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Reinigungsintervalle bei großflächigen Heckenflächen erhöhen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

In den Verträgen mit den vom Magistrat beauftragten Dienstleister:innen ist festgelegt, dass im Rahmen der turnusmäßigen Pflege- und Reinigungsarbeiten auch immer die jeweiligen Pflanzflächen mit zu säubern sind. Die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) ist hierbei für die Reinigung, sprich die Beseitigung des Abfalls, zuständig, während andere, wechselnde, Dienstleister:innen für die Pflegearbeiten (Rasen mähen, Hecken schneiden o.ä.) zuständig sind. Durch die wechselnden Dienstleister:innen wird hier zukünftig ein größeres Augenmerk auf die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Leistungen speziell im Pflegebereich gelegt werden. Eine Erhöhung der Reinigungsintervalle ist auf Grund der dargelegten Sachlage nicht erforderlich. Sollte die Fläche nochmals durch eine enorme Fehlnutzung auffällig werden, werden bedarfsgerechte Gegenmaßnahmen angestoßen. Straßenbegleitgrün Seit dem 01.01.25 ist die FES mit der regelmäßigen Reinigung (Abfall) des sogenannten Straßenbegleitgrüns im gesamten Stadtgebiet beauftragt. Diese Reinigungen werden im Rahmen der Satzungsreinigungen durchgeführt. Mit dieser Vorgehensweise, sprich die Reinigung nicht mehr durch Einzellose, wie in den Jahren zuvor, an verschiedene Dienstleister:innen zu vergeben, sondern die "Reinigung aus einer Hand", erhofft der Magistrat sich nochmals entsprechende Verbesserungen der Sauberkeit in den definierten Grünbereichen. Konkrete Bereiche mit erheblichen Auffälligkeiten können zukünftig gerne auch direkt an den Mängelmelder (www.ffm.de) oder das Umweltamt, Sachgebiet Straßenreinigung (E-Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de), zur Überprüfung weitergeleitet werden.

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