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  • Instandsetzung des Geländers am Jägersteg
    OFOB 4
    09.03.2025 · GRÜNE, SPD, Volt, dFfm

    S A C H S T A N D : Antrag vom 09.03.2025, OF 232/14 Betreff: Instandsetzung des Geländers am Jägersteg Der Magistrat wird gebeten das defekte Geländer am Jägersteg (Niedereschbacher Stadtweg) in Stand zu setzen. Das Geländer ist auf der zum Niedereschbacher Stadtweg gelegenen Seite eingedellt und auf der gegenüberliegenden in Teilen komplett zerstört. Dieser Zustand besteht bereits seit mehr als einem Jahr. Begründung: Zur besseren Veranschaulichung dient die folgende Darstellung: Quelle: Privat Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 14 am 24.03.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6723 2025 Die Vorlage OF 232/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Uferbereich an der Niddabrücke sichern
    OFOB 7
    09.03.2025 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 09.03.2025, OF 233/14 Betreff: Uferbereich an der Niddabrücke sichern Der Magistrat wird gebeten, die Zugänge zur Niddabrücke in Harheim auf beiden Seiten zu sichern. Begründung: Im Rahmen des S6 S-Bahn Ausbaus wurde für die Anfahrt der Baustelle in Berkehrsheim die Niddabrücke in Harheim verstärkt und verbreitert. Nach Abschluss der Bauarbeiten wurde die Brücke zurück gebaut. Dabei wurde auch der umgebende Uferbereich beidseitig der Brücke erneuert, so dass dort keine Büsche, Hecken oder Bäume mehr den Uferbereich sichern. Das Gelände fällt hier einige Meter steil zur Nidda ab, auf dem unbefestigten Hang befinden sich Schotter und Steine. Da auf beiden Seiten der Brücke der vielbefahrende Nidda- bzw. Grüngürtelradweg entlangführt, stellen die ungesicherten Brückenzufahrten im Kurvenbereich für Radfahrende und vor allem Kinder eine Gefahr dar (siehe Abb. 1 & 2). Wir bitten den Magistrat, dort zügig wieder eine Sicherung - idealerweise in Form von Hecken oder Sträuchern anzubringen. Abb. 1: Uferbereich auf Harheimer Seite Abb. 2: Unbefestigtes Gelände Quelle: Privat Quelle: Privat Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 14 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6889 2025 Die Vorlage OF 233/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • 20. Bornheimer Weinfest: Unterstützung bei der Umsetzung des Sicherheitskonzepts mit Mitteln aus dem Budget „Frankfurter Feste sichern“
    OFOB 12
    09.03.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 09.03.2025, OF 487/4 Betreff: 20. Bornheimer Weinfest: Unterstützung bei der Umsetzung des Sicherheitskonzepts mit Mitteln aus dem Budget "Frankfurter Feste sichern" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um finanzielle Zuwendung für das 20. Bornheimer Weinfest 2025 (30. April bis 4. Mai 2025). Mit einem Betrag in Höhe von 2.500 Euro soll die Bühnentechnik aus dem Budget "Frankfurter Feste sichern" unterstützt werden. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Das Bornheimer Weinfest wird vom Gewerbeverein Bornheim Mitte seit 19 Jahren auf dem Bornheimer Fünffingerplätzchen und einem Teil der Berger Straße veranstaltet, um durch gemeinschaftliches Erleben die Aufmerksamkeit auf diesen Teil Bornheims zu lenken. In den meisten Jahren konnten auch Überschüsse erwirtschaftet werden, die in andere Aktivitäten einflossen, wie zum Beispiel eine festliche Beleuchtung der Berger Straße zur Adventszeit. Das Fest erfreut sich wachsender Beliebtheit in Bornheim und darüber hinaus. In zwei Corona-Jahren fiel es aus. Mittlerweile sind durch verschärfte Vorschriften und rasant verteuerte Dienstleistungen die zu kalkulierenden Kosten enorm gestiegen, sodass in verschiedenen Richtungen nach Unterstützung für das Fest gesucht wird. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU FDP Volt fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 4 am 25.03.2025, TO II, TOP 10 Beschluss: Initiative OI 96 2025 Die Vorlage OF 487/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL

  • Spielplatz Kaufunger Straße umgestalten
    OFOB 10
    08.03.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 08.03.2025, OF 1096/2 Betreff: Spielplatz Kaufunger Straße umgestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Der Magistrat wird gebeten, den Spielplatz in der Kaufunger Straße zu sanieren und deutlich aufzuwerten. Begründung: Der kleine Spielplatz zwischen der Kaufunger Straßewirkt sehr ungepflegt nicht bespielbar. Wenn der Spielplatz attraktiver und dadurch stärker von Kindern und Eltern frequentiert wäre, wäre es auch für die Anwohner besser Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6736 2025 Die Vorlage OF 1096/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 FDP Aktenzeichen: 67-2

  • Neues Schuljahr: Wie hat sich die Hortplatzsituation im Schulbezirk der Franckeschule entwickelt und welche Schritte wurden unternommen?
    OFOB 2
    08.03.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 08.03.2025, OF 1097/2 Betreff: Neues Schuljahr: Wie hat sich die Hortplatzsituation im Schulbezirk der Franckeschule entwickelt und welche Schritte wurden unternommen? Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten: 1. wie viele Hortplätze für den Schulbezirk der Franckeschule für das kommende Schuljahr 2025/2026 insgesamt zur Verfügung stehen, 2. wie viele Schüler (laut Kindernet) im Schulbezirk der Franckeschule aktuell keinen Hortplatz haben, bzw. wie viele Hortplätze ab kommenden Schuljahr 2025/2026 fehlen werden, 3. welche Schritte seit der in der ST 2185 vom 16.12.2014 an der Franckeschule bezüglich des Pakts für den Ganztag bzw. der Hortplatzsituation unternommen worden sind bzw. geplant sind, 4. welche Maßnahmen der Magistrat bereits ergreift oder bereits beabsichtigt, zu ergreifen, um die Situation der Hortplätze zu verbessern, 5. und ob Überlegungen bestehen, die Betreuung durch die Grundschulen selbst so auszuweiten, dass die Kinder zumindest außerhalb der Ferien tatsächlich vormittags in der Schule sind und nicht vor den Ferien, zum pädagogischen Tag und zu sonstigen Anlässen frühzeitig nach Hause geschickt werden? Begründung: Aus dem Bezirk der Franckeschule erreichte die Antragstellerin ein verzweifelter Anruf einer alleinerziehenden, berufstätigen Mutter, deren Tochter am 06.03.2025 noch keinen Hortplatz zugesagt bekommen hatte. Es ist bekannt, dass sich die Situation im Schulbezirk der Franckeschule seit der Schließung des internationalen Horts an der Falkstraße (dort standen 40 Plätze zur Verfügung) verschlechtert hat. In Hessen endet der Unterricht vor allen Schulferien und am Halbjahreszeugnistag um 10.30h. Ferner gibt es pädagogische Tage, Schnuppertage für Erstklässler und Ausflugstage, an denen außerplanmäßig der Unterricht früher endet. Die Problematik der Kinderbetreuung ohne Hortplatz wird dadurch zusätzlich verschärft. Schließlich kann nicht in jedem Beruf von zuhause aus gearbeitet werden, sodass dringend eine Lösung für die Engpässe gefunden werden muss. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 16 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über die Vorlage OF 1097/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1152 2025 Die Vorlage OF 1097/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. bis 4.: Annahme bei Abwesenheit 1 FDP Ziffer 5.: CDU, SPD, 1 FDP, Linke und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 FDP

  • Tilly-Edinger-Platz umgestalten
    OFOB 2
    08.03.2025 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 08.03.2025, OF 1111/2 Betreff: Tilly-Edinger-Platz umgestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Auf dem Tilly-Edinger-Platz einige Kleinkind-Spielgeräte aufzustellen und die umfassende Bepflanzung aufzulockern. Dabei sollte der Zaun möglichst erhalten bleiben. Die Planungsergebnisse sollen zu gegebener Zeit dem Ortsbeirat vorgestellt werden Begründung: Als das Adorno Denkmal noch stand, war die Platzgestaltung mit dem grauen Belag auf das Denkmal abgestimmt. Nach dem Umzug des Denkmals erscheint der Platz jetzt wie eine Einöde ohne Grün. Die Büsche wirken wie eine umlaufende Wand und verwehren den Blick auf den Platz, was manche unliebsame Personen anzieht, die dann auch noch ihre Notdurft in den Büschen verrichten. Da es in der Gegend nicht gerade ein Überangebot an Spielplätzen gibt, sollten einige Kleinkind-Spielgeräte aufgebaut werden. Gerade auch im Hinblick auf die geplante Wohnbebauung an der Gräfstraße auf dem Uni-Campus. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 22.06.2025, OF 1168/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 1111/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1111/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1111/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 10 Auf Wunsch der FDP-Fraktion wird über die Vorlage OF 1168/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7140 2025 1. Die Vorlage OF 1111/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1168/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1168/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Ziffern 1. bis 3. und 5.: Annahme bei Abwesenheit 1 Linke Ziffer 4: GRÜNE, 3 CDU, SPD, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU und FDP (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 Linke

  • Schilder „Pferde verboten“ anbringen
    OFOB 4
    08.03.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 08.03.2025, OF 197/13 Betreff: Schilder "Pferde verboten" anbringen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das zuständige Amt anzuweisen, bei der Sanierung des Naherholungsgebietes in Nieder-Erlenbach, Schilder an den Eingängen aufzustellen, auf denen ein Betreten mit Pferden, bzw. Durchreiten verboten wird. Begründung: Das Grünflächenamt ist dabei das Naherholungsgebiet Nieder-Erlenbach zu sanieren. Dabei ist es vorgekommen, dass Pferdebesitzer mit ihren Pferden die neu gestalteten Wege wieder aufgelockert haben. Um dies in Zukunft zu vermeiden, bedarf es leider der Schilder. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 13 am 25.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6716 2025 Die Vorlage OF 197/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Laterne an der Altenwohnanlage
    OFOB 8
    08.03.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 08.03.2025, OF 198/13 Betreff: Laterne an der Altenwohnanlage Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das zuständige Amt mit der Reparatur der Lampe, direkt vor der Alten Wohnanlage, Im Sauern 7, zu beauftragen. Die Lampe hat keinen Leuchtkörper mehr und ist für die Bewohnerinnen und Bewohner, sowie für die Sportler die dort nach Hause gehen, unverzichtbar. Begründung: Die Laterne ist jetzt schon mehrere Wochen defekt. Der komplette Lampenschirm fehlt und auf Hinweise über die Frankfurt App tut sich nichts. Deshalb jetzt der Antrag, der hoffentlich zügige Abhilfe schafft. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 13 am 25.03.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6724 2025 Die Vorlage OF 198/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • E-Scooter in Nieder-Erlenbach
    OFOB 8
    08.03.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 08.03.2025, OF 199/13 Betreff: E-Scooter in Nieder-Erlenbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Anbieter zu finden, die Nieder-Erlenbach an das Netz der E- Scooter in Frankfurt anschließen. Dabei sollen die Scooter im Stadtteil nur an ausgewählten Standorten ausgeliehen und abgestellt werden können, um arglos abgestellte Roller zu verhindern. Etwaige Stellen wären das Rathaus, das Bürgerhaus oder Flächen an Bushaltestellen. Begründung: Im Nachbarort in Harheim sind die Scooter schon im Einsatz, was den Bürgerinnen und Bürgern eine flexible und umweltfreundliche Fortbewegungsmöglichkeit bietet. Auch Nieder-Erlenbach würde von einem solchen Angebot profitieren. Der E-Scooter würden eine sinnvolle Alternative zum bestehenden Nahverkehr darstellen und insbesondere für kurze Strecken oder die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel eine praktische Alternative bieten. Dadurch würde die Mobilität im Stadtteil verbessert und die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel gefördert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 13 am 25.03.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6725 2025 Die Vorlage OF 199/13 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor der folgende Satz hinzugefügt wird: "Weitere Standorte wären denkbar und mit dem Ortsbeirat abzusprechen." Abstimmung: CDU, FDP gegen SPD und BFF (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)

  • Einfahrt verboten-Schild an der Ecke Mainkurstraße/Freiligrathstraße ergänzen
    OFOB 8
    08.03.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 08.03.2025, OF 485/4 Betreff: Einfahrt verboten-Schild an der Ecke Mainkurstraße/Freiligrathstraße ergänzen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat an der Einmündung der Mainkurstraße in die Freiligrathstraße ein Schild "Verbot der Einfahrt" (Verkehrszeichen 267) vor dem Haus Mainkurstraße 37 zu ergänzen. Begründung: Von der Freiligrathstraße ist die Einfahrt in die Mainkurstraße untersagt. Da in dem breiten Kreuzungsbereich das bislang einzige Schild auf der linken Seite jedoch nur bedingt von Autofahrern wahrgenommen wird (- wie von Anwohnern berichtet -), kommt es immer mal wieder zu Falschabbiegern in die Mainkurstraße. Eine Ergänzung eines zweiten Schildes vor der angegebenen Adresse erscheint daher sinnvoll, um gefährliche Situationen zu vermeiden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 4 am 25.03.2025, TO II, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6730 2025 Die Vorlage OF 485/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Fußgängerüberweg Hanauer Landstraße/An der Mainkur: Gelbe Warnblinker anbringen
    OFOB 11
    08.03.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 08.03.2025, OF 717/11 Betreff: Fußgängerüberweg Hanauer Landstraße/An der Mainkur: Gelbe Warnblinker anbringen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat: unverzüglich präventive Maßnahmen zu ergreifen um die Gefährdungen für Fußgänger und Radahrer am Fußgängerüberweg Hanauer Landstraße, Mainkur zu reduzieren. Begründung: An der Kreuzung Hanauer Landstraße, Mainkur stadtauswärts, kommt es gehäuft dazu, dass Autofahrer noch über den Fußgängerüberweg fahren, obwohl die Fußgängerampel bereits grün zeigt. Es kommt besonders häufig dazu, wenn es einen Rückstau von Hanauer Landstraße stadt-auswärts links auf der U-Abbiege Spur um die Mainkur herum, zum wieder auf die Stadteinwärtsseite der Hanauer Landstraße zu kommen. Es wird dann stark beschleunigt und nicht auf den bereits Grün habenden und schon kreuzenden Fuß- und Radverkehr geachtet. Lösungsvorschlag: Die entsprechende Fußgängerampel verfügt derzeit nicht über ein gelbes Blinklicht. Je ein gelbes Blinklicht für die beiden Pfosten der Fußgängerampel. Das gelbe Blinklicht sollte bereits 1-2 Sekunden bevor die Fußgängerampel auf grün schaltet, aktiviert werden. Foto: Julian Bucher Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 717/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 11 am 19.05.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6944 2025 Die Vorlage OF 717/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Satz "Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, ein gelbes Warnblinklicht und/oder zusätzliche Lichtsignalgeber direkt vor dem südöstlichen Fußgängerüberweg anzubringen." dem Tenor und der Satz "Zwei Lichtsignalgeber jeweils links und rechts von der südlichen Überquerungsmöglichkeit." der Begründung hinzugefügt sowie ein anderes Bild eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Warum gibt es in den Wohngebieten der östlichen Stadtteile keine Ladestationen für Elektrofahrzeuge?
    OFOB 11
    08.03.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 08.03.2025, OF 722/11 Betreff: Warum gibt es in den Wohngebieten der östlichen Stadtteile keine Ladestationen für Elektrofahrzeuge? Der Magistrat möge bitte Auskunft geben: Der Magistrat wird gefragt, warum in Anfragen zum Bereich "Elektromobile Ladeinfrastruktur für die Stadt Frankfurt" immer wieder nur auf den Beschluß der Stadtverordnetenversammlung verwiesen wird, in dem die Stadtverordnetenversammlung beschlossen hat, nicht unternehmerisch tätig zu werden beim Aufbau von Ladeinfrastruktur für E-Mobilität. Einerseits wirbt die städtische Gesellschaft "Mainova AG" selbst auf Ihrer Webseite: "Mainova und ABG bauen in enger Abstimmung mit der Stadt Frankfurt die Ladeinfrastruktur. . aus". Bei Anfragen zu "Elektromobiler Ladeinfrastruktur für die Stadt Frankfurt" an den Magistrat antwortet sogar der Pressesprecher der Mainova AG auf die Anfragen des Ortsbeirates an den Magistrat. - Besteht die Möglichkeit, das der Magistrat trotzdem auf seine städtischen Partner einwirkt und diese öffentliche Ladeinfrastruktur in die Stadtteile bringen, obwohl der Beschluss der Stadtverodnetenversammlung eine völlig andere Zielsetzung hat? Das Open Market Modell (2020), welches die Ladeinfrastruktur befördern sollte, ist nun seit drei Jahren aktiv und gilt als umgesetzt. Es sollten bereits im Jahr 2022 "380" neue Ladepunkte in Frankfurt entstehen. - Wieviel der ursprünglichen 380 Ladepunkten sind 2022 umgesetzt worden und nutzbar? - Wieviel der Ladepunkte stehen davon in den östlichen Wohngebieten (ab A661)? - Ist das "Open-Market-Modell" gut umgesetzt worden und wird es seinen erforderlichen Teil beitragen um das Ziel zur Klimaneutralität in Frankfurt 2035 zu erreichen? - Was ist aus den Vorschlägen der Ortsbeiräte zu Ladepunkten in den Stadtteilen geworden? - Hat es bisher seitens des Magistrats Anstrengungen gegeben, Ladepunkte für E-Autos in die Wohngebiete der östlichen Stadtteile zu bringen? - Wieviel öffentliche Ladepunkte gibt es in den östlichen vier "Wohngebieten" der Stadtteile Bergen-Enkheim, Riederwald, Seckbach und Fechenheim heute? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1171 2025 Die Vorlage OF 722/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Ersatzverkehr mit Taxen bei Busausfällen
    B
    07.03.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.03.2025, B 100 Betreff: Ersatzverkehr mit Taxen bei Busausfällen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2024, § 5448 - NR 1036/24 CDU - In allen Verkehrsverträgen für den Busverkehr wird bereits heute geregelt, wie mit Fahrtausfällen und einem möglichen Ersatzverkehr umzugehen ist. Ausfallende Fahrten auf einzelnen Buslinien können danach bereits heute kurzfristig auf Kosten des Verkehrsunternehmens ersetzt werden. Die Umsetzung dieser Leistung erweist sich jedoch in der Praxis als schwierig, da im Taxiverkehr keine Kenntnis über den Linienweg der zu fahrenden Strecke besteht und auch die Umsetzung eines Fahrplans nur schwer vermittelbar ist. In der Vergangenheit wurden bei umfangreicheren Ausfällen in Absprache mit den beteiligten Verkehrsunternehmen bereits Ersatzverkehrsleistungen für den Bus eingesetzt. Diese wurden durch entsprechende Fahrgastinformation begleitet. Beispiel hierfür waren die Ausfälle im Frankfurter Osten im Juli 2024, bei der auf der Buslinie 42 zeitweise Großraumtaxen eingesetzt wurden. Auch bei Betriebsstörungen im U-Bahn- und Straßenbahnnetz (z. B. bei Unfällen) wird bereits heute ein Taxi-Ersatzverkehr organisiert, jedoch nicht bei einzelnen Fahrtausfällen. Auch wenn der Ersatzverkehr mit Taxis bereits heute fest in den Busverkehrsverträgen verankert ist, wird dies im Rahmen der Erarbeitung der Vergabeunterlagen für die nächste Vergabe von Busverkehrsleistungen erneut einer Prüfung unterzogen und Verbesserungsmöglichkeiten, insbesondere für den kurzfristigen Einsatz von Taxiverkehren, geprüft. Eine Umsetzung wäre somit frühestens ab Dezember 2028 möglich, da eine Anpassung der bestehenden Verträge aus vergaberechtlichen Gründen nicht möglich ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 16.10.2024, NR 1036 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 12.03.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO II, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 14 am 24.03.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 16 am 25.03.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 4 am 25.03.2025, TO II, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Linke, FDP, Volt, dFfm und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 37. Sitzung des OBR 13 am 25.03.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und VOLT gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 7 am 22.04.2025, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO II, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen Linke (= Zurückweisung) 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen Linke (= Zurückweisung) 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 15 am 25.04.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD und CDU gegen GRÜNE (= Kenntnis als Zwischenbericht) und Linke (= Zurückweisung) 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, Linke, und Die Partei gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 37. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.06.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6285, 37. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 23.06.2025

  • U 4-Lückenschluss: Variante 3i umsetzen
    B
    07.03.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.03.2025, B 101 Betreff: U 4-Lückenschluss: Variante 3i umsetzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2024, § 5478 - OA 503/24 OBR 12 - Der Vortrag des Magistrats vom 24.01.2025, M 16, "Stadtbahnstrecke D, Teilabschnitt 2, Verlängerung U 4 Bockenheimer Warte - Ginnheim hier: Variantenentscheidung und Freigabe von Planungsmitteln", welcher die Umsetzung der Variante 3i empfiehlt, wurde am 27.02.2025 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Das dazugehörige U-Bahn-Netzkonzept und -Angebot stehen noch nicht fest und werden derzeit von der zuständigen Gesellschaft erarbeitet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 08.11.2024, OA 503 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 12.03.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 101 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 28.04.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 101 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6037, 35. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 28.04.2025 Aktenzeichen: 92-10

  • Neubau Schauspielhaus Städtische Bühnen Frankfurt hier: Standort Schauspielhaus, Rahmenvereinbarung und weitere Planungsschritte
    B
    07.03.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.03.2025, B 102 Betreff: Neubau Schauspielhaus Städtische Bühnen Frankfurt hier: Standort Schauspielhaus, Rahmenvereinbarung und weitere Planungsschritte Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2024, § 5512 - OA 515/24 OBR 1 - 1. Eine niederschwellige öffentliche Zugänglichkeit und Nutzung auch außerhalb der Aufführungszeiten ist heute ein maßgebendes Ziel bei der Planung zukunftsfähiger Bühnengebäude. Als künftiger Mittelpunkt der Kulturmeile soll das neue Schauspielhaus ein für alle Menschen in Frankfurt ganztägig lebendiger Ort der Begegnung und des Austauschs sein und damit auch zur Belebung seines Umfelds und der Innenstadt insgesamt beitragen, beispielsweise durch offene Erdgeschoss- und Foyerzonen, begrünte Dachterrassen mit Ausblicken auf die Skyline und ein vielfältiges öffentliches Kulturangebot. Sobald die Verfügbarkeit des Grundstücks final gesichert ist, kann diesbezüglich das konkrete Raum- und Nutzungsprogramm für den internationalen Architekturwettbewerb erstellt werden. 2. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024, § 5512 (M 177), ist eine Kostenobergrenze für die Realisierung des Teilprojekts Neues Schauspielhaus verbindlich und für alle Architektur- und Planungsbüros sowie für Baupartner bindend vorgegeben. Eine Festschreibung künftiger Betriebskosten über den Zeitraum der nächsten 199 Jahre ist hingegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. Alle Planungen werden im Einklang mit den "Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen" der Stadt Frankfurt am Main entwickelt sowie den heutigen Anforderungen an ein nachhaltiges und energieeffizientes Bauen. Wie bereits im "Bericht zur Zukunft der Städtischen Bühnen" vom September 2021 dargelegt (S. 97, vgl. Anlage zu B 416, Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 31.03.2022, § 1410), ist dabei festzuhalten, dass der beschlossene Neubau der Bühnengebäude eine signifikante Verminderung der Betriebskosten gegenüber den gegenwärtigen Bestandsgebäuden mit sich bringen wird. Dies betrifft u.a. Kostenpositionen wie Heizkosten, Stromverbrauch, Wasser/Abwasser, aber auch künftige Instandhaltungs- und Reparaturkosten. 3. Für die Realisierung von Bauprojekten der hier gegebenen Größenordnung gibt es verschiedene Modelle. Diese reichen bspw. von Einzelleistungsträgermodellen über Generalplanungsmodellen, bis hin zu Totalplanungsmodellen. Darüber hinaus sind Mischmodelle möglich. Diese bringen jeweils ganz unterschiedlich verteilte Verantwortlichkeiten der Vertragspartner sowie damit verbundene terminliche und finanzielle Risiken mit sich. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat für den Bau des neuen Schauspielhauses, aber auch die damit verbundenen anderen Teilprojekte (Oper, Interim, Lagerzentrum u.a.) das jeweils am besten geeignete Realisierungsmodell eruieren und als Entscheidungsvorschlag erarbeiten. 4. Gemäß M-Vortrag M 177 (Ziffer VII., Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024, § 5512) ist eine aktualisierte Kostenprognose zu erstellen. Hierzu werden zunächst die Kosten für das Grundstück, den Abriss der Bestandsimmobilie, die Planung und die Realisierung des Neubaus aktualisiert und mit einer Kostenobergrenze für das Gesamtprojekt versehen werden. Die Darstellung einer Untergliederung der Kostendarstellung kann im nächsten Schritt nach endgültiger Verfügbarkeit über das Grundstück erfolgen. 5. Eine dialogorientierte Bürgerbeteiligung ist ein wichtiger Bestandteil des Gesamtprojekts und bereits im M-Vortrag M 192 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023, § 4116) unter Ziffer IX. des Tenors verankert. 6. Die Gebäude Neue Mainzer Straße 53 und 55 stehen unter Denkmalschutz. Die denkmalschutzrechtlichen Belange müssen in der Planung und im Architekturwettbewerb berücksichtigt werden. 7. Mit der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung vom 19.09.2024, § 5204 (M 119), zum Erwerb der Liegenschaft Gutleutstraße 324-326 wurde ein entscheidender Baustein für ein integriertes Interimskonzept aller Betriebsteile der Städtischen Bühnen während der Neubauzeiten geschaffen. Zunächst sind im Rahmen der anstehenden Erarbeitung dieses Interimskonzepts die am besten geeigneten Verfahren und Realisierungsweisen für jedes einzelne Teilprojekt zu entwickeln. Die Interimsplanungen auf der Liegenschaft Gutleutstraße 324-326 sind dabei ein integraler Bestandteil der von der Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 11.07.2024, § 5021 (M 69), beauftragten Entwicklung eines "Produktiven Quartiers am Gutleuthafen (nutzungsgemischt, gemeinwohlorientiert, nachhaltig)". Darin sind u.a. Dialogverfahren mit allen Anspruchsgruppen, Ämtern und Betroffenen, eine erweiterte Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Anschluss an ein verlängertes Straßenbahnnetz verankert. 8. Gemäß M-Vortrag M 192 (Ziffer VI., Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023, § 4116) ist der Magistrat bereits beauftragt, Abstimmungen und Verhandlungen mit dem Land Hessen über eine finanzielle Beteiligung zu führen. Im "Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD für die 21. Legislaturperiode 2024 - 2029" ist seitens der Landesregierung die Bereitschaft dokumentiert (S. 168), "mit der Stadt Frankfurt Gespräche über die bauliche Zukunft der städtischen Bühnen zu führen, sobald eine finale Standortentscheidung durch die Stadt getroffen ist". 9. In der Begründung zum M-Vortrag M 177 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024, § 5512) ist unter Punkt "D. Kosten" eine Untergliederung der Summe der Einmalzahlung sowie eine Erläuterung der jeweils enthaltenen Wertkomponenten dargestellt. Darüber hinaus sind die Parameter und Annahmen (bzgl. Inflationsentwicklung, Erbpacht- bzw. Refinanzierungszinsen) einer Vergleichsrechnung zwischen dem ursprünglich angedachten und dem jetzt beschlossenen Erbpachtmodell dargestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 03.12.2024, OA 515 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 12.03.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage B 102 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Zurückweisung) 36. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 27.05.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 102 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) 36. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 27.05.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 102 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6158, 36. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 27.05.2025 Aktenzeichen: 61-0

  • Umsetzung des „Theaters in der Engelsburg“ in Sindlingen unterstützen
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    07.03.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.03.2025, B 103 Betreff: Umsetzung des "Theaters in der Engelsburg" in Sindlingen unterstützen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2024, § 5564 - OA 488/24 OBR 6 - Der Magistrat hat den Antrag des Vereins Theater in der Engelburg durch das Fachreferat Darstellende Kunst des Kulturamtes prüfen lassen. Grundsätzlich ist jede Erweiterung auf dem Feld der Darstellenden Künste zu begrüßen. Allerdings stehen im aktuellen Doppelhaushalt hierfür keine Mittel zur Verfügung. Es wurde auf das reguläre Förderverfahren der Dreijahresförderung (ab 2027) verwiesen, deren Bewerbungsfrist im Winter 2025 endet. Außerdem steht es dem Verein frei, einen Antrag im Rahmen der Einzelproduktionsförderung einzureichen. Das Kulturamt steht in regem und regelmäßigem Austausch mit dem Verein und beabsichtigt die Initiative im Rahmen der knappen Projektfördermittel für besondere Projektvorhaben zu unterstützen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 03.09.2024, OA 488 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 12.03.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 103 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 27.05.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 103 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6159, 36. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 27.05.2025

  • Bau von Handwerkerhöfen auf dem sogenannten Samson-Gelände
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    07.03.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.03.2025, B 104 Betreff: Bau von Handwerkerhöfen auf dem sogenannten Samson-Gelände Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2024, § 5511 - NR 1041/24 CDU - Mangelnde Erweiterungsmöglichkeiten oder Nutzungskonflikte zwischen Wohnen und Gewerbe führen mitunter zur Verlagerung von Handwerksbetrieben aus Frankfurt am Main heraus in angrenzende Umlandgemeinden. Erfahrungen aus Städten wie München oder Hamburg zeigen, dass die Errichtung von Handwerker-/Gewerbehöfen einen Lösungsansatz darstellt, um spezifische Engpässe an Flächenangeboten für Handwerks- und kleine stadtteilorientierte Betriebe des Dienstleistungs- und verarbeitenden Gewerbes abzumildern. Ein Handwerker-/Gewerbehof stellt einen in der Regel mehrgeschossigen, durch ein einheitliches Management organisierten und vermarkteten Gebäudekomplex für kleine und mittlere Handwerks-/Gewerbebetriebe in kundennaher, infrastrukturell gut erschlossener und stadtteilnaher Lage dar. Betriebe können dort Flächen langfristig anmieten. Bei entsprechendem Bedarf können die Flächen auch geräuschintensives Arbeiten zulassen. Zur Ausstattung gehören meist Lastenaufzüge, die schwere Maschinen und Gerätschaften in den oberen Stockwerken ermöglichen - Flure können mit Gabelstaplern befahrbar sein. Die Angebotsausrichtung (Mietfläche, Mieterzusammensetzung) sowie Ausstattungsmerkmale, Infrastruktur- und Serviceleistungen unterscheiden sich von Standort zu Standort. Im November 2023 hat der Magistrat vor diesem Hintergrund die Ausschreibung einer "Umsetzungsstudie" zur Errichtung von Handwerker-/Gewerbehöfen in Frankfurt am Main vorgenommen. Im März 2024 erteilte der Magistrat Drees & Sommer SE den Zuschlag für die Erarbeitung der Studie. Mit einem Abschluss der Studie wird im ersten Halbjahr 2025 gerechnet. Die Studie soll wirtschaftliche, rechtliche, organisatorische und verwaltungstechnische Fragen im Zusammenhang mit der Entwicklung und dem Betrieb von Handwerker-/Gewerbehöfen in Frankfurt am Main beantworten sowie unter Abwägung von Alternativen eine Empfehlung für ein Betreibermodell und ein Finanzierungsmodell abgeben. Im Rahmen der Studie werden zudem verschiedene Standorte auf ihre Eignung als Handwerker-/Gewerbehofstandort geprüft. Bei einem der Prüfstandorte handelt es sich um das sogenannte "Samson Areal". Tishman Speyer hat die Standortbewertung unterstützt. Der derzeit vorliegende Masterplan des Grundstücksentwicklers Tishman Speyer sieht eine Entwicklung für produzierendes Gewerbe und Handwerkerhöfe im Bereich der Schielestraße und der Riederhofstraße vor. Auf Grundlage der Ergebnisse der Umsetzungsstudie zur Errichtung von Handwerker-/Gewerbehöfen wird der Magistrat die Errichtung eines Handwerker-/Gewerbehofes auf dem Samson-Gelände prüfen und die Gespräche mit Tishman Speyer fortführen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 30.10.2024, NR 1041 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 12.03.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 4 am 25.03.2025, TO II, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 104 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 22.04.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 104 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und Linke (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 104 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6038, 35. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen vom 22.04.2025 Aktenzeichen: 61-0

  • Provenienzforschung in Frankfurter Museen weiter ausbauen und fördern
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    07.03.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.03.2025, B 106 Betreff: Provenienzforschung in Frankfurter Museen weiter ausbauen und fördern Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2024, § 5492 - NR 851/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt - Die Erforschung der Provenienzen von Objekten, die möglicherweise unrechtmäßig in die Sammlungen der städtischen Frankfurter Museen gelangt sind, ist dem Magistrat und auch den Häusern ein wichtiges Anliegen, das seit Jahren in Rahmen von Forschungsprojekten, Ausstellungen und wissenschaftlichen Recherchen verfolgt wird. Schon im Jahr 2018 befassten sich vier Ausstellungen im Rahmen eines bisher einzigartigen Kooperationsprojekts unter dem Titel "Gekauft. Gesammelt. Geraubt?" im Historischen Museum, im Jüdischen Museum, im Museum Angewandte Kunst und im Weltkulturen Museum mit dem Thema und verfolgten das gemeinsame Ziel, 80 Jahre nach der Reichspogromnacht (1938) und 20 Jahre nach Verabschiedung der Washingtoner Prinzipien (1998) der Öffentlichkeit zu vermitteln, welche herausragende Bedeutung die Herkunft der Objekte und die Provenienzforschung heute im Umgang mit Museumsgut haben. Zu dieser und anderen Gelegenheiten wurden in der Vergangenheit durch die einzelnen Häuser oder deren Verbund verschiedene Fördermöglichkeiten auf Bundes- und Landesebene genutzt, zahlreiche Projekte wurden durch das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste unterstützt. In jüngster Zeit versetzt der beschlossene Etatantrag E 98 aus dem Jahr 2022 das Weltkulturen Museum und das Historische Museum in die Lage, sich gezielt im Rahmen von Projekten mit den Provenienzen von Kulturgütern aus kolonialem Kontext zu befassen. Es wäre wünschenswert, die Erforschung von Provenienzen unabhängig von durch Drittmittel geförderten Projekten im Rahmen der regulären wissenschaftlichen Tätigkeit der Museen personell und mittelmäßig dauerhaft zu verankern, ein entsprechendes Budget steht dem Magistrat derzeit jedoch leider nicht zur Verfügung. Ein entsprechender Mehrbedarf ist für den nächsten Doppelhaushalt hinterlegt. Das städtische Kulturamt unterstützt derzeit entsprechende Projekte sowohl städtischer als auch nichtstädtischer Institutionen nach Kräften im Rahmen der vorhandenen Förderstrukturen. Bereits heute handelt die Stadt Frankfurt bei Restitutionen nach der Maßgabe, faire und gerechte Lösungen im Sinne der Washingtoner Erklärung herbeizuführen. Für den Bereich der Kulturgüter aus kolonialen Kontexten ist als bedeutendes Beispiel der jüngeren Vergangenheit die Rückgabe des historischen Lederhemds des bekannten politischen Führers der Teton Lakota, Chief Daniel Hollow Horn Bear (†1913 in Washington, D.C.) aus der Sammlung des Weltkulturen Museums an den Urenkel und Nachfolger Chief Duane Hollow Horn Bear in Rosebud, South Dakota, USA, am 12. Juni 2021 zu nennen. Auch wenn keine Unrechtmäßigkeit des Objekterwerbs nachgewiesen werden konnte, entschied sich der Magistrat aus moralisch­ethischen Erwägungen für eine Repatriierung. Bei der Digitalisierung der Sammlungsbestände handelt es sich um einen langfristigen und ressourcenintensiven Prozess. Die städtischen Museen haben ihn bereits vor einigen Jahren begonnen und trotz eng begrenzter Ressourcen beachtliche Fortschritte gemacht. Um den Prozess der Sammlungsdigitalisierung zu unterstützen, haben das Dezernat Kultur und Wissenschaft und das Kulturamt Frankfurt verschiedene Maßnahmen, wie z. B. die Einrichtung einer zentralen Digitalisierungswerkstatt im Historischen Museum Frankfurt, ergriffen. Die hierfür bereitgestellte Infrastruktur (u. a. Hochleistungsscanner, Negativscanner und Servicekräfte) wird von allen städtischen Museen genutzt. Durch diese neue Stufe der Massendigitalisierung konnte der bisherige Digitalisierungsprozess der hauseigenen Sammlungen beschleunigt und kostengünstiger gestaltet werden. Darüber hinaus können die städtischen Museen einmal jährlich Mittel aus dem Digitalisierungsbudget des Kulturdezernates beantragen, um ausgewählte Digitalisierungsprojekte umzusetzen. Neben diesen Maßnahmen finanziert das Dezernat Kultur und Wissenschaft eine externe Fachkraft, die den Mitarbeitenden in Form von Workshops, Austauschtreffen und individuellen Beratungsgesprächen Unterstützung im komplexen Prozess der Sammlungsdigitalisierung bietet. Ziel ist es, den Austausch zwischen den beteiligten Museen zu steigern und häuserübergreifende Synergien und Lernprozesse zu fördern. Diesem Ansatz folgend wurde das METAhub-Framework entwickelt, das als gemeinsamer Datenpool mit integriertem Content Management System in der Lage ist, voneinander isolierte Datenobjekte verschiedener Sammlungen zusammenzuführen und für Online-Anwendungen bereitzustellen. Eine öffentlich zugängliche Datenbank mit dem Fokus Provenienzforschung wäre grundsätzlich über das Framework realisierbar, wenn die hierfür benötigten Personal- und Finanzressourcen bereitgestellt werden. Zunächst sind die Sammlungsdatenbanken jener Museen mit kolonialem Kulturgut nämlich über einen internen, arbeitsintensiven Prozess vorzubereiten. Gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der städtischen Museen arbeitet das Kulturdezernat derzeit an der Weiterentwicklung des METAhub-Frameworks. Ziel ist es, sammlungsbezogene Provenienzangaben gemäß häuserübergreifender Standards zu erfassen und in das Framework zu migrieren. Mit Hilfe einer sich in der Entwicklung befindenden OAI-Schnittstelle sollen aus dem Framework weitere Aggregatoren wie bspw. die Forschungsdatenbank "Proveana" des Deutschen Zentrums für Kulturgutverluste bedient werden. Um diese wichtigen Entwicklungsschritte zu ermöglichen, finanziert das Kulturdezernat externe Beratungsleistungen bzw. stellt ein Entwicklungsbudget bereit. Grundsätzlich sind derzeit mehrere städtische Museen mit der Erforschung von Pronvenienzen von Objekten aus kolonialem Kontext in ihren Sammlungen befasst, die im Einzelnen wie folgt Stellung nehmen: Weltkulturen Museum Mit mehr als 65.000 Objekten und mehr als 100.000 Fotografien aus fünf Kontinenten kann die koloniale Provenienzforschung nur eine langfriste Aufgabe sein. Unrechtskontexte werden auch über die (deutsche) Kolonialzeit hinaus sowie außerhalb deutscher Kolonien festgestellt. Im Prozess der Dekolonisierung spielen Provenienzforschung und die digitale Bereitstellung von Sammlungsbeständen eine wesentliche Rolle, um gemeinsam und auf Augenhöhe mit den Herkunftsgesellschaften die Sammlungsbestände aufzuarbeiten. Viele Staaten, aber auch ehemals kolonisierte lokale Gemeinschaften sind dabei, internationale Repatriierungsstrategien zu entwickeln und treten vermehrt mit dem Weltkulturen Museum in Kontakt. Daher muss dringend eine unbefristete Stelle für die Koordinierung von Provenienzforschung eingerichtet werden, um Provenienzforschung systematisch und proaktiv zu leisten. Zusätzlich wäre es dringend erforderlich, dass jede Regionalsammlung des Museums (Afrika, Asien, Südostasien, Nordamerika, Südamerika, Ozeanien und Australien) sowie die Sammlung visuelle Anthropologie jeweils befristete projektbasierte Stellen für regionalspezifische Provenienzforschung erhalten. Nur so ist es möglich, eine langfristige und nachhaltige Aufarbeitung auf Augenhöhe mit den Herkunftsgesellschaften sicherzustellen. Alle Sammlungsgegenstände sind digital erfasst, wurden jedoch noch nicht online veröffentlicht, da insbesondere in der Sammlung visuelle Anthropologie noch zahlreiche Digitalisierungen erforderlich sind. Die baldige Onlinestellung ist für die Kommunikation mit den Herkunftsgesellschaften dringend erforderlich. Momentan haben lokale Gemeinschaften und Staaten keine Möglichkeiten, sich vorab über die Bestände des Frankfurter Museums zu informieren, und jede einzeln gestellte Anfrage wird von den Regionalkustodinnen und -kustoden einzeln und mehrfach beantwortet. Ein wichtiger Schritt auf dem Weg war die Einrichtung der Stelle "Digitales Sammlungsmanagement". Für eine effektive Umsetzung sind weitreichende Finanzmittel notwendig, die die Onlinestellung einer öffentlichen Datenbank sowie die Intensivierung der digitalen Erfassung abdecken. Auch die Einbindung der Erkenntnisse von Provenienzforschung in die öffentliche Datenbank muss finanziell und personell gedeckt sein. Ergänzend wird eine personelle Aufstockung im Bereich Informationstechnik und Digitalisierung, wie sie in anderen Häusern vorhanden ist, gebraucht. Historisches Museum Das HMF hat keine Sammlungsbestände, die eine Erwerbungsgeschichte aus kolonialen Kontexten aufweisen. Die ethnologischen Objekte wurden mit der Gründung des "Völkermuseums" (heute Weltkulturen Museum) zu Beginn des 20. Jahrhunderts an dieses abgegeben. Als stadtgeschichtliches Museum gibt es dennoch zahlreiche Sammlungsobjekte, die auf die kolonialgeschichtlichen Bezüge der Handels- und Messestadt Frankfurt seit dem ausgehenden Mittelalter verweisen. Diese Bezüge in der Stadtgeschichte und in den Sammlungen des HMF werden aktuell im Rahmen eines auf zwei Jahre angelegten Forschungsprojekts (ermöglicht durch den Etatantrag E 98 (2022), seit September 2023 begonnen) erforscht, die zugehörige Publikation "Frankfurt und die Kolonialgeschichte" ist im Mai 2024 erschienen. Es ist nicht zu erwarten, dass die Überprüfung der Museumssammlungen unrechtmäßige Erwerbungen von Sammlungen (in kolonialen Kontexten) aufdecken wird. Was aber zu erwarten ist, sind zahlreiche und weitreichende Zusammenhänge der Stadtgeschichte mit kolonialgeschichtlichen Kontexten, vom 15. Jahrhundert bis heute. Diese sollen nach dem Abschluss des o.g. Forschungsprojekts weiter untersucht sowie in der Sammlungsdokumentation des Museums dokumentiert und publiziert werden. Darüber hinaus soll ein großes Ausstellungsprojekt über "Frankfurt und der Kolonialismus" (Arbeitstitel) vorbereitet werden. Dafür werden sowohl Personal- wie Sachmittel benötigt. Sobald der Umfang des Projekts besser ersichtlich ist, wird ein Antrag dazu vorgelegt. Institut für Stadtgeschichte Das Institut für Stadtgeschichte verwahrt in seinen Sammlungen kein Kulturgut aus kolonialen Kontexten und betreibt dementsprechend keine ethnologische Provenienzforschung. Das Institut für Stadtgeschichte unterstützt aber auch weiterhin die kommunalen Museen Frankfurts und Kulturinstitutionen international bei Anfragen zur Provenienzforschung durch die Verfügbarmachung historisch relevanter Quellenbestände und Beratung zur Recherche. Jüdisches Museum Frankfurt In der Sammlung des Jüdischen Museums befinden sich keine Objekte, die in kolonialen Zusammenhängen geraubt oder unrechtmäßig erworben wurden. Daher nimmt das Haus keine Provenienzforschungen in diesem Zusammenhang, wohl aber im Zusammenhang mit während der NS-Zeit geraubten oder unrechtmäßig angeeigneten Objekten vor. Museum Angewandte Kunst Am Museum Angewandte Kunst förderte das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste (DZK) in Magdeburg in jüngster Zeit zwei befristete Provenienzforschungsprojekte (2016 bis 2019 und 2019 bis 2022) mit der Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin: 1. Systematische Erforschung der kunsthandwerklichen Sammlungsbestände des Museums Angewandte Kunst, Frankfurt am Main, auf unrechtmäßig angeeignete Kunstobjekte aus jüdischem Besitz sowie Klärung offener Fragen zu verbliebenen Objekten aus der Sammlung Goldschmidt-Rothschild (Förderbereich NS-Raubgut) 2. Die Sammlung Carl Cords (1879-1945) - Erforschung einer bedeutenden Ostasiatika-Sammlung des Museums Angewandte Kunst, Frankfurt a.M. (Förderbereich NS-Raubgut) Wie Forschungsergebnisse zeigen, konnte Raubgut auch erst Jahre nach einem NS-verfolgungsbedingten Entzug und Jahrzehnte nach einer möglichen kolonialzeitlichen Plünderung in die Sammlung des Museums Angewandte Kunst gelangen. Die bisweilen komplizierte wissenschaftliche Identifizierung von Raubgut im Rahmen der Provenienzforschung am Museum Angewandte Kunst, besonders aber auch von Interferenzen dieser zwei Untersuchungsfelder, enthüllte in diesem Zusammenhang mitunter längst vergessene Objektbiographien mitsamt ihren politischen und soziokulturellen Kontexten. Bei der Erforschung "kolonialer Provenienzen" rückten neben den Akteuren auch die Umstände des möglicherweise kolonialzeitlichen Erwerbs ins Visier. Im Rahmen des DZK-geförderten Verbundprojekts "Spuren des ‚Boxerkrieges' in deutschen Museumssammlungen - eine gemeinsame Annäherung", an dem sich das Museum Angewandte Kunst beteiligte, wurde diese Recherche an Fallbeispielen vertieft. Das Museum Angewandte Kunst ermittelt den Wert seiner Sammlungen im Zuge seiner Provenienzforschung und den aktuellen Diskussionen um das Thema nach ethischen Kriterien neu. Zusätzlich zu bestehenden Wertzuschreibungen (z.B. Authentizitätswert, Seltenheitswert oder Denkmalwert) erweitert das Museum den Wertekanon - dienen heute doch besonders die Herkunftsgeschichte und Erwerbsumstände einzelner Objekte als Parameter zur ideellen Bewertung der Bestände. So befasst sich die Provenienzforschung am Haus mit dem Provenienzwert unter besonderer Berücksichtigung von Raubkunst und Kulturgutentziehungen in der Kolonialzeit und im Nationalsozialismus. Ebenso brisant ist der illegale Handel mit Antiken. Bei der musealen Arbeit fragt die Wertschöpfungsmoral nach der (historischen) Verantwortung bei der Sammlungspflege, weitet den Blick für die Geschichten der Objekte sowie ihrer einstigen Besitzer und berücksichtigt Formen einer angemessenen Erinnerungskultur sowie "faire und gerechte Lösungen" für sogenannte streitbefangene Objekte. Weitgehend alle Objekte im gesamten Museumsbestand sind heute digital in der internen Museumsdatenbank (BeeCollect) erfasst und sollen Schritt für Schritt zukünftig als Digitale Sammlung allgemein zugänglich gemacht werden. Bei bereits bearbeiteten Provenienzfällen wurde der Sachverhalt in der Museumsdatenbank vermerkt, auch bei jenen, bei denen die Provenienz bisher nicht abschließend geklärt oder bei denen kein rechtmäßiger Eigentümer ermittelt werden konnte. Ein Provenienzeintrag ist auch in der Digitalen Sammlung vorgesehen. Allerdings stehen dem Museum Angewandte Kunst für eine angemessene Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeit im Bereich Provenienzforschung seit Abschluss des letzten Provenienzforschungsprojekts keine finanziellen Mittel mehr zur Verfügung. Da allein im Museum Angewandte Kunst noch viele Jahre benötigt werden, um den dem Thema entsprechenden Aufgaben auch im Hinblick auf zukünftige Schenkungen an das Haus nur ansatzweise gerecht zu werden, ist eine Provenienzforschungsstelle für die Bereiche "NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut" und "Kulturgüter aus kolonialen Kontexten" dringend von Nöten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 24.01.2024, NR 851 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1, 5 Versandpaket: 12.03.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 106 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage B 106 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 27.05.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 106 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6160, 36. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 27.05.2025 Aktenzeichen: 10-1

  • Tätigkeitsbericht 2024 des Seniorenbeirats
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    07.03.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.03.2025, B 107 Betreff: Tätigkeitsbericht 2024 des Seniorenbeirats Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.08.2017, § 1693 (M 124) - B 92/24 - Tätigkeitsbericht des Seniorenbeirates 2024 Ein Schwerpunkt der Tätigkeit des Seniorenbeirates lag im Jahr 2024 auf einer Initiative zur Verbesserung der digitalen Fähigkeiten von Senior:innen, um die durch mangelnde digitale Kenntnisse verursachte Diskriminierung dieser Altersgruppe abzubauen. Ein weiterer Schwerpunkt war die Wohnsituation von Senior:innen sowie der Schutz älterer Menschen vor Hitze. Bankgeschäfte, Termine bei Ärzten, Fahrkarten, Theaterkarten, Rabatte bei Supermärkten, all das lässt sich heute nur noch mit Internetzugang bewältigen. Dazu sind sowohl teure Geräte als auch Kenntnisse erforderlich, die älteren Menschen häufig fehlen. Um dieser Altersdiskriminierung zu begegnen, wurde eine Digitalisierungsoffensive gestartet und Gespräche mit den Fraktionen des Stadtparlamentes geführt, die auch zu einer Debatte in der Stadtverordnetenversammlung und einem Antrag der CDU-Fraktion führten. Das Presseecho auf diese Initiative war erfreulich. Zu den Sitzungen des Seniorenbeirats wurden kompetente Fachleute und Mandatsträger eingeladen, um mit diesen die bestehenden Probleme zu diskutieren. Über aktuelle Senior:innenangebote für Bus und Bahn wurden der Seniorenbeirat von einer Vertreterin der traffiQ informiert. Eine Vertreterin des Seniorenbeirates ist außerdem Mitglied im Fahrgastbeirat, die den Seniorenbeirat laufend über neue Entwicklungen des öffentlichen Nahverkehrs auf dem Laufenden hält und die Probleme, die bei der Nutzung des ÖPNV auftreten, weitergibt. Interessante Aspekte zur Stärkung der Demokratie und ihrer Institutionen vermittelte die Vertreterin von "Omas gegen Rechts". Mit dem Planungsdezernenten Herrn Prof. Dr. Gwechenberger hat sich der Seniorenbeirat über Probleme der Wohnsituation älterer Menschen ausgetauscht. Er berichtete beispielsweise über genossenschaftliches Wohnen in Frankfurt am Main, denn das Problem des Fehlens von bezahlbarem Wohnraum ist nach wie vor ein Dauerthema. Lange schon hatte der Seniorenbeirat das Problem des Schutzes älterer Menschen gegen übermäßige Hitze angesprochen. Dazu wurden ihm von Vertreter:innen des Gesundheitsamtes beispielsweise Lagekarten für Trinkbrunnen vorgestellt. Dieses Thema wird durch den Seniorenbeirat jedoch noch weiterverfolgt, beispielsweise mit der Forderung nach kühlen Aufenthaltsräumen für Menschen mit Gesundheitsrisiken an heißen Tagen und der Wiederaufnahme von Telefonkontakten zu älteren Menschen mit der Erinnerung an ausreichendes Trinken an Hitzetagen. Auch Herr Oberbürgermeister Mike Josef besuchte eine Sitzung des Seniorenbeirates, wiederum war das Hauptthema die Wohnsituation von älteren Menschen. Es wurde eine Übersicht über die Aktivitäten des Offenen Seniorendienstes des Frankfurter Verbandes (OSD PLUS) gegeben und dabei das Auffinden sowie die schwierige Ansprache von isoliert lebenden Menschen thematisiert. Die Fußverkehrsbeauftragte der Stadt Frankfurt am Main, berichtete über Pläne im Dezernat XII - Mobilität - zur Verbesserung der Situation der zu Fuß Laufenden. Da sie allerdings erst kürzlich ihre Arbeit aufgenommen hat, konnten nur wenig konkrete Verbesserungsschritte für die Senior:innen erreicht werden. Ergänzt wurden diese Aspekte von einer Vertreterin von Fuss e.V. Intensiv war auch die Mitarbeit des Seniorenbeirates zur Gestaltung der Plattform 55+ durch die Volkshochschule Frankfurt (VHS). Ein guter Kontakt und ständiger Austausch besteht mit dem Dreierausschuss der Sozialbezirksvorsteher:innen. Durch enge Zusammenarbeit mit Sozialdezernentin Frau Elke Voitl und ihren Mitarbeiter:innen konnten manch kleinere Probleme auf dem kurzen Dienstweg geregelt werden Die Arbeit des Seniorenbeirates wurde vielfach bei öffentlichen Veranstaltungen der Stadt Frankfurt am Main, wie beispielsweise am Tag der Offenen Tür, dem Tag des Ehrenamtes, des Digitalgipfels, dem Digitaltag der VHS, in der Zeitschrift, "Stadt Frankfurt im Blick" etc., vorgestellt. Außerdem wurden Gespräche mit Gewerkschaftsvertreter:innen und Kommunalpolitiker:innen verschiedener demokratischer Fraktionen des Stadtparlamentes geführt, um die Anliegen der Senior:innen zu präsentieren. Eng zusammengearbeitet hat der Seniorenbeirat auch wieder mit der Landesseniorenvertretung Hessen e.V. und war maßgeblich an der Formulierung einer Eingabe an die Landesregierung zur Verankerung von Seniorenvertretungen in der Hessischen Gemeindeordnung beteiligt. Die 1. Sitzung des Seniorenbeirats fand am 07.02.2024 unter Teilnahme der Dezernentin des Dezernats VIII, Frau Elke Voitl und Mitarbeiter:innen aus dem Jugend- und Sozialamt und dem Rathaus für Senioren statt. Die neue Leiterin der Leitstelle Älterwerden im Rathaus für Senior:innen, Frau Dr. Miranda Leontowitsch, stellte sich dem Gremium vor. Als Gastrednerin war die 2. Vorsitzende von Omas gegen Rechts Deutschland e.V. eingeladen (https://omasgegenrechts-deutschland.org). Der Seniorenbeirat möchte den Kontakt mit der Organisation auch zukünftig gerne fortführen. Mitarbeiter:innen von traffiQ stellten aktuelle Seniorenangebote für Bus und Bahn anhand einer Präsentation vor, die dem Seniorenbeirat zur Verfügung gestellt wurde. Der Magistrat wurde aufgefordert, die Missstände und Gefährdungen insbesondere von Fußgänger:innen durch falsch abgestellte E-Scooter im gesamten Stadtgebiet zu beseitigen. Die 2. Sitzung des Seniorenbeirats fand am 22.05.2024 unter Teilnahme des Dezernenten aus dem Dezernat III, Herrn Prof. Dr. Marcus Gwechenberger und seiner Referentin Frau Sara Schmitt, der Referentin Frau Sabine Stein aus dem Dezernatsbüro VIII und Mitarbeiter:innen aus dem Jugend- und Sozialamt, dem Rathaus für Senioren und dem Gesundheitsamt statt. Frau Sabine Stein berichtete, dass auf der Plattform 55+ Informationen zu Bildungs-, Begegnungs-und Beratungsangeboten eingestellt sind und stetig weiter ausgebaut werden, den Bedürfnissen der Anbieter:innen und Nutzer:innen angepasst. Die diesjährigen Aktionswochen Älterwerden 2024 liefen unter dem Motto "Veränderung kennt kein Alter" und fanden im Zeitraum vom 16. bis 29. September 2024 statt. Es fand ein reger Austausch mit Herrn Prof. Dr. Gwechenberger, Dezernat III - Planen und Bauen, statt. Der Seniorenbeirat berichtete über Probleme in verschiedenen Seniorenwohnanlagen, die durch Fehlbelegung von Mieter:innen, die nicht den Voraussetzungen entsprechen, entstehen. Der Dezernent sicherte zu, die Situation in den genannten Seniorenwohnanlagen zu prüfen und dem Seniorenbeirat eine Rückmeldung zu geben. Mitarbeiterinnen vom Gesundheitsamt berichteten über ein Hitzewarnsystem und entsprechende Schutzmaßnahmen für Alten- und Pflegeeinrichtungen. Die 3. Sitzung des Seniorenbeirats fand am 28.08.2024 unter Teilnahme von Herrn Oberbürgermeister Mike Josef und seiner Referentin Kathrin Schneider, der Referentin aus dem Dezernat VIII, Frau Sabine Stein, einigen Mitarbeiter:innen des Frankfurter Verbandes für Alten- und Behindertenhilfe e.V. und Mitarbeiter:innen aus des Jugend- und Sozialamtes statt. Es gab einen regen Austausch mit dem Herrn Oberbürgermeister Josef, in dem unter anderem wiederholt die Wohnsituation in Frankfurt am Main thematisiert wurde. Die Mitarbeiter:innen des Frankfurter Verbandes für Alten- und Behindertenhilfe e.V. berichteten dem Gremium aus dem Projekt OSD PLUS - ein Projekt mit vielen Perspektiven. Das Akronym OSD PLUS steht für Offene Seniorendienste, Planung, Lenkung, Unterstützung und Strukturen und ist ein gemeinsames Projekt des Jugend- und Sozialamts der Stadt Frankfurt am Main und des Frankfurter Verbands für Alten- und Behindertenhilfe e.V. Der Projektmanager und Leiter des Begegnungs- und Servicezentrums Bockenheim, stellte das vielfältige Angebot des Begegnungs- und Servicezentrums "Bockenheimer Treff" vor. Mit dem Angebot "Ein digitales Fenster zur Welt" erlernen Senior:innen den Umgang mit Smartphone und Tablet und erfahren die nahezu unbegrenzten Möglichkeiten der digitalen Welt. Aufgrund des verabschiedeten Antrags "Digitalinitiative" wurde der Seniorenbeirat zu Gesprächen mit der CDU-Fraktion und den GRÜNEN im Römer eingeladen. Die CDU stellte den Antrag "Frankfurter Digitaloffensive für Senioreninnen und Senioren". Die GRÜNEN im Römer stellten die Frage: "Wie bewertet der Magistrat die Situation der Möglichkeiten/Angebotsvielfalt zur Aneignung digitaler Kompetenzen für Senior:innen, und wo könnten Angebote ausgebaut werden?". Die 4. Sitzung des Seniorenbeirats fand am 11.12.2024 unter Teilnahme der Referentin aus dem Dezernat VIII, Frau Sabine Stein, Vertreter:innen des Jugend- und Sozialamtes sowie Frau Dr. Ing. Gladys Vasquez-Fauggier, Fußverkehrsbeauftragte des Amtes für Straßenbau und Erschließung und Frau Dipl-Ing. Angelika Schulenburg von Fuss e.V. statt. Frau Vasquez-Fauggier und Frau Schulenburg stellten dem Seniorenbeirat ihre Tätigkeitsfelder und die Möglichkeiten der Einbringung der Bürger:innen bei der Erarbeitung eines Fußverkehrskonzeptes für Frankfurt am Main vor. Anträge und Anregungen · Antrag "Digitaloffensive", Bericht aus der Arbeitsgruppe · Workshop "Zusammenleben in einem vielfältigen Stadtteil" · Abkühlungsmaßnahme für heiße Tage · Ehrungen: "Saft oder Wein" · "Mehr Teilhabe für ältere Menschen" Folgende Informationen kamen aus dem Vorstand des Seniorenbeirates: Als Delegierte des Seniorenbeirats der Stadt Frankfurt am Main nahmen Frau Dr. Sterzel, Frau Achenbach und Herr Zandee an der Mitgliederversammlung der Landesseniorenvertretung Hessen e.V. teil. Die erarbeiteten Leitlinien zur Bürger:innenbeteiligung gehen in die Endphase, es fehlt nur noch der redaktionelle Schliff. Auf Anregung von Frau Dr. Sterzel soll überall, wo die Ortsbeiräte und die Kommunale Ausländervertretung (KAV) erwähnt werden, auch der Seniorenbeirat ergänzt werden. Frau Dr. Sterzel berichtete über ein Treffen mit ver.di Senior:innen (www.Frankfurt-am-Main.verdi.de). Zudem berichtet Frau Dr. Sterzel, dass der Antrag "Digitaloffensive" durch die CDU-Fraktion von den Ausschüssen nicht angenommen wurde. Das TUMO Lernzentrum der VHS, bietet in Zeiten, in denen keine Belegung durch Schüler:innen erfolgt, die Nutzung durch Senior:innen an. Kooperationen von Schüler:innen und Senior:innen wären ebenfalls möglich. Frau Dr. Sterzel informiert über das spezielle Angebot des Polizeipräsidiums für Senior:innen bei Angriffen auf Kredit- oder Bankkarten und Computerbetrug (Skimming). Die FRAP-Agentur - gemeinnützige Gesellschaft für das Frankfurter Arbeitsmarktprogramm mbH (Frankfurter Arbeitsmarktprogramm) bietet eine berufliche Beratung für Menschen 55+ bis zum Übergang zur Rente an. Frau Dr. Sterzel besuchte einen Vortrag zum Thema "Ageismus" (Altersdiskriminierung). In Nieder-Eschbach wird eine Umfrage einer Bürgerinitiative zum Bau eines Seniorenzentrums erfolgen. Frau Dr. Sterzel bittet den Seniorenbeirat sich weiterhin für Demokratie einzusetzen. Die Senioren Zeitschrift wurde in "Stadt Frankfurt im Blick" umbenannt. Weitere Aktivitäten: · Regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen der einzelnen Ortsbeiräte, · Teilnahme an den Redaktionssitzungen der Zeitschrift "Stadt Frankfurt im Blick", · Teilnahme an den Ausschusssitzungen der Stadtverordnetenversammlung, · Mitarbeit als Jurymitglied bei der Verleihung für den Preis "Aktive Nachbarschaft", · Teilnahme an den Mitgliederversammlungen und Regionaltagungen der Landesseniorenvertretung Hessen e.V., · Zusammenarbeit mit der KAV, · Teilnahme an den Fahrgastbeiratssitzungen der traffiQ, · Aktive Teilnahme am Leitlinienprozess für Öffentlichkeitsbeteiligung, · Teilnahme an den Sitzungen für die Entwicklung der Frankfurter Plattform 55+ in der VHS, · in verschiedenen Stadtteilen wurde mit der Einrichtung regelmäßiger fester Sprechstunden von Mitgliedern des Seniorenbeirates, das Beratungsangebot für Senior:innen erweitert, deren Sprechzeiten über die Geschäftsstelle des Seniorenbeirates zu erfahren sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.06.2017, M 124 Bericht des Magistrats vom 08.03.2024, B 92 Bericht des Magistrats vom 07.04.2026, B 126 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 12.03.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO II, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 107 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 16 am 25.03.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 107 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 4 am 25.03.2025, TO II, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 107 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 13 am 25.03.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 107 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage B 107 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 107 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 7 am 22.04.2025, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 107 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage B 107 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO II, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 107 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 107 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 107 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage B 107 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 15 am 25.04.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 107 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 107 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 14 am 28.04.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 107 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage B 107 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 17.06.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 107 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6286, 37. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 17.06.2025 Aktenzeichen: 51

  • Keine Verdichtung zulasten der Kinder (Erwiderung zur Stellungnahme ST 1758)
    B
    07.03.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.03.2025, B 108 Betreff: Keine Verdichtung zulasten der Kinder (Erwiderung zur Stellungnahme ST 1758) Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2024, § 5474 - OA 498/24 OBR 6 - Zwischenbericht: zu I.1): Die Fläche wird derzeit unter anderem als Spiel- und Bolzplatz sowie als Abstellfläche für Kfz-Stellplätze genutzt. Die Grundstückseigentümerin gestattet die Nutzung als öffentlichen Spiel- und Bolzplatz auf vertraglicher Grundlage. Nun plant sie die Bebauung mit zwei Mehrfamilienhäusern, einer Kita und einer Tiefgarage. Das Vorhaben wird seit mehreren Jahren beraten. Der Magistrat hat sich dabei für eine hochwertige Gestaltung der Freiflächen und den Erhalt eines Ballspielplatzes eingesetzt. Im Rahmen des Neubauvorhabens ist daher ein neuer Bolzplatz mit einer Fläche von rund 260 m² vorgesehen, der unter anderem für Streetball und Fußball genutzt werden kann. Zusätzlich wird im geschützten Innenbereich der Bebauung ein öffentlich zugänglicher Spielplatz mit hochwertigen Spielgeräten für alle Altersgruppen errichtet. Geplante Angebote umfassen unter anderem ein Schachspiel und ein Klettergerüst. Gemäß Hessischer Bauordnung muss ein Spielplatz für Kleinkinder in unmittelbarer Nähe der Wohnungen nachgewiesen werden. Diese Anforderung wird von der Grundstückseigentümerin erfüllt, wobei es keine rechtlichen Vorgaben zur genauen Gestaltung oder Ausstattung gibt. Sowohl der bestehende als auch der geplante (Ball-)Spielplatz sind für Kinder zwischen 3 und 14 Jahren ausgelegt. Kinderlärm führt laut § 22 Satz 1a BImSchG nicht zu schädlichen Umweltauswirkungen, sodass keine Nutzungskonflikte mit der Wohnbebauung zu erwarten sind. Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens wird ein Freiflächenkonzept vorgelegt, das einer fachlichen Prüfung durch die zuständigen Behörden unterliegt. zu I.2): Der für das Bauvorhaben erforderliche Stellplatznachweis gemäß Stellplatzsatzung soll durch eine Tiefgarage erbracht werden. Zusätzlich zu den Stellplätzen für die neuen Bewohnerinnen und Bewohner werden dort weitere Stellplätze für die bestehende Nachbarschaft bereitgestellt. Der Magistrat hat sich frühzeitig dafür eingesetzt, dass für die übrigen Stellplätze Ersatzparkraum geschaffen wird, und wird sich weiterhin für eine Realisierung engagieren. Die Grundstückseigentümerin prüft derzeit mögliche Flächenoptionen in der Umgebung des Baugrundstücks. zu II.1): Bereits vorab des Baugenehmigungsverfahrens, im Zuge der Bauberatung, wurden alle relevanten Fachbehörden beteiligt; so auch im Zuge der vorliegenden Berichterstattung. Eine Baugenehmigung darf nur versagt werden, wenn die rechtlichen Vorgaben nicht eingehalten werden. Ein solcher Fall liegt hier nicht vor. zu II.1.a): Die geplante Nachverdichtungsmaßnahme liegt im Grundschulbezirk der dreizügigen Minna-Specht-Schule. Diese Schule hat genügend Kapazitäten, um die zusätzlichen 8 Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang aufzunehmen. Im Rahmen des Neubauvorhabens ist eine 5-gruppige Kindertageseinrichtung vorgesehen. Diese wird 10 Plätze für Kinder unter 3 Jahren, 40 Kindergartenplätze und 40 Hortplätze für Grundschulkinder umfassen. Zusätzliche Kita-Maßnahmen in Schwanheim sind nicht erforderlich. zu II.1.b): Die Erschließung der Henriette-Fürth-Straße ist weiterhin gewährleistet. zu II.1.c): Im Verlauf der Bauberatung hat sich der Magistrat vor allem für einen Ersatz des Bolzplatzes sowie für den Nachweis von zusätzlichem Ersatzparkraum eingesetzt. Bei der Ausgestaltung der Spielfreiflächen im geplanten Bauvorhaben werden Qualitätsanforderungen berücksichtigt, um die Entwicklung der Kinder zu fördern. Es ist ein vielfältiges und qualitativ hochwertiges Spielangebot für alle Altersgruppen geplant. zu II.2.) Die Stellungnahme der Kriminalpolizei liegt noch nicht vor. Zu III Die vorliegende Abfassung des Zwischenberichts wurde, basierend auf der Anregung des Ortsbeirats 6 "Keine Verdichtung zulasten der Kinder" (Erwiderung zur Stellungnahme ST 1758), unter Beteiligung verschiedener Dezernate erstellt. Die eingeholten Auskünfte haben ergeben, dass eine Überarbeitung des Gesamtkonzepts nicht erforderlich ist. Das Konzept wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens umfassend durch die zuständigen Fachämter geprüft. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 29.10.2024, OA 498 Bericht des Magistrats vom 01.09.2025, B 318 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 12.03.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage B 108 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 27.05.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 108 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6161, 36. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 27.05.2025 Aktenzeichen: 61-00

  • Sanierung des Bolongaropalastes
    B
    07.03.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.03.2025, B 98 Betreff: Sanierung des Bolongaropalastes Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2024, § 5490 - A 305/24 AfD - Zu 1.) Die Fertigstellung der Sanierung des Bolongaropalastes ist für Ende 2026, die Inbetriebnahme des Palastes für Mitte 2027 geplant. Die zeitlich nachgelagerte Inbetriebnahme ergibt sich daraus, dass erst mit Baufreiheit und Staubfreiheit im Gebäude sowie nach Inbetriebnahme der Einbruchmeldeanlage die Einbringung der Ausstellungsstücke im Museum erfolgen kann. Zu 2.) - Fertigstellung der Treppenhäuser bis 2. Quartal 2025 - Ausbau Tischlerarbeiten neu bis Mitte 2025 - Putz- / Maler- / Tapezierarbeiten bis Ende 2025 - Technische Gewerke bis Ende 2025 - Umsetzung Brandschutzkonzept bis Mitte 2026 - Nacharbeiten Parkett, Sandstein, Putz, Maler- & Tapezierarbeiten bis Ende 2026 Zu 3.) Der Magistrat berichtet zukünftig halbjährlich im Ortsbeirat 6 über den Fortgang der Sanierungsarbeiten. Zu 4.) Herr Oberbürgermeister hat sich persönlich in der Sitzung des Ortsbeirates 6 am 29.10.2024 an die Ortsbeiratsmitglieder sowie interessierte Bürger*innen gewandt und über den Stand und Ausblick der Sanierung informiert. Zu 5.) Die Mehrkostenvorlage wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024, § 5544, beschlossen (aufgrund der Vorlage M 157 vom 08.11.2024). Zu 6.) Es wird auf die Vorlage M 157 vom 08.11.2024 verwiesen. Zu 7.) Es wird auf Ziffer 3 verwiesen. Zu 8.) Es wird auf die Ziffern 3 und 4 verwiesen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 29.08.2024, A 305 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 12.03.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 98 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 27.05.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 98 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) 36. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 27.05.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 98 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6157, 36. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 27.05.2025 Aktenzeichen: 61-0

  • Tag der Trinkhallen
    B
    07.03.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.03.2025, B 99 Betreff: Tag der Trinkhallen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 20.07.2023, § 3563 - E 149/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt - Seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts gehören die Wasserhäuschen bzw. Trinkhallen zum Frankfurter Stadtbild. Gab es zeitweise 800 Trinkhallen im Stadtgebiet, so sind es heute noch rund 300 Trinkhallen. Ursprünglich für die Versorgung mit Wasser gedacht, hat sich die Angebotspalette im Laufe der Zeit deutlich verändert: von alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken, Zigaretten, Süßigkeiten bis Zeitungen und Zeitschriften. Die Frankfurter Trinkhäuschen sind ein Ort von zwanglosen Begegnungen im Viertel. Sie sind ein wichtiger Treffpunkt für Menschen aller Altersgruppen aus verschiedenen sozialen Schichten und tragen damit zur Förderung des sozialen Zusammenhaltes in den Stadtteilen bei. Der Magistrat begrüßt den Vorstoß, die Geschichte und den Kult(ur)-Status der Trinkhallen mit einem "Tag der Trinkhallen" zu würdigen. Ein solcher Tag der Trinkhallen ist im Ruhrgebiet bereits zur festen Tradition geworden und könnte u. a. in Frankfurt nach dortigem Vorbild unter einem einheitlich vorgegebenen Rahmenbranding durch die Tourismus+Congress GmbH, dem Kulturdezernat, dem Amt für Bau und Immobilien sowie der Stabsstelle Stadtmarketing konzipiert und organisiert werden. Eine Übertragung der in 2023 veranschlagten Mittel ist in das Haushaltsjahr 2024 erfolgt. Der "Tag der Trinkhallen" ist für das zweite bzw. dritte Quartal 2025 geplant. Vor diesem Hintergrund ist eine weitere Übertragung in das Haushaltsjahr 2025 notwendig. Für eine erste Ausgabe rechnet der Magistrat mit einem Mitteleinsatz von 100.000 EUR, welche durch die vorgenannte Mittelübertragung sowie eine Förderung aus dem Tourismusbeitrag gedeckt werden könnte. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 149 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 12.03.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 37. Sitzung des OBR 14 am 24.03.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 16 am 25.03.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 4 am 25.03.2025, TO II, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Linke, FDP, Volt, dFfm und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 37. Sitzung des OBR 13 am 25.03.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 7 am 22.04.2025, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO II, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF und fraktionslos gegen FDP (= Zurückweisung) 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 15 am 25.04.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 37. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 17.06.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke (= Kenntnis) ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6284, 37. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen vom 17.06.2025 Aktenzeichen: 30-0

  • Haushalt 2024 - Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben in den Produktgruppen des Dezernates IX - Ordnung, Sicherheit und Brandschutz
    M
    07.03.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 07.03.2025, M 37 Betreff: Haushalt 2024 - Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben in den Produktgruppen des Dezernates IX - Ordnung, Sicherheit und Brandschutz Vorgang: Auf Antrag des Magistrats vom 07.03.2025 1. Es dient zur Kenntnis, dass aufgrund der Erhöhung der Fundtierpauschale, der Terrorabwehrmaßnahmen an Silvester, der akuten Bedrohung durch die afrikanische Schweinepest und allgemeine Preissteigerungen Mehrkosten in Höhe von bis zu 11,5 Mio. € entstehen. Diese waren unvorhergesehen und unabweisbar, da u. a. die Verträge mit den Tierschutzvereinen erst kurzfristig neu verhandelt wurden. Die Auflagen der Polizei für die Sicherheit an Silvester sind enorm gestiegen. Die Kosten sind durch allgemeine Preissteigerungen sowie aufgrund hoher Tarifvereinbarungen u. a. in den Bereichen Gebäudereinigung und Fremdreinigung gestiegen. Daneben kam es zu nicht vorhersehbaren Steigerungen bei den Mieten und Mietnebenkosten. Diese zusätzlichen Kosten mussten gezahlt werden, da der Dienstbetrieb ansonsten gefährdet gewesen wäre. 2. Den Mehrkosten/der Budgetüberschreitung wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt zunächst innerhalb des Dezernates IX aus Minderaufwendungen in BGM 21 (Personal, gezielt budgetiert) in Höhe von bis zu 4,50 Mio. € und in BGM 22 (Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse, gezielt budgetiert) in Höhe von bis zu 50 T€. Darüber hinaus wird zugestimmt, dass Mittel in Höhe von bis zu 7,25 Mio. € des Dezernates IV budgetübergreifend zur Deckung herangezogen werden. 3. Der Magistrat wird beauftragt, das Erforderliche zu veranlassen. Begründung: Die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen waren zum Stand der Haushaltsplanaufstellung für das Haushaltsjahr 2024 und zu Beginn des Haushaltsjahres unvorhergesehen und im Haushaltsvollzug unabweisbar. Eine entsprechende Deckung der überplanmäßigen Ausgaben ist wie oben aufgeführt aus dem Dezernatsbudget nicht gewährleistet. Die Aufwendungen für die Sach- und Dienstleistungen in der Produktgruppe 11.04 liegen voraussichtlich erheblich über dem Plan. Miete, Mietnebenkosten, Fremdreinigung, Gebäudeüberwachung und Energiepreise steigen. Gerade aufgrund von Indexmietverträgen ist eine exakte Kalkulation der Kosten im Vorlauf nicht möglich. Gerade im Bereich der Fremdreinigung und Gebäudeüberwachung sind Mehrkosten aufgrund der steigenden Kosten im Personalbereich durch hohe Tarifabschlüsse erheblich ebenso im Bereich der Bestattungskosten, Hundepension sowie bei den Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen. Auch die Portokosten stiegen Aufgrund erhöhter Bescheidanzahl und Kosten für die Bundesdruckerei aufgrund erhöhter Nachfrage durch die Ausländerbehörde und KFZ-Zulassung. Diese Vorgänge waren im Planungszeitraum nicht bekannt. Des Weiteren gab es im Bereich des BGM 10 außerplanmäßige Aufwendungen für die Bekämpfung der afrikanischen Schweinepest im Frankfurter Stadtgebiet, vorrangig im Stadtwald, unter dem Einsatz teurer und moderner Technik wie Drohnen und Kadaverspürhunden. Die Erhöhung der Fundtierpauschale durch neu geschlossene Verträge mit den Tierschutzvereinen waren zum Planungszeitraum ebenfalls unbekannt und unabweisbar da es sich bei der Aufnahme und Versorgung von Fundtieren um Pflichtaufgaben der Kommune handelt. Auch die Sicherheitskosten für Silvester haben sich im Vergleich zum Vorjahr aufgrund steigender Auflagen von Seiten der Bundespolizei fast verdoppelt. Unerwartete und unabweisbare Instandsetzungsarbeiten (Nachrüstung von zwei Automatiktüren, Überprüfung der EMA Anlagen) fielen im Gebäude Kleyerstraße 86 an. Hier machen sich auch die Preissteigerungen für Material und Energie besonders bemerkbar. Wodurch es Mehrkosten im Bereich des BGM 20 (Bauunterhaltung) gab. Im Produktbereich 12 kommt es im BGM 20 (Bauunterhaltung) zu Überschreitungen des Planansatzes. Diese unvermeidlichen Überschreitungen resultieren aus zwingenden, nicht aufschiebbaren, unvorhersehbaren und unabweisbaren Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten an den Dachflächen des BKRZ-Gebäudes, die durch akute Schadensfälle (z.B. Wassereintritt in die Gebäude) entstanden sind und dadurch zusätzlich Bedarfe entstanden sind. Weiterhin mussten unvorhersehbare und unabweisbare Bauunterhaltungsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes auf den Feuer- und Rettungswachen (u. a. zur Einhaltung der Hilfsfrist) vorgenommen werden. In den Gebäudemieten sind Aufwendungen für Instandsetzung bzw. Reparaturen nicht enthalten. Der Budgetansatz für das Haushaltsjahr 2024 beinhaltete diese vorher beschriebenen außerplanmäßigen Maßnahmen nicht vollumfänglich. Eine Überschreitung im Budgetmerkmal 25 ist im Wesentlichen auf Erhöhungen im Bereich der Mietnebenkosten und der Anpassungen in den Kostenmieten zurückzuführen; hier spiegeln sich die Auswirkungen der Energiepreissteigerungen sowie der allgemeine Preisanstieg wieder, die bei der Planung der Ansätze in Gänze noch nicht bekannt waren Die Deckung der voraussichtlichen Mehraufwendungen in BGM 10, 20 und 25 erfolgt vorrangig durch Minderaufwendungen im BGM 21 (Personal, gezielt budgetiert), BGM 22 (Zuschüsse, gezielt budgetiert) sowie aus Mitteln des Dezernats IV. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Sonderausschuss für Controlling und Revision Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 12.03.2025 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 17.03.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 37 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Volt gegen CDU (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 34. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 31.03.2025, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 37 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2025, TO II, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 37 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 46 Beschluss: Der Vorlage M 37 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5976, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 Aktenzeichen: 10-5

  • Berufung zur Schiedsperson für den Bezirk 10 (Eckenheim, Preungesheim, Berkersheim, Bonames, Frankfurter Berg)
    M
    07.03.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 07.03.2025, M 38 Betreff: Berufung zur Schiedsperson für den Bezirk 10 (Eckenheim, Preungesheim, Berkersheim, Bonames, Frankfurter Berg) Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von 5 Jahren Herrn Heinrich Nagel als Schiedsperson für den Bezirk 10. Begründung: Gemäß § 3 Ziff. 7 der Geschäftsordnung besitzen die Ortsbeiräte das Vorschlagsrecht bei der Bestellung von Schiedspersonen. Der Ortsbeirat 10 hat den im Beschlusstext genannten Herrn Heinrich Nagel als Schiedsperson vorgeschlagen. Der Genannte erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen zur Übernahme des Ehrenamtes und hat sich schriftlich mit der Wahl einverstanden erklärt. Zur Wahl von Schiedspersonen bedarf es nach § 4 Abs. 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter. Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 6 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 12.03.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 05.05.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Herrn Heinrich Nagel als Schiedsperson für den Bezirk 10 (Eckenheim, Preungesheim, Berkersheim, Bonames, Frankfurter Berg). Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION; AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 29 Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Herrn Heinrich Nagel als Schiedsperson für den Bezirk 10 (Eckenheim, Preungesheim, Berkersheim, Bonames, Frankfurter Berg). Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, FRAKTION und Stdtv. Bäppler-Wolf; AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6122, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 Aktenzeichen: 10-51

  • Neuwahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 16 (Bergen-Enkheim)
    M
    07.03.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 07.03.2025, M 39 Betreff: Neuwahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 16 (Bergen-Enkheim) Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von 5 Jahren Herr Rainer Lehmann Ludwig-Kleemann-Weg 2 60388 Frankfurt am Main als stellv. Schiedsperson für den Bezirk 16. Begründung: Gemäß § 3 Ziff. 7 der Geschäftsordnung besitzen die Ortsbeiräte das Vorschlagsrecht bei der Bestellung von Schiedspersonen. Der Ortsbeirat 16 hat die im Beschlusstext genannte Herr Rainer Lehmann als stellv. Schiedsperson vorgeschlagen. Die Genannte erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen zur Übernahme des Ehrenamtes und hat sich schriftlich mit der Wahl einverstanden erklärt. Zur Wahl von Schiedspersonen bedarf es nach § 4 Abs. 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 12.03.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 05.05.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Herrn Rainer Lehmann Ludwig-Kleemann-Weg 2 60388 Frankfurt am Main als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 16 (Bergen-Enkheim). Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION; BFF-BIG und AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 30 Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Herrn Rainer Lehmann Ludwig-Kleemann-Weg 2 60388 Frankfurt am Main als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 16 (Bergen-Enkheim). Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf; BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6123, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 Aktenzeichen: 10-51

  • Sportförderung - Stärkung der Sportstadt Frankfurt am Main: Erhöhung des Zuschusses für den Ball des Sports
    M
    07.03.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 07.03.2025, M 40 Betreff: Sportförderung - Stärkung der Sportstadt Frankfurt am Main: Erhöhung des Zuschusses für den Ball des Sports Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.07.2022, § 2031 (M 102) 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Stiftung Deutsche Sporthilfe im Jahr 2022 unter mehreren deutschen Bewerberstädten Frankfurt am Main als Ausrichterstadt für den Ball des Sports ab 2023 ausgewählt hat. Der Ball des Sports ist europaweit die größte Benefizveranstaltung im Sport und findet mindestens bis 2025 in Frankfurt am Main statt, voraussichtlich bis 2027. 2. Weiterhin dient zur Kenntnis, dass die Stiftung Deutsche Sporthilfe auf Basis des o.g. Beschlusses einen Zuschuss aus der Produktgruppe 21.16 - Förderung von Veranstaltungen - in Höhe von 450.000 Euro p.a. für die Ausrichtung des Balls erhält. 3. Die Mittel werden laut eingereichten Verwendungsnachweisen zweckentsprechend und wirtschaftlich eingesetzt, sind jedoch nicht auskömmlich. Die dem Sportamt vorgelegten Nachweise belegen ein erwirtschaftetes Defizit in Höhe von jeweils rund 267.000 Euro für die Jahre 2023 und 2024. 4. Es wird zugestimmt, dass der für 2025 bereits bewilligte Zuschussbetrag von 450.000 Euro um 130.000 Euro auf 580.000 Euro angepasst wird, damit die Stiftung Deutsche Sporthilfe den Ball des Sports auch zukünftig wirtschaftlich kostendeckend durchführen kann. Die Finanzierung der Differenz erfolgt aus dem Budget des Dezernats I, Produktgruppe 21.16 - Förderung von Veranstaltungen. Zur Minderung des Defizits der Vorjahre übernimmt die Stadt Frankfurt am Main für die Jahre 2023 und 2024 jeweils 130.000 Euro, welche aus dem Haushalt 2025 bei 21.16 einmalig gedeckt werden können. Begründung: Zielsetzung Seit mehr als 50 Jahren veranstaltet die Stiftung Deutsche Sporthilfe mit dem "Ball des Sports" eines der großen gesellschaftlichen Ereignisse in Deutschland. Der Ball des Sports ist ein Höhepunkt im deutschen Sportkalender. Die Austragung in der MainMetropole trägt dazu bei, die Bedeutung der Sportstadt Frankfurt national herauszustellen. Eine Analyse von Nielsen Sports hat für das Referenzjahr 2016 insgesamt 4,1 Mio. Euro Wertschöpfung für die Stadt Wiesbaden errechnet, davon 1,7 Mio. Euro durch Ausgaben der Gäste und des Veranstalters in Wiesbaden und 425.000 Euro durch Ausgaben für Hotels, Gastronomie, An- und Abreise etc. Der mediale Werbewert wird in der Studie mit 2 Mio. Euro beziffert. Die Sportstadt Frankfurt am Main ist u.a. Sitz des Deutschen Olympischen Sportbundes, des Deutschen Fußball Bundes und des Deutschen Turnerbundes. Mit Unterstützung der jeweils gastgebenden Stadt erwirtschaftet der "Ball des Sports" einen substantiellen Stiftungserlös zur Förderung der Deutschen Sporthilfe, die ihren Sitz ebenfalls in Frankfurt am Main hat. Alternativen Keine Anpassung des Zuschusses über die zugesicherten 450.000 Euro hinaus. Perspektivisch wird das dazu führen, dass die Veranstaltung über 2027 hinaus nicht in Frankfurt am Main gehalten werden kann. Lösung Eine Erhöhung des städtischen Zuschusses auf 580.000 Euro, damit die Stiftung Deutsche Sporthilfe den Ball des Sports auch zukünftig wirtschaftlich kostendeckend durchführen kann. Kosten Eine Erhöhung des bereits bewilligten Zuschussbetrags von 450.000 Euro auf 580.000 Euro bedeutet jährlich zusätzlich entstehende Kosten von 130.000 Euro. Die Finanzierung der Differenz erfolgt aus dem Budget des Dezernats I, Produktgruppe 21.16 - Förderung von Veranstaltungen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.07.2022, M 102 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 12.03.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 29.04.2025, TO I, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 40 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen AfD (= Ablehnung); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 40 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 31 Beschluss: Der Vorlage M 40 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6124, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 Aktenzeichen: 52-0

  • Jahresabschluss 2024: Budgetüberschreitungen in dem Bereich des Dezernats I - Hauptverwaltung und Sport
    M
    07.03.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 07.03.2025, M 41 Betreff: Jahresabschluss 2024: Budgetüberschreitungen in dem Bereich des Dezernats I - Hauptverwaltung und Sport Vorgang: Auf Antrag des Magistrats vom 07.03.2025 I. Es dient zur Kenntnis, dass im Dezernat I - Hauptverwaltung und Sport - durch Mehraufwendungen im Bereich Zuwendungen und Zuschüsse sowie bei den Zuschüssen an Gesellschaften und Eigenbetriebe voraussichtlich ein Defizit in Höhe von rund 9,50 Mio. € besteht. Hierin enthalten ist auch die Übertragung von Etatanträgen i. H. v. 552.513,28 €. Die exakte Bezifferung des Betrages erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses 2024. II. Der unter I aufgeführten Budgetüberschreitung wird gemäß § 100 Abs. 1 HGO zugestimmt. Die Deckung erfolgt in voller Höhe aus Mitteln des Dezernats I. Die Deckung wird hierbei zunächst aus vorhandenen Mitteln im BGM 10 und darüber hinaus aus vorhandenen Mitteln des BGM 20 sichergestellt. Begründung: A. Zielsetzung Nach dem Verfahren zur Aufstellung des städtischen Haushaltes 2024 konnten auf Grund der allgemeinen angespannten Haushaltssituation nur ein kleiner Teil der aus Dezernatssicht eigentlich notwendigen Mittelausweitungen in den Haushaltsplan aufgenommen werden. Die Finanzierung kann weder durch weitere Einnahmenerhöhungen bzw. Einsparungen noch aus dem eigenen Dezernatsbudget erfolgen. Bei allen Meldungen handelte es sich um Themen, die aus fachlicher Sicht und/oder auf Grund von Schwerpunktsetzungen der städtischen Beschlussgremien umzusetzen waren. Nach den Konsolidierungen in den Jahren 2021 und 2022 wurden den Dezernaten auch für das Haushaltsjahr 2024 wieder Konsolidierungen nach den Festlegungen des Magistrats bzw. der Stadtverordnetenversammlung auferlegt. Die betroffenen Bereiche des Dezernats I haben im Sinne einheitlicher Budgeteinschränkungen die geforderten Einsparungen sachgerecht und möglichst über alle Produkte und Produktbereiche hinweg verteilt. Im Dezernat I, als einem der Querschnittsdezernate der Stadtverwaltung, sind vielfältige Aufgaben zusammengefasst, die teilweise auf der Grundlage zwingender gesetzlicher Vorgaben und teilweise auch als freiwillige Aufgaben wahrgenommen werden. Die operativen Einheiten (Ämter, Abteilungen u.a.) unterscheiden sich in Größe (Personal, Finanzausstattung) und ihres Adressaten- bzw. Wirkungskreises teilweise erheblich. Auf Basis dieser Vorbemerkungen und der aktuellen Beschlusslage ergeben sich folgenden Auswirkungen für die Produktgruppen: PG 21.16 (BGM 22) Zuweisungen und Zuschüsse Im Haushaltsjahr 2024 wurde das Budget für Zuweisungen und Zuschüsse insgesamt um einen Betrag von rd. 8,1 Mio. € überschritten. Diese Überschreitung resultiert hauptsächlich aus der Konsolidierung, hier wurde das Budget der Produktgruppe 21.16 um 10,9 Mio.€ gekürzt. Unvorhersehbar kam es zusätzlich zu Mehraufwendungen im Haushaltjahr durch die hohe Inflation, die beim Sportamt und den Veranstaltern zu erhöhten Kosten im Sach- und Dienstleistungsbereich geführt haben. In dem Defizit sind auch Budgetüberträge für folgende noch nicht ausgeführten Etatanträge in Höhe von 505.000 € berücksichtigt. Etatantrag Betrag E 130 /2023 15.000,00 € E 128 / 2023 30.000 € bereits verausgabt 20.000,00 € E 127 / 2023 30.000,00 € E 126 / 2023 100.000 € bereits verausgabt 250.000,00 € E 129 /2023 50.000,00 € E 188 / 2024 10.000,00 € E 182 /2024 20.000,00 € E 183 / 2024 4.000,00 € E 186 / 2024 15.000,00 € Gesamt 414.000,00 € B. Alternativen keine C. Lösung Minderaufwendungen resultieren wie bereits in den vorangegangenen Jahren aus dem Bereich Bauunterhaltung und dort hauptsächlich aus der laufenden Brandschutzsanierung der Liegenschaften Rathaus Römer und Bethmannstr. 3 / Rathaus Südbau sowie der Eissporthalle und in der Süwag Energie Arena. Bei der Brandschutzsanierung konnten aufgrund fehlender Ressourcen im beauftragten Fachamt im Vergleich zum fortgeschriebenen Plan nur wenige Maßnahmen umgesetzt werden. Die gem. GemHVO verfallenden Mittel aus dem Bereich Bauunterhaltung sollen zur Deckung im Rahmen der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften herangezogen werden, um die Budgetüberschreitungen zu vermindern. D. Kosten 1. Investitionsbedarf: keiner 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: keiner 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: keine 4. Jahresfolgekosten: keine Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Sonderausschuss für Controlling und Revision Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 12.03.2025 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 17.03.2025, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 41 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Volt gegen CDU (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 34. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 27.03.2025, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 41 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und FRAKTION gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Volt und Stadtv. Bäppler (= Annahme) BFF-BIG (= Enthaltung) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2025, TO II, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 41 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (=Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 47 Beschluss: Der Vorlage M 41 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5977, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 Aktenzeichen: 20-16

  • Wettbewerbliche Vergabe des On-Demand Verkehrs KNUT ab Dezember 2025
    M
    07.03.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 07.03.2025, M 42 Betreff: Wettbewerbliche Vergabe des On-Demand Verkehrs KNUT ab Dezember 2025 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.03.2023, § 3129 (M 30) Auf Antrag des Magistrats vom 07.03.2025 1. Der Magistrat wird beauftragt, die traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (traffiQ) zu ermächtigen, die erforderliche wettbewerbliche Vergabe für die Fortführung des On-Demand Verkehrs KNUT ab Dezember 2025 durchzuführen, den Zuschlag zu erteilen und Verträge (einschließlich Nachträge) mit Dritten abzuschließen bzw. abzuwickeln, wobei traffiQ als Vertreterin der Stadt Frankfurt am Main auftritt. 2. Der Magistrat wird beauftragt, traffiQ zu ermächtigen, den On-Demand Verkehr KNUT ab Dezember 2025 für mindestens drei Jahre mit Option für bis zu zwei weiteren Jahren durchführen zu lassen. 3. traffiQ wird vom Magistrat beauftragt zu prüfen, ob die Maßnahme förderfähig ist und ggf. entsprechende Förderanträge zu stellen. Begründung: A. Zielsetzung: Mit dem On-Demand Verkehr KNUT wurde ein weiterer Baustein des ÖPNVs im Frankfurter Norden über die Projektlaufzeit (seit 10/2021) hinweg etabliert. Mit der Einführung von KNUT sollte ein komfortabler Zubringer zum klassischen ÖPNV und hier vor allem den Schienenverkehren im Bediengebiet geschaffen werden. Diese Zielsetzung konnte vollends erfüllt werden, denn die U- und S-Bahnstationen im KNUT Bediengebiet sind die am stärksten genutzten (virtuellen) Haltestellen. Zum Einsatz kamen hierbei ausschließlich E-Fahrzeuge des Typs Mercedes-Benz eVito, wodurch ein emissionsfreier Betrieb möglich war. Der von den Kundinnen und Kunden sehr geschätzte On-Demand Verkehr KNUT soll auch zukünftig bis mindestens Ende 2028 weiterbetrieben werden und das bestehende ÖPNV Angebot ergänzen. Es bestehen zwei einseitige Verlängerungsoptionen für traffiQ von jeweils einem Jahr, wodurch der Betrieb bis maximal Ende 2030 möglich ist. Die nachfragestärksten Zeiten von KNUT liegen am Abend zwischen 18 und 0 Uhr, weshalb KNUT dort weiterhin, parallel zum bestehenden ÖPNV, in gewohnter Form verkehren soll. Zwischen 0 und 5 Uhr ersetzt KNUT die nur sehr schwach ausgelasteten und teuren Nachtverkehre der Linien 28 und 29. Die Linien 39 und 63 werden zwischen 1 und 4 Uhr durch KNUT ersetzt. Dadurch kann die Wirtschaftlichkeit des Gesamtsystems verbessert und den Fahrgästen ein attraktives Angebot bis nahezu an die Haustür (auch in der Nacht) geboten werden. B. Alternativen: Die Alternative wäre die Einstellung des On-Demand Verkehrs KNUT zum 13.12.2025. C. Lösung: Für die unmittelbare Zeit nach Ablauf des Projektzeitraums von KNUT am 31.12.2024 wurde eine Interimsvergabe mit dem Bestandsbetreiber, der Via Rhein-Main Mobility GmbH, abgeschlossen. Diese beginnt am 01.01.2025 und endet am 13.12.2025. Für die Folgejahre ist hingegen die wettbewerbliche Ausschreibung der Leistungen erforderlich, um den On-Demand-Verkehr in ein Regelangebot zu überführen. Der Betriebsstart mit neuem Betreiber soll zum 14.12.2025 erfolgen. Die Ausschreibung umfasst das angepasste und bereits während der Interimsvergabe angewendete neue Betriebskonzept von KNUT. Dieses sieht eine Bedienung von 18 bis 06 Uhr an jedem Tag vor. Wie bereits unter A. geschildert, werden die Nachtbusverkehre im Bediengebiet in den genannten Zeiten eingestellt. Für den auszuschreibenden Betrieb ab Dezember 2025 ist dann eine Erweiterung des Bediengebietes auf Bad Vilbel vorgesehen (Gremienbeschlüsse der Stadt Bad Vilbel und Aufsichtsratsbeschluss von traffiQ liegen vor). Hierfür ist ein zusätzliches Fahrzeug erforderlich, wobei der zukünftige Betreiber auch die drei heutigen Bestandsfahrzeuge durch Neufahrzeuge (elektrisch) ersetzen wird. Die insgesamt vier Neufahrzeuge umfassende Flotte wird nach aktueller Planung vollständig über Rollstuhlrampen und Trittstufen zum erleichterten Einstieg verfügen. Die drei bisher im Einsatz befindlichen eVitos sollen, sofern diese noch einsatzfähig sind, als Reservefahrzeuge weitergenutzt und dem Betreiber (gegen Gebühr) zur Verfügung gestellt werden. Andernfalls wird der Betreiber ein Reservefahrzeug bereitstellen. Beim Vergabeverfahren selbst handelt es sich um eine europaweite Ausschreibung im Wettbewerb. Der Anbieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erhält den Zuschlag. Die auszuschreibende, oben dargelegte Leistung ist für mindestens drei Jahre zu erbringen. traffiQ verfügt über zwei Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr. Maximal ist also ein Betrieb bis zum 14.12.2030 möglich. Um möglichst große Flexibilität und Anpassungsmöglichkeiten zu haben, besteht neben einer optionalen Betriebsstufe zum 13.12.2026 (ein zusätzliches Fahrzeug) ein umfassendes Änderungsmanagement. Dieses ermöglicht Leistungs- und Qualitätsänderungen von bis zu jeweils 50% des ursprünglichen Auftragswertes. D. Kosten In der mittelfristigen Finanzplanung der traffiQ werden die für KNUT erforderlichen Mittel berücksichtigt. Diese errechnen sich aus der Differenz zwischen dem voraussichtlichen Aufwand von jährlich ca. 588.000€ abzüglich der prognostizierten Einnahmen von etwa 102.000€. Durch den Entfall der Busleistungen im Nachtverkehr können Einsparungen in Höhe von rund 292.000€ erzielt werden. Die erforderlichen Mittel der Stadt Frankfurt am Main können ggf. durch Betriebskostenzuschüsse des Landes Hessen, welche über den Rhein-Main Verkehrsverbund gewährt werden, weiter reduziert werden. Deren Verfügbarkeit und etwaige Höhe wird derzeit noch verhandelt. Sollten jedoch letztlich keine wirtschaftlich akzeptablen Angebote im Rahmen des wettbewerblichen Vergabeverfahrens vorliegen, so kann auf einen Zuschlag Anfang Juli 2025 verzichtet werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.02.2023, M 30 Bericht des Magistrats vom 12.09.2025, B 348 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8, 9, 10, 12, 13, 14, 15 Versandpaket: 12.03.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 42 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Der Vorlage M 42 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage M 42 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen FDP (= Zurückweisung) 37. Sitzung des OBR 15 am 21.03.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 42 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 14 am 24.03.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage M 42 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.03.2025, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 42 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat unaufgefordert über die vertraglichen Regelungen zur Kostenvereinbarung mit der Stadt Bad Vilbel berichtet. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Magistrat unaufgefordert über die vertraglichen Regelungen zur Kostenvereinbarung mit der Stadt Bad Vilbel berichtet) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 37. Sitzung des OBR 13 am 25.03.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage M 42 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 42 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen Linke (= Ablehnung) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2025, TO II, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 42 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat unaufgefordert über die vertraglichen Regelungen zur Kostenvereinbarung mit der Stadt Bad Vilbel berichtet. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 48 Beschluss: Der Vorlage M 42 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat unaufgefordert über die vertraglichen Regelungen zur Kostenvereinbarung mit der Stadt Bad Vilbel berichtet. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5978, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 Aktenzeichen: 20-16

  • Jahresabschluss 2024 hier: Ergebnishaushalt - Dezernat VII - Produktgruppen 21.01, 21.05 sowie 21.18 - 21.27
    M
    07.03.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 07.03.2025, M 43 Betreff: Jahresabschluss 2024 hier: Ergebnishaushalt - Dezernat VII - Produktgruppen 21.01, 21.05 sowie 21.18 - 21.27 Vorgang: Auf Antrag des Magistrats vom 07.03.2025 I. Es dient zur Kenntnis, dass im übrigen Bereich des Dezernates VII (ohne Bühnen) Mehrkosten in Höhe von bis zu 28,53 Mio. € (Defizit BGM 10, 22 und 23) inklusive zur Übertragung vorhergesehener Budgetüberträge für Etatanträge und Betriebsmittelzuschüsse entstehen. Diese waren unvorhersehbar und sind vor allem aufgrund von geltenden Verträgen und sicherheitsrelevanten baulichen Sofortmaßnahmen unabweisbar. II. Den Mehrkosten wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt innerhalb des Dezernates VII (incl. Subbudget Bühnen) durch Minderaufwand bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (BGM 10) im Subbudget Bühnen in Höhe von 190 T€, Bauunterhaltung im kompletten Dezernat VII (BGM 20) in Höhe von 14,61 Mio. €, Minderaufwand Personal im kompletten Dezernat VII (BGM 21) in Höhe von 6,18 Mio. €, Mehrerträgen bei Finanzzuweisungen im Subbudget Bühnen (BGM 30) in Höhe von 1,07 Mio. € sowie durch Minderaufwand bei Zuweisungen und Zuschüssen im Übrigen Bereich des Dezernates VII (BGM 23) in Höhe von 305 T€. Die Budgetüberträge für die Etatanträge in Höhe von 681 T€, der Zuschüsse an Gesellschaften in Höhe von 6,27 Mio. € (BGM 23) sowie der Spenden in Höhe von 3,34 Mio. € (BGM 25) werden bewilligt. III. Es dient zur Kenntnis, dass darüber hinaus innerhalb des antragstellenden Dezernates keine Deckungsmöglichkeiten bestehen und auch in allen anderen 11 Fachdezernaten ebenfalls keine budgetierten Mittel zur Deckung zur Verfügung gestellt werden konnten und damit eine Deckungslücke von bis zu 6,20 Mio. € im Rahmen des Jahresabschlusses entsteht. IV. Der Magistrat, vertreten durch Dezernat VI, Stadtkämmerei, wird ermächtigt, die Deckung des verbleibenden Defizits in Höhe von bis zu 6,20 Mio. € im Rahmen des Jahresabschlusses durch Budgetkürzung der nicht verbrauchten zur Übertragung vorgesehenen Mittel über Budgetmerkmale und -bereiche hinweg sicherzustellen, ggf. hierfür Mittel aus nicht budgetierten Veranschlagungen heranzuziehen. Begründung: Die Überschreitung ist im Wesentlichen auf die zugeordnete Konsolidierung zurückzuführen. Im operativen Geschäft und zur Sicherstellung sowie Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs ist jedoch keine Möglichkeit vorhanden gewesen, diesen Betrag in der Höhe in Form von Kürzungen umzusetzen. Die in Folge der multiplen Krisensituation gestiegenen Kosten insbesondere für Energie und Mieten sind mit dem Haushaltsbudget aus Vorjahren nicht zu beschreiten gewesen. Dies zeigen ebenfalls die Jahresabschlüsse der städtischen Museen, die im operativen und infrastrukturellen Bereich Budgetüberschreitungen aufweisen. Ursächlich hierfür sind neben gestiegenen Versicherungskosten und verteuerten Transporten von Kunstwerken allgemeine Kostensteigerungen sowie die Erhöhung des Mindestlohns bei Dienstleistungen, insbesondere im Sicherheitsbereich (Bewachung der Museen), die nicht durch Mehrerträge ausgeglichen werden konnten. Folglich waren diese Mehraufwendungen gem. § 100 (1) HGO nicht vorhersehbar und unabweisbar. Notwendige Bauunterhaltungsmaßnahmen im Bereich des Kulturamtes sowie der acht städtischen Museen und dem Institut für Stadtgeschichte zur Gewährleistung der Betriebssicherheit sind beauftragt, können aufgrund nicht auskömmlich vorhandener personeller Kapazitäten in den zuständigen Fachämtern lediglich sukzessive umgesetzt werden. Die Minderaufwendungen werden zur erheblichen Minimierung der Deckungslücke herangezogen. Vorhandene Restmittel für die städtischen Kulturgesellschaften können nicht zur Deckung herangezogen werden, da sie entsprechend der Gesellschafterbeschlüsse jeweils für die Ausführung der genehmigten Wirtschaftspläne 2025 erforderlich sind. Darüber hinaus sind die in Ziff. II benannten Mittel als Rest zu übertragen, da sie bereits eingeplant sind. Zu folgenden Etatanträgen werden Restmittel übertragen: E92/23, E94/23, E100/23, E116/23, E136/24, E142/24, E150/24, E165/24, E177/24, E178/24, E179/24. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Sonderausschuss für Controlling und Revision Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 12.03.2025 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 17.03.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 43 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Volt gegen CDU (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 34. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 27.03.2025, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 43 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und FRAKTION gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Volt (= Annahme) BFF-BIG (= Enthaltung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2025, TO II, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 43 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 49 Beschluss: Der Vorlage M 43 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5979, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 Aktenzeichen: 20-16

  • Bestellung eines Erbbaurechts an der Liegenschaft Heidestraße 113-115, Gemarkung Frankfurt Bezirk 27, Flur 424, Flurstücke 15/1, 15/2 und 15/3
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    07.03.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 07.03.2025, M 44 Betreff: Bestellung eines Erbbaurechts an der Liegenschaft Heidestraße 113-115, Gemarkung Frankfurt Bezirk 27, Flur 424, Flurstücke 15/1, 15/2 und 15/3 I. Dem Abschluss eines Erbbauvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Erbbauberechtigter: ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung Erbbaugrundstück: Gemarkung Frankfurt, Bezirk 27, Flur 424, Flurstück 15/1 hält 81 m², 15/2 hält 163 m², 15/3 hält 159 m², insgesamt 403 m². Erbbauzweck: Das Erbbaurecht wird zu Wohnzwecken bestellt. Erbbauzeit: Das Erbbaurecht wird bestellt auf die Dauer von 99 Jahren. Erbbauzins: Der jährliche Erbbauzins entspricht 2,5 % aus einem Bodenwert von 4.510,00 €/m² für 391 m² und 2.255,00 €/m² für 12 m², die mit einem Wegerecht belastet sind. Der Wertbemessung wurde eine Nutzungsmöglichkeit als Mehrfamilienhaus mit einer WGFZ 2,4 zugrunde gelegt. Daraus ergibt sich ein Erbbauzins von 44.762,00 € p.a. bei vierteljährlicher Zahlweise. Für die Dauer der Preisbindung des zu 30% anteilig als geförderten Wohnungsbau errichteten Wohnraums wird der Erbbauzins schuldrechtlich reduziert auf aktuell 42.076,00 € p.a., bei höherem Anteil an gefördertem Wohnungsbau erfolgt eine Anpassung der schuldrechtlichen Reduzierung. Erbbauzinsanpassung: Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel (Anpassung des Erbbauzinses alle fünf Jahre nach der Entwicklung der Verbraucherpreise). Rechts- u. Sachmängelhaftung: Das Erbbaugrundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesboden-schutzgesetz (BBodSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Abweichend davon wird sich die Stadt auf Nachweis bis zu einem Höchstbetrag von 63.665 € brutto an baubedingten Entsorgungsmehrkosten von verunreinigtem Bodenmaterial größer LAGA Z 1.2, bzw. einer entsprechenden Klassifizierung gemäß der aktuell gültigen Ersatzbaustoffverordnung, beteiligen. Besondere Bedingungen: Der Erbbauberechtigte verpflichtet sich sicherzustellen und nachzuweisen, dass im Falle einer Neubebauung das Gebäude den Passivhaus-Standard einhält. Sollte die Einhaltung des Passivhaus-Standards aufgrund der Lage oder aus baulichen Gründen nicht möglich sein, wird sichergestellt, dass künftige Gebäude eine um mindestens 30% bessere Energieeffizienz einhalten als das jeweils aktuell gültige Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgibt. Eine Begründung, warum der Passivhaus-Standard nicht eingehalten werden kann sowie der Energieausweis gemäß GEG sind bei dem jeweiligen Grundstückseigentümer vorzulegen. Mindestens 30% der Wohnbaufläche werden im geförderten Wohnungsbau errichtet. Die angestrebte bauliche Ausnutzung des Erbbaurechts ist nur mit einer Nachbarvereinbarung zu erreichen, die eine Änderung des Zufahrtsbereichs der Nachbarliegenschaft Heidestraße 111 vorsieht. Die Stadt erstattet der ABG die hiermit verbundenen Kosten (Entfernung des Grenzzauns, Errichtung eines neuen Tors sowie Erneuerung der Zufahrt zur Liegenschaft Heidestraße 111). Die Kosten hierfür belaufen sich gemäß Gutachten auf voraussichtlich 13.750,00 € brutto. Vorkaufsrechte: Der Stadt Frankfurt am Main wird ein Vorkaufsrecht für jeden Fall der Veräußerung eingeräumt. Anlieger- und Erschließungs-beiträge: Erschließungsbeiträge im Sinne des § 127 Abs. 1 und 2 BauGB für Maßnahmen, die bis zum Tag der Beurkundung dieses Vertrages bautechnisch abgeschlossen sind, trägt der Grundstückseigentümer, unabhängig vom Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld. Erschließungsbeiträge für nach der Beurkundung fertiggestellte Erschließungsmaßnahmen sowie Kosten, Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz und den Kanalanschlussbeitrag trägt in jedem Fall der Erbbauberechtigte. Kosten und Steuern: Kosten und Steuern des Erbbauvertrages, seiner Durchführung und Wahrung im Grundbuch, der Grunderwerbsteuer, Anliegergebühren, Gerichtskosten sowie alle Erschließungskosten gehen zu Lasten des Erbbauberechtigten. Kosten für die Vertretung trägt jede Partei für sich. Kosten für die Entsorgung von Bodenaushub, der den Zuordnungswert ehemals LAGA Z 1.2 übersteigt, werden von der Stadt bis zu einem Höchstbetrag von 63.665 € brutto übernommen. Kosten in Verbindung mit der notwendigen Änderung des Zufahrtsbereichs der Nachbarliegenschaft Heidestraße 111 werden von der Stadt erstattet. Verrechnung: Produktgruppe 31.08 - Abwicklung von Grundstücksgeschäften Kontengruppe 50 - Erträge aus Erbbaurechten Kontengruppe 60, 61, 67-69 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen für baubedingte Entsorgungsmehrkosten bis zu 63.665 € und Änderungen im Zufahrtsbereich der Nachbarliegenschaft mit voraussichtlich 13.750 €. Es dient zur Kenntnis, dass die kommunale Wertermittlung vom 04.06.2024 (41/2024) im vorliegenden Fall für die vorgesehene Nutzung einen Bodenwert von 4.510,00 €/m² für 391 m² und 2.255,00 €/m² für 12 m², die mit einem Wegerecht belastet sind, ermittelt hat. II. Der Magistrat, das Dezernat XI, Dezernat für Bildung, Immobilien und Neues Bauen - Amt für Bau und Immobilien -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen. Begründung: A. Zielsetzung Das Erbbaugrundstück schließt sich an den rückwärtigen Teil des Bunkergrundstücks Petterweilstraße 68 an und ist im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 21b Nr. 1 vom 04.08.1970 als Baugrundstück (Mischgebiet) ausgewiesen. Bislang war es räumlich nicht vom Bunkergrundstück abgetrennt. Mit der geplanten Bebauung des Erbbaugrundstück wird eine bereits seit längerer Zeit bestehende Baulücke zwischen den Liegenschaften Heidestraße 111 und Heidestraße 117 geschlossen und die im Bebauungsplan ausgewiesene Nutzung realisiert. Eine Wohnbauentwicklung auf dem Erbbaugrundstücks, welches sich in einem der höherpreisigen Stadtteile Frankfurts befindet, ist aufgrund der geringen Grundstücksgröße, der örtlichen Gegebenheiten und einer zudem erforderlichen nachbarrechtlichen Abstimmung mit dem Eigentümer der Liegenschaft Heidestraße 111 wirtschaftlich nur schwer umzusetzen. Die Stadt steht bezüglich der Möglichkeiten einer angestrebten Wohnbebauung (inklusive geförderten Wohnungsbau) bereits in langjährigen Gesprächen und Verhandlungen mit der ABG. Die ABG hat im Laufe dieser Verhandlungen sowohl eine Reihe von Vorprüfungen vorgenommen, um eine bestmögliche Ausnutzung zu realisieren, als auch in intensiven Gesprächen mit dem Nachbarn ein Konzept zur Anpassung der Zuwegung zu beiden Liegenschaften erarbeitet, die eine Umsetzung des Bauvorhabens erst ermöglichen. Zum einen ist aufgrund der bereits langjährigen Verhandlungen der Stadt mit der ABG sowie der von der ABG durchgeführten aufwendigen Vorplanungen und intensiven Abstimmungen zu nachbarschaftsrechtlichen Themen - abweichend von der künftig durchzuführenden Konzeptvergabe - in diesem Fall eine Direktvergabe des Erbbaurechts an die ABG angezeigt. Zum anderen lässt sich mit der ABG aufgrund des nunmehr entwickelten wirtschaftlich tragfähigen Konzepts an diesem hochpreisigen Standort kurzfristig ein Maß an dem dringend benötigten geförderten Wohnungsbau realisieren, das im Rahmen einer Konzeptvergabe in absehbarer Zeit nicht umgesetzt werden kann. Die ABG plant auf der Liegenschaft Heidestraße 113-115 die Errichtung eines Wohngebäudes (Geschosswohnungsbau) mit mindestens 30% gefördertem Wohnungsbau. Durch die Baumaßnahme erfolgt eine maßvolle Nachverdichtung im innerstädtischen Bereich. Es wird kurzfristig zusätzlicher Wohnraum geschaffen und gleichzeitig der Anteil an gefördertem Wohnraum erhöht. B. Alternativen Keine Schaffung von Wohnraum und weitere Mindernutzung der Fläche. C. Lösung Vergabe der Liegenschaft im Erbbaurecht. D. Kosten Übernahme von Entsorgungsmehrkosten für Bodenaushub, die den Zuordnungswert ehemals LAGA Z 1.2 übersteigen, bis zu einem Höchstbetrag von 63.665,00 € brutto, sowie Übernahme der Kosten in Verbindung mit der notwendigen Änderung des Zufahrtsbereichs der Nachbarliegenschaft Heidestraße 111 in Höhe von voraussichtlich 13.750,00 € brutto. In einem Vergleich zwischen der hier vorgesehenen Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht, unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Dynamisierung, und einem Verkauf zum Bodenwert, ergibt sich über die Laufzeit von 99 Jahren ein Zinsvorteil für die Stadt in Höhe von 3.390.628,33 €. Anlage 1_Lageplan_1_500 (ca. 2 MB) Anlage 2_Lageplan_1_1000_2 (ca. 2,3 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.04.2025, NR 1217 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 12.03.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 4 am 25.03.2025, TO II, TOP 15 Beschluss: a) Die Vorlage M 44 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 4 am 22.04.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage M 44 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Volt, dFfm und fraktionslos gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1217 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und FRAKTION gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme); AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Volt (M 44 = Annahme) Gartenpartei (M 44 = Ablehnung, NR 1217 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (M 44 = Annahme, NR 1217 = Ablehnung) 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1217 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 44 = Ablehnung, NR 1217 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (M 44 = Annahme, NR 1217 = Prüfung und Berichterstattung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 32 Beschluss: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1217 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6125, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 Aktenzeichen: 23-21

  • Jahresabschluss 2024: Budgetüberschreitung im Bereich des Dezernats X - Klima, Umwelt und Frauen
    M
    07.03.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 07.03.2025, M 45 Betreff: Jahresabschluss 2024: Budgetüberschreitung im Bereich des Dezernats X - Klima, Umwelt und Frauen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.07.2024, § 4994 (M 21) Auf Antrag des Magistrats vom 07.03.2025 I. Es dient zur Kenntnis, dass auch im Jahr 2024 die massiven Folgen des Klimawandels und die Erfordernisse der Klimaanpassung, die Nutzungsintensität der Grün- und Freiflächen mit einhergehender Vermüllung, aber auch die Erwartungshaltung der Bürgerschaft weitere Anforderungen an die Unterhaltung von öffentlichen Grünflächen nach sich gezogen haben, die sich budgetwirksam niederschlagen. Hinzu kamen allgemeine, krisenbedingte Preissteigerungen, die das Budget zusätzlich belasteten. II. Es dient zur Kenntnis, dass der vollbudgetierte (BGM 10) sowie der Bereich der Bauunterhaltung (BGM 20) des Dezernates X - Klima, Umwelt und Frauen - im Haushaltsjahr 2024 aus den vorgenannten Gründen voraussichtlich mit einem Defizit in Höhe von bis zu rund 7.832 T€ abschließen werden. Die exakte Bezifferung des Betrages erfolgt mit dem Jahresabschluss 2024. Darin enthalten ist auch ein Budgetübertrag in der Produktgruppe 22.07 in Höhe von rund 2.690 T€ zur Durchführung der im Sonderprogramm StadtForst begonnenen und geplanten Maßnahmen. Für das Sonderprogramm wurden im Haushaltsjahr 2024 4.500 T€ zur Verfügung gestellt. Von diesem Betrag wurden bisher rund 1.810 T€ verausgabt. Die Restmittel sollen zur weiteren Durchführung der im Sonderprogramm festgelegten Maßnahmen nach 2025 übertragen werden. Ebenso werden 1.226 T€ aus aktuellen Etatanträgen, die überwiegend aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung im Jahr 2024 noch nicht umgesetzt werden konnten, als Budgetübertrag nach 2025 gebildet sowie 1.696 T€ aufgrund zweckgebundener Mittelbereitstellungen, wie z.B. Landeszuweisungen, Spenden, Erbschaften oder aus Kofinanzierungsmitteln. III. Die unter II. aufgeführte Überschreitung von bis zu 7.832 T€ wird gemäß § 100 Abs.1 HGO genehmigt. IV. Die Deckung der Mehrkosten laut Ziffer II erfolgt zum einen aus in 2024 erzielten finanzrelevanten Mehrerträgen in Höhe von rund 746 T€ der Produktgruppe 22.03, Anlagen der Abfallwirtschaft, Produkt 22.03.04 "Beteiligungen im Bereich Abfall" sowie durch Minderaufwendungen im Bereich des Personals (BGM 21) in Höhe von rund 1.893 T€ und im Bereich der Zuwendungen und Zuschüsse (BGM 22) in Höhe von rd. 29 T€, so dass rechnerisch noch 5.163 T€ verbleiben, für die eine Deckung zu finden ist. Dazu konnten dem Dezernat X aus anderen Bereichen/Dezernaten keine Mittel zur Deckung angeboten werden. V. Der Magistrat, vertreten durch das Dezernat VI - Stadtkämmerei - wird ermächtigt, die Deckung des verbleibenden Defizits von rund 5.163 T€ im Rahmen des Jahresabschlusses durch Budgetkürzung der nicht verbrauchten zur Übertragung vorgesehenen Mittel über Budgetmerkmale und -bereiche hinweg sicherzustellen, ggf. hierfür Mittel aus nicht budgetierten Veranschlagungen heranzuziehen. Begründung: Extreme Wetterereignisse haben auch in diesem Jahr wieder gezeigt, dass die Folgen des Klimawandels vielfältig und für die Menschen unmittelbar zu spüren sind. Klimaschutz und die Anpassung des städtischen Raumes an die sich verändernde Situation besitzen somit weiter zentrale Bedeutung für die Stadtpolitik. Das schlägt sich in den vielfältigen personal- und finanzintensiven Aufgaben zum Klimaschutz nieder, die neben den gesetzlichen Aufgaben in zahlreichen Grundsatzbeschlüssen zum Beispiel zur Klimaneutralität und dem Ausbau erneuerbarer Energien (z.B. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2022, § 1650 "Klimaneutrales Frankfurt 2035" oder § 4688 vom 02.05.2024 zur NR 908 "Klimastadt Frankfurt: Gemeinsam für ein klimaneutrales und lebenswertes Frankfurt") mündeten. Aufgaben wie Entsiegelung und Regenwassermanagement, Begrünung von Gebäuden und Flächen sowie die Schaffung klimafreundlicher, verkehrsberuhigter öffentlicher Räume nehmen an Dynamik zu. Nach wie vor ist ein zunehmender Aufwand für den Erhalt und die Pflege der städtischen Parks, Grünanlagen, beim Baumbestand und im Stadtwald zu erbringen, der häufig nicht vorhersehbar und unabweisbar ist. Im Sinne einer zielgerichteten Priorisierung von Aufgaben bedarf es weiter der Ausarbeitung konzeptioneller Grundlagen, um die Anforderungen einer wachsenden Stadt bewältigen zu können. Dies beinhaltet in besonderem Maße das Stadtklima, die Biodiversität, die Luftreinhaltung, den Lärmschutz, den Bodenschutz, die Wasserversorgung und die Stadtsauberkeit. Neben der Aufgabenerhöhung durch den Klimawandel sind auf der Ausgabenseite Erhöhungen zu beklagen. Grün- und Parkanlagen und Wälder leiden durch den gestiegenen Nutzungsdruck sowie unter den negativen Folgen von Vandalismus und Vermüllung. Gerade in heißen Monaten erfreuen sich öffentliche Freiflächen, wie auch die Frankfurter Friedhöfe großer Beliebtheit zur Erholung und Freizeitgestaltung. Hohe Energiekosten und allgemeine Preissteigerungen aufgrund weltweiter Krisen wirkten sich in den vergangenen Jahren durch enorme Preissteigerungen weiterhin massiv auf das Budget des Dezernates X aus. Darüber hinaus haben sich unterjährig bzw. erst zum Jahresende durch Neubewertungen einzelner Sachverhalte zusätzliche Belastungen des konsumtiven Budgets ergeben. Zum einen können nach erneuter Prüfung der Anlagenbuchhaltung bestimmte Fördertatbestände aus dem städtischen Förderprogramm "Klimabonus" nicht aus dem hierfür vorgesehenen Investitionsprogramm finanziert werden, da sie nicht als investive Maßnahmen zu bewerten sind. Dies betrifft neben den Balkonsolaranlagen auch die Batteriespeicher sowie Ladesäulen. Zudem hat die Finanzverwaltung des Landes Hessen im Rahmen der Betriebsprüfung die Jahre 2018-2019 sowie 2020 betreffend u.a. den Betrieb gewerblicher Art (BgA) "Gasgewinnung und -verwertung" (Geschäftsbereich 1036) überprüft. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass es sich bei der innerhalb des BgA ausgeführten Tätigkeit weit überwiegend um hoheitliche Tätigkeiten handelt und der BgA daher rückwirkend ab dem Jahr 2018 aufzulösen ist. Dies hatte zur Folge, dass die in 2020 nach § 39 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) gebuchte Zuführung zu der Deponien-Rückstellung, die seinerzeit auf Basis des BgA netto errechnet wurde, um den Umsatzsteueranteil auf den Bruttowert zu erhöhen war und führte zu einer nicht im Budget eingeplanten, ergebniswirksamen Zuführung in 2024 von 505.632 € in der Produktgruppe 22.03. Zusammen mit der zu erbringenden Konsolidierung führten die vorab dargestellten Entwicklungen dazu, dass das Budget im Produktbereich des Dezernates X - Klima, Umwelt und Frauen - im Haushaltsjahr 2024 erneut nicht auskömmlich war. Nachfolgend werden die Ursachen und die Folgen ausführlich dargestellt. I. Klimawandel: Konsequenzen für Parks, Grünflächen, Straßenbäume und den Stadtwald Der Klimawandel wirkt sich seit Jahren stark auf die Grünpflege aus. Es ist erforderlich, Grünflächen in klimaangepasste und widerstandsfähige Pflanzungen umzuwandeln sowie Pflegekonzepte auf die verlängerten Vegetationsperioden unter Berücksichtigung von Extremwetterereignissen anzupassen. Hier besteht enormer Nachholbedarf, für den das vorhandene Budget der Grünunterhaltung auch in 2024 nicht auskömmlich war. Quelle: DWD Lange Trockenphasen stellen eine große Herausforderung für die Wasserversorgung der Pflanzungen dar. Derzeit wird an Bewässerungskonzepten gearbeitet, die schonend mit verfügbaren Wasserressourcen unter Einbeziehung von Brauchwasser einhergehen. Am deutlichsten werden die Auswirkungen des Klimawandels bei der Baumpflege erkennbar, was sich durch vermehrte Pflegemaßnahmen an trockenheitsgeschädigten Baumbeständen oder dem Austausch abgestorbener Bäume äußert. Durch die Klimaerwärmung breiten sich invasive Arten und Schädlinge (z.B. Eichenprozessionsspinner, Kastanienminiermotte, Asiatischer Laubholzbockkäfer) oder Krankheiten (z.B. Massariapilzerkrankung, Rußrindenkrankheit) immer mehr aus. Hier gilt es, geeignete Gegenmaßnahmen zu entwickeln. Es ist weiterhin zu beobachten, dass Baumschädlinge den Bäumen schneller als früher zusetzen. Die zum Teil schubweise Zunahme von Baumkrankheiten erhöht die Anzahl der zur Verkehrssicherung durchzuführenden Kontroll- und Baumpflegemaßnahmen und damit den Pflegeaufwand. Entwicklung der Ausgaben für Baumpflege seit 2018 Trotz aller durchgeführten Baumkontrollen und Baumpflegemaßnahmen kommt es immer wieder zu unvorhersehbaren Ereignissen, wie z.B. Baumumstürzen. Exemplarisch sei hier der Baumumsturz einer Kastanie im Jahr 2024 in der Wittelsbacherallee genannt. Ursache war der Befall des Wurzelstocks mit Brandkrustenpilz, der sich unbemerkt in den Wurzeln und im Wurzelstock ausgebreitet hat. Dieser war trotz regelmäßiger Baumkontrollen, von außen nicht zu erkennen. Die Wurzeln waren soweit weggefault, dass die Kastanie keinen Halt im Boden mehr hatte. Der Baumsturz hatte glücklicherweise keine Personenschäden verursacht. Extremwetterereignisse wie Stürme führen ebenfalls vermehrt zu Baumstürzen, wie beispielsweise während der EM 2024 am Mainufer, glücklicherweise ebenfalls ohne Personenschaden. Baumumsturz: Wittelsbacherallee Im Rahmen des von den Stadtverordneten beschlossenen Programms "10.000 neue Stadtbäume bis 2030 pflanzen" (§ 3437 vom 22.06.2023) wurden als Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahme in den bestehenden Parks und Grünanlagen im vergangenen Jahr zusätzliche Baumstandorte identifiziert und zum Teil schon bepflanzt. Durch die mit dem Programm forcierten Nach- und Neupflanzungen steigen allerdings auch die finanziellen Bedarfe: Die neu gepflanzten Bäume erfordern zusätzlich regelmäßige Kontrollen, Pflegemaßnahmen und Bewässerung. Baumpflanzungen Neumühlenweg Situation im Stadtwald Trotz der gestiegenen Niederschläge in 2023 und 2024 setzten sich die Absterbeerscheinungen der Bäume im Stadtwald fort. Die Bäume sind aus den Vorjahren so geschwächt, dass die regenreichere Zeit nicht zur Regeneration ausreicht. Auch treten weiterhin durch die höheren Jahresdurchschnittstemperaturen Sekundärschädigungen der Bäume durch Befall mit Schadinsekten oder Pilzen massiv auf. Der diesjährige Waldzustandsbericht für den Frankfurter Stadtwald belegt den weiterhin schlechten Gesundheitszustand des Stadtwaldes und die Folgeerscheinungen aus den Trockenjahren seit 2018. Mit 98,5 % weisen nahezu alle der erfassten Bäume Verlichtungen in den Laubblättern oder den Nadeln auf. Der Wert ist seit 2023 unverändert und stellt nach 2020 (98,9 %) das zweithöchste jemals erfasste Ergebnis für den Frankfurter Stadtwald dar. Bei einer Betrachtung ausschließlich der Schadstufen 2 und 3 ist das Schadausmaß mit 76,9 % weiter gestiegen. Ergebnisse der Waldzustandserhebungen 1984 - 2024 (Stufe 1 schwache Kronenverlichtung: Blatt- bzw. Nadelverlust 11 - 25%; Stufe 2 mittelstarke Kronenverlichtung: Blatt- bzw. Nadelverlust 26 - 60%; Stufe 3 starke Kronenverlichtung: Blatt- bzw. Nadelverlust 61 - 100%.) Die Auflichtung der Waldbestände aufgrund der Hitzeschäden verteilt sich über die gesamte Stadtwaldfläche. Hinzu kommen Extremwetterereignisse, die zusätzlich zu den regulären Verkehrssicherungskontrollen immer wieder Sonderkontrollen durch das Forstpersonal erforderlich machen. Der Holzeinschlag fokussiert sich vor allem auf die Schadholzaufarbeitung. Vereinzelt werden mittlerweile wieder reguläre Durchforstungsmaßnahmen durchgeführt, um das Wachstum der Waldbestände und ihre Stabilität und Widerstandskraft gegenüber Sturmereignissen und biologischen Schädlingen zu stärken. Erfreulich ist ein gutes Wachstum und kaum Vitalitätsausfälle bei den angelegten Saat- und Pflanzflächen im Rahmen der Wiederaufforstung und bei der Naturverjüngung. Die Niederschläge in diesem Jahr haben dazu beigetragen, dass die jüngeren Pflanzen mit ihren nicht so tief reichenden Wurzelsystemen gute Anwuchsbedingungen erhielten. Mehraufwendungen für den Erhalt des Stadtwaldes Aus den Folgen der Klimaschädigungen entstehen erhebliche Mehraufwendungen, die für den Erhalt und die Zukunft des Frankfurter Stadtwaldes und zur Aufrechterhaltung eines funktionierenden Naherholungsgebietes notwendig sind. In 2024 wurden über das laufende Haushaltsbudget hinaus zusätzliche Mittel über ein Sonderprogramm mit festgelegten Maßnahmen in Höhe von insgesamt 4.500 T€ zur Bewältigung der Klimafolgen des Stadtwalds bereitgestellt. Die in der Produktgruppe 22.07 im Jahr 2024 entstandenen Mehrkosten konnten nur mit dem oben genannten Sonderprogramm gedeckt werden. Ohne diese Mittel können die Folgen des Klimawandels im Stadtwald nicht in dem Umfang aufgefangen werden, wie es angesichts der fortschreitenden Dynamik erforderlich ist. Mit dem Sonderprogramm wurden in 2024 unterschiedliche Maßnahmen wie beispielsweise zur Wiederaufforstung von Waldflächen, der Bekämpfung invasiver Arten wie der spätblühenden Traubenkirsche, dem Anlegen von Versuchsflächen, bereits verpflichtet und verausgabt. Weitere Ausgaben des Sonderprogramms sind in der Vorbereitung, aber noch nicht verpflichtet. Hierbei handelt es sich unter anderem um Maßnahmen zur Gewässerpflege (siehe folgende Kapitel). Demnach wird das noch nicht verausgabte Budget des Sonderprogramms in Höhe von rund 2.690 T€ zur Übertragung als Reste nach 2025 beantragt. Im Folgenden wird die Notwendigkeit zur Übertragung der Reste für die einzelnen Maßnahmen erläutert. Wiederaufforstungsmaßnahmen und Bekämpfung invasiver Arten Gemäß § 3 Hessisches Waldgesetz müssen Waldbesitzer:innen ihren Wald zum Wohle der Allgemeinheit nach forstlichen und landespflegerischen Grundsätzen ordnungsgemäß, nachhaltig, planmäßig und fachkundig bewirtschaften und dadurch Nutz-, Schutz-, Klimaschutz- und Erholungswirkungen des Waldes erhalten. Zur Erhaltung der Waldbestände müssen gemäß § 7 Kahlflächen und verlichtete Grundflächen mit einer Größe von mehr als 0,5 Hektar wieder bewaldet werden. Seit den gravierenden Klimaschäden werden die geschädigten Waldflächen im Frankfurter Stadtwald sukzessive wieder aufgeforstet. Insbesondere während der ersten Lebensjahre haben es Waldbäume besonders schwer, sich gegen Konkurrenzvegetation wie die Spätblühende Traubenkirsche oder Brombeere durchzusetzen. Für jede wiederbewaldete Kulturfläche muss auch die Kulturpflege für die ersten 5-10 Jahre eingeplant werden. Die jungen Bäume werden zweimal jährlich freigeschnitten. Danach erfolgt die Pflege einmal jährlich. Dies gilt auch für Flächen, auf denen die Naturverjüngung mit Waldbäumen gefördert und von der aufkommenden Konkurrenzvegetation freigeschnitten wird, damit sie ungehindert wachsen kann. In allen aufgeforsteten Waldbeständen müssen ausreichend Habitatbäume und Waldstrukturen entstehen, die den Ansprüchen der heimischen Tierwelt an ihren Lebensraum gerecht werden. Auf den aufgelichteten Waldbeständen kann sich die Spätblühende Traubenkirsche als invasive, gebietsfremde Baumart aufgrund ihrer Wärmeaffinität noch stärker als in "Normaljahren" ausbreiten und verdrängt aufgrund ihrer enormen Konkurrenzstärke sämtliche heimische Baumarten. Daher sind Rückschnittmaßnahmen über mehrere Jahre bis zur Ausdunkelung durch die gepflanzten Baumarten notwendig. Die unabdingbar notwendige Bekämpfung dieser invasiven Art, sowie die Wiederaufforstung und Pflege der Forstkulturen, erfordert über lange Jahre einen hohen personellen und finanziellen Aufwand. Hinzu kommt vor allem im Taunus die Zurückdrängung des Borkenkäfers und die Wiederaufforstung der durch Borkenkäferfraß entstandenen Kahlflächen. Extrem stark aufgelichteter Altkiefernbestand mit vitaler Laubholzunterpflanzung nach Rodung der Spätblühenden Traubenkirsche Versuchsflächen Die in den vergangenen Jahren begonnen Projekte, mit denen Erkenntnisse über klimaresistentere Baumarten und verschiedene waldbauliche Verfahren zur Wiederaufforstung erlangt werden sollen, werden intensiviert. Dies betrifft die Durchführung verschiedener Saat- und Pflanzverfahren, als auch die Anlage diverser Versuchsflächen. Beispielsweise wurden Freiflächen mit verschiedenen heimischen und gebietsfremden Baumarten bepflanzt, die derzeit von Fachkreisen aufgrund ihrer trockenresistenten Standortsamplitude empfohlen werden. Des Weiteren wird autochthones Eichensaatgut, das sowohl von mäßig feuchten, als auch trockenen Standorten im Stadtwald stammt, gewonnen und später im Stadtwald ausgepflanzt. Darüber hinaus werden im Rahmen epigenetischer Untersuchungen die Trockenresistenz der Rotbuche erforscht sowie verschiedene mediterrane Eichenarten in ihrem Anwuchsverhalten und ihrer ökologischen Anpassungsfähigkeit getestet. Verkehrssicherung im Stadtwald Gemäß § 823 BGB besteht in den Bereichen eine Verkehrssicherungspflicht zum Schutz anderer Personen oder Sachen, in denen eine Gefahrenquelle geschaffen, verursacht oder unterhalten wird. Für den Frankfurter Stadtwald betrifft dies die Waldbereiche entlang der Bebauung, entlang von Wegen, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind (öffentliche Straßen, Schienen) und an sämtlichen Erholungseinrichtungen wie Waldbänken und Schutzhütten. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht finden zweimal jährlich Kontrollen entlang der oben erwähnten Bebauungslinien, Verkehrswege und Erholungseinrichtungen statt - einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand der Bäume. Dabei werden die Linien und Objekte im Umkreis einer Baumlänge abgelaufen und die Bäume auf Schädigungen und Gefahrenquellen wie z. B. Faulstellen und Pilzbefall kontrolliert. Aufgrund der starken Zerschneidung des Frankfurter Stadtwaldes existiert ein sehr umfangreiches Netz an Verkehrssicherungslinien. Allein die Bebauungs- und Verkehrslinien umfassen insgesamt rund 500 km, die die Förster:innen jährlich im Auge behalten müssen. Hinzu kommen rund 300 Erholungseinrichtungen im Wald oder an Waldwiesen. Die klimatischen Änderungen wirken sich aufgrund der erhöhten Gefahrenlage durch Astbruch oder Baumsturz finanziell unmittelbar auf die Maßnahmen in der Verkehrssicherung aus. Die städtischen Förster:innen und Forstwirt:innen sind mittlerweile fast das ganze Jahr über in der Verkehrssicherung beschäftigt, zusätzlich zur Schadholzaufarbeitung, Borkenkäferkontrolle sowie Käferholzaufarbeitung. Durch den hohen Schädigungsgrad von Randbäumen an öffentlichen Straßen und entlang der Bebauung reichen die eigenen Personalkapazitäten zur Durchführung der Verkehrssicherung nicht mehr aus und es müssen zusätzlich externe Dienstleister beauftragt werden. Teils muss Spezialtechnik aufgrund besonderer Sicherheitsvorkehrungen in Anspruch genommen werden. Hinzu kommt die Mehrzahl der auftretenden Stürme. Nach jedem Extremwetterereignis ist eine Sonderkontrolle vorgeschrieben. Auch 2023 und vor allem 2024 während der EM wurde der Stadtwald mehrmals von heftigen Stürmen getroffen, die eine Vielzahl von Sonderkontrollen und Freischnittmaßnahmen nach sich zogen. Waldbrandbekämpfung Mit der zunehmenden Trockenheit leidet der Stadtwald seit 2018 unter vermehrten Waldbränden. Auch wenn der Stadtwald von nennenswerten Waldbränden im Jahr 2024 verschont blieb, zeigen die vergangenen Trockensommer, welchen Schaden eine unachtsam weggeworfene Zigarettenkippe oder ein Grillfeuer anrichten können. Die aktuellen Klimaprognosen bedeuten auch die Aufrechterhaltung einer aktiven Waldbrandprävention. Auch wenn durch eine kurze Reaktionszeit der Frankfurter Feuerwehr oftmals ein weiteres Ausbreiten aufgetretener Brände verhindert werden konnte, stellt die Waldbrandnachsorge einen erheblichen Arbeitsaufwand bei der Waldbrandbekämpfung dar. Die Brandwache obliegt dem Eigentümer der Fläche und ist daher vom Forstpersonal zu stemmen. Aufgrund der trockenen Biomasse auf dem Waldboden steigt hier der Aufwand zunehmend. Instandsetzung von Waldgewässern und Wasserrückhalt Die Gewässer im Stadtwald sind überwiegend künstlich, teils aus ehemaligen, gewerblichen Kiesgruben angelegt. Sie dienen der Erholung, fördern die Biodiversität, dienen Wildtieren bei Trockenheit als Wassertränke, stellen bei Starkregenereignissen Rückhaltebecken dar und bei Waldbränden Löschteiche. Durch den Eintrag und die Anreicherung von Laub, Ästen und anderem organischem Material wird die natürliche Dynamik solcher Gewässer gestört. Die Masse an organischem Material trübt das Wasser und entzieht Sauerstoff. Die klimatischen Veränderungen, hohen Temperaturverläufe und milden Winter tragen maßgeblich zur dynamischen Verschlechterung der Gewässer bei. Es bilden sich Faulgase wie Schwefelwasserstoff und Methan sowie giftiges Ammonium. Für Fische und andere Tiere, die im Wasser leben, kann die Sauerstoffarmut den Tod bedeuten. Das System natürlicher Abbauprozesse gerät aus dem Gleichgewicht, Schlamm wird viel schneller abgelagert als er abgebaut wird. Dies führt auf lange Sicht zur Verlandung und somit zum Verschwinden des Gewässerbiotops. Aus diesem Grund stellt auch die Entfernung dieser abgestorbenen organischen Einträge eine Daueraufgabe dar. Mittlerweile gibt es Verfahren aus der ökologischen Gewässerrenaturierung, die ohne Nass- oder Trockenentschlammung auskommen. Um herauszufinden, ob und in welchem Umfang die Gewässer im Stadtwald gefährdet sind und um Gegenmaßnahmen daraus abzuleiten, wurde ein gewässerökologisches Gutachten erstellt. Darüber hinaus wurden Literaturstudien und Marktrecherchen betrieben und eine Handlungsempfehlung zur Gewässerpflege erarbeitet. Dieses Gutachten und die daraus abzuleitenden Maßnahmen sind im Sonderprogramm Zukunft Stadtwald berücksichtigt und können nur fortgeführt werden, wenn die Mittel übertragen werden. Ein weiteres wichtiges Thema ist die Schaffung von Wasserrückhaltebecken in den Höhenlagen zur Vermeidung von Überschwemmungen in den Stadtgebieten und Wegeabbrüchen im Wald. Diese Becken gewährleisten eine deutliche Reduktion der Fließgeschwindigkeit und den Rückhalt von für die Vegetation dringend benötigtem Niederschlagswasser. Im Taunus wurden mittlerweile auf städtischen Waldflächen insgesamt 15 Wasserrückhaltebecken künstlich angelegt. Dabei handelt es sich um kleine Mulden seitlich der Wege, die wie ein Auffangtrichter für das hangabwärtsfließende Wasser dienen, das von dort aus in den Wald weitergeleitet wird und versickert. Dank der diesjährigen teils auch starken und länger anhaltenden Regenfälle konnten die angelegten Rückhaltebecken erprobt werden. Das Ergebnis war durchweg positiv. Große Wassermengen konnten von den Waldwegen abgeführt und gezielt im Wald versickert werden. Somit wurde verhindert, dass diese Wassermassen die örtlichen Kanalisationen oder Bäche beeinflussten und zum Ansteigen der Wasserpegel in den Städten beitrugen. Die Stadt Frankfurt leistet somit durch die Entfernung von Begradigungen an Waldwegen und der Schaffung natürlicher Überflutungsbereiche einen erheblichen Beitrag zur Erhöhung des Wasserrückhalts. Dies soll sich im Verbund mit vielen anderen Maßnahmen der Wasserbewirtschaftung durch Anliegerkommunen, Wasserverbände und Flächenbesitzende auswirken und sturzflutartige Wasserbewegungen aus den Hängen in z.B. den Urselbach und damit in die Städte abmildern. Um die Funktionalität der Wasserrückhaltebecken aufrecht zu erhalten, müssen diese in regelmäßigen Abständen (voraussichtlich alle 5 Jahre) von Schlick und Bodenablagerungen freigemacht werden. Starkregenereignis am 26.09.2024 - Regenwasser sammelt sich in einer Mulde und kann am Auslass langsam in den Wald abfließen Biodiversität: Zunehmende städtische Pflichtaufgabe Die Schaffung von Artenvielfalt in Grünanlagen erfordert eine großflächige Umstellung auf extensive Pflegekonzepte, die stetig überprüft und angepasst werden müssen. Dies beinhaltet neben der Fortbildung von eigenem Personal und der Neuanschaffung entsprechender Maschinen, die Anpassung der Leistungsverzeichnisse bei Fremdvergabe von Pflegeaufgaben. Es findet eine fortwährende Umwandlung von Vielschnittrasen zu Wildwiesen in Grünanlagen statt, die mittlerweile einen Gesamtumfang von 410 Hektar erreicht haben. Es werden dazu ehemals intensiv gemähte Flächen auf eine meist zweischürige Mahd mit Abfuhr des Schnittgutes umgestellt. Teilweise müssen die Flächen dazu mit Initialpflanzungen oder Einsaaten vorbereitet und aufgewertet werden, um den Zustand einer ökologisch wertvollen Wiese zu erreichen. Bei der Umwandlung von Gehölz- und Bodendeckerflächen, insbesondere im Straßenbereich, sind zusätzlich noch Rodearbeiten und Bodenvorbereitungen notwendig. Die Umgestaltung von Plätzen wie der Paul-Arnsberg-Platz nach ökologischen Gesichtspunkten, aber auch naturnah gestaltete Neuanlagen von Parks wie z.B. dem Rennbahnpark werden dazu weiterhin im Rahmen der Flächenverfügbarkeit unter Berücksichtigung der Nutzungsinteressen vorangetrieben und müssen entsprechend gepflegt werden. Der Artenschutz erfordert eine große Aufmerksamkeit bei der Grünpflege, die entsprechende Fachkenntnisse und die Beachtung rechtlicher Grundlagen voraussetzt. Dazu sind regelmäßige Fortbildungen des Personals zwingend erforderlich. Insbesondere bei der Gehölzpflege stellen sich viele Anforderungen, wie der Schutz von Lebens- und Ruhestätten wie Baumhöhlen und Vogelnester, die sich auf die Schnittzeitpunkte auswirken und zu Genehmigungsverfahren durch die Unteren Naturschutzbehörden führen können. Artenschutzmaßnahmen in Form von Nisthilfen, Biotopstrukturen wie Steinhaufen und Totholzhaufen, Prozessschutzflächen werden angelegt und erfordern eine fachgerechte Betreuung. Überalterte Bodendeckerpflanzungen werden zu einer insektenfreundlichen Staudenpflanzung umgewandelt, auch wenn diese Flächen einer intensiveren Betreuung und Pflege bedürfen. Paul-Arnsberg-Platz Brückenstraße, vorher Brückenstraße, nachher II. Weitere Aspekte mit Budgetauswirkungen Unterhaltung der Weiher in öffentlichen Grünanlagen Aufgrund fehlender finanzieller Ressourcen besteht seit mehr als 10 Jahren ein erheblicher Rückstand bei der Unterhaltung der über 20 Teiche und Weiher im öffentlichen Grün. In der Regel sollten stehende Gewässer spätestens nach ca. 15 Jahren sondiert und ggf. entschlammt werden, um eine Verlandung zu unterbinden und die Gewässer als belebendes Element in Grünanlagen sowie als Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie zur Steigerung der Biodiversität zu erhalten. Außerdem tragen Gewässer im öffentlichen Grün durch die dauernde Verdunstung dazu bei, die Temperaturen nicht nur im unmittelbaren Umfeld abzukühlen. Bei verschiedenen Weihern wird dieser Verdunstungseffekt noch durch Fontänenanlagen unterstützt. Durch wiederholten Aufschub entstand insbesondere bei den Weihern in der Obermainanlage (Rechneigrabenweiher), beim Weiher im Von-Bernus-Park und beim Weiher im Martin-Luther- King-Park sehr großer Handlungsdruck. Es bestand die Gefahr, dass diese Weiher verlanden oder umzukippen drohen. Insbesondere im Von-Bernus-Park gab es in warmen Witterungsperioden mit dadurch beschleunigten Umsetzungsprozessen erhebliche Ausgasungen mit starken Geruchsbelästigungen für Parkbesucher:innen und Anwohner:innen. Die Entschlammung diverser Weiher duldete aufgrund ihres Zustandes keinen Aufschub. In 2024 wurden die Entschlammung des Weihers im Von-Bernus-Parks, ca. 110 T€, und die Entschlammung des Weihers im Martin-Luther-King-Park, ca. 293 T€, durchgeführt. Die Belüftungsmaßnahmen des Rechneigrabenweiher (Obermainanlage) mit Einbau einer zunächst angemieteten stationären Belüftungseinrichtung beliefen sich in 2024 auf ca. 22 T€. Über die Fortführung der Maßnahme wird in 2025 entschieden. Weiher im Martin-Luther-King-Park: Baustelle nach der Maßnahme Entwicklung der Reinigungserfordernis durch steigenden Nutzungsdruck Die Beliebtheit der Frankfurter Grünanlangen und der damit einhergehende Nutzungsdruck ist auch nach Corona hoch, so dass die Reinigungsfrequenzen in einigen Anlagen zum Teil deutlich erhöht und weitere zusätzliche Entsorgungsbehälter aufgestellt werden mussten. Flächenzuwächse verursachen zusätzliche Reinigungsausgaben und müssen in der Regel über Vergaben an Fremdfirmen eingekauft werden. In den vergangenen 2-3 Jahren sind deutliche Kostensteigerungen in den Bereichen Energie, Material, Lohn und Maschinen zu verzeichnen. Dies führt zu teilweise starken Preisanstiegen bei der Angebotsabgabe für mehrjährige Ausschreibungen. In 2023 folgten weitere Beauftragungen der FES im Rahmen des Projektes "Reinigung aus einer Hand" auf Basis des Konsortialvertrags. Beispielsweise reinigt im Grünflächenunterhaltungsbezirk Nord die FES inzwischen öffentliche Grünanlagen und das angrenzende Straßenbegleitgrün im Straßenkörper, welches sich in der Zuständigkeit des Amts für Straßenbau und Erschließung befindet, im Auftrag des Grünflächenamts. Allerdings sind nur 35% des Straßenbegleitgrüns im Sinne der Straßenreinigung gebührenfähig. Somit belasten 65 % des Straßenbegleitgrüns weiterhin das Budget des Grünflächenamts. Es ist daher auch zukünftig von einem erhöhten Unterhaltungsaufwand für die Grünflächen auszugehen, wenn bedarfsgerecht gereinigt werden soll. Wilde Ablagerungen Wilde Müllablagerungen sind ein dauerhaftes Problem in Frankfurt. Illegale Abfallablagerungen finden in Grünanlagen und im Straßenbegleitgrün statt, aber auch im Bereich von Kleingärten und sonstigen abgeschiedenen Örtlichkeiten. Durch die Entsorgung wilder Ablagerungen entstehen dem Grünflächenamt jährliche budgetwirksame Entsorgungskosten. Illegale Müllentsorgung Auch im Stadtwald besteht ein hoher Aufwand für die Müllbeseitigung. Jährlich besuchen rund 5 Mio. Menschen den Frankfurter Stadtwald als Naherholungsgebiet. Leider wird jährlich eine Vielzahl an Haus- und Sperrmüll, sowie Gartenabfällen im Stadtwald entsorgt. Das Müllaufkommen ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Explizit werden auch Papierkörbe an Waldparkplätzen und Erholungsbänken für die Ablage von Haus- und Sondermüll missbraucht. Die Einsammlung und Entsorgung ist kostenintensiv und muss finanziell gestemmt werden. Vandalismus Zerstörte Mülleimer, Graffitis an Gebäuden und Schildern sind leider schon ein gewohntes Bild. Die Beseitigung von Vandalismusschäden bzw. die Wiederherstellung nutzungsfähiger Anlagen ist zeitraubend und oft kostenintensiv. Graffitis auf Tafeln Befahrung eines Wasserbeckens, wahrscheinlich durch ein Quad Spielplätze und Freizeitanlagen Der schlechte Zustand der Spiel- und Freizeitanlagen ist zunehmend in den Fokus der Stadtbevölkerung geraten. Seit 2022 wurden vermehrt Finanzmittel in die Instandsetzung der Anlagen investiert. Innerhalb weniger Jahre wurden die Aufwendungen verdreifacht. Inzwischen sind die ersten Ergebnisse in Form verbesserter Spiel- und Freizeitangebote sichtbar. Das Grünflächenamt hat in den Jahren 2022 bis 2024 im konsumtiven Unterhaltungsbereich deutlich mehr Mittel verausgabt, als die im Haushalt festgeschriebenen 880 T €. Im Jahr 2022 waren dies 1.015 T€, in 2023 1.505 T€ und in 2024 wurden für den jährlichen Bedarf der Spielplatzunterhaltung rund 2.615 T€ benötigt. Trotzdem sind diese Mittel bei Weitem nicht ausreichend für die dauerhafte Unterhaltung aller 678 Spielplätze und Freizeitanlagen. Die qualitativen Anforderungen an die Ausstattungsgegenstände und Spielgeräte sind erheblich gewachsen. Die Spiel- und Freizeitanlagen (ebenso wie die Grünanlagen) werden zunehmend stark genutzt und unterliegen damit einem erhöhten Verschleiß. Entwicklung der Ausgaben für Spiel- und Freizeitanlagen seit 2018 Grünanlagen In den Vorjahren konnten viele Wegebaumaßnahmen zur Wahrnehmung der Verkehrssicherung in Grünanlagen wegen fehlender Mittel nicht umgesetzt werden. Im Jahr 2024 mussten die Ausgaben für verkehrssicherungspflichtige Wegebaumaßnahmen erhöht werden, um die Zugänglichkeit der Grünanlagen für die Bevölkerung zu erhalten und Unfälle durch mangelhafte Wege zu vermeiden. Diese dringenden Wegebaumaßnahmen müssen auch in den kommenden Jahren fortgesetzt werden, um Unfallgefahren zu beseitigen und Wegesperrungen zu verhindern. Winterdienst ein schwer zu kalkulierender Kostenfaktor Das Grünflächenamt hat den Winterdienst auf Gehwegen und vergleichbaren Flächen an die FES vergeben. Die Winterdiensteinsätze werden in der Regel mit einem Vorlauf von ca. einem Jahr kalkuliert. Die tatsächlich zu erbringenden Schnee- und Eiseinsätze sind nicht vorhersehbar und können von Jahr zu Jahr erheblich variieren. Kalkulatorisch waren in den Ansätzen für 2024 inflationsbedingte Kostensteigerungen sowie der steigende Mindestlohn einberechnet. Entwicklung der Ausgaben für Winterdienst seit 2018 Allgemeine Preissteigerungen Die Preissteigerungen seit Beginn des Angriffskrieges auf die Ukraine, haben bei bestimmten Produkten, Rohstoffen und vor allem Energie zu erheblichen Belastungen der öffentlichen Haushalte geführt. Die Preissteigerungen haben sich im Jahr 2024 auf einem Niveau von ca. 2% stabilisiert, jedoch liegen die Preise allgemein weiterhin auf hohem Niveau. Ebenso tragen die Steigerungen der Mindestlöhne der vergangenen Jahre mit zu den Preissteigerungen am Markt bei. Die Pflege von Grünflächen, die Unterhaltung des städtischen Baumbestandes sowie der Betrieb von Spielplätzen und Freizeiteinrichtungen sind personalintensive Bereiche. Trotz der positiven Personalentwicklung in den vergangenen Jahren sowie umfangreicher organisatorischer Verbesserungen reicht die Personalausstattung nicht aus, um die vielfältigen Aufgaben mit dem vorhandenen Personal zu bewältigen. In den vergangenen Jahren mussten daher in der Grünunterhaltung weitere Flächen in die Pflegevergabe gegeben werden. Hierzu zählen z.B. Mäharbeiten und Baumpflanzungen, die Verkehrssicherung, die Reinigung von Grünanlagen, die Unterhaltung von Spielplätzen sowie notwendige Investitionsprojekte. Hier macht sich die allgemeine Preissteigerung bemerkbar. Zur Bewältigung von Arbeitsspitzen wird punktuell auf Leiharbeitskräfte zurückgegriffen, wenn interne Ressourcen oder Unterstützung durch die städtische Personalvermittlung nicht ausreichen, z.B. bei der Bearbeitung von Schadenfällen und Schadensersatzforderungen, um Nachteile für die Stadt Frankfurt am Main zu vermeiden. Die allgemeinen Preissteigerungen spiegeln sich aber auch im Bereich der Energiekosten wider, was vor allem in Einrichtungen mit einem hohen Energieverbrauch wie dem Palmengarten deutlich spürbar ist. Die bereitstehenden Mittel reichen nicht zur Deckung steigender Treibstoff-, Ersatzteil-, Material-, Steuer- und Versicherungskosten für den Betrieb und die Instandhaltung des Fuhrparkes und der Gerätebestände sowie der Bewirtschaftung der Grundstücke und Gebäude in den letzten Jahren. Auch neue Vertragsbedingungen und gesetzliche Vorgaben verursachen Mehrkosten. In vielen Bereichen können die entstehenden Kosten nicht aktiv mitgestaltet werden, da sie auf bestehenden Verträgen, gesetzlichen Vorgaben oder unabdingbar wahrzunehmenden Aufgaben basieren. Dies betrifft beispielsweise den Betrieb der IT-Ausstattungen, deren Budgetansätze durch steigende, zentral verhandelte Lizenzverträge, der Ein-Gerätestrategie der Stadt und inflationsbedingten Kostensteigerungen nicht auskömmlich sind. Die steigenden Anforderungen durch Klimawandel, Flächenzuwachs und höhere gesellschaftliche Ansprüche führen zu einem erhöhten Bedarf an personeller und sachlicher Ausstattung in allen Bereichen des Grünflächenamtes, was auch die administrativen Kosten erhöht. A. Zielsetzung Der globale Klimaschutz und die Klimaanpassung sind zentrale Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Internationale Abkommen wie Kyoto, Bonn und Paris setzen Ziele zur Reduktion von Treibhausgasen, darunter das 1,5-Grad-Ziel. Der IPCC-Bericht "Climate Change 2023" verdeutlicht die Dringlichkeit schnellen Handelns. Das Bundes-Klimaschutzgesetz (2019, Anpassung 2021) legt Klimaneutralität für Deutschland bis 2045 fest. Hessen konkretisiert dies mit dem Klimaplan, Frankfurt geht mit Beschlüssen wie "Klimaneutrales Frankfurt" (bis 2035, Verwaltung bis 2030) noch weiter. Frankfurt engagiert sich seit Jahrzehnten im Klimaschutz, z. B. durch den Beitritt zum Klimabündnis (1990) und zum "Konvent der Bürgermeister" (2009). Strategien wie der Masterplan 100% Klimaschutz, die Klimaallianz und die Gründung des Klimareferats unterstützen die Umsetzung. Öffentliche Grün- und Freiflächen sind ein zentraler Bestandteil der Klimaanpassung. Das Stadtgrün und der Frankfurter Stadtwald leisten einen vielfältigen Beitrag für die Bevölkerung, indem sie soziale, ökologische, wirtschaftliche und kulturelle Funktionen erfüllen. Gleichzeitig wird die biologische Vielfalt, etwa durch naturnahe Gestaltung und die Schaffung von Ersatzlebensräumen für heimische Arten, gefördert. Die wachsende Nutzungsintensität, der Klimawandel und der Rückgang der Biodiversität erhöhen die Anforderungen an das städtische Grün. Diese Herausforderungen erfordern nachhaltige Maßnahmen zur Pflege, Instandhaltung und Entwicklung der Grünflächen. Es ist zudem entscheidend, dem kontinuierlichen Werteverzehr durch gezielte, nachhaltige Maßnahmen in den Bereichen Unterhaltung, Instandsetzung und Investition effektiv und langfristig entgegenzuwirken. Beispiele hierfür sind: · Mindestgrundpflege für alle Parkanlagen und Grünflächen zur Erhaltung ihrer Qualität, um sie der Bevölkerung adäquat zur Verfügung zu stellen; · Gewährleistung der Verkehrssicherheit als Pflichtaufgabe, insbesondere auf Spielplätzen und auf Wegeflächen; · Durchführung regelmäßiger Baumkontrollen zur Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht als kommunale Pflichtaufgabe; · Pflege des Baumbestandes; Beseitigung akuter Baumschäden sowie die Abarbeitung von Baumpflegemaßnahmen als Ergebnis regelmäßiger Baumkontrollen; · Nachpflanzung von Bäumen in optimierten Baumstandorten sowie Baumneupflanzungen im Stadtgebiet und Erprobung von Klimabaumarten; · Verbesserung von Baumstandorten, u.a. durch die Erprobung neuer Bodensubstrate und Bewässerungstechnik; · Erschließung alternativer Wasserquellen zur Bewässerung des städtischen Grüns zur Reduktion des Trinkwasserverbrauchs und Teilnahme an entsprechenden Forschungsarbeiten; · Pflege von Spielplätzen und Freizeitanlagen, defekte Angebote schnell reparieren oder erneuern und den Geräteabbau verhindern; · Regelmäßige Reinigung und Müllentsorgung zur Sicherstellung eines gepflegten Erscheinungsbildes der Stadt und Verhinderung von Schädlingsbefall; · Förderung der Biodiversität und des Arten- und Biotopschutzes; · Stärkung von bürgerschaftlichem Engagement durch Beteiligungsprozesse; · Förderung der Wertschätzung für das öffentliche Grün durch Nachbarschaftsprojekte und Urban Gardening; · Wiederaufforstung trockengeschädigter Waldflächen und die Sicherung der zukünftigen Waldgenerationen mit heimischen Baumarten, sowie deren Schutz vor Verdrängung durch invasive, gebietsfremde Baumarten; · Instandsetzung von durch den Klimawandel geschädigten Waldgewässern zum Erhalt der Biodiversität; · Errichtung und Instandhaltung von Wasserrückhaltebecken im Rahmen des Hochwasserschutzes, um hangabfließendes Regenwasser im Wald zu versickern und von den Städten fernzuhalten; · Anlage, Bewirtschaftung und Betreuung von Versuchsflächen trockenresistenter Baumarten; · Bewirtschaftung des Stadtwaldes nach den FSC-Richtlinien B. Alternativen Die Mehrkosten waren unabweisbar. Ein Großteil der aufgewendeten Mittel war notwendig, um die bestehende Infrastruktur aufrecht zu erhalten und um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Die Auswirkungen des Klimawandels lassen sich im Vorfeld nur schwer kalkulieren. Die Höhe der aufzubringenden Mittel variiert in Abhängigkeit der vor allem im Rahmen der Verkehrssicherung durchzuführenden Arbeiten. Der Umfang der zu erbringenden notwendigen Maßnahmen wird sowohl durch die Verbreitung von Schädlingen und Baumkrankheiten, aber auch der Anzahl und Heftigkeit von Extremwetterereignissen, wie Stürme oder Überflutungen, beeinflusst, welche sich nicht vorhersehen lassen. In Hinblick auf die Erreichung der für die Stadt Frankfurt am Main beschlossenen Klimaschutzziele sowie Maßnahmen zur Klimaanpassung ist es unabdingbar, die begonnenen Prozesse fortzusetzen. Dies betrifft insbesondere die Nach- und Neupflanzungen von Bäumen sowie die Maßnahmen zur Stärkung der Biodiversität. Für den Frankfurter Stadtwald steht keine Alternative zur Übertragung der Restmittel aus dem Sonderprogramm zur Verfügung. Das Streichen oder die Reduzierung der Restmittel bedingt in den folgenden Jahren die Nichterfüllung dringend erforderlicher und zum Teil 2024 schon angestoßener Maßnahmen im Rahmen des Sonderprogrammes. Nur so kann der Verkehrssicherungspflicht nachgekommen werden und ein klimaresilientes und heimisches Waldökogefüge sowie ein vollumfängliches Wassermanagement aufrechterhalten werden. Die Spätblühende Traubenkirsche würde sich massiv ausbreiten und die heimischen Baumarten verdrängen. Darüber hinaus könnten die Leistungen bei der Waldreinigung, der Instandhaltung und dem Angebot der Infrastruktur im Erholungswald nur noch in deutlich reduziertem Umfang erbracht werden. Auch im Bereich der Grünunterhaltung ließe sich eine Einsparung bei den Kosten für das öffentliche Grün nur mit einer deutlichen Reduzierung der Leistungen bei Reinigung und Pflege der stark genutzten Grünanlagen sowie dem Angebot und der Qualität der Spiel- und Freizeitanlagen erreichen. Die Verfügbarkeit von Spielangeboten würde drastisch sinken, Spielgeräte müssten aus Sicherheitsgründen geschlossen werden. C. Lösungen Bereits vor Jahren wurden die ehemaligen Ämter Gartenamt, Friedhofsamt und Forstamt zu einem Grünflächenamt vereinigt. Der Zusammenschluss der drei Liegenschaftsverwaltenden Ämter erfolgte vor dem Hintergrund, die Dienstleitungen Verwaltung/ Personal/ Organisation, Planung und Bau sowie Betrieb und IKT kostenreduzierend zu bündeln. Das Dezernat X - Klima, Umwelt und Frauen - verfolgt darüber hinaus weiterhin verschiedene Strategien, um den vorab ausgeführten Entwicklungen entgegenzusteuern: Im Rahmen des Projekts Reinigung aus einer Hand werden sukzessive Reinigungsleistungen im Straßenbegleitgrün sowie in Grünanlagen und Parks an die FES vergeben, mit dem Ziel ein einheitliches Sauberkeitsbild der Stadt Frankfurt nach außen zu garantieren und Synergien zu heben. Flankierend unterstützt die Stabsstelle Saubere Stadt mit #CleanFFM im Rahmen einer zielorientierten Bewusstmachung und Verhaltensänderungen der Bevölkerung bei der Vermeidung und Beseitigung von Müll und Zigarettenkippen. Das Grünflächenamt setzt seit Jahren auf klimafeste und ökologisch vorteilhafte Baumarten. Bei allen Standorten wird auf die Durchmischung von unterschiedlichen Arten geachtet, um bei Erkrankung einer Art einem Totalausfall vorzubeugen. Für die Zukunft ist es unabdingbar, an dieser Vorgehensweise festzuhalten. Hierzu wird die Frankfurter Baumliste alle zwei Jahre überarbeitet. Das Grünflächenamt nimmt weiterhin am Straßenbaumtest II der GALK (Gartenamtsleiterkonferenz) teil. Zur Optimierung der Baumstandorte werden weiterhin die aktuellen europaweiten Erkenntnisse aus der Forschung auf Versuchsstandorten umgesetzt und evaluiert. Zum Schutz des Baumbestands wurde ein "Baustellenbanner" entworfen, der zukünftig bei Baustellen, die städtischen Bäume tangieren, am Bauzaun befestigt werden. Der Banner erläutert den erforderlichen Baumschutz. Um die Bewässerung von Bäumen und Grünanlagen in der Zukunft sicher zu stellen und dennoch die Ressource Trinkwasser zu schützen wird aktuell im Grünflächenamt ein Konzept zum schrittweisen Umstieg auf Brauchwasser erstellt. Das in Frankfurt vorhandene Brauchwasser soll ebenfalls durch einen Digitalisierungsprozess fest ins Bewässerungsmanagement integriert werden. Dazu werden Zisternen, Brunnen und Pumpen mit digitaler Sensorik ausgestattet. Um das Wasser speichern zu können, Starkregenereignisse abzufangen und das Wasser für Dürrezeiten nutzbar zu machen, werden vermehrt Zisternen an geeigneten Standorten eingebaut. In den Hanglagen im Taunus wurden rund 30 Wasserrückhaltebecken im Rahmen des Hochwasserschutzes angelegt. Weitere sind in Planung. Zur Unterhaltung der 678 Spiel- und Freizeitanlagen im Frankfurter Stadtgebiet bedarf es weitere Mittel, um Leistungen in der Spielplatzunterhaltung und Schattiermaßnahmen auf Spielplätzen deutlich zu verbessern und Werteverzehr entgegenzutreten. Die Pflege aller Parkanlagen und Grünflächen erfolgt dergestalt, dass deren Qualität dauerhaft erhalten wird und kostenintensive Sanierungsmaßnahmen vermieden werden. Durch Öffentlichkeitsarbeit sowohl medial als auch in Präsenz wird die Bevölkerung zum Schutz und Erhalt des öffentlichen Grüns aufgerufen. Hierzu zählen auch Patenschaften, Urban Gardening Projekte und die Förderung gemeinschaftlichen Engagements. Dies dient nicht zuletzt der Verantwortung für Arten- und Biotopschutz und der Förderung der Biodiversität im Stadtgebiet. Die Ökosystemleistungen des Stadtwalds werden durch die Wiederaufforstung klimageschädigter Waldflächen gefördert. Die Verkehrssicherung ist mittlerweile Daueraufgabe. Ein ausreichender und qualifizierter Mitarbeiter:innenstamm, eine moderne Ausstattung mit Maschinen und Fahrzeugen sowie Unternehmereinsätze tragen zur Stabilisierung des Stadtwaldes bei. Um bezogen auf den Frankfurter Stadtwald Erkenntnisse über klimaresistentere Baumarten und verschiedene waldbauliche Verfahren zu erhalten, wurden neben betriebsinternen Versuchsflächen diverse Forschungsprojekte aufgenommen: Kooperationsprojekt mit der Freien Universität Berlin seit 2022 zum Thema "Wissenschaftliche Untersuchung der Anbaumöglichkeiten von süditalienischen Rotbuchenherkünften in der BRD"; Bundesprojekt federführend durch die Forstliche Versuchsanstalt Freiburg seit 2023 zum Thema "Klimawandelbedingte Mortalitäts- und Wachstumstrends als Grundlage für bundesweit vergleichende Baumarteneignungsbeurteilungen"; Kooperationsprojekt seit 2011 mit der Goethe-Universität Frankfurt auf einer Versuchsfläche mit mediterranen Eichenarten; "My Garden Of Trees" seit 2023 als internationales Forschungsprojekt unterstützt durch die Europäische Kommission mit Untersuchung der Anbaumöglichkeiten von fremdländischen Buchen- und Tannenherkünften. D. Kosten Der vollbudgetierte Bereich (BGM 10) inklusive der Bauunterhaltung (BGM 20) des Dezernates X - Klima, Umwelt und Frauen - weist im Haushaltsjahr 2024 ein Defizit in Höhe von voraussichtlich bis zu rund 7.832 T€ aus. Der exakte Betrag wird im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2024 festgestellt. Der festgestellte Mehraufwand geht im Wesentlichen auf die vorab erläuterte Problematik sowie auf die in der Produktgruppe 22.09 im finalen Haushalt auf Sachkonten aufgeteilte Konsolidierung zurück, die sich aus der Differenz zwischen den zum Haushaltsentwurf 2024/2025 gemeldeten Bedarfen und den insgesamt verfügbaren Zielwerten ergab. Hinzu kommen aufgrund der späten Rechtskraft des Haushaltes in 2024 noch nicht umgesetzte Etatanträge, deren Budgets im Zuge des Jahresabschlusses zur Übertragung nach 2025 vorgesehen sind. Zur Deckung werden zunächst vollbudgetierbare Mehrerträge und Minderaufwendungen (BGM 10), die nicht zweckgebunden nach 2025 zu übertragen waren, sowie verfügbare Mittel im Bereich der Personalerträge und -aufwendungen (BGM 21) in Höhe von rund 1.893 T€ sowie rund 29 T€ aus dem Bereich Zuwendungen und Zuschüsse (BGM 22) innerhalb der Dezernatsbudgetierung verwendet. Darüber hinaus erfolgt eine Anrechnung finanzrelevanter Mehrerträge aus Beteiligungen in Höhe von rund 746 T€ in der PG 22.03 im Budget des Dezernates. Das verbleibende Defizit in Höhe von voraussichtlich bis zu rund 5.163 T€ wird vom Magistrat im Zuge der Jahresabschlussarbeiten 2024 bzw. der zugehörigen Vorlage beordnet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.03.2024, M 21 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Sonderausschuss für Controlling und Revision Versandpaket: 12.03.2025 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 17.03.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 45 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Volt gegen CDU (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 34. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 20.03.2025, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 45 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) und FRAKTION (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 45 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Ablehnung); BFF-BIG und FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 50 Beschluss: Der Vorlage M 45 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung); BFF-BIG und FRAKTION (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5980, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 Aktenzeichen: 79-0

  • Haushalt 2024/2025 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 20242028 hier: Freigabe von Wohnungsbaufördermitteln
    M
    07.03.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 07.03.2025, M 46 Betreff: Haushalt 2024/2025 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2024-2028 hier: Freigabe von Wohnungsbaufördermitteln I. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat beauftragt wurde, nach fachlicher Prüfung Mittel für Wohnungsbaufördermaßnahmen in Form von Darlehen und Zuschüssen nach den folgenden Förderrichtlinien zu bewilligen: - Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 1 - Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 2 - Frankfurter Programm zur energetischen Modernisierung des Wohnungsbestandes, Verbesserung des Wohnumfeldes und Stadtbildpflege - Frankfurter Programm zur Wohnraumförderung für Studierende und Auszubildende II. Die erforderlichen Mittel für Wohnungsbaudarlehen und -zuschüsse mit einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 77.441 T€ für das Jahr 2025 werden bewilligt und freigegeben. III. Es dient zur Kenntnis, dass 1. die erforderlichen Mittel für die Wohnungsbauförderung mit einem Gesamtinvestitionsbedarf von insgesamt 77.441 T€ in der Produktgruppe 13.1 auf folgenden Projekten im Haushaltsjahr 2025 zur Verfügung stehen: 5.001232 Unterstützung des Wohnungsbaus - Darlehen (70.041 T€) 5.002454 Unterstützung des Wohnungsbaus - Zuschüsse/Baumaßnahmen (2.200 T€) 5.003613 Förderprogramm zur energetischen Sanierung von Wohnsubstanz (3.200 T€) 5.006008 Förderprogramm studentisches Wohnen (2.000 T€) 2. die Finanzierung der Jahresfolgekosten in Höhe von 3.776 T€ zukünftige Haushalte belastet. Begründung: A) Zielsetzung Gemäß Punkt 2.2 der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften zum Haushalt 2025 ist für die Umsetzung im Investitionsprogramm veranschlagter Maßnahmen (z.B. Bauprojekte, Investitionszuschüsse) grundsätzlich eine gesonderte Beschlussfassung erforderlich. Da eine Einzelbeschlussfassung bei der Menge an Förderanträgen zu einem nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand und zu einer zeitlichen Verzögerung der jeweiligen Bewilligung führen würde, ist eine Beschlussfassung der gesamten Ansätze der Wohnungsbaufördermittel erforderlich. Eine entsprechende Verfügbarkeit der Wohnungsbaufördermittel ist grundlegend für die Kontinuität in der Wohnungsbauförderung, die Akzeptanz der Förderprogramme und den optimalen Ablauf ihrer Umsetzung. Eine reibungslose Abwicklung der geförderten Wohnungsbauprojekte ist nur möglich, wenn das Planungsdezernat ohne zusätzliche Genehmigungsvorbehalte auch weiterhin unmittelbar verbindliche Förderzusagen erteilen kann. Aufgrund vorliegender bescheidungsreifer Anträge sowie weiterer in Planung befindlicher Fördervorhaben besteht im laufenden Haushaltsjahr im Bereich der Wohnungsbauförderung ein voraussichtlicher Mittelbedarf im Umfang der in den betreffenden Investitionsmaßnahmen (vgl. Ziffer I.) insgesamt veranschlagten 77.441 T€. Mit der Freigabe der Wohnungsbaufördermittel wird die Kontinuität in der Wohnungsbauförderung gewahrt. Die Akzeptanz der Förderprogramme sowie der optimale Ablauf ihrer Umsetzung ist nur so gewährleistet. Das Planungsdezernat bleibt verlässlicher Partner der privaten Projektentwicklung. B) Alternativen Keine. C) Lösung Freigabe der Mittel gem. Ziffer II. Für eine erfolgreiche Programmumsetzung und die Erreichung der Projektziele ist es notwendig, die geförderten Projekte zügig abzuwickeln und ohne Genehmigungsvorbehalt verbindliche Förderzusagen erteilen zu können. Durch die Freigabe des gesamten Jahresansatzes wird eine zielgerichtete, effiziente und reibungslose Umsetzung unter Berücksichtigung der Vorgaben der Förderrichtlinien ermöglicht. Die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften werden beachtet. D) Kosten 1. Investitionsbedarf Investitionsbedarf Amt 61, PG 13.1 77.441.000,00 € davon bei Projekt: 5.001232 70.041.000,00 € 5.002454 2.200.000,00 € 5.003613 3.200.000,00 € 5.006008 2.000.000,00 € Gesamt 77.441.000,00 € 2. Finanzbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: 2025 77.441.000,00 € 3. Folgeinvestitionen - keine - 4. Jahresfolgekosten a) Personelle Ausgaben - keine - b) Sachkosten - keine - c) Abschreibung 77.441.000,00 € / 25 Jahre 3.097.640,00 € Eine Abschreibung erfolgt nur auf die investiven aktivierungsfähigen Zuschüsse und Zuweisungen. Die konsumtiven Zuschüsse (Zuschuss zum Mietertrag) sind mit 2.000.000 € jährlich geplant. d) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung 1,75 % / 2 x 77.441.000,00 € = 677.608.75 € *) Zinssatz gem. Haushaltsrundschreiben vom 17.01.2023 zum Haushalt 2024/2025 Jahresfolgekosten insgesamt: 3.775.248,75 € Jahresfolgekosten gerundet: 3.776.000,00 € 5. Jahreserträge - keine - 6. Leistungen Dritter - keine - 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen - keine - 8. Sonstiges - keine - Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 12.03.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 46 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO II, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 46 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 33 Beschluss: Der Vorlage M 46 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6126, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 Aktenzeichen: 14-0

  • Anbringung von Fahrradbügeln in der Seckbacher Landstraße
    OFOB 8
    07.03.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2025, OF 489/4 Betreff: Anbringung von Fahrradbügeln in der Seckbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob vor dem Kunstraum in der Eulengasse PKW-Parkraum erhalten bleiben kann und Fahrradbügel an anderer Stelle in unmittelbarer Nähe zum Kunstraum angebracht werden können. Begründung: Unlängst wurden in der Seckbacher Landstraße 16 insgesamt drei Fahrradbügel installiert. Dies geschah auf Initiative des Kunstraumes "Eulengasse" mittels Petition/Ideeneinreichung beim Portal "Frankfurt fragt mich". Durch Anbringen der Fahrradbügel wurde einer der wenigen PKW-Parkplätze für Anwohner in diesem Bereich durch Fahrradbügel ersetzt, was zu einer weiteren Verknappung der verfügbaren Parkmöglichkeiten für PKWs führt. In unmittelbarer fußläufiger Nähe befinden sich bereits mehrere Fahrradbügel, als auch anderweitige Möglichkeiten wie Schutzbarrieren aus Stahl, um Fahrräder anzuschließen. Man könnte überdies die Bügel zwischen dem nebenan befindlichen Baum und dem Gehweg installieren, wodurch kein PKW-Parkplatz wegfallen würde. Gegebenenfalls lassen sich vor den genannten Schutzbarrieren weitere Fahrradbügel anbringen, da die Breite des Fußweges dies durchaus erlaubt. Im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit der Nutzung des öffentlichen Raums ist zu bedenken, dass entsprechend der Öffnungszeiten die Besucher des Kunstraumes elf Stunden in der Woche diesen Bereich nutzen. Im Gegenzug zu einem durchgängig benötigen Parkplatz für Anwohner, Geschäftskunden (beispielsweise der Apotheke), Pflegedienste und Dienstleister erscheint dieser Zeitraum verhältnismäßig gering, um der Forderung zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität vor dem Kunstraum nachzugehen. Der genannte PKW-Parkplatz ist nicht der einzige Parkplatz, den es im unmittelbaren Nahbereich betrifft; zwei weitere Beispiele betreffen die Weidenbornstraße/Seckbacher Landstraße sowie die Seckbacher Landstraße 7. Die fortschreitende Reduzierung von Parkraum für PKW führt zu einer Intensivierung des Parksuchverkehrs, was dem Ziel, das Stadtklima zu verbessern, entgegensteht. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 4 am 25.03.2025, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 489/4 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU, FDP und dFfm (= Annahme)

  • Gestaltung des Platzes vor der Klingerschule
    OFOB 3
    07.03.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2025, OF 843/3 Betreff: Gestaltung des Platzes vor der Klingerschule Vorgang: OM 6983/20; ST 783/22; OM 575/21; ST 814/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die bereits 2021 in Aussicht gestellte Entsiegelung und Umgestaltung des Platzes vor der Klingerschule endlich in Angriff zu nehmen. Begründung: Seit vielen Jahren dient der Platz vor der Klingerschule als öffentlicher Parkplatz. In 2 Anträgen (OM 6983 vom 30.11.2020 und OM 575 vom 8.7.2021) wies der Ortsbeirat 3 darauf hin, dass aufgrund der Bedeutung für das jüdische Leben in diesem Quartier die Nutzung des Platzes als Parkplatz nicht angemessen sei. In der Zeit des Nationalsozialismus befand sich hier im Gebäude der Klingerschule ein Hauptquartier der Geheimen Staatspolizei (GESTAPO), sowie in einem nicht mehr bestehenden Gebäude im Hermesweg die Zentrale für die in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden. In der Turnhalle auf der östlichen Seite des Platzes wurden die Hinterlassenschaften der vertriebenen jüdischen Bevölkerung Frankfurts versteigert. Zusätzlich zum Wunsch, diesen Ort einer kulturellen Nutzung zum Thema "Jüdisches Leben im Ostend" zuzuführen, gibt es auch einen großen Bedarf der eng bebauten Nachbarschaft an entsiegelten Plätzen mit Aufenthaltsqualität. In seiner Stellungnahme ST 783 vom 25.3.2022 stellte der Magistrat in Aussicht: "Die Klingerschule und der Hermesweg sollen eine Station für den zukünftigen Pfad zum "Jüdischen Leben im Ostend" darstellen. Die Kommission für Erinnerungskultur befasst sich mit diesem Thema und wird einen Beschluss fassen, der als Grundlage einer Ausführung dienen wird. . .Ein gegebenenfalls notwendiges Teileinziehungsverfahren für die Platzfläche vor der Klingerschule wird nach Vorlage einer Umgestaltungsplanung angestoßen." Seither ist leider nichts geschehen. Im Gegenteil, statt die lange Unterbrechung der Nutzung des Parkplatzes durch eine Baustelle zu einer Umgestaltung zu nutzen, wurde nach Beendigung der Bauarbeiten der Parkplatz wieder hergestellt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6983 Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 575 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 783 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 814 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6763 2025 Die Vorlage OF 843/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Umwandlung von Schräg- in Längsparkplätze auf der Eckenheimer Landstraße von Hausnummer 144 bis Ecke Händelstraße
    OFOB 9
    07.03.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2025, OF 850/3 Betreff: Umwandlung von Schräg- in Längsparkplätze auf der Eckenheimer Landstraße von Hausnummer 144 bis Ecke Händelstraße Vorgang: OM 1943/22; ST 1982/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die in der ST 1982 vom 5.9.2022 zugesagte Umwandlung der Schrägparkplätze in Längsparkplätze auf der Eckenheimer Landstraße zwischen Hausnummer 144 und Händelstraße schnellstmöglich umzusetzen. Begründung: Die in der OM 1943 vom 28.3. 2022 geschilderte Problemlage hat sich nochmals verschlechtert. Die genannte Strecke ist die schmalste Stelle der Eckenheimer Landstraße unterhalb des Alleenrings. Auf engstem Raum drängen sich Fahrbahn, Fahrradweg, Schrägparkplätze und Gehweg nebeneinander. Die schräg parkenden Autos (insbesondere längere Autos oder Lieferwagen) ragen regelmäßig in den Fahrradweg hinein oder verschmälern den Gehweg so weit, dass Rollstuhlfahrer und Personen mit Kinderwagen und Rollator nicht mehr durchkommen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.03.2022, OM 1943 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2022, ST 1982 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6767 2025 Die Vorlage OF 850/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

  • Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Anlage eines Gemüsegartens
    STOB 8
    07.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 333 Betreff: Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Anlage eines Gemüsegartens Der Magistrat stellt der Kinderfarm Frankfurt am Main e. V. finanzielle Mittel in Höhe von maximal 2.000 Euro für die Anlage eines Gemüsegartens zur Verfügung. Es werden Gartengeräte, Pflanzen, Anwachshilfen ein Zaun und eine Bewässerungsanlage benötigt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 24.01.2025, OIB 374

  • Abwärme von Rechenzentren
    STOB 9
    07.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 334 Betreff: Abwärme von Rechenzentren Aktuell erarbeitet die Stadt Frankfurt die Kommunale Wärmeplanung. Nach dem vom Bundestag verabschiedeten und seit 01.01.2024 in Kraft getretenen Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist dies für Frankfurt ab 2026 verpflichtend. Die Mainova AG unterstützt die Stadt Frankfurt bei der Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung mit ihrer Expertise. Ergänzend dazu hat Mainova einen Fernwärme-Transformationsplan erarbeitet, in dem sowohl die Dekarbonisierung als auch der Ausbau des Netzes beschrieben wird. Der Fernwärme- Transformationsplan führt die Kundenbedarfe mit den mit aktuellen Wärmequellen in einer Gesamtplanung zusammen. Der Fernwärme-Transformationsplan wurde im Juli 2024 fertiggestellt. Demnach wird das aktuell über 310 Kilometer lange Fernwärmenetz in Frankfurt um weitere bis zu 450 Kilometer ausgebaut. Damit sollen mehr als 40 % des Wärmebedarfs der Stadt mit Fernwärme gedeckt werden. Mainova setzt bei der Erzeugung von Fernwärme auf drei Säulen der Fernwärmeversorgung. Dabei soll Abwärme aus Rechenzentren verstärkt für die Wärmeversorgung eingesetzt werden. Um die Abwärme aus Rechenzentren mit einem Temperaturniveau von ca. 35 Grad Celsius nutzbar zu machen, sind Großwärmepumpen notwendig, welche die Temperatur auf das für die Fernwärmeleitung erforderliche Temperaturniveau von 80 bis 120 Grad Celsius und höher anheben. Für die Abwärmenutzung aus Rechenzentren sind dabei verschiedene technische Parameter zu beachten. Dazu zählen neben der Entfernung der Abwärmequelle zum Fernwärmenetz auch die Leitungskapazität der Netzinfrastruktur vor Ort, eine angemessene Flächenvorhaltung für die Wärmepumpe sowie die Berücksichtigung der statischen Anforderungen an diese Fläche und die Berücksichtigung der benötigten Stromkapazität für den Betrieb der Wärmepumpe vor Ort. Schon heute nutzt Mainova Abwärme aus Rechenzentren zu Heizzwecken. Diese kann entweder für Bestandsbauten, Neubauquartiere oder für die Einspeisung in das Fernwärmenetz verwendet werden. Im Ortsbezirk 10 sind Mainova keine Rechenzentren bekannt, daher bestehen derzeit keine Projekte zur Abwärmenutzung. Mainova prüft die Abwärmenutzung von Rechenzentren im Falle einer Ansiedlung gerne. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6046

  • E-Ladesäulen auf dem Parkplatz Ecke Gießener Straße/Marbachweg einrichten
    STOB 8
    07.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 335 Betreff: E-Ladesäulen auf dem Parkplatz Ecke Gießener Straße/Marbachweg einrichten Der Magistrat verweist bezüglich der E-Mobilität auf die zahlreichen vorherigen Stellungnahmen des Magistrats: Gemäß Beschluss der städtischen Gremien (Vortrag des Magistrats M140 vom 20.09.2019 und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4835 vom 07.11.2019) plant und errichtet die Stadt Frankfurt am Main demnach selbst keine Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen. Im Herbst des Jahres 2023 hat der Magistrat die Bedarfsanalyse "E-Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen in Frankfurt am Main" an ein externes Unternehmen in Auftrag gegeben. Das Amt für Straßenbau und Erschließung hat diese externe Ausschreibung zur Erstellung einer Bedarfsanalyse für den zukünftigen Bedarf an E-Ladesäulen auf öffentlicher Fläche erfolgreich durchgeführt. Daran anschließend soll eine weitere Ausschreibung zur Standortplanung und Festlegung für die dann feststehende, noch erforderliche Anzahl von Ladesäulen auf öffentlichen Flächen beauftragt werden. Die Festlegung der Standorte erfolgt in Kooperation und Abstimmung mit den Fachämtern der Stadtverwaltung. Dabei werden auch die Ortsbeiräte eingebunden. Der Magistrat hat die Ortsbeiräte bereits schriftlich darüber informiert. Mit diesem Verfahren soll die Mindestversorgung mit E-Ladeinfrastruktur in allen Stadtteilen sichergestellt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6220

  • Streuobstwiesen
    STOB 10
    07.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 336 Betreff: Streuobstwiesen Das Arten- und Biotopschutzkonzept der Stadt Frankfurt (ABSK) weist Ziele und Maßnahmen für den Erhalt von Streuobstwiesen im gesamten Stadtgebiet auf. Dies beinhaltet auch Maßnahmenvorschläge für Streuobstwiesen in Preungesheim und weiteren Stadtteilen des Ortsbezirks 10. Da aktuell die größte Gefahr für Streuobstwiesen die Nutzungsaufgabe darstellt, ist das wichtigste Ziel für den Arten- und Biotopschutz die besonders wertvollen Streuobstwiesen zu erhalten und zu optimieren. Zudem müssen zu intensiv genutzte Streuobstwiesen extensiviert und brachfallende Bestände wieder gepflegt werden. Da Streuobstwiesen in Frankfurt trotz Verlusten noch verhältnismäßig großflächig vorhanden sind, ist die Neuanlage von Streuobstwiesen gemäß ABSK im Moment nachrangig. In 2025 werden zwei zusätzliche Stellen im Umweltamt - Abteilung Naturschutz und Biodiversität geschaffen, die für die Umsetzung des Arten- und Biotopschutzkonzepts mit besonderem Schwerpunkt für den Streuobstwiesenschutz tätig sein werden. Ziel ist es, eine Strategie mit lokalen Schwerpunkten zu erarbeiten und umzusetzen, um dadurch vorhandene Streuobstwiesen durch die Umsetzung von Maßnahmen langfristig zu erhalten und zu pflegen. Aussagen zu konkreten Maßnahmen im Ortsbezirk 10 können derzeit noch nicht getroffen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6065

  • Begrünung des städtischen Areals an der Leo-Gans-Straße 2
    STOB 7
    07.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 337 Betreff: Begrünung des städtischen Areals an der Leo-Gans-Straße 2 Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat befürwortet grundsätzlich die Anregung des Ortsbeirates, den Bereich um die zurückgebaute Cassellabrücke in der Leo-Gans-Straße zu begrünen und wenn möglich mit Baumpflanzungen zu versehen und eine Parkbank aufzustellen. Die weiteren Planungen der Fläche bleiben jedoch abzuwarten und sind von der Entwicklung rund um das Casella-Areal abhängig. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5964

  • Barrierefreier Übergang an der Friedrich-Karl-Klausing-Straße/Ecke Altenhöferallee
    STOB 12
    07.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 338 Betreff: Barrierefreier Übergang an der Friedrich-Karl-Klausing-Straße/Ecke Altenhöferallee Der Magistrat entspricht der Anregung und wird die Borde an den genannten Stellen absenken. Zu rechnen ist damit im zweiten Quartal 2025. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6421 Antrag vom 18.11.2025, OF 653/12 Anregung an den Magistrat vom 05.12.2025, OM 7842

  • Klimaangepasste Platzgestaltung für das Schönhofviertel
    STOB 8
    07.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 339 Betreff: Klimaangepasste Platzgestaltung für das Schönhofviertel zu 1: Zum oben genannten Vorgang teilt der Magistrat mit, dass die Fertigstellung des Quartiersplatzes bereits im Dezember 2024 erfolgte. Ausgenommen hiervon ist ein schmaler Streifen, der für die Baugrube des Schulneubaues benötigt wird. Die Übernahme des Quartiersplatzes durch die Stadt Frankfurt am Main ist für das erste Quartal 2025 vorgesehen. Der Bau des Pausenhofes wird mit der Fertigstellung des Schulgebäudes voraussichtlich 2027 beendet sein. zu 2: Die Gestaltung des Quartiersplatzes erfüllt die Grundlagen eines klimaangepassten Stadtplatzes gemäß dem Leitfaden "Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung in Frankfurt am Main". Die Begrünung des Schulhofes orientiert sich an den örtlichen Begebenheiten und ist auf das Optimum der Möglichkeiten ausgelegt. zu 3: Erfahrungsgemäß entfalten Bäume ca. fünf bis zehn Jahre nach ihrer Pflanzung einen spürbaren Beschattungseffekt. Temporäre Beschattungselemente sind aus bautechnischen Gründen nicht möglich. Gründe dafür sind Brandschutzauflagen, wie Feuerwehrzufahrten, die Freihaltung von Zufahrten für Unterhaltung von Rigolen und Muldensystemen, sowie diverse unterirdische Zwangspunkte wie Stromtrassen und Kanalsysteme. Ein Teil des Platzes wird zudem voraussichtlich von Außengastronomie in Anspruch genommen. Eine Verschattung ist aber auch durch die Gebäude zu erwarten, die den Platz umschließen. zu 4: Zusätzliche Bäume für den östlichen Parkteil, wie in der ST 7/23 vom Magistrat entsprochen, wurden in die Pflanzplanung übernommen und sind bereits ausgeschrieben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.10.2024, V 1035

  • Rekultivierung: Die Baum-/Sträucher-Ecke entlang der U-Bahn-Gleise zu einem „Tiny Forest“ für Niederursel/Heddernheim kultivieren
    STOB 16
    07.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 340 Betreff: Rekultivierung: Die Baum-/Sträucher-Ecke entlang der U-Bahn-Gleise zu einem "Tiny Forest" für Niederursel/Heddernheim kultivieren Vorläufige Stellungnahme: Hinsichtlich der vorgeschlagenen Örtlichkeit und der beschriebenen Maßnahmen besteht noch Abstimmungsbedarf. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6130

  • Soziale Infrastruktur in Rödelheim-West in den Mittelpunkt stellen und sicherstellen
    STOB 9
    07.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 341 Betreff: Soziale Infrastruktur in Rödelheim-West in den Mittelpunkt stellen und sicherstellen 1) Ausbau von Kitaplätzen: Um ein wohnortnahes Angebot an Betreuungsplätzen für alle Familien in Frankfurt zu ermöglichen, wird die Versorgung und der Ausbau von Betreuungsplätzen kleinteilig im Rahmen der Grundschulbezirke geplant. In Rödelheim (Brentanoschulbezirk und Michael-Ende-Schulbezirk) liegt die Versorgung der unter 3-Jährigen mit insgesamt 44% (243 Plätze in Kitas und Tagesfamilien für 558 Kinder) bereits über dem Versorgungsziel von 40%. Die Kindergartenversorgung in Rödelheim liegt nach Umsetzung einer derzeit in Prüfung befindlichen Maßnahme bei insgesamt 82% (513 Plätze für 625 Kinder). Der Ausbau an Betreuungsplätzen im Michael-Ende-Schulbezirk wird daher priorisiert umgesetzt. Im Schulbezirk der Brentanoschule liegt die Versorgungsquote bereits bei 113%. Die Betreuung für Kinder im Grundschulalter wird im Michael-Ende-Schulbezirk zukünftig über das Landesprogramm "Pakt für den Ganztag" garantiert. An der Brentanoschule ist die Umsetzung des "Pakt für den Ganztag" aufgrund der räumlichen Situation noch nicht möglich. In diesem Schulbezirk wird die Versorgung der Grundschulkinder durch die Erweiterung im Kinderzentrum (KiZ) Biedenkopfer Weg auf 92% erhöht (209 Plätze in Erweiterte Schulische Betreuung (ESB) und Horten für 228 Kinder). 2) Entwicklung an der Brentanoschule: Die Brentanoschule ist eine zweizügige Grundschule mit einem flexiblen Schuleingang. Mit dem integrierten Schulentwicklungsplan (iSEP) 2020-2029 wurde beschlossen, die Zügigkeit der Schule von zwei auf drei Züge zu erweitern. Derzeit werden 217 Kinder in zehn Klassen unterrichtet, hinzu kommen zwei Intensivklassen zur Sprachförderung. Die Schule arbeitet gegenwärtig über ihren räumlichen Kapazitäten und bauliche Maßnahmen zur Vergrößerung der Kapazitäten sind erforderlich bzw. aktuell in Prüfung. Zur Essensversorgung steht bisher nur ein kleiner Speiseraum zur Verfügung, was die Umsetzung des Pakts für den Ganztag aktuell erschwert. Die Brentanoschule wurde für die erste Runde des Startchancen-Programms der Bundesregierung ab dem Schuljahr 2024/2025 ausgewählt. Im Rahmen des Startchancenprogramms werden Fördermittel v.a. für eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung (Bau- und Ausstattungsmaßnahmen), bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams bereitgestellt. Somit ist zukünftig eine den Anforderungen entsprechende Weiterentwicklung der Schule zu erwarten. Das Amt für Bau und Immobilien war vor Ort und prüft derzeit gemeinsam mit dem Stadtschulamt, wie die räumliche Erweiterung der Brentanoschule finanziert und abgebildet werden kann. Ebenso wird die Schule konzeptionell zur weiteren multifunktionalen Raumnutzung beraten. Die Brentanoschule ist Teil der Schulbauoffensive in den Jahren 2026-2028. Es ist geplant, die Schule zu sanieren und von den aktuellen zwei auf drei Züge zu erweitern. Eine Machbarkeitsstudie ist beauftragt. 3) Bauplanungsrechtliche Festsetzung von Spielplätzen bei neuen Wohnungsbauprojekten Die laufenden Bebauungsplanverfahren im West Rödelheim dient der Sicherung und Entwicklung von Gewerbeflächen. Neue Wohnungsbauprojekte mit entsprechenden Spielplätzen sind nicht vorgesehen. 4) Erweiterung der Integrations- und Unterstützungsangebote für die Offene Kinder- und Jugendarbeit Offene Kinder- und Jugendarbeit Das RaUM für Kinder und Teenies des Ev. Vereins für Jugendarbeit e.V. bzw. Cyriakusgemeinde wird im Bereich der Offenen Kinder- und Jugendhilfe in der Wolf-Heidenheim-Straße 7 mit Mitteln des Jugend- und Sozialamtes gefördert. Die Räumlichkeiten von RaUM können an den Wochenenden zudem privat angemietet werden. Darüber hinaus finden dort Nähkurse, Trommelworkshops, Tanzkurse und ein Mutter-Vater-Kind-Café statt. Die jungen Menschen und Familien profitieren von diesen Angeboten des RaUM. Aufgrund aktuell notwendiger Sanierungsmaßnahmen (Brandschutz, Elektroinstallation) ist die Nutzung derzeit nur deutlich eingeschränkt möglich. Gefördert werden im Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit des Weiteren der Jugendladen Rödelheim (Alt-Rödelheim 13) in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Frankfurt am Main e.V. sowie die Raumstation Rödelheim der Jugend- und Kulturinitiative Rödelheim und das Sportjugendhaus Rödelheim (Auf der Insel 14) in Trägerschaft der Sportjugend Frankfurt. Darüber hinaus gibt es das Angebot des Internationalen Eltern-Kind-Treff Rödelheim West (Offener Treff für Eltern mit Kindern von 0 bis 3 Jahren in der Ev. Cyriakusgemeinde) sowie die Beratungsangebote für Eltern, Kinder und Jugendliche der Erziehungsberatungsstelle des Vereins für Psychotherapie, Beratung und Heilpädagogik e.V. Die genannten Einrichtungen mit ihren Angeboten sind wichtige Anlaufstellen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie für Familien im Stadtteil. Eine Erweiterung der Integrations- und Unterstützungsangebote für die jungen Menschen muss bedarfsorientiert erfolgen. Vor dem Hintergrund, dass in Rödelheim derzeit Menschen mit Fluchterfahrungen leben und darunter auch Kinder und Jugendliche, besteht ggf. ein Bedarf für diese jungen Menschen das bestehende Angebot der Offenen Kinder- und Jugendarbeit weiterzuentwickeln und den sich veränderten Bedarfen anzupassen. Geschaffen wurden bspw. bereits Angebote für Kinder und Jugendliche in der Unterkunft in der Ludwig-Landmann-Straße (LuLa, Deutsches Rotes Kreuz, Bezirksverband Frankfurt am Main e.V.). Eine Sozialberatung ist dort ebenfalls etabliert und es werden weitere Unterstützungsleistungen (z.B. Sprachförderung, Unterstützung bei der Ausbildungs-, Arbeits- und Wohnungssuche) angeboten. Quartierszentrum in der Wolf-Heidenheim-Straße 7 Es gab Gespräche zwischen dem Evangelischen Regionalverband, dem evangelischen Verein für Jugendsozialarbeit, dem Jugend- und Sozialamt und dem Dezernat VIII zu einer möglichen Etablierung eines Quartierszentrums in der Wolf-Heidenheim-Straße 7. Leider stehen derzeit keine Fördermöglichkeiten zur Verfügung, die ein solides Finanzierungskonzept ermöglichen würden. Das Vorhaben kann daher nicht weiterverfolgt werden. 5) Erweiterung, Koordination und Begleitung der ehrenamtlichen Integrationsarbeit durch personelle Aufstockung des QM-Teams Ziel ist, im Rahmen des Frankfurter Programms "Aktive Nachbarschaft" das Quartiersmanagement möglichst flächendeckend in allen Frankfurter Stadtteilen anbieten zu können und gleichzeitig am Bedarf orientiert Personalstellen in den Bestandsquartieren aufzustocken. Dies gilt auch für das Quartiersmanagement / Nachbarschaftsbüro in Rödelheim-West. Anträge auf Erhöhung der Haushaltsmittel für das Programm wurden bereits gestellt, um Kostensteigerungen aufzufangen und Stellenaufstockungen sowie neue Standorte von Quartiersmanagement möglich zu machen. Hierbei wurde eine halbe Stelle im Quartiersmanagement mit 45.000 € pro Jahr kalkuliert. Vorrangig sollen Menschen in jenen Sozialräumen durch ein Quartiersmanagement unterstützt werden, die besonders stark von sozialer Benachteiligung und Segregation betroffen sind. Bei der Betrachtung der Frankfurter Stadtteile werden verschiedene quantitative und qualitative Daten genutzt, die in der Gesamtschau ein differenziertes Bild des jeweiligen Stadtteils geben. Der Einsatz zukünftig zur Verfügung stehender Mittel für das Frankfurter Programm Aktive Nachbarschaft erfolgt nach umfassender Beurteilung der Situation in den Stadtteilen anhand dieser Daten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6179

  • Gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern
    STOB 9
    07.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 342 Betreff: Gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern Die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts betrachtet der Magistrat der Stadt Frankfurt, als eine seiner Kernaufgaben. Viele Aktivitäten der Stadt, gerade im Bereich Soziales, weisen die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts nicht explizit als Ziel von Maßnahmen und Projekten aus. Vielmehr tragen diese in ihrer Wirkung zur Stärkung des Zusammenhalts bei. Die Sozialrathäuser des Jugend- und Sozialamts sowie das Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft unterstützen zahlreiche Maßnahmen im direkten Wohnumfeld von Frankfurter Bürger:innen. Um einen besseren Eindruck von ihren Rollen in den Stadtteilen zu bekommen werden im Folgenden die Arbeit der Sozialrathäuser und der Aktiven Nachbarschaft kurz vorgestellt, bevor eine Übersicht einzelner Projekte in den Stadtteilen des Ortsbeirats 1 erfolgt. 1. Sozialrathäuser als Koordinatoren und Netzwerkpartner in den Stadtteilen Die insgesamt sieben Sozialrathäuser bieten in erster Linie Hilfen und Beratung für Kinder und Jugendliche, Familien und Alleinstehende, Senior:innen und Menschen mit Behinderungen. Die Häuser sind über das Stadtgebiet verteilt und sie sind niedrigschwellige Anlaufstellen für die Menschen in den Stadtteilen. Frankfurter Bürger:innen wenden sich an Sozialrathäuser, wenn sie z.B. den Frankfurt Pass, Eingliederungshilfen und Unterhaltsvorschuss beantragen wollen oder sonstige Hilfen benötigen. Die Sozialrathäuser pflegen darüber hinaus Kontakte zu unterschiedlichen Akteur:innen vor Ort. Dies verhilft ihnen dabei frühzeitig Bedarfe und Anregungen in den Stadtteilen aufzugreifen. Die Mitarbeitenden arbeiten vernetzt, sind an Gremien und Arbeitskreisen beteiligt und setzen sich fachlich mit den vielfältigen Themen des Zusammenlebens, der Prävention und der Zusammenarbeit im Stadtteil auseinander. Auch stehen sie in regelmäßigem Austausch mit dem Ehrenamtlichen Dienst der Stadt Frankfurt am Main (den Sozialbezirksvorsteher:innen und Sozialpfleger:innen), der durch seine Arbeit ebenfalls das Miteinander der Menschen in Frankfurt fördert. Für die Stadtteile des Ortsbezirks 1 sind das Sozialrathaus Gallus (Bahnhofsviertel, Gallus, Gutleut) und das Sozialrathaus Ost (Altstadt, Innenstadt) zuständig. Die Maßnahmen und Projekt, die die beiden Sozialrathäuser zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts fördern, sind unten in der Übersicht der Projekte aufgelistet. 2. Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft / Quartiersmanagement Das "Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft" besteht seit dem Jahr 2000 und ist in aktuell 16 Quartieren der Stadt mit einem Quartiersmanagement bzw. Nachbarschaftsbüro vertreten. Träger der freien Wohlfahrtspflege betreiben die Quartiersmanagements. "Ziel ist es, vor allem den Zusammenhalt in Wohnquartieren zu verbessern und zu ermöglichen. Dies unterstützt ein friedliches und tolerantes Zusammenleben. Damit wird auch der soziale Zusammenhalt gestärkt. Wenn Bewohner:innen ihre Sozialräume annehmen und als lebenswert empfinden sollen, brauchen sie Möglichkeiten der Aneignung und Mitgestaltung dieser Räume, sowie Angebote, die deren Nutzung attraktiv machen und mit denen sich die Bewohner:innen identifizieren können. Das Konzept der Aktiven Nachbarschaft trägt dazu bei, dass alle Akteur:innen und Ressourcen im Quartier gebündelt werden und ermöglicht Teilhabe. Die Beteiligung der Menschen in Frankfurt am Main bringt neue Ideen, bessere Ergebnisse und erhöht die Akzeptanz von politischem Handeln. Die Beteiligung findet auf sozialräumlicher Ebene statt und soll den Bewohner:innen ermöglichen, auf die soziale Infrastruktur und Lebensraumgestaltung Einfluss zu nehmen" (Sozialkonzeption des Jugend- und Sozialamtes, Seite 27). Die Quartiersmanager:innen aktivieren interessierte Bewohner:innen, vernetzen Initiativen miteinander und führen lokale Projekte in den Programmgebieten durch, die je nach Quartier sehr unterschiedlich sein können. Im Bezirk des Ortsbeirats 1 wurde für den Stadtteil Gutleut im Jahr 2016 und für Gallus im Jahr 2015 ein Quartiersmanagement eingerichtet. Beispielprojekte, die durch die Quartiersmanagements unterstützt werden, sind in der folgenden Aufstellung genannt. 3. Projekte nach Stadtteilen Die folgende Auflistung bietet einen Einblick in zahlreiche Projekte, die zur Stärkung des sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhalts beitragen (die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit): Europaviertel / Gallus - Beispielprojekte des Quartiersmanagements Gallus: Entwicklung des Gustavsburgplatzes und der Gustavsburgstraße zu einem Treffpunkt mit Aufenthaltsqualität für die Nachbarschaft (Gustav's Lounge). Die durch einen Anwohner gemeinsam mit Nachbar:innen gebaute 20 m lange Nachbarschaftsbank hat 2024 den Nachbarschaftspreis in der Kategorie "Schöner bunter, nachhaltiger" erhalten; diverse Stadtteilfeste; ab 2025 kommt als für die Nachbarschaft nutzbarer Raum auch ein ehemaliger Kiosk in der Idsteiner Straße hinzu. - Verschiedene Projekte des Mehrgenerationenhauses (Träger: KIZ Gallus e.V.), z.B. Gallus-Garten. - Angelehnt an den durch KIZ Gallus e.V. betriebenen Gallus-Garten wurde auf dem Grünstreifen der Frankenallee zwischen Günderrode- und Hellerhofstraße durch private Initiative (mit Unterstützung von KIZ Gallus e.V.) ein "Gallus-Garten II" gegründet, der mittlerweile von einem, zu diesem Zweck gegründeten eingetragenen, Verein getragen wird. - Das Projekt "Stadtteilwerkstatt Gallus: Nachhaltig Wirtschaften, Arbeiten, Leben und Lernen" trägt dazu bei, neben einer individuellen Verbesserung der Arbeitsfähigkeit von Projektteilnehmenden, auch die Entstehung einer Verantwortungsgemeinschaft, durch Kontakte zu kleinen und mittelständischen Unternehmen in der Gebietskulisse, zu fördern. (Das Arbeitsmarktprojekt wird über das ESF Plus Förderprogramm des Bundes "Bildung-Wirtschaft, Arbeit im Quartier - BIWAQ V" gefördert; Vorhabenträger: Stadt Frankfurt am Main, Teilvorhabenpartner: KIZ Gallus e.V. und verschiedene Kooperationspartner:innen.) - Das Projekt VERBUND ist ein Projekt zur Umsetzung kommunaler Bewegungsförderung nach dem "KOMBINE-Ansatz"1 in den Stadtteilen Gallus und Gutleut und wird durch die Mitarbeit des Sozialrathauses Gallus und durch die Förderung einzelner Angebote unterstützt. KOMBINE verfolgt einen Aktivierungs- und Beteiligungsansatz bei dem Bürgerinnen und Bürger sowie Akteur:innen aus Politik, Wissenschaft und kommunaler Praxis eingebunden sind. Die Projektträger in Frankfurt sind das Gesundheitsamt, Sportamt und Jugend- und Sozialamt. - Weitere beispielhafte Projekte, die durch das Sozialrathaus Gallus im Rahmen der Mittel für Stadtteilprojekte finanziell unterstützt werden: - Projekt des Trägers Kinder im Zentrum Gallus e.V., welches seit Ende 2019 die Beratung von Eltern im Umfeld der Ackermannschule fördert, wird mit einem Förderbetrag von 16.745,00 € jährlich bezuschusst. - Projekt des Familienzentrums Monikahaus, welches die Hausaufgabenbetreuung im Bereich Galluspark fördert, begann im Januar 2021 und wird mit 5.300,00 € jährlich unterstützt. Das Projekt führt außerdem, neben anderen Initiativen, wie dem AK Galluspark, zu einer Befriedung und einer Hinführung zum gesellschaftlichen Zusammenhalt in dem Bereich des Quartiers Galluspark. Wie auch die Polizei feststellt und im Regionalrat Gallus mitteilt, hat sich die Situation im Bereich Galluspark mittlerweile sehr entspannt. In der Folge konnte vereinbart werden, dass der AK Galluspark sich zukünftig nur noch bei Bedarf trifft. - Weiterhin wurde z.B. auf Anregung des Schutzmannes vor Ort zweimal das Gefängnisballturnier der Grundschulen im Stadtteil Gallus mit einem finanziellen Beitrag von jeweils 600,00 € unterstützt. Gutleut - Beispielprojekte des Quartiersmanagements Gutleut: Foodsharing, Musikkaravane, Feste, Urban Gardening Projekte. - Projekt VERBUND siehe Europaviertel/ Gallus. - Arbeitskreis Stadtteilinfo - Vernetzung der sozialen Gemeinwesen-Einrichtungen aus dem Gutleut und dem Bahnhofsviertel; regelmäßige Netzwerktreffen. Bahnhofsviertel Die Angebote im Bahnhofsviertel, die zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts beitragen, umfassen eine Vielzahl von Aktivitäten, Projekten und Einrichtungen für unterschiedliche Zielgruppen. - Die Anwohnenden-Initiative Bahnhofsviertel ist ein selbstorganisiertes Nachbarschaftsnetzwerk, das den Austausch fördert, als Interessenvertretung der Bewohner:innenschaft fungiert und Gemeinschaftsaktionen durchführt. Sie trifft sich seit Juni 2023 monatlich zu einem Nachbarschaftstreff. - Beratungs- und Unterstützungsangebote für unterschiedliche Zielgruppen (Familien, Jugendliche, Senior:innen, Geflüchtete, Menschen in schwierigen Lebenslagen außerhalb der Obdachlosen- und Suchthilfe), z.B. HIWA Beratungsstelle für ältere Migrant:innen. - Sozialräumliche Familienbildung im Bahnhofsviertel und Gutleut. - Der Arbeitskreis Stadtteilinfo vernetzt soziale Gemeinwesen-Einrichtungen aus dem Gutleut und dem Bahnhofsviertel. Die Netzwerktreffen finden ca. alle 6 Wochen an unterschiedlichen Orten statt. - Die Werkstatt Bahnhofsviertel ist ein monatliches Vernetzungstreffen und besteht aus Akteur:innen, Einrichtungen, Initiativen und Bewohner:innen, die im und für das Bahnhofsviertel tätig und engagiert sind. - Beim Hausprojekt Nika e.V. handelt es sich um ein Wohnprojekt, das Ausstellungen und verschiedene soziale und kulturelle Angebote im Erdgeschoss durchführt. Hier finden z.B. Beratungen für afghanische Menschen des Migrant Support Network e.V. und des Fördervereins Roma statt. - Die Stadt fördert außerdem verschiedene Bildungs- und Freizeitangebote, wie Workshops, Bewegungsangebote, Ausflüge, Musik-, Kreativ- und Theaterprojekte, Ferienangebote, Teilnahme an Stadtteilfesten für Kinder und Jugendliche in außerschulischen Nachmittagsbetreuungen und weitere soziale und kulturelle Angebote, die die Stärkung von Vielfalt und Zusammenhalt zum Ziel haben. - Die Stadtteilentwicklung und Beteiligung von Bewohner:innen und Akteur:innen wird durch das Koordinierungsbüro Bahnhofsviertel gefördert. Dieses plant und initiiert Projekte zur Verbesserung der Lebenslagen im Stadtteil und verantwortet die Geschäftsstelle für den Verfügungsfonds des Bahnhofsviertels, durch den beispielsweise Kultur- und Kleinprojekte gefördert werden. Altstadt und Innenstadt Die Innenstadt ist das wirtschaftliche Zentrum von Frankfurt am Main und geprägt von Einkaufs- und Konsummöglichkeiten, sowie kulturellen Angeboten. Die Altstadt ist v.a. wegen ihres vielfältigen historischen Angebots insbesondere für Tourist:innen ein wichtiger Anziehungspunkt. Aufgrund dieser besonderen Eigenschaften der beiden Stadtteile, vernimmt das zuständige Sozialrathaus sozialräumlich wenig besondere Bedarfe aus der Bewohner:innenschaft. In diesen zentralen Stadtteilen befinden sich allerdings mehrere städtisch geförderte Einrichtungen, deren Angebote ebenfalls auf das Ziel der Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts einzahlen. Dazu gehören Angebote, wie die des LIBS - Lesben Informations- und Beratungsstelle oder des Begegnungs- und Servicezentrum Melange am Römer des Frankfurter Verbands für Alten- und Behindertenhilfe. Im Kern der Innenstadt liegt zudem die Zentralbibliothek der Stadtbücherei. Diese ist unter anderem Begegnungsstätte für alle Menschen in Frankfurt und kooperiert mit dem Jugend- und Sozialamt z.B. bei der Durchführung der Kinder- und Jugendbuchausstellung Frankfurter LeseEule. Diese findet jährlich in den Römerhallen statt und behandelt gesellschaftlich relevante Themen. Unter dem diesjährigen Titel "Streiten kann man nicht alleine: miteinander - gegeneinander - füreinander" regt das Programm dazu an sich mit sozialem Zusammenhalt und seiner Bedeutung in einer demokratischen Gesellschaft auseinanderzusetzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.12.2024, V 1080

  • Kioske in der Innenstadt auf Öffnungszeiten und Genehmigungen überprüfen
    STOB 10
    07.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 343 Betreff: Kioske in der Innenstadt auf Öffnungszeiten und Genehmigungen überprüfen Grundsätzlich gilt, dass Kioskbetriebe, welche Waren des täglichen Bedarfs verkaufen nicht dem Verkaufsverbot an Sonntagen unterliegen. Sofern eine gültige Sondernutzungserlaubnis vorliegt, dürfen Kioske darüber hinaus Tische und Stühle im öffentlichen Raum aufstellen. Entsprechende Kontrollen führt die Stadtpolizei, ebenso wie Überprüfungen nach dem Jugendschutzrecht, regelmäßig durch. Auch wenn zu den Kiosken bislang keine Beschwerden vorgelegen haben, nimmt die Stadtpolizei die Anregung zum Anlass, um künftig verstärkt Überprüfungen durchzuführen. Festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden dabei stets entschlossen und konsequent durch die Bediensteten geahndet. Sollte im Rahmen der Kontrollen festgestellt werden, dass Pfandsiegel fehlen, wird dies dem zuständigen Regierungspräsidium gemeldet. An d. Kioskbetreiber:in ergeht eine Aufforderung die Waren aus dem Verkauf zu nehmen. Dies gilt auch bei Waren ohne deutsche Inhaltsangabe. Um den Verkauf von alkoholischen Getränken an Jugendliche zu unterbinden, fanden als Präventionsmaßnahme im vergangenen Jahr insgesamt fünf Alkoholtestkaufaktionen mit besonders geschulten Jugendlichen statt. Kontrolliert wurden insgesamt 31 Kioskbetriebe und vier Trinkhallen. Entsprechende Kontrollen kommen auch in diesem Jahr in Betracht. Der Verkauf von Lachgas ist aktuell nicht verboten, stellt aber beim Verkauf an Minderjährige auch aus Sicht des Magistrats ein großes Problem dar. Aus diesem Grund wird an einer zeitnahen Lösung gearbeitet, die zu gegebener Zeit vorgestellt wird. Um der Vermüllung entgegenzuwirken, führt die FES regelmäßig Reinigungen der Straßen und Wege im Innenstadtbereich durch. Selbstverständlich werden dabei auch die öffentlichen Flächen rund um Kioske vom Abfall befreit. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6251

  • Das Bank-Projekt „Sonnenstunden“ im Ostend
    STOB 9
    07.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 344 Betreff: Das Bank-Projekt "Sonnenstunden" im Ostend In Absprache mit der Initiatorin wird das Grünflächenamt alle vier Sitzbänke in der Ostendstraße wieder aufstellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6169

  • Wohnungsnot im Ortsbezirk 1 lindern
    STOB 11
    07.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 345 Betreff: Wohnungsnot im Ortsbezirk 1 lindern Zu 1.: Die Wohnungsbautätigkeit stellt sich im Ortsbezirk 1 wie folgt dar: Die Zahl der genehmigten Wohnungen im Jahr 2022 sind allgemein in Frankfurt am Main und damit im Ortsbeirat 1 ungewöhnlich hoch. Dem hohen Wert in 2022 geht eine niedrige Zahl genehmigter Wohnungen im Jahr 2021 voraus. Grund hierfür sind verzögerte Erfassungen von Baugenehmigungen im Berichtsjahr 2022 aus dem Jahr 2021 (siehe FSA Ausgabe 08/2024). Dies gilt es bei der Interpretation zu beachten. Bei den Fertigstellungen 2023 verteilen sich die neugebauten Wohnungen unterschiedlich im Stadtgebiet. Den Spitzenreiter stellt der Stadtteil Gallus mit 764 Neubauwohnungen dar. Hier wurden die letzten großen Wohnbauprojekte im Europaviertel abgeschlossen. Daher ist die Anzahl im Ortsbeirat 1 sehr hoch. Zu 2. und 3.: Im Ortsbeirat 1 bestehen momentan für 2.412 Wohnungen Baugenehmigungen, zu denen noch keine Fertigstellungsmeldungen vorliegen. Der Magistrat hat hier über die voraussichtliche Fertigstellung weder Kenntnis noch besteht die rechtliche Möglichkeit, auf den Zeitpunkt des Baubeginns bzw. die Dauer der Baumaßnahmen Einfluss zu nehmen. Zu 4.: Das Potenzial an unbebauten und baureifen Flächen, die ohne weiteres mit einer Wohnbebauung versehen werden könnten, ist recht überschaubar und beschränkt sich im Wesentlichen auf wenige Baulücken. Bei brachgefallenen oder un- oder untergenutzten Flächen sieht der Magistrat deutlich mehr Entwicklungspotenzial und schätzt die Anzahl mittel- bis langfristig möglicher Wohneinheiten auf bis zu 1.330 Wohneinheiten. Diese Zahl setzt sich zusammen aus den Potenzialen einer ergänzenden Neubebauung auf dem InterContinental-Areal in der Wilhelm Leuschner 43-45, dem Areal des Alten Polizeipräsidiums, dem ehemaligen FAZ-Areal an der Hellerhofstraße und dem Umstrukturierungsgebiet Gutleuthafen. Zur planungsrechtlichen Umsetzung dieser Potenziale sind die erforderlichen Bebauungsplanverfahren eingeleitet worden. Zudem wurden im letzten Jahr mit den Bebauungsplänen B912 Adam-Riese-Straße und B897 Fischerfeldstraße zwei Bebauungsplanverfahren abgeschlossen, die ein Potenzial von bis zu 670 Wohneinheiten aufweisen. Somit ergibt sich insgesamt eine Zahl von bis zu 2.000 Wohneinheiten. Das Potenzial von Nachverdichtungen und Aufstockungen ist in dieser Zahl nicht berücksichtigt, da es nicht belastbar beziffert werden kann. Zu 5: Die hohe und tendenziell weiter steigende Wohnraumnachfrage wird bei städtebaulichen Planungen stets berücksichtigt und im Rahmen von Nachverdichtungsmaßnahmen oder bei der Schaffung von neuem Planungsrecht umgesetzt. Zur Stärkung der Innenentwicklung (Ergänzungsbauten, Aufstockungen, Dachgeschossausbau, Umnutzung von Flächen mit Funktionsverlust) werden Anpassungen des Planungsrechts, eine aktive Bauberatung sowie Fördermaßnahmen gezielt eingesetzt. Jedes Quartier bietet individuelle Stärken und Potenziale. Sofern die Rahmenbedingungen gegeben sind, wirkt der Magistrat insbesondere bei gut erschlossenen innenstadtnahen Lagen auf eine nutzungsgemischte Quartiersentwicklung mit einem signifikanten Wohnanteil hin. Zu 6: In der Innenstadt befinden sich überwiegend Geschäftshäuser und andere nicht-wohnbauliche Gebäude. Die bestehenden Wohngebäude in der Innenstadt eignen sich teilweise für eine Aufstockung. In den übrigen Quartieren im Ortsbezirk 1, die teilweise durch Blockrandstrukturen, Zeilenbauten oder eine gewachsene Gemengelage gekennzeichnet sind, können neben Aufstockungen auch weitere Maßnahmen der Nachverdichtung wie der Anbau oder der teilweise Rückbau in Verbindung mit einem Neubau grundsätzlich umgesetzt werden. Im Rahmen der Bauberatung wirkt der Magistrat darauf hin, dass Eigentümer vorhandene Wohnungsbaupotenziale ausschöpfen, sofern keine anderen Belange entgegenstehen. Zu 7: Aktuell werden einige Bauprojekte zur Umwandlung von Büro- in Wohnnutzungen Im Galluspark, in der Lahnstraße und Stuttgarter Straße (Gutleutviertel) sowie in der Gutleutstraße (Bahnhofsviertel) beraten. Der Magistrat unterstützt bedarfsgerechte Nutzungen und kann, sofern eine Anpassung von bestehendem Planungsrecht notwendig wird, die planungsrechtlichen Grundlagen vorbereiten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.12.2024, V 1082

  • Lido Café & Bar erhalten
    ST
    07.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 346 Betreff: Lido Café & Bar erhalten Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat ist sich der Bedeutung bewusst, die einzelne Kleingewerbe für die soziale und wirtschaftliche Struktur der Stadtteile haben können und registriert die Herausforderungen, die für bestehende Kleingewerbebetriebe durch steigende Mieten bzw. Pachten einhergehen können. Eingriffe in gewerblich-privatrechtliche Miet- oder Pachtverhältnisse durch Kommunen sind grundsätzlich jedoch nicht zulässig. Es besteht Vertragsfreiheit. Die konkrete Ausgestaltung von Mietverträgen gehört nicht zum Regelungsbereich des im kommunalen Einflussbereich liegenden Bauplanungsrechts. Die Stadt Frankfurt am Main kann dementsprechend weder Miet-/Pachterhöhungen verhindern noch Kündigungen im Gewerbe rückgängig machen. Bei der Auseinandersetzung zwischen den beiden Parteien im vorliegenden Fall handelt es sich um einen solchen Sachverhalt, auf den der Magistrat keine direkte Einflussmöglichkeit hat. Über die Wirtschaftsförderung versucht der Magistrat aber ansässige Betriebe in entsprechenden Situationen bei der Suche nach Lösungen zu unterstützen und Geschäftsaufgaben zu verhindern. So war die Wirtschaftsförderung auch mit den Betreibern des Café Lido im Gespräch, ehe diese sich entschieden, den Betrieb zum 16.11.2024 aufzugeben. Anfang 2025 hat auf der Fläche ein Cafébetrieb namens "Cielo Luisa" eröffnet. Für eine andere Fläche innerhalb des Gebäudekomplexes auf der Liegenschaft liegt ein Antrag zur Nutzungsänderung vor. Zwar könnte ein erweiterter gesetzlicher Rahmen (wie die Begrenzung von Mieterhöhungen) helfen, Kleingewerbetreibenden effektiveren Schutz vor Verdrängung bieten, allerdings kommt der Magistrat zu der Einschätzung, dass die Realisierungsmöglichkeiten gesetzlicher Anpassungen, u.a. vor dem Hintergrund der Verhältnismäßigkeit von entsprechenden Eingriffen in das durch das Grundgesetz geschützte Grundstückseigentum, sehr eingeschränkt sind. Der Gesetzgeber hat hier verschiedene (verfassungs-)rechtliche Gegebenheiten und Belange zu berücksichtigen, die einer Anwendung solcher Rahmenbedingung begründet entgegenstehen. Unabhängig davon enthält das Bauplanungsrecht jedoch bereits einige Vorschriften zur Berücksichtigung von gewerblichen Belangen, u.a. zur Erhaltung sog. zentraler Versorgungsbereiche und zur Sicherung der verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung. In der Stadt Frankfurt wurde diese Vorgabe durch das Einzelhandles- und Zentrenkonzept umgesetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5914 Antrag vom 09.04.2025, OF 868/3 Auskunftsersuchen vom 24.04.2025, V 1166

  • Einsetzen für den Verbleib der dm-drogerie-Filiale in Schwanheim
    STOB 5
    07.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 347 Betreff: Einsetzen für den Verbleib der dm-drogerie-Filiale in Schwanheim Der Magistrat hat bezüglich der beabsichtigten Filialschließung in Schwanheim im Austausch mit der Filialleitung des dm-Marktes gesucht. Die Entscheidung, die dm-Filiale im Stadtteil Schwanheim zu schließen, erfolge aus wirtschaftlichen Gründen. Es bestünden zu geringe Kundenfrequenzen und Umsätze. Wie der Ortsbeirat selbst schon richtig angemerkt hat, hat der Magistrat grundsätzlich keinen direkten Einfluss auf die wirtschaftlichen Entscheidungen von Unternehmen. Ggf. können z.B. über Maßnahmen der Stadt im Umfeld eines Ladengeschäfts bestimmte Parameter verbessert werden. Im vorliegenden Fall allerdings sieht der Magistrat keine Ansatzpunkte für Maßnahmen, die diese Entscheidung rückgängig machen könnten. Die weiteren, zurückliegenden Schließungen in Alt-Schwanheim haben unterschiedliche Gründe, wie fehlende Kundschaft, fehlende Nachfolge, Personalmangel oder Sonstiges. Ganz grundsätzlich lässt sich hier eine typische Erscheinungsform des Strukturwandels im Einzelhandel erkennen, der zu großen Teilen auf ein verändertes Konsumverhalten zurückzuführen ist und auch anderenorts zu beobachten ist. Der Magistrat arbeitet stets daran, drohende Geschäftsaufgaben durch das Beratungs- und Unterstützungsangebot der Wirtschaftsförderung zu verhindern bzw. für entstehende Leerstände attraktive Nachnutzungen zu finden. Dies erfolgt auch im aktuellen Fall der dm-Filiale. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5983

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