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Kletterparcours zum Bouldern am Neumühlenweg

Vorlagentyp: STMagistrat
28 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Errichtung eines Boulder-Kletterparcours am Neumühlenweg wird aufgrund der geplanten Instandsetzung der Rosa-Luxemburg-Straße als nicht umsetzbar erachtet. Die Montage der erforderlichen Griffe birgt zudem die Gefahr der Beschädigung der Brückenstützen. Daher wird von der zuständigen Behörde von einer Umsetzung abgeraten.

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Stellungnahme des Magistrats

Die Errichtung einer Boulder-Kletteranlage unter den Brückenbauwerken im Verlauf der Rosa-Luxemburg-Straße ist mittelfristig aufgrund der geplanten Instandsetzung des kompletten Straßenzuges Rosa-Luxemburg-Straße durch das zuständige Fachamt nicht möglich. Unabhängig davon birgt die Montage der für eine Boulder-Kletteranlage erforderlichen Griffe oder Gerüste an den Brückenstützen die Gefahr der Beschädigung der tragenden Bewehrungen. Der für eine Boulder-Kletteranlage erforderliche Fallschutz müsste brandschutzrechtlichen Anforderungen unter einer Brücke genügen und eine ausreichende Befahrbarkeit aufweisen. Das zuständige Fachamt hält die Errichtung einer Boulder-Kletteranlage unter einem Brückenbauwerk aus diesen Gründen grundsätzlich nicht für umsetzbar.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. August 2024OFOF 463/8Kletterparcours zum Bouldern am NeumühlenwegOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 5. September 2024OMOM 5863Kletterparcours zum Bouldern am NeumühlenwegDirektanregung
  3. 6. Dezember 2024STST 2067Kletterparcours zum Bouldern am NeumühlenwegStellungnahme
  4. 3. März 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 28 Wochen
    STST 315Kletterparcours zum Bouldern am Neumühlenweg
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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