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- Ziele bei der Verhinderung von Überwärmungen im Stadtgebiet erreichen: Förderprogramm Klimaanpassung jährlich auswertenB03.03.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 03.03.2025, B 93 Betreff: Ziele bei der Verhinderung von Überwärmungen im Stadtgebiet erreichen: Förderprogramm Klimaanpassung jährlich auswerten Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 29.02.2024, § 4355 - NR 388/17 CDU/SPD/GRÜNE, B 450/23 - Wie bereits im Bericht des Magistrats B 450 vom 04.12.2023 erwähnt, ist das "Förderprgramm Klimaanpassung" grundlegend inhaltlich und organisatorisch überholt und um das Thema Klimaschutz erweitert worden. Die "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Frankfurt am Main (Klimabonus)" M_152_2023_AN_Richtlinie.pdf (frankfurt.de) wurde am 02.11.2023 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen (§ 3994) und ist am 03.11.2023 in Kraft getreten. Durch die Einstellung des ursprünglichen Förderprogramms entfällt die Grundlage für eine weitere Berichterstattung zur NR 388 vom 23.08.2017 (§ 1697 vom 31.08.2017). Zur neuen "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Frankfurt am Main (Klimabonus)" wurde der Magistrat beauftragt, im Rahmen des NR 316 vom 15.03.2022 zu berichten. Dies ist letztmalig mit dem Bericht des Magistrats B 23 vom 24.01.2025 geschehen. Zukünftig wird die Stadtverordnetenversammlung über einen neuen Dachbericht "Klimastadt Frankfurt: Gemeinsam für ein klimaneutrales und lebenswertes Frankfurt (NR 908 vom 19.03.2024)" gesammelt zu den Klimamaßnahmen in Frankfurt informiert. Auf diese Weise entsteht eine regelmäßige und übersichtliche Information über alle Projekte und Maßnahmen zu dieser Thematik. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 23.08.2017, NR 388 Bericht des Magistrats vom 04.12.2023, B 450 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 05.03.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 64 Beschluss: Die Vorlage B 93 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO II, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 93 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 7 am 18.03.2025, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 93 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage B 93 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 93 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage B 93 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 15 am 21.03.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 93 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 14 am 24.03.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 93 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO II, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage B 93 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 16 am 25.03.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 93 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 4 am 25.03.2025, TO II, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 93 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 13 am 25.03.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 93 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 93 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 93 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 93 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 93 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU (= Zurückweisung) 36. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 22.05.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 93 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6155, 36. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 22.05.2025 Aktenzeichen: 79-0
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Benennung Nini-und-Carry-Hess-PlatzB03.03.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 03.03.2025, B 94 Betreff: Benennung Nini-und-Carry-Hess-Platz Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 04.07.2023, § 3475 - OI 15 OBR 1, B 36/24 - Der Magistrat hat den Initiativbeschluss OI 15 des Ortsbeirats 1 vom 24.01.2023, die Grünfläche zwischen Hochstraße, Taubenstraße und Börsenstraße in "Nini-und-Carry-Hess-Platz" zu benennen, umgesetzt. Die Benennung wurde in der Ausgabe Nr. 06 des Amtsblatts der Stadt Frankfurt am Main am 04.02.2025 bekanntgemacht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 24.01.2023, OI 15 Bericht des Magistrats vom 19.01.2024, B 36 Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 05.03.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 65 Beschluss: Die Vorlage B 94 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5815, 37. Sitzung des OBR 1 vom 18.03.2025 Aktenzeichen: 66-0
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Jahresbericht Höchst - Stärkere Kontrolle des Planungsdezernates ist nötigB03.03.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 03.03.2025, B 95 Betreff: Jahresbericht Höchst - Stärkere Kontrolle des Planungsdezernates ist nötig Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 15.12.2011, § 927 - NR 864/08 SPD, l. B 407/11 - Finaler Bericht zum Beschluss der Vorlage von Halbjahresberichten über Projekte im Stadtteil Höchst von 2008. 1. Förderprogramm Innenstadt Höchst Die Anfrage bezieht sich auf die erste und bereits abgeschlossene Förderperiode des Förderprogramms Innenstadt Höchst (2008-2018). Die Richtlinien wurden mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.06.2018, M 81 aus 2018 außer Kraft gesetzt und mit neuen Richtlinien ersetzt. Im Rahmen des Berichts zur Evaluierung des Förderprogramms Höchst (B 58 aus 2016) wurde ausführlich über die Ergebnisse des ersten Laufzeit des Förderprogramms Höchst informiert. Die Mittel wurden weitgehend, bis auf die noch nicht umgesetzte Neugestaltung der Bolongarostraße, verausgabt. 2. Illumination Höchst Die ausstehenden Maßnahmen zur Illumination des Höchster Mainufers (Bolongaropalasts, Bolongarogartens, Standesamt und Pavillon) befinden sich in unterschiedlichen Planungsstadien der Vor- und Ausführungsplanung. Insgesamt ist eine Umsetzung der Illumination im Zuge der Sanierung des Bolongarogartens geplant, da wesentliche Bestandteile der Illumination auf Ebene des Gartens verbaut werden. Das Kostenvolumen der Gesamtmaßnahme der Illumination des Höchster Mainufers ist dem Beschluss § 5539 vom 12.12.2024 (M148/2024) zu entnehmen. 3. Bruno-Asch-Anlage Die Bruno-Asch-Anlage in Höchst wurde nach historischem Vorbild unter der Federführung des Grünflächenamtes parallel zur Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes Höchst Süd saniert (M 167 aus 2008, § 4874 vom 06.11.2008). 4. Höchster Bahnhof Das denkmalgeschützte Empfangsgebäude befindet sich im Eigentum der DB und aktuell noch in der Abstimmungsphase. Nach aktueller Aussage der DB ist mit dem Baubeginn Mitte 2029 und mit der Fertigstellung im Herbst 2030 zu rechnen. 5. Schöneres Frankfurt: Bahnhofsvorplatz Höchst Die Bahnhofsvorplätze Höchst (Nord und Süd) sind umgesetzt. Die Fertigstellung des Vorplatzes Nord war Ende 2014. Die Gesamtkosten betrugen rund 911 T€. Der Bahnhofsvorplatz Höchst Süd ist fertiggestellt seit 2019. Die Gesamtkosten betrugen rund 5 Mio €. Darin enthalten sind rund 1,9 Mio € Fördermittel (GVFG und FAG). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 16.04.2008, NR 864 Bericht des Magistrats vom 23.09.2011, B 407 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 05.03.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage B 95 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 27.05.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 95 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6156, 36. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 27.05.2025 Aktenzeichen: 60-10
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Wann werden die Grünflächen im Bereich des Gebietes nördlich der Friedberger Landstraße für alle zugänglich sein?B03.03.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 03.03.2025, B 96 Betreff: Wann werden die Grünflächen im Bereich des Gebietes nördlich der Friedberger Landstraße für alle zugänglich sein? Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2024, § 5452 - OA 244/22 OBR 3, B 333/24 - Der Magistrat verweist auf den letzten Bericht in vg. Angelegenheit vom 30.08.2024, B 333. Der dort dargestellte Sachstand ist unverändert und wird sich in absehbarer Zeit auch nicht verändern. Der Magistrat berichtet unaufgefordert, sobald hierzu ein neuer Sachstand vorliegt und mitzuteilen ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 15.09.2022, OA 244 Bericht des Magistrats vom 30.08.2024, B 333 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 05.03.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 96 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und VOLT gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 24.04.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 96 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis) ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Zurückweisung) 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 96 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6036, 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 29.04.2025 Aktenzeichen: 67-0
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Männerschuppen - Handwerk verbindet GenerationenB03.03.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 03.03.2025, B 97 Betreff: Männerschuppen - Handwerk verbindet Generationen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2024, § 5522 Ziff. 1. und 3. - NR 1035/24 CDU - Die formulierte Grundidee des sogenannten Männerschuppens soll insbesondere älteren Männern die Möglichkeit geben in einem kreativen, handwerklichen Umfeld soziale Kontakte zu knüpfen. Das Konzept "Männerschuppen" wurde in Australien unter dem Namen "Man's Sheds" entwickelt. In einer quartiersnahen Werkstatt soll, durch das regelmäßige Zusammentreffen von Männern, die handwerklich arbeiten, sozialer Isolation entgegengewirkt werden. Die Umsetzung des Projekts "Männerschuppen" in Frankfurt ist kritisch zu sehen. Die Notwendigkeit der Männerschuppen wird darin begründet, dass Männer seltener ärztlichen Rat einholen, risikoreicheres Verhalten zeigen und ein erhöhtes Suizidrisiko aufweisen. So werden "Männerschuppen" als Maßnahme gegen geschlechtsspezifische Gesundheitsungleichheiten gesehen. Geschlecht wird dabei als wichtige soziale Determinante für Gesundheit ins Feld geführt. Die unterschiedliche Lebenserwartung von Frauen und Männern wird mit biologischem Geschlecht und geschlechtsspezifischen Verhaltensweisen begründet. Umweltfaktoren werden in dieser Argumentation ausgeblendet: Epidemiologische Studien zeigen, dass, neben zwei Weltkriegen, Einkommen, Ernährung, Arbeitsbedingungen sowie medizinische Versorgung die unterschiedliche Lebenserwartung in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts und des frühen 21. Jahrhunderts stärker bedingen. Soziale Ungleichheiten interagieren entlang unterschiedlicher Differenzkategorien mit Umweltfaktoren und haben mehr Aussagekraft bezüglich Lebenserwartung und Gesundheit als Geschlecht. Die Altenplanung und Altenarbeit in Frankfurt am Main ist grundsätzlich inklusiv, partizipativ und präventiv ausgerichtet. Die Angebote orientieren sich nicht an Geschlechterstereotypen und sollen allen Menschen, unabhängig von Geschlecht und kultureller Herkunft offenstehen. Ziel der Angebote für Senior:innen ist es, geschlechterübergreifend u.a. Teilhabe zu ermöglichen, Einsamkeit entgegenzuwirken und sozialen Austausch zu stärken. Unterschiedlichen Interessen und Bedürfnissen wird durch eine Vielzahl von Angeboten Rechnung getragen. Die viermal im Jahr erscheinende Zeitschrift "Stadt Frankfurt im Blick" informiert über die vielen Angebote in Frankfurt. Darunter sind Gruppen und Veranstaltungen, die zielgruppenspezifisch sind sowie quartiersnahe und zugehende Projekte, die Personengruppen erreichen, die auf Grund multipler Herausforderungen von sozialer Teilhabe ausgeschlossen sein könnten. So werden auch regelmäßig Aktivitäten für spezifische Zielgruppen initiiert. Die Idee des Männerschuppens wurde in diesem Zusammenhang bereits aufgegriffen. Im Rahmen der Aktionswochen Älterwerden 2023 in Frankfurt am Main hatte das Gesundheitsamt Frankfurt bereits einen Männerschuppen zum Ausprobieren angeboten. Das Angebot fand keine Nachfrage. Auch verschiedene andere Ansätze, mit dem Ziel vor allem alleinlebende Männer zu vernetzen und ein geselliges Miteinander zu ermöglichen, konnten sich aufgrund der schwachen Nachfrage und der Heterogenität der Teilnehmenden nicht etablieren. Es wird deutlich, dass Alter und Geschlecht alleine keinen Bedarf an männerspezifischen Angeboten ausmachen. Interessierte, die sich gerne kreativ und handwerklich betätigen, finden in vielen Stadtteilen Angebote zum gemeinsamen (generationenübergreifenden) Werken. In zahlreiche Repair Cafés bieten Ehrenamtliche Unterstützung zum Beispiel bei der Reparatur von Kleingeräten, Kleidung oder Fahrrädern. Diese Gruppen sind oft selbstorganisiert, haben vermehrt ältere Männer an der Werkbank, sind aber in ihrer Arbeit offen für alle. Eine Übersicht über die Standorte von Repair-Cafés ist auf der Homepage der Stadt Frankfurt unter dem Stichwort "Repair" zu finden. Der Frankfurter Verband bietet beispielsweise Repair-Cafés in Heddernheim, Rödelheim, Gallus, Goldstein und Dornbusch an. Auch Kirchengemeinden und Vereine machen entsprechende Angebote. Darüber hinaus ermöglicht die Kreativwerkstatt des Frankfurter Verbandes unterschiedlichen Generationen und Kulturen, sich künstlerisch und sozial zu entfalten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 16.10.2024, NR 1035 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 05.03.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 20.03.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 97 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis) 34. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 27.03.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 97 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Volt und Stv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) BFF-BIG (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 5872, 34. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 20.03.2025 Aktenzeichen: 53-3
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Neuwahl zur stellv. Schiedsperson für den Bezirk 5b (Niederrad)M03.03.2025
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 03.03.2025, M 34 Betreff: Neuwahl zur stellv. Schiedsperson für den Bezirk 5b (Niederrad) Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von 5 Jahren Herr Mathias Hussinger Königslacher Straße 35 60528 Frankfurt am Main als stellv. Schiedsperson für den Bezirk 5b. Begründung: Gemäß § 3 Ziff. 7 der Geschäftsordnung besitzen die Ortsbeiräte das Vorschlagsrecht bei der Bestellung von Schiedspersonen. Der Ortsbeirat 5 hat den im Beschlusstext genannten Herrn Mathias Hussinger als stellv. Schiedsperson vorgeschlagen. Der Genannte erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen zur Übernahme des Ehrenamtes und hat sich schriftlich mit der Wahl einverstanden erklärt. Zur Wahl von Schiedspersonen bedarf es nach § 4 Abs. 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 05.03.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 05.05.2025, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Herrn Mathias Hussinger Königslacher Straße 35 60528 Frankfurt am Main als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 5b (Niederrad). Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION; AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Herrn Mathias Hussinger Königslacher Straße 35 60528 Frankfurt am Main als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 5b (Niederrad). Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf; AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6121, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 Aktenzeichen: 10-51
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Neuwahl zur Schiedsperson für den Bezirk 5b (Niederrad)M03.03.2025
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 03.03.2025, M 35 Betreff: Neuwahl zur Schiedsperson für den Bezirk 5b (Niederrad) Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von 5 Jahren Frau Carmen Toshi Hannappel als Schiedsperson für den Bezirk 5. Begründung: Gemäß § 3 Ziff. 7 der Geschäftsordnung besitzen die Ortsbeiräte das Vorschlagsrecht bei der Bestellung von Schiedspersonen. Der Ortsbeirat 5 hat die im Beschlusstext genannte Frau Carmen Toshi Hannappel als Schiedsperson vorgeschlagen. Die Genannte erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen zur Übernahme des Ehrenamtes und hat sich schriftlich mit der Wahl einverstanden erklärt. Zur Wahl von Schiedspersonen bedarf es nach § 4 Abs. 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter. Anlage _Liste (nicht öffentlich - ca. 9 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 05.03.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 31.03.2025, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Frau Carmen Toshi Hannappel als Schiedsperson für den Bezirk 5. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und BFF-BIG; AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 44 Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Frau Carmen Toshi Hannappel als Schiedsperson für den Bezirk 5. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf; AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5974, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 Aktenzeichen: 10-51
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Ernennung und Entpflichtung von Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten hier: Ernennung einer Sozialpflegerin und eines Sozialpflegers sowie Entpflichtung einer SozialbezirksvorsteherinM03.03.2025
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 03.03.2025, M 36 Betreff: Ernennung und Entpflichtung von Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten hier: Ernennung einer Sozialpflegerin und eines Sozialpflegers sowie Entpflichtung einer Sozialbezirksvorsteherin Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat beabsichtigt, die in der beigefügten Vorschlagsliste aufgeführten Personen als Ehrenbeamtin (Sozialbezirksvorsteherin) zu entpflichten bzw. für die Dauer der Wahlzeit der Stadtverordnetenversammlung als Ehrenbeamtin/Ehrenbeamter (Sozialpflegerin bzw. Sozialpfleger) zu benennen. Begründung: Aus verschiedenen Gründen stehen ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit nicht mehr zur Verfügung. Anlage _Vorschlagsliste (ca. 5 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 05.03.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 20.03.2025, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 36 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Volt; AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 45 Beschluss: Der Vorlage M 36 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf; AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5975, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 Aktenzeichen: 53-3
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Installation von Photovoltaikanlagen an Lärmschutzeinrichtungen entlang von Verkehrswegen und auf verkehrsbezogenen GebäudenNR03.03.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, NR 1144 Betreff: Installation von Photovoltaikanlagen an Lärmschutzeinrichtungen entlang von Verkehrswegen und auf verkehrsbezogenen Gebäuden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, sich im Rahmen der entsprechenden Verfahren, insbesondere bei der Deutschen Bahn AG, Autobahn GmbH und bei der RMV Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH dafür einzusetzen, dass diese zukünftig beim Neubau, beim Ausbau und bei der Sanierung von Lärmschutzeinrichtungen entlang von Verkehrswegen und von verkehrsbezogenen Gebäuden im Stadtgebiet immer die Integration einer größtmöglichen Anzahl an Photovoltaik-Modulen (möglichst in Kombination mit Begrünungselementen) prüfen und - wo immer technisch machbar und wirtschaftlich vertretbar - auch realisieren. 2. Der Magistrat wird beauftragt, sich bei der Deutschen Bahn AG, der Autobahn GmbH und bei der RMV Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH dafür einzusetzen, dass diese ihre bereits bestehenden Lärmschutzeinrichtungen oder verkehrsbezogenen Gebäude im Stadtgebiet dahingehend prüfen, ob diese - sofern technisch und wirtschaftlich geeignet - nachträglich mit Photovoltaik-Modulen (möglichst in Kombination mit Begrünungselementen) nachgerüstet werden können. 3. Der Magistrat wird beauftragt, sich bei der Deutschen Bahn AG, bei der Autobahn GmbH und bei der RMV Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH dafür einzusetzen, dass diese prüfen, ob bereits versiegelte Schienen- oder Autobahnabschnitte im Stadtgebiet, beispielsweise im Rahmen eines öffentlich geförderten Pilot- oder Demonstrationsvorhabens, mit Photovoltaik-Anlagen überdacht werden können. 4. Der Magistrat wird beauftragt, bei Verkehrsinfrastrukturvorhaben und verkehrsbezogenen Gebäuden im städtischen Zuständigkeitsbereich (z.B. Park+Ride Stationen) sicherzustellen, dass beim Neubau, beim Ausbau und bei der Sanierung immer die Integration einer größtmöglichen Anzahl an Photovoltaik-Modulen (möglichst in Kombination mit Begrünungselementen) geprüft und - wo immer technisch machbar und wirtschaftlich vertretbar - auch realisiert wird. Begründung: Die Stadt Frankfurt hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden. Der konsequente Ausbau der Photovoltaik-Nutzung spielt dabei eine wichtige Rolle. Die im September 2022 gestartete "Solaroffensive für Frankfurt" zielt darauf ab, das verfügbare Potenzial zur Erzeugung von Solarenergie im Stadtgebiet systematisch zu erfassen und zeitnah möglichst vollständig zu erschließen. Laut der Studie "Abschätzung des potenziellen jährlichen Energieertrags von PV-Anlagen an Lärmschutzeinrichtungen der Verkehrswege" von 2022, die der Deutsche Wetterdienst (DWD) in Zusammenarbeit mit dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) durchgeführt hat, bieten die Flächen an Lärmschutzbauten entlang von Bahnstrecken und Straßenverkehrswegen in Deutschland ein erhebliches Potenzial zur Nutzung von Photovoltaik: "Insgesamt beträgt der abgeschätzte potenzielle jährliche Ertrag 1412 GWh und die damit verbundene CO2-Einsparung ca. 968.000 t (pro Jahr). Das größte Ertragspotenzial ergibt sich für Lärmschutzwälle entlang der Straßen." Da das Frankfurter Stadtgebiet eine große Anzahl an Bahnstrecken und Straßenverkehrswegen mit Lärmschutzbauten aufweist und in den kommenden Jahren mehrere größere Verkehrsvorhaben mit Lärmschutzbauten geplant bzw. realisiert werden, soll geprüft werden, ob bzw. inwieweit dieses Potenzial möglichst weitgehend genutzt werden kann. Eine Reihe von technischen Innovationen und wissenschaftlich begleiteten Pilot- und Erprobungsprojekten haben in den vergangenen Jahren die Grundlagen für die Nutzung von Photovoltaik in Lärmschutzbauten geschaffen. Insbesondere die sog. bifazialen Photovoltaik-Module bieten sehr viele neue Möglichkeiten, die Solarenergieproduktion - auch in Kombination mit Begrünungselementen - in Lärmschutzanlagen zu integrieren. Es gibt mittlerweile auch mehrere erfolgreich umgesetzte Pilotvorhaben in Deutschland. Die Deutsche Bahn AG errichtete bereits 2011 erste Photovoltaik-Anlagen auf Lärmschutzwänden an Bahnstrecken in Nürnberg und Duisburg. Seit 2016 erzeugt eine 234m lange Photovoltaik-Lärmschutzwand an der Staatsstraße 2550 im oberbayerischen Neuötting Solarstrom. Im Oktober 2019 wurden die Bauarbeiten für das Pilotprojekt "Fotovoltaik-Lärmschutzwand" entlang der A3 zwischen den Anschlussstellen Aschaffenburg und Aschaffenburg-Ost abgeschlossen. Mit dem Lückenschluss zwischen den vorhandenen Lärmschutzanlagen durch eine etwa 890m lange und 3m hohe Lärmschutzwand auf der Südseite der Autobahn wird die Lärmsituation für die Anwohner erheblich verbessert. Im Juli 2024 besuchte Bundesverkehrsminister Wissing ein Pilotprojekt auf der Rastanlage Hegau-Ost an der A 81, in welchem das erste Solardach über einer deutschen Autobahn erprobt wird. Hierfür wird im Rahmen eines internationalen Forschungsprojekts auf der Rastanlage Hegau-Ost an der A81 eine 12 mal 14m große Dachfläche aus Photovoltaik-Modulen installiert, die sich etwa 5,5m über der Fahrbahn befindet. Das vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr erarbeitete und im Oktober 2023 verabschiedete Genehmigungsbeschleunigungsgesetz sieht vor, dass beim Neu- und Ausbau von Bundesautobahnen zukünftig geprüft wird, inwieweit die zugehörigen Flächen und Einrichtungen für den beschleunigten Ausbau von Anlagen für Erneuerbare Energien genutzt werden können. Insbesondere Lärmschutzwälle sollen hierbei in den Blick genommen werden. Derzeit wird ein Kataster sämtlicher potenzieller Flächen erstellt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat im April 2020 das Projekt "PVwins - Entwicklung von wandintegrierten PV-Elementen für den Lärmschutz" initiiert, das vom Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE geleitet wird. Im Rahmen dieses Projekts wird zum einen ermittelt, wie sich PV-Module in bestehende Lärmschutzwände an Straßen, Autobahnen und Bahngleisen integrieren lassen. Zum anderen wird in Kooperation mit Herstellern von Solarmodulen und Lärmschutzwänden ein neuartiges PV-Modul entwickelt, das Strom erzeugt und gleichzeitig als Lärmschutz dient. Durch das Anbringen von Solaranlagen an neu errichteten oder bestehenden Lärmschutzwänden können bereits bestehende Flächen doppelt genutzt werden. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Volt Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.04.2025, V 1176 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 05.03.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 18.03.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1144 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) 34. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 20.03.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1144 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.03.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1144 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage NR 1144 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 5953, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 Aktenzeichen: 79-3
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - „Fliegende Gärten“: Schatten ohne Bäume Pilotprojekt FahrgasseNR03.03.2025 · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, NR 1145 Betreff: "Fliegende Gärten": Schatten ohne Bäume Pilotprojekt Fahrgasse Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob die Idee "Fliegende Gärten" aus Wien unter Berücksichtigung bestehender Infrastrukturen zunächst als Pilotprojekt in Frankfurt umsetzbar ist. Als Standort für das Pilotprojekt könnte die südliche Fahrgasse dienen, wo Anliegende und Geschäftsleute bereits ihr Interesse bekundet haben, langfristig entsprechende Maßnahmen der Entsiegelung und Begrünung zu begleiten. 1. Hierfür sollen mit Kletterpflanzen bewachsene Netze ein grünes Blätterdach schaffen, das an Gebäudemauern oder Stahlgerüsten befestigt werden kann. 2. Sofern die Wurzeln der Kletterpflanzen im Untergrund nicht ausreichend Platz finden, besteht die Möglichkeit, Pflanzentröge zu nutzen. 3. Bis die Pflanzen das Netz vollständig bedecken, könnte zudem die Verwendung temporärer Segel zur Beschattung in Erwägung gezogen werden. 4. Des Weiteren wäre die Installation von kleineren Gerüsten denkbar, welche eine Überdachung von Bänken ermöglichen würde. 5. Sofern eine Umsetzung erfolgt, sollen die Maßnahmen in Abstimmung mit dem Amt für Stadtplanung, Abteilung "Öffentlicher Raum" und dem Amt für Straßenbau und Erschließung durchgeführt werden. Begründung: Die Stadt Frankfurt hat seit 2021 eine Vielzahl an verschiedenen Maßnahmen ergriffen, um insbesondere im stark versiegelten und von Überhitzung betroffenen Innenstadtbereich eine verstärkte Begrünung zu fördern. Eine der größten Herausforderungen besteht jedoch darin, ausreichend Schatten zu schaffen. Dies ist dadurch erschwert, dass Kanäle, Tiefgaragen und elektrische Leitungen das Gedeihen von Wurzeln in großen Teilen der Stadt unmöglich machen. Zudem benötigen große Bäume Jahre, um zu wachsen. Kletterpflanzen hingegen weisen ein bis zu fünfmal schnelleres Wachstum als Bäume auf, wodurch sie eine vergleichsweise schnelle Wirkung entfalten. "Fliegende Gärten" könnten möglicherweise helfen, an Stellen, an denen andere Maßnahmen technisch nicht möglich sind, die Innenstadt zu begrünen und kühlenden Schatten zu spenden. Sie könnten somit die anderen Maßnahmen ergänzen - insbesondere die Neupflanzung und die Erhaltung von Stadtbäumen, die Pflanzung von Sträuchern, die Anlage von Grünflächen und Mini-Beeten, das Aufstellen von Pflanzkübeln und die Begrünung von Gebäuden. Die Integration der Kletterpflanzen-Gerüste in das Straßenbild ist problemlos möglich, da die Straßenbeleuchtung in den meisten Fällen unverändert bleiben kann, da sich die grünen Dächer über den Leuchten befinden. Auch Bereiche für die Feuerwehr werden so freigehalten. Die "fliegenden Gärten" mindern im Sommer die Sonneneinstrahlung, lassen aufgrund des Blattfalls im Winter jedoch viel Licht durch. Für die Braubachstraße wurden bereits eine Vielzahl an Maßnahmen geprüft, deren Umsetzung jedoch insbesondere aufgrund der gegebenen Infrastruktur mit Schwierigkeiten verbunden ist. Die "fliegenden Gärten" könnten eine realistisch umsetzbare Maßnahme darstellen. Es gibt in Frankfurt bereits eine Reihe von praktischen Erfahrungen mit dem Einsatz von Rankpflanzen zur Begrünung. Das Frankfurter Begrünungs-Start-up "Office for Micro Climate Cultivation GmbH" (OMC°C) hat beispielsweise ein System für mobile und stationäre berankte Schattenwände entwickelt, das 2023 hinter dem Senckenberg Museum und 2024 an der Fassade des Equinix-Rechenzentrums in Seckbach praktisch erprobt wurde. Außerdem wurde in Bornheim im Rahmen des Projekts "Interess-I" im Sommer 2024 eine "Grüne Säule" installiert, deren Bepflanzung durch Regenwasser bewässert wird, das in der bepflanzten Säule gespeichert wird. Die "Fliegenden Gärten" könnten möglicherweise sehr gut in die bereits begonnenen Planungen zur Herstellung eines "Blühenden Bandes" integriert werden, mit dem die Aufenthalts- und Einkaufsqualität in der Frankfurter Innenstadt weiter verbessert werden soll. Insbesondere in der südlichen Fahrgasse haben bei einer aufsuchenden Beteiligung seit Mai 2024 Anlieger und Geschäftsleute, darunter auch EigentümerInnen ihr Interesse bekundet, langfristig entsprechende Maßnahmen der Entsiegelung und Begrünung zu begleiten. Sie sind derzeit hoch motiviert, an der Gestaltung mitzuwirken, die Pflege der Pflanzen zu übernehmen und zur Finanzierung beizutragen. Es wäre daher im Interesse der Stadt und ihrer stadtplanerischen Ziele für die Öffentlichen Räume der Innenstadt, diese Motivation jetzt aufzugreifen und dieses Projekt an dieser Stelle mit Priorität gemeinsam voranzubringen. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Volt Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 235 Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 451 Bericht des Magistrats vom 29.05.2026, B 185 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 05.03.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 20.03.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1145 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, dass die konkreten Kosten für ein Pilotprojekt in der südlichen Fahrgasse und insbesondere die Unterhaltungskosten ermittelt werden) und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.03.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1145 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, dass die konkreten Kosten für ein Pilotprojekt in der südlichen Fahrgasse und insbesondere die Unterhaltungskosten ermittelt werden) und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Annahme) 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 25.03.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1145 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, dass die konkreten Kosten für ein Pilotprojekt in der südlichen Fahrgasse und insbesondere die Unterhaltungskosten ermittelt werden) und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage NR 1145 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, dass die konkreten Kosten für ein Pilotprojekt in der südlichen Fahrgasse und insbesondere die Unterhaltungskosten ermittelt werden) sowie AfD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5954, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Weiterentwicklung des städtischen Maßnahmenpakets: Hochwasser- und Starkregenschutz an den Niddazuflüssen aus dem Taunus kontinuierlich ausbauenNR03.03.2025 · Gartenpartei
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, NR 1146 Betreff: Weiterentwicklung des städtischen Maßnahmenpakets: Hochwasser- und Starkregenschutz an den Niddazuflüssen aus dem Taunus kontinuierlich ausbauen Die Stadt Frankfurt geht mit einer Vielzahl von Aktivitäten proaktiv gegen zunehmende Starkregen- und Hochwasserereignisse vor. Ziel ist es, die Bevölkerung zu schützen und die Stadt langfristig widerstandsfähig gegen die Folgen des Klimawandels zu machen. Dazu gehören strukturelle Maßnahmen, wie die Einrichtung eines ämter-übergreifenden Arbeitskreises und neue Hochwasserdienstordnungen. Es wurden neue Messstellen an Gewässern errichtet, eine Risikoanalyse für den Main, ein Audit zur Überflutungsvorsorge durchgeführt und ein Sondereinsatzplan für den Umgang mit Hochwasser am Main aufgestellt. Daneben hat die Stadt Frankfurt ganzheitliche Hochwasser- und Starkregenschutzkonzepte und -planungen entwickelt, etwa für den Eschbach, den Urselbach und den Liederbach sowie ein umfassendes Pilotprojekt für den Frankfurter Berg. Bereits umgesetzt sind verschiedene Renaturierungsmaßnahmen an der Nidda, Flutmulden, Buchten und Umfluter, Maßnahmen zur Optimierung des Wasserabflusses am Südbahnhof, Flächenentsiegelungen und vieles mehr. Auch kommunikativ ist die Stadt Frankfurt aktiv: So stellen die Ämter umfassende Informationsmaterialien wie eine Starkregengefahrenkarte und Broschüren zur Verfügung. Zudem führen sie Beratungen und Bürgerveranstaltungen durch. Da Hochwasserschutz und Überflutungsvorsorge angesichts des Klimawandels drängende Aufgaben sind, die kontinuierlich angepasst und optimiert werden sollten, müssen die Strategien zur Überflutungsvorsorge nun weiterentwickelt und in weitere Maßnahmen überführt werden. In Anbetracht der immer häufiger auftretenden Extremwetter-"Jahrhundertereignisse" muss allerdings klar sein, dass alle Maßnahmen der Schadensbegrenzung dienen und keine Maßnahme Überflutungen auch in Wohngebieten gänzlich verhindern kann. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Schutz der Bürger:innen entlang der Niddazuflüsse aus dem Taunus durch folgende Maßnahmen weiter zu verbessern: 1. Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, wie an Liederbach, Sulzbach, Westerbach, Steinbach, Urselbach, Eschbach und Erlenbach ein Warnsystem aufgebaut werden kann, um eine frühzeitige Warnung der Bürger:innen gewährleisten zu können. Hierfür sind auch die bereits begonnenen Gespräche des Magistrats mit den Oberliegern zu intensivieren. 2. Der Magistrat wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zur Rückhaltung von Regenwasser an allen Niddazuflüssen im Norden der Stadt durchzuführen, die von plötzlich steigenden Wassermassen betroffen sind. Eine Möglichkeit hierfür ist die Anlage von Regenrückhaltebecken, wie sie die Stadt Frankfurt beispielsweise bereits in ihren städtischen Waldflächen im Taunus anlegt. Voraussetzung hierfür ist die Verfügbarkeit von Flächen sowie die wasserrechtliche Genehmigung des RP Darmstadt. 3. Der Magistrat wird bezugnehmend auf den Antrag NR 274/22 und den daraus hervorgegangenen B 423/22 beauftragt, mit Unterstützung des RP Darmstadt und in Zusammenarbeit mit den Kommunen an den Oberläufen, an jenen Stellen neue Retentionsräume zu schaffen, an denen diese möglich und ökologisch sinnvoll sind. 4. Der Magistrat wird beauftragt, auch weiterhin im Rahmen des Vorkaufsrechts systematisch zum Verkauf stehende Gewässerrandstreifen von 10 Metern Breite im Stadtgebiet aufzukaufen, um dadurch die Gestaltungsmöglichkeiten der Stadt beim Hochwasserschutz weiter ausbauen zu können. 5. Der Magistrat wird beauftragt, sicher zu stellen, dass keine neuen Bauvorhaben in Überschwemmungsgebieten auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt durch die Bauaufsicht genehmigt werden. Auch Veränderungen an Fluss- und Bachläufen durch neue Baugebiete müssen auf ihre Hochwasserwirkung hin überprüft und dürfen ggf. nicht genehmigt werden. 6. Der Magistrat wird beauftragt, Gespräche mit dem Land Hessen zu führen, um die Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes so zu fassen, dass die Kommunen a. keine Gebäude oder versiegelte Flächen in ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten genehmigen dürfen, die die Retentionsfunktion einschränken (bisher mit Ausnahmeregelung möglich) b. prüfen, ob neue Baugebiete, deren Oberflächenwasser in ein hochwassergefährdetes Fließgewässer entwässern, nur mit einer Drosselung genehmigt werden. 7. Der Magistrat wird beauftragt, sich beim Land Hessen dafür einzusetzen, dass das Gebührenrecht so geändert wird, dass die städtischen Maßnahmen zum Hochwasserschutz und zur Gewässerpflege zumindest aber zur Starkregenvorsorge über Gebühren finanziert werden können. 8. Konkret umsetzbare Anregungen aus den Ortsbeiräten zur Situation vor Ort werden von der Stadtverordnetenversammlung begrüßt, vom Magistrat auf seine Durchführbarkeit hin geprüft und wenn möglich umgesetzt. Begründung: Hochwasser- und Starkregenereignisse treten aufgrund des Klimawandels gehäuft bzw. in einer höheren Intensität auf und führen in vielen Bereichen Frankfurts zu temporären Überschwemmungen. Besonders betroffen sind die besiedelten Einzugsbereiche der Niddazuflüsse aus dem Taunus. Hier kommt es immer häufiger zu extremen Situationen, die nicht nur Hab- und Gut, sondern auch Leib- und Leben der Betroffenen gefährden. In Niederursel wurde beispielswiese in 2024 der Dorfwiesenweg bereits mehrfach zum reißenden Fluss, der sogar Autos mitriss. Die Gründe für die Entwicklung sind vielfältig. Dazugehören z.B.: Klimawandel, Bebauung von alten Retentionsflächen, Neubaugebiet ohne ausreichende Oberflächenspeicherung, Kläranlagen, die zu klein dimensioniert sind und bei Starkregen Wasser ablassen müssen. Die Stadt Frankfurt hat sich in den vergangenen Jahren intensiv bemüht, neue natürliche Retentionsflächen zu schaffen und mit der Planung für den Bau von Regerückhaltemaßnahmen begonnen. Ein Problem hierbei ist allerdings, dass die notwendigen Flächen nicht zur Verfügung stehen. Auch lässt sich der Bau vom Rückhaltemaßnahmen nur langfristig verwirklichen, da der Bau wasserrechtlich vom Regierungspräsidium Darmstadt genehmigt werden muss. Die dahingehenden Bemühungen sollten aber dennoch weiterverfolgt werden. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Volt Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 07.02.2022, NR 274 Bericht des Magistrats vom 31.10.2022, B 423 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 05.03.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage NR 1146 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung) 36. Sitzung des OBR 7 am 18.03.2025, TO I, TOP 21 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über Ziffer 7 der Vorlage NR 1146 getrennt abgestimmt. Beschluss: Der Vorlage NR 1146 wird zugestimmt. Abstimmung: Ziffer 7.: GRÜNE und SPD gegen CDU, farbechte/Linke und fraktionslos (= Ablehnung); FDP und BFF (= Enthaltung) Rest der Vorlage: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen farbechte/Linke und fraktionslos (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO II, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage NR 1146 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage NR 1146 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 20.03.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: Ziffern 1. bis 6. und 8.: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1017/24) Ziffer 7.: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass weitere Versiegelung auf einer Uhr im Plenarsaal dokumentiert wird) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage NR 1146 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO II, TOP 6 Beschluss: Der Vorlage NR 1146 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Ziffern 1. bis 6. und 8. Zustimmung, Ziffer 7. Ablehnung) 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: Der Vorlage NR 1146 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 15 am 21.03.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage NR 1146 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 14 am 24.03.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage NR 1146 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO II, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage NR 1146 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 4 am 25.03.2025, TO II, TOP 36 Beschluss: Der Vorlage NR 1146 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL 37. Sitzung des OBR 16 am 25.03.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage NR 1146 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 25.03.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: Ziffern 1. bis 6. und 8.: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1017/24) Ziffer 7.: GRÜNE, SPD, FDP und AfD gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass weitere Versiegelung auf einer Uhr im Plenarsaal dokumentiert wird) 37. Sitzung des OBR 13 am 25.03.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage NR 1146 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage NR 1146 wird zugestimmt. Abstimmung: zu Punkt 1.-6. und 8.: Einstimmige Annahme zu Punkt 7.: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage NR 1146 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage NR 1146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: Ziffern 1. bis 6. und 8.: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1017/24) sowie Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass weitere Versiegelung auf einer Uhr im Plenarsaal dokumentiert wird) Ziffer 7.: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU, BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass weitere Versiegelung auf einer Uhr im Plenarsaal dokumentiert wird) 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage NR 1146 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5955, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 Aktenzeichen: 79-2
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Nebelduschen zur HitzelinderungNR03.03.2025 · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, NR 1147 Betreff: Nebelduschen zur Hitzelinderung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob und zu welchen Kosten an innerstädtischen Orten (Plätze, Kreuzungen, Straßenzüge usw.) Benebelungselemente installiert werden können. Dabei sollen unter anderem Parameter wie Hitzeentwicklung, Passant*innenfrequenz, und technische Zweckmäßigkeit der Installation sowie die Überprüfung der Wasserqualität berücksichtigt werden. Vorstellbar für eine Installation wären Stellen an der Konstablerwache, dem Willy-Brandt-Platz, am Kaisertor, dem Börne-Platz und ähnlichen Plätzen mit starker Versiegelung, wenig Beschattung und in Kombination mit einer größeren ÖPNV-Station. Auch Kreuzungen mit mehreren unbeschatteten Ampelbereichen, an denen Fußgänger*innen warten müssen (bsph. Untermainkai/Untermainbrücke oder Kurt-Schumacher-Straße zur Alten Brücke) bieten sich an. Natürlich kommt auch der stark frequentierte Innenstadtbereich Paulsplatz/Braubachstraße/Römerplatz infrage. Begründung: Frankfurts lokales Stadtklima verstärkt die zunehmend heißeren Sommer um die Effekte der städtischen Wärmeinsel; geprägt von riesigen wärmespeichernden Gebäude- und Verkehrsflächen, Emissionen aus Industrie und Verkehr, geringer Verdunstung bleiben Tage und Nächte zu heiß und führen zu Hitzestress bei Stadtbewohner*innen. Vor allem innerstädtisch, aber auch in den vielen verdichteten Stadtquartieren. Tagsüber bieten viele Plätze, Kreuzungen und Straßenzüge in der Stadt den Fußgänger*innen keinerlei Beschattung, das Warten an einer Ampel, einer Haltestelle oder der Fußweg können an einem heißen Tag in der Stadt fast unerträglich werden. Nebelduschen können dort punktuell für Linderung sorgen. In Städten wie Wien, Basel und Paris tun sie das schon. Sie sind kein Ersatz für Bäume, sie beeinflussen das Mikroklima nur sehr begrenzt, aber sie machen durch Temperaturabsenkung und Erfrischung einen erholsamen und belebenden Unterschied. Durch sehr feine Vernebelung des Wassers und eine An- und Abschaltautomatik lassen sich die Elemente wassersparend betreiben. Je nach örtlicher Gegebenheit können Nebelstelen einzeln oder gruppiert, in Verbindung mit Trinkbrunnen, als Bodendüse oder Nebelaufsätze an Hydranten usw. installiert werden. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Volt Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.03.2025, NR 1164 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 240 Bericht des Magistrats vom 24.11.2025, B 424 Bericht des Magistrats vom 26.05.2026, B 174 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 05.03.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 20.03.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 1147 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage NR 1164 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Wasserverbrauch verbindlich geprüft und festgestellt wird. Das Ergebnis sowie die konkreten Standorte werden der Stadtverordnetenversammlung erneut zur Beschlussfassung vorgelegt) und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung der Delegation) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 1147 = Annahme) 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.03.2025, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 1147 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage NR 1164 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Wasserverbrauch verbindlich geprüft und festgestellt wird. Das Ergebnis sowie die konkreten Standorte werden der Stadtverordnetenversammlung erneut zur Beschlussfassung vorgelegt) sowie Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1164) und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und BFF-BIG gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung der Delegation) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Volt (NR 1147 = Annahme) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2025, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 1147 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1164 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Wasserverbrauch verbindlich geprüft und festgestellt wird. Das Ergebnis sowie die konkreten Standorte werden der Stadtverordnetenversammlung erneut zur Beschlussfassung vorgelegt), Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1164) sowie AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 1147 und NR 1164 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (NR 1147 = Annahme, NR 1164 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1147 und NR 1164 = Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 23 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1147 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1164 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Wasserverbrauch verbindlich geprüft und festgestellt wird. Das Ergebnis sowie die konkreten Standorte werden der Stadtverordnetenversammlung erneut zur Beschlussfassung vorgelegt), Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1164) sowie AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie BFF-BIG und Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 5956, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Deutschlandticket für alle Frankfurter Schüler*innenNR03.03.2025 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, NR 1148 Betreff: Deutschlandticket für alle Frankfurter Schüler*innen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Alle Schüler*innen in Frankfurt, unabhängig von Schulform und Entfernung zur Schule, können ab dem Schuljahr 2025/2026 zu Schulbeginn ein kostenloses Deutschlandticket bestellen, nach dem Vorbild Hamburgs. Begründung: Bisweilen können Schüler*innen beim Schulwegkostenträger einen Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten stellen, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen, gemäß besonderer Regelungen und einer für die verschiedenen Schulformen festgelegten Anspruchsdauer. Das ist ungerecht. Der Anspruch auf einen Nulltarif im hessischen ÖPNV muss für alle Schüler*innen und Auszubildende gleichermaßen gelten. Ein grundsätzlicher Ansatz wie der Nulltarif, also die solidarische und benutzungsunabhängige Finanzierung des ÖPNV, verfolgt das Ziel der Verkehrswende für Frankfurt konsequent. Durch den Nulltarif wird allen Menschen in der Stadt gleichberechtigt Zugang zur Mobilität ermöglicht und eine ökologische Verkehrswende in Frankfurt umgesetzt, die weg vom Auto und hin zum öffentlichen Personennahverkehr verläuft. In den letzten Jahren sind immer wieder Vergünstigungen und individuelle Kostenbefreiungen für einzelne Nutzer*innengruppen erreicht worden. Allerdings wird immer wieder deutlich, dass auch diese Ansätze weiter Nutzer*innengruppen ausschließen bzw. von potentiellen Nutzer*innen als zu teuer; kompliziert oder nicht niedrigschwellig genug wahrgenommen werden (z.B. durch fehlenden Informationsfluss, Antragsverfahren usw.). Die Stadt Frankfurt hat zuletzt weitere Kostenerstattungen übernommen, wie eine anteilige Kostenerstattung des Schüler*innentickets für Schüler*innen der Oberstufe. Bis zum Beginn des Schuljahres 2025/2026 soll der Magistrat ein Konzept vorlegen, wie ab dem Schuljahr 2026/2027 ein kostenloses Schüler*innenticket für alle Frankfurter Schüler*innen gewährleistet werden kann (E128/2024). Statt hierauf zu warten sollte Frankfurt dem erfolgreichen Beispiel Hamburgs folgen. Hier gilt bereits seit dem 1. September 2024, dass alle Hamburger Schüler*innen, die eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und ihren Wohnsitz in Hamburg haben, ein kostenfreies Deutschlandticket bestellen können. Es wird von fast allen Schüler*innen genutzt. Nach diesem Vorbild sollte auch Frankfurt handeln. Gerade Schüler*innen und Auszubildende sollten von den individuell zu tragenden Kosten für Mobilität befreit werden. So kann die Teilhabe an sozialem Leben, Bildungs- und Kulturangeboten erhöht werden. Ein kostenloses Ticket für alle Schüler*innen und Auszubildende wäre dementsprechend auch ein wichtiger Schritt in Richtung Chancengerechtigkeit. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 128 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 05.03.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 24.03.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1148 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Volt und BFF-BIG (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2025, TO II, TOP 3 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1148 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Die Vorlage NR 1148 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dalhoff, Luxen, Yildiz, Dr. von Franqué, Steinhardt, Schnitzler und Görres sowie von Stadtrat Siefert dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5931, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 Aktenzeichen: 20-0
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Entmietung am Hauptbahnhof 4 stoppenNR03.03.2025 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, NR 1149 Betreff: Entmietung am Hauptbahnhof 4 stoppen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Stadt Frankfurt nimmt unverzüglich Verhandlungen mit der Eigentümerin des Hauses Am Hauptbahnhof 4 auf, um die laufende Entmietung zu stoppen und weitere Kündigungen zu verhindern, damit alle Mieter*innen im Haus bleiben können. Ziel der Gespräche muss der Erhalt des Gebäudes und der Schutz der bestehenden Mietverhältnisse sein. 2. Der Abriss des Gebäudes und die Umwandlung in ein Boardinghouse werden nicht genehmigt. 3. Die Stadt Frankfurt führt darüber hinaus Gespräche, um die Liegenschaft langfristig in städtisches Eigentum zu überführen. Begründung: Das ehemalige Wohnhaus von Oskar Schindler Am Hauptbahnhof 4 wird derzeit aggressiv entmietet. Die Vermieterin First Solid Rock Portfolio Sàrl hat vor einem Jahr sogenannte Verwertungskündigungen verschickt und möchte die langjährigen Bewohner*innen, die teilweise seit über 30 Jahren dort leben, um jeden Preis zum Auszug bewegen. Kurz vor Weihnachten 2024 verschickte die Investorin, die das Haus seit Jahren absichtlich verfallen lässt, sogar Räumungsklagen mit der Begründung, die bestehenden Mietverhältnisse würden sie an einer wirtschaftlichen Verwertung des Gebäudes hindern. Sie plant den klimaschädlichen Abriss und den Neubau des Hauses, um dort ein teures Boardinghouse - also möbliertes Wohnen auf Zeit - zu realisieren. Der Fall Am Hauptbahnhof 4 ist ein Paradebeispiel für die Spekulation mit Wohnraum auf Kosten alteingesessener Mieter*innen, die kaum Chancen haben, auf dem freien Wohnungsmarkt eine bezahlbare Wohnung zu finden. Am 19. Februar 2025 fanden die ersten Gerichtsverhandlungen gegen die Mieter*innen statt. Das Amtsgericht hat zugunsten der Mieter*innen entschieden: Zwar hält die Richterin die Kündigungen für unwirksam und nicht ausreichend begründet, sie betonte jedoch auch, dass die Mieter*innen mit weiteren, womöglich detaillierteren Kündigungen rechnen müssten.[1] Die Eigentümerin wird auch in Zukunft versuchen, die Mieter*innen durch aggressive Entmietungsstrategien dauerhaft zu verdrängen. Die Stadt Frankfurt darf nicht länger tatenlos dabei zusehen, wie Mieter*innen mit wenig Geld aus Profitgründen vor die Tür gesetzt und günstige Bestandsmietwohnungen für immer zerstört werden. Dafür muss sie aktiv auf die Eigentümerin zugehen, um dauerhafte, sozialverträgliche Lösungen im Sinne der Bewohner*innen zu finden. Diese äußern nicht nur den Wunsch, dort wohnen bleiben zu können, sondern auch, dass sich der Zustand des Hauses verbessert. Die Tätigkeiten der Stabsstelle Mieterschutz vor dem Hintergrund der aggressiven Entmietungsversuche reichen dabei nicht aus, um die Mieter*innen wirksam vor Verdrängung zu schützen, zumal sich diese auf eine juristische Beratung beschränken. Um die Investorin von ihren Gewinnabsichten abzubringen, muss die Stadt Frankfurt endlich proaktiv Gespräche führen und den Druck auf die Eigentümerin erhöhen. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 05.03.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage NR 1149 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, BFF und Die Partei gegen CDU und FDP (= Zurückweisung) 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 25.03.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1149 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und AfD gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Volt und FRAKTION (= Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage NR 1149 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 5957, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 Aktenzeichen: 64-0
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Zertifizierter Ökostrom aus 100 % erneuerbaren Energien für alle städtischen GebäudeNR03.03.2025 · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, NR 1156 Betreff: Zertifizierter Ökostrom aus 100 % erneuerbaren Energien für alle städtischen Gebäude Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. darauf hinzuwirken, dass der Strombedarf aller städtischen Gebäude als Beitrag zur Umsetzung des Beschlusses zur Erreichung einer klimaneutralen Stadtverwaltung (§ 1650 vom 12.05.2022) bereits ab 2026 mit zertifiziertem Ökostrom aus 100% erneuerbaren Energien gedeckt wird. Hierfür soll in der Ausschreibung der Stadt Frankfurt zur Strom-Lieferung für alle städtischen Gebäude für den Zeitraum 2026-2028 als Kriterium festgelegt werden, dass die jährlich gelieferte Strommenge mit zertifiziertem Ökostrom gedeckt wird, der zu 100% aus erneuerbaren Energien stammt und einen nachweisbaren zusätzlichen Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien bzw. sonstiger Energiewende-Projekte leistet. Die jüngsten Ökostrom-Ausschreibungen der Städte Düsseldorf und Köln bieten sich hierfür als praktische Referenzen an. 2. sich im Rahmen seiner Einflussmöglichkeiten bei den städtischen Tochtergesellschaften dafür einzusetzen, dass diese darauf hinwirken, ihren Strombedarf so schnell wie möglich, spätestens jedoch bis 2030 mit zertifiziertem Ökostrom aus 100% erneuerbaren Energien zu decken, der einen nachweisbaren zusätzlichen Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien bzw. sonstiger Energiewende-Projekte leistet. 3. sich im Rahmen seiner Einflussmöglichkeiten bei den städtischen Beteiligungsgesellschaften dafür einzusetzen, dass auch diese - sofern nicht wie bei VGF und Messe Frankfurt bereits geschehen - ihre Stromversorgung so schnell wie möglich, möglichst jedoch bis spätestens 2035 mit zertifiziertem Ökostrom aus 100% erneuerbaren Energien zu decken, der einen nachweisbaren zusätzlichen Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien bzw. sonstiger Energiewende-Projekte leistet. Begründung: Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2035 auf ihrem Gebiet klimaneutral zu werden (§ 1650 vom 12.05.2022, "Klimaneutrales Frankfurt 2035. Grundsatzbeschlüsse"). Darüber hinaus verfolgt die Stadt Frankfurt am Main die Absicht, die Klimaneutralität bei der Stadtverwaltung bereits bis 2030 zu erreichen. Die Stadt Frankfurt am Main setzt sich außerdem dafür ein, dass alle städtischen Beteiligungsgesellschaften so schnell wie möglich klimaneutral werden. Ein Baustein zur Erreichung dieser Ziele ist die Deckung des Strombedarfs der Stadtverwaltung und der städtischen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften mit zertifiziertem Ökostrom (d.h. mit Ökostrom, der von einem der anerkannten deutschen Ökostrom-Labels zertifiziert wird). Aktuell werden die Ökostrom-Angebote auf dem deutschen Markt durch vier Labels zertifiziert: "Grüner Strom"-Label, "ok-Power"-Label, "TÜV-Nord"-Label und "TÜV-Süd"-Label. Alle diese Labels garantierten Ökostrom aus 100% erneuerbaren Energien und garantieren die Investition einer bestimmten Summe pro gelieferte Kilowattstunde in den Ausbau erneuerbarer Energien bzw. sonstiger Energiewende-Projekte. Die Stromversorgung für die Gebäude der Stadt Frankfurt am Main wurde zuletzt im Jahr 2020 für die Lieferjahre 2021-2023 mit zwei Jahren Verlängerungsoption ausgeschrieben. Im Frühjahr 2023 wurde die Verlängerung für die Jahre 2024 und 2025 beschlossen. Gemäß Punkt 3.1.2 dieser Stromausschreibung muss Ökostrom geliefert werden. Bis zu einem Anteil von maximal 50% darf dieser Strom auch aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) stammen, die unter Einsatz fossiler Primärenergieträger betrieben werden. Für die Jahre 2026-2028 muss eine erneute Ausschreibung erfolgen, bei der auch neue Ökostromqualitäten festgelegt werden können (vgl. Antwort des Magistrats auf die Frage Nr.: 2150 vom 01.02.2024). Die Stadt Frankfurt kann sich bei der anstehenden Ausschreibung an den Verfahren in Düsseldorf und Köln orientieren. Die Stadt Düsseldorf bezieht für ihre städtischen Gebäude seit dem 1. Juli 2021 Ökostrom aus 100% erneuerbaren Energien. Die Stadt Köln bezieht für ihre städtischen Gebäude seit dem 1. Januar 2024 Ökostrom aus 100% erneuerbaren Energien. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 05.03.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 18.03.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1156 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie AfD (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 34. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 20.03.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1156 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und AfD (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 25.03.2025, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1156 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und AfD (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, Volt, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1156 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage NR 1156 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie AfD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5961, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 Aktenzeichen: 91-50
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Defekten Kleidercontainer in der Weilbrunnstraße entfernenOFOB 903.03.2025 · BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, OF 1000/10 Betreff: Defekten Kleidercontainer in der Weilbrunnstraße entfernen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, den defekten Kleidercontainer im Grünstreifen in der Weilbrunnstraße in Richtung Gravensteiner Platz (Höhe Einmündung Am Dorfgarten, links von der Einfahrt zum Supermarkt) entfernen zu lassen. Begründung: Der Griff, mit dem sich der Kleidercontainer öffnen lassen sollte, ist abgebrochen und der Einwurf dadurch nicht oder nur schwer möglich. Rund um den Kleidercontainer, der insgesamt einen verwahrlosten Eindruck macht, wird immer wieder illegal Müll abgestellt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6640 2025 Die Vorlage OF 1000/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Budgetantrag für den Stadttaubenprojekt Frankfurt e. V.OFOB 1003.03.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, OF 1001/10 Betreff: Budgetantrag für den Stadttaubenprojekt Frankfurt e. V. Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Ortsbeirat unterstützt das Stadttaubenprojekt Frankfurt e. V. mit 1.000 Euro aus seinem Ortsbeiratsbudget. Das Geld soll für die wichtige ehrenamtliche Arbeit mit Stadttauben im Frankfurter Bogen verwendet werden. Damit sollen insbesondere folgende Ziele verfolgt werden: 1. Das verbotene Füttern von Tauben zu unterbinden, 2. Stärker als bisher einen geeigneten Umgang zur Reduktion von Tauben vor Ort zu erreichen. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Reduktion von Tauben über den Einsatz von Gipseiern, die in Nestern zum Einsatz gegen echte Eier kommen, erfolgt bisher nur in einer Tiefgarage am Gravensteiner-Platz. Das Stadttaubenprojekt ist ein seit Jahren anerkannter und sehr bewährter Verein. Da die wichtige Arbeit des Vereins im Interesse der hier lebenden und arbeitenden Menschen ist, möchte der Ortsbeirat einen Zuschuss gewähren. Der Ortsbeirat 10 bedankt sich ausdrücklich bei dem Stadttaubenprojekt für die sehr gute Arbeit und möchte unverändert ein Taubenhaus in Preungesheim realisiert wissen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 1001/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1001/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 403 2025 Die Vorlage OF 1001/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Gefährliche Einmündung Krälingweg/Am Dorfgarten entschärfenOFOB 903.03.2025 · BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, OF 1002/10 Betreff: Gefährliche Einmündung Krälingweg/Am Dorfgarten entschärfen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Einmündung des Krälingwegs in die Straße Am Dorfgarten so gestaltet wird, dass Fußgängerinnen, Fußgänger, Auto- und Radfahrende, die aus dem Krälingweg kommen, gefahrlos den Dorfgarten überqueren beziehungsweise in den Dorfgarten einbiegen können. Der Mündungsbereich Krälingweg/Am Dorfgarten wird regelmäßig von PKW und Transportern so zugeparkt, dass der fließende Verkehr im Dorfgarten erst in der Fahrbahnmitte wahrgenommen werden kann. Weil der Krälingweg aufgepflastert ist und über einen abgesenkten Bordstein verfügt, gilt an der oben beschriebenen Einmündung die rechts vor links-Regel nicht. Begründung: Der Einmündungsbereich von Krälingweg/Am Dorfgarten ist durch parkende Autos sehr unübersichtlich und stellt für alle Verkehrsteilnehmende eine Gefahr dar. Im vergangenen Jahr wurde im Rahmen eines Ortstermins mit Vertretern verschiedener Ämter von Mitgliedern des Ortsbeirates sowie Anwohnerinnen und Anwohnern bereits auf das Problem hingewiesen. Zudem kommt es immer wieder vor, dass parkende Autos nicht nur die Sicht im Einmündungsbereich Krälingweg/Am Dorfgarten versperren, sondern auch die Einfahrt des direkt angrenzenden Getränkehändlers zuparken. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6632 2025 Die Vorlage OF 1002/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 FDP
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Fußgängerüberweg vor der Kita Weltreise in der WeilbrunnstraßeOFOB 203.03.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, OF 1004/10 Betreff: Fußgängerüberweg vor der Kita Weltreise in der Weilbrunnstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wann und wie der Fußgängerüberweg vor der Kita Weltreise in der Weilbrunnstraße vor zu schnellfahrenden Fahrzeugen (insbesondere solchen, die von der Huswertstraße zur Homburger Landstraße fahren) spürbar sicherer gestaltet werden kann. In Betracht kommen zum Beispiel eine optische oder tatsächliche Fahrbahnverengung, eine Erhöhung des Fußgängerüberweges mit den üblichen Warnhinweisen für die Fahrzeugführer sowie eine mobile Geschwindigkeitsüberwachung. Begründung: Die Berichte über gefährliche Situationen werden nicht weniger. Hier besteht eine besonders unübersichtliche Kurvenlage sowie eine teils abschüssige Fahrbahn, auf der Fahrzeuge leider teils auch ungewollt schneller werden als angebracht. Dies gilt insbesondere morgens im Berufsverkehr, wenn auch die Kita-Kinder dort über die Straße zur Kita Weltreise möchten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 11 Die Vorlage OF 1004/10 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und FDP erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6634 2025 Die Vorlage OF 1004/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Weitere Urnenwahlgräber für den Berkersheimer FriedhofOFOB 1003.03.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, OF 1008/10 Betreff: Weitere Urnenwahlgräber für den Berkersheimer Friedhof Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen sowie der Genossenschaft der Friedhofsgärtner auf dem Berkersheimer Friedhof eine weitere Fläche für Urnenwahlgräber zu ermöglichen. Begründung: Die Nachfrage bestätigt das stete Interesse auch bezüglich dieser Bestattungsform auf dem kleinen schönen Stadtteilfriedhof in Berkersheim. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO II, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6642 2025 Die Vorlage OF 1008/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Ganztagsbetreuung an der Berkersheimer Grundschule und im Schülerladen DachsburgOFOB 203.03.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, OF 1009/10 Betreff: Ganztagsbetreuung an der Berkersheimer Grundschule und im Schülerladen Dachsburg Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um detaillierte Prüfung und ausführliche Berichterstattung zu folgenden Fragen gebeten 1. Wie erfolgt die Ganztagsbetreuung an der Berkersheimer Grundschule, 2. welche negativen Auswirkungen ab wann die bisher gute und wichtige Arbeit des Horts "Dachsburg", einschränken oder beenden könnten, 3. falls solche Auswirkungen bestehen: wie und durch wen im Interesse aller Betroffenen diese Arbeit (insbesondere für besondere Bedarfe von Kindern) künftig sichergestellt wird, 4. wie die Finanzierung gesichert wird, 5. wie der eventuelle Übergang von Zuständigkeiten gut geregelt werden kann, insbesondere für Kinder, Eltern und bisherige Beschäftigte, 6. ob es zu den vorgenannten Fragen Probleme mit dem Kindernet gibt oder geben könnte, und wenn ja, wie diese sodann schnellstens behoben werden, 7. wann und wie nach den aktuellen Erkenntnissen zu den vorgenannten Fragen das Ganztagskonzept an welchen weiteren Grundschulen im Ortsbezirk 10 besser umgesetzt werden soll. Begründung: Die Zahl der Kinder wird sowohl am Frankfurter Berg als auch in Berkersheim steigen. Deshalb ist es wichtig, sowohl die schulische Ganztagsbetreuung als auch das bisherige, sehr gute Betreuungsangebot insbesondere der Dachsburg für besondere Bedarfe sicher zu stellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 539 2025 Die Vorlage OF 1009/10 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Schulessen im Ortsbezirk 10OFOB 903.03.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, OF 1011/10 Betreff: Schulessen im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um detaillierte Prüfung und ausführliche Berichterstattung gebeten, 1. wie es insgesamt aktuell um das Schulessen im Ortsbezirk 10 steht, 2. ob und wenn ja welche Beschwerden vorliegen, 3. welche Veränderungen (von wem und für wen) vorgesehen sind. Begründung: Erfolgt gegebenenfalls mündlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO II, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6644 2025 Die Vorlage OF 1011/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Öffentliche Informationsveranstaltung zum Thema „Schulen im Ortsbezirk 10“OFOB 203.03.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, OF 1012/10 Betreff: Öffentliche Informationsveranstaltung zum Thema "Schulen im Ortsbezirk 10" Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, im Stadtteil Eckenheik zeitnah eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Thema ,,Schulen im Ortsbezirk 10" durchzuführen. Von besonderem Interesse sind dabei: 1. Bestehende Schulbauten einschließlich Turnhallen und Sportfreiflächen, sowohl bezüglich Neubauten, Modernisierungen und Sanierungen, 2. Schulneuplanungen, inklusive Bebauungsplänen und deren Realisierung, 3. Zusammenarbeit mit kirchlichen Institutionen, zum Beispiel dem Bistum Limburg. Begründung: Ein weiterer Besuch des Magistrates und der zuständigen Stellen zu diesem wichtigen Thema steht vor Ort noch aus. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO II, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6645 2025 Die Vorlage OF 1012/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Fehlende neue Wohnungen durch verzögerten WohnungsbauOFOB 903.03.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, OF 1013/10 Betreff: Fehlende neue Wohnungen durch verzögerten Wohnungsbau Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, detailliert zu prüfen und zu berichten, wie es um die Situation des Wohnungsneubaus am Frankfurter Berg und in den weiteren Stadtteilen des Ortsbezirks 10 steht und wie dieser Prozess beschleunigt werden kann. Begründung: Wohnungsbauprojekte, unter anderem auch im Hilgenfeld am Frankfurter Berg, liegen leider brach oder werden verschoben. Es fehlen viele neue Wohnungen für fast alle Alters- und Berufsgruppen, insbesondere für junge Familien, Studierende, Auszubildende, Senioren, sowie Angehörige von Polizei, Feuerwehr und Pflegeeinrichtungen. Die entsprechende Tendenz ist leider weiter steigend. Die Betroffenen sowie der Ortsbeirat 10 erwarten hier seit geraumer Zeit Antworten, gute Lösungen und umgehend positive Maßnahmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO II, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6646 2025 Die Vorlage OF 1013/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Ankauf von bebauten LiegenschaftenOFOB 903.03.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, OF 1014/10 Betreff: Ankauf von bebauten Liegenschaften Im Zusammenhang mit nicht öffentlichen Magistratsvorlagen möge der Ortsbeirat 10 öffentlich beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, bei Beschlussfassungen zum Ankauf von bebauten Liegenschaften im Ortsbezirk 10 (insbesondere für Schulbauten inklusive Sportinfrastruktur) nach Möglichkeit künftig immer auskömmliche Informationen vorzulegen. Von besonderem Interesse sind dabei die folgenden Punkte: 1. zu berücksichtigende Bebauungspläne, Flächennutzungspläne, Baubeschränkungen, 2. Denkmalschutzauflagen, Rechte des Architekten (am Objekt und den Bauplänen), 3. auskömmliche Informationen bezüglich fehlende Sportflächen (gedeckt und ungedeckt), 4. Hinweise auf Investitionskosten je Themenbereich, 5. detaillierte Erläuterungen zu eventuell nur insgesamt aufgeführten Planungskosten, zu Leerstandskosten, zur Grunderwerbssteuer, zu Mietverträgen (insbesondere deren Kündigungsfristen) und zu Zeitplänen. Begründung: Seit 2016 wurden zum Beispiel für den Ortsbezirk 10 drei teils eilige Beschlussvorlagen des Magistrats vorgelegt, die zumindest bis heute zu noch nicht vollständig beendeten Leerständen geführt haben. Ärgerlich ist zudem, dass Planungen für den Schul- und Vereinssport bisher nicht beziehungsweise nicht rechtzeitig berücksichtigt wurden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO II, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6647 2025 Die Vorlage OF 1014/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Antragsportal kindernetfrankfurt hier: eventuelle Probleme, zum Beispiel mit fehlenden DatenOFOB 1003.03.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, OF 1015/10 Betreff: Antragsportal kindernetfrankfurt hier: eventuelle Probleme, zum Beispiel mit fehlenden Daten Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, detailliert zu prüfen und zu berichten, 1. ob, und wenn ja, welche Probleme mit dem Kindernet im Ortsbezirk 10 festzustellen sind und wie diese behoben werden, 2. sofern Daten (zum Beispiel Anmeldungen der Eltern) systemseitig gelöscht wurden wie werden beziehungsweise wurden Eltern und sonstige Betroffene (zum Beispiel soziale Träger) a) informiert und unterstützt, b) wie solche Probleme künftig vermieden werden können. Begründung: Erfolgt gegebenenfalls mündlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6636 2025 Die Vorlage OF 1015/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Gewerbemieten steigen ins Unendliche - Wie lange soll das in unseren Stadtteilen noch so weitergehen?OFOB 203.03.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, OF 1092/2 Betreff: Gewerbemieten steigen ins Unendliche - Wie lange soll das in unseren Stadtteilen noch so weitergehen? Vorgang: OM 3432/23 OBR 2; ST 789/24 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich zu Beginn der neuen Legislaturperiode im Bund erneut zusammen mit anderen Großstädten, dem Deutschen Städtetag und mit Unterstützung des Landes Hessen dafür einzusetzen, dass das bundesweite Gewerbemietrecht für innerstädtische Lagen und Stadtteilzentren endlich zu Gunsten kleiner und mittlerer Einzelhandelsbetriebe, gastronomischer Betriebe und sozialer Einrichtungen reformiert wird. Entsprechende Gesetzesvorschläge liegen dem Bundestag seit zwei Legislaturperioden vor und wurden bislang von einzelnen Parteien blockiert. Zu fordern sind ebenso wie im Wohnungsmietrecht ein verbessertes Schutzniveau, dabei Regelungen für bestimmte Betriebsgrößen, längerfristige Mietverträge, Mietpreisdeckel. Zudem soll gewährleistet werden, dass Kleingewerbe insbesondere in Milieuschutzgebieten nach BauGB besonderen Schutz genießt. Begründung: Der Ortsbeirat erkennt an, dass der Magistrat im Rahmen seiner Möglichkeiten bereits einige Maßnahmen ergriffen hat (z.B. Verbesserung des Leerstandsmanagements, Vernetzung zwischen Anbietern und Nutzern etc.). Die bisherigen Maßnahmen reichen jedoch bei weitem nicht aus, um das Kleingewerbe besser zu schützen und die Qualität und Identität der Stadtteile zu erhalten. Nach Aussagen von Berliner Fachanwälten ist das deutsche Gewerbemietrecht europaweit eines der mieterunfreundlichsten und führt anders als in anderen europäischen Großstädten zu zunehmenden Leerständen und einer Entmischung der Funktionen. In Frankreich z.B. ist die Position von Gewerbemietenden durch Gesetz deutlich gestärkt worden. Mietverträge müssen für mindestens 9 Jahre abgeschlossen werden (inkl. Recht auf Verlängerung oder Entschädigung). Damit wird für weniger Spekulation und mehr Stabilität gesorgt. Auch französische Großstädte haben Lösungen gesucht und gefunden, um ihre kleine Ladenstruktur zu erhalten und gegen Monostrukturen und Spekulation anzukämpfen: https://zukunftdeseinkaufens.de/https-zukunftdeseinkaufens-de-semaest/ Seit Jahren ist bekannt, dass das weitgehend ungeregelte deutsche Gewerbemietrecht für Kleingewerbetreibende, Gastronom*innen und soziale Träger zum größten Verdrängungsfaktor insbesondere in Stadtteillagen gehört. Gerade hier jedoch ist es für die Identität der Stadtteile, für die Versorgung der Bevölkerung und nicht zuletzt für den Erhalt von sozialen Treffpunkten wichtig, Kleingewerbe und Gastronomie zu unterstützen. Das betrifft im Besonderen Stadtteile in Randlagen, deren Bevölkerung sich zunehmend abgehängt fühlt. In Bockenheim haben zuletzt extrem steigende Gewerbeflächenpreise dazu geführt, dass z.B. für den Betrieb Frauenbetriebe e.V. und "Möbel & Design" (geteilte Ladenfläche) keine Nachfolgelösungen gefunden werden konnten, obwohl es Interessent*innen gab. Der Vermieter der Ladengalerie will die Miete von 21 Euro auf 29 Euro/qm erhöhen und nicht (wie bisher) eine Unterteilung des Ladenlokals (340 qm) zulassen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3432 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 789 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6735 2025 Die Vorlage OF 1092/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) Aktenzeichen: 00-40
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Nette Toiletten für Bockenheim und WestendOFOB 203.03.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, OF 1093/2 Betreff: Nette Toiletten für Bockenheim und Westend Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die in seinem Bericht "Öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main" vom 04.11.2022 (M 174) in den Punkten II. h-j und II. l-m angekündigten Sofortmaßnahmen im Ortsbezirk 2 bis spätestens Juni 2025 umzusetzen. 2. den Umsetzungsstand der in M 174 angekündigten Sofortmaßnahmen mit Relevanz für Bockenheim und Westend zu prüfen und zu berichten. Begründung: Es fehlt an öffentlichen Toiletten im Ortsbezirk 2. Vor allem das Angebot an barrierefreien Anlagen ist ungenügend. Dies führt dazu, dass sich Menschen mit Einschränkungen nicht selbstverständlich im öffentlichen Raum aufhalten können. Da seitens des Magistrats kurzfristig keine zusätzlichen öffentlichen Toiletten für Bockenheim und Westend in Aussicht gestellt werden, sollten die im Bericht M 174 angekündigten Maßnahmen zur Bereitstellung bereits vorhandener (öffentlicher) Toiletten dringend umgesetzt und kommuniziert werden. Da sich das Problem in den Sommermonaten verstärkt, wenn Menschen mehr Trinken und entsprechend häufiger eine Toilette aufsuchen müssen, sind die Anregungen eilbedürftig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO II, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6741 2025 Die Vorlage OF 1093/2 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60-4
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Umbau der Dondorf-Druckerei für eine Zwischennutzung durch die SchirnOFOB 1003.03.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, OF 1098/2 Betreff: Umbau der Dondorf-Druckerei für eine Zwischennutzung durch die Schirn Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu prüfen und zu berichten: Welche Möglichkeiten werden gesehen, 1. auch die 4. Etage des Gebäudes nach einer Sanierung zur Nutzung freizugeben? 2. Welche genauen bautechnischen Gründe / Sanierungsbedarfe sprechen derzeit gegen eine Freigabe der 4. Etage? Sind die Untersuchungen hier bereits abgeschlossen? 3. Ist es denkbar, eine möglicherweise notwendige Sanierung der 4. Etage auch während der Nutzung der darunter liegenden Etagen durch die Schirn durchzuführen? 4. Sieht der Magistrat - sollte diese Sanierung derzeit an höheren Kosten scheitern - eine Möglichkeit, die entsprechenden Mittel im Haushalt zu mobilisieren bzw. einzustellen? 5. Was würde es längerfristig bedeuten, wenn eine Etage stillgelegt bleiben muss? Kann davon ausgegangen werden, dass nach Auslaufen der Schirn-Nutzung der Eigentümer Land Hessen eine grundlegende Sanierung durchführt? Gibt es hierzu Verabredungen / Verträge? Begründung: Der Antrag des Ortsbeirats beruht auf den Darstellungen des Leiters der Schirn sowie den Informationen durch Verwaltungspersonal aus Kulturdezernat und Planungsdezernat am 17. Februar 2025 im Ortsbeirat. Der Ortsbeirat hat sich in der Vergangenheit dafür eingesetzt, dass die Dondorf-Druckerei nach erfolgter Schadstoff-Sanierung und nach Umbau für die Bedarfe der Schirn in einzelnen Räumen auch anderen Nutzern (z.B. Bockenheimer Vereine sowie kreative Nutzungen) zur Verfügung steht. Wenn durch die Stilllegung einer ganzen Etage nunmehr große Raumbereiche entfallen, wäre das aus Sicht des Ortsbeirats mehr als bedauerlich und auf Dauer nicht zu akzeptieren. Um das Gebäude der Dondorf-Druckerei langfristig zu erhalten, sind umfassende gesamtheitliche Erneuerungen erforderlich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1153 2025 Die Vorlage OF 1098/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU und 1 Linke Aktenzeichen: 41
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen - die Zero-Waste-Strategie mit einem wichtigen Schritt voranbringenOFOB 1003.03.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, OF 1099/2 Betreff: Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen - die Zero-Waste-Strategie mit einem wichtigen Schritt voranbringen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Einführung einer Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen vorzubereiten. Diese soll von Verkaufsstellen von Einwegverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck in den Stadtteilen und in der Innenstadt erhoben werden, die darin Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgeben. Ein Beschlussvorschlag über juristische und finanzielle Auswirkungen sowie ggf. Ausnahmen soll der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden. Begründung: Die Verpackungssteuer soll mit dem Ziel erhoben werden, den Verpackungsmüll, u.a. in Stadtteilen wie Bockenheim, aber auch in der gesamten Stadt, insbesondere in der Umgebung der genannten Verkaufsstellen, zu reduzieren. In der Stadt Tübingen gilt seit dem 1. Januar 2022 eine Verpackungssteuer. Der Steuerbetrag beträgt 0,5 Euro für Einwegverpackungen wie zum Beispiel Kaffeebecher, 0,5 Euro für Einweggeschirr wie zum Beispiel Pommesschalen und 0,2 Euro für Einwegbesteck und andere Hilfsmittel wie zum Beispiel Trinkhalme oder Eislöffel. Die Leiterin einer Tübinger McDonald´s Filiale hatte gegen die Einführung der Verpackungssteuer geklagt, das Bundesverfassungsgericht hat aber im November 2024 die Tübinger Verpackungssteuer für rechtmäßig erklärt. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pre ssemitteilungen/DE/2025/bvg25-006.html Zwischenzeitlich laufen aufgrund der nunmehr gewährleisteten Rechtssicherheit die Vorbereitungen zur Einführung einer Verpackungssteuer in mehr als 100 Städten (Quelle: Deutsche Umwelthilfe). Frankfurt sollte unbedingt dazu gehören. Auch in Frankfurt ist die zunehmende Vermüllung des Stadtbilds durch weggeworfene Einwegverpackungen zu einem viel kritisierten Problem geworden. Durch eine Verpackungssteuer könnten die Kosten der Müllentsorgung zumindest teilweise an die Verursacher*innen gerichtet werden. Vor allem aber würde ein Anreiz zur Verwendung von Mehrwegsystemen geschaffen. Die kommunale Ebene bekommt hier erstmals ein durchgreifendes Instrument in die Hand und sollte es dringend nutzen! Eine Zero-Waste- Strategie bleibt sonst nur ein Versprechen. Aus Tübingen wird berichtet, dass Mehrwegsysteme seit Einführung der Verpackungssteuer um den Faktor 10 häufiger benutzt werden. Zwar gibt es in ganz Deutschland seit Anfang 2023 eine Mehrwegpflicht, die aber nur besagt, dass den Kundinnen und Kunden eine Mehrwegalternative angeboten werden muss. Diese Gesetzesänderung allein hat aber bisher noch nicht zu mehr Sauberkeit geführt. Eine Verpackungssteuer könnte hier eine Bewusstseinsveränderung bringen und zusätzliche Anreize zur Nutzung dieser Mehrwegsysteme schaffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung OA 543 2025 Die Vorlage OF 1099/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE und Linke gegen CDU und FDP (= Ablehnung); SPD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Fahrradstreifen in der Franz-Rücker-AlleeOFOB 1003.03.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, OF 1101/2 Betreff: Fahrradstreifen in der Franz-Rücker-Allee Vorgang: OM 1993/17 OBR 2; ST 2165/17 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Planung (ST 2165 10.11.2017 aus der OM 1993) des Fahrradstreifens in der Franz-Rücker-Allee in der Ortsbeiratssitzung vorzustellen. Begründung: Die Planung des Fahrradstreifens für die Franz-Rücker-Allee liegt nun doch ein paar Jahre zurück und sollte in Anbetracht der langen Planungsphase dem Ortsbeirat zur Kenntnis gebracht werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1993 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2165 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO II, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6743 2025 Die Vorlage OF 1101/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Parkplätze JordanstraßeOFOB 1003.03.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, OF 1102/2 Betreff: Parkplätze Jordanstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Standorten jeweils 3-4 Fahrradbügel einzurichten: 1. vor der Hausnummer 26 in der Jordanstraße 2. Homburger Straße 17 / Ecke Jordanstraße Begründung: Anwohnende der Jordanstraße, im Bereich Hausnr. 26 - 43, wünschen sich weitere Fahrradparkplätze. Es gibt zwar Fahrradparkplätze im näheren Umfeld, die aber schon weidlich genutzt werden. In der Jordanstraße leben sehr viele Anwohnende, die auf die öffentlichen Parkplätze angewiesen sind, da sie in den Hinterhöfen meist keine Möglichkeit haben ihre Fahrräder sicher abzustellen. Jordanstraße 26 Homburger Straße Nr. 17, Ecke Jordanstraße (Quelle: Eigene Aufnahmen des Antragstellers) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.05.2025, OF 1138/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1102/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1102/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7052 2025 1. Die Vorlage OF 1102/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1138/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1138/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende in der Schloßstraße gewährleistenOFOB 1003.03.2025 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, OF 1103/2 Betreff: Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende in der Schloßstraße gewährleisten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende entlang der Schloßstraße durchweg zu gewährleisten. Vor allem die Breite der Gehwege sollte überprüft und wo nötig erhöht werden. Außerdem sollten PKW daran gehindert werden, die Gehwege zuzuparken. 2. an Stellen der Schloßstraße, wo die Breite der Gehwege durch Stromkästen oder Ähnliches besonders eingeschränkt ist, einzelne PKW-Parkplätze zugunsten von Fahrradparkplätzen umzuwidmen. Begründung: Anregungen einer Bürgerin. Die Gehwege entlang der Schloßstraße sind vor allem im Abschnitt zwischen Robert-Mayer-Straße und Nauheimer Straße sehr eng. Zu Fuß Gehende, vor allem solche, die auf einen Rollator, Kinderwagen oder Rollstuhl angewiesen sind, können sich an vielen Stellen nicht barrierefrei bewegen. Strom- und Verteilerkästen stellen zusätzliche Barrieren dar. In Kombination mit falschparkenden PKW ist hier kein Durchkommen mehr. Da es entlang der Schloßstraße an Fahrradparkplätzen fehlt, könnten an besonders eingeschränkten Stellen (siehe Aufnahme anbei) einzelne PKW-Stellplätze zugunsten von Fahrradbügeln umgewidmet und so gleich zwei Missstände behoben werden. Anlage (Quelle: Die Aufnahme stammt von einer Person, die der Antragstellerin mit Namen und Anschrift bekannt ist) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 20 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Vorlage OF 1103/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6737 2025 Die Vorlage OF 1103/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor in Ziffer 2. nach dem Wort "Ähnliches" der Wortlaut "(siehe dazu auch Stellungnahme ST 1299)" eingefügt wird. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und BFF gegen CDU (= Ablehnung) bei Abwesenheit ÖkoLinX-ARL Ziffer 2.: GRÜNE, 1 FDP, Linke und BFF gegen CDU, SPD und 1 FDP (= Ablehnung) bei Abwesenheit ÖkoLinX-ARL Aktenzeichen: 66-0
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sicherheit für Radfahrende in der Wolfsgangstraße sichtbar verbessernOFOB 1003.03.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, OF 1108/2 Betreff: Sicherheit für Radfahrende in der Wolfsgangstraße sichtbar verbessern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Radweg an der Kreuzung Wolfsgangstraße / Eschersheimer Landstraße, auf Höhe der Hausnummern Wolfsgangstraße 63-65, deutlich - bestenfalls mit roter Farbe - als solchen zu markieren. Begründung: Anregung einer Bürgerin. Die Maßnahme trägt dazu bei, die Sicherheit für Radfahrende im genannten Bereich der Wolfsgangstraße zu verbessern. Der Radweg ist nicht deutlich als solcher erkennbar. Dies führt dazu, dass PKW diesen befahren und hierdurch Radfahrende gefährden. (Quelle: Die Aufnahme stammt von einer Person, die der Antragstellerin mit Namen und Anschrift bekannt ist) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO II, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6746 2025 Die Vorlage OF 1108/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Maßnahmen zur Reduzierung der Verschmutzung im Stadtwald an Heimspieltagen von Eintracht FrankfurtOFOB 503.03.2025 · BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, OF 1362/5 Betreff: Maßnahmen zur Reduzierung der Verschmutzung im Stadtwald an Heimspieltagen von Eintracht Frankfurt Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in Zusammenarbeit mit Eintracht Frankfurt und relevanten städtischen Stellen Maßnahmen zur Reduzierung der Verschmutzung an Heimspieltagen im Stadtwald zwischen den Haltestellen Niederrad, Louisa und den Parkplätzen rund ums Stadion zu ergreifen. Dabei sollen insbesondere folgende Punkte geprüft und umgesetzt werden: - Aufstellung zusätzlicher Mülleimer sowie mobiler Pfandsammelstationen entlang der Hauptwege, - Bereitstellung mobiler Toiletten an zentralen Wegpunkten, - Initiierung einer Fan-Kampagne unter dem Motto "Eintracht für Stadtwald" zur Sensibilisierung für den Umweltschutz - Prüfung einer finanziellen Beteiligung von Eintracht Frankfurt an Maßnahmen zur Reinhaltung des Stadtwaldes. Begründung: An Heimspieltagen von Eintracht Frankfurt kommt es regelmäßig zu erheblicher Verschmutzung im Stadtwald, insbesondere auf den Wegen zwischen den Haltestellen Niederrad, Louisa und den Parkplätzen rund um das Stadion. Neben achtlos entsorgtem Müll, zerbrochenem Glas und Dosen wird der Wald häufig als Toilette genutzt. Diese Zustände sind für Anwohnende, Spaziergängerinnen und Spaziergänger sowie die Tierwelt untragbar. Als wirtschaftlich starker Verein sollte Eintracht Frankfurt mehr Verantwortung für die Sauberkeit und den Schutz des Stadtwaldes übernehmen. Die Stadt profitiert nicht direkt von den Ticketeinnahmen der Heimspiele, trägt jedoch die Kosten für die Reinigung des betroffenen Bereichs. Eine Beteiligung des Vereins an den entstehenden Kosten sowie präventive Maßnahmen zur Müllvermeidung und zum Umweltschutz sind daher angemessen. Durch gezielte Maßnahmen, insbesondere zusätzliche Infrastruktur und eine Sensibilisierungskampagne, kann die Situation nachhaltig verbessert werden. Die Werte der Eintracht - Zusammenhalt, Leidenschaft und Verantwortung - sollten sich nicht nur im sportlichen, sondern auch im gesellschaftlichen Engagement widerspiegeln. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.03.2025, OF 1365/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6715 2025 1. Die Vorlage OF 1362/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1365/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Europagarten 2.0 umsetzenOFOB 103.03.2025 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, OF 1548/1 Betreff: Europagarten 2.0 umsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Neugestaltung des Europagartens mit den im Folgenden beschriebenen Abweichungen zu den in der Ortsbeiratssitzung am 18. Februar 2025 vorgestellten Planungen umzusetzen. 1. Der in den Planungen mit der Nummer 8 versehene Tiny Forest soll nicht entlang des Hauptwegs, sondern zwischen südlichem Tunnelmund und Bolzplatz ("F" in der Planung) realisiert werden. 2. Die nördliche und die südliche Promenade ("A" in der Planung) sollen abweichend von den Planungen gepflastert oder asphaltiert und nicht mit einer wassergebundenen Wegedecke versehen werden. Die leichte Neigung der Promenaden soll beibehalten werden, sodass Regenwasser in Richtung der Baumpflanzungen abfließen kann. Begründung: Der Ortsbeirat 1 begrüßt die Planungen zur Umgestaltung des Europagartens, die einen ausgewogenen Kompromiss zwischen den Wünschen unterschiedlicher Nutzergruppen nach Grün, Erholung, Spaß und Bewegung abbilden. Der Ortsbeirat ist sich einig, dass die Grünanlage in ihrem jetzigen Zustand nicht erhaltenswert ist und die Entwicklung zum Europagarten 2.0 sowie die damit einhergehende Millioneninvestition der Stadt Frankfurt notwendig sind, um eine an den Klimawandel angepasste (und Bürgern sowie Anwohnern versprochene) grüne Mitte im Europaviertel zu schaffen. Gleichzeitig bietet die Neugestaltung die Möglichkeit, die seit der Eröffnung bestehende Nutzung durch passende Angebote zu ergänzen und die Wünsche der Bürger, die in einem aufwendigen Beteiligungsverfahren erhoben wurden, zu berücksichtigen. Die Bürger haben sich während der langen Bauzeit und der anschließenden Sperrung des Parks sehr über die Zäune beschwert. Daher soll der Tiny Forest, der nach der Bepflanzung etwa zehn Jahre lang durch einen Zaun vor Betreten geschützt werden muss, möglichst an einer Stelle realisiert werden, an der die Zäune als weniger störend empfunden werden. Hier bietet sich der Bereich um den Tunnelmund an, da dieser höchstens zur Durchwegung, nicht aber zum längeren Aufenthalt genutzt wird. Durch die Heckenbepflanzung um den Tunnelmund und den Bolzplatz herum kann zudem Material gespart werden, da der Zaun nur als östliche und westliche Begrenzung aufgestellt werden muss. Die Pflasterung oder Asphaltierung der Promenaden trägt der Nutzung als stark frequentierte Fußwegeverbindung Rechnung, entlang derer auch viele Menschen die Bänke nutzen. Vor allem bei starker Trockenheit hat sich die wassergebundene Wegedecke nicht bewährt. Die Wege sind staubig, und bei den häufig starken Westwinden wird Schmutz aufgewirbelt, der sich in Haare, Kleidung, Augen und Atemwegen ablagert. In der südlichen Promenade ist schon heute zu beobachten, dass Menschen den asphaltierten Weg oder das Laufen auf dem Mäuerchen der wassergebundenen Wegedecke vorziehen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 1548/1 wurde zurückgezogen.
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Parteipolitischer Aktivismus des Nachbarschaftsbüros GutleutOFOB 103.03.2025 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, OF 1550/1 Betreff: Parteipolitischer Aktivismus des Nachbarschaftsbüros Gutleut Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Ist der Magistrat generell der Auffassung, dass mit Steuergeldern auf die öffentliche Meinungsbildung eingewirkt werden soll, oder sollten sich steuerfinanzierte Organisationen innerhalb ihres Aufgabengebiets parteipolitisch neutral verhalten? 2. Entspricht es nach dem Verständnis des Magistrats der Aufgabenbeschreibung des Nachbarschaftsbüros Gutleut, unter Nutzung steuerfinanzierter Strukturen das Ergebnis demokratischer Wahlen zu kommentieren und eigene parteipolitische Präferenzen zu kommunizieren? 3. Wie bewertet der Magistrat insbesondere die folgende, vom Nachbarschaftsbüro Gutleut öffentlich kommunizierte Beurteilung des Ergebnisses der Bundestagswahl: "Nach den Ergebnissen der Wahl sind wir traurig, aber leider nicht überrascht. Über 20% aller Wähler*innen haben sich für eine Partei entschieden, die uns Ausgrenzung und Hass als politische Haltung verkaufen will. Dies geht gegen alles, wofür wir als Nachbarschaftsbüro stehen."? Begründung: Das Nachbarschaftsbüro Gutleut ist eine Einrichtung des Quartiersmanagements Gutleut, die im Rahmen des "Frankfurter Programms Aktive Nachbarschaft" von der AWO Frankfurt getragen wird. Das Ziel dieses Programms ist die Verbesserung der Wohn- und Lebenssituation der Bewohner des Gutleutviertels sowie die Stärkung des lokalen sozialen Zusammenhalts. Insbesondere sollen Bewohner "aktiviert", die lokale Wirtschaft gestärkt sowie die Wohn- und Lebensbedingungen vor Ort verbessert werden. Zu diesem Zweck wird das Nachbarschaftsbüro Gutleut mit öffentlichen Mitteln sowohl von der Stadt Frankfurt als auch vom Land Hessen ausgestattet. In einem Rundschreiben des Nachbarschaftsbüros Gutleut vom 25. Februar 2025 heißt es wörtlich, offenbar zur Bundestagswahl: "Nach den Ergebnissen der Wahl sind wir traurig, aber leider nicht überrascht. Über 20% aller Wähler*innen haben sich für eine Partei entschieden, die uns Ausgrenzung und Hass als politische Haltung verkaufen will. Dies geht gegen alles, wofür wir als Nachbarschaftsbüro stehen." Es stellen sich daher dringlich die im Antragstext formulierten Fragen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 1550/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Die Partei gegen FDP und BFF (= Annahme)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verkehrsführung TöngesgasseOFOB 103.03.2025 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, OF 1560/1 Betreff: Verkehrsführung Töngesgasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird darum gebeten, die Verkehrsführung im Bereich um die Töngesgasse dahingehend zu ändern, dass der westliche Abschnitt der Töngesgasse unter Umkehrung der Fahrtrichtung durch Errichtung eines Modalfilters an der Einmündung zum Schärfengäßchen zu einer Sackgasse wird. Der Modalfilter sollte begrünt sein und erforderlichenfalls zeitweise entfernt werden können. Das Schärfengäßchen müsste dem Kraftfahrzeugverkehr zur Verfügung stehen. Der dortige Gehweg sollte unter Wegfall der Parkstände verbreitert werden. Die Fahrtrichtung des Holzgrabens und des nördlichen Abschnitts der Hasengasse müssten umgekehrt werden. Begründung: Die vorgeschlagenen Maßnahmen würden zu einer erheblichen Beruhigung der Töngesgasse sowie zu einer deutlichen Steigerung der dortigen Aufenthaltsqualität führen. Gleichzeitig wäre die Erreichbarkeit mit Kraftfahrzeugen gewährleistet. Der verbreiterte Gehweg des Schärfengäßchens kann von Fußgängern sowie durch Außengastronomie genutzt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6665 2025 Die Vorlage OF 1560/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Einsatz des Spielmobils im Ortsbezirk 1OFOB 103.03.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, OF 1573/1 Betreff: Einsatz des Spielmobils im Ortsbezirk 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Einsätze des Spielmobils oder anderer mobiler Anbieter in Absprache mit den jeweils genannten Ansprechpartnern im Jahr 2025 zu veranlassen: - zwei Einsätze im Bahnhofsviertel (Ansprechpartner: Kinderbeauftragter Bahnhofsviertel), - vier Einsätze in Gallus Süd und Nord/Europaviertel (Ansprechpartner: Kinderbeauftragte Gallus Süd und Europaviertel/Gallus Nord), Die Spielmobileinsätze sind durch das Ortsbeiratsbudget bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 6.000 Euro zu finanzieren. Begründung: Der Einsatz des Spielmobils soll den Kindern im Ortsbezirk 1 erweiterte Möglichkeiten zum Spielen bieten. Das Angebot wurde in 2024 gut genutzt und viele Eltern haben sich gefreut, dass das Spielmobil an Orten im Einsatz war, an denen es sonst nicht gastiert. Da viele Spielplätze im Ortsbezirk zudem in schlechtem Zustand sind, ist ein zusätzliches Angebot sinnvoll und bietet Abwechslung. Die betroffenen Kinderbeauftragte wünschen sich die Einsätze in ihren Stadtteilen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 391 2025 Die Vorlage OF 1573/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 5 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und Die Partei gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Parktarife der Parkhaus-Betriebsgesellschaft mbHOFOB 103.03.2025 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, OF 1575/1 Betreff: Parktarife der Parkhaus-Betriebsgesellschaft mbH Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Erläuterung gebeten, aus welchem Grund die Parktarife in den Parkgaragen der Parkhaus-Betriebsgesellschaft mbH im Ortsbezirk 1 so ausgestaltet sind, dass das Parken an Sonn- und Feiertagen erheblich günstiger ist als an Werktagen. Begründung: Es erscheint nicht unmittelbar einsichtig, aus welchem Grund das Parken an Sonn- und Feiertagen günstiger sein sollte als an Werktagen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 1575/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und BFF gegen SPD, FDP und Die Partei (= Annahme)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Änderung der Verkehrsführung an der Hans-Busch-BrückeOFOB 1203.03.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, OF 486/7 Betreff: Änderung der Verkehrsführung an der Hans-Busch-Brücke Ortsbeirat möge beschießen: Der Magistrat wird gebeten die Verkehrsführung an der Hans-Busch-Brücke in Hausen zu prüfen und zu berichten, inwieweit auf der Brücke Gegenverkehr möglich ist und die Einbahnstraßen-Regelung aufgehoben werden kann. Dies könnte durch Maßnahmen wie z.B: 1. Hinzuziehung des Verkehrszeichen VZ-Nr. 308 "Vorrang vor dem Gegenverkehr" Grafik: StVO 2. Spielstraße 3. Beschränkte Geschwindigkeit auf 20 km/h 4. Sonstige Maßnahmen (Vorschlag des Magistrats) umgesetzt werden. Begründung: Die Einbahnstraßen Regelung an der Hausener Brücke führt immer wieder zu Ärgernissen und Verkehrsverstößen. Lt. Beobachtungen von Anwohner wird nicht nur die Brücke gegen die Einbahnstraße befahren, sondern werden auch von Ortsunkundigen gefährliche Wendemanöver vorgenommen. Die Möglichkeit die Brücke in beiden Richtungen passieren zu können, würde auf der einerseits diese gefährlichen Situationen entschärfen, anderseits würde auch der Ortskern in Alt-Hausen eklatant entlastet werden, da auch ein Teil der Elterntaxis über die Brücke abfließen könnte. Antragsteller: CDU BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 7 am 18.03.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 486/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Annahme)
OFOB 12Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - U-Turn-Möglichkeit am Hausener Weg beendenOFOB 803.03.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, OF 487/7 Betreff: U-Turn-Möglichkeit am Hausener Weg beenden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, mit geeigneten Maßnahmen und unter Berücksichtigung von Auswirkungen auf Einsatz- und Rettungswagen die U-Turn-Möglichkeit an der U-Bahn-Haltestelle Hausener Weg (vom Fischstein kommend und zurück zum Fischstein fahrend) zu beenden. Begründung: Vom Fischstein kommend können Linksabbieger, wie die Busse der Linie M34, die U-Bahn-Gleise am Hausener Weg überqueren und nach Rödelheim einfahren. Ein U-Turn auf die Ludwig-Landmann-Straße zurück zum Fischstein ist laut Verkehrsschild verboten. Leider wird dies dennoch häufig genutzt, so dass problematische Situationen entstehen. Denn die Fußgängerampel von der Rödelheimer Seite hin zu den Gleisen ist gleichzeitig grün, so dass Autos und Menschen zu Fuß dort verbotenerweise aufeinandertreffen. Ein nicht mehr möglicher U-Turn kann auch dazu beitragen, gefährliche und verbotene Manöver von der Esso-Tankstelle hin zur Gleisüberquerung zu unterbinden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 7 am 18.03.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 487/7 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, farbechte/Linke und fraktionslos (= Annahme)
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Rödelheimer Musiknacht - Musik am Fluss 2025 unterstützenOFOB 1203.03.2025 · CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Volt, Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, OF 493/7 Betreff: Rödelheimer Musiknacht - Musik am Fluss 2025 unterstützen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E92/23, Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen") bzw. vom 11.07.2024, § 4994 (E160/24, Fortführung des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen"), die Durchführung der diesjährigen Rödelheimer Musiknacht - Musik am Fluss am 17.05.2025 mit einer Summe von 1500,- Euro zu unterstützen. Die Mittel sind dem gemeinnützigen Verein KIR (Kultur in Rödelheim) zu überweisen. Begründung: Seit 2011 findet alljährlich die Rödelheimer Musiknacht - Musik am Fluss statt. Die Veranstaltung entlang und um die Nidda erfreut sich großer Beliebtheit. Die Musiker*innen treten unentgeltlich auf und die Organisation sowie Durchführung erfolgt ehrenamtlich. Die bisherige Finanzierung war durch das "Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft" und das Quartiersmanagement Rödelheim West sichergestellt. Dies ist nun leider nicht mehr möglich. Damit die Rödelheimer Musiknacht - Musik am Fluss weiterhin stattfinden kann ist der organisierende Verein KIR (Kultur in Rödelheim) auf Spenden und finanzielle Unterstützung angewiesen. Durch den angegebenen Betrag sollen zwei Kostenschwerpunkte abgegeben werden: Die Toilettenhäuschen mit 900 € und die GEMA-Gebühren in Höhe von 600 €. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 7 am 18.03.2025, TO I, TOP 17 Es dient zur Kenntnis, dass Frau Pauls gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen hat. Beschluss: Initiative OI 94 2025 Die Vorlage OF 493/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 12Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Entwicklung der RömerstadtschuleOFOB 803.03.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, OF 535/8 Betreff: Entwicklung der Römerstadtschule Vorgang: OM 5419/24 OBR 8; ST 943/24; V 1085/24 OBR 8; ST 206/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Entsprechend der Stellungnahme 206 v. 07.02.2025 ist die Zahl der schulpflichtigen Kinder im Schulbezirk Römerstadtschule von 85 im Schuljahr 2023/24 auf 105 im Schuljahr 2024/25 gestiegen, demnach um fast ein Viertel. Nach Informationen des Ortsbeirates reichen die Raumkapazitäten in der Römerstadtschule trotz des Neubaus nicht aus, zudem soll sich die Realisierung des zweiten Bauabschnitts verzögern, weil Grundschüler der Robert-Schumann-Schule wegen dortiger Raumengpässe die Altbauräume vorübergehend im Pendelbussystem nutzen sollen. Anscheinend hält das Wachstum der Stadtteile nicht Schritt mit der Schulentwicklungsplanung, wenn selbst Neubauten schon wieder an ihre Grenzen stoßen. Der mit ST 943 v. 13.05.2024 dem Ortsbeirat angekündigte Zeitplan zur Realisierung des Neubaus der Zweifeldturnhalle und der Fertigstellung der dringend benötigten Außenanlagen bis 2029 scheint schon wieder obsolet. Der Ortsbeirat fragt deshalb den Magistrat: Wann wird das alte Schulgebäude abgerissen und die Bau- und Finanzierungsvorlage für den zweiten Bauabschnitt zur Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.04.2024, OM 5419 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2024, ST 943 Auskunftsersuchen vom 05.12.2024, V 1085 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 206 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1155 2025 Die Vorlage OF 535/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60-10
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Heinrich-Kromer-Schule - Sanierung und ErweiterungOFOB 803.03.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, OF 536/8 Betreff: Heinrich-Kromer-Schule - Sanierung und Erweiterung Vorgang: OM 4697/23 OBR 8; ST 1335/24; Beschl. d. Ältestenausschusses, § 5761/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zur Sanierung und Erweiterung der Heinrich-Kromer-Schule zu beantworten: 1. Wie sieht der genaue Zeitplan für die Untersuchung möglicher Auslagerungsstandorte und für die Sanierung und Erweiterung der Heinrich-Kromer-Schule aus? 2. Soll die Erweiterung der Heinrich-Kromer-Schule ausschließlich dem aktuellen Schulbezirk der Schule zu Gute kommen oder auch Kapazitäten für andere Schulbezirke abdecken? 3. In welcher Höhe wurden Planungsmittel für die Sanierung und Erweiterung der Heinrich-Kromer-Schule bereits abgerufen und wofür wurden diese Planungsmittel verwendet? 4. Ist die Prüfung zur Umsetzung einer Interims- Mensa für die Heinrich-Kromer-Schule abgeschossen (Vgl. ST 1335 vom 01.07.2024)? Mit welchem Ergebnis? Wie sieht hier der Zeitplan aus? Begründung: Der Magistrat hat nach § 12 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung beantragt, der Freigabe von Planungsmitteln in Höhe von 1.275.000 EUR für die Sanierung und Erweiterung der Heinrich-Kromer-Schule durch Beschluss des Haupt- und Finanzausschuss zuzustimmen. In der Begründung heißt es, dass bei der Berechnung der Planungsmittel die Kosten für eine Auslagerung bisher nicht berücksichtigt wurden. Um im Rahmen der Erstellung der Bau- und Finanzierungsvorlage mögliche Auslagerungsstandorte zu untersuchen und die entsprechende Planung für die Auslagerung vorzunehmen, werden nunmehr Planungsmittel in Höhe von 2.400.000 EUR benötigt. Nach erfolgter Freigabe der zusätzlichen Mittel könnten die Planungen weiter fortgeführt werden. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Beratung über den Antrag auf Freigabe von Planungsmitteln auf den Ältestenausschuss delegiert. Der Ältestenausschuss hat der Freigabe der Planungsmittel in Höhe von 1.275.000 Euro zugestimmt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4697 Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2024, ST 1335 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1156 2025 Die Vorlage OF 536/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-2
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Neubau einer Grundschule für HeddernheimOFOB 1103.03.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, OF 537/8 Betreff: Neubau einer Grundschule für Heddernheim Vorgang: OM 5697/24 OBR 8; Beschl. d. Ältestenausschusses, § 5648/25; ST 204/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat hat den Vorschlag des Ortsbeirates (OM 5697-24) aufgegriffen und plant den Neubau einer fünfzügigen Grundschule auf der brachliegenden Fläche Lurgiallee 3 / 3a. Dazu hat der Haupt- und Finanzausschuss der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025 Planungsmittel in Höhe von zwei Millionen Euro freigegeben. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, einen konkreten Zeitplan zu nennen, wann die Planungen abgeschlossen sind, die Baumaßnahmen beginnen und ein neuer Schulbezirk zur Entlastung der bestehenden Grundschulen in Heddernheim und Niederursel gegründet wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5697 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 204 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6748 2025 Die Vorlage OF 537/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Alle Stadtteilfeste im Ortsbezirk 8 sichern und Sicherheitskosten tragenOFOB 1103.03.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, OF 539/8 Betreff: Alle Stadtteilfeste im Ortsbezirk 8 sichern und Sicherheitskosten tragen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Kosten für gestiegene Sicherheitsmaßnahmen auch bei den Stadtteilfesten im Ortsbezirk 8 (Flohmarkt Heddernheim 01.05.2025, Straßenfest Heddernheim 14.06.2025, Niederurseler Kerb 29.08.-31.08.2025, Weihnachtsmarkt 14.12.2025) zu tragen und auf die Veranstalter bereits jetzt proaktiv zuzugehen. Es soll eine enge Abstimmung über die Anforderungen erfolgen, die eine zügige Erstattung der Beträge, die von den ehrenamtlichen Veranstaltern ggf. vorgelegt werden müssen, ermöglicht. Eine dauerhafte Kostenübernahme durch den Staat bei geforderten Terrorabwehrmaßnahmen sollte vom Magistrat beim Bund und dem Land Hessen angeregt werden. Begründung: Die schrecklichen Gewalttaten in verschiedenen deutschen Städten haben neue Sicherheitskonzepte ausgelöst, deren Kosten den Veranstaltern aufgebürdet werden. Sie können zwar aus dem städtischen Budget mit einer Erstattung rechnen, die Auszahlung dauert aber regelhaft zu lange. Die Vereine können aber nicht mehrere tausend Euro vorlegen und bis zu einem halben Jahr auf Erstattung warten; das ruiniert die Vereinsfinanzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6750 2025 Die Vorlage OF 539/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung)
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Selfie-Point zum Heddernheimer StraßenfestOFOB 1103.03.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, OF 540/8 Betreff: Selfie-Point zum Heddernheimer Straßenfest Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den vom Frankfurter Stadtmarketing initiierten Frankfurter Selfie-Point zum Heddernheimer Straßenfest am 14.06.2025 anzufordern und an einer geeigneten Stelle in der Von-Riedt-Anlage aufzustellen. Das Vorhaben ist mit dem Dachverband der Frankfurter Gewerbevereine und dem Vereinsring Heddernheim als Veranstalter abzustimmen. Begründung: Der fünf mal zwei Meter große Selfie-Point ist am 23. Januar 2025 in der Sitzung des Ortsbeirates 8 von der Stabsstelle Stadtmarketing vorgestellt und zur Verwendung angeboten worden. Nachdem er einige Zeit auf dem Frankfurter Paulsplatz zu sehen war, soll er nun seine Tour durch die Stadt machen und gerade bei Festen die Identifikation der Menschen mit der Stadt Frankfurt fördern. Viele Menschen nutzten das Motiv bereits für Selfies und Fotogrüße. Das Heddernheimer Straßenfest mit seinen vielen Besuchern und dem zentralen Anlaufpunkt in der Grünanlage dem Schloss gegenüber bietet sich wunderbar dafür an. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6751 2025 Die Vorlage OF 540/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff "Selfie-Point Frankfurt zum Heddernheimer Straßenfest" lautet. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Neue Stühle für das Vereinshaus HeddernheimOFOB 1103.03.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, OF 541/8 Betreff: Neue Stühle für das Vereinshaus Heddernheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für eine neue Bestuhlung im Vereinshaus Heddernheim Oranienstraße 16 a zu sorgen. Begründung: Die Stühle im Vereinshaus, das zur Saalbau GmbH gehört und vom Vereinsring Heddernheim vor Ort betreut wird, sind über 30 Jahre alt und faktisch abgängig. Zu großen Teilen sind sie sehr verschmutzt und nicht mehr sauber zu bekommen. Für die Veranstaltungen, die im Vereinshaus stattfinden, sollten neue Stühle angeschafft werden, damit der gefragte Treffpunkt weiterhin adäquat seine wichtige Aufgabe erfüllen kann, Menschen im Stadtteil zusammenzubringen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6752 2025 Die Vorlage OF 541/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, auf die Saalbau einzuwirken, um für eine neue Bestuhlung im Vereinshaus Heddernheim, Oranienstraße 16 a, zu sorgen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Das Gedächtnis von Heddernheim stärken - Ortsgeschichte erlebbar machenOFOB 1103.03.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, OF 542/8 Betreff: Das Gedächtnis von Heddernheim stärken - Ortsgeschichte erlebbar machen Vorgang: OI 20/23 OBR 8; OM 6131/24 OBR 8; OM 6445/24 OBR 8; B 27/25 Der Ortsbeirat möge beschließen, 1. Der Magistratsbericht B 27 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen; 2. Der Magistrat wird beauftragt, den jeweils aktuellen Stand der einzelnen Projekte, die bearbeitet werden (Kita, Wohnen, Heimatmuseum, Vereinsräume, Sanierung des Gebäudes, Rekonstruktion Mansarddach, wissenschaftliche Begleitung, analoge Infotafel im Park und Verschönerung der Von-Riedt-Anlage) in einem halbjährlichen Bericht aktualisiert und unter Berücksichtigung der Anregung OM 6445/25 und der Beratungen mit dem Runden Tisch gemäß Anregung OM 6131/24 dem Ortsbeirat darzustellen; 3. Die in dem Bericht B 27 enthaltene Stellungnahme des Magistrats, Informationen zum Schloss und zur Familie von Riedt nur im Rahmen eines digitalen Gedenkens anbieten zu wollen, wird zurückgewiesen. Der Magistrat wird beauftragt, eine ansprechende analoge Informationstafel für die Von-Riedt-Anlage umzusetzen. Der Ortsbeirat hat hierzu Mitfinanzierungszusagen im Rahmen des Ortsbeiratsbudgets bereits gegeben (OI 20/23, Zif. 9). 4. Der Magistrat wird beauftragt, die seit 1961 am Eingang zur Von-Riedt-Anlage aufgestellte spätbarocke Brunnenstele aus Sandstein, die zum Schlosskomplex gehörte, bis zur offiziellen Einweihung der Von-Riedt-Anlage von Moos, Flechten, Grünspan usw. zu säubern; außerdem wird der Magistrat beauftragt, die Bodenplatten rund um die Brunnenstele zu erneuern. 5. Der Magistrat wird aufgefordert, die weitere Nutzbarkeit der Von-Riedt-Anlage als Aufstellfläche insbesondere für das Heddernheimer Straßenfest sicherzustellen. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Bereitschaft des Magistrats, endlich zielführend ein Konzept für eine Aufwertung des Heddernheimer Schlosses zu entwickeln und dabei auch den sogenannten Stiftsgarten zu berücksichtigen, der ebenfalls unter Denkmalschutz steht. Eine Infotafel an Ort und Stelle, die auch zu digitalen Angeboten weiterleitet, wird vom Ortsbeirat als unverzichtbar angesehen. Der Park soll weiterhin als Aufstellfläche für Vereinspräsentationen im Rahmen des einmal pro Jahr stattfindenden Heddernheimer Straßenfestes dienen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 15.06.2023, OI 20 Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6131 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6445 Bericht des Magistrats vom 24.01.2025, B 27 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 542/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg.