Hafentunnel in Zusammenarbeit mit dort tätigen Vereinen aufräumen
Stellungnahme des Magistrats
Die Stadt Frankfurt am Main stellt mit der satzungsgemäßen Straßenreinigung sowohl die regelmäßige Reinigung als auch die Aufnahme aller losen Verunreinigungen bis zu einem Kubikmeter auf den öffentlichen Verkehrslinien sicher. Verkehrsschilder und Sicherheitsbaken gehören i.d.R. nicht dazu und können nicht ohne Weiteres dem Straßenverkehr entzogen werden. Die Hafenstraße - inkl. Hafentunnel - wird entsprechend der festgelegten Reinigungsklasse (RKL II) zweimal wöchentlich durch unseren Dienstleister, die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH, gereinigt. Mit dieser regelmäßigen Reinigungsleistung kommt die Stadt Frankfurt am Main ihrer Verkehrssicherungspflicht nach. Für weitere Maßnahmen und Kooperationen in Bezug auf Sauberkeit werden aktuell noch interne Gespräche geführt.