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- Baumpflanzungen zwischen U-Bahngleisen und der RosaLuxemburgBrückeOFOB 1103.03.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, OF 546/8 Betreff: Baumpflanzungen zwischen U-Bahngleisen und der Rosa-Luxemburg-Brücke Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird gebeten, die zusätzlichen Bäume, die für den oben genannten Wiesenbereich vorgesehen sind möglichst so um die bestehende Baumgruppe zu pflanzen, dass mit zunehmendem Wachstum ein Wurzelnetz entstehen kann. Begründung: Bei der Ortsbegehung am 17.02.2025 in den Stegwiesen (zwischen Rosa-Luxemburg-Brücke bzw. Straßendamm und der U3 Haltestelle Wiesenau) wurde die Anlage eines tiny forest in Ergänzung zu der bestehenden Baumgruppe abgelehnt. Es wurde aber zugesagt, dass weitere Bäume auf der Wiese zwischen der Rosa-Luxemburg-Brücke und den U3-Bahngleisen gepflanzt werden. Um die Flora und Fauna, die sich in der bestehenden Baumgruppe entwickelt hat, besser zu schützen, sollten die Neupflanzungen die bestehende Baumgruppe arrondieren und nicht vereinzelt auf der Wiesenfläche verteilt werden. Darüber hinaus kann das Wurzelnetz, das mit zunehmendem Wachstum entsteht, auch zur Stabilisierung der älteren Bäume und des Wasserspiegels beitragen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6753 2025 Die Vorlage OF 546/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos Aktenzeichen: 67-0
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Wann wird die Brache auf dem Gelände der ehemaligen Tennishalle im Oberschelder Weg bebaut?OFOB 1103.03.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, OF 547/8 Betreff: Wann wird die Brache auf dem Gelände der ehemaligen Tennishalle im Oberschelder Weg bebaut? Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird gebeten, den Stand der Bebauung der Brache im Oberschelder Weg 8 (ehemalige Tennishalle) zu prüfen und dem Ortsbeirat zu berichten was dort geplant ist. Begründung: Mit dem Abriss der Tennishalle vor fast 2 Jahren ist eine wichtige Sportstätte verloren gegangen. Noch immer ist das große Gelände eine Brache, obwohl dringend Wohnraum gebraucht wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6754 2025 Die Vorlage OF 547/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63-0
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Rattenplage An der Sandelmühle schnellstmöglich in den Griff bekommenOFOB 1103.03.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, OF 549/8 Betreff: Rattenplage An der Sandelmühle schnellstmöglich in den Griff bekommen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die verantwortlichen Ämter zu beauftragen, die zunehmende Rattenplage mit geeigneten Maßnahmen schnellstmöglich zu lösen. Begründung: Aufgrund der Umbaumaßnahmen zur Erweiterung des Urselbachs, wurden die dort lebenden Ratten vertrieben. Sie suchen nun in den Gärten der Anwohner Schutz und sind bereits tagsüber dort auf Futtersuche. Um die Plage einzudämmen, sind dringend Maßnahmen erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6756 2025 Die Vorlage OF 549/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Reduzierung der Leuchtwerte im AdolphvonHolzhausenPark und Günthersburgpark gemäß §§ 4 und 35 Hess. Naturschutzgesetz (HeNatG)OFOB 303.03.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, OF 839/3 Betreff: Reduzierung der Leuchtwerte im Adolph-von-Holzhausen-Park und Günthersburgpark gemäß §§ 4 und 35 Hess. Naturschutzgesetz (HeNatG) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Beleuchtung im Günthersburg- und Holzhausenpark auf ein erforderliches Maß gemäß §35, Abs. 1 Satz 1, des Hessischen Naturschutzgesetzes reduziert werden kann. Zu prüfen ist außerdem, ab wieviel Uhr die künstliche Beleuchtung stellenweise ganz abgeschaltet werden kann. Durch diese Maßnahmen sollen Insekten und andere nachtaktive Tiere profitieren und weniger in ihrem natürlichen Rhythmus gestört werden. Begründung: Auf Einladung des Ortsbeirats referierte am 20.02.2025 ein Mitglied der Klimawerkstatt Ginnheim und Mitbegründer des Hessischen Netzwerks gegen Lichtverschmutzung über die negativen Auswirkungen von Lichtemissionen auf Mensch, Tier und Pflanzen. Bei einer Messung im Holzhausenpark wurde eine massive Überschreitung der erforderlichen Lichtwerte festgestellt. Empfohlen werden vom Gesetzgeber demnach 5-10 Lux, tatsächlich gemessen wurden im Holzhausenpark zwischen 80 und 104 Lux. Im Günthersburgpark wurde der südliche Weg, der parallel zur Hartmann-Ibach-Straße verläuft, moniert. Durch extreme Leuchtstärke entsteht eine starke Blendwirkung, beleuchtet wird der Weg zudem die ganze Nacht. Quelle: Präsentation Klimawerkstatt, J. J. Hofmann Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 839/3 wird auf Wunsch der CDU-Fraktion bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6820 2025 Die Vorlage OF 839/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung)
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Offenlage der U2-Lärmmessungen im Bereich der großen U-Bahn-Kurve in BonamesOFOB 203.03.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, OF 997/10 Betreff: Offenlage der U2-Lärmmessungen im Bereich der großen U-Bahn-Kurve in Bonames Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, nunmehr umgehend Transparenz durch detaillierte Offenlage der bisherigen U2-Lärmmessungen im Bereich der großen U-Bahn-Kurve in Bonames zu ermöglichen. Von besonderem Interesse sind wegen den vor Ort bemängelten ,,lauten Quietschgeräuschen" die wichtigen ergänzenden Angaben zu 1. den jeweiligen Tagen und Uhrzeiten der Messungen, 2. den gemessenen Geschwindigkeiten 3. allen sonstigen Faktoren. Zudem wird noch um die bisher ausstehende Beantwortung der Fragen 1. bis 4. der zugrunde liegenden Anregung des Ortsbeirates 10 vom 06.12.2022 (OM 3220) gebeten. Auf die vorläufige Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023 (ST 791) wird Bezug genommen. Im Übrigen wird der Magistrat gebeten, rasch Maßnahmen gegen den Lärm zu veranlassen, zumal ein unendliches Zuwarten vor Ort nicht weiter zumutbar ist. Begründung: Eile ist insgesamt geboten nachdem die betroffenen Menschen sich seit Jahren erheblich gestört fühlen und bisher noch keine Aktivitäten dagegen erkennbar sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4243 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6630 2025 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 2. Die Vorlage OF 997/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Standortauswahl für einen persönlichen SonderparkplatzOFOB 1003.03.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, OF 998/10 Betreff: Standortauswahl für einen persönlichen Sonderparkplatz Vorgang: OM 5675/24 OBR 10; ST 2010/24 Der Ortsbeirat dankt dem Magistrat sehr für seinen Vorschlag, den Sonderparkplatz direkt vor der Hausnummer 8 einzurichten. Dies wäre auch für den Ortsbeirat die idealste Lösung. Sie scheitert aus unserer Sicht aber leider an der unbefestigten Oberflächenbeschaffenheit der vorhandenen Parkstreifen. Der Auftrag von farblichen Bodenmarkierungen ist dort so nicht möglich. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Sofern der Magistrat einen Teil-Parkstreifen vor Nummer 8 nicht entsprechend befestigen kann, wird der Magistrat gebeten, den benannten persönlichen Sonderparkplatz in die Sonnentaustraße, an Position 2. zu verlegen. Ferner wird der Magistrat gebeten, im Zuge der Verlegung den jetzigen persönlichen Sonderparkplatz im Berkersheimer Weg, wieder als ungekennzeichneten Stellplatz freizugeben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5675 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2020 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6638 2025 Die Vorlage OF 998/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Planungsstand Neubau der Skate- und der Fitnessanlage in Nieder-EschbachSTOB 603.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 302 Betreff: Planungsstand Neubau der Skate- und der Fitnessanlage in Nieder-Eschbach Im Dezember 2023 erfolgte die Beauftragung eines Landschaftsarchitekturbüros mit dem Arbeitsschwerpunkt im Bereich von Rollsportanlagen. Der Skatebordverein Concrete Skate e.V. aus Frankfurt hat sich auf Einladung des Grünflächenamtes bei der Sichtung erster Konzept- und Raumideen beteiligt. Weitere interne Abstimmungen und Formulierungen der Vorgaben erfolgten und wurden im Zuge der weiteren Ausarbeitung des Vorentwurfes durch das externe Planungsbüro berücksichtigt. Die Vorentwurfsplanung wurde dem Ortsbeirat und der Kinderbeauftragten bei einem vor Ort Termin am 02.10.2024 vorgestellt. Gemäß der Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023 (ST 1983) bleibt jedoch festzuhalten, dass aufgrund der einzuholenden Genehmigungen sowie den hierzu notwendigen Vorabstimmungen, den verwaltungstechnischen Umlaufzeiten und den Zeiten im Ausschreibungsverfahren, ein Baubeginn frühestens im vierten Quartal 2025 möglich sein wird. Das Sportamt verfolgt mit Nachdruck die Einholung der Genehmigungen aus den anderen Ämtern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5954
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Kleingartenanlagen in Bergen-Enkheim dauerhaft sichernSTOB 503.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 303 Betreff: Kleingartenanlagen in Bergen-Enkheim dauerhaft sichern 1. In Bergen-Enkheim existieren 4 Kleingartenanlagen nach Bundeskleingartengesetz. Diese sind sämtlich durch rechtsverbindliche Bebauungspläne gesichert. Hierbei handelt es sich um die Kleingartenanlagen KGV Pfingstweide e.V. (B 609), KGV Möllers Wäldchen Bergen-Enkheim 1950 e.V. (B 598), KGV Bergen-Enkheim 1950 e.V. (B 562) und KGV Bergen Hinter der Burg 1950 e.V. (B 561). 2. Sämtliche Bebauungsplanverfahren für Kleingartenanlagen nach Bundeskleingartengesetz sind abgeschlossen. 3. Da sämtliche Anlagen planungsrechtlich gesichert sind, erübrigt sich die diesbezügliche Einbeziehung des Ortsbeirates. Im Übrigen verweist der Magistrat auf das von den Stadtverordneten beschlossene Kleingartenentwicklungskonzept (§ 5001 vom 11.07.2024 zum Vortrag des Magistrats vom 15.03.2024, M 27). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6029
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Stadtbezirk „Riedberg“ bzw. „Riedberg-West“ und „Riedberg-Ost“STOB 503.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 304 Betreff: Stadtbezirk "Riedberg" bzw. "Riedberg-West" und "Riedberg-Ost" Der Ortsbezirk 12 besteht schon heute aus zwei Stadtbezirken 650 und 651. Um die Stadtbezirksvorsteherin des Bezirks 12.79 zu entlasten, wird das Hauptamt in seiner Zuständigkeit zwei Stadtbezirksvorsteherbezirke für den Ortsbezirk 12 auf Basis der beiden Stadtbezirke einrichten. Es dient zur Kenntnis, dass sich damit die Nummerierungen in den Ortsbezirken 13 bis 16 ebenfalls um eins erhöhen. Eine Aufteilung des Ortsbezirks in drei Stadtbezirke ist bis zu den Kommunalwahlen 2026 nicht realisierbar. Stadtbezirke gehören zur kleinräumigen Gliederung des Stadtgebiets. Diese wurde u.a. für die Verortung von statistischen Grundlagendaten entwickelt, welche die planende Verwaltung für ihre Arbeit benötigt. Gebietsgliederungen anderer Institutionen beziehen sich auf die Grenzverläufe der Stadtbezirke, so dass Neueinteilungen lange Vorlaufzeiten benötigen. Aus diesem Grund wird verwaltungsseitig eine Generalrevision der Stadtbezirkseinteilung in der nächsten Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung angestrebt. Da die Grundlagen der Einteilung bereits aus dem 19. Jahrhundert stammen und die letzte umfassendere Anpassung über 15 Jahre zurückliegt, ist eine vollständige Überarbeitung der Stadtbezirke angezeigt. Der Vorschlag des Ortsbeirates wird in den Planungen berücksichtigt und vorgeschlagene zukünftige Grenzänderungen mit ihm abgestimmt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.12.2024, OM 6271
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Hundekotbeutelspender an der Galgenstraße - Eingang in das FeldSTOB 503.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 305 Betreff: Hundekotbeutelspender an der Galgenstraße - Eingang in das Feld Der Anregung wird entsprochen. An der gewünschten Stelle wird ein Beutelspender installiert. Der Magistrat bittet um die Nennung der Patin/des Paten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6213
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Hundekotbeutelspender am Durchgang Unterer Kalbacher Weg/Ludwig-Ruppel-StraßeSTOB 503.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 306 Betreff: Hundekotbeutelspender am Durchgang Unterer Kalbacher Weg/Ludwig-Ruppel-Straße Der Anregung wird entsprochen, an der gewünschten Stelle werden ein Beutelspender und ein zusätzlicher Papierkorb installiert. Der Magistrat bittet um die Nennung der Daten der Patin/des Paten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6216
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Miyawaki Mini-Wäldchen auf dem Nelly-Sachs-Platz realisierenSTOB 403.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 307 Betreff: Miyawaki Mini-Wäldchen auf dem Nelly-Sachs-Platz realisieren Zu 1.: Der vom Ortsbeirat vorgeschlagene Nelly-Sachs-Platz wurde hinsichtlich der Möglichkeit auf diesem ein Miyawaki Mini-Wäldchen zu errichten, geprüft. Aufgrund der vielzähligen unterirdischen Leitungstrassen, der Feuerwehrzufahrten sowie des Wendehammers und der Anleiterstellen für Feuerwehrfahrzeuge, lässt sich ein solches Projekt auf dem Nelly-Sachs-Platz nicht realisieren. Der Magistrat schlägt daher Ergänzungspflanzungen von einzelnen Bäumen angrenzend der katholischen Kirche St. Edith Stein vor. Zu 2.: Der Vorschlag des Ortsbeirats 12, auf dem Platz zwischen Gymnasium Riedberg, Jugendhaus und Turnhalle an der Friedrich-Dessauer Straße ein Miyawaki Mini-Wäldchen zu errichten, wird vom Magistrat grundsätzlich begrüßt, kann aber aktuell nicht prioritär weiterverfolgt werden. Auf Grund der hohen Zahl der Schüler:innen, die dieses Gymnasium besuchen, wären die Laufwege von und zum Gebäude, die Aufenthaltsflächen und die Feuerwehrangriffsflächen zu berücksichtigen. Soweit im Untergrund keine Leitungen verlegt sind, kann geprüft werden, ob weitere Bäume auf dem Vorplatz gepflanzt werden können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6093
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Einladung von Stadträtin Sylvia Weber in die OrtsbeiratssitzungSTOB 403.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 308 Betreff: Einladung von Stadträtin Sylvia Weber in die Ortsbeiratssitzung Das Büro der Dezernentin wird entsprechend Kontakt aufnehmen und einen Termin vereinbaren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6419
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Kita im Gebäude des ehemaligen DrosselbartsSTOB 403.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 309 Betreff: Kita im Gebäude des ehemaligen Drosselbarts 1. Wie weit sind die Pläne der Einrichtung einer Kindertagestätte gediehen? Hat eine Vergabe an einen Träger bereits stattgefunden? Die Liegenschaft wurde 2023 über den Eigentümer verschiedenen Trägern zum Betrieb einer Kindertagesstätte angeboten. Die Trägerschaft übernimmt der Träger Haus der Volksarbeit. Die Grundrissplanung für eine 3-gruppige Kita zwischen Träger und Bauherrn mit dem Stadtschulamt ist abgestimmt. Aktuell wird die Bauphase Trockenbau-Arbeiten, Fenster- und Elektroarbeiten koordiniert. Der Träger hat die Unfallkasse Hessen frühzeitig in die Planung einbezogen, um konzeptionelle Ideen mit Sicherheitsanforderungen in Einklang zu bringen. 2. Erfüllen die bisher für den Gastronomiebetrieb geplanten Räume die Kitaraumstandards der Stadt Frankfurt? Wie bereits in der Stellungnahme des Magistrats (ST 220/24) zur OM 6141 geschildert, entsprach die 2023 vom Eigentümer angebotene Kita-Nutzfläche bei der ersten Prüfung lediglich den Flächenanforderungen für den Betrieb von 1-1 1/2 Gruppen. Für Jugendhilfeträger ist der Betrieb solch kleiner Einrichtungen finanziell nicht tragbar. Vor diesem Hintergrund wäre ein Kita-Projekt am Standort nicht realisierbar gewesen. Nachdem kein Betreiber gefunden wurde, wurden Raumbereiche, die ursprünglich für den Gastronomiebetrieb vorgesehen waren, in die Gesamtplanung mit einbezogen. Erst durch die Hinzunahme dieser Räume werden die Mindestraumanforderungen zum Betrieb einer 3-gruppigen Kindertageseinrichtung nach den Raumstandards des Landesjugendamtes erfüllt. 3. Wann ist mit der Eröffnung der Kita in etwa zu rechnen? Aktuell wird mit einer Inbetriebnahme im Herbst 2025 gerechnet. Eine Nutzung der Kita-Außenfläche durch die Stadtgesellschaft außerhalb der Öffnungszeiten kann nur in enger Abstimmung interessierter Gruppen mit dem Träger der Einrichtung erfolgen. Rollen und Zuständigkeiten für die Themen Aufsicht, Instandhaltung der Ausstattung, Sauberkeit und Sicherheit des Geländes müssen hier betrachtet werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.12.2024, V 1091
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ehemaliges Postbankgebäude im MarbachwegSTOB 303.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 310 Betreff: Ehemaliges Postbankgebäude im Marbachweg Zu 1 bis 3: Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Sämtliche Umbaumaßnahmen sind mit dem Landesamt für Denkmalpflege abzustimmen. Darüber hinaus sind keine "auf dem Gebäude lastenden Rechte" bekannt, die der geplanten Nutzung entgegenstehen. Zu 4.: Das Gebäude wurde erworben, da es sich hervorragend für die schulische Nutzung eignet. Zu 5. und 6: Die Umbauten können erfolgen, sobald Planungsmittel bereitgestellt werden, die Planung abgeschlossen und mit der Landesdenkmalpflege abgestimmt wurde. Umbauten sind mit dem Landesamt für Denkmalpflege abzustimmen. Zu 7.: Es soll eine Sporthalle erstellt werden. Für offene Sportflächen bietet das Grundstück ebenfalls genügend Freiflächen. Die Planung ist noch nicht finalisiert. Zu 8. und 9: Ab Planungsbeauftragung wird von einer Frist bis zur Einweihung von ca. sieben Jahren ausgegangen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.12.2024, V 1069
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Schwimmunterricht im Schwimmbad in Nieder-Eschbach für die Schülerinnen und Schüler der Michael-Grzimek-Schule ab dem kommenden Schulhalbjahr 2025STOB 303.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 311 Betreff: Schwimmunterricht im Schwimmbad in Nieder-Eschbach für die Schülerinnen und Schüler der Michael-Grzimek-Schule ab dem kommenden Schulhalbjahr 2025 Die Schulen im Frankfurter Norden wurden am 18.10.2024 per E-Mail seitens der Bäder Betriebe über die bevorstehende Eröffnung der neuen Traglufthalle informiert. Mit dieser E-Mail wurden sie zudem aufgefordert, den Bedarf an Schwimmzeiten und den möglichen Startzeitraum für den Schwimmunterricht in Nieder-Eschbach mitzuteilen. In ihrer Rückmeldung gab die Michael-Grzimek-Schule an, erst mit Beginn des neuen Schuljahres mit dem Schwimmunterricht in Nieder-Eschbach starten zu wollen. Diesem Wunsch wurde seitens der Bäder Betriebe entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2025, OM 6321
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Kostenlosen Mittagstisch „Bunter Kochtopf“ auch 2025 fördern!STOB 303.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 312 Betreff: Kostenlosen Mittagstisch "Bunter Kochtopf" auch 2025 fördern! Der Magistrat der Stadt Frankfurt schätzt und unterstützt das Projekt "Bunter Kochtopf" im Tassilo-Sittmann-Haus, da es Menschen in Armut eine Mahlzeit ermöglicht, regelmäßige Begegnung fördert und gemeinsam von verschiedenen Institutionen und Ehrenamtlichen aus dem Stadtteil geplant und durchgeführt wird. Das Projekt wird aktuell vom Quartiersmanagement Nordweststadt aus dem Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft finanziell und organisatorisch unterstützt. In 2024 erhielt das Projekt aus Restmitteln des Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft 3.100 €. Die übrigen Kosten wurden bisher aus Spenden (Bußgelder, die in soziale Zwecke fließen) finanziert. 2025 rechnen die Organisator:innen mit Kosten in Höhe von ca 17.000 €. Davon können voraussichtlich rd. 10.000 € aus Spenden oder Mitteln des Trägers finanziert werden. Aktuell ist in Klärung, ob und in welcher Höhe sich das Quartiersmanagement an den übrigen Projektkosten beteiligen kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6274
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Aufwertung des Bouleplatzes im BrentanoparkST03.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 313 Betreff: Aufwertung des Bouleplatzes im Brentanopark Die Parkanlage Brentanopark in Rödelheim ist ein Kulturdenkmal. Das Kulturdenkmal wurde Anfang der 2000er Jahre aus gartenhistorischer Sicht grundsaniert. Die Parkanlage wird anhand des erstellten Parkpflegewerks gepflegt und unterhalten. Bei der Sanierung wurde auch der Bereich entlang der Rollschuhbahn gemäß des Maßnahmenkataloges umgestaltet. Dabei wurden die Wegebeziehungen, die Wegebreite und die Bankstandorte betrachtet und umgebaut. Die vermeintlich als Bouleplatz bezeichnete Fläche gibt es als solche nicht. Generell ist gegen das Spielen von Boule in diesem Wegebereich nichts einzuwenden, allerdings kann aus den genannten Gründen der Anregung nicht entsprochen werden. Jedoch wird der Magistrat weiterhin auf den Wegeabschnitt achten und bei Bedarf den genannten Bereich ausbessern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5987 Antrag vom 15.03.2025, OF 496/7 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6652
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Hochwasserschutz: Urselbach und Steinbach in die App „Meine Pegel“ aufnehmenSTOB 203.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 314 Betreff: Hochwasserschutz: Urselbach und Steinbach in die App "Meine Pegel" aufnehmen Die Daten, die über die App "Meine Pegel" der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg angezeigt werden, stammen vom Länderübergreifenden Hochwasserportal (LHP), welches von den Bundesländern betrieben wird. Die Länder betreiben dafür entsprechende Hochwassermeldepegel sowie einen Hochwasservorhersagedienst und stellen die Daten der Landes- bzw. Bundespegel (meist nur an mittleren und großen Gewässern) zur Verfügung. Für Frankfurt sind derzeit Pegel an Nidda, Erlenbach, Eschbach sowie am Main in der Pegel-App abrufbar. Weitere Landespegel an den Taunusbächen gibt es derzeit nicht und sind nicht geplant. Auch an den Bächen Steinbach und Urselbach werden keine Pegelstationen seitens der Stadt Frankfurt am Main betrieben. Die Messstellen am Erlenbach und Eschbach befinden sich im Oberlauf auf dem Stadtgebiet von Bad Homburg. Für die Stadtteile Nieder-Erlenbach und Nieder-Eschbach bestehen demnach Vorlaufzeiten von ca. 30 Minuten. Aus technischen Gründen kann die Benachrichtigung zur Über- oder Unterschreitung eines Pegelstandes jedoch nur zeitverzögert gegenüber dem Messwert vor Ort versendet werden. Je nach Datenbereitstellung für den jeweiligen Pegel kann die entsprechende Benachrichtigung daher zwischen 15 bis 45 Minuten nach der Grenzwertüberschreitung, oder in Einzelfällen auch später, auf dem Smartphone eintreffen. Dieser Zeitverzug führt dazu, dass in der Vergangenheit am Eschbach leider keine ausreichende Vorwarnzeit gegeben war. Die zeitverzögerte Übertragung sowie die erforderlichen Qualitätsanforderungen an Messstellen führen dazu, dass für die übrigen Taunusbäche derzeit keine Aufnahme von weiteren Pegeln geplant ist. Die Stadt Frankfurt am Main ist sich der Gefährdungslage durch die sehr kurzen Vorwarnzeiten, speziell an den Taunusbächen, jedoch bewusst. Deshalb wird zurzeit die Umsetzung eines modernen Frühwarnsystems geprüft, mit dem die Vorwarnzeiten für Einsatzkräfte und die Bevölkerung vergrößert werden sollen. Moderne Systeme basieren auf einer hohen Messstellendichte mit mehreren Datenquellen und Sensoren innerhalb des Einzugsgebietes (z. B. Radardaten des Deutschen Wetterdienstes, Stationsmessungen von Niederschlag, Pegelstand an Gewässern, Füllstand Kanalnetz) und einer Auswertung bzw. Prognose mit Methoden der künstlichen Intelligenz. Dadurch sollen die Vorwarnzeiten vergrößert werden und Hochwasser- bzw. Überflutungswarnungen an den kleinen Gewässern verbessert werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6124
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Kletterparcours zum Bouldern am NeumühlenwegSTOB 203.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 315 Betreff: Kletterparcours zum Bouldern am Neumühlenweg Die Errichtung einer Boulder-Kletteranlage unter den Brückenbauwerken im Verlauf der Rosa-Luxemburg-Straße ist mittelfristig aufgrund der geplanten Instandsetzung des kompletten Straßenzuges Rosa-Luxemburg-Straße durch das zuständige Fachamt nicht möglich. Unabhängig davon birgt die Montage der für eine Boulder-Kletteranlage erforderlichen Griffe oder Gerüste an den Brückenstützen die Gefahr der Beschädigung der tragenden Bewehrungen. Der für eine Boulder-Kletteranlage erforderliche Fallschutz müsste brandschutzrechtlichen Anforderungen unter einer Brücke genügen und eine ausreichende Befahrbarkeit aufweisen. Das zuständige Fachamt hält die Errichtung einer Boulder-Kletteranlage unter einem Brückenbauwerk aus diesen Gründen grundsätzlich nicht für umsetzbar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5863
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Hochwasserschutz: Baustellenmaterial, Holz und Abfall nicht an Fließgewässern lagernSTOB 103.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 316 Betreff: Hochwasserschutz: Baustellenmaterial, Holz und Abfall nicht an Fließgewässern lagern Zu 1) Der Magistrat - Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde (UWBB) der Stadt Frankfurt am Main - führt im Rahmen der Gewässeraufsicht regelmäßige Begehungen der Frankfurter Gewässer durch und kommt damit ihren Verpflichtungen im Rahmen des Vollzugs des Wasserhaushaltsgesetztes bzw. des Hessischen Wassergesetzes nach. Nicht zulässige Ablagerungen im Gewässerrandstreifen oder Missstände im festgesetzten Überschwemmungsgebiet werden dabei dokumentiert und die Verursacher:innen bzw. Grundstückseigentümer:innen im Nachgang aufgefordert, die Ablagerungen bzw. Missstände innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Die Beseitigung von Ablagerungen ist teilweise ein Prozess, der sich länger hinzieht. Bußgelder kommen in Einzelfällen nach behördlichem Ermessen zum Tragen. In der Regel werden die Ablagerungen nach Aufforderung durch die Anlieger:innen zeitnah beseitigt. Im Gegensatz zum Urselbach wurde der Steinbach bereits längere Zeit nicht mehr begangen, da es in der Vergangenheit selten Beanstandungen gab. Eine zeitnahe Begehung wird entsprechend eingeplant. Da die Einzugsgebiete der Taunusbäche sich auch außerhalb des Frankfurter Stadtgebietes erstrecken, wird erfahrungsgemäß auch ein Großteil an Treibgut von dort angespült. Hierauf hat die UWBB nur bedingt Einfluss. Die Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde ist bemüht, im Rahmen der Gewässeraufsicht bei Begehungen oder Gewässerschauen Missstände aufzugreifen und beseitigen zu lassen, allerdings kann eine dauerhafte Präsenz vor Ort nicht gewährleistet werden. Daher werden Hinweise unter info.uwbb@stadt-frankfurt.de (mit Bild und Angabe zur Örtlichkeit) gerne entgegengenommen. Zu 2) Die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen bieten für die Lagerung von Baustoffen bereits eine ausreichende Rechtsgrundlage. So sind nach § 11 der Hessischen Bauordnung (HBO) Baustellen so einzurichten, dass Gefahren, vermeidbare Nachteile oder vermeidbare Belästigungen nicht entstehen. Nach den §§ 58, 59 HBO liegt die Verantwortung für die Einhaltung bei den ausführenden Unternehmen und der Bauleitung. Zusätzliche Auflagen seitens der Bauaufsicht sind daher in der Regel nicht erforderlich. Sofern Bauvorhaben den Gewässerrandstreifen oder das festgesetzte Überschwemmungsgebiet betreffen und die UWBB seitens der Bauaufsicht beteiligt wird, werden entsprechende Auflagen zum Verbot von Ablagerungen im Gewässerrandstreifen bzw. im festgesetzten Überschwemmungsgebiet erteilt. Zu 3) Die Gewässerunterhaltung liegt bei der Stadtentwässerung Frankfurt (SEF). Diese begeht ebenfalls regelmäßig die Gewässer und beseitigt Treibgut und umgestürzte Bäume. Sofern ein Missstand festgestellt wird, kann dieser direkt an die SEF gemeldet werden. Treibgut und umgestürzte Bäume können auch über den Mängelmelder Frankfurt mitgeteilt werden. Die SEF ist bemüht, die Missstände zeitnah zu beseitigen. Nach größeren Unwetterereignissen kann die Beseitigung von Schäden durch den Betriebshof der SEF mehrere Tage bis Wochen beanspruchen, da häufig mehrere Gewässer betroffen sind und eine Vielzahl an Arbeiten nach Priorisierung abgearbeitet werden müssen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6125
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Hafentunnel in Zusammenarbeit mit dort tätigen Vereinen aufräumenSTOB 103.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 317 Betreff: Hafentunnel in Zusammenarbeit mit dort tätigen Vereinen aufräumen Vorläufige Stellungnahme: Die Stadt Frankfurt am Main stellt mit der satzungsgemäßen Straßenreinigung sowohl die regelmäßige Reinigung als auch die Aufnahme aller losen Verunreinigungen bis zu einem Kubikmeter auf den öffentlichen Verkehrslinien sicher. Verkehrsschilder und Sicherheitsbaken gehören i.d.R. nicht dazu und können nicht ohne Weiteres dem Straßenverkehr entzogen werden. Die Hafenstraße - inkl. Hafentunnel - wird entsprechend der festgelegten Reinigungsklasse (RKL II) zweimal wöchentlich durch unseren Dienstleister, die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH, gereinigt. Mit dieser regelmäßigen Reinigungsleistung kommt die Stadt Frankfurt am Main ihrer Verkehrssicherungspflicht nach. Für weitere Maßnahmen und Kooperationen in Bezug auf Sauberkeit werden aktuell noch interne Gespräche geführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5988
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - IGS Nordend - Vergabe des Caterings erneut „schiefgelaufen“STOB 603.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 318 Betreff: IGS Nordend - Vergabe des Caterings erneut "schiefgelaufen" Die Ausschreibung für die IGS-Nordend ist seinerzeit unter der Berücksichtigung der neuen wesentlichen Standards durchgeführt worden. Es wurden die schulspezifischen Anforderungen und das Schulprofil mit beschrieben und die Angebotserstellung des ASB erfüllte alle daraus resultierenden Anforderungen, sodass von einer gewünschten Versorgung, wie es Schulwunsch war, auszugehen war. Es kann daher nicht davon ausgegangen werden, das die Vergabe an den ASB dazu führte, dass die gewünschten Standards und Schulwünsche nicht umgesetzt wurden. Zu Frage 1: Gleiche Leistungsnotwendigkeiten sind im Vergaberecht immer zusammenzufassen. Aus diesem Grund sind alle neuen Ausschreibungsbedarfe in Bezug auf die Essensversorgungen der Stadt Frankfurt zusammenzufassen und der geschätzte Gesamtwert aller Leistung über die gesamte Vertragslaufzeit stellt den Vergabewert dar. Dieser Vergabewert bestimmt die zu wählende Vergabeform. Bei den zu vergebenen Catering Leistungen liegt der Vergabewert immer über den Schwellenwerten der EU-weiten Vergabe und ist daher immer EU-weit auszuschreiben. Zu Frage 2: Aus den vorgenannten Gründen kann die Versorgung der IGS Nordend nicht ausgenommen werden, ohne sich vergaberechtlich angreifbar zu machen. Zu Frage 3: Der ASB Hessen Service - inzwischen unter dem Namen OPAL Catering GmbH tätig - ist seit 11.01.2020 als Caterer in der IGS Nordend beschäftigt. Am 05.07.2024 fand durch das Stadtschulamt eine Abrage an der Schule statt, ob der Vertrag mit OPAL Catering verlängert werden soll. Die Schule teilte zum 12.09.2024 mit, dass sie weiterhin mit OPAL arbeiten möchte. Es liegen zudem keine Beschwerden seitens der Schule vor. Dessen ungeachtet muss das Vergabeverfahren durch die Stadt Frankfurt am Main durchgeführt werden. Zu Frage 4: Beispielhaft regeln Städte die Essensversorgung wie folgt: Köln: - keine Eigenbewirtschaftung. - Auch in Zukunft nicht geplant. - Von 220 Schulen werden 40 über Dienstleistungskonzession mit Zielgruppe Caterer national ausgeschrieben. - Die restlichen ca. 180 werden durch Trägervereine bewirtschaftet. Berlin (Bezirk Friedrichshain / Kreuzberg): - Flächendeckende Bewirtschaftung durch Caterer - ca. 400 Schulen in Berlin - vorwiegend Warmanlieferung + Cook& Chill - Mischküchenanteil 10% - Eine flächendeckende Ausschreibung über die Senatsverwaltung für alle Schulen - Versorgung für alle Grundschüler kostenfrei. - Deckung der Kosten trägt die Stadt Berlin. - Es gibt seitens der Senatsverwaltung keine Bestrebungen eine Eigenbewirtschaftung der Schulverpflegung einzuführen. Dortmund: - vorwiegend Cook & Chill, Cook & Freeze, Warmanlieferung; - an Grundschulen sucht der Träger des Ganztags den Caterer; - an den weiterführenden Schulen erfolgt die Beauftragung der Caterer durch die Schulen - wenig Mensen mit Mischküchen, - keine Bezuschussung des Essenspreises durch die Stadt, so dass der Essens-preis angebots- und catererabhängig variiert; - Bio- und Regionalität nur an Schulen mit zahlungskräftigem Klientel; - keine Eigenbewirtschaftung durch städtisches Personal. Bremen: - Grundschule (gebundener Ganztag, offener Ganztag): Kinder sind verpflichtet am Mittagessen teilzunehmen, - Schulvereine betreiben mit eigenem Personal Kantinen, jedoch Auslaufmodell (Stichwort Arbeitnehmerüberlassung), - keine Bewirtschaftung durch städtisches Personal; - aktuell laufen Ausschreibungen zur Essensversorgung auf nationaler Ebene - 100 % Bio gefordert (Senatsbefassung 2018), - Controlling auf Einhaltung der vertraglichen Regelungen durch das Ressort Umwelt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.01.2021, V 1919
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Auskunftsersuchen zu den Gebäuden Lyoner Straße 11 und Lyoner Straße 14 in NiederradSTOB 603.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 319 Betreff: Auskunftsersuchen zu den Gebäuden Lyoner Straße 11 und Lyoner Straße 14 in Niederrad Für die Liegenschaft Lyoner Straße 11 wurde im Juli 2019 die Nutzungsänderung von Büro in ein Wohn- und Geschäftshaus mit 395 Wohnungen genehmigt. Der Baubeginn erfolgte im Februar 2021. Nach Mitteilung der Bauherrschaft ist geplant, die Anlage im April 2025 teilweise in Betrieb zu nehmen. Für die Lyoner Straße 14 liegt dem Magistrat ein Bauantrag vor, der aktuell noch in Bearbeitung ist. Demnach soll das bestehende ehemalige Bürogebäude in ein Studierendenwohnheim mit 236 Plätzen und ein Hotel mit 144 Zimmern umgewandelt werden. Hierbei sollen im Erdgeschoss Büros und eine Schank- und Speisewirtschaft entstehen. Im Bereich des derzeitigen Parkdecks ist geplant, dieses abzubrechen und einen Neubau zu errichten, in welchem im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss eine Kindertagesstätte und im 1. und 2. Obergeschoss 12 Wohnungen entstehen sollen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.11.2024, V 1061
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Klettergerüst auf dem Spielplatz Drachenburg schnell reparierenSTOB 203.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 320 Betreff: Klettergerüst auf dem Spielplatz Drachenburg schnell reparieren Der Magistrat freut sich über die hohe Beliebtheit des Spielplatzes Drachenburg und insbesondere des namensgebenden Klettergerüstes. Das Grünflächenamt hat bereits ein neues Klettergerüst bestellt. Durch lange Lieferzeiten kann das Spielgerät erst im Mai diesen Jahres aufgestellt werden, steht dann aber ab den Sommermonaten zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6269
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Gedenkplakette zur Gründung des FSV Frankfurt 1899 e. V. am GlauburgplatzSTOB 303.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 321 Betreff: Gedenkplakette zur Gründung des FSV Frankfurt 1899 e. V. am Glauburgplatz Der Magistrat unterstützt die Anregung des Ortsbeirates. Die Anbringung der Gedenkplakette wird in Abstimmung mit dem FSV Frankfurt 1899 e.V. und dem Ortsbeirat 3 im Rahmen einer zu beantragenden Sondernutzung von Grünanlagen bearbeitet. Entsprechende Kontaktdaten wurden dem Verein bereits mitgeteilt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5575 Auskunftsersuchen vom 11.09.2025, V 1272
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Reinigungsintervalle bei großflächigen Heckenflächen erhöhenSTOB 303.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 322 Betreff: Reinigungsintervalle bei großflächigen Heckenflächen erhöhen In den Verträgen mit den vom Magistrat beauftragten Dienstleister:innen ist festgelegt, dass im Rahmen der turnusmäßigen Pflege- und Reinigungsarbeiten auch immer die jeweiligen Pflanzflächen mit zu säubern sind. Die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) ist hierbei für die Reinigung, sprich die Beseitigung des Abfalls, zuständig, während andere, wechselnde, Dienstleister:innen für die Pflegearbeiten (Rasen mähen, Hecken schneiden o.ä.) zuständig sind. Durch die wechselnden Dienstleister:innen wird hier zukünftig ein größeres Augenmerk auf die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Leistungen speziell im Pflegebereich gelegt werden. Eine Erhöhung der Reinigungsintervalle ist auf Grund der dargelegten Sachlage nicht erforderlich. Sollte die Fläche nochmals durch eine enorme Fehlnutzung auffällig werden, werden bedarfsgerechte Gegenmaßnahmen angestoßen. Straßenbegleitgrün Seit dem 01.01.25 ist die FES mit der regelmäßigen Reinigung (Abfall) des sogenannten Straßenbegleitgrüns im gesamten Stadtgebiet beauftragt. Diese Reinigungen werden im Rahmen der Satzungsreinigungen durchgeführt. Mit dieser Vorgehensweise, sprich die Reinigung nicht mehr durch Einzellose, wie in den Jahren zuvor, an verschiedene Dienstleister:innen zu vergeben, sondern die "Reinigung aus einer Hand", erhofft der Magistrat sich nochmals entsprechende Verbesserungen der Sauberkeit in den definierten Grünbereichen. Konkrete Bereiche mit erheblichen Auffälligkeiten können zukünftig gerne auch direkt an den Mängelmelder (www.ffm.de) oder das Umweltamt, Sachgebiet Straßenreinigung (E-Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de), zur Überprüfung weitergeleitet werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6240
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Was wird aus der früheren Seilbahn am Spielplatz Friedberger Anlage?STOB 203.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 323 Betreff: Was wird aus der früheren Seilbahn am Spielplatz Friedberger Anlage? Das Grünflächenamt hat bereits eine neue Seilbahn bestellt und wird die Maßnahme im Frühjahr umsetzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.12.2024, V 1076
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Was passiert im Gleisfeldpark?STOB 203.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 324 Betreff: Was passiert im Gleisfeldpark? Zu Punkt 1: Den Landschaftsbauarbeiten liegen keine Planungen zugrunde, es handelt sich um reguläre Unterhaltungsmaßnahmen. Zu Punkt 2: Unterhaltungsmaßnahmen werden in der Regel nicht mit dem Ortsbeirat abgestimmt und unterliegen auch keiner entsprechenden Pflicht. Zu Punkt 3: Die Maßnahmen sind beendet. Wie bereits per E-Mail durch das Fachamt mitgeteilt, wurde auf der Rasenfläche ein blühendes Band mit Geophyten eingebracht und mit einer Kräuter- Rollrasen-Mischung abgedeckt. Dies soll zur Biodiversität im Quartier beitragen, und auch die Bürger:innen im Frühling erfreuen. Zu Punkt 4: Wie bei Pkt. 3 bereits beschrieben, handelt es sich um einen Blühstreifen, welcher temporär im Frühling bis ca. Juni blüht. Ist der Streifen abgeblüht, wird dieser gemäht. Zu Punkt 5: Die Rasenflächen können weiterhin für vielfältige Freizeitaktivitäten genutzt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.12.2024, V 1078
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Segway-Touren durch städtische Grünflächen ahndenSTOB 103.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 325 Betreff: Segway-Touren durch städtische Grünflächen ahnden Segways gehören wie E-Scooter zu den Elektrokleinstfahrzeugen. Die Nutzung ist in der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung - eKFV) geregelt, die besagt, dass diese Fahrzeuge eine Versicherungsplakette benötigen. Gemäß der Gefahrenabwehrordnung und der Grünanlagensatzung der Stadt Frankfurt am Main ist das Befahren der Grünanlagen mit Fahrzeugen, die der Versicherungspflicht unterliegen, untersagt und wird mit einem Verwarngeld in Höhe von 55,00 € geahndet. Trotz der regelmäßigen Bestreifung der Grünanlagen hat die Stadtpolizei bislang keine Kenntnis von den Segway-Touren. Zur Veranlassung gezielter Kontrollen wird die genaue Örtlichkeit und der Zeitpunkt benötigt, an dem die Touren durchgeführt werden. Der Magistrat wird wie bisher, wenn konkrete Informationen vorliegen, auf die Anbieter zugehen, um hier die Nutzung der Grünanlagen zu erläutern und dass der Verstoß gegen die Gefahrenabwehrordnung und die Grünanlagensatzung eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit Bußgeld hinterlegt ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6013
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sonnensegel für den „Sonnenspielplatz“ im EuropagartenSTOB 103.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 326 Betreff: Sonnensegel für den "Sonnenspielplatz" im Europagarten Die Platzverhältnisse an den gezielt angesprochenen Stellen und einzuhaltende DIN-Normen auf dem angesprochenen Kinderspielplatz lassen aktuell keine zusätzlichen Einbauten von Pfosten für ein Sonnensegel oder Sonnenschirme zu. Es kann auch kein Sonnensegel an die vorhandenen Bauteile/Spielgeräte angebracht werden, da diese statisch dafür nicht ausgelegt sind. Ein Sonnensegel müsste, laut DIN-Norm, mindestens 2 Meter über dem höchsten vor Ort verbauten Bauteil des Klettergerätes hängen. Die hierzu erforderlichen Pfosten wären Bauwerke, die sich im alten Bestand nicht realisieren lassen. Das bedeutet, der Magistrat kann die Anregung des OBR 1 zum jetzigen Zeitpunkt nicht umsetzen. Das Grünflächenamt wird die Anregung des OBR 1 aber weiterverfolgen und sobald als möglich, bei Umbauten oder neuen Spielgeräten auf dem Spielplatz, die Schattensituation mitberücksichtigen bzw. schattenspendende Elemente errichten. Gerne kann die aktuelle Situation bei einem gemeinsamen Ortstermin erläutert werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6247
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sicherstellung und Verbesserung der tierärztlichen Versorgung in der Frankfurter Alt- und InnenstadtSTOB 103.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 327 Betreff: Sicherstellung und Verbesserung der tierärztlichen Versorgung in der Frankfurter Alt- und Innenstadt Für die Sicherstellung der tierärztlichen Versorgung ist die Tierärztekammer, Bahnhofstraße 13 in 65527 Niedernhausen zuständig, nicht die Abteilung für Veterinärwesen der Stadt Frankfurt am Main. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.12.2024, V 1075
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Grünflächen auf der Weseler Werft mit großkronigen Bäumen ergänzenSTOB 503.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 328 Betreff: Grünflächen auf der Weseler Werft mit großkronigen Bäumen ergänzen Das Grünflächenamt hat im Jahr 2023 die Neu- und Nachpflanzung von Bäumen im Straßenraum, auf öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Grünflächen sowie weiteren Standorten forciert, um das Ziel von 10.000 Baumpflanzungen bis Ende 2030 zu erreichen. Bei Neuplanungen von öffentlichen Grünanlagen werden Baumpflanzungen in stärkerem Maß als bisher vorgesehen. Zudem werden mögliche Standorte in Grünanlagen, an Straßen, auf Plätzen, auf Friedhöfen sowie auf Flächen anderer Ämter überprüft. Dabei werden auch Vorschläge von Ortsbeiräten und aus der Bevölkerung in die Untersuchung aufgenommen. Optimale Standortbedingen zu schaffen, ist seit Jahren das Ziel der Fachämter, da nur diese ein langfristiges Wachsen der Bäume ermöglichen. Die Grünanlage Weseler Werft ist bereits in der engeren Abstimmung und wird in der Pflanzsaison 2025/2026 mit weiteren großkronigen Bäumen ausgestattet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6172
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Platanen auf der Weseler Werft wachsen lassenSTOB 203.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 329 Betreff: Platanen auf der Weseler Werft wachsen lassen Das ist leider nicht möglich: Anders als bei "normal" wachsenden Straßenbäumen, bei denen ein gerader Stamm in der Baumschule gefördert und angezogen wird, wird bei sogenannten Flachschnittplatanen bereits in der Anzucht bzw. in der Jugendphase das Längenwachstum begrenzt und ein Astgerüst horizontal aufgebaut. Sollten vormals regelmäßig geschnittene Platanen nicht mehr geschnitten werden, tragen sie die Last von großen Kronenteilen. Damit die Krone aus Gründen der Biomechanik bzw. Statik nicht auseinanderbricht, müssen solche Bäume weiterhin regelmäßig geschnitten werden. Daher wird aus fachlichen Gründen davon abgesehen, Flachschnittplatanen durchwachsen zu lassen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6171
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Tauben im HafenparkSTOB 203.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 330 Betreff: Tauben im Hafenpark Der Magistrat hat mit einem Fachbetrieb und in Zusammenarbeit mit dem Stadttaubenprojekt Frankfurt e.V. die Ansiedlung der Tauben im geschlossenen Aufbau des Krans unterbunden. Eine mit dem Stadttaubenprojekt Frankfurt e.V. abgestimmte mechanische Vergrämung der Tauben auf den Stahlträgern des Krans wird im 1. Quartal 2025 angebracht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5500
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Wie kann die Wasserverschwendung an den Trinkbrunnen im Ortsbezirk 5 vermieden werden?STOB 1003.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 331 Betreff: Wie kann die Wasserverschwendung an den Trinkbrunnen im Ortsbezirk 5 vermieden werden? Zur Frage 1) Das Wasser von Trinkbrunnen läuft nicht durchgängig rund um die Uhr. Die Betriebsweise variiert jedoch je nach Trinkbrunnenmodell, da zwischen historischen und "neuen" Trinkbrunnen unterschieden wird: - Historische Trinkbrunnen (wie zum Beispiel der Bäckerbrunnen): Diese werden bei ihrer Instandsetzung als sogenannte Durchläufer ertüchtigt. Das Wasser fließt hier mithilfe einer Zeitschaltuhr zwischen 10:00 und 20:00 Uhr kontinuierlich in einem dünnen Strahl. Die Durchflussgeschwindigkeit wurde dabei so gering wie möglich eingestellt, um den Wasserverbrauch zu minimieren, aber dennoch hoch genug, um eine ausreichende Trinkqualität sicherzustellen. Aufgrund der räumlichen Begrenzungen in den historischen Brunnenkörpern können keine alternativen Pumptechniken installiert werden. - "Neue" Trinkbrunnen: Diese sind mit einer Steuerfunktion ausgestattet, die den Wasserfluss per Knopfdruck aktiviert. Der Wasserlauf wird dabei für einige Sekunden ausgelöst und stoppt anschließend automatisch. Zur Frage 2) Die Trinkbrunnen sind nicht ganzjährig in Betrieb, um Frostschäden während der Wintermonate zu vermeiden. Die historischen Trinkbrunnen sind von Ostern bis Oktober in Betrieb. Die "neuen" Trinkbrunnen hingegen werden zum Weltwassertag (für das Jahr 2025 am 22. März) an- und im Oktober abgestellt. Zur Frage 3) Diese Frage muss ebenfalls je nach Trinkbrunnenmodell anders beantwortet werden. Die "neuen" Trinkbrunnen sind standardmäßig mit einem Wasserhahn ausgestattet, der eine gezielte und sparsame Wasserentnahme ermöglicht. Die historischen Brunnen sind allerdings individuell zu betrachten. Einige sind mit einem historischen Wasserhahn ausgestattet, andere hingegen nicht. So bspw. der Froschbrunnen in Zeilsheim, bei dem der Wasserstrahl dem Maul des Frosches entspringt. Eine nachträgliche Installation eines Wasserhahns ohne eine grundlegende Veränderung der historischen Gestalt des Brunnens ist somit nicht möglich. Zudem ist es, wie bereits unter 1) beantwortet, aufgrund der technischen Gegebenheiten in den historischen Brunnenkörpern nicht realisierbar, alternative Pumptechniken einzubauen. Unabhängig vom Modell ist der Wasserfluss bei allen Trinkbrunnen so eingestellt, dass der Verbrauch möglichst gering bleibt, ohne die Nutzbarkeit zu beeinträchtigen. Zur Frage 4) Diese Frage ist ortsspezifisch zu beantworten. Wo es technisch möglich ist, wird das Wasser unterirdisch in nahegelegene Grünflächen versickert, sodass dortige Bepflanzungen und der Grundwasserstand von dem überschüssigen Wasser profitieren können. Bei der Planung neuer Trinkbrunnenstandorte wird explizit darauf geachtet, bevorzugt Standorte in der Nähe von Grünflächen zu wählen, um eine Nutzung des ablaufenden Wassers für die Bewässerung zu ermöglichen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.11.2024, V 1066
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Intervalle der Straßenreinigung am Niederräder Bahnhof und der Umgebung erhöhenSTOB 1003.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 332 Betreff: Intervalle der Straßenreinigung am Niederräder Bahnhof und der Umgebung erhöhen An den S-Bahnhof Niederrad grenzen unmittelbar die Lyoner Straße, die Adolf-Miersch-Straße und der Verbindungsweg der Hahnstraße. Alle Straßenabschnitte werden aktuell einmal wöchentlich gemäß der festgelegten Reinigungsklasse (RKL I) durch unseren Dienstleister, die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES GmbH), gereinigt. Dabei werden alle losen Verunreinigungen auf den Rad- und Gehwegen sowie der Fahrbahn aufgenommen und im Sinne der Verkehrssicherungspflicht entfernt. Zudem erfolgen hierbei die Papierkorbleerungen und die Aufnahme von wilden Ablagerungen bis zu einem Kubikmeter. Ferner werden die Sinkkästen zweimal jährlich gespült und gereinigt. Die bestehenden Reinigungsintervalle ergeben sich aus den in der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt jeweils festgelegten Reinigungsklassen. Eine Änderung der Reinigungsklasse kann nur durch Anpassung des Straßenverzeichnisses, das Bestandteil der Satzung ist, erfolgen. Da jede Satzungsänderung ein umfangreiches Verwaltungsverfahren unter Einbeziehung der Stadtverordnetenversammlung mit sich zieht, ist vor einer Änderung der Reinigungsklasse eine sorgfältige Prüfung notwendig. Es ist zu beachten, dass eine Erhöhung der Reinigungsklasse mit der Anhebung der Straßenreinigungsgebühren für alle Anlieger:innen des jeweiligen Abschnitts verbunden ist. Derzeit werden Überprüfungen auffälliger Bereiche für die nächste Satzungsänderung zum 01.01.2026 durchgeführt. Aufgrund dieser Anregung wurde eine vor Ort-Überprüfung vorgenommen, bei der keine erheblichen Verunreinigungen festgestellt wurden. Zum Zeitpunkt der Begehung waren die hiesigen Sinkkästen frei und funktionstüchtig. Die Entwässerungseinrichtungen auf den öffentlichen Flächen werden in Zukunft engmaschiger kontrolliert. Mit der Taubenkotproblematik in Unterführungsbereichen sehen wir uns leider stadtweit konfrontiert. Insofern begegnen wir derartigen Verunreinigungen zusätzlich einmal monatlich mit einer intensiven Hochdruck-/Nassreinigung. Innerhalb von Baustellen-Absperrungen erfolgen keine Satzungsreinigungen. Die Fahrradabstellplätze betreibt die Deutsche Bahn AG. Auffälligkeiten können zukünftig gerne direkt an das Umweltamt, Sachgebiet Straßenreinigung (E- Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de), zur Überprüfung weitergeleitet werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6116
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Beleuchtung und Fahrgastunterstand sowie Sitzgelegenheiten an den beiden Bushaltestellen „Unterschweinstiege“ installierenOFOB 602.03.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2025, OF 1342/5 Betreff: Beleuchtung und Fahrgastunterstand sowie Sitzgelegenheiten an den beiden Bushaltestellen "Unterschweinstiege" installieren Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, an den beiden Bushaltestellen "Unterschweinstiege" in der Schwanheimer Bahnstraße (in beide Richtungen) Beleuchtungen und Fahrgastunterstand mit Sitzgelegenheiten zu installieren. Begründung: Die genannten Bushaltestellen sind derzeit unbeleuchtet, sodass die Wartenden insbesondere in den Abend- und Nachtstunden nicht ausreichend sichtbar sind. Zudem gibt es keinen Schutz vor Witterungseinflüssen wie Regen und Schnee sowie keine Sitzmöglichkeit für Fahrgäste, die auf den Bus warten. Die Installation von Fahrgastunterstand mit Sitzgelegenheiten und Beleuchtung würde die Sicherheit der Fahrgäste erhöhen und den Komfort an diesen Haltestellen wesentlich verbessern. Eine bessere Beleuchtung trägt zudem zur allgemeinen Sicherheit des Haltestellenbereichs bei. Photo Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6701 2025 Die Vorlage OF 1342/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Eine Lokomotive für den GleisfeldparkOFOB 102.03.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2025, OF 1555/1 Betreff: Eine Lokomotive für den Gleisfeldpark Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Nähe des inklusiven Feuerwehrautos, welches letztes Jahr im Gleisfeldpark als Ersatz für den Stangenwald errichtet wurde, eine Lokomotive zu ergänzen. Begründung: Am heutigen Gleisfeldpark lag bis 2005 das Rangierfeld des ehemaligen Frankfurter Hauptgüterbahnhofs. Durch die Namensgebung des Parks soll die historische Verbindung zur Bahn gewahrt werden. Eine Lokomotive könnte diese historische Verbindung auch für Kinder spielend erlebbar machen. Um das Feuerwehrauto herum sind noch große Freiflächen vorhanden. Bei Bedarf kann das Feuerwehrauto geringfügig versetzt werden, um beiden Spielgeräten ausreichend Platz zu bieten. Die Lokomotive wäre nicht nur eine wunderbare Ergänzung für das Feuerwehauto, sondern ein echtes Highlight im Gleisfeldpark. Sie würde die Attraktivität als Kinderspielplatz mit historischer Verbindung steigern. Der Hersteller des Feuerwehrautos bietet eine passende Lokomotive an. Sie bietet viele Durchkrabbel- und Begegnungsmöglichkeiten sowie körperliche und soziale Elemente. Sofern es der Platz erlaubt sogar mit Waggon. Feuerwehrauto im Bestand Lokomotive (Quelle: GFA) (Quelle: kompan.com) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6660 2025 Die Vorlage OF 1555/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen Die Partei (= Ablehnung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Tiefgaragen zur Wärmeerzeugung nutzenOFOB 102.03.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2025, OF 1574/1 Betreff: Tiefgaragen zur Wärmeerzeugung nutzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und mitzuteilen, ob die öffentlichen Tiefgaragen der ABG im Ortsbezirk 1 zur Wärmeerzeugung genutzt werden können und wenn ja, für wann eine entsprechende Nutzung geplant ist. Begründung: Durch heiß gelaufene Autos entsteht eine erhebliche Abwärme in Tiefgaragen. Kurze Standzeiten in öffentlichen Tiefgaragen verstärken diesen Effekt. Insbesondere das Parkhaus Dom/Römer heizt sich überaus stark auf und wäre daher ein idealer Kandidat, um die Abwärme sinnvoll nutzbar zu machen. Aufgeheizte Tiefgaragen geben die Wärme sogar an das Grundwasser ab, was sich negativ auswirkt. Durch eine Nutzung dieser Wärme könnte sich das Grundwasser wieder abkühlen und die Trinkwasserqualität erhöhen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1145 2025 Die Vorlage OF 1574/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD und BFF (= Ablehnung); Die Partei (= Enthaltung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Schaffung einer ausgewiesenen Abstellfläche für E-Scooter auf dem neu gebauten Parkplatz der Sportanlage HarheimOFOB 802.03.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2025, OF 229/14 Betreff: Schaffung einer ausgewiesenen Abstellfläche für E-Scooter auf dem neu gebauten Parkplatz der Sportanlage Harheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Parkplatz der Sportanlage Stellplätze für E-Scooter auszuweisen und diese mit einem digitalen GPS-Zaun (Pflichtparkzone) auszustatten, um das unkontrollierte Abstellen von E-Scootern zu verhindern. Begründung: Derzeit ist der Parkplatz noch in Bau und in der App des Verleihers der E-Scooter (Voi) als Sperrzone ausgewiesen. Nach der Fertigstellung könnte diese Sperrzone aufgehoben werden. Der Parkplatz wird zukünftig wieder von der Turngemeinschaft (TVH), der SGE und dem Tennisverein gemeinschaftlich genutzt. Der Sport vereint alle Menschen: angefangen von jungen Familien mit Kindern im Kinderwagen bis hin zu Menschen mit Rollatoren. Um allen einen Zugang zu ermöglichen, sollten der Parkplatz und die Fußwege von willkürlich abgestellten Scootern freigehalten werden. Eine mögliche Pflichtparkzone (Schild oder Fahrbahn-Piktogramm) könnte zusammen mit dem Ortsbeirat bei einem Vor-Ort-Termin festgelegt werden. Durch die GPS-Ortung der Roller können die Nutzer die Miete nur noch in dieser Pflichtparkzone beenden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 14 am 24.03.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6720 2025 Die Vorlage OF 229/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff die Worte "Schaffung einer ausgewiesenen Abstellfläche" und in der Begründung der zweite und dritte Absatz gestrichen werden und der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Der Magistrat wird gebeten, auf dem Parkplatz der Sportanlage das Abstellen von E-Scootern zu ermöglichen." Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen BFF (= Ablehnung)
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sichere Abstellplätze für Fahrräder und E-Scooter an der Station „Berkersheim“OFOB 702.03.2025 · die farbechten-Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2025, OF 230/14 Betreff: Sichere Abstellplätze für Fahrräder und E-Scooter an der Station "Berkersheim" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in unmittelbarer Nähe der Brücke, sichere Abstellplätze für Fahrräder auf Harheimer Seite einzurichten und einige Pflichtparkplätze für E Scooter auszuweisen. Begründung: Aktuell sind keine diebstahlsicheren Abstellplätze für Fahrräder vorhanden. Die Räder werden notgedrungen an ungeeigneten Stellen abgestellt. Der Bereich um die Station Berkersheim ist für E-Scooter in der App des Verleihers Voi als Sperrzone ausgewiesen. Mit einer Pflichtparkzone könnten Nutzer die Station Berkersheim erreichen und gleichzeitig wird ein unkontrolliertes Abstellen der Scooter verhindert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 14 am 24.03.2025, TO I, TOP 9 Die Vorlage OF 230/14 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6721 2025 Die Vorlage OF 230/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff und Tenor das Wort "Fahrräder" gestrichen wird und die Begründung den folgenden Wortlaut erhält: "Der Bereich um die Station "Berkersheim" ist für E-Scooter in der App des Verleihers Voi enger abzugrenzen, sodass E-Scooter nicht mehr auf dem Bahngelände abgestellt werden können." Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 7Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Queeres Leben im Ostend sichtbar machenOFOB 802.03.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2025, OF 480/4 Betreff: Queeres Leben im Ostend sichtbar machen Der Magistrat wird gebeten, die Sichtbarkeit des queeren Lebens im Ostend zu stärken. In einem ersten Schritt sollen Ampeln mit gleichgeschlechtlichen Ampelfiguren (wie an der Konstablerwache) gestaltet werden. Der Ortsbeirat schlägt hierzu die Ampeln über die Sonnemannstraße, auf Höhe der Sonnemannstraße 87, vor. Begründung: Frankfurt ist vielfältig und offen. Dies zeigt sich auch z.B. in der gleichgeschlechtlichen Gestaltung der Ampeln an der Konstablerwache oder zur Fußballweltmeisterschaft. Es ist nun an der Zeit, diese Vielfalt und Offenheit in die Stadtteile zu tragen und so auch dort besser zu verankern und zu zeigen. Im Osten hat sich 2024 eine Bürgerinitiative gegründet, die genau dieses Ziel verfolgt und dem Ortsbeirat mehrere Maßnahmen hierzu vorgeschlagen hat. Der Ortsbeirat 4 greift nun die Gestaltung von Ampeln mit gleichgeschlechtlichen Figuren auf. Die Querung über die Sonnemannstraße scheint besonders geeignet, weil sie auf den Hafenpark zuführt und die Initiative festgestellt hat, dass sich im Skaterpark (auch) viele queere Jugendliche aufhalten. Foto: google maps Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 4 am 25.03.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6726 2025 Die Vorlage OF 480/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, dFfm, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Gestaltung der Fläche vor der Lärmschutzwand im BirkholzwegOFOB 1002.03.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2025, OF 958/9 Betreff: Gestaltung der Fläche vor der Lärmschutzwand im Birkholzweg Anwohner*innen des Birkholzwegs wünschen sich auf einer bisherigen Grasfläche vor der Lärmschutzwand entweder Bäume oder zumindest eine ansprechendere Gestaltung. Bisher ist diese Fläche eine Wiese, die durch Schlammecken und Autos vor der hohen Lärmschutzwand gekennzeichnet ist. Die Anwohner*innen würden die PKW freiwillig an einem andern Ort parken, wenn diese Fläche gestaltet wäre. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten: An der Strecke zwischen Birkholzweg 1a und 4 entweder mehrere Bäume zu pflanzen oder wenn dies nicht möglich sein sollte, eine Hecke anzupflanzen. Wenn dieses Gelände ebenfalls zum Eigentum der Bahn gehören sollte, wird der Magistrat gebeten, sich mit der Bahn dahingehend zu verständigen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6681 2025 Die Vorlage OF 958/9 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Nachfrage zur Stellungnahme ST 2114 bezüglich der Lichtsignalanlage Nußzeil/Im WörthOFOB 1002.03.2025 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2025, OF 971/9 Betreff: Nachfrage zur Stellungnahme ST 2114 bezüglich der Lichtsignalanlage Nußzeil/Im Wörth Vorgang: OM 2296/22 OBR 9; ST 2114/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Mit Beschluss vom 16.09.2022 (ST 2114) führte der Magistrat aus, dass die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Nußzeil/Im Wörth verkehrstechnisch entbehrlich sei, jedoch einer Freigabe des Radverkehrs gegen die Einbahnstraße zwischen Zehnmorgenstraße und Im Wörth entgegenstehe. Bei einem Ortstermin am 25.04.2023 wurden mögliche Lösungen zur Verbesserung der Situation für alle Verkehrsteilnehmenden besprochen. In diesem Zusammenhang möge der Ortsbeirat beschließen: Wir fragen den Magistrat 1. Pilotprojekt zur Stilllegung der Lichtsignalanlage: Wurde die Möglichkeit einer probeweisen Stilllegung der Lichtsignalanlage, wie vorgeschlagen, geprüft? Falls ja, welche Ergebnisse haben sich daraus ergeben? Falls nicht, aus welchen Gründen wurde von einer Stilllegung abgesehen? 2. Einrichtung provisorischer Fußgängerüberwege: Ist geplant, während einer möglichen Stilllegungsphase provisorische Fußgängerüberwege anstelle der Ampelüberwege einzurichten? Falls ja, wie wird die Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger gewährleistet? 3. Freigabe des Radverkehrs gegen die Einbahnstraße: Welche weiteren Maßnahmen sind erforderlich, um die Freigabe des Radverkehrs in der Nußzeil gegen die Einbahnstraße zu ermöglichen? Gibt es bereits einen Zeitplan für eine mögliche Umsetzung? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2296 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2114 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1146 2025 Die Vorlage OF 971/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und fraktionslos (= Ablehnung)
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Straßenbeleuchtung im Bereich Goldsteinstraße zur Jugenheimer Straße und im Bereich Haardtwaldplatz und Schwanheimer Straße verbessernOFOB 601.03.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2025, OF 1339/5 Betreff: Straßenbeleuchtung im Bereich Goldsteinstraße zur Jugenheimer Straße und im Bereich Haardtwaldplatz und Schwanheimer Straße verbessern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Straßenbeleuchtung im Bereich der Goldsteinstraße zur Jugenheimer Straße und im Bereich Haardtwaldplatz und Schwanheimer Straße zu verbessern. Begründung: Die oben genannten Gehwege sind völlig unzureichend beleuchtet und daher Angsträume. Hindernisse und Stolperfallen können nicht wahrgenommen werden, weshalb die Wege insbesondere für ältere Menschen gefährlich und unzumutbar ist. Es muss für Fußgängerinnen und Fußgänger möglich sein, sich nach Einbruch der Dunkelheit gefahrlos im öffentlichen Raum zu bewegen. Deshalb ist hier dringend Abhilfe zu schaffen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6698 2025 Die Vorlage OF 1339/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verkehrssicherheit erhöhen - Installieren eines Verkehrsspiegels in der Hahnstraße Höhe Hausnummer 40OFOB 601.03.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2025, OF 1341/5 Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen - Installieren eines Verkehrsspiegels in der Hahnstraße Höhe Hausnummer 40 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in der Hahnstraße Höhe der Hausnummer 40 - gegenüber der Tiefgaragenein- und Ausfahrt - einen Verkehrsspiegel zu installieren. Begründung: Die Ein- und Ausfahrt aus der Tiefgarage gestaltet sich riskant, da man nach dem Passieren der Tiefgaragenschranke zuerst einen Gehweg und dann einen Parkstreifen überfahren muss. Dies führte bereits vermehrt zu kritischen Situationen mit unterschiedlichen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern. Das Installieren eines Verkehrsspiegels für Rechts- und Linksabbieger würde die Ausfahrt aus der dortigen Tiefgarage erheblich sicherer machen und die Sichtverhältnisse in diesem unübersichtlichen Bereich verbessern. Insbesondere Fußgängerinnen und Fußgänger würde das Installieren ein Mehr an Sicherheit bringen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6700 2025 Die Vorlage OF 1341/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, BFF, FDP und AfD gegen GRÜNE und Linke (= Ablehnung)
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Aufwertung des Spielplatzes SpatzengasseOFOB 501.03.2025 · CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2025, OF 1346/5 Betreff: Aufwertung des Spielplatzes Spatzengasse Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Spielplatz Spatzengasse aufzuwerten, indem 1. der Spielplatz Spatzengasse a) an der nördlichen Grenze zur Festwiese Villa Bonn auf dem bestehenden Mäuerchen einen Ballfangzaun, b) an der östlichen Grenze zu den Liegenschaften im Hansenweg einen Zaun c) an der südlichen Grenze zu den Liegenschaften in der Offenbacher Landstraße einen Zaun erhält. 2. Das Gelände zum Basketball spielen auf dem Spielplatz Spatzengasse a) einen zweiten niedrigeren Basketballkorb und b) einen Bodenbelag aus Fallschutzmatten erhält. 3. die Geräte eine Überarbeitung der Oberflächen erfahren 4. der Rindenmulch aufgefüllt wird 5. die Hütte neu gestrichen wird 6. das Baumhaus a) im Inneren Sitzbänke erhält b) und als Sandspielpodest weiterentwickelt wird 7. Wipptiere ergänzt werden 8. die Tischtennisplatte in Richtung Norden versetzt wird 9. das Häuschen a) zusätzliche Bänke erhält und b) durch Spielgeräte ergänzt wird 10. die Bänke im südwestlichen Teil durch drei bis vier Bank-Tisch-Kombinationen ersetzt werden 11. der Mast des Holzschiffes durch Kletterstangen und Taue ergänzt wird. Begründung: Eltern haben sich an den Ortsbeirat gewandt und haben um eine Aufwertung des Spielplatzes Spatzengasse gebeten. In Gesprächen mit Eltern und pädagogischen Einrichtungen sind die im Tenor genannten Punkte erörtert und für gut befunden worden. Da nicht alle Familien im Stadtteil Oberrad über einen eigenen Garten mit entsprechenden Spielmöglichkeiten für ihre Kinder verfügen, hält der Ortsbeirat die Punkte für umsetzenswert. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6703 2025 Die Vorlage OF 1346/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Absicherung der Fläche vor der Liegenschaft Gräfendeichstraße 7OFOB 501.03.2025 · CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2025, OF 1347/5 Betreff: Absicherung der Fläche vor der Liegenschaft Gräfendeichstraße 7 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, geeignete Möglichkeiten, beispielsweise durch Abpollern, zu ergreifen, um das ordnungswidrige Parken vor der Liegenschaft Gräfendeichstraße 7 zu unterbinden. Begründung: Bei Ortsbeiratsmitgliedern sind Beschwerden eingetroffen, dass es beim ordnungswidrigen Parken vor der Liegenschaft Gräfendeichstraße 7 dazu kommt, dass größere Fahrzeuge, wie beispielsweise die Müllabfuhr oder Rettungswagen nicht von der Brunnenstraße Richtung Norden nach links in die Gräfendeichstraße abbiegen können, da dort Fahrzeuge abgestellt worden sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6704 2025 Die Vorlage OF 1347/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Prüfung einer Genehmigung zur Errichtung eines weiteren Bolz- und Basketballplatzes in OberradOFOB 601.03.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2025, OF 1348/5 Betreff: Prüfung einer Genehmigung zur Errichtung eines weiteren Bolz- und Basketballplatzes in Oberrad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen, ob aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet der Zone 1 eine landschaftsschutzrechtliche Genehmigung erteilt werden kann, um einen weiteren Bolzplatz und Basketballplatz in Oberrad zu errichten. Des weiteren ist zu prüfen, ob es möglich ist den Bolzplatz einzukästeln, um die Lärmbelästigung von der Autobahn einzudämme. Begründung: Im Stadtteil Oberrad gibt es derzeit Bolzplätze in der Spatzengasse und im Waldspielpark Scheerwald. Die Stellungnahme des Magistrats (ST_319_2024) ergab, dass eine Fläche im Bereich der A661 (Flurstücke 27/1, 27/2, 36/1 und 35/1) für einen weiteren Bolz- und Basketballplatz geeignet wäre, sofern eine landschaftsschutzrechtliche Genehmigung erteilt werden kann. Die genannten Flächen befinden sich in der Liegenschaftsverwaltung des Grünflächenamtes. Angesichts des Bedarfs an zusätzlichen Sport- und Bewegungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Oberrad wird der Magistrat gebeten, die Möglichkeiten zur Realisierung des Projekts zu prüfen und entsprechend zu berichten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6705 2025 Die Vorlage OF 1348/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg.