Aufhebung der Vorschrift zum Bau von Radwegen bei Straßen mit 50 km/h Höchstgeschwindigkeit
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die Vorschrift zum Bau von Radwegen bei Straßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h aufzuheben. Dies wird als notwendig erachtet, um eine flexiblere Handhabung der Radwege zu ermöglichen und die individuellen Gegebenheiten der Straßen besser zu berücksichtigen. Es wird erwartet, dass somit die Radverkehrsinfrastruktur sinnvoller gestaltet werden kann.
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Bei Überweisung an den Magistrat läuft die Frist bis zum 21.01.2027.Warum?
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Thema Fahrradfahren verfolgenAntrag
Der Beschluss § 4424 der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019 wird aufgehoben.
Begründung
Im September hatte Mobilitätsdezernent Yannick Schwander in einem Interview mit der FNP die Erwartung formuliert, "hier und da einen Radweg zurücknehmen" zu müssen. In der Stadtverordnetenversammlung am 01.10.2026 fragte die AfD-Fraktion im Römer, welche Radwege in diesem Zusammenhang identifiziert seien. In der Antwort des Magistrats wurden keine Radwege benannt und auf die Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung verwiesen. Konkret wurde Beschluss 4424 der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019 genannt. Dieser sieht in Punkt III.A vor, dass die Stadt "an allen Straßen in ihrer Baulast ohne regelwerkskonforme Radverkehrsführung mit einer Regelgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h neue Radverkehrsanlagen schaffen und alte umbauen" wird. Im Ergebnis sind somit an allen Straßen ohne Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h Radwege zwingend vorgeschrieben. Diese Bestimmung macht es in vielen Fällen de facto unmöglich, Radwege zurückzunehmen, selbst wenn dies geboten erscheint. Da die Einschränkung der Überprüfung von geplanten oder bereits bestehenden Radwegen auf Sinnhaftigkeit nicht im Interesse der Bürger in Frankfurt ist, wird die Aufhebung des Beschlusses beantragt. Auf diese Weise wird die Beurteilung jeder individuellen Situation ermöglicht, ohne dass pauschale Vorgaben bereits ein Ergebnis vorgeben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. Oktober 2026 brachte AfD diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein.