Berufung zur stellv. Ortsgerichtsvorsteherin/Schöffin für das Ortsgericht Mitte
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, Frau Carmen Verzi als stellvertretende Ortsgerichtsvorsteherin/Schöffin für das Ortsgericht Mitte zu wählen. Dies geschieht gemäß den Bestimmungen des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes, da sie alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt und sich schriftlich mit der Wahl einverstanden erklärt hat.
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Thema Sicherheit verfolgenBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass aufgrund der Erhöhung der Fundtierpauschale, der Terrorabwehrmaßnahmen an Silvester, der akuten Bedrohung durch die afrikanische Schweinepest und allgemeine Preissteigerungen Mehrkosten in Höhe von bis zu 11,5 Mio. € entstehen. Diese waren unvorhergesehen und unabweisbar, da u. a. die Verträge mit den Tierschutzvereinen erst kurzfristig neu verhandelt wurden. Die Auflagen der Polizei für die Sicherheit an Silvester sind enorm gestiegen. Die Kosten sind durch allgemeine Preissteigerungen sowie aufgrund hoher Tarifvereinbarungen u. a. in den Bereichen Gebäudereinigung und Fremdreinigung gestiegen. Daneben kam es zu nicht vorhersehbaren Steigerungen bei den Mieten und Mietnebenkosten. Diese zusätzlichen Kosten mussten gezahlt werden, da der Dienstbetrieb ansonsten gefährdet gewesen wäre.
- Den Mehrkosten/der Budgetüberschreitung wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt zunächst innerhalb des Dezernates IX aus Minderaufwendungen in BGM 21 (Personal, gezielt budgetiert) in Höhe von bis zu 4,50 Mio. € und in BGM 22 (Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse, gezielt budgetiert) in Höhe von bis zu 50 T€. Darüber hinaus wird zugestimmt, dass Mittel in Höhe von bis zu 7,25 Mio. € des Dezernates IV budgetübergreifend zur Deckung herangezogen werden.
- Der Magistrat wird beauftragt, das Erforderliche zu veranlassen.
Begründung
Die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen waren zum Stand der Haushaltsplanaufstellung für das Haushaltsjahr 2024 und zu Beginn des Haushaltsjahres unvorhergesehen und im Haushaltsvollzug unabweisbar. Eine entsprechende Deckung der überplanmäßigen Ausgaben ist wie oben aufgeführt aus dem Dezernatsbudget nicht gewährleistet.
Die Aufwendungen für die Sach- und Dienstleistungen in der Produktgruppe 11.04 liegen voraussichtlich erheblich über dem Plan. Miete, Mietnebenkosten, Fremdreinigung, Gebäudeüberwachung und Energiepreise steigen. Gerade aufgrund von Indexmietverträgen ist eine exakte Kalkulation der Kosten im Vorlauf nicht möglich. Gerade im Bereich der Fremdreinigung und Gebäudeüberwachung sind Mehrkosten aufgrund der steigenden Kosten im Personalbereich durch hohe Tarifabschlüsse erheblich ebenso im Bereich der Bestattungskosten, Hundepension sowie bei den Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen. Auch die Portokosten stiegen Aufgrund erhöhter Bescheidanzahl und Kosten für die Bundesdruckerei aufgrund erhöhter Nachfrage durch die Ausländerbehörde und KFZ-Zulassung. Diese Vorgänge waren im Planungszeitraum nicht bekannt. Des Weiteren gab es im Bereich des BGM 10 außerplanmäßige Aufwendungen für die Bekämpfung der afrikanischen Schweinepest im Frankfurter Stadtgebiet, vorrangig im Stadtwald, unter dem Einsatz teurer und moderner Technik wie Drohnen und Kadaverspürhunden. Die Erhöhung der Fundtierpauschale durch neu geschlossene Verträge mit den Tierschutzvereinen waren zum Planungszeitraum ebenfalls unbekannt und unabweisbar da es sich bei der Aufnahme und Versorgung von Fundtieren um Pflichtaufgaben der Kommune handelt. Auch die Sicherheitskosten für Silvester haben sich im Vergleich zum Vorjahr aufgrund steigender Auflagen von Seiten der Bundespolizei fast verdoppelt.
Unerwartete und unabweisbare Instandsetzungsarbeiten (Nachrüstung von zwei Automatiktüren, Überprüfung der EMA Anlagen) fielen im Gebäude Kleyerstraße 86 an. Hier machen sich auch die Preissteigerungen für Material und Energie besonders bemerkbar. Wodurch es Mehrkosten im Bereich des BGM 20 (Bauunterhaltung) gab.
Im Produktbereich 12 kommt es im BGM 20 (Bauunterhaltung) zu Überschreitungen des Planansatzes. Diese unvermeidlichen Überschreitungen resultieren aus zwingenden, nicht aufschiebbaren, unvorhersehbaren und unabweisbaren Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten an den Dachflächen des BKRZ-Gebäudes, die durch akute Schadensfälle (z.B. Wassereintritt in die Gebäude) entstanden sind und dadurch zusätzlich Bedarfe entstanden sind.
Weiterhin mussten unvorhersehbare und unabweisbare Bauunterhaltungsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes auf den Feuer- und Rettungswachen (u. a. zur Einhaltung der Hilfsfrist) vorgenommen werden. In den Gebäudemieten sind Aufwendungen für Instandsetzung bzw. Reparaturen nicht enthalten. Der Budgetansatz für das Haushaltsjahr 2024 beinhaltete diese vorher beschriebenen außerplanmäßigen Maßnahmen nicht vollumfänglich.
Eine Überschreitung im Budgetmerkmal 25 ist im Wesentlichen auf Erhöhungen im Bereich der Mietnebenkosten und der Anpassungen in den Kostenmieten zurückzuführen; hier spiegeln sich die Auswirkungen der Energiepreissteigerungen sowie der allgemeine Preisanstieg wieder, die bei der Planung der Ansätze in Gänze noch nicht bekannt waren
Die Deckung der voraussichtlichen Mehraufwendungen in BGM 10, 20 und 25 erfolgt vorrangig durch Minderaufwendungen im BGM 21 (Personal, gezielt budgetiert), BGM 22 (Zuschüsse, gezielt budgetiert) sowie aus Mitteln des Dezernats IV.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. März 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.04.2025 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Volt gegen CDU (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)