Jahresabschluss 2024 hier: Ergebnishaushalt - Dezernat VII - Produktgruppen 21.01, 21.05 sowie 21.18 - 21.27
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Mehrkosten im Ergebnishaushalt des Dezernats VII für das Jahr 2024 zu genehmigen. Diese Kosten sind aufgrund unvorhersehbarer Ausgaben, insbesondere im Bereich der Energie und Mieten, entstanden. Das erwartete Ergebnis ist die Zustimmung zur Deckung der Defizite durch interne Budgetanpassungen.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass im übrigen Bereich des Dezernates VII (ohne Bühnen) Mehrkosten in Höhe von bis zu 28,53 Mio. € (Defizit BGM 10, 22 und 23) inklusive zur Übertragung vorhergesehener Budgetüberträge für Etatanträge und Betriebsmittelzuschüsse entstehen. Diese waren unvorhersehbar und sind vor allem aufgrund von geltenden Verträgen und sicherheitsrelevanten baulichen Sofortmaßnahmen unabweisbar.
- Den Mehrkosten wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt innerhalb des Dezernates VII (incl. Subbudget Bühnen) durch Minderaufwand bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (BGM 10) im Subbudget Bühnen in Höhe von 190 T€, Bauunterhaltung im kompletten Dezernat VII (BGM 20) in Höhe von 14,61 Mio. €, Minderaufwand Personal im kompletten Dezernat VII (BGM 21) in Höhe von 6,18 Mio. €, Mehrerträgen bei Finanzzuweisungen im Subbudget Bühnen (BGM 30) in Höhe von 1,07 Mio. € sowie durch Minderaufwand bei Zuweisungen und Zuschüssen im Übrigen Bereich des Dezernates VII (BGM 23) in Höhe von 305 T€. Die Budgetüberträge für die Etatanträge in Höhe von 681 T€, der Zuschüsse an Gesellschaften in Höhe von 6,27 Mio. € (BGM 23) sowie der Spenden in Höhe von 3,34 Mio. € (BGM 25) werden bewilligt.
- Es dient zur Kenntnis, dass darüber hinaus innerhalb des antragstellenden Dezernates keine Deckungsmöglichkeiten bestehen und auch in allen anderen 11 Fachdezernaten ebenfalls keine budgetierten Mittel zur Deckung zur Verfügung gestellt werden konnten und damit eine Deckungslücke von bis zu 6,20 Mio. € im Rahmen des Jahresabschlusses entsteht.
- Der Magistrat, vertreten durch Dezernat VI, Stadtkämmerei, wird ermächtigt, die Deckung des verbleibenden Defizits in Höhe von bis zu 6,20 Mio. € im Rahmen des Jahresabschlusses durch Budgetkürzung der nicht verbrauchten zur Übertragung vorgesehenen Mittel über Budgetmerkmale und -bereiche hinweg sicherzustellen, ggf. hierfür Mittel aus nicht budgetierten Veranschlagungen heranzuziehen.
Begründung
Die Überschreitung ist im Wesentlichen auf die zugeordnete Konsolidierung zurückzuführen. Im operativen Geschäft und zur Sicherstellung sowie Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs ist jedoch keine Möglichkeit vorhanden gewesen, diesen Betrag in der Höhe in Form von Kürzungen umzusetzen.
Die in Folge der multiplen Krisensituation gestiegenen Kosten insbesondere für Energie und Mieten sind mit dem Haushaltsbudget aus Vorjahren nicht zu beschreiten gewesen. Dies zeigen ebenfalls die Jahresabschlüsse der städtischen Museen, die im operativen und infrastrukturellen Bereich Budgetüberschreitungen aufweisen. Ursächlich hierfür sind neben gestiegenen Versicherungskosten und verteuerten Transporten von Kunstwerken allgemeine Kostensteigerungen sowie die Erhöhung des Mindestlohns bei Dienstleistungen, insbesondere im Sicherheitsbereich (Bewachung der Museen), die nicht durch Mehrerträge ausgeglichen werden konnten.
Folglich waren diese Mehraufwendungen gem. § 100 (1) HGO nicht vorhersehbar und unabweisbar.
Notwendige Bauunterhaltungsmaßnahmen im Bereich des Kulturamtes sowie der acht städtischen Museen und dem Institut für Stadtgeschichte zur Gewährleistung der Betriebssicherheit sind beauftragt, können aufgrund nicht auskömmlich vorhandener personeller Kapazitäten in den zuständigen Fachämtern lediglich sukzessive umgesetzt werden. Die Minderaufwendungen werden zur erheblichen Minimierung der Deckungslücke herangezogen.
Vorhandene Restmittel für die städtischen Kulturgesellschaften können nicht zur Deckung herangezogen werden, da sie entsprechend der Gesellschafterbeschlüsse jeweils für die Ausführung der genehmigten Wirtschaftspläne 2025 erforderlich sind.
Darüber hinaus sind die in Ziff. II benannten Mittel als Rest zu übertragen, da sie bereits eingeplant sind. Zu folgenden Etatanträgen werden Restmittel übertragen: E92/23, E94/23, E100/23, E116/23, E136/24, E142/24, E150/24, E165/24, E177/24, E178/24, E179/24.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. März 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.04.2025 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Volt gegen CDU (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und FRAKTION gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Volt (= Annahme) BFF-BIG (= Enthaltung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung)