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Wassersparen in Dürreperioden

Vorlagentyp: B
60 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Bericht schlägt die Einführung einer Gefahrenabwehrverordnung vor, um den Trinkwasserverbrauch in Dürreperioden zu regulieren. Ziel ist es, die Wasserversorgung der Bevölkerung sicherzustellen und den Wasserverbrauch in kritischen Situationen zu reduzieren. Die Verordnung soll klare Regeln für die Nutzung von Trinkwasser festlegen und kritische Infrastrukturen schützen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Bericht

Der Entwurf einer Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notständen in der Wasserversorgung befindet sich derzeit in der Aufstellung und wird aktuell durch das Rechtsamt geprüft. Bei der Erstellung der Verordnung wurde sich an der Musterverordnung des Hessischen Landwirtschaftsministeriums orientiert. Die Gefahrenabwehrverordnung ermöglicht die Einschränkung der Entnahme und Nutzung von Trinkwasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz. Der Trinkwassernotstand tritt ein, wenn die durch den Wasserversorger zur Verfügung gestellten Wassermengen aufgrund klimatischer oder anderer lokaler Besonderheiten nicht ausreichen, um die Bevölkerung im Stadtgebiet oder in Teilen davon zu versorgen. Verkündet wird der Notstand durch den Magistrat oder den Oberbürgermeister. Die Regelungen schränken beispielsweise das Befüllen privater Pools, das Reinigen privater Fahrzeuge sowie das Reinigen von Gehwegen oder Terrassen während eines Trinkwassernotstands ein. Eine Schutzbewässerung zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern sowie anderer mehrjähriger Vegetation ist mit Einschränkungen gestattet, das Bewässern von Rasenflächen dagegen generell nicht. Springbrunnen und andere Wasserspiele werden ebenfalls reguliert. Gleiches gilt für gewerbliche Fahrzeugwaschanlagen, deren Betrieb nur bei Vorhandensein besonders sparsamer Anlagen gestattet ist. Die Bewässerung von Sportplätzen und landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen ist ebenfalls eingeschränkt. Kritischen Infrastrukturen und anderen relevanten Einrichtungen ist es gestattet, weiterhin Trinkwasser in dem Maße zu entnehmen, wie es für die Aufrechterhaltung des Betriebs notwendig ist. Darunter fallen unter anderem Energieversorger, Feuerwehr, Schulen, Kitas, Arztpraxen, Pflegeheime, Forschungseinrichtungen sowie Arzneimittelproduzenten. Gleiches gilt für Unternehmen und Betriebe, wenn die Wasserentnahme für die Aufrechterhaltung des Betriebs aus existenziellen Gründen oder zur Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung notwendig ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. Oktober 2024NRNR 1022Wassersparen in DürreperiodenSTVV-Antrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
  2. 3. März 2025Sie sind hier
    BB 91Wassersparen in Dürreperioden
    Magistratsbericht
  3. 27. Juni 2025BB 232Wassersparen in DürreperiodenMagistratsbericht
  4. 12. September 2025MM 130Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notständen in der WasserversorgungMagistratsvortrag
  5. 5. Dezember 2025Antwort des Magistrats · nach 60 WochenBB 476Wassersparen in DürreperiodenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 34 · 18.03.2025
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 91 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeAfDBFF-BIGFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)

Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 34 · 20.03.2025
TO I, TOP 29
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 91 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeAfDBFF-BIGFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Sonstige:
Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Kenntnis)

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