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PAR 5961 2025§ 5961BEAUFTRAGT

Zertifizierter Ökostrom aus 100 % erneuerbaren Energien für alle städtischen Gebäude

Beschluss zuNR_1156_2025
Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

39

Beschlussdatum

3. April 2025

Gremiensitzung

3. April 2025

Antragsteller

GRÜNE, SPD, FDP, Volt

Zusammenfassung

Der Antrag fordert, dass der Strombedarf aller städtischen Gebäude ab 2026 mit zertifiziertem Ökostrom aus 100% erneuerbaren Energien gedeckt wird, um die Klimaneutralität der Stadtverwaltung bis 2030 zu erreichen. Dies soll durch entsprechende Ausschreibungen und Einflussnahme auf städtische Tochtergesellschaften geschehen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

Der Magistrat wird beauftragt, 1. darauf hinzuwirken, dass der Strombedarf aller städtischen Gebäude als Beitrag zur Umsetzung des Beschlusses zur Erreichung einer klimaneutralen Stadtverwaltung (§ 1650 vom 12.05.2022) bereits ab 2026 mit zertifiziertem Ökostrom aus 100 % erneuerbaren Energien gedeckt wird. Hierfür soll in der Ausschreibung der Stadt Frankfurt zur Strom-Lieferung für alle städtischen Gebäude für den Zeitraum 2026 bis 2028 als Kriterium festgelegt werden, dass die jährlich gelieferte Strommenge mit zertifiziertem Ökostrom gedeckt wird, der zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammt und einen nachweisbaren zusätzlichen Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien bzw. sonstiger Energiewende-Projekte leistet. Die jüngsten Ökostrom-Ausschreibungen der Städte Düsseldorf und Köln bieten sich hierfür als praktische Referenzen an. 2. sich im Rahmen seiner Einflussmöglichkeiten bei den städtischen Tochtergesellschaften dafür einzusetzen, dass diese darauf hinwirken, ihren Strombedarf so schnell wie möglich, spätestens jedoch bis 2030, mit zertifiziertem Ökostrom aus 100 % erneuerbaren Energien zu decken, der einen nachweisbaren zusätzlichen Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien bzw. sonstiger Energiewende-Projekte leistet. 3. sich im Rahmen seiner Einflussmöglichkeiten bei den städtischen Beteiligungsgesellschaften dafür einzusetzen, dass auch diese, sofern nicht wie bei VGF und Messe Frankfurt bereits geschehen, ihre Stromversorgung so schnell wie möglich, möglichst jedoch bis spätestens 2035, mit zertifiziertem Ökostrom aus 100 % erneuerbaren Energien zu decken, der einen nachweisbaren zusätzlichen Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien bzw. sonstiger Energiewende-Projekte leistet.