Zertifizierter Ökostrom aus 100 % erneuerbaren Energien für alle städtischen Gebäude
Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass der Strombedarf aller städtischen Gebäude ab 2026 mit zertifiziertem Ökostrom aus 100% erneuerbaren Energien gedeckt wird, um die Klimaneutralität der Stadtverwaltung bis 2030 zu erreichen. Dies soll durch entsprechende Ausschreibungen und Einflussnahme auf städtische Tochtergesellschaften geschehen.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt,
- darauf hinzuwirken, dass der Strombedarf aller städtischen Gebäude als Beitrag zur Umsetzung des Beschlusses zur Erreichung einer klimaneutralen Stadtverwaltung (§ 1650 vom 12.05.2022) bereits ab 2026 mit zertifiziertem Ökostrom aus 100% erneuerbaren Energien gedeckt wird. Hierfür soll in der Ausschreibung der Stadt Frankfurt zur Strom-Lieferung für alle städtischen Gebäude für den Zeitraum 2026-2028 als Kriterium festgelegt werden, dass die jährlich gelieferte Strommenge mit zertifiziertem Ökostrom gedeckt wird, der zu 100% aus erneuerbaren Energien stammt und einen nachweisbaren zusätzlichen Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien bzw. sonstiger Energiewende-Projekte leistet. Die jüngsten Ökostrom-Ausschreibungen der Städte Düsseldorf und Köln bieten sich hierfür als praktische Referenzen an.
- sich im Rahmen seiner Einflussmöglichkeiten bei den städtischen Tochtergesellschaften dafür einzusetzen, dass diese darauf hinwirken, ihren Strombedarf so schnell wie möglich, spätestens jedoch bis 2030 mit zertifiziertem Ökostrom aus 100% erneuerbaren Energien zu decken, der einen nachweisbaren zusätzlichen Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien bzw. sonstiger Energiewende-Projekte leistet.
- sich im Rahmen seiner Einflussmöglichkeiten bei den städtischen Beteiligungsgesellschaften dafür einzusetzen, dass auch diese - sofern nicht wie bei VGF und Messe Frankfurt bereits geschehen - ihre Stromversorgung so schnell wie möglich, möglichst jedoch bis spätestens 2035 mit zertifiziertem Ökostrom aus 100% erneuerbaren Energien zu decken, der einen nachweisbaren zusätzlichen Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien bzw. sonstiger Energiewende-Projekte leistet.
Begründung
Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2035 auf ihrem Gebiet klimaneutral zu werden (§ 1650 vom 12.05.2022, "Klimaneutrales Frankfurt 2035. Grundsatzbeschlüsse"). Darüber hinaus verfolgt die Stadt Frankfurt am Main die Absicht, die Klimaneutralität bei der Stadtverwaltung bereits bis 2030 zu erreichen. Die Stadt Frankfurt am Main setzt sich außerdem dafür ein, dass alle städtischen Beteiligungsgesellschaften so schnell wie möglich klimaneutral werden. Ein Baustein zur Erreichung dieser Ziele ist die Deckung des Strombedarfs der Stadtverwaltung und der städtischen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften mit zertifiziertem Ökostrom (d.h. mit Ökostrom, der von einem der anerkannten deutschen Ökostrom-Labels zertifiziert wird). Aktuell werden die Ökostrom-Angebote auf dem deutschen Markt durch vier Labels zertifiziert: "Grüner Strom"-Label, "ok-Power"-Label, "TÜV-Nord"-Label und "TÜV-Süd"-Label. Alle diese Labels garantierten Ökostrom aus 100% erneuerbaren Energien und garantieren die Investition einer bestimmten Summe pro gelieferte Kilowattstunde in den Ausbau erneuerbarer Energien bzw. sonstiger Energiewende-Projekte.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 3. März 2025 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.04.2025 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie AfD (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und AfD (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und AfD (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, Volt, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie AfD (= Ablehnung)