen? Begründung: Die ersten Schuljahre sind entscheidend für die Schullaufbahn der Kinder. Eine angemessene räumliche und sächliche Ausstattung ist daher essenziell. Dazu gehören u.a. auch ausreichend Lern- und Fachräume sowie moderne Gemeinschaftsbereiche mit einer zeitgemäßen Ausstattung. Die geplante neue Grundschule in Heddernheim wird wohl erst in einigen Jahren fertiggestellt. (Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 204, Grundschulbau im Mertonviertel: Diese Option ist Teil der Überlegung zur beschleunigten Deckung der Bedarfe im Bereich Heddernheim). Bereits jetzt können zusätzliche Schülerinnen und Schüler laut iSEP nicht mehr an der bestehenden Robert- Schumann- Schule aufgenommen werden, die bereits seit mehreren Jahren regelhaft überbelegt ist: In sechs aufeinanderfolgenden Jahren mussten zusätzliche Klassen gebildet werden, zuletzt drei über der theoretischen Kapazitätsgrenze (vgl. Integrierter Schulentwicklungsplan (iSEP) der Stadt Frankfurt am Main 2020-2029, BR Mitte-Nord, Einzelschulische Betrachtung, S. 109). Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 206: An der Robert-Schumann-Schule sind es vier neue Klassen in Jahrgangsstufe 1 mit zusammen 80 Schüler*innen (Vorjahr: 5 Kl./118 Schüler*innen). Es ist dringend erforderlich, geeignete Maßnahmen zur Entlastung der bestehenden Schule zu ergreifen und zudem dringend notwendige Sanierungen zu planen und durchzuführen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5697 Auskunftsersuchen vom 05.12.2024, V 1085 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 204 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 206 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6749 2025 Die Vorlage OF 538/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-1
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Neugestaltung: Campingplatz in HeddernheimOFOB 1104.03.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2025, OF 544/8 Betreff: Neugestaltung: Campingplatz in Heddernheim Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird gebeten, für die Neugestaltung des Campingplatzes in Heddernheim eine professionelle Beratung zur Verfügung zu stellen. Die Beratung sollte sich auf die Gestaltung des Platzes und die Zweckbauten beziehen, die den an einer Stadtbesichtigung interessierten Besucher:innen wichtig sind. Dabei sind die Bedarfe internationaler Besucher:innen und Besuchsgruppen als auch die Bedarfe von Jugendgruppen oder Schulklassen und von einzeln reisenden Familien zu berücksichtigen. Gegebenenfalls sind andernorts gelungene Beispiele hinzuzuziehen. Ziel der Beratung soll nicht ein teurer "Freizeitpark" mit außergewöhnlichen Spielangeboten sein, sondern ein sicheres, angenehmes und sozial ausgewogenes Übernachtungsangebot als Ausgangspunkt einer Stadterkundung. Ziel der Beratung sollte auch nicht eine Terrain für Dauercamper sein. Begründung: Der neue Campingplatz im Frankfurter Norden hat eine ideale Anbindung an die Frankfurter City und bietet doch mit dem angrenzenden Naturschutzgebiet nächtliche Erholung und Ruhe. Er könnte, wie in vielen europäischen Großstädten, eine gute Alternative zur Hotelübernachtung werden und zudem zu einem Treffpunkt von Tourist:innen und Tourist:innengruppen, die sich hier Informationen holen und z.B. mit Stadtführer:innen oder Expert:innen treffen wollen oder sich von der Stadtbesichtigung am Abend erholen wollen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 544/8 wurde zurückgezogen.
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Auch in Heddernheim: 100 Jahre Neues FrankfurtOFOB 1104.03.2025 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2025, OF 545/8 Betreff: Auch in Heddernheim: 100 Jahre Neues Frankfurt Der Ortsbeirat beschließt: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: a) Das Jubiläum "100 Jahre Neues Frankfurt" wird auch in der Ernst-May Siedlung in Heddernheim gefeiert. Im Denkmalamt der Stadt liegt ein erster Entwurf der "Siedlung Römerstadt" von 1925 vor, Ernst May nannte sie "Niddatalprojekt". Mit dem Jubiläum soll die Idee und Bauweise dieser Siedlung vor Ort besonders sichtbar und erlebbar werden, für Einheimische und für Besucher:innen. b) Regelmäßig sollen für interessierte Besucher:innen Vorträge stattfinden, z.B. in der Geschwister-Scholl-Schule, d.h. Expert:innen oder Wissenschaftler:innen referieren über Planung, Bebauung, Fertigstellung sowie über die technische, organisatorische, finanzielle Pionierarbeit beim Siedlungsbau und die Entwicklung der Siedlung in nachfolgenden Jahren. Sie bieten die Diskussion mit Bürger:innen an. c) Führungen mit Themen zur Architektur, Ausstattung der Häuser, zur Gartenanlage und Bastionsmauer sollen regelmäßig durchgeführt werden. d) Diese kostenlosen Vorträge und Führungen sollen ab 2026 monatlich angeboten werden und öffentlich bekannt gegeben werden, durch Haushaltsflyer und über Werbezeitungen. Schulklassen und vhs-Kurse im Stadtteil werden eingeladen. e) Die Kosten für Veranstaltungen und Führungen vor Ort, ebenso wie für Umzüge und Kinderfeste aus Anlass der Jubiläumsfeier werden aus dem städtischen Budget "100 Jahre Neues Frankfurt" getragen. f) Die Wirtschaftsförderung Frankfurt, die für die Organisation von Festen in der Innenstadt zuständig ist, wird beauftragt, die Inhaber:innen der Gaststätten und Cafès in der Straße "In der Römerstadt" bei der Vorbereitung hinsichtlich eines vermehrten Bedarfs an Öffnungszeiten und Angeboten für die Besucher:innen zu unterstützen. g) Um die Bekanntheit des Jubiläums zu steigern, sollen ab 2026 Transparente über der Straße In der Römerstadt angebracht werden: "Ernst May Siedlung - 100 Jahre Neues Frankfurt". h) In der Straße sollen zudem mehrere Hinweistafeln angebracht werden (Stoer), die Informationen zur Siedlung bieten und z.B. den Grundriss, Haustypen und historische Aufnahmen des Siedlungsbaus zeigen. Begründung: Die Ernst May Siedlung in der Römerstadt in Heddernheim gilt als gelungenes Beispiel einer frühen Trabantenstadt, die die Kernstadt durch eine Wohnsiedlung am Stadtrand entlasten sollte und zugleich der städtischen Industriearbeiterschaft eine gesundes und naturnahes Wohnumfeld bieten sollte. Die nördlichen Gemeinden der Taunus-Ausläufer waren deshalb unter OB Franz Adickes eingemeindet worden und in Heddernheim bot sich die vom Fluss ansteigende Fläche der zerfallenen römischen Stadt NIDA als geographisch ideale Lage für das Siedlungsprojekt an. Schon der frühe Entwurf zeigt, wie gut sich die geplante Siedlung in die geographische Lage einpasst. Die Bewerbung der Ernst-May Siedlung Römerstadt zum Weltkulturerbe war bisher leider nicht erfolgreich, die Bewerbung soll aber neu eingereicht werden. Die Feierlichkeiten zu "100 Jahre - Neues Frankfurt" sind ein wichtiger Anlass, die Siedlung in der Römerstadt weiter bekannt zu machen und die historische Architektur zu würdigen, aber bieten auch die Gelegenheit, dass sich viele Menschen mit den Vor- und Nachteilen der Architektur und der sozialen Zielsetzung aus heutiger Sicht auseinandersetzen. Der Rundgang und die Anschauung vor Ort sind dafür unverzichtbar und mit den vorbereiteten und veröffentlichten Angeboten gewinnt der Weg vieler Interessent:innen in den Frankfurter Stadtrand an Attraktivität. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 545/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 545/8 wurde zurückgezogen.
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Ausweisung der Herweghstraße als verkehrsberuhigte ZoneOFOB 904.03.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2025, OF 1086/9 Betreff: Ausweisung der Herweghstraße als verkehrsberuhigte Zone Die Herweghstraße verbindet die Straßen Am Schwalbenschwanz und Haeberlinstraße und stellt eine enge Anwohnerstraße mit geringem Autoverkehrsaufkommen dar. Die Straße ist durchgängig ohne Bordsteine gestaltet, verfügt über Parkmöglichkeiten und wird insbesondere von Kindern intensiv zum Spielen, Fahrrad-, Roller- und Inlinerfahren genutzt. Trotz der engen Straßenverhältnisse und der deutlichen Wohn- und Aufenthaltsnutzung durch Kinder und Anwohner fahren einige Fahrzeuge mit unangemessen hoher Geschwindigkeit durch die Herweghstraße. Dies stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar und mindert die Aufenthaltsqualität für alle Anwohnenden. Der Ortsbeirat möge beschließen: Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die Herweghstraße als verkehrsberuhigte Zone gemäß § 45 Abs. 1b Nr. 5 StVO auszuweisen. Die entsprechende Beschilderung mit den Verkehrszeichen VZ 325.1 (Beginn der Verkehrsberuhigten Zone) und VZ 325.2 (Ende der Verkehrsberuhigten Zone) soll dabei angebracht werden. Diese Maßnahme dient dem Schutz der spielenden Kinder, der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden und der Stärkung der Wohnqualität in der Herweghstraße. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7339 2025 Die Vorlage OF 1086/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF und fraktionslos
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Miyawaki Mini-Wäldchen zur Verbesserung des MikroklimasB03.03.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 03.03.2025, B 90 Betreff: Miyawaki Mini-Wäldchen zur Verbesserung des Mikroklimas Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2024, § 5453 - NR 659/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 335/24 - Zwischenbericht: Gegenüber dem letzten Zwischenbericht ergeben sich zu den Punkten 1 - 5 keine Veränderungen. Die vormals unter Punkt 4 tiefergehende Prüfung einer Fläche aus dem Zwischenbericht B 335 vom 09.09.2024, die im Zusammenhang des Neubaus der Ludwig-Weber-Schule in Sindlingen temporär als Parkplatz genutzt wurde, hat Folgendes ergeben: Bei einem Orts- termin mit dem zuständigen Ortsbeirat 6 wurde einvernehmlich vorgeschlagen und beschlossen, dass die Fläche nach dem Rückbau der Befestigung durch eine Wiesenansaat sowie Baum- und Strauchpflanzungen gestaltet werden soll. Gemäß der Stellungnahme ST 195/25 zur Anregung des Ortsbeirats OM 5969 vom 29.10.2024 erfolgt die Umsetzung im ersten Halbjahr 2025. Der vom Ortsbeirat 12 vorgeschlagene Nelly-Sachs-Platz im Rahmen der Anregung des Ortsbeirats OM 6093 vom 08.11.2024 wurde hinsichtlich der Möglichkeit auf diesem ein Miyawaki Mini-Wäldchen zu errichten, geprüft. Aufgrund der vielzähligen unterirdischen Leitungstrassen, der Feuerwehrzufahrten sowie des Wendehammers und der Anleiterstellen für Feuerwehrfahrzeuge, lässt sich ein solches Projekt auf dem Nelly-Sachs-Platz nicht realisieren. Der Magistrat schlägt daher Ergänzungspflanzungen von einzelnen Bäumen angrenzend der katholischen Kirche St. Edith Stein vor. Die Errichtung eines Miyawaki Mini-Wäldchen auf dem Platz zwischen Gymnasium Riedberg, Jugendhaus und Turnhalle im Ortsbezirk 12 wird zurzeit auf Umsetzung geprüft. An der Bertramswiese im Ortsbezirk 9 hat sich die Bürgervereinigung Natürliche Bertramswiese e. V. bereit erklärt, einen ca. 150 m² großen Tiny Forest anzulegen. Der Tiny Forest wird von den Vereinsmitgliedern angelegt und gepflegt. Unterstützung und Beratung erfährt die Bürgervereinigung bei diesem Projekt durch die Mithilfe der MainWäldchen-Initiative. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.05.2023, NR 659 Bericht des Magistrats vom 09.09.2024, B 335 Antrag vom 10.05.2025, OF 1019/9 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.05.2025, OIB 411 Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 332 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 05.03.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 63 Beschluss: Die Vorlage B 90 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO II, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 90 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 7 am 18.03.2025, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 90 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage B 90 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO II, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 90 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und FDP gegen fraktionslos (= Zurückweisung) 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage B 90 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 15 am 21.03.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 90 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 14 am 24.03.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 90 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 90 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen CDU, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 37. Sitzung des OBR 16 am 25.03.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 90 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP, Linke und BFF gegen CDU (= Zurückweisung) 37. Sitzung des OBR 4 am 25.03.2025, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 90 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Linke, FDP, Volt und fraktionslos gegen dFfm und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 37. Sitzung des OBR 13 am 25.03.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 90 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage B 90 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); Linke (= Enthaltung) 37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 90 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, Volt und Linke gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 90 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 90 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 22.05.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 90 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6154, 36. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 22.05.2025 Aktenzeichen: 79-3
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Wassersparen in DürreperiodenB03.03.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 03.03.2025, B 91 Betreff: Wassersparen in Dürreperioden Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5399 - NR 1022/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt - Der Entwurf einer Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notständen in der Wasserversorgung befindet sich derzeit in der Aufstellung und wird aktuell durch das Rechtsamt geprüft. Bei der Erstellung der Verordnung wurde sich an der Musterverordnung des Hessischen Landwirtschaftsministeriums orientiert. Die Gefahrenabwehrverordnung ermöglicht die Einschränkung der Entnahme und Nutzung von Trinkwasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz. Der Trinkwassernotstand tritt ein, wenn die durch den Wasserversorger zur Verfügung gestellten Wassermengen aufgrund klimatischer oder anderer lokaler Besonderheiten nicht ausreichen, um die Bevölkerung im Stadtgebiet oder in Teilen davon zu versorgen. Verkündet wird der Notstand durch den Magistrat oder den Oberbürgermeister. Die Regelungen schränken beispielsweise das Befüllen privater Pools, dass Reinigen privater Fahrzeuge sowie das Reinigen von Gehwegen oder Terrassen während eines Trinkwassernotstandes ein. Eine Schutzbewässerung zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern sowie anderer mehrjähriger Vegetation ist mit Einschränkungen gestattet, das Bewässern von Rasenflächen dagegen generell nicht. Springbrunnen und andere Wasserspiele werden ebenfalls reguliert. Gleiches gilt für gewerbliche Fahrzeugwaschanlagen, deren Betrieb nur bei Vorhandensein besonders sparsamer Anlagen gestattet ist. Die Bewässerung von Sportplätzen und landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen ist ebenfalls eingeschränkt. Kritischen Infrastrukturen und anderen relevanten Einrichtungen ist es gestattet, weiterhin Trinkwasser in dem Maße zu entnehmen, wie es für die Aufrechterhaltung des Betriebs notwendig ist. Darunter fallen unter anderem Energieversorger, Feuerwehr, Schulen, Kitas, Arztpraxen, Pflegeheime, Forschungseinrichtungen sowie Arzneimittelproduzenten. Gleiches gilt für Unternehmen und Betriebe, wenn die Wasserentnahme für die Aufrechterhaltung des Betriebs aus existenziellen Gründen oder zur Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung notwendig ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.10.2024, NR 1022 Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 232 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 05.03.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 18.03.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 91 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) 34. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 20.03.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 91 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5850, 34. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 20.03.2025 Aktenzeichen: 79-2
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Recycling von Baumaterialien für den HochbauB03.03.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 03.03.2025, B 92 Betreff: Recycling von Baumaterialien für den Hochbau Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2025, § 5643 - NR 538/22 CDU, B 299/24 - Nach wie vor gibt es momentan kein geeignetes Abrissprojekt. Sobald sich ein entsprechendes Projekt in Planung befindet, wird der Magistrat dieses als Pilotprojekt benennen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 16.11.2022, NR 538 Bericht des Magistrats vom 26.01.2024, B 53 Bericht des Magistrats vom 05.08.2024, B 299 Bericht des Magistrats vom 26.05.2025, B 195 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 05.03.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 25.03.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 92 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Kenntnis als Zwischenbericht) FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5851, 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 25.03.2025 Aktenzeichen: 79-1
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung.