Den § 23 des Sprengstoffgesetzes konsequent in den betroffenen Bereichen im Ortsbezirk 10 umsetzen
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Bisheriger Verlauf
04.03.2025
18.03.2025
Antrag Ortsbeirat
Den § 23 des Sprengstoffgesetzes konsequent in den betroffenen Bereichen im Ortsbezirk 10 umsetzen
Details im PARLIS OF_1016-10_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Den § 23 des Sprengstoffgesetzes konsequent in den betroffenen Bereichen im Ortsbezirk 10 umsetzen
Details im PARLIS OM_6637_202504.03.2025
Antrag Ortsbeirat
Den § 23 des Sprengstoffgesetzes konsequent in den betroffenen Bereichen im Ortsbezirk 10 umsetzen
Details im PARLIS OF_1016-10_202518.03.2025
Anregung Ortsbeirat
Den § 23 des Sprengstoffgesetzes konsequent in den betroffenen Bereichen im Ortsbezirk 10 umsetzen
Details im PARLIS OM_6637_2025 Partei: FDP
S A C H S T A N D :
Antrag vom 04.03.2025, OF 1016/10
Betreff: Den § 23 des Sprengstoffgesetzes konsequent in den betroffenen Bereichen im Ortsbezirk 10 umsetzen
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge die zuständigen Ämter anweisen, dass der Gebrauch von Feuerwerkskörpern nach dem bestehenden § 23 des Sprengstoffgesetzes für den Ortsbereich 10 konsequent umgesetzt wird. Hier gilt es besonders die Flächen bzw. Plätze, wie beispielsweise vor KITAS und Altenheime, an denen der Gebrauch von Feuerwerkskörpern untersagt ist, zu schützen. Begründung:
Im § 23wird der Gebrauch von Feuerwerkskörpern klar geregelt und unter anderem unmissverständlich darauf hingewiesen, wo diese Aktionen nicht stattfinden dürfen. Darin sind auch die Zeiten festgelegt, an denen diese Aktionen nicht stattfinden dürfen. Die Verordnung ist in Zukunft konsequent umzusetzen.
Beratung im Ortsbeirat: 10
Beratungsergebnisse:
37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6637 2025 Die Vorlage OF 1016/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, Linke, FDP und AfD gegen fraktionslos (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)