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  • Einrichtung eines Begegnungszentrums in Oberrad
    OFOB 6
    01.03.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2025, OF 1349/5 Betreff: Einrichtung eines Begegnungszentrums in Oberrad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, sich mit dem Frankfurter Verein in Verbindung zu setzen, um in Oberrad ein Begegnungszentrum nach dem Vorbild des "Café Anschluss" in Dornbusch aufzubauen. Begründung: In Oberrad mit seinen über 13000 Einwohnern gibt es derzeit kein Begegnungszentrum für die Anwohner. Ein solches Zentrum wäre ein wichtiger Anlaufpunkt für Familien, Senioren, Jugendliche sowie Menschen mit Einschränkungen und könnte dringend benötigte Hilfs- und Informationsangebote bereitstellen. Es werden benötigt: Soziale Unterstützung: Sozialberatung (für Arbeitslose, Rentner, Menschen in Not) Psychosoziale Beratung (Suchtberatung, Familienhilfe) Migrations- und Integrationshilfe (Sprachkurse (z.B. Mama spricht Deutsch), Anlaufstellen) Seniorenhilfe (Seniorenberatung, digitale Kurse für Senioren) Nachbarschaftshilfe (z. B. Unterstützung für ältere Menschen oder Alleinerziehende) etc. Fehlende Informationsangebote: Stadtteilbüro oder Bürgeramt als offizielle Anlaufstelle Bildungsangebote (Weiterbildungen, VHS-Kurse, Vorträge) Verbraucherberatung (Energieberatung, Mieterschutz) Informationszentren für Nachhaltigkeit und Umwelt etc. Da in Oberrad ein solches Zentrum fehlt, wird der Magistrat gebeten, die Möglichkeiten zur Einrichtung eines Begegnungszentrums in Zusammenarbeit mit dem Frankfurter Verein zu prüfen. Als Vorbild könnte das "Café Anschluss" in Dornbusch dienen, das bereits erfolgreich eine Vielzahl dieser Angebote bündelt und eine zentrale Anlaufstelle für die Anwohner darstellt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6706 2025 Die Vorlage OF 1349/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD

  • Eine weitere Kinderarztpraxis für Oberrad
    OFOB 6
    01.03.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2025, OF 1350/5 Betreff: Eine weitere Kinderarztpraxis für Oberrad Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, sich dafür einzusetzen, dass in Oberrad eine weitere Kinderarztpraxis eröffnet wird, um die medizinische Versorgung der Kinder vor Ort zu verbessern Begründung: In den vergangenen Jahren ist Oberrad stetig gewachsen, und immer mehr junge Familien haben sich hier niedergelassen. Es leben zur Zeit ca. 2100 Kinder und Jugendliche in Oberrad. Trotz dieses Wachstums hat sich die Zahl der Kinderarztpraxen nicht entsprechend entwickelt. Die bestehende Versorgung stößt zunehmend an ihre Grenzen, was für Eltern und Kinder weite Wege zu Arztpraxen in anderen Stadtteilen bedeutet. Eine zusätzliche Kinderarztpraxis in Oberrad würde eine wohnortnahe Betreuung für Familien sicherstellen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6707 2025 Die Vorlage OF 1350/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Sondertopf „Stadtteilfeste unterstützen“ hier: Exthronisation und Inthronisation der Sachsenhäuser Brunnenkönigin
    OFOB 5
    01.03.2025 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2025, OF 1352/5 Betreff: Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" hier: Exthronisation und Inthronisation der Sachsenhäuser Brunnenkönigin Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, die im Rahmen des Goetheturmfestes des Vereinsrings Sachsenhausen stattfindende Exthronisation und Inthronisation der Sachsenhäuser Brunnenkönigin finanziell zu unterstützen. Diese Maßnahme ist aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 2.000,00 Euro. Begründung: Der Vereinsrings Sachsenhausen e.V. veranstaltet auch 2025 wieder das Goetheturmfest. Im Rahmen des Goetheturmfestes findet auch die Exthronisation und die Inthronisation der Sachsenhäuser Brunnenkönigin statt. Der Ortsbeirat möchte die Exthronisation und die Inthronisation finanziell unterstützen. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Linke BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Initiative OI 95 2025 Die Vorlage OF 1352/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Toilettenanlage im Südbahnhof reinigen und kontrollieren
    OFOB 5
    01.03.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2025, OF 1355/5 Betreff: Toilettenanlage im Südbahnhof reinigen und kontrollieren Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Toilettenanlage im Südbahnhof zukünftig häufiger zu reinigen. Vorhandene Verunreinigungen und Graffitis sind unverzüglich zu entfernen. Alle Einrichtungsgegenstände sind hinsichtlich ihrer Widerstandsfähigkeit und Vandalismusresistenz zu überprüfen. Außerdem bittet der Ortsbeirat den Magistrat, sich mit der Saalbau BmbH in Verbindung zu setzen und zu eruieren, ob die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gegenüberliegenden Saalbaus Südbahnhof auch die Aufsicht über die Toilettenanlage übernehmen können. Begründung: Die Toiletten im Südbahnhof sind in einem besorgniserregenden Zustand. Das zentrale Problem ist die mangelnde Sauberkeit, die nicht nur negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Nutzerinnen und Nutzer hat, sondern auch ein schlechtes Bild der Stadt und des Stadtteils vermittelt. Zusätzlich sind die Toilettenanlagen durch wiederholten Vandalismus stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Des Weiteren fehlt es vor Ort an sozialer Kontrolle, was zu einem unangenehmen und unsicheren Umfeld für die Bürgerinnen und Bürger führt. Der Ortsbeirat ist bezüglich des Themas bereits an die Stadt herangetreten. Eine Verbesserung der Situation ist bisher nicht eingetreten. Die Verbesserung der Sauberkeit und Sicherheit der öffentlichen Toiletten am Südbahnhof ist eine wichtige Maßnahme zur Steigerung der Lebensqualität und Sicherheit für die Bürger sowie Besucher unserer Stadt. (Quelle: Privat) Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6710 2025 Die Vorlage OF 1355/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Boulebahn und Bewegungsparcours für Seniorinnen und Senioren im Seehofpark errichten
    OFOB 5
    01.03.2025 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2025, OF 1356/5 Betreff: Boulebahn und Bewegungsparcours für Seniorinnen und Senioren im Seehofpark errichten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Seehofpark eine Boulebahn und ein Bewegungsparcours für Seniorinnen und Senioren zu errichten. Begründung: Bürgerinnen und Bürger sind an den Ortsbeirat herangetreten und bitten um die Errichtungen einer Boulebahn und eines Bewegungsparcours für Seniorinnen und Senioren im Seehofpark. Beides würde das bestehende Angebot für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort sinnvoll ergänzen. Der Ortbeirat würde die Errichtung beider Anlagen ebenfalls begrüßen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6711 2025 Die Vorlage OF 1356/5 wird als Antrag von CDU, GRÜNE, SPD und FDP in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Bouleplatz im Seehofpark
    OFOB 5
    01.03.2025 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2025, OF 1357/5 Betreff: Bouleplatz im Seehofpark Der Ortsbeirat bittet den Magistrat einen Bouleplatz im Seehofpark einzurichten. Begründung: Der Seehofpark ist ein beliebter Treffpunkt für Anwohnerinnen und Anwohner aller Altersgruppen. Bereits bestehende Angebote des Spielplatzes sowie der Bolzplatz und der Hundeauslaufbereich werden rege genutzt. Allerdings fehlen in der unmittelbaren Umgebung Freizeitangebote für ältere Menschen. Ein Bouleplatz würde dieses Defizit ausgleichen und eine neue Möglichkeit der Begegnung und Bewegung bieten. Gerade für ältere Menschen ist Boule eine attraktive Freizeitbeschäftigung, die Geselligkeit, leichte körperliche Betätigung und Erholung im Freien verbindet. Die Errichtung eines Bouleplatzes würde daher zur weiteren Belebung des Parks beitragen und das Freizeitangebot für alle Generationen sinnvoll ergänzen. Es gäbe zwei mögliche Plätze, die dafür infrage kämen. Einmal neben dem Hundeauslaufbereich oder idealerweise der Bereich hinter dem Volleyballfeld. Zwei Bänke sind hier schon vorhanden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1357/5 wurde zurückgezogen.

  • Auslagerung des Gymnasium Süd in den Tiroler Park hier: Schaffung einer alternativen Basketballfläche
    OFOB 6
    01.03.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2025, OF 1358/5 Betreff: Auslagerung des Gymnasium Süd in den Tiroler Park hier: Schaffung einer alternativen Basketballfläche Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Zuge der Auslagerung des Gymnasium Süd in den Tiroler Park für eine adäquate Alternativfläche für das Basketballfeld durch die Schaffung eines Tartanplatzes mit zwei Basketballkörben in unmittelbarer Nähe zu sorgen zu sorgen. Begründung: Im Zuge der Auslagerung des Gymnasium Süd in den Tiroler Park muss der dortige Basketballplatz weichen. Vor allem für Jugendliche stellt der Wegfall des Basketballplatzes ein Verlust da, da er nicht nur die Möglichkeit bietet Sport zu treiben, sondern auch ein Kommunikationstreffpunkt darstellt. Der Ortsbeirat hält es daher für wichtig, eine adäquate Alternativfläche vorzuhalten. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6712 2025 Die Vorlage OF 1358/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Versetzung der Lichtsignalanlage am Hainer Weg zur Verbesserung der Verkehrssicherheit
    OFOB 6
    01.03.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2025, OF 1359/5 Betreff: Versetzung der Lichtsignalanlage am Hainer Weg zur Verbesserung der Verkehrssicherheit Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, zu prüfen, ob die Lichtsignalanlage im Bereich Hainer Weg 150 (Gemündener Straße) in den Kreuzungsbereich Hainer Weg/Unterster Zwerchweg/Wertheimer Straße versetzt werden kann Begründung: In der Stellungnahme ST 2416/2023 "Sicheres Überqueren des Hainer Weges" wurde vorgeschlagen, einen Schulwegtermin zu vereinbaren. Dieser fand am 28.06.2024 statt. Die Empfehlung aus diesem Termin lautete, dass der Ortsbeirat 5 einen Prüfantrag stellen möge, um zu klären, ob die Lichtsignalanlage in den Kreuzungsbereich Hainer Weg/Unterster Zwerchweg/Wertheimer Straße versetzt werden kann. Regelmäßig schildern Eltern dem Ortsbeirat die kritische Verkehrssituation, die sich in letzter Zeit weiter verschärft hat. Insbesondere folgende Gründe werden dabei immer wieder genannt: Der Hainer Weg ist eine stark befahrene Straße mit erheblichem Verkehrsaufkommen, darunter zahlreiche Pkw, Lkw sowie die Buslinien 47 und 48. Trotz der bestehenden Tempo-30-Regelung wird diese Geschwindigkeitsbegrenzung häufig überschritten. Ein sicheres Überqueren des Hainer Weg, besonders mit Kleinkindern, ist oft nicht möglich. Die einzige verkehrssichere Überquerung des Hainer Wegs ist eine Ampel am Hainer Weg 150, was für ältere Menschen und Schulkinder einen erheblichen Umweg darstellt. Besonders problematisch ist zudem, dass diese Ampel oft von Autofahrern und Lkw bei Rot überfahren wird, da sie schlecht einsehbar und oft von parkenden Fahrzeugen verdeckt ist. Für schulpflichtige Kinder, die die Mühlbergschule besuchen, ist die derzeitige Verkehrssituation äußerst problematisch. Eine Versetzung der LSA in den Bereich Hainer Weg/Unterster Zwerchweg/Wertheimer Straße ist der Wunsch der Menschen in dem Quartier und würde die Verkehrssicherheit drastisch erhöhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 1359/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1359/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, BFF, FDP und AfD gegen GRÜNE (= Annahme)

  • Aufstellen abschließbarer Schränke auf den Friedhöfen im Ortsbezirk 5
    OFOB 5
    01.03.2025 · CDU, SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2025, OF 1361/5 Betreff: Aufstellen abschließbarer Schränke auf den Friedhöfen im Ortsbezirk 5 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf den Friedhöfen im Ortsbezirk 5 abschließbare Schränke für die Pfarrerinnen und Pfarrer sowie die Trauerrednerinnen und Trauerredner aufstellen zu lassen. Begründung: Derzeit gibt es nicht auf allen Friedhöfen im Ortsbezirk 5 abschließbare Schränke für die Pfarrerinnen und Pfarrer sowie die Trauerrednerinnen und Trauerredner. Damit dieser Personenkreis seine Wertsachen während der Trauerfeier bzw. Beerdigung sicher verwahren kann, sind entsprechende Möglichkeiten zu schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6714 2025 Die Vorlage OF 1361/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Europagarten 2.0 realisieren
    OFOB 1
    01.03.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2025, OF 1547/1 Betreff: Europagarten 2.0 realisieren Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Europagarten nach dem Entwurf der am 18.02.2025 im Ortsbeirat öffentlich vorgestellten Fassung mit Ausnahme der Seilbahn zu sanieren und zu ertüchtigen. Begründung: Der am 18.02.2025 öffentlich vorgestellte Entwurf wurde im Großen und Ganzen allgemein positiv aufgenommen. Die Maßnahmen zur Sanierung klingen plausibel und sind notwendig, um ein nachhaltiges Wachstum mit dauerhaftem Erhalt der Grünfläche zu ermöglichen. Die ergänzenden Maßnahmen, welche sich im Rahmen der Bürgerbeteiligung ergeben haben, wie z.B. Holzdeck, Pergolen, Schaukeln, Tischtennisplatten, Tiny Forest oder ertüchtigte Wasserspiele werden den Europagarten bereichern und eine vielfältige Nutzung, insbesondere für Kinder, ermöglichen. Lediglich die angedachte Seilbahn hat zu konträren Meinungen geführt. Es wurden mehrere Standorte intensiv geprüft, ohne dass sich Anlieger nicht über Gebühr beeinträchtigt fühlen. Daher soll für die Seilbahn unter Einbeziehung des Ortsbeirates 2 ein alternativer Standort gefunden werden. Möglich wäre der nahe Zeppelinpark unweit des Europagartens, wo es bisher keine Geräte für Kinder gibt, um Kindern auch dort ein gutes und über die einzelnen Parkflächen zusammenhängendes Angebot zu schaffen. Quelle: Grünflächenamt Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1547/1 wurde zurückgezogen.

  • Straßenüberquerung Idsteinerstraße/Hornauer Straße sicher und barrierefrei ermöglichen
    OFOB 1
    01.03.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2025, OF 1553/1 Betreff: Straßenüberquerung Idsteinerstraße/Hornauer Straße sicher und barrierefrei ermöglichen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Überquerung der Idsteiner Straße auf Höhe Hornauer Straße von der Verkehrssicherheit her analog zur Stelle auf Höhe Schneidhainer Straße zu gestalten. Hierfür ist auf der Sperrfläche an der Nordseite ein rot-weißer Poller mit Feuerwehrschließung anzubringen, damit dort nicht mehr geparkt werden kann. Begründung: Durch parkende Fahrzeuge ist die Sicht erheblich eingeschränkt und die Querung der Straße nicht barrierefrei möglich. Das Beispiel an anderer Stelle zeigt, wie es besser geht. Idsteiner Straße / Hornauer Straße Idsteiner Straße / Schneidhainer Straße (Quelle: Privat) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6658 2025 Die Vorlage OF 1553/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Die Partei gegen BFF (= Ablehnung)

  • Lieferzone vor Baseler Straße 50 einrichten
    OFOB 1
    01.03.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2025, OF 1556/1 Betreff: Lieferzone vor Baseler Straße 50 einrichten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, vor Baseler Straße 50 eine Parkbucht als Lieferzone für LKW auszuweisen. Die vorhandenen Radbügel sollen umgesetzt werden und schräg angeordnet werden, um den Platz besser auszunutzen. Begründung: Da derzeit keine Lieferzone für das Hotel existiert, müssen Lastkraftwagen auf dem Radweg parken, damit sie be- und entladen werden können. Dieser Umstand behindert nicht nur Radfahrer, sondern auch Krankenwagen, die diese Spur dadurch ebenfalls nicht nutzen können. Mit Hilfe eine Lieferzone lässt sich die Situation entschärfen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6661 2025 Die Vorlage OF 1556/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen Die Partei (= Ablehnung)

  • Wege in der Neuen Altstadt entsiegeln und begrünen
    OFOB 1
    01.03.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2025, OF 1568/1 Betreff: Wege in der Neuen Altstadt entsiegeln und begrünen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, geeignete Flächen in der Neuen Altstadt zu entsiegeln und zu begrünen. An Stellen, wo dies nicht möglich ist, sollen Hochbeete und Pflanzenkübel errichtet werden. Die Pergola soll dabei ebenfalls begrünt werden. Begründung: In der Neuen Altstadt wurden keinerlei Grünflächen berücksichtigt. Der Weg vom Römerberg zum Kaiserdom oder zum Hühnermarkt und "Hinter dem Lämmchen" wieder zurück ist komplett zugepflastert. Im Sommer heizen sich diese Flächen enorm auf und die Belüftung durch die dichte Bebauung ist eingeschränkt. Mit Hilfe von Grünflächen kann das Klima verbessert sowie die Aufenthaltsqualität gesteigert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 1568/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU und Die Partei (= Annahme); BFF (= Enthaltung)

  • Mittelweg verkehrssicher gestalten
    OFOB 3
    01.03.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2025, OF 862/3 Betreff: Mittelweg verkehrssicher gestalten Vorgang: OM 1388/17 OBR 3; ST 1046/17; OM 6668/20 OBR 3; ST 350/21; B 128/22; OM 4517/23 OBR 3; ST 143/25 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, den Mittelweg fußgänger- und fahrradfreundlich und vor allem verkehrssicher zu gestalten. Aufgrund des Umzugs der privaten Grundschule Alexander-Puschkin in die Humboldtstraße (vgl. OM 4517) wird aufgrund von zu erwartenden Elterntaxis mit erhöhtem Verkehr in der engen Straße gerechnet (vgl. ST 143). Als erste Maßnahme vor dem Einzug der Schule wird der Magistrat aufgefordert, die verkehrsberuhigenden und -sichernden Maßnahmen durchzuführen, die der Ortsbeirat 3 im Jahr 2020 beschlossen hat und für die auch nun seit vier Jahre ein Aufstellungsbeschluss vorliegt. Zur Erinnerung nochmals die beschlossenen Maßnahmen: Auf der Sperrfläche Ecke Mittelweg/Klitscherstraße werden Fahrradständer installiert, auch um Autos daran zu hindern, im Fußgängerüberweg zu parken. Zur Verkehrsberuhigung wird außerdem die Parkanordnung geändert, indem zwei Autoparkplätze im Mittelweg nach der Einfahrt auf die rechte Straßenseite verlegt und in Fahrradparkplätze umgewandelt werden. Desweiteren wird geprüft, ob nicht ein Autoparkplatz auf dem kleinen Plätzchen, das den Mittelweg trennt, mit Fahrradständern ersetzt werden kann. Begründung: Anstatt die Belastung der engen Straßen Mittelweg und Humboldtstraße durch Elterntaxis und Anlieferverkehr für eine Grundschule für 160 Schülerinnen und Schüler abzuwarten und dann Maßnahmen zu ergreifen (vgl. ST 143), wird empfohlen, bereits im Vorfeld verkehrsberuhigende Maßnahmen umzusetzen. Da Pläne für verkehrsberuhigende bzw. sichernde (bessere Sichtachsen vor allem auch für die Kinder, die in den engen Straßen leben und diese als Schulweg nutzen) dem Magistrat bereits seit vier Jahren vorliegen, wäre es angesichts der zu erwartenden unsicheren Verkehrslage angebracht, diese nun in Angriff zu nehmen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.03.2017, OM 1388 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1046 Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6668 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 350 Bericht des Magistrats vom 21.03.2022, B 128 Anregung an den Magistrat vom 21.09.2023, OM 4517 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 143 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 862/3 wurde zurückgezogen.

  • Erneuerung der Schutzmaßnahmen gegen unbefugtes Parken an der Sportanlage Bertramswiese
    OFOB 9
    01.03.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2025, OF 951/9 Betreff: Erneuerung der Schutzmaßnahmen gegen unbefugtes Parken an der Sportanlage Bertramswiese Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Sportanlage Bertramswiese, an der Straße Bertramswiese, die vorhandenen Schutzmaßnahmen gegen unbefugtes Parken auf den Grünflächen zu erneuern und zu verstärken. Im Einzelnen sollen: - Die fehlenden Holzpflöcke entlang der Straße zur Sportanlage erneuert und gegebenenfalls durch zusätzliche Pfosten ergänzt werden - Die bestehenden Holzpflöcke gefestigt und ggf. erneuert werden - Das durch Befahren verdichtete Erdreich an den betroffenen Stellen aufgelockert werden, um wieder ein gesundes Pflanzenwachstum zu ermöglichen - Eine angemessene Begrünung der sanierten Flächen vorgenommen werden Die Flächen auf der Seite des hessischen Rundfunks liegen im Ortsbezirk 3 und sind daher nicht Teil dieses Antrags. Um einen weiteren Antrag zu vermeiden und da hier, soweit der OBR informiert ist, eine Vereinbarung mit dem hr vorliegt, diese Flächen zu pflegen, wäre der OBR dankbar, wenn parallel eine entsprechende Absprache mit dem HR erfolgen würde. Die hier einst angebrachten Elemente, die das Falschparken verhindern sollen, sind stark beschädigt und fehlen an vielen Stellen. Begründung: Mit der baldigen Fertigstellung der neuen Sportanlage Bertramswiese wird die Nutzungsfrequenz des Geländes voraussichtlich deutlich zunehmen. Immer wieder ist zu beobachten, dass Fahrzeuge teilweise auf den Grünflächen neben der Straße parken, was zu einer Verdichtung des Bodens und Schäden an der Vegetation führt. Die vorhandenen Holzpflöcke sind teilweise beschädigt oder fehlen ganz, sodass sie ihre Schutzfunktion nicht mehr erfüllen können. Eine rechtzeitige Erneuerung der Schutzmaßnahmen vor der vollständigen Inbetriebnahme der Sportanlage ist daher geboten, um die Grünflächen im Ortsbezirk 9 zu schützen und einen geordneten Betrieb der Sportanlage zu gewährleisten. Gleichzeitig sollten die bereits geschädigten Bodenflächen saniert werden, um wieder eine intakte Grünfläche herzustellen. Eine "vermehrte Kontrolle" durch die Stadtpolizei würde der Ortsbeirat nicht für eine angemessene Antwort auf seine Bitte halten, da die Einsatzzeiten der Verkehrspolizei nur Werktags stattfinden, während das Falschparken vor allem an den Wochenenden stattfindet. Beispielbilder: Privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6674 2025 Die Vorlage OF 951/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos

  • Maßnahmen gegen Gehwegparken an der Ecke Wolfhagener Straße und Reinhardstraße
    OFOB 10
    01.03.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2025, OF 954/9 Betreff: Maßnahmen gegen Gehwegparken an der Ecke Wolfhagener Straße und Reinhardstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen gegen das Gehwegparken an der Ecke Wolfhagener Straße und Reinhardstraße zu ergreifen und als mögliche Maßnahme auch eine Teilentsiegelung und Begrünung im Randbereich des Gehwegs zu prüfen. Begründung: An der Ecke Wolfhagener Straße und Reinhardstraße kommt es permanent und insbesondere in den Abendstunden zum widerrechtlichen Parken auf dem Gehweg, wodurch die Sichtbeziehungen. Barrierefreiheit und die Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger erheblich eingeschränkt werden. Die Gehwege werden durch das Falschparken missbraucht und verlieren ihre Funktion als sichere Verkehrsfläche für Menschen zu Fuß. Besonders betroffen sind Personen mit eingeschränkter Mobilität, ältere Menschen sowie Eltern mit Kinderwagen. Der Ortsbeirat regt an, durch bauliche Maßnahmen oder andere geeignete Vorrichtungen ein Befahren und Beparken der Gehwege zu verhindern. Gleichzeitig sollte die Gelegenheit genutzt werden, im Rahmen einer klimaangepassten Stadtgestaltung eine Teilentsiegelung der Flächen zu prüfen. Durch die Schaffung von kleineren Grünflächen könnte nicht nur das unbefugte Parken verhindert, sondern gleichzeitig ein Beitrag zur lokalen Klimaanpassung im Ortsbezirk 9 geleistet werden. Eine verstärkte Kontrolle durch die Stadtpolizei könnte als begleitende Maßnahme dienen, bis bauliche Lösungen realisiert sind, wäre als einzige Antwort des Magistrats aber eine Enttäuschung, da die Verkehrspolizei besonders in den Abendstunden und in der Nacht keine Kontrollen durchführt und daher nicht von einer effektiven Lösung des Problems auszugehen ist. Der Ortsbeirat hat die Situation vor Antragstellung langfristig beobachtet und bittet den Magistrat daher um sein Vertrauen. Bild: Geoportal - Betroffene Fläche ist in Rot eingezeichnet, Falschparker sind ebenfalls auf den Luftaufnahmen im Geoportal sichtbar Beispielbild: Privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6677 2025 Die Vorlage OF 954/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und fraktionslos (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

  • Nördliche Kreuzungsbereiche der Kaiser-Sigmund-Straße vor Falschparken schützen
    OFOB 9
    01.03.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2025, OF 955/9 Betreff: Nördliche Kreuzungsbereiche der Kaiser-Sigmund-Straße vor Falschparken schützen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten: in den Kreuzungsbereichen (5m-Radius) der Kaiser-Sigmund Straße mit der Schlickstr., Brommstr, dem Bundenweg und der Wanebachstr. Markierungen und Vorkehrungen gegen Falschparken vorzunehmen - mit Priorität in dieser Reihenfolge. Dafür könnten sich kurzfristig die Markierung von Sperrflächen, ggf. mit einzelnen Pollern und Radbügeln an den Seiten eignen, sogenannte provisorische Gehwegnasen. Begründung: Der § 12 "Halten und Parken" der StVO regelt eindeutig: (3) Das Parken ist unzulässig 1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, [...] vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, sowie 5. vor Bordsteinabsenkungen. An den im Antrag genannten Stellen kommt es zu regelmäßigem "Eckparken", grade im Bereich der Gehwegabsenkungen. Dies behindert und gefährdet den Fußverkehr, und schränkt auch die Einsichtsmöglichkeiten für den PKW- und Radverkehr stark ein. Anwohnende berichten, dass auch regelmäßige Anrufe bei der Stadtpolizei keine Besserung herbeigeführt haben. Die gesetzlich gewollte Ordnung des Straßenverkehrs kann auf diesem Wege also nicht herbeigeführt werden. Daher sollte ein durch Markierungen und bauliche Maßnahmen herbeigeführter Schutz der schwächeren Verkehrsteilehmenden hergestellt werden, so wie es an vielen anderen Stellen im Dornbusch und der ganzen Stadt bereits getan wurde. Das seit Jahren bestehende Problem ist gut dokumentiert. Es folgen dazu einige Bildersowie Beispiele für wirksame Umgestaltungen an anderen Stellen, die als Vorbild herangezogen werden könnten. Bilder zeigen Beispielhafte Situationen an den genannten Kreuzungen (Quelle: Privat) Beispielbilder zeigen mögliche Lösungen (Nördlicher Marbachweg) (Quelle Privat) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6678 2025 Die Vorlage OF 955/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und fraktionslos (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

  • Öffentliche Nutzung und Postfunktion im Erdgeschoss des ehemaligen Postgebäudes Hügelstraße 181 sicherstellen
    OFOB 9
    01.03.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2025, OF 962/9 Betreff: Öffentliche Nutzung und Postfunktion im Erdgeschoss des ehemaligen Postgebäudes Hügelstraße 181 sicherstellen Vorgang: OM 5715/24 OBR 9; OM 5847/24 OBR 9; ST 1779/24; ST 152/25 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Planung zur Nutzung der Liegenschaft Hügelstraße 181 die vom Magistrat bereits in Prüfung befindlichen Optionen zur Nutzung für Geflüchtete, Kita oder schulische Zwecke weiterzuverfolgen. Der Ortsbeirat begrüßt diese Überlegungen ausdrücklich. Darüber hinaus soll bei allen Planungsvarianten im Austausch mit der Deutschen Post geprüft werden, ob im Erdgeschoss auch ein Bereich für die Abgabe und Abholung von Paketen (DHL-Servicepunkt o.ä.) integriert werden kann, um die wichtige Anlaufstelle für Postdienstleistungen im Quartier zu erhalten. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die in ST 152/25 dargelegten Überlegungen, die Fläche für soziale Zwecke wie die Unterbringung von Geflüchteten, Kita oder schulische Nutzungen zu verwenden. Diese Nutzungsarten entsprechen der planungsrechtlichen Festsetzung als Gemeinbedarfsfläche und adressieren wichtige Bedarfe im Ortsbezirk 9. Gleichzeitig war die ehemalige Postfiliale in der Hügelstraße 181 ein zentraler Anlaufpunkt für die Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil, insbesondere für die Abgabe und Abholung von Paketen. Obwohl laut ST 1779/24 alternative Einrichtungen in der Umgebung bestehen, würde die Integration eines Paketservices in das künftige Nutzungskonzept des Gebäudes die Angebotsstruktur im unmittelbaren Umfeld sinnvoll ergänzen und die Kontinuität der gewohnten Infrastruktur sicherstellen. Eine kombinierte Nutzung, die sowohl soziale Einrichtungen als auch praktische Alltagsdienstleistungen umfasst, würde den Standort zu einem multifunktionalen Zentrum im Quartier machen und dessen Bedeutung für die lokale Versorgung stärken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5715 Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5847 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1779 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2025, ST 152 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6685 2025 Die Vorlage OF 962/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des Tenors gestrichen wird und der folgende Wortlaut angefügt wird: "Da nach der Schließung der Post eine Reihe von weniger mobilen Bürgerinnen und Bürgern die fehlende Möglichkeit wohnortnaher Post- und Postbankdienstleistungen beklagen, wird der Magistrat darum gebeten, auf Ersatzangebote hinzuwirken." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos

  • 25 Jahre Kinderzirkus Zarakali e. V.: Strukturelle Sicherheit für wichtige Einrichtung im Ortsbezirk 9 herstellen
    OFOB 2
    01.03.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2025, OF 964/9 Betreff: 25 Jahre Kinderzirkus Zarakali e. V.: Strukturelle Sicherheit für wichtige Einrichtung im Ortsbezirk 9 herstellen Vorgang: OM 3861/23 OBR 9; ST 1611/23; B 372/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. die institutionelle Förderung des Kinder- und Jugendzirkus Zarakali als "sonstiges offenes Angebot" der Kinder- und Jugendhilfe aufzustocken oder andere Fördermöglichkeiten zu eruieren, um dort zusätzliche pädagogische Fachkraftstellen zu ermöglichen und das vielfältige Sport-, Bewegungs- und Kulturangebot für Kinder und Jugendliche in Ginnheim und darüber hinaus langfristig zu sichern, 2. erneut in Gespräche mit dem Kinderzirkus zu gehen und zu prüfen und zu berichten, wie eine Förderung aus Mitteln der Sportförderung ermöglicht werden kann. Der Widerspruch zwischen der Stellungnahme ST 1611/2023, die keine Sportförderung in Aussicht stellt, und der Verleihung des Frankfurter Sportpreises 2023 "Sport kennt keine Grenzen" an Zarakali lässt eine erneute Prüfung möglicher Fördermodelle auch außerhalb der regulären Vereinsförderung aussichtsreich erscheinen, 3. zu prüfen und zu berichten, ob und wie die seit Jahren gewünschte Umstellung der Beheizung der Anlage von Öl auf einen Anschluss an die Fernwärme zeitnah realisiert werden kann und inwiefern dabei Fördermittel der Stadt in Frage kommen. Begründung: Der mehrfach ausgezeichnete Kinderzirkus Zarakali (u.a. Frankfurter Sportpreis 2023 "Sport kennt keine Grenzen") feiert in diesem Jahr sein 25-jähriges Bestehen. Seit 2002 an der Platenstraße in Ginnheim beheimatet, bietet der Zirkus in 18 festen Trainingsgruppen sowie einem offenen Training vielfältige Bewegungs- und Kulturangebote für Kinder und Jugendliche. Besonders hervorzuheben ist der inklusive Ansatz mit speziellen Gruppen für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Der Zirkus Zarakali leistet mit seinem Konzept des "solidarischen Miteinanders" einen wichtigen Beitrag zur sozialen Integration im Stadtteil. Gleichzeitig übernimmt er eine wichtige Funktion in der Bewegungsförderung durch klassische Zirkusdisziplinen wie Einrad, Jonglage, Akrobatik und Trampolin sowie ausgefallene Bewegungsangebote wie Zaubertanzen. Aktuell werden nur zwei volle Stellen (aufgeteilt auf vier halbe Stellen) sowie eine FSJ-Stelle und eine Anerkennungsstelle finanziert. Diese wertvolle Arbeit gilt es durch eine aufgestockte institutionelle Förderung zu sichern. Dabei sollte auch der offensichtliche Widerspruch aufgelöst werden, dass der Zirkus einerseits mit dem städtischen Sportpreis ausgezeichnet wurde, andererseits aber mangels Vereinsstatus keine reguläre Sportförderung erhalten kann. Gleichzeitig sollte die seit Jahren angestrebte Umstellung auf Fernwärme vorangetrieben werden, um den Betrieb klimafreundlich und kostengünstiger gestalten zu können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.04.2023, OM 3861 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1611 Bericht des Magistrats vom 07.10.2024, B 372 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6687 2025 Die Vorlage OF 964/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos

  • Grünflächenversorgung im Ortsbezirk 9 auswerten
    OFOB 10
    01.03.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2025, OF 965/9 Betreff: Grünflächenversorgung im Ortsbezirk 9 auswerten Im Koalitionsvertrag der Römer-Koalition heißt es: "Unser Versprechen: Von jeder Frankfurter Wohnung soll ein Park, begrünter Platz, Wiese oder Wald künftig maximal 500 Meter entfernt sein." Der Ortsbeirat begrüßt dieses Ziel und würde sich gerne einen Überblick verschaffen, in welchen Bereichen des Ortsbezirks 9 eine Grünflächenunterversorgung besteht. Expert*innen legen zur optimalen Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden einen Mindestabstand von 300m zur nächsten Grünfläche nahe. Das Leitbild 3-30-300 besagt konkret: "Mindestens 3 Bäume in Sichtweite von jedem Haus. Jede Nachbarschaft sollte zu 30 Prozent mit Baumkronen (oder Vegetation) bedeckt sein. Niemand sollte mehr als 300 Meter von einem größeren Park oder einer Grünfläche entfernt wohnen." Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten eine Karte zu erstellen und möglichst auch über das Geoportal zu veröffentlichen, die als "Heatmap" den Abstand zu öffentlichen Grünflächen zeigt und dabei deutlich hervorhebt, wenn der Abstand mehr als 300 oder 500m beträgt. Alternative und aus Sicht des Magistrats besser geeignete Darstellungsformen, die zum Beispiel statt des Abstands auch die Wegezeit berücksichtigen oder Aussagen im Sinne des 3-30-300-Leitbilds vermitteln, könnten ebenfalls gerne gewählt werden. Sofern dem Magistrat bereits andere Erkenntnisse zu dieser Thematik vorliegen, wird er gebeten, dem Ortsbeirat diese entsprechend zu berichten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6688 2025 Die Vorlage OF 965/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und 1 FDP gegen CDU und fraktionslos (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung)

  • Verbesserung der Auszahlungspraxis aus dem Ortsbeiratsinitiativen-Budget
    OFOB 10
    01.03.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2025, OF 966/9 Betreff: Verbesserung der Auszahlungspraxis aus dem Ortsbeiratsinitiativen-Budget Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, 1. der Magistrat wird beauftragt, die Auszahlung von beschlossenen Mitteln aus den Ortsbeiratsinitiative-Budgets (OIB) innerhalb von drei Monaten nach Beschlussfassung zu gewährleisten. Ausnahmen von dieser Frist sind nur in begründeten Fällen zulässig und müssen mit den betroffenen Empfänger*innen der Mittel sowie dem zuständigen Ortsbeirat abgestimmt werden. In diesen Fällen ist ein verbindlicher Zeitplan für die Auszahlung zu kommunizieren. 2. Ausstehende, durch OIB-Anträge beauftragte Auszahlungen, die nicht binnen der 3-Monats Frist vorgenommen wurden, sind regelmäßig in einem Bericht an die Stadtverordnetenversammlung aufzulisten. Dieser Bericht soll auch Hinweise enthalten, welche Informationen oder Regelungen die Antragstellenden vorab einholen oder leisten könnten, damit Auszahlungen schneller durch die Verwaltung bearbeitet werden können. Begründung: Die gegenwärtige Praxis bei der Auszahlung von OIB-Mitteln führt regelmäßig zu erheblichen Verzögerungen, die die Umsetzung wichtiger lokaler Projekte in den Ortsbezirken behindern oder finanzielle Risiken auf Vereine, Initiativen und Ehrenamtliche verlagern. Während §4 Abs. 11 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte (GOOBR) vorsieht, dass der Magistrat Beschlüsse des Ortsbeirats "unverzüglich auszuführen" hat, fehlt eine konkrete Frist für die Auszahlung von OIB-Mitteln. Diese Regelungslücke führt in der Praxis zu Verzögerungen, die die effektive Arbeit der Ortsbeiräte erschweren. Es wird anerkannt, dass in einigen Fällen die Verwendung der OIB-Mittel nicht unmittelbar möglich ist, sondern erst offene Fragen zu klären sind - zum Beispiel über den genauen Standort für einen Bücherschrank. Dies sind nicht die Fälle, die diesem Antrag zugrunde liegen. Ein konkretes Beispiel aus dem Ortsbezirk 9 betrifft die Kinderbeauftragten, die nach Beschluss der finanziellen Beteiligung des OBR am hiesigen Kinderfest regelmäßig weit über ein halbes Jahr auf die Auszahlung der Mittel warten müssen. Um das geplante Fest überhaupt durchführen zu können, waren sie gezwungen, die Kosten persönlich vorzustrecken. Dies stellt eine unzumutbare Belastung dar und gefährdet die Durchführung wichtiger Initiativen in den Stadtteilen. Die mit diesem Antrag vorgeschlagene Drei-Monats-Frist orientiert sich an der in §4 Abs. 10 GOOBR festgelegten Berichtsfrist für Anregungen des Ortsbeirats und stellt einen angemessenen Zeitraum dar, um sowohl den Verwaltungsabläufen als auch den Bedürfnissen der lokalen Akteure gerecht zu werden. Diese Frist konkretisiert den unbestimmten Rechtsbegriff "unverzüglich" in angemessener Weise und gewährleistet die in §82 HGO vorgesehene Rolle der Ortsbeiräte als Instrument der kommunalen Selbstverwaltung und Bürgerbeteiligung. Klare Fristen und ein transparentes Verfahren bei unvermeidlichen Verzögerungen würden die Planungssicherheit für lokale Initiativen deutlich verbessern und die Handlungsfähigkeit der Ortsbeiräte stärken. Die vorgesehene Informationspflicht bei unvermeidbaren Verzögerungen entspricht zudem dem Transparenzgedanken der kommunalen Selbstverwaltung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung OA 540 2025 Die Vorlage OF 966/9 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der vierte Absatz der Begründung gestrichen und der folgende Wortlaut eingefügt wird: "Der Ortsbeirat 9 erhält die Rückmeldung, dass die von ihm beschlossenen Mittel teils mit erheblicher Verzögerung ausgezahlt werden. Dadurch müssen Kosten privat vorgestreckt werden, um wichtige Projekte im Ortsbezirk zu ermöglichen. Das stellt eine unzumutbare Belastung dar. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Informationsschilder bei langfristigen Baumaßnahmen an Spielplätzen
    OFOB 9
    01.03.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2025, OF 968/9 Betreff: Informationsschilder bei langfristigen Baumaßnahmen an Spielplätzen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten bei mittel- und langfristigen Baumaßnahmen an Spielplätzen immer auch gut sichtbare Informationsschilder vorzusehen. Diese Schilder könnten folgende Informationen enthalten: - Art und Zweck der Baumaßnahme - Voraussichtliche Gesamtdauer der Bauarbeiten - Zu erwartender Fertigstellungstermin - Hinweise auf mögliche Gründe für Verzögerungen wie z.B. Witterung - Verantwortliche Stelle mit Kontaktmöglichkeit Die Schilder sollten in einfacher, auch für Kinder verständlicher Sprache gestaltet sein und an prominenter Stelle im Umfeld des Spielplatzes platziert werden. Begründung: Langfristige Baumaßnahmen an Spielplätzen führen häufig zu Irritationen und Unzufriedenheit bei Kindern und Eltern, insbesondere wenn keine ausreichenden Informationen über Zweck und Dauer der Arbeiten vorliegen. Für Kinder sind Spielplätze besonders wichtige Orte deren zeitweise Sperrung nur schwer zu verstehen ist, wenn kein Zeithorizont für die Wiederfreigabe erkennbar ist. Eine Kinderbeauftragte hat darauf hingewiesen, dass die fehlende Information über die Dauer von Baumaßnahmen bei Kindern und Eltern zu Frustration führt, da sie keine Perspektive haben, wann beliebte Spielplätze wieder nutzbar sein werden. Die vorgeschlagene Maßnahme ist mit geringem Verwaltungsaufwand umzusetzen, da bei Baumaßnahmen ohnehin eine Planung mit Zeitrahmen existiert, die lediglich in bürgerfreundlicher Form kommuniziert werden muss. Der Nutzen für die Familien im Ortsbezirk und das damit einhergehende verbesserte Verständnis für das Handeln des Magistrats steht daher in einem guten Verhältnis zum geringen erforderlichen Aufwand. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6689 2025 Die Vorlage OF 968/9 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Damit die Wasserspielplätze den ganzen Sommer Abkühlung bringen
    OFOB 10
    28.02.2025 · AfD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2025, OF 1100/2 Betreff: Damit die Wasserspielplätze den ganzen Sommer Abkühlung bringen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Batterien für die Magnetventile der "Wasserpumpen" auf den Spielplätzen Zeppelinallee und Grüneburgpark zweimal in der warmen Jahreszeit zu wechseln (zu Beginn der Wassersaison und im Juli), um einen durchgehenden Wasserspielbetrieb zu ermöglichen, ohne dass erst eine Störung durch eine leere Batterie gemeldet werden muss. Begründung: Dieses Jahr fiel Ende August - also gerade in der besonders langanhaltend heißen Phase dieses Sommers - die Pumpe am Wasserspielplatz erneut aus. Laut Auskunft des zuständigen Amts lag dies an der leeren Batterie der Pumpe. Auch im letzten Jahr blieb der Wasserfluss bereits in einer ähnlichen Wetterphase aus - möglicherweise aus demselben Grund. Es sollte vermieden werden, dass gerade in einer sehr langanhaltend heißen Phase Wasserspielplätze nicht funktionsfähig sind. Insbesondere Kinder brauchen an heißen Tagen Möglichkeiten der Abkühlung, wie sie ihnen ein Wasserspielplatz bietet. Ein Batteriebetrieb ist gerade in heißen Phasen - aufgrund der dann verstärkten Nutzung - anfällig für einen Ausfall. Aus ST 192 (2025) geht schlüssig hervor, dass ein Batteriebetrieb sinnvoller ist als ein Anschluss an das Stromnetz. Daher sollten die Batterien aber vorsorglich etwa in der Mitte der warmen Saison ausgetauscht werden. Das erspart Eltern und Kindern plötzlich auf dem Trockenen zu sitzen und den Mangel erst melden zu müssen - sofern sie überhaupt wissen, dass sie das machen müssen und können, und wohin Sie sich wenden müssen. Zudem ist ein geplanter Austausch für die Mitarbeiter*innen des Grünflächenamtes planbar und vermeidet außerplanmäßige Extrafahrten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO II, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6742 2025 Die Vorlage OF 1100/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-2

  • Fernwärmeausbau in Bockenheim
    OFOB 10
    28.02.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2025, OF 1105/2 Betreff: Fernwärmeausbau in Bockenheim Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, 1. in welchen Straßen im Stadtteil Bockenheim der Ausbau der Fernwärme aktuell vorgesehen ist. Es wird hierbei gebeten, mittels einer Karte die bereits bestehenden und geplanten Fernwärmeleitungen zu veranschaulichen. 2. wie viele Voranfragen von Eigentümer*innen bzw. Eigentumsgemeinschaften aus derzeit nicht für den Fernwärmeausbau vorgesehenen Straßenabschnitten in Bockenheim es gibt. Sofern es hier Häufungen für bestimmte Straßenabschnitte gibt, sollen diese bitte konkret genannt werden. 3. ob insbesondere in der Falkstraße nur der Abschnitt zwischen Gräf- und Basaltstraße, oder ob auch der Abschnitt bis zur Konrad-Broßwitz-Straße für den Ausbau der Fernwärme vorgesehen ist. 4. wie viele Voranfragen von Eigentümer*innen bzw. Eigentumsgemeinschaften es bisher für beide in Punkt 2 genannten Abschnitte der Falkstraße gibt. 5. ob nur die Eigentümer*innen/Mieter*innen der aktuell in Bockenheim zum Fernwärmeausbau vorgesehenen Abschnitte über ebendiesen informiert werden, oder ob auch angrenzende Straßenabschnitte über den Fernwärmeausbau informiert und auf die Möglichkeit einer Voranfrage für den Fernwärmeanschluss (und damit zusammenhängend einen möglichen erweiterten Fernwärmeausbau) hingewiesen werden. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, 6. sofern sich aus der Prüfung von Punkt 2 und 4 ergibt, dass von einer signifikanten Zahl an Liegenschaften heraus der Bedarf an einen Fernwärmeanschluss ergibt, eine entsprechende Erweiterung der aktuellen Ausbaupläne zu prüfen. 7. sofern aus der Prüfung von Punkt 5 hervorgeht, dass nur die Liegenschaften, die aktuell in den Ausbauplänen vorgesehen sind, informiert werden, schnellstmöglich auch die angrenzenden Straßenzüge in die Information einzubeziehen und auf die Möglichkeit eines erweiterten Ausbaus bei hinreichend angezeigtem Bedarf hinzuweisen. Begründung: Als Kommune ist die Stadt Frankfurt verpflichtet einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Dieser beinhaltet die Prüfung, welche Straßen und Straßenzüge in Zukunft an Nah- und Fernwärmenetze angeschlossen werden. Hierzu fand im letzten Jahr bereits eine Informationsveranstaltung für Ortsbeiräte durch das Klimareferat statt. In Bockenheim sind aktuell Gasetagenheizungen stark verbreitet, die in den kommenden Jahren auf erneuerbare Energien umgestellt werden müssen. Hierbei kommt ein Fernwärmeanschluss in Betracht, der aber je nach Gebäude teils umfangreiche Umbauten nötig macht. Hier bedarf es hinreichender Zeit für Vorplanungen seitens der Gebäudeeigentümer*innen. Diese müssen frühzeitig wissen, ob ein Fernwärmeanschluss möglich ist. Bisherige Planungen sehen einen Ausbau z.B. von der Zeppelinallee über die Blanchardstraße in die Falkstraße vor. Hierbei ist jedoch der Abschnitt der Falkstraße zwischen Basaltstraße und Konrad-Broßwitz-Straße nicht berücksichtigt. Allerdings spielt auch der vermutete Bedarf in den Ausbauplänen eine wichtige Rolle. Eigentümer*innen können eine Voranfrage an die Mainova stellen, und somit ihr Interesse an einem Fernwärmeanschluss bekunden. Es ist allerdings wichtig, dass die Eigentümer*innen darüber informiert werden, dass ihr angemeldeter Bedarf in die Fernwärmeplanung maßgeblich einfließt. Im bisher nicht berücksichtigten Abschnitt der Falkstraße haben sich mehrere Eigentümer*innen bereits zusammengeschlossen, um für einen Anschluss der gesamten Falkstraße zu werben. Für drei Häuser im genannten Abschnitt liegt bereits eine Voranfrage vor, eine vierte wird in den nächsten Wochen nach Beschluss der Eigentumsgemeinschaft folgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO II, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6744 2025 Die Vorlage OF 1105/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-50

  • Fernwärmeausbau im Westend
    OFOB 10
    28.02.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2025, OF 1106/2 Betreff: Fernwärmeausbau im Westend Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, 1. in welchen Straßen im Stadtteil Westend der Ausbau der Fernwärme aktuell vorgesehen ist. Es wird hierbei gebeten, mittels einer Karte die bereits bestehenden und geplanten Fernwärmeleitungen zu veranschaulichen. 2. wie viele Voranfragen von Eigentümer*innen bzw. Eigentumsgemeinschaften aus derzeit nicht für den Fernwärmeausbau vorgesehenen Straßenabschnitten im Westend es gibt. Sofern es hier Häufungen für bestimmte Straßenabschnitte gibt, sollen diese bitte konkret genannt werden. 3. ob nur die Eigentümer*innen/Mieter*innen der aktuell im Westend zum Fernwärmeausbau vorgesehenen Abschnitte über ebendiesen informiert werden, oder ob auch angrenzende Straßenabschnitte über den Fernwärmeausbau informiert und auf die Möglichkeit einer Voranfrage für den Fernwärmeanschluss (und damit zusammenhängend einen möglichen erweiterten Fernwärmeausbau) hingewiesen werden. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, 4. sofern sich aus der Prüfung von Punkt 2 ergibt, dass von einer signifikanten Zahl an Liegenschaften heraus der Bedarf an einen Fernwärmeanschluss ergibt, eine entsprechende Erweiterung der aktuellen Ausbaupläne zu prüfen. 5. sofern aus der Prüfung von Punkt 3 hervorgeht, dass nur die Liegenschaften, die aktuell in den Ausbauplänen vorgesehen sind, informiert werden, schnellstmöglich auch die angrenzenden Straßenzüge in die Information einzubeziehen und auf die Möglichkeit eines erweiterten Ausbaus bei hinreichend angezeigtem Bedarf hinzuweisen. Begründung: Als Kommune ist die Stadt Frankfurt verpflichtet einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Dieser beinhaltet die Prüfung, welche Straßen und Straßenzüge in Zukunft an Nah- und Fernwärmenetze angeschlossen werden. Hierzu fand im letzten Jahr bereits eine Informationsveranstaltung für Ortsbeiräte durch das Klimareferat statt. Zumindest in Teilen des Westends sind aktuell Gasetagenheizungen stark verbreitet, die in den kommenden Jahren auf erneuerbare Energien umgestellt werden müssen. Hierbei kommt ein Fernwärmeanschluss in Betracht, der aber je nach Gebäude teils umfangreiche Umbauten nötig macht. Hier bedarf es hinreichender Zeit für Vorplanungen seitens der Gebäudeeigentümer*innen. Diese müssen frühzeitig wissen, ob ein Fernwärmeanschluss möglich ist. Allerdings spielt auch der vermutete Bedarf in den Ausbauplänen eine wichtige Rolle. Eigentümer*innen können eine Voranfrage an die Mainova stellen, und somit ihr Interesse an einem Fernwärmeanschluss bekunden. Es ist allerdings wichtig, dass die Eigentümer*innen darüber informiert werden, dass ihr angemeldeter Bedarf in die Fernwärmeplanung maßgeblich einfließt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO II, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6745 2025 Die Vorlage OF 1106/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-50

  • Beim Architektenwettbewerb für die Europäische Schule den Erhalt der Kleingärten und der Frischluftschneise vorgeben
    OFOB 3
    28.02.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2025, OF 711/11 Betreff: Beim Architektenwettbewerb für die Europäische Schule den Erhalt der Kleingärten und der Frischluftschneise vorgeben Vorgang: V 572/23 OBR 11; ST 300/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, bei einem eventuellen Architektenwettbewerb für die Gestaltung der Europäischen Schule die Vorgabe zu machen, - die vorhandenen Kleingärten sowie - die Frischluftschneise zu erhalten. Begründung: Laut St 300 wird in Kürze das Verkehrsgutachten abgeschlossen. Der Magistrat schreibt: "nach erster Einschätzung scheint aus verkehrlicher Sicht der Bau der Europäischen Schule auf dem Ratsweg-Areal, auch unter Berücksichtigung der Umgebung, möglich". Der Ortsbeirat hat sich wiederholt für den Erhalt der Kleingärten, insbesondere der Anlage des Kleingärtnerverein Riederwald 1913 e. V., ausgesprochen. Die vom Magistrat erwähnte Bereitstellung von Ersatzflächen ist nicht akzeptabel, da diese nicht ortsnah möglich sind. Den Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern sind keine langen Anfahrtswege zuzumuten. Der Ortsbeirat erinnert daran, dass bereits zahlreiche Gärten im Bereich Riederwald und Seckbach für Infrastrukturprojekte geopfert wurden und werden. Zu nennen sind die A 661, der U-Bahn Betriebshof, der Riederwaldtunnel und die Nordmainische S-Bahn. Genug ist genug. Die Frischluftzufuhr ist in Zeiten des Klimawandels essentiell für die Lebensqualität im Riederwald. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 572 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2025, ST 300 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 711/11 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, Linke und FDP gegen SPD und CDU (= Annahme); BFF (= Enthaltung)

  • Grünfläche Bundenweg/Zum-Jungen-Straße: Situation verbessern
    OFOB 9
    28.02.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2025, OF 953/9 Betreff: Grünfläche Bundenweg/Zum-Jungen-Straße: Situation verbessern Vorgang: OM 1681/22 OBR 9; ST 1214/22; ST 2647/22; ST 1224/23; ST 46/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Nachdem durch Antrag OF 172/9 aus dem Dezember 2021 die Fläche zwischen den Bäumen nicht länger als Parkplatz genutzt werden kann, sollte nun der nächste Entwicklungsschritt zu einer echten Grünfläche gegangen werden. Deswegen wird der Magistrat gebeten, im nächsten Haushalt entsprechende Mittel zur Gestaltung dieser Grünfläche einzustellen. Wichtig ist bei der Neuanlage auch, dass der durch parkende Autos stark verdichtete Boden derart gelockert wird, dass die großen Bäume die bestmögliche Überlebenschance haben. Neben der Bepflanzung sind zudem Holzsitzmöbel sinnvoll, damit die Anwohner zusätzlich von der neu gestalteten Fläche profitieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1681 Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1214 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2022, ST 2647 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1224 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 46 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6676 2025 Die Vorlage OF 953/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Linke gegen FDP und fraktionslos (= Ablehnung)

  • Vor dem nächsten Winter: Übergänge an der Hügelstraße sicherer machen
    OFOB 10
    28.02.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2025, OF 961/9 Betreff: Vor dem nächsten Winter: Übergänge an der Hügelstraße sicherer machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Übergänge in der westlichen Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Kurhessenstraße derart zu beleuchten, dass querende Fußgänger und Fahrradfahrer deutlich besser gesehen werden. Bislang liegen einige zu sehr im Dunkeln. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6684 2025 Die Vorlage OF 961/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Schikane beenden - uneingeschränkte Bargeldabhebung mit der Bezahlkarte
    NR
    27.02.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2025, NR 1142 Betreff: Schikane beenden - uneingeschränkte Bargeldabhebung mit der Bezahlkarte Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, bei der Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete folgende Punkte sicherzustellen: 1. Uneingeschränkte Bargeldabhebung mit der Bezahlkarte. 2. Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr. 3. Keine örtliche Beschränkung der Bezahlkarte. 4. Kein Ausschluss bestimmter Waren oder Dienstleistungen. 5. Gewährleistung des Datenschutzes durch die informationelle Selbstbestimmung. 6. Möglichkeit von Zahlungen und Überweisungen ohne Genehmigungen von Ämtern. Begründung: Die hessische Regierungskoalition aus CDU und SPD hat die Einführung der Bezahlkarte trotz massiver Kritik von zivilgesellschaftlichen Organisationen, wie z.B. von Pro Asyl, Seebrücke oder der Initiative "Hessen sagt Nein! zur Bezahlkarte", für Hessen beschlossen. Seit dem 16. Dezember 2024 wird die Bezahlkarte in Hessen an Geflüchtete ausgegeben - beginnend mit der Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen [1] . Andere Landkreise und Städte in Hessen haben angekündigt, in den kommenden Monaten nachzuziehen. In Frankfurt rechnet die Stadtregierung nicht vor April 2025 mit der Einführung der Bezahlkarte. [2] Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) betont immer wieder: "Die Bezahlkarte ist ein wichtiges Instrument zur Begrenzung irregulärer Migration." [3] Es wird offen verkündet, dass die Bezahlkarte das Leben von Geflüchteten erschweren, die Flucht nach Deutschland unattraktiv machen und Rücküberweisungen, also Geldzahlungen in die Herkunftsländer, unterbinden soll. Es gibt jedoch keine wissenschaftlichen Belege dafür, dass Geld von den erhaltenen Sozialleistungen in die Herkunftsländer geschickt wird. Die Migrationsforschung kommt zu einem anderen Schluss: Sozialleistungen stellen keinen entscheidenden Pull-Faktor dar[4]. Vielmehr sind es Krieg und Klimakrise, die Menschen zur Flucht bewegen. Schon jetzt wird von massiven Problemen berichtet: In anderen Bundesländern, in denen die Bezahlkarte bereits eingeführt wurde, haben Geflüchtete enorme Schwierigkeiten, Waren und Dienstleistungen zu bezahlen, da vielerorts nur Bargeld akzeptiert wird.[5] Das betrifft zum Beispiel auch Kinder, die ihr Schulessen nicht bezahlen, oder Familien, die nicht auf dem Wochenmarkt einkaufen gehen können, weil die Digitalisierung in Deutschland enorm hinterherhinkt. Zudem ist die Einführung der Bezahlkarte mit einem enorm hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Selbst die Stadt Frankfurt räumt die erhebliche Mehrbelastung der Verwaltung ein. [6] Vielmehr führen die mit der Bezahlkarte verbundenen Handlungseinschränkungen zu Stigmatisierung und weiterer Ausgrenzung. Die Bezahlkarte hat negative Auswirkungen auf die Bewegungsfreiheit der Betroffenen. Sie ist datenschutzrechtlich bedenklich - die Stadt Frankfurt räumt dabei selbst ein, dass datenschutzrechtliche und revisionsrechtliche Fragen derzeit in Klärung sind - und werden den Alltag der Betroffenen unnötig erschweren. Wer in Deutschland ohne Bargeld lebt, verliert an Selbstbestimmung, weil viele Zahlungen ausschließlich über Bargeld funktionieren. Auf der anderen Seite ist die Möglichkeit von Überweisungen unverzichtbar, etwa für den Abschluss eines Handyvertrags oder die Mitgliedschaft im Sportverein. Das zeigt: Die Bezahlkarte ist ein bevormundendes und schikanierendes Diskriminierungsinstrument. Zwar wurde die Einführung der Bezahlkarte auf Landesebene beschlossen, die Entscheidung über die Höhe des verfügbaren Betrags liegt jedoch bei den Kommunen. Wiesbaden geht voran und hat die uneingeschränkte Bargeldabhebung mit der Bezahlkarte beschlossen. Die Landeshauptstadt beruft sich dabei auf die Einschätzungen des Wiesbadener Rechtsamts: "Gemäß ‚Erlass des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales vom 20.12.2024 zur Einführung der Bezahlkarte in Hessen' ist der Leistungsbehörde eine Ermessensentscheidung eingeräumt, um eine Erhöhung des voreingestellten Bargeldbetrages in Höhe vom 50,00 € im jeweiligen Einzelfall vornehmen zu können. Der Magistrat stellt eine Leistungsbehörde dar und kann die Festlegung eigenständig vornehmen." [7] Und weiter: "Im ‚Merkblatt zum Verfahren der Anpassungen der Ausgestaltung (Beschränkungen) der Bezahlkarte durch die Leistungsbehörden (Stand 20.12.2024)' wird die Möglichkeit eingeräumt, eine grundsätzliche Anpassung des Barabhebungsbetrages nach Abstimmung mit dem Land (Koordinierungsstelle Bezahlkarte im Regierungspräsidium Gießen) durch die Leistungsbehörde, auch hier konkret durch den Magistrat, vorzunehmen." [8] Um die Teilhabechancen von Geflüchteten nicht weiter einzuschränken und die diskriminierende Wirkung der Bezahlkarte zu verringern, muss die Stadt Frankfurt ihre kommunalen Möglichkeiten ausschöpfen. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 05.03.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 20.03.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1142 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 34. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 27.03.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1142 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage NR 1142 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5951, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 Aktenzeichen: 80-1

  • Moratorium für Rechenzentren
    NR
    27.02.2025 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2025, NR 1143 Betreff: Moratorium für Rechenzentren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein befristetes Moratorium für die Errichtung neuer Rechenzentren sowie für wesentliche Erweiterungen bestehender Rechenzentren im Stadtgebiet zu prüfen und zeitnah einen Beschlussvorschlag zum Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Begründung: Frankfurt am Main ist bereits heute der größte Internetknoten Europas. Die extreme Konzentration von Rechenzentren und der zu erwartende weitere Zubau - der Branchenverband German Datacenter Association (GDA) ging zuletzt von einem Zubau in Höhe von gut einem Gigawatt aus - führen zu einer erheblichen Belastung der lokalen Stromnetze und stellen eine Herausforderung für die Energiewende dar. Der gigantische Stromverbrauch von Rechenzentren treibt die Netzbelastung in die Höhe, gefährdet die Versorgungssicherheit und blockiert die Wärmewende, insbesondere die Dekarbonisierung dieser, also den Verzicht auf Treibhausgase bei der Erzeugung von Wärme. Der begrenzte Ausbau der Stromnetze bedeutet, dass entweder neue Rechenzentren versorgt oder die Wärmeversorgung dekarbonisiert werden können - beides gleichzeitig scheint nicht machbar. Kurz: Die steigende Stromnachfrage der Rechenzentren steht in direkter Konkurrenz zu den Zielen der Wärmewende und der klimaneutralen Stadtentwicklung. Ohne eine klare Strategie droht ein Zielkonflikt zwischen der digitalen Infrastruktur und den Klimazielen der Stadt. Das Moratorium sollte daher dazu dienen, die Auswirkungen des Stromverbrauchs von Rechenzentren auf Netzstabilität zu analysieren und sicherzustellen, dass die begrenzten Kapazitäten für eine dekarbonisierte Wärmewende genutzt werden. Außerdem sollten Leitlinien für die zukünftige Ansiedlung von Rechenzentren, insbesondere mit Blick auf Energieeffizienz, Abwärmenutzung und alternativen Standorten außerhalb Frankfurts entwickelt werden. Die Stadt Frankfurt hat in der Vergangenheit bereits ein Rechenzentrenkonzept (M 44/2022) entwickelt. Die Problematik des Ressourcenverbrauchs und der Zielkonflikte angesichts der Strombedarfe und des unter den Bedarfen zurückbleibenden Ausbau des Stromnetzes blieben hierbei unterbeleuchtet. Nicht einmal für eine Großwärmepumpe am Kraftwerk Niederrad scheint aufgrund der Netzauslastung ein Anschluss vor 2037 möglich zu sein (s. Antwort des Magistrats auf Frage F 2786/2024), der entsprechende Antrag der Mainova AG wurde abgelehnt. Des Weiteren steht die Erarbeitung des geforderten Konzepts zur Nutzung von Abwärme aus Rechenzentren weiterhin aus. Die Stelle ist zwar geschaffen, gemäß Antwort des Magistrats auf Frage F 2997/2025 der Linken aber bislang ausstehend. Ein Moratorium ermöglicht eine sachliche Neubewertung der Prioritäten und eine Steuerung der Standortentwicklung, um sicherzustellen, dass die begrenzten Stromkapazitäten vorrangig für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung und eine nachhaltige Stadtentwicklung genutzt werden. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 05.03.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 18.03.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1143 wird im Rahmen der Vorlage M 44/22 abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung ohne Zusatz), Linke und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) 34. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 20.03.2025, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1143 wird im Rahmen der Vorlage M 44/22 abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung ohne Zusatz), Linke und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 25.03.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 1143 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: 4 GRÜNE, SPD und FDP (= Ablehnung im Rahmen der M 44/22) CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung ohne Zusatz) Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Ablehnung im Rahmen der M 44/22) FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz) Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2025, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1143 wird im Rahmen der Vorlage M 44/22 abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung ohne Zusatz), Linke und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage NR 1143 wird im Rahmen der Vorlage M 44/22 abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung ohne Zusatz), Linke, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 5952, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 Aktenzeichen: 61-0

  • Nied: Die problematische Radverkehrssituation in der Mainzer Landstraße zwischen Nieder Tor und Haltestelle „Birminghamstraße“ bei einem Ortstermin klären
    OFOB 2
    27.02.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2025, OF 1173/6 Betreff: Nied: Die problematische Radverkehrssituation in der Mainzer Landstraße zwischen Nieder Tor und Haltestelle "Birminghamstraße" bei einem Ortstermin klären Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, bei einem Ortstermin gemeinsam mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung und dem Radfahrbüro die Verkehrssituation und -führung für Radfahrer in der Mainzer Landstraße (zwischen dem Nieder Tor und der Haltestelle Birminghamstraße) in beide Richtungen zu prüfen. An dem Ortstermin sollten auch Vertreter des Beirates der Sozialen Stadt Nied teilnehmen. Begründung: Die Bewohnervertreter im Beirat der Sozialen Stadt Nied wünschen sich einen Ortstermin mit der Stadt, um die problematische Radverkehrssituation in der Mainzer Landstraße zu klären. Stadteinwärts wird der Radweg ab der St. Markus-Kirche oft durch parkende Autos blockiert. Zudem ist die Markierung abgenutzt und es fehlt eine durchgehende Radwege-Beschilderung. Falls es sich hier nicht um einen offiziellen Radweg handelt, sollte geklärt werden, welche Strecke Radfahrer hier stadteinwärts nutzen sollen. Stadtauswärts werden Radfahrer ab Mainzer Landstraße 786 entgegen die sehr enge Einbahnstraße an Schrägparkplätzen vorbeigeführt. Kommt hier dem Radfahrer ein Auto entgegen, ist das Passieren für beide sehr schwierig. Besonders Schulkinder sind hier durch ausparkende und entgegenkommende Autos gefährdet. Anschließend führt der Radweg in die Straße Alt-Nied. Seine Markierung an der Einmündung nach Alt-Nied ist abgenutzt. Zudem wird der Radweg dort oft zugeparkt. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6624 2025 Die Vorlage OF 1173/6 wird als gemeinsamer Antrag von CDU und GRÜNE in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Nied: Parken im Kreuzungsbereich Luthmerstraße/Franz-Simon-Straße verhindern
    OFOB 2
    27.02.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2025, OF 1174/6 Betreff: Nied: Parken im Kreuzungsbereich Luthmerstraße/Franz-Simon-Straße verhindern Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, das widerrechtliche Parken im Kreuzungsbereich Luthmerstr. / Franz-Simon-Str. durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Begründung: Anwohner berichten, dass der Kreuzungsbereich Luthmerstr. / Franz-Simon-Str. regelmäßig zugeparkt wird. Teilweise stehen die Autos komplett auf den Gehwegen, so dass Fußgänger auf die Straße ausweichen müssen. Zudem ist der Kreuzungsbereich oftmals so zugeparkt, dass es bei einem Notfall für Einsatzfahrzeuge nicht mehr möglich wäre, hier hindurchzufahren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 17.03.2025, OF 1180/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6625 2025 1. Die Vorlage OF 1174/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1180/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1180/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

  • Verlängerung von Tempo 30 auf der Straße Alt-Fechenheim in Richtung An der Mainkur bis nach der Bushaltestelle „AltFechenheim“
    OFOB 3
    27.02.2025 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2025, OF 703/11 Betreff: Verlängerung von Tempo 30 auf der Straße Alt-Fechenheim in Richtung An der Mainkur bis nach der Bushaltestelle "Alt-Fechenheim" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Verkehrszeichen 274-50 "Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h" vom derzeitigen Standort Alt-Fechenheim in Höhe HN 39 um etwa 100 Meter weiter in Richtung Mainkur bis nach der Bushaltestelle "Alt-Fechenheim" zu versetzen, dadurch auf diesem Abschnitt dann Tempo 30 zu verlängern, um den dortigen Bussen des ÖPNV die Abfahrt aus der Buswanne zu erleichtern. Begründung: Bei der derzeitigen Regelung beschleunigt der Verkehr aus Richtung Fechenheim kommend in Richtung Mainkur, weil sich die Geschwindigkeit von 30 auf 50 ändert. Stehende Busse an der Haltestelle "Alt-Fechenheim" in Richtung Mainkur haben daher Schwierigkeiten beim Anfahren aus der Buswanne in den fließenden Verkehr. Auch vor dem Hintergrund der Ampelanlage und dem regen Fußverkehr von zur zum Cassellagelände und dem Lärmschutz der Anwohner, ist eine Verlängerung von Tempo 30 sinnvoll. Es wird in die Entscheidung des Magistrats gestellt, ob mit der Gegenrichtung analog verfahren werden soll. Hier besteht das Problem zwar nicht, weil es keine Buswanne an der Haltestelle gibt, gleichwohl wäre die Verkehrsregelung auf beiden Seiten identisch. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6611 2025 Die Vorlage OF 703/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor zusätzlich die Anbringung einer Fahrbahnmarkierung mit Tempo 30 erbeten wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Notunterkunft am Eschenheimer Tor
    NR
    26.02.2025 · Gartenpartei

    S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2025, NR 1152 Betreff: Notunterkunft am Eschenheimer Tor Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. die aktuellen Bedingungen der Notunterkunft für Obdachlose in der B-Ebene Eschenheimer Tor kritisch zu bewerten und eine Verbesserung der Unterbringung herbeizuführen; 2. dabei auch alternative Standorte zu prüfen, die bessere Voraussetzungen für Betreuung, Hygiene und soziale Unterstützung bieten können; 3. einen Maßnahmenplan vorzulegen, der sowohl kurzfristige Verbesserungen als auch eine nachhaltige Lösung für eine geeignete Notunterkunft umfasst; 4. die Sauberkeit und Sicherheit im Bereich des Eschenheimer Tors durch ergänzende Maßnahmen zu verbessern. Begründung: Obdachlose Menschen benötigen Schutz und Unterstützung. Die aktuelle Situation am Eschenheimer Tor ist allerdings hinsichtlich der hygienischen Zustände, Sauberkeit und Sicherheit unbefriedigend. Die momentane Nutzung der B-Ebene als Notunterkunft ist für niemanden eine gute Lösung - weder für die Betroffenen selbst, noch für Anwohner, Gewerbetreibende und Passanten. Der Magistrat muss endlich handeln und eine konkrete, verantwortungsvolle Lösung anbieten: eine Unterbringung, die menschenwürdig ist, Betreuung und soziale Hilfen ermöglicht und gleichzeitig den öffentlichen Raum am Eschenheimer Tor wieder nutzbar macht. Der Magistrat muss jetzt eine Entscheidung treffen, die sowohl den obdachlosen Menschen als auch der Stadtgesellschaft gerecht wird. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Christina Ringer Stadtv. Christian Becker Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Frank Nagel Stadtv. Verena David Stadtv. Claudia Korenke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 11.08.2025, B 283 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3 Versandpaket: 05.03.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage NR 1152 wird zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP und BFF (= Kenntnis); Die Partei (= Enthaltung) 34. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 20.03.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 1152 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 28 Auf Wunsch von ÖkoLinX-ARL wird über die Vorlage NR 1152 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Die Vorlage NR 1152 wird zurückgewiesen. Abstimmung: Ziffern 1. bis 3.: 5 GRÜNE, SPD und FDP gegen 1 GRÜNE, CDU, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); Linke (= Enthaltung) Ziffer 4.: 5 GRÜNE, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, CDU und BFF (= Annahme); Linke (= Enthaltung) 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.03.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage NR 1152 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung im Ausschuss für Mobilität und Smart-City) 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Der Vorlage NR 1152 wird zugestimmt. Abstimmung: 6 GRÜNE, CDU, 2 SPD und FDP gegen 1 Linke, Volt, und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 GRÜNE, 1 SPD und 1 Linke (= Enthaltung) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1152 wird zur nochmaligen Beratung an den Ausschuss für Soziales und Gesundheit zurückverwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und Linke (= Beratung); AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Enthaltung) 35. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 24.04.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1152 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) sowie Linke und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 5997, 35. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 24.04.2025 Aktenzeichen: 51

  • Frauen- und Elternkurse für Integration und Spracherwerb sichern
    NR
    26.02.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2025, NR 1153 Betreff: Frauen- und Elternkurse für Integration und Spracherwerb sichern Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 07.07.2025 Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. kommunale Finanzierungsmöglichkeiten vorzulegen, um finanzielle Engpässe bei den Integrations- und Berufssprachkursen speziell für Frauen und Eltern in Frankfurt zu kompensieren. Hierzu wird geprüft und berichtet, a) wie viele Kurse städtische Einrichtungen wie die Volkshochschule sowie freie Träger 2023 und 2024 speziell für Frauen angeboten haben; b) wie viele Teilnehmerinnen es 2023 und 2024 in diesen Kursen gab; c) welche Kosten dadurch entstanden sind; d) wie hoch die Nachfrage für 2025 schätzungsweise sein wird; e) welche finanziellen Mittel erforderlich wären, um die weggefallenen Bundesmittel im Rahmen einer kommunalen Förderung zu kompensieren; f) wie viele Teilnehmerinnen auf die Betreuung ihrer Kinder während der Kurse angewiesen waren. 2. nach Erhebung der Daten zu prüfen, ob eine Ko-Finanzierung von Integrations- und Berufssprachkursen speziell für Frauen und Eltern aus Restmitteln verschiedener Dezernate (Frauen, Bildung, Integration etc.) des Haushaltsjahres 2024 möglich ist, um die Angebote der entsprechenden Einrichtungen bis zur nächsten Haushaltsaufstellung aufrechtzuerhalten. 3. sollte eine Umsetzung von Ziff. 2 nicht möglich sein: zu prüfen, in welcher Form für Teilnehmer/-innen regulärer Integrations- und Berufssprachkurse eine Kinderbetreuung angeboten werden kann. 4. entsprechende Mittel für Integrations- und Berufssprachkurse speziell für Frauen und Eltern bei der Aufstellung des kommenden Haushaltsentwurfs mit einzuplanen, sollte die Mittelzuweisung auf Bundesebene nicht erhöht werden. Begründung: Damit geflüchtete Menschen bei uns Arbeit finden können, sind Kenntnisse der deutschen Sprache fundamental wichtig. Für die Aufnahme der meisten Tätigkeiten wird ein Nachweis über das Deutsch-Sprachniveau B 1 verlangt. Gleichzeitig hat die frühere Bundesregierung im Rahmen der neuen Integrationskursverordnung die Mittel für die Absolvierung von Integrations- und Sprachkursen um fast 50% gekürzt - ein fatales Signal an alle Menschen, die sich hier eine Existenz aufbauen möchten. Konkret werden ab Mai 2025 Integrations- und Berufssprachkurse speziell für Frauen durch den Bund gestrichen, sodass sich für diese Zielgruppe die Kurszeit für das Erlernen von Deutsch auf B1-Niveau von 900 auf 600 Unterrichtsstunden reduzieren wird. Darüber hinaus besteht seit Anfang des Jahres für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Integrationskursen nicht mehr die Möglichkeit auf eine Bewilligung zur Wiederholung von Teilen des Kurses, wenn die B1-Prüfung nicht bestanden wurde. Die Streichung von Wiederholungsmöglichkeiten, Kursangeboten für Frauen, Eltern und Jugendliche sowie der Wegfall des Wegegelds für Kursteilnehmer sind sehr problematisch. Viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer betreuen kleine Kinder und sind auf ein unterstützendes Umfeld angewiesen, solange sie nur über geringe Deutschkenntnisse verfügen. Der Besuch von Kursen fördert nicht nur die Sprachkompetenz, sondern ist auch unabdingbar für den Zugang zum Arbeitsmarkt, stärkt die Unabhängigkeit und ermöglicht den Aufbau eines neuen sozialen Umfelds. Im Bereich des Gewaltschutzes ist die Chance, ein selbstbestimmtes Leben aufzubauen, nicht zu vernachlässigen. Der Magistrat wird daher aufgefordert, kommunale Handlungsoptionen zum Erhalt dieser wichtigen Bildungsangebote zu prüfen. Insbesondere die Frauenförderung darf nicht unter den finanziellen Einschnitten auf Bundesebene leiden. Es gibt in Frankfurt zahlreiche Träger, die sich erfolgreich auf die Sprach- und Berufsförderung von Frauen spezialisiert haben und wegzubrechen drohen. Sind diese Strukturen einmal verloren und das Personal entlassen, können sie auch bei späterem Umlenken der Politik nicht mehr wiederhergestellt werden. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Christina Ringer Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Christian Becker Stadtv. Verena David Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck Stadtv. Dr. Veronica Fabricius Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Claudia Korenke Stadtv. Robert Lange Stadtv. Sybill Cornelia Meister Stadtv. Sara Steinhardt Stadtv. Ömer Zengin Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 31.10.2025, B 402 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 05.03.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 18.03.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 1153 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Beratung) 34. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 20.03.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 1153 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 34. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 24.03.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 1153 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU und Linke (= Beratung) 34. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 27.03.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 1153 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke und FRAKTION (= Beratung) 35. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 22.04.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 1153 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1153 wird abgelehnt. Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 35. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 24.04.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 1153 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1153 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie Linke (= Prüfung und Berichterstattung) 35. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 28.04.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 1153 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1153 wird abgelehnt. Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, Linke, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) 35. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 05.05.2025, TO I, TOP 4 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 1153 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1153 wird abgelehnt. Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, Linke, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (NR 1153 = Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 6 Beschluss: a) Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 1153 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1153 wird abgelehnt. Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, Linke, BFF-BIG, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) 38. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 11.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 1153 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 6104, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 § 6524, 38. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa vom 11.09.2025 Aktenzeichen: 51

  • Klare Köpfe, sichere Feste: Cannabisverbot auf Volksfesten
    NR
    26.02.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2025, NR 1154 Betreff: Klare Köpfe, sichere Feste: Cannabisverbot auf Volksfesten Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Vergnügungsmarktordnung dahingehend zu ändern, dass der Konsum und Besitz von Cannabisprodukten auf durch diese Ordnung geregelten Volksfesten untersagt wird. Das Verbot soll durch die Aufnahme als Ordnungswidrigkeit im Sinne der städtischen Vorschriften verankert werden. Geeignete Maßnahmen zur Information und Durchsetzung sind sicherzustellen. Begründung: Volksfeste ziehen eine Vielzahl von Besuchern an, darunter zahlreiche Kinder und Jugendliche. Ein klares Verbot des Cannabiskonsums ist ein wichtiger Schritt, um die familienfreundliche Atmosphäre zu schützen und Konflikte zu vermeiden. Der Konsum von Cannabis kann zu Beeinträchtigungen der Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit führen, wodurch das Risiko von Unfällen und anderen sicherheitsrelevanten Vorfällen auf Veranstaltungen erhöht wird. Die bundesgesetzliche Regelung zur Nutzung von Cannabisprodukten ist unzureichend und bietet insbesondere für öffentliche Veranstaltungen keinen wirksamen Schutz. Um den besonderen Anforderungen kommunaler Veranstaltungen gerecht zu werden, muss die Stadt Frankfurt eigenverantwortlich handeln. Ein generelles Verbot stellt sicher, dass das Ordnungsamt und die Polizei rechtssicher und klar in ihrer Arbeit agieren können, ohne Unklarheiten in der Durchsetzung der Vorschriften. Da die bundesgesetzlichen Regelungen keine ausreichenden Schutzmechanismen bieten, ist die Aufnahme eines Cannabiskonsumverbots in die Vergnügungsmarktordnung ein notwendiger Schritt zur Wahrung öffentlicher Ordnung und Sicherheit auf kommunaler Ebene. Als bedeutender Veranstaltungsort hat die Stadt Frankfurt eine Verantwortung, klare Rahmenbedingungen zu schaffen und die Einhaltung kommunaler Vorschriften sicherzustellen. Mit der Ergänzung der Vergnügungsmarktordnung um ein Cannabisverbot auf Volksfesten zeigt die Stadt Frankfurt ihre Verantwortung für sichere und familienfreundliche Veranstaltungen und setzt ein klares Zeichen für die Stärkung des öffentlichen Wohls. Durch die Aufnahme des Verbots in den Bereich der Ordnungswidrigkeiten wird die Durchsetzung dieser Regelung effektiver gewährleistet. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Stadtv. Verena David Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck Stadtv. Dr. Veronica Fabricius Stadtv. Dr. Albrecht Kochsiek Stadtv. Robert Lange Stadtv. Sybill Cornelia Meister Stadtv. Christina Ringer Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 05.03.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 18.03.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1154 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Annahme) 34. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 31.03.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1154 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und BFF-BIG gegen CDU und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage NR 1154 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5960, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 Aktenzeichen: 53-6

  • Bebauungspläne: Prioritäten setzen statt verschleppen
    NR
    26.02.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2025, NR 1155 Betreff: Bebauungspläne: Prioritäten setzen statt verschleppen Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die gemäß Aufstellungsbeschlüssen aus den Jahren 2010 bis 2017 eingeleiteten 17 Bebauungsplanverfahren für insgesamt 226 ha (s. Anlage, Nr. 1 - 17) noch in diesem Jahr 2025 zur Entscheidungsreife zu führen, damit die Stadtverordneten Satzungsbeschlüsse fassen können; 2. in gleicher Weise die drei Bebauungsplanänderungsverfahren aus den Jahren 2017 bis 2019 (ca. 22 ha), für die später Änderungsbeschlüsse (s. Anlage, Nr. 18 - 20) gefasst wurden, zur Entscheidungsreife zu führen; 3. für die in 2025 nicht zur Entscheidungsreife geführten Bebauungsplanverfahren (s. Anlage, Nr. 21 - 43) einen Zeitplan zu erstellen, aus dem sich die notwendigen Zwischenschritte (Auslegung, Bürgerbeteiligung usw.) bis zur Entscheidungsreife und Magistratsvorträgen mit Satzungsbeschlüssen ergeben; 4. zu prüfen und zu berichten, wie viele Wohnungen in den Gebieten geschaffen werden könnten, die die von 2010 bis 2017 eingeleiteten 17 Bebauungsplanverfahren und die von 2018 bis 2024 eingeleiteten 22 Bebauungsplanverfahren für etwa 647 ha betreffen, sofern sie als Mischgebiete, Wohngebiete oder Stadtquartiere vorgesehen sind; 5. zu prüfen und zu berichten, welche der offenen Bauleitverfahren unter Berücksichtigung der größten Freiflächen und unbebauten Gewerbe- und Industriegebiete priorisiert bearbeitet werden können. Begründung: Der Magistrat fordert immer wieder neue Flächen, um die Wohnungsnot zu lösen. Doch warum arbeitet er dann nicht endlich die über Jahre unbearbeiteten Bebauungspläne aus den Jahren 2010 bis 2017 ab? Statt über neue Projekte zu reden, sollte er zunächst die bestehenden Verfahren zum Abschluss bringen. Schon 2014 wurde betont, dass Frankfurt dringend neuen Wohnraum braucht. In den damaligen Beschlussvorlagen ging man von einer Stadtbevölkerung von 724.000 Menschen bis 2030 aus. Heute leben bereits über 775.000 Menschen in der Stadt - weit mehr als damals prognostiziert. Doch seit der Ablehnung des CDU-Antrags NR 599 im Jahr 2023 wurden nur zwei der damals 27 aufgeführten Bebauungsplanverfahren durch Satzungsbeschluss beendet. Alle anderen Verfahren sind weiterhin nicht zur Beschlussreife geführt. Besonders absurd ist, dass das Bebauungsplanverfahren Nr. 880 ("Innovationsquartier", Friedberger Landstraße / südlich Wasserpark) nicht einmal mehr bearbeitet wird - trotz seines enormen Potenzials für Wohnraum. Zudem sind auch zahlreiche Gewerbe- und Industriegebiete in Aufstellung, deren Bearbeitung für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt von hoher Bedeutung ist. Um eine ausgewogene Stadtentwicklung sicherzustellen, müssen daher nicht nur Wohngebiete, sondern auch bedeutende Freiflächen für Gewerbe und Industrie priorisiert behandelt werden. Wenn es dem Magistrat wirklich um die Lösung der Wohnungsnot und die wirtschaftliche Entwicklung geht, dann muss er endlich liefern: Klare Prioritäten, verbindliche Termine und der zügige Abschluss der verschleppten Bebauungspläne. Aufstellung (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Nr. Bebauungspläne - Aufstellungsbeschlüsse - § 2 (1) BauGB ab 2010 B-Plan Nr M-Vor-lage Aufstellungs- beschluss-Vorlage vom Verfah-rensstand Größe Beschrei-bung 1 Bebauungsplan Nr. 874 - Katzenpforte - Aufstellungsbeschluss 874 M 186/10 10.09.2010 laut PLAN AS "im Verfahren" 2,18 ha Stadtquartier 2 Bebauungsplan Nr. 696 - Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 2 696 M 22/12 13.01.2012 laut PLAN AS "im Verfahren" 36,27 ha Gewerbe 3 Bebauungsplan Nr. 546Ä - Breite Gasse - 1. Änderung 546 M 10/14 17.01.2014 laut PLAN AS "im Verfahren" 8,60 ha Gemischt 4 Bebauungsplan Nr. 698 - Nördlich Dieburger Straße 698 M 11/14 17.01.2014 laut PLAN AS "im Verfahren" 8,80 ha Mischgebiet 5 Bebauungsplan Nr. 900 - Hanauer Landstraße - westlich Osthafenplatz / Launhardtstraße - 900 M 14/24 17.01.2014 laut PLAN AS "im Verfahren" 12,00 ha gemischt genutzte Stadtquartiere 6 Bebauungsplan Nr. 902 - Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung 902 M 15/14 17.01.2014 laut PLAN AS "im Verfahren" 11,00 ha allgemeines Wohngebiet 7 Bebauungsplan Nr. 906 - Westlich der Nordweststadt 906 M 18/14 17.01.2014 laut PLAN AS "im Verfahren" 10,20 ha allgemeines Wohngebiet 8 Bebauungsplan Nr. 907 - Berkersheim Ost 907 M 19/14 17.01.2014 laut PLAN AS "im Verfahren" 5,20 ha allgemeines Wohngebiet 9 Bebauungsplan Nr. 908 - Südlich Am Riedsteg 908 M 20/14 17.01.2014 laut PLAN AS "im Verfahren" 6,90 ha Wohngebiet EFH 10 Bebauungsplan Nr. 909 - Westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung 909 M 21/14 17.01.2014 laut PLAN AS "im Verfahren" 43,80 ha überwiegend allge, Wohngebiet 11 Bebauungsplan Nr. 903 - Richard-Wagner-Straße 903 M 98/14 02.06.2014 laut PLAN AS "im Verfahren" 6,50 ha Krankenhaus 12 Bebauungsplan Nr. 895 - Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngelände - 895 M 192/14 14.11.2014 laut PLAN AS "im Verfahren" 32,20 ha Gewerbegebiet 13 Bebauungsplan Nr. 880 - Friedberger Landstraße / Südlich Wasserpark ("Innovationsquartier") 880 M 83/16 22.04.2016 Der Bebauungsplan Nr. 880 wird derzeit nicht bearbeitet. 16,60 ha Wohngebiet 14 Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd 917 M 35/17 13.02.2017 laut PLAN AS "im Verfahren" 6,60 ha Allgemeines Wohngebiet 15 Bebauungsplan Nr. 921 - Gewerbegebiet - Südlich Wilhelmsbader Weg 921 M 121/17 09.06.2017 laut PLAN AS "im Verfahren" 8,40 ha Gewerbeflächen 16 Bebauungsplan Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch 920 M 202/17 06.10.2017 laut PLAN AS "im Verfahren" 3,58 ha allgemeines Wohngebiet 17 Bebauungsplan Nr. 922 - Nördlich Lurgiallee 922 M 263/17 22.12.2017 laut PLAN AS "im Verfahren" 8,00 ha urbanen, gemischt genutzten Wohnquartiers tertiäre Gewerbenutzung Schulen 18 Bebauungsplan Nr. 556 Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg - 1. Änderung 556 M 245/18 08.12.2017 Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB (M203/22) 4,20 ha gemischt genutztes Stadtquartier hoher Wohnanteil 19 Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße 923 M 211/18 12.11.2018 Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB (M 47/23) 11,00 ha Schule 20 Bebauungsplan Nr. 930 - Bildungscampus Unterliederbach - 930 M 169/19 18.10.2019 Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB 7,00 ha Gemeinbedarf 21 Bebauungsplan Nr. 924 - Frankenallee / Schmidtstraße 924 M 232/18 07.12.2018 laut PLAN AS "im Verfahren" 2,00 ha Gewerbegebiet 22 Bebauungsplan Nr. 919 - Am Römerhof - 919 M 167/18 21.09.2018 laut PLAN AS "im Verfahren" 29,00 ha urbanes, gemischt genutztes Quartier-Schule 23 Bebauungsplan Nr. 926 - Nordwestlich Silobad 926 M 18/19 08.02.2019 laut PLAN AS "im Verfahren" 18,00 ha Allgemeines Wohngebiet 24 Bebauungsplan Nr. 927 - Südlich Palleskestraße / westlich Zuckschwerdtstraße 927 M 60/19 23.04.2019 Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB 4,00 ha Wohngebiet 25 Bebauungsplan Nr. 931 - Südlich der Mainzer Landstraße / Elektronstraße - 931 M 187/19 01.11.2019 laut PLAN AS "im Verfahren" 2,70 ha Gemeinbedarf 26 Bebauungsplan Nr. 932 - Guerickestraße - 932 M 106/20 06.07.2020 laut PLAN AS "im Verfahren" 46,00 ha Gewerbe- und Industriegebiet 27 Bebauungsplan Nr. 934 - Südlich Gutleutstraße / Hirtenstraße / Wurzelstraße 934 M 192/20 27.11.2020 laut PLAN AS "im Verfahren" 16,00 ha urbanes, gemischt genutztes Quartier mit signifikantem Wohnanteil 28 Bebauungsplan Nr. 937 - Nördlich Zeil - Zwischen Brönnerstraße und Schäfergasse 937 M 193/20 27.11.2020 laut PLAN AS "im Verfahren" 2,00 ha kerngebietstypische Nutzungen sichern 29 Bebauungsplan Nr. 935 - Industriepark Höchst Süd - 935 M 13/21 15.01.2021 laut PLAN AS "im Verfahren" 51,00 ha gewerbliche und industrielle Nutzung 30 Bebauungsplan Nr. 929 - Nördlich Gutleutstraße / Östlich Erntestraße - 929 M20/21 22.01.2021 laut PLAN AS "im Verfahren" 15,00 ha Gewerbegebiet 31 Bebauungsplan Nr. 938 - Wilhelm-Leuschner-Straße 43-45 938 M 63/21 07.05.2021 laut PLAN AS "im Verfahren" 1,00 ha Neubebauung Grundstücke Hotel InterContinental 32 Bebauungsplan Nr. 939 - Östlich Intzestraße - 939 M 153/21 01.10.2021 laut PLAN AS "im Verfahren" 15,00 ha Gewerbegebiet 33 Bebauungsplan Nr. 941 - Östlich A 661 - Hanauer Landstraße / Peter-Behrens-Straße - 941 M 152/21 01.10.2021 laut PLAN AS "im Verfahren" 80,00 ha Gewerbegebiet 34 Bebauungsplan Nr. 558 - Gwinnerstraße - 558 M 175/21 15.11.2021 laut PLAN AS "im Verfahren" 100,00 ha Gewerbegebiet 35 Bebauungsplan Nr. 899 - Nördlich Lorscher Straße - 899 M 4/22 10.01.2022 laut PLAN AS "im Verfahren" 6,00 ha Ersatzstandort Busbetriebshof 36 Bebauungsplan Nr. 943 - Südöstlich Bachmannstraße - 943 M 50/22 25.03.2022 laut PLAN AS "im Verfahren" 0,76 ha soziokulturelle Nutzungsmischung 37 Bebauungsplan Nr. 928 - Südlich Frankenallee/Hellerhofstraße 928 M 101/22 08.07.2022 laut PLAN AS "im Verfahren" 4,00 ha verdichteten, funktionsgemischter Stadtbaustein wohnbaulichem Schwerpunkt Hochhausstandort 38 Bebauungsplan Nr. 942 - Östlich A5/Eschborner Landstraße - 942 M 121/22 22.07.2022 laut PLAN AS "im Verfahren" 94,00 ha Gewerbegebiet 39 Bebauungsplan Nr. 944 - Industriepark Griesheim - 944 M 12/23 27.01.2023 laut PLAN AS "im Verfahren" 101,00 ha Gewerbegebiet 40 Bebauungsplan Nr. 847 Ä - Rund um den Henninger Turm - 1. vereinfachte Änderung - 847 M 91/23 16.06.2023 laut PLAN AS "im Verfahren" 7,00 ha Gewerbegebiet 41 Bebauungsplan NO 23b Nr. 1 Ä - Orber Straße - 1. vereinfachte Änderung - Bebauungsplan NO 23d Nr. 1 Ä - Karl-Benz-Straße - 1. vereinfachte Änderung - Bebauungsplan NO 24a Nr. 1 Ä - Cassellastraße - 1. vereinfachte Änderung - Bebauungsplan NO 24c Nr. 1 Ä - Konstanzer Straße - 1. vereinfachte Änderung - Bebauungsplan NO 44c Nr. 1 Ä - Bahnhof Mainkur - 1. vereinfachte Änderung - M 156/23 22.09.2023 laut PLAN AS "im Verfahren" ? Sicherung industriell-gewerblichen Nutzung 42 Bebauungsplan Nr. 150 Ä2 - Östlich Praunheimer Landstraße - 2. vereinfachte Änderung - Bebauungsplan NW 43c Nr. 2 Ä - Alt-Hausen - 1. vereinfachte Änderung - Bebauungsplan NW 43d Nr. 3 Ä - Hausen-Ost - 1. vereinfachte Änderung - 150 M24/24 15.03.2024 laut PLAN AS "im Verfahren" 4,00 ha Sicherung Gewerbeflächen 43 Bebauungsplan Nr. 946 - Östlich A5 / Eschborner Landstraße - Teilbereich 1 - 946 M 169/24 08.11.2024 laut PLAN AS "im Verfahren" 53,00 ha Sicherung Gewerbeflächen Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Dr. Veronica Fabricius Stadtv. Frank Nagel Stadtv. Dr. Albrecht Kochsiek Stadtv. Robert Lange Stadtv. Christina Ringer Stadtv. Susanne Serke Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 13, 15 Versandpaket: 05.03.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage NR 1155 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, Linke, FDP und BFF gegen SPD (= Ablehnung) 34. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 18.03.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen die Beratung der Vorlage NR 1155 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Beratung) 36. Sitzung des OBR 7 am 18.03.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage NR 1155 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU (= Zustimmung) 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO II, TOP 23 Beschluss: Der Vorlage NR 1155 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage NR 1155 wird zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP und BFF (= Kenntnis); Die Partei (= Enthaltung) 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage NR 1155 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und fraktionslos gegen CDU, Linke und FDP (= Zustimmung) 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Der Vorlage NR 1155 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, 1 GRÜNE, Linke, FDP, FREIE WÄHLER, fraktionslos gegen 1 GRÜNE und SPD; 2 GRÜNE (= Enthaltung) 37. Sitzung des OBR 15 am 21.03.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage NR 1155 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 42 Beschluss: Der Vorlage NR 1155 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage NR 1155 wird zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen CDU und BFF (= Annahme); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) 37. Sitzung des OBR 4 am 25.03.2025, TO II, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage NR 1155 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, FDP, dFfm und fraktionslos gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); GRÜNE, SPD und Volt (= Enthaltung) 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 25.03.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1155 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, Volt, FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 37. Sitzung des OBR 13 am 25.03.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage NR 1155 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: a) Die Vorlage NR 1155 wird auf Wunsch der Linken-Fraktion bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Die Vorlage NR 1155 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Dürbeck, Hauenschild, Papke, Frank, Yilmaz, Pauli, Schwichtenberg und Witsch sowie von Stadtrat Prof. Dr. Gwechenberger dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG und Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage NR 1155 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE und Linke (= Ablehnung) 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Der Vorlage NR 1155 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und Volt gegen GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5929, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 Aktenzeichen: 63-0

  • Höchst: Sicherheitskonzept für Höchst dringend modifizieren
    OFOB 6
    26.02.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2025, OF 1169/6 Betreff: Höchst: Sicherheitskonzept für Höchst dringend modifizieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Mit Pressekonferenz vom 19. Dezember 2024 hat Oberbürgermeister Mike Josef gemeinsam mit Annette Rinn (Dezernentin für Ordnung, Sicherheit und Brandschutz) das neue Sicherheitskonzept für Frankfurt Höchst vorgestellt. Bereits seit Jahren setzt sich der Ortsbeirat für die Steigerung des Sicherheitsempfinden im Stadtgebiet Höchst ein. Insbesondere die Gebiete rund um den Höchster Bahnhof sowie im Bereich der Leverkuser und Bolongaro Str. sorgen seit Jahren für Anwohnerbeeinträchtigungen. Beschwerden im Hinblick auf die Müllsituation, Ruhestörungen und das generelle Sicherheitsempfinden sind bereits in einer Antragsserie in den Jahren 2021 und 2022 Thema im Ortsbeirat 6 gewesen. Damals wurden Kontrollen im Bereich der Leverkuser Str. gefordert, die dann auch auf den gesamten Bereich der Bolongaro Str. ausgeweitet worden waren. Aus den Kontrollen resultierten Einleitung von Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie die gänzliche Sicherstellung von zwei Betrieben (siehe ST 913 vom 19. April 2022). Darüber hinaus teilten die zuständigen Stellen in selbiger Stellungnahme mit, dass vereinzelt die Bildung von Brennpunkten auf den genannten beiden Straßen zu beobachten sei. Der Ortsbeirat begrüßt nach mehreren Jahren der behördlichen Sensibilisierung, dass der Magistrat nun endlich die Notwendigkeit von Sicherheitsmaßnahmen im Bahnhofsbereich erkannt hat und erste nachhaltige Maßnahmen verfügt hat. Die Situation vor Ort hat sich nach Zuschriften zahlreicher Bürgerinnen und Bürger in den letzten Monaten derart verschärft, dass dringend über eine Erweiterung des Sicherheitskonzeptes seitens des Magistrats nachgedacht werden sollte. Diesen Ausführungen vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, - das am 19. Dezember 2024 vorgestellte Sicherheitskonzept auch auf die Gebiete der Bolongaro Str. sowie der Leverkuser Str. auszuweiten. - in die Modifizierung des Konzepts die Erfahrungswerte bereits stattgefundener Kontrollmaßnahmen (die damals Wirkung entfalteten), z.B. ST 913 vom 19. April 2022 einzubetten, um das Sicherheitsempfinden nachhaltig im gesamten Stadtteil (u.a. auch an den Brennpunkten) nachhaltig zu verbessern. - Die Einsatzzeiten entsprechend anzupassen, sodass insbesondere die Beschwerdezeiträume nach 19:00 Uhr (gerade in den Sommermonaten) mit abgedeckt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1169/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6807 2025 Die Vorlage OF 1169/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass beim zweiten Spiegelstrich das Wort "Sicherheitsempfinden" durch die Wörter "sicherheitspolitische Lage" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Höchst: Sport- und Fitnessgeräte in der Rudolf-Schäfer-Anlage
    OFOB 2
    26.02.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2025, OF 1172/6 Betreff: Höchst: Sport- und Fitnessgeräte in der Rudolf-Schäfer-Anlage Am 26. November 2025 hatte die Planersocietät im Ortsbeirat die integrierte Nahmobilitäts- und Parkraumstudie für Höchst vorgestellt. Neben Vorschlägen zur Nahmobilität und zum Parkraum wurden auch konkrete Vorschläge für die Ausweitung von Spiel- und Sportmöglich-keiten gemacht. Es wird die "Errichtung von Sportmöglichkeiten im Bereich Rudolf-Schäfer-Anlage; Calisthenics-Anlage, ggf. Parkour-Anlage" vorgeschlagen. Hierzu wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Art von Fitness- und Sportanlagen für den Bereich der Rudolf-Schäfer-Anlage geeignet ist. Dazu wird sicherlich eine Calisthenics-Anlage oder Parkour-Anlage gehören. Es sollte ebenfalls die Möglichkeit von inklusiven Geräten einbezogen werden. Auch der Wunsch nach Geräten, an denen Jung und Alt gleichermaßen trainieren können, sollte berücksichtigt werden. Begründung: Der gesundheitliche Nutzen von Spiel und Sport und insbesondere Calisthenics ist wohl unbestritten und hat zudem eine wichtige soziale Funktion auch außerhalb von Pandemien. Es wird immer wieder der Wunsch nach solchen Anlagen geäußert. Auch die Kommunale Ausländervertretung setzt sich für Fitnessgeräte und Calisthenics-Anlagen in öffentlichen Parks ein. Mit der Rudolf-Schäfer-Anlage haben Planer bereits einen Ort für Höchst vorgeschlagen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6623 2025 Die Vorlage OF 1172/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Nutzung des Georgshofs
    OFOB 6
    26.02.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2025, OF 1175/6 Betreff: Nutzung des Georgshofs Bei Diskussionen im Ortsbeirat über die Entwicklungsmöglichkeiten des "Georgs-Hofes" in Nied, gab es immer wieder diversen Unstimmigkeiten, was z.B. den Umfang des Naturschutzgebietes anbelangt oder was genau dort nur geduldet ist und was genau erlaubt sein wird. Um alle interessierten BürgerInnen auf einen gemeinsamen Kenntnisstand zu bringen, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Nutzung auf dem Areal "Georgs-Hof" ist überhaupt erlaubt? Bitte aufgliedern nach den unterschiedlichen Schutzzonen und möglichst kartografisch darstellen. 2. Gibt es vorhandene Nutzungen, die nicht den rechtlichen Anforderungen entsprechen? 3. Gibt es sogenannte " nur geduldete Nutzungen"? 4. Beim ABI liegt seit längerem eine Entwicklungsskizze für das Areal vor. Hat der Magistrat schon eine Einschätzung, welche der dortigen Ideen im Rahmen des Naturschutzes realisiert werden könnten? 5. Kann die Entwicklungsskizze dem Ortsbeirat zur Verfügung gestellt werden? Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1140 2025 Die Vorlage OF 1175/6 wird als gemeinsamer Antrag von SPD, GRÜNE, Linke, FDP und BFF in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Sossenheim: Straßensanierung AltSossenheim im Bereich Lindenscheidstraße bis Michaelstraße endlich vorantreiben
    OFOB 6
    26.02.2025 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2025, OF 1176/6 Betreff: Sossenheim: Straßensanierung Alt-Sossenheim im Bereich Lindenscheidstraße bis Michaelstraße endlich vorantreiben Im Zuge mehrerer Teilabschnitte wurde vor einigen Jahren die Hauptverkehrsstr. (Alt Sossenheim/ Westerbachstr.) saniert. Hierbei wurde der im Betreff genannte Teilabschnitt nicht miteinbezogen. Dies mag auch daran gelegen haben, dass man die aufwendigere Brückensanierung (über den Sulzbach) zunächst nicht durchführen wollte. Seinerzeit erfolgten hier bereits Gespräche mit dem zuständigen Fachamt sowie den städtischen Stadtbezirksvorsteher. In den beschriebenen Gesprächen wurde bereits auch erste Bauzeichnungen entwickelt, die eine leicht veränderte Fahrbahnverschwenkung hin Richtung Wiesenfeldstr. zu berücksichtigen. Diese Fahrbahnveränderung erachteten die damaligen Funktionsträger als sinnig, um die entsprechenden Fußwege in der gesetzlich vorgeschriebenen Breite beidseitig zu führen. Derzeit ist ein Fußweg mit Kinderwagen/ Rollator kaum begehbar Mittlerweile hat sich der Zustand mangels damaliger Sanierung derart verschlechtert, sodass tiefe Spurrillen, die unter den Asphalt reichen entstanden sind. Insbesondere die immer schwerer werdenden Busse sowie LKW sorgen mangels Sanierung für große Erschütterungen im Bereich der umliegenden Häuser. Diese Erschütterungen führen auch zu Rissen am Immobilienbestand der Anwohner. Es muss daher dringend eine Sanierung des genannten Straßenabschnitts mit verändertem Fahrbahnverlauf/Verschwenkung auf Grundlage der erstellten Bauzeichnungen erfolgen. Die zeitnahe Verwirklichung ist notwendig, um das Projekt vor der Neugestaltung der Ortsmitte zu verwirklichen, da ansonsten durch eine mögliche Umgestaltung des Parkplatzes Wiesenfeldstr. eine geänderte Fahrbahnführung/Verschwenkung bei veränderter Faktenlage nicht mehr möglich wäre. Diesen Ausführungen vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, - die Sanierung des maroden Straßenabschnitts Alt Sossenheim/ Ecke Lindenscheidstr.- Alt Sossenheim/ Ecke Michaelstr. zu veranlassen. - hierbei nicht nur die Asphaltschicht sondern auch die unteren Tragschichten aufgrund der Bodenwellen instand zusetzten. - bei der Sanierung des genannten Straßenabschnitts zugehörige Planungsunterlagen (wurden bei der Sanierung der restlichen Teilstücke Alt Sossenheim zwischen Fachamt und Stadtbezirksvorsteher entwickelt) einzuarbeiten, die eine leichte Fahrbahnverschwenkung Richtung Wiesenfeldstr. berücksichtigen, um beidseitig nutzbaren Fußweg zu ermöglichen und den Immobilienbestand der Anwohner zu schützen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.03.2025, OF 1181/6 Antrag vom 26.02.2025, OF 1209/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1176/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1181/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6808 2025 1. Die Vorlage OF 1176/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1209/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1181/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1209/6 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 1209/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme

  • Verkehrssituation im Bereich Jahrhunderthalle/Ballsporthalle regulieren
    OFOB 2
    26.02.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2025, OF 1177/6 Betreff: Verkehrssituation im Bereich Jahrhunderthalle/Ballsporthalle regulieren Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, mit welchen Maßnahmen die unbefriedigende verkehrliche Situation auf der Pfaffenwiese/Silostraße bei Veranstaltungen im Bereich der Jahrhunderthalle/Ballsporthalle besser geregelt und für die Verkehrsteilnehmer sicherer gestaltet werden kann. Bürger kritisieren insbesondere die Lage bei Parallel-Veranstaltungen in beiden Hallen sowie die Situation in Flohmarktzeiten mittwochs und samstags. Unter anderem sind folgende Maßnahmen und deren Umsetzung zu prüfen: - Regelmäßige Verkehrskontrollen der Verkehrslage durch Polizei und Ordnungsbehörden - Maßnahmen zur Verkehrsregelung bei Veranstaltungen - Einsatz von Park-Einweisern seitens der Veranstalter - Höhere Attraktivität des ÖPNV durch dichtere Taktung (Busse/S-Bahnen) - Schaffung zusätzlicher Parkmöglichkeiten mit Einsatz von Pendelbussen (z.B. am Tor Nord) Begründung: Verkehrsteilnehmer, die den Bereich Pfaffenwiese/Silostraße/Bleiwerksbrücke) bei Veranstaltungen in der Jahrhunderthalle, der Ballsporthalle und während der Flohmärkte befahren, beklagen zunehmend die oft chaotische Lage des fließenden wie auch ruhenden Verkehrs. Die betroffenen Straßenabschnitte sind zeitweise völlig verstopft, durch illegal parkende Autos unbefahrbar und bringen den öffentlichen Busverkehr teilweise zum Erliegen. Es wurde berichtet, dass Fuß- und Radwege auf der Pfaffenwiese und der Bleiwerksbrücke komplett zugeparkt werden und Fußgänger und Radfahrer auf die Fahrbahnen ausweichen müssen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6626 2025 Die Vorlage OF 1177/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Frankfurter Westen: Photovoltaik auf Schuldächern (und anderen städtischen Gebäuden)
    OFOB 6
    26.02.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2025, OF 1178/6 Betreff: Frankfurter Westen: Photovoltaik auf Schuldächern (und anderen städtischen Gebäuden) Photovoltaik ist auch weiterhin ein wichtiger Baustein für die Energiewende. Zur Stadt Frankfurt gehören im Frankfurter Westen viele Schulen, deren Dächer potentiell geeignet scheinen. Doch werden noch nicht alle Schulgebäude für Photovoltaik genutzt. Hierzu möge der Magistrat folgende Fragen beantworten. - Welche Schulen im Frankfurter Westen sind bereits mit Photovoltaik ausgestattet? - Für welche Schulen ist eine Installation bereits in der Planung? - Was sind die Schwierigkeiten, die verhindern, dass keine Photovoltaik eingesetzt werden kann? - Welche anderen städtischen Gebäude im Frankfurter Westen sind bereits mit Photovoltaik ausgestattet bzw. wie ist der Planungsstand? - Wo wird in städtischen Gebäuden im Frankfurter Westen bereits Solarthermie angewendet? Begründung: Zwar gibt es ein Solarkataster und im städtischen Energiemanagement wird die Photovoltaik berücksichtigt, jedoch scheinen die angefragten Informationen nicht zugänglich. Für die Planung der weiteren Entwicklung sind sie allerdings hilfreich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1141 2025 Die Vorlage OF 1178/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Wohnungen im Ortsbezirk 6
    OFOB 2
    26.02.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2025, OF 1179/6 Betreff: Wohnungen im Ortsbezirk 6 Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Wie viele städtische Wohnungen, nicht nur der ABG sondern auch städtischer Ämter, gibt es im Ortsbeiratsbezirk 6 (bitte aufgegliedert nach Stadtteilen) 2. Wie viele davon stehen leer? 3. Sofern es Leerstand gibt, was sind die Gründe? Begründung: Gemäß dem Zensus 2022 stehen in Frankfurt 12.893 Wohnungen leer. Die Landesregierung hat sich den "Kampf gegen spekulativen Leerstand" auf die Fahnen geschrieben. Der Magistrat der Stadt Frankfurt unterstützt dies ausdrücklich. Dennoch ist immer wieder wahrzunehmen, dass städtische Wohnungen leer stehen und teils verfallen. Angesichts der Wohnungsnot ist dies nicht tragbar. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1142 2025 Die Vorlage OF 1179/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Sossenheim: Straßensanierung AltSossenheim im Bereich Lindenscheidstraße bis Michaelstraße endlich vorantreiben
    OFOB 2
    26.02.2025 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2025, OF 1209/6 Betreff: Sossenheim: Straßensanierung Alt-Sossenheim im Bereich Lindenscheidstraße bis Michaelstraße endlich vorantreiben Im Zuge mehrerer Teilabschnitte wurde vor einigen Jahren die Hauptverkehrsstr. (Alt Sossenheim/ Westerbachstr.) saniert. Hierbei wurde der im Betreff genannte Teilabschnitt nicht miteinbezogen. Dies mag auch daran gelegen haben, dass man die aufwendigere Brückensanierung (über den Sulzbach) zunächst nicht durchführen wollte. Seinerzeit erfolgten hier bereits Gespräche mit dem zuständigen Fachamt sowie den städtischen Stadtbezirksvorsteher. In den beschriebenen Gesprächen wurde bereits auch erste Ideenansätze entwickelt, die eine leicht veränderte Fahrbahnverschwenkung hin Richtung Wiesenfeldstr. berücksichtigen. Dabei wird Sorge getragen, dass sich trotz Verschwenkung die Parzellierung von bestehenden Grundstücken nicht verändert. Diese Fahrbahnveränderung erachteten die damaligen Funktionsträger als sinnig, um die entsprechenden Fußwege in der gesetzlich vorgeschriebenen Breite beidseitig zu führen. Derzeit ist ein Fußweg mit Kinderwagen/ Rollator kaum begehbar Mittlerweile hat sich der Zustand mangels damaliger Sanierung derart verschlechtert, sodass tiefe Spurrillen, die unter den Asphalt reichen entstanden sind. Insbesondere die immer schwerer werdenden Busse sowie LKW sorgen mangels Sanierung für große Erschütterungen im Bereich der umliegenden Häuser. Diese Erschütterungen führen auch zu Rissen am Immobilienbestand der Anwohner. Es muss daher dringend eine zeitnahe Sanierung des genannten Straßenabschnitts mit verändertem Fahrbahnverlauf/Verschwenkung unter Einbeziehung der oben genannten Ideenansätze erfolgen. Die Sanierung kann unabhängig von der Neugestaltung der Ortsmitte durchgeführt werden, da sich die Parzellierung der vorhandenen Grundstück nicht ändert. Diesen Ausführungen vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, - die Sanierung des maroden Straßenabschnitts Alt Sossenheim/ Ecke Lindenscheidstraße - Alt Sossenheim/ Ecke Michaelstraße zeitnah zu veranlassen. - hierbei nicht nur die Asphaltschicht sondern auch die unteren Tragschichten aufgrund der Bodenwellen instand zusetzten. - bei der Sanierung des genannten Straßenabschnitts zugehörige Ideengebung (wurden bei der Sanierung der restlichen Teilstücke Alt Sossenheim zwischen Fachamt und Stadtbezirksvorsteher erörtert) einzuarbeiten, die eine leichte Fahrbahnverschwenkung Richtung Wiesenfeldstr. berücksichtigen, um beidseitig nutzbaren Fußweg zu ermöglichen und den Immobilienbestand der Anwohner zu schützen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 26.02.2025, OF 1176/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6808 2025 1. Die Vorlage OF 1176/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1209/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1181/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1209/6 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 1209/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme

  • Instandsetzung der Bänke und des Weges sowie der Rasenflächen am Spazierweg zwischen Burgenlandweg und Wienerstraße
    OFOB 6
    26.02.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2025, OF 1351/5 Betreff: Instandsetzung der Bänke und des Weges sowie der Rasenflächen am Spazierweg zwischen Burgenlandweg und Wienerstraße Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu veranlassen, dass die Bänke sowie der Weg und die Rasenfläche am Spazierweg zwischen Burgenlandweg Höhe Waldfriedhof und Wienerstrasse Höhe Nr. 52 - 54 wieder instandgesetzt werden. Begründung: Sowohl die Bänke als auch der Weg und die Rasenfläche drumherum auf oben genannten Spazierweg wurde verwüstet und es wurde wild gegrillt, was an den Brandspuren deutlich zu sehen ist. Auf dem Weg sind Rillen, die für Fahrradfahrer gefährlich sind. Um diese Bänke für die Oberräder Bevölkerung wieder ansprechend zugänglich und den Weg sicher zu machen, ist eine Instandsetzung der Bänke und des Weges sowie der Rasenfläche erforderlich. Fotos: Privat Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6708 2025 Die Vorlage OF 1351/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Stolperschwelle zum Gedenken an das ehemalige jüdische Kinderheim in der HansThomaStraße
    OFOB 6
    26.02.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2025, OF 1353/5 Betreff: Stolperschwelle zum Gedenken an das ehemalige jüdische Kinderheim in der Hans-Thoma-Straße Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, die Herstellung und Verlegung einer Stolperschwelle vor der Hans-Thoma-Straße 24 zum Gedenken an das ehemalige jüdische Kinderheim an diesem Ort finanziell zu unterstützen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 2000 Euro. Begründung: Am 23. März 1919 wurde das Kinderhaus der Weiblichen Fürsorge in der Hans-Thoma-Straße eröffnet. Zweck des Kinderhauses war es, bedürftigen israelitischen Kindern unentgeltlich oder gegen mäßiges Entgelt Obhut, Verpflegung und Unterweisung zu gewähren. Aufgenommen wurden Waisenkinder, Kinder die durch missliche Wohnungsverhältnisse nicht im Elternhaus bleiben konnten, uneheliche Kinder und solche, die aus unterschiedlichen Gründen keine Menschen hatten, die sich um sie kümmern konnten. Das Haus verfügte über 50 Plätze für Kinder vom Säuglingsalter bis zum sechsten Lebensjahr. Am 15. September 1942 räumte die Gestapo das Kinderhaus in der Hans-Thoma-Straße 24 und deportierte die etwa 50 jüdischen Kinder mit ihren Betreuerinnen in das Konzentrationslager Theresienstadt. Einige der Kinder waren nicht einmal drei Jahre alt. Fast alle Deportierten wurden ermordet. Nur drei überlebten. Um 2002 wurde das Gebäude abgerissen; nun steht dort ein Ärztehaus, u.a. mit einer Kinderarztpraxis. Oft warten Menschen vor dem Gebäude. Bislang gibt es dort keinen Hinweis auf das Kinderheim an dieser Stelle. Gegenüber befindet sich auf einer Verkehrs-Restfläche der Platz der vergessenen Kinder, der mit einer Skulptur und einer Gedenktafel an dieses Verbrechen erinnert. Es wird jedoch nicht deutlich, wo genau das Kinderheim stand. Eine Stolperschwelle vor Ort würde diesen Bezug verdeutlichen und dazu beitragen, die Geschichte im Viertel besser verorten zu können. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Linke BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 392 2025 Die Vorlage OF 1353/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD

  • Fahrradweg- und Fußgängerwegmarkierungen vor dem Hafentunnel erneuern
    OFOB 1
    26.02.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2025, OF 1549/1 Betreff: Fahrradweg- und Fußgängerwegmarkierungen vor dem Hafentunnel erneuern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die Fahrradweg- und Fußgängerwegmarkierungen vor dem Hafentunnel - von der Ecke Mainzer Landstraße/Hafenstraße kommend - zu erneuern. Begründung: Die Markierungen vor dem Hafentunnel sind sehr verblasst, sodass gerade bei etwas schlechteren Lichtverhältnissen die Abgrenzung von Fahrradweg und Fußgängerweg für Verkehrsteilnehmer schwer ersichtlich ist. Deshalb kommt es hier auch schon mal zu Beinahe-Kollisionen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6655 2025 Die Vorlage OF 1549/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei

  • Containeranlage neben der Alten Oper - wie lange noch?
    OFOB 1
    26.02.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2025, OF 1562/1 Betreff: Containeranlage neben der Alten Oper - wie lange noch? Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Wozu wurden diese Container dort aufgestellt? 2. Von wem wurde diese Containerburg in Auftrag gegeben? 3. Warum hat das Grünflächenamt die Aufstellung in einer Grünanlage genehmigt? 4. Warum wurden die Container nicht auf einem versiegelten Bereich aufgestellt? 5. Wie lange werden die Container dort noch stehen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 1562/1 wurde zurückgezogen.

  • Das Schulgelände der Liebfrauenschule vor missbräuchlicher Fremdnutzung besser schützen
    OFOB 1
    26.02.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2025, OF 1567/1 Betreff: Das Schulgelände der Liebfrauenschule vor missbräuchlicher Fremdnutzung besser schützen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Zaun um das Gelände der Liebfrauenschule zu erhöhen, so dass schulfremde Personen diesen nicht einfach überwinden können. Begründung: Die Liebfrauenschule liegt mitten in der Innenstadt Frankfurts. Zahlreiche Restaurants, Bars und Clubs sind in unmittelbarer Umgebung der Grundschule. Dies führt dazu, dass nachts, besonders am Wochenende, schulfremde Personen über den Zaun klettern und sich auf dem Gelände aufhalten. Sie hinterlassen dabei sehr viel Müll und Fäkalien. Am Montagmorgen muss dann die Schule eigenständig diesen Unrat einsammeln und entsorgen, am besten noch bevor die Grundschüler auf das Gelände kommen. Diese Arbeit ist weder dem Hausmeister noch anderen Mitgliedern der Schulgemeinde zuzumuten und auch kaum zu leisten. Der Schulhof muss deshalb besser geschützt werden. Wie auf dem Bild zu sehen ist, ist der Zaun sehr niedrig, so dass es für junge Menschen keinerlei Problem darstellt, diesen zu überwinden. Quelle: Googlemaps Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.04.2025, OF 1610/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 1567/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6919 2025 1. Die Vorlage OF 1567/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1610/1 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1610/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Ablehnung)

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