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- Wiederherstellung des Straßenbelags inklusive Fußgängerbereich im Bereich der Feuerwehrzufahrt zum Gymnasium NordOFOB 826.02.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2025, OF 488/7 Betreff: Wiederherstellung des Straßenbelags inklusive Fußgängerbereich im Bereich der Feuerwehrzufahrt zum Gymnasium Nord Der Magistrat wird gebeten den Straßenbelag, den Fußweg und die Markierung der Parkplätze in der Schinkelstraße im Bereich der heutigen Feuerwehrzufahrt zum Gymnasium Nord wiederherzustellen. Begründung: Während der Bauphase des Gymnasiums Nord diente dieser Bereich als Baustellenzufahrt. In mehreren Gesprächen mit dem Ortsbeirat und Anwohner:innen wurde darauf hingewiesen, dass nach Bauabschluss des Gymnasiums sowohl die Straßendecke, der Fußgängerweg und auch die anliegenden Parkplätze wiederhergestellt werden. Hierbei ist es wesentlich, dass auch die Markierung der Parkplätze durchgeführt wird, damit es in einem Notfall zu keiner Behinderung an der Feuerwehrzufahrt kommt. Foto: Privat Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 7 am 18.03.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6648 2025 Die Vorlage OF 488/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Poller am Zebrastreifen in der Ecke Eckenheimer Landstraße und FeldscheidenstraßeOFOB 225.02.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2025, OF 1010/10 Betreff: Poller am Zebrastreifen in der Ecke Eckenheimer Landstraße und Feldscheidenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird darum gebeten, den Zebrastreifen an der Ecke Eckenheimer Landstraße / Feldscheidenstraße in allen vier Ecken mit einem Poller abzusichern. Begründung: Auf unten zu sehender Grafik ist eine Ecke auf der linken Seite zu sehen, über welche immer wieder Autos fahren ohne Rücksicht auf Kinder, die den Zebrastreifen überqueren. Die Ausfahrt aus der Fitness Company, sowie die zu enge Straßenführung führen immer wieder zu kritischen Situationen. Poller an der Ecken können Abhilfe schaffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO II, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6643 2025 Die Vorlage OF 1010/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Höchst - mehr Sauberkeit am Mainufer in HöchstOFOB 625.02.2025 · CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2025, OF 1170/6 Betreff: Höchst - mehr Sauberkeit am Mainufer in Höchst Vorgang: E 201/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten entlang des Höchster Mainufers ausreichend große Müllbehälter mit Abdeckung aufzustellen, die der Wind nicht leerblasen und Vögel nicht leerräumen können. eine (mobile) Toilette in der Nähe des Skaterplatzes aufzustellen. Für die Beschaffung von geeigneten Müllbehältern stellt der OBR 6 Mittel im Rahmen des E201 zur Verfügung. Begründung: Die Müllsäcke in den Müllbehältern entlang des Mainufers werden oft vom Wind hochgeblasen mitsamt des leichten Verpackungsmülls, der sich dann verteilt. Auch Vögel verteilen auf der Suche nach Nahrung den Müll. Daher sind Behälter mit einer Abdeckung, die dies verhindert ein Beitrag zu mehr Sauberkeit. Zum anderen stehen keine Toiletten insbesondere für Skater, die oft auch aus benachbarten Stadtteilen zum Skaten kommen, zur Verfügung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 201 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 92 2025 Anregung an den Magistrat OM 6621 2025 Die Vorlage OF 1170/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Höchst - mehr Sauberkeit an der SkateranlageOFOB 225.02.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2025, OF 1171/6 Betreff: Höchst - mehr Sauberkeit an der Skateranlage Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Skateranlage unter der Leunabrücke sauber und attraktiv zu halten. Dazu ist eine regelmäßige mindestens 2 Mal wöchentliche Reinigung erforderlich. Zum anderen soll eine Sitzmöglichkeit geschaffen werden, damit die Skaterschuhe gewechselt werden können. Begründung: Die Höchster Kinderbeauftragte berichtete von Dreck und Vermüllung im Bereich der Skateranlage und dass die Nutzer*innen keine Möglichkeit haben, beim Wechseln ihrer Schuhe oder bei einer Pause woanders als auf dem Boden zu sitzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6622 2025 Die Vorlage OF 1171/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Zufahrten zum südlichen Niederrad während Veranstaltungen im Stadion kontrollieren - prüfen von digital gesteuerten, versenkbaren EinfahrsperrenOFOB 625.02.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2025, OF 1340/5 Betreff: Zufahrten zum südlichen Niederrad während Veranstaltungen im Stadion kontrollieren - prüfen von digital gesteuerten, versenkbaren Einfahrsperren Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob die Einfahrten zum südlichen Niederrad (insbesondere Heinrich-Seliger-Straße, Gerauer Straße und Waldstraße) mit digital gesteuerten versenkbaren Einfahrsperren, die vor den Veranstaltungen im Stadion rechtzeitig aktiviert werden und dann nur noch von AnwohnerInnen mit Berechtigung - und natürlich von Polizei und Rettungsfahrzeugen - bedient werden können, installiert werden können. Begründung: Während Veranstaltungen im Frankfurter Waldstadion ist das "Parkchaos" in den südlichen Stadtteilen, besonders in Niederrad, unerträglich geworden. Anwohnerinnen und Anwohner können ihre Häuser nicht mehr erreichen, ihre Einfahrten sind zugeparkt, Anwohnerparken wird ignoriert. Um hier kurzfristig die Situation in Niederrad zu verbessern, wäre es sinnvoll die Zufahrten zum südlichen Niederrad während Veranstaltungen im Stadion durch versenkbaren Einfahrsperren wie oben beschrieben automatisiert zu kontrollieren. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6699 2025 Die Vorlage OF 1340/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke und AfD
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Toiletten am Eschenheimer Tor revitalisierenOFOB 125.02.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2025, OF 1544/1 Betreff: Toiletten am Eschenheimer Tor revitalisieren Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf das Amt für Bau und Immobilien (ABI) einzuwirken, um die stillgelegte, ehemalige öffentliche Toilette in der B-Ebene der U-Bahnstation Eschenheimer Tor zu revitalisieren und den Menschen in der Notunterkunft außerhalb der Öffnungszeiten der Notübernachtung (21:30-10:00 Uhr) sowie allen Fahrgästen wieder zugänglich zu machen. Begründung: In Räumen der U-Bahnstation Eschenheimer Tor ermöglicht die Stadt Frankfurt in Trägerschaft mit dem Frankfurter Verein für soziale Heimstätten obdachlosen Menschen Übernachtungen in einem geschützten Raum. Es gibt dort Toiletten und Waschgelegenheiten, die allerdings nicht außerhalb der Öffnungszeiten genutzt werden können, weshalb einige Menschen ihre Notdurft innerhalb der Station oder auf der Straße verrichten. Der Weg zur WC-Anlage in der U-Bahnstation Hauptwache ist meist zu weit. Die ertüchtigten Toiletten in der B-Ebene würden den wohnungs-/ obdachlosen Menschen die Möglichkeit geben, auch außerhalb der Öffnungszeiten der Notübernachtung ihre Notdurft unter menschenwürdigen Umständen zu verrichten und zugleich allen Fahrgästen zu Gute kommen. Foto: Petra Thomsen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 28.01.2025, OF 1529/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6653 2025 1. Die Vorlage OF 1529/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1544/1 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1544/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Der Garantenstellung gerecht werden: Schutz von Wildtieren durch die Stadt sicherstellenOFOB 125.02.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2025, OF 1545/1 Betreff: Der Garantenstellung gerecht werden: Schutz von Wildtieren durch die Stadt sicherstellen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Wildtierschutz in der Stadt zu etablieren, indem er entweder eine Wildtierauffangsstation einrichtet oder die Hanauer Auffangstation finanziell unterstützt. Des Weiteren soll der Magistrat die Personen, die sich um Wildtiere kümmern, sachgerecht unterstützen und Aufwendungen für verletzte Tiere vergüten. Begründung: In Frankfurt gibt es keine Wildtierauffangstation, wie sie eigentlich jede Kommune haben müsste, um verletzte Wildtiere zu versorgen. Stattdessen werden ca. 600 Tiere nach Hanau zum Verein Wildtierfreunde Hanau e.V. gebracht, darunter allein ca. 100 Igel. Die Leistungen des Hanauer Vereins werden seitens der Stadt jedoch nicht vergütet, geschweige denn dass die Aufwendungen für Futter und Transport bezahlt werden. Das ist ein krasser Verstoß gegen die eigenen Richtlinien, dass man ein gesetzestreuer Vertragspartner sein will, und u.a. Mindestlohn seitens der Dienstleister einfordert. Viele Tiere werden durch Menschen verletzt. Sei es durch Unfälle mit Fahrzeugen (Rad, Auto, ...), durch Vogelschlag an Fensterscheiben, durch ordnungswidrige Vergrämungsmaßnahmen oder durch Fehlschüsse bei der Jagd. Wer ein Tier verletzt, gleich ob Wildtier oder Haustier, ist zur Hilfeleistung verpflichtet. Eine unterlassene Hilfeleistung bei Wirbeltieren wäre eine Tierquälerei (§17 Nr. 2b TierSchG i.V.m. §13 StGB). Häufig kommt es bei Verletzungen von Tieren vor, dass der Verursacher nicht mehr ermittelbar ist, sei es, dass er flüchtet oder die Tat abstreitet. Dann muss die Stadt als Garant für den Tierschutz einspringen (Art. 20a GG). Leider streitet die Stadt Frankfurt bisher die Zuständigkeit ab. Aber, letztendlich kommt es darauf gar nicht an. Die Stadt wäre auch ohne Vorliegen einer Garantenstellung zur Hilfe verpflichtet (§ 323c Abs. 1 StGB). Der Stadt Frankfurt ist es, insbesondere bei dem milliardenschweren Etat und dem derzeitigen Haushaltsüberschuss, sehr wohl zuzumuten, Hilfe in Form von Wildtierschutz zu leisten. Die Stadt kann sich also nicht darauf berufen, dass sie gar nicht zuständig oder verpflichtet wäre, denn darauf kommt es nicht an. Ein großer Teil an verletzten Tieren entsteht im Ortsbezirk 1, vor allem am Mainufer und am Anlagenring. Häufig kontaktieren Polizei und Feuerwehr private Tierschützer, um verletzte Tiere einzufangen und zu versorgen. Problematisch dabei ist, dass die Stadt für herbeigerufene Tierschützer nicht die Kosten übernimmt, obwohl sie deren Hilfe angefordert hat. Auch hier sei noch mal darauf hingewiesen, wie z.B. Mindestlohn für die Tierschützer gewährleistet sein soll, wenn überhaupt gar nichts gezahlt wird. Mehr noch, Tierschützer stehen in der Gefahr, dass wenn sie ein Tier aufnehmen, dann vom Ordnungsamt kontrolliert werden und ordnungsrechtlich belangt werden. So gab es Hausbesuche bei Personen, die angeblich Wasservögel vorübergehend aufgenommen hatten, um sie tierärztlich zu versorgen. Letztendlich bekämpft die Stadt damit sogar den Tierschutz und versucht ihn zu behindern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 28.01.2025, OF 1539/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 10 Die FDP-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag sich mit der Vorlage OF 1545/1 nicht zu befassen. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1539/1 wurde zurückgezogen. 2. Dem Geschäftsordnungsantrag, sich mit der Vorlage OF 1545/1 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Befassung mit der Vorlage); Die Partei (= Enthaltung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Ortstermin am Bischofsheimer Platz: Warum wird der Verkehr nicht beruhigt?OFOB 125.02.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2025, OF 1551/1 Betreff: Ortstermin am Bischofsheimer Platz: Warum wird der Verkehr nicht beruhigt? Vorgang: OM 4394/1 23 OBR 1; ST 29/24; OM 5228/24 OBR 1; ST 1238/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, am und rund um den Bischofsheimer Platz folgende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Sicherung zu ergreifen und umzusetzen: 1. Ortstermin mit Ortsbeirat 1, ASE und Grünflächenamt 2. Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in Form einer sogenannten "Spielstraße" mit VZ 325.1 im Bereich des Bischofsheimer Platzes und der Bischofsheimer Straße 3. Anbringen von Piktogrammen VZ 325.1 auf der Fahrbahn an den Zufahrten Mönchhofstraße und Mainzer Landstraße 4. Sicherung von Einmündungsbereichen mittels Findlingen gegen unbefugtes und behinderndes Parken 5. Abpollern des Gehwegbereiches vor dem Trafohäuschen an der Einmündung Bischofsheimer Platz / Mönchhofstraße und Versetzen der Klapppoller der Mainova in Richtung Fahrbahnrand 6. Durchführung regelmäßiger Kontrollen durch die Stadtpolizei nach Umsetzung der Maßnahmen Begründung: Unweit des Bischofsheimer Platzes existiert eine vergleichbare verkehrsberuhigte Zone rund um den Marxheimer Platz mit Beschilderung VZ 325.1 verkehrsberuhigter Bereich. In ST 29/24 und ST 1238/24 lehnt der Magistrat die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches am Bischofsheimer Platz ab und verweist u.A. auf die Vorgaben der STVO sowie seinen Ermessensspielraum. In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich jedoch der Marxheimer Platz, der dem Bischofsheimer Platz sehr ähnlich ist und wo ein verkehrsberuhigter Bereich existiert. Die Argumentation des Magistrats ist inkonsequent und benachteiligt die Anwohnenden und spielenden Kinder zahlreicher Familien rund um den Bischofsheimer Platz. Bilder: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4394 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 29 Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5228 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1238 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6656 2025 Die Vorlage OF 1551/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Fahren statt warten: Optimierung der Ampelsteuerung Europa-Allee 133/147OFOB 125.02.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2025, OF 1554/1 Betreff: Fahren statt warten: Optimierung der Ampelsteuerung Europa-Allee 133/147 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die bestehende Lichtsignalanlage an der Auffahrt der Tiefgaragen zwischen den Häusern Europa-Allee 147 und Europa-Allee 133 zu optimieren, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden. Begründung: Die aktuelle Ampelsteuerung führt dazu, dass Fahrzeuge aus den Tiefgaragen - selbst wenn die Europa-Allee frei befahrbar ist - übermäßig lange auf Grün warten müssen, was insbesondere in den morgendlichen Berufsverkehrszeiten zu unnötigen Staus und verlängerten Wartezeiten für Anwohnende führt. Die Lichtsignalanlage ist bereits mit einem Sensor ausgestattet, der wartende Fahrzeuge erfasst. Eine Optimierung der Steuerung beschleunigt den Verkehrsfluss auf die Europa-Allee und verringert Lärm und Abgase. Foto: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6659 2025 Die Vorlage OF 1554/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Anwohnende am Karlsplatz nicht mehr kameraüberwachenOFOB 125.02.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2025, OF 1557/1 Betreff: Anwohnende am Karlsplatz nicht mehr kameraüberwachen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Eingangsbereich des Nika-Haus-Projekts in der Niddastraße 57 von der Erfassung der 360°-Kamera am Karlsplatz auszunehmen und dem Ortsbeirat mitzuteilen, auf welcher juristischen Grundlage diese Kamera eigentlich errichtet wurde. Begründung: Die Bewohner*innen fühlen sich durch die permanente Überwachungs-situation verunsichert und gestört. Die Privatsphäre der Anwohnenden ist ein hohes schützenwertes Gut und ist gegen das berechtigte öffentliche Interesse an Strafverfolgung und Prävention abzuwägen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6662 2025 Die Vorlage OF 1557/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, FDP, BFF und Die Partei gegen SPD (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Planungen für das „Kaisertor“ vorstellenOFOB 125.02.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2025, OF 1558/1 Betreff: Planungen für das "Kaisertor" vorstellen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 1 und der geneigten Öffentlichkeit den aktuellen Stand der Planungen zur Neugestaltung des sogenannten "Kaisertors" im Abschnitt der Kaiserstraße zwischen Moselstraße und Am Hauptbahnhof vorzustellen und den Ortsbeirat an den Planungen zu beteiligen. Begründung: Mittlerweile wurde dieser Straßenabschnitt dem Straßenverkehr entwidmet. Es besteht eine gewisse Unzufriedenheit bei den Anwohnenden und Gastronomen über den jetzigen Zustand: Es gibt immer noch viel zu viele Fahrzeuge, die das Einfahr- und Parkverbot ignorieren. Außerdem ist die Müllsituation immer noch nicht unter Kontrolle, nach wie vor die Mülleimer viel zu früh in den öffentlichen Raum gestellt werden. Es bedarf jetzt dringend einer Vision und konkreten Planung, um die Menschen positiv zu stimmen und die Aufenthaltsqualität vor Ort deutlich zu verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6663 2025 Die Vorlage OF 1558/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Stadt Frankfurt soll Schindler-Haus rettenOFOB 125.02.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2025, OF 1559/1 Betreff: Stadt Frankfurt soll Schindler-Haus retten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf den Luxemburger Investor "First Solid Rock" zuzugehen und über den Kauf der Liegenschaft Am Hauptbahnhof 4 - bekannt auch unter dem Namen Schindlerhaus - durch eine städtische Gesellschaft zu verhandeln. Mit dem Erwerb soll den verbleibenden Mietern eine dauerhafte Perspektive gegeben werden. Begründung: Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat gerade entschieden, dass die Räumungsklage aufgrund unzureichender Begründung unwirksam sei. Dennoch appellierte Presseberichten zufolge die Richterin eindringlich an die verbliebenen 60 Mieter*innen, sich vergleichsweise mit dem Eigentümer/Vermieter "First Solid Rock" zu einigen. Da der Wohnungsmarkt für bezahlbare Wohnungen in Frankfurt sehr begrenzt ist, dürfte es den Mietern schwerfallen, sich bezahlbaren Ersatzwohnraum zu beschaffen. Sie sind somit von akuter Obdachlosigkeit bedroht. Die Stadt Frankfurt soll daher alle Möglichkeiten prüfen, das Gebäude zu erwerben und nach einer möglichen Sanierung sozialen Wohnraum zu schaffen. Das Gebäude muss in seiner derzeitigen Form - nach Beseitigung der gravierenden Mängel - erhalten werden, weil es eine erhebliche historische Bedeutung hat. In diesem Haus lebte für viele Jahre Oskar Schindler, der zusammen mit seiner Ehefrau Emilie 1.200 jüdischen Menschen in der Nazidiktatur das Leben rettete. Ein Abriss und Neubau rein nach Profitmaximierungsgesichtspunkten dürfte in keinem Fall dem Gedenken des Ehepaares Schindler gerecht werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6664 2025 Die Vorlage OF 1559/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Die Partei gegen FDP und BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Baustellencontainer auf der Grünfläche westlich der Alten Oper - Klärung der Hintergründe und StandortwahlOFOB 125.02.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2025, OF 1561/1 Betreff: Baustellencontainer auf der Grünfläche westlich der Alten Oper - Klärung der Hintergründe und Standortwahl Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Seit 2020 befinden sich auf der Grünfläche westlich der Alten Oper zahlreiche Container, die als Büro- und Lagerflächen während einer längere Zeit andauernden Brandschutzsanierung der Alten Oper dienen sollen. Die Bockenheimer Anlage gehört zum besonders geschützten Bereich des Wallservituts, in dem auch temporäre Bauten kritisch zu bewerten sind. Gerade am Opernplatz, einem der heißen Orte der Innenstadt, ist jede Grünfläche wichtig für das Stadtklima. Die Versiegelung und Bebauung von Grünflächen steht den Zielen einer klimaangepassten Stadtentwicklung entgegen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wer hat die Aufstellung dieser Container in Auftrag gegeben? 2. Wer hat die Genehmigung für die Aufstellung in der Grünfläche erteilt? 3. Warum wurde kein versiegelter Standort im Umfeld der Alten Oper gewählt? 4. Wie lange sollen die Container dort noch verbleiben? 5. Wer muss die Grünfläche nach Beendigung der Maßnahmen wieder herstellen? 6. Wird der Magistrat künftig auf Baustelleneinrichtungsflächen in geschützten Grünanlagen verzichten? Foto: privat (Google Street View) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 26 Die Vorlage OF 1561/1 wird zum gemeinsamen Antrag der GRÜNEN und CDU erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6666 2025 Die Vorlage OF 1561/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Frei halten der Zufahrt zum Parkhaus Konstablerwache - Falschparker abschleppenOFOB 125.02.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2025, OF 1563/1 Betreff: Frei halten der Zufahrt zum Parkhaus Konstablerwache - Falschparker abschleppen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sicherzustellen, dass die regelmäßig zugeparkte Fahrbahn zur Zufahrt des Parkhauses Konstablerwache in Höhe Im Trierischen Hof regelmäßig überwacht wird. Regelwidrig abgestellte Fahrzeuge sind insbesondere an Samstagen aufgrund der weitreichenden Verkehrsbehinderungen konsequent abzuschleppen. Begründung: Trotz bestehender Parkverbotsbeschilderung wird der betroffene Abschnitt der Töngesgasse regelmäßig als illegaler Stellplatz genutzt. Dadurch wird die Einfahrt zum Parkhaus blockiert, was zu erheblichen Rückstaus führt - teils bis in den Weckmarkt. Diese Staus belasten die Anwohnenden stark, weshalb sich der Ortsbeirat regelmäßig mit Beschwerden hierzu befasst. Das konsequente Abschleppen widerrechtlich geparkter Fahrzeuge ist nicht nur eine angemessene Maßnahme gegen dieses rücksichtslose Verhalten, sondern auch ein notwendiges Signal, dass illegales und gebührenfreies Parken im Umfeld eines öffentlichen Parkhauses nicht geduldet wird - unabhängig davon, ob Anwohnende direkt betroffen sind oder nicht. Foto: Andreas Laeuen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6667 2025 Die Vorlage OF 1563/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Nagetiere an der Konstablerwache mit nachhaltigen Maßnahmen verhindernOFOB 125.02.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2025, OF 1564/1 Betreff: Nagetiere an der Konstablerwache mit nachhaltigen Maßnahmen verhindern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Bildes an der Konstablerwache im rückwärtigen Bereich der U- und S-Bahntreppe "Nachtleben" (Südöstlicher Bereich) umzusetzen: 1. Bauliche Sanierung: In Zusammenarbeit mit der Stadt Frankfurt als Eigentümerin des Platzes und der VGF als Eigentümerin des U-Bahn-Abgangs alle offenen Flächen und Spalten, insbesondere in der Nähe von Stromkästen und Infrastruktureinrichtungen, verschließen, um Wegebeziehungen für Nagetiere beseitigen zu lassen. Offene Erdflächen durch geeignete Materialien für Nagetiere nicht mehr unterwühlbar zu machen. 2. Professionelle Schädlingsbekämpfung: Fachfirmen mit der Bekämpfung der bestehenden Nagetierpopulation zu beauftragen, die nicht auf dauerhafte kostenintensive oberirdische Bekämpfung setzen, sondern die nach nachhaltigen Kriterien vorgehen und auch eine kontinuierliche Überwachung sicherstellen können. 3. Langfristige Verbesserung der Flächengestaltung: Planung und Umsetzung einer nachhaltigen Umgestaltung der betroffenen Bereiche, um die Besiedlung durch Nagetiere dauerhaft zu verhindern. Begründung: Ob eine Fläche von Nagetieren besiedelt wird, hängt maßgeblich vom baulichen Zustand ab. Vielfältige Schächte, Rohre oder Löcher im Erdboden begünstigen, dass sich Tiere dort bewegen können. Die Stadt Frankfurt soll nicht auf kostenintensive kurzwährende Maßnahmen setzen, sondern dauerhafte und nachhaltige Maßnahmen umsetzen. als auch von Besucherinnen und Besuchern genutzt wird. Der zunehmende Rattenbefall stellt nicht nur ein Hygieneproblem dar, sondern birgt auch gesundheitliche Risiken. Die Tiere werden durch zugänglichen Müll und illegales Taubenfutter angelockt. Die Tag- und Nacht auftretenden Ratten zeigen auch fast keine Scheu mehr vor Menschen, was auf eine starke Überpopulation schließen lässt. Besonders problematisch ist, dass Ratten sich in offene Erdflächen, Spalten und Infrastrukturelemente zurückziehen können, was ihre Bekämpfung erschwert. Das Verschließen solcher Bereiche ist eine wirkungsvolle Maßnahme, um ihre Lebensräume zu reduzieren. Gleichzeitig trägt eine verbesserte Abfallentsorgung und konsequente Kontrolle der illegalen Fütterung nachhaltig zur Eindämmung des Problems bei. Mit einer Kombination aus kurzfristigen Maßnahmen und langfristiger Umgestaltung kann die Konstablerwache wieder zu einem sauberen und einladenden Ort für alle Menschen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6668 2025 Die Vorlage OF 1564/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Fußgängerüberweg Kannengießergasse - FahrgasseOFOB 125.02.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2025, OF 1565/1 Betreff: Fußgängerüberweg Kannengießergasse - Fahrgasse Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Kannengießergasse im Bereich der Einmündung zur Fahrgasse einen Fußgängerüberweg einzurichten und zu diesem Zweck die Radbügel wenige Meter in Richtung Dom versetzen zu lassen. Begründung: Die Fahrgasse ist eine hochfrequentierte Fußwegeverbindung und zugleich Schulweg sowie der Zugang zu den Spielplätzen am Mainufer. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6669 2025 Die Vorlage OF 1565/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und BFF gegen CDU, FDP und Die Partei (= Ablehnung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Feuerwerksverbotszone in der Innenstadt und Altstadt: Einsatzkräfte und Bewohnende schützenOFOB 125.02.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2025, OF 1569/1 Betreff: Feuerwerksverbotszone in der Innenstadt und Altstadt: Einsatzkräfte und Bewohnende schützen Vorgang: OM 5213/24 OBR 1; ST 1252/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: In Bezug auf die Erfahrungen aus der Silvesternacht 2024/2025 wird der Magistrat aufgefordert, nunmehr endlich das Ergebnis der Prüfung einer einheitlichen Feuerwerksverbotszone im Ortsbezirk 1 in Innenstadt und Altstadt gemäß ST 1252/24 dem Ortsbeirat 1 vorzustellen. Begründung: Umfragen in der Bevölkerung zeigen, dass die Mehrheit in Deutschland die "Nutzung von Sprengstoff für Silvesterspaß" und die daraus entstehenden Folgen ablehnt: - Ca. 500 Einsätze allein durch die Feuerwehr in Frankfurt - Erhebliche Bindung von Ressourcen bei Polizei und Rettungskräften - Deutschlandweit 5 Tote, tausende Verletzte und hunderte Festnahmen - Erhebliche Gefährdung der Rettungskräfte im Einsatz - Erhebliche Vermüllung und Feinstaub auf Kosten der Allgemeinheit - Erhebliches Leid und Stress für ruhebedürftige Menschen und Tiere Die Petition der Gewerkschaft der Polizei hat mittlerweile mehr als 2.000.000 Unterzeichnende und drängt auf ein deutschlandweites Böllerverbot. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5213 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1252 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6671 2025 Die Vorlage OF 1569/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP, BFF und Die Partei gegen SPD (= Ablehnung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Wettbewerbsgleichheit in der Gastronomie: Eine Verpackungssteuer für Frankfurt!OFOB 125.02.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2025, OF 1570/1 Betreff: Wettbewerbsgleichheit in der Gastronomie: Eine Verpackungssteuer für Frankfurt! Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Am 22.01.2025 wurde seitens des Bundesverfassungsgerichts verkündet, dass die Tübinger Verpackungssteuer rechtens ist. Der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund rechnen damit, dass mehr Städte zukünftig eine Verpackungssteuer einführen. Der Ortsbezirk 1 ist in besonderer Weise von der Masse des Verpackungsmülls der Schnell-gastronomie betroffen, was sich in den hohen Straßenreinigungsgebühren der Anwohnenden niederschlägt. Dies vorangeschickt fordern wir den Magistrat auf, 1. Die Einführung einer Verpackungssteuer vorzubereiten 2. Zu prüfen, welche finanziellen Anreize gastronomischen Betrieben zu Gute kommen können 3. Sich über den Städtetag und andere geeignete Institutionen für eine Senkung der Mehrwertsteuer von Restaurantleistungen auf 7% einzusetzen Begründung: Viel Müll liegt auf den Straßen im Ortsbezirk 1 und Steuerzahlende kommen für die Beseitigung des Mülls auf, ohne dass die Verursachenden die Kosten tragen. Leider ist es für die Gastronomie geradezu lukrativ, Essen in Einwegverpackungen zu verkaufen. Dies spart die Miete für den Gastraum wie auch Mehrwertsteuer (Speisen Vor-Ort = 19% USt, Außer-Haus-Verkauf = 7% USt). Kein Wunder, dass der Öffentliche Raum von Verpackungsresten übersäht ist. Eine Verpackungssteuer würde diese Ungleichbehandlung von stationären Restaurantleistungen und Außer-Haus-Verkäufen einigermaßen kompensieren und die Wettbewerbs-gleichheit verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 1570/1 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); SPD und Die Partei (= Enthaltung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Nachhaltige WahlplakatwerbungOFOB 125.02.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2025, OF 1571/1 Betreff: Nachhaltige Wahlplakatwerbung Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der "Plakatwald" vor Wahlen ist in seiner ästhetischen Form oft nicht nur unansehlich, sondern auch ökologisch wenig nachhaltig. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und berichten, 1. Inwiefern den Parteien geeignete Stellen im Gebiet des Ortsbezirks 1 ausgewiesen werden können, wo sie ihre Wahlwerbung ausschließlich zentral platzieren können. 2. Ob die Größe für hängende Plakate einheitlich auf DIN A1 festgelegt werden kann 3. Ob bei Plakaten ausschließlich Papier und Pappe als Material vorgegeben werden kann, das dem Recycling zugeführt werden kann Begründung: Die Plakatflut in Wahlzeiten nimmt überhand und verschandelt die Stadt. Es gibt außerdem ein Übermaß an Informationen, der eher dazu führt, die Menschen zu verwirren statt sie zu informieren. Zudem werden Materialressourcen vergeudet und Massen an Plastik für Plakate und Kabelbinder benötigt, was in Zeiten des Klimawandels das völlig falsche Zeichen ist. In vergleichbaren Städten ist es übrigens schon gang und gäbe, Wahlwerbung nur an ausgewählten Orten anzubringen. So werden Kosten und Material gespart und Plakate können dem Recycling wieder zugeführt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6672 2025 Die Vorlage OF 1571/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU und BFF gegen SPD und FDP (= Ablehnung); Die Partei (= Enthaltung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Leerstand im Ortsbezirk 1: Gebäude nutzen oder sichernOFOB 125.02.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2025, OF 1572/1 Betreff: Leerstand im Ortsbezirk 1: Gebäude nutzen oder sichern Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Immer mehr Gebäude im Gallus stehen über einen längeren Zeitraum leer, wie in der Weilburger Straße 17 oder seit Jahresbeginn in der Mainzer Landstraße 261-263. Kontrollen der Eigentümer zur Sicherung des Gebäudes und des Grundstücks finden offenbar nicht statt. Dies vorangeschickt fragen wir den Magistrat: Was unternimmt der Magistrat, um gegen den verwahrlosten Zustand des Grundstücks vorzugehen und dieses gegen unbefugte Nutzung sichern zu lassen? https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4970/5963009< /p> Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1144 2025 Die Vorlage OF 1572/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Schulweg für die beiden neuen Gymnasien umgehend sichernOFOB 1225.02.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2025, OF 485/7 Betreff: Schulweg für die beiden neuen Gymnasien umgehend sichern Vorgang: V 1000/24 OBR 7; ST 14/25 Der Schulweg von der Haltestelle Industriehof zu den beiden neuen Gymnasien in der Börsenstraße wird umgehend durch folgende sichernde Maßnahmen ausgestattet: - Die Kreuzung Trakehner Straße/Neue Börse wird umgehend mit vier Zebrastreifen als Querungshilfen ausgestattet. - Die bestehenden Fußgängerüberwege an den großen Kreuzungen Tilsiter/ Königsberger Straße und Tilsiter/ Insterburger Straße werden auf zwei weitere Straßenseiten erweitert - Vor der Tilsiter Straße Nr. 8, einer KfZ Werkstatt, ist eine Fußgängermarkierung einzurichten, da ein reger betrieblicher Verkehr herrscht und die Gehwege häufig zugeparkt sind. - Eine Ausweitung der Straßenmarkierung und ausgiebige Beschilderung mit ACHTUNG KINDER ist im gesamten Bereich dringend erforderlich. - An allen Parkhaus- und weiteren Einfahrten auf dem Schulweg werden Fußgängerpiktogramme markiert. - Die Beleuchtung von Kreuzungen in der Winterzeit ist relevant und bedarf einer zeitnahen Verbesserung. Die Schulzeiten an dem Neuen Gymnasium beginnen um 7:45 Uhr, im Winter ist es dann noch lange dunkel. - Der Hecken- und Baumrückschnitt ist an den Kreuzungen zu gewährleisten; die Schüler:innen werden auf Grund der Bepflanzungshöhe zum Teil zu spät erkannt. Zudem wird die Frage 10 in der o.g. OA sachgerecht beantwortet, ob geplant ist, für den Zugang von der Rossittener Straße einen ÖPNV-Anschluss auf der Ludwig-Landmann-Straße zu schaffen. Begründung: Ein sicherer Schulweg für Schülerinnen und Schüler ist aus Sicht der Eltern bisher nicht gewährleistet. Der Ortstermin hat nicht dazu geführt, dass die Sorgen der Eltern und die Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern Gehör gefunden haben. Die Vorschläge der Eltern wurden mehrfach mit dem Hinweis auf das Gewerbegebiet abgelehnt. Zwei Schulen in einem Gewerbegebiet haben ein Anrecht auf Schulwegsicherung. Zumal der Straßenverkehr auch durch die Baumaßnahmen erheblich ist. Ein sicherer Zugang von der Seite der Rossittener Straße könnte zur Entlastung des Schulwegs vom Industriehof führen. Deshalb sollte dieser Zugang geprüft und gut an den ÖPNV angeschlossen werden. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 28.01.2025, OF 484/7 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.09.2024, V 1000 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 14 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 7 am 18.03.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 484/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 485/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 7 am 22.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 484/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 485/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 7 am 20.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6967 2025 1. Die Vorlage OF 484/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 485/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 485/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, farbechte/Linke und FDP gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
OFOB 12Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verkehrssicherheit Gabelsbergerstraße/Ecke Eichwaldstraße und Gabelsbergerstraße/Ecke Erlenbacher StraßeOFOB 925.02.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2025, OF 841/3 Betreff: Verkehrssicherheit Gabelsbergerstraße/Ecke Eichwaldstraße und Gabelsbergerstraße/Ecke Erlenbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, verkehrsgefährdendes Falschparken im 5 Meter Bereich sowohl an der Einmündung der Eichwaldstraße als auch der Erlenbacher Straße in die Gabelsbergerstraße durch Radbügel zu verhindern. Außerdem wird angeregt, im Bereich vor dem Zebrastreifen der Eichwaldstraße vor der Einmündung in die Gabelsbergerstraße Radbügel anstelle von Pfosten bzw. gestrichelten Linien zu installieren. Begründung: Die Einmündungsbereiche Eichwaldstraße und Erlenbacherstraße sind tagsüber häufig und abends regelmäßig verbotswidrig zugeparkt, teilweise stehen dabei vier bis fünf Autos hintereinander im Halteverbot des 5-Meter-Bereichs. Das führt zu erheblichen Sichtbehinderungen und gefährdet zu Fußgehende und Radfahrende. Gleichzeitig gibt es kaum Fahrradbügel in diesen dicht besiedelten Straßen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6761 2025 Die Vorlage OF 841/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Öffentliche Toilette im Bereich der U5-Endhaltestelle „Preungesheim“OFOB 1025.02.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2025, OF 999/10 Betreff: Öffentliche Toilette im Bereich der U5-Endhaltestelle "Preungesheim" Vorgang: OM 4893/19 OBR 10; ST 424/20; OM 1892/22 OBR 10; ST 2310/22; ST 2249/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird erneut um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wann eine öffentliche Toilette im Bereich der Endhaltestelle "Preungesheim" aufgestellt und eröffnet werden kann. Es sollte geprüft werden, ob das nicht durch eine Kompost-Toilette realisiert werden kann. Begründung: Vermehrt melden sich Bürger mit der Beschwerde, es werde die Notdurft im Feld verrichtet und man können kaum noch mit seinem Hund durchlaufen ohne wo hineinzutreten. Die Notwendigkeit ist sehr groß. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4893 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 424 Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1892 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2310 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2249 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO II, TOP 2 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6639 2025 Die Vorlage OF 999/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Eine Wiese ist ein Schwamm - Ziegelei-Allee soll kein Fluss werdenNR24.02.2025 · Gartenpartei
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2025, NR 1138 Betreff: Eine Wiese ist ein Schwamm - Ziegelei-Allee soll kein Fluss werden Die Stadtverordnetenversammlung möchte beschließen: Die M5 wird hinsichtlich der Schwammfunktion der zu überbauende Wiese überarbeitet und es wird geprüft, ob die Wiese nicht weiter Wiese sein darf und ggf. Bäume gepflanzt werden. (Bäume machen den Schwamm perfekt) Begründung: Die Ziegellei-Allee soll bei Starkregen kein reißender Fluss werden. Immer wieder kommen Menschen ums Leben, weil bei Starkregen kein Schwamm mehr vorhanden ist und sich Schlammlawinen durch die Straßen ergießen. Die Starkregengefahrenkarte anbei aus dem Geoportal verdeutlicht das. Die Fließgeschwindigkeit auf der Ziegellei-Allee wäre deutlich erhöht, wenn der Wiesen-Bäume-Schwamm wegfallen würde. Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.01.2025, M 5 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ältestenausschuss Versandpaket: 26.02.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2025, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage M 5 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 1138 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG 36. Sitzung des Ältestenausschusses am 27.02.2025, TO I, TOP 4 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 5 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Bauherr sicherstellt, dass alle gesetzlichen Vorschriften zum Schutz des Gebäudes vor Überflutung durch Starkregenereignisse eingehalten werden. Zudem sind die nicht bebauten Flächen (Zufahrten, Wege usw.) bei diesem Bauvorhaben möglichst durchlässig zu gestalten, um das Niederschlagswasser lokal zurückzuhalten, zu versickern und/oder zu verdunsten. 2. Die Vorlage NR 1138 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 5 = Ablehnung) Gartenpartei (M 5 = Ablehnung, NR 1138 = Annahme) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2025, TO II, TOP 20 Beschluss: 1. Der Vorlage M 5 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Bauherr sicherstellt, dass alle gesetzlichen Vorschriften zum Schutz des Gebäudes vor Überflutung durch Starkregenereignisse eingehalten werden. Zudem sind die nicht bebauten Flächen (Zufahrten, Wege usw.) bei diesem Bauvorhaben möglichst durchlässig zu gestalten, um das Niederschlagswasser lokal zurückzuhalten, zu versickern und/oder zu verdunsten. 2. Die Vorlage NR 1138 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5798, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2025 Aktenzeichen: 61-00
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Aufstellen von Sitzbänken an der Straßenbahnhaltestelle „Lokalbahnhof/Textorstraße“OFOB 524.02.2025 · CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2025, OF 1354/5 Betreff: Aufstellen von Sitzbänken an der Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof/Textorstraße" Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob an der Straßenbahnhaltestelle Lokalbahnhof-Textorstraße Sitzbänke für die Fahrgäste, die in Richtung Offenbach fahren wollen, aufgestellt werden können. Begründung: Nach dem Umbau der Haltestelle Lokhalbbahnhof-Textorstraße sind auf der nördlichen Haltestelle in Richtung Hauptbahnhof und Louisa mit der endgültigen Fertigstellung auch zwei Sitzbänke für die Fahrgäste aufgestellt worden, die vorher auch dort vorhanden waren. Dies ist aber auf der südlichen Haltstelle in Richtung Offenbach nicht erfolgt. Besonders Oberräder, die nach Sachsenhausen zum Einkaufen fahren, weil die Einkaufsmöglichkeiten in Oberrad vom Angebot her begrenzt sind, fahren zum Lokalbahnhof um einzukaufen und stehen dann an der Haltestelle ohne Möglichkeit, sich hinzusetzen. Erschwert wird das Warten dadurch, dass oftmals die Linien 15 und 16 Verspätung haben -manchmal über einen großen Zeitraum. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6709 2025 Die Vorlage OF 1354/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Gartenabfallcontainer auf dem ehemaligen Lagerplatz des Grünflächenamtes im Riederwald beibehaltenOFOB 324.02.2025 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2025, OF 706/11 Betreff: Gartenabfallcontainer auf dem ehemaligen Lagerplatz des Grünflächenamtes im Riederwald beibehalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, bei der Auflösung des Lagerplatzes des Grünflächenamts im Riederwald einen Container für Gartenabfälle stehen zu lassen und regelmäßig zu leeren. Begründung: Der Lagerplatz wird geräumt, weil das Gelände für den Bau der Nordmainischen S-Bahn genutzt wird. Dort steht ein Container, den die Gartenbesitzer in der Umgebung gerne für die Entsorgung ihrer Gartenabfälle nutzen. Dieser wird weiter benötigt. Wenn der Container entfernt würde, bestünde die Gefahr, dass Gartenabfälle noch mehr im Wald selbst wild abgelegt würden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6614 2025 Die Vorlage OF 706/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Lieferzone vor Begegnungsstätte Frankenallee einrichtenOFOB 123.02.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2025, OF 1552/1 Betreff: Lieferzone vor Begegnungsstätte Frankenallee einrichten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten vor der Begegnungsstätte auf der Frankenallee (Nr.206) eine Lade- und Lieferzone einrichten zu lassen und zwar an der Stelle an der sich momentan eine Zickzack-Markierung befindet. Begründung: Bisher ist es nicht erlaubt auf dieser Fläche zu halten. Die Begegnungsstätte (des Frankfurter Vereins) wünscht sich an dieser Stelle eine Lade- und Lieferzone, damit das schnelle und einfache Ausladen von Waren möglich wird. Quelle: Google Maps Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6657 2025 Die Vorlage OF 1552/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - U60311 Gebäude äußerlich ansprechend gestaltenOFOB 123.02.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2025, OF 1566/1 Betreff: U60311 Gebäude äußerlich ansprechend gestalten Vorgang: V 1005/24 OBR 1; ST 2183/24 OBR 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das oberirdische Gebäude des ehemaligen U60311 äußerlich ansprechend gestalten zu lassen. Begründung: In zahlreichen Auskunftsersuchen und Anträgen seit 2019 (zuletzt V 1005 vom 03.09.2024) hat sich der Ortsbeirat darum bemüht eine dauerhafte Nutzung der Liegenschaft zu ermöglichen. Es scheint jedoch in dieser Sache keine große Bewegung zu geben. Das oberirdische Gebäude ist jedoch nicht besonders ansehnlich, wenngleich die Schmierereien entfernt wurden. Um zumindest das Gebäude und damit die Frankfurter Innenstadt aufzuwerten, sollte das Gebäude äußerlich ansprechend gestaltet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.09.2024, V 1005 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2183 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6670 2025 Die Vorlage OF 1566/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sicherheit an der Kreuzung Hanauer Landstraße/sog. Am Hollerbrunnen (Höhe Am Roten Graben) erhöhenOFOB 323.02.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2025, OF 704/11 Betreff: Sicherheit an der Kreuzung Hanauer Landstraße/sog. Am Hollerbrunnen (Höhe Am Roten Graben) erhöhen Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat möge dafür Sorge tragen, dass die Verkehrssicherheit an der oben genannten Kreuzung für den fußläufigen und für den Radverkehr schnell und deutlich erhöht wird. Das unregulierte Aufeinandertreffen von PKW, LKW und Radverkehr stellt für den Radverkehr eine große Gefahr und eine unzureichende Sicherheitslage dar! Zur Situation: im Zuge der Sanierung der Omega-Brücke existiert seit einigen Wochen eine für den Autoverkehr durchaus sinnvolle Möglichkeit die zur Zeit nicht mögliche Überfahrt der Omega - Brücke von Fechenheim /Frankfurt Innenstadt nach Norden in Richtung Frankfurt Enkheim / Fechenheim Nord zu ermöglichen. Der Auto-Verkehr fährt nun von der Hanauer Landstraße mit erlaubtem Tempo 60 (Ausweisung wenige Meter vor dem Kreuzungsbereich) Richtung Osten in eine Nebenstraße, von der es möglich ist die Hanauer Landstraße in Richtung Norden zu überqueren und auf die Omega Brücke zu fahren, Der dabei gequerte Fuß und Radweg wird meist mit an die Sicherheitslage nicht angepasster Geschwindigkeit befahren: Dieser Umstand führt über den ganzen Tag immer wieder zu Situationen, in denen Leib und Leben von Fahrradfahrer:innen gefährdet sind. - Der Magistrat möge dort das in östlicher Richtung, kurz vor dem Kreuzungsbereich stehende Schild mit ausgewiesener Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h durch ein entsprechendes Schild mit einer Begrenzung 30 km/h ersetzen. - Zudem möge der Magistrat prüfen, ob in diesem Bereich eine ausgewiesene Fahrspur für Fuß- und Radverkehr am südlichen Rand des Fahrwegs angelegt bzw. deutlich markiert (zum Beispiel mit roter Farbmarkierung der Fahrbahn) werden kann. - Alternativ ist zu prüfen, ob die rechte Fahrspur der Hanauer Landstraße Richtung Osten vor dem Kreuzungsbereich als Rechtsabbiegespur mit eigener Ampelschaltung (temporär) genutzt werden kann. Der von Fuß- und Radverkehr genutzte Fahrweg südlich der Hanauer Landstraße erhält ebenfalls eine Ampel in beiden Richtungen als schaltbare Bedarfsampel in Verbindung mit der Rechtsabbiegerampel. (Geoportal Frankfurt) im Antrag beschriebener Kreuzungsbereich (Google Streetview 2023 (Geoportal Frankfurt) (privat) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6612 2025 Die Vorlage OF 704/11 wird als Eil-Anregung gemäß § 4 Absatz 10 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach den Wörtern "(. .) dafür Sorge zu tragen (. .)" die Wörter "und sich ggf. mit den zuständigen Behörden in Verbindung zu setzen (bspw. Hessen Mobil)" eingefügt werden und dass im zweiten Spiegelstrich nach dem Wort "Fahrbahn" die Wörter "oder entsprechende Schrankenzäune" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und überwachungen im Ortsbezirk 11OFOB 1123.02.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2025, OF 705/11 Betreff: Verkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und -überwachungen im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt beschreibt, dass es bereits heute eine breite Datenbasis zu KFZ- und Fahrrad-Zählstellen und deren Zahlen gibt. Außerdem wird die Möglichkeit beschrieben, auf umfangreiche Daten zur Thematik auf dem Geoportal der Stadt Frankfurt als Bürger, Ortsbeiratsmitglied oder Stadtverordneter zuzugreifen um sich zu Verkehrsmengenzahlen und erfolgte Verkehrsüberwachungen zu informieren Diese Möglichkeit ist hinsichtlich der existierenden Zahlen bisher nur in unzureichendem Maße realisiert. Deshalb möge der Magistrat dafür Sorge tragen, dass sich Bürgerinnen, Ortsbeiräte und auch Stadtverordnete zu Verkehrsmengenzahlen vor allem der Hauptverkehrsstraßen der Stadtteile 1. Fechenheim (Starkenburger Straße, Dieburger Straße, Alt Fechenheim, Baumert-straße, Konstanzerstraße, Adam-Opel Str. Karl-Benz Str., Hanauer Landstraße u.a.), 2. Riederwald (Am Erlenbruch, Schäfflestraße, Raiffeisenstraße, Lahmeyer Straße u.a.) und 3. Seckbach (Wilhelmshöher Straße, Zeuläcker Straße, Hochstädter Straße, Hofhausstraße u.a.) online, auf den Seiten des Geoportals der Stadt Frankfurt transparent informieren können. Begründung: Aufgrund der Klagen über Raser und über den Umstand, dass auf vielen Straßen des Ortsbezirks 11 häufig mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird, ist es dringlich notwendig, dass der Magistrat es ermöglicht einfach Informationen über Verkehrsmengen von KFZ und Radverkehr, erfolgte Geschwindigkeitsmessungen und Geschwindigkeitskontrollen, deren Durchführungsdatum und Ergebnisse über das Internet informiert. Die Strukturen des Informationssystems sind schon lange vorhanden - nur, es wird nicht genutzt. Hier sollten dringend die Möglichkeiten der digitalen Informationen genutzt werden. Für die Bewertung und Bearbeitung der allermeisten Verkehrsprobleme in den Stadtteilen ist diese Datenbasis unerlässlich. (Geoportal Frankfurt - Themenkarte Verkehrsmengen Zählstellen KFZ geoportal.frankfurt.de) die Zahlen der Carl-Ulrich-Brücke z.B. aus Zählungen der Stadtrandzählung aus 2020, markierte Zählung: Adam-Opel-Straße Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6613 2025 Die Vorlage OF 705/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Bänke am Niddaweg in PraunheimOFOB 822.02.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2025, OF 490/7 Betreff: Bänke am Niddaweg in Praunheim 1. Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, die beiden entfernten Bänke am Nidda Weg zwischen der Praunheimbrücke und dem Praunheimer Wehr wieder anzubringen. 2. Der Magistrat wird gebeten, eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahme zu prüfen und sicherzustellen, dass die Bänke in einem Zustand installiert werden, der den Anforderungen an Sicherheit und Langlebigkeit entspricht. Begründung: Die beiden entfernten Bänke am Nidda Weg zwischen der Praunheimbrücke und dem Praunheimer Wehr waren über Jahrzehnte hinweg eine viel genutzte und geschätzte Ruhestätte für Spaziergänger, Radfahrer und Anwohner. Sie boten nicht nur eine Möglichkeit zur Erholung und zum Verweilen inmitten der Natur, sondern waren auch ein wichtiger Treffpunkt für die lokale Gemeinschaft. Der Nidda Weg ist ein beliebter Naherholungsort, der von Menschen aller Altersgruppen genutzt wird. Insbesondere ältere Menschen. Familien mit Kindern und Personen, die längere Spaziergänge oder Radtouren unternehmen, schätzen die Möglichkeit, sich unterwegs ausruhen zu können. Die Bänke trugen somit maßgeblich zur Attraktivität und Nutzbarkeit des Weges bei. Die Entfernung der Bänke hat zu einer spürbaren Lücke im Angebot für die Erholungssuchenden geführt. Viele Nutzer des Nidda Weges haben bereits ihr Bedauern über den Verlust dieser Sitzgelegenheiten geäußert. Die Wiederanbringung der Bänke würde nicht nur die Zufriedenheit der Bürger erhöhen, sondern auch die Bedeutung des Nidda Weges als wichtiges Naherholungsgebiet weiter stärken. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 7 am 18.03.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 490/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 7 am 22.04.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 490/7 wurde zurückgezogen.
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs AltRödelheim/Assenheimer StraßeB21.02.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 21.02.2025, B 81 Betreff: Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2024, § 5468 - EA 57/23 OBR 7, B 395/24 - Zwischenbericht: Im Rahmen eines Planergespräches mit dem Ortsbeirat wurden die planerischen Grundlagen für eine weitere Vorgehensweise vorgestellt und diskutiert. Weitere Abstimmungen sind noch nicht abschließend geführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 25.04.2023, EA 57 Bericht des Magistrats vom 11.10.2024, B 395 Bericht des Magistrats vom 14.07.2025, B 257 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 26.02.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 7 am 18.03.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 81 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 81 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6031, 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 29.04.2025
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Maßnahmen gegen Leerstand in FrankfurtB21.02.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 21.02.2025, B 82 Betreff: Maßnahmen gegen Leerstand in Frankfurt Vorgang: A 326/24 ÖkoLinX-ELF Zu Ziffer 1.: Wie bereits berichtet, gibt es derzeit keine rechtliche Grundlage, um gegen das Leerstehenlassen von Wohnraum vorzugehen. Zudem können die Gründe für das Leerstehenlassen vielfältig sein. Dem Magistrat ist es nicht möglich, bei entsprechenden Grundstückseigentümern die jeweiligen Gründe zu hinterfragen und zu prüfen, ob im Einzelfall Fördermöglichkeiten bestehen bzw. eigentümerseits gewollt sind. Die Hessische Landesregierung hat jedoch aktuell den Entwurf eines Gesetzes gegen den spekulativen Leerstand von Wohnraum (Leerstandsgesetz) vorgelegt. Nach diesem Gesetz sollen Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten durch Satzung bestimmen können, dass Wohnraum nur mit ihrer Genehmigung länger als sechs Monate absichtlich leerstehen darf. Der Magistrat begrüßt eine solche Regelung ausdrücklich. Dies würde der Stadt Frankfurt am Main nach Abschaffung des Verbotes der Zweckentfremdung von Wohnraum im Jahr 2004 erneut die Möglichkeit eröffnen, künftig gegen spekulativen Leerstand von Wohnraum vorzugehen. Zu Ziffer 2.: Die Vorgartensatzung bietet keine rechtliche Möglichkeit, auf den Pflegezustand bepflanzter Vorgärten Einfluss zu nehmen. Zu Ziffer 3.: Der Magistrat hat die Liegenschaftseigentümerin beziehungsweise Hausverwaltung bereits mehrfach schriftlich mit einer Fristsetzung zum Rückschnitt des Überwuchses, der auf die öffentliche Gehwegfläche ragt, aufgefordert. Bislang wurde dieser Aufforderung nicht nachgekommen. Daher wird der Magistrat im Wege der Ersatzvornahme den Rückschnitt nun selbst beauftragen und die Kosten im Nachgang der Liegenschaftseigentümerin in Rechnung stellen. Zu Ziffer 4.: Soweit genehmigter Wohnraum zu anderen als wohnlichen Zwecken genutzt wird, geht der Magistrat mit den Mitteln des Baurechts und der Ferienwohnungssatzung konsequent dagegen vor. Hinsichtlich des Leerstehenlassens von Wohnraum wird auf die unter Ziffer 1. erfolgten Ausführungen verwiesen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 29.11.2024, A 326 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 26.02.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 15 am 21.03.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 82 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 82 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt und Gartenpartei (= Kenntnis) Stadtv. Yilmaz (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6032, 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 29.04.2025 Aktenzeichen: 61-0
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Akuten Raummangel an der Ebelfeldschule behebenB21.02.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 21.02.2025, B 83 Betreff: Akuten Raummangel an der Ebelfeldschule beheben Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.07.2024, § 5013 - NR 960/24 CDU - Das Dienstwohngebäude an der Ebelfeldschule steht als Schulfläche nicht zur Verfügung. Aufgrund einer mit dem Personalrat abgestimmten Grundsatzentscheidung dürfen Schulflächen und Wohnungen nicht vermischt werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Wohnungen, die in einem Schulgebäude verortet sind. Das Gebäude an der Ebelfeldschule ist ein freistehendes Haus am Rande des Schulgeländes. Somit fällt es nicht unter die oben aufgeführte Ausnahmeregelung. Darüber hinaus stehen nach der langen Nutzung durch den vorherigen Schulhausverwalter massive Sanierungsarbeiten an. Eine schnelle Nutzung der Räume wäre somit nicht möglich. Auch hier würden viele Arbeiten für die Herrichtung als Schulräume anfallen. Derzeit wird ein bestehender Computerraum, in Absprache mit der Schulleitung, übergangsweise als Klassenraum genutzt und wurde auch entsprechend ausgestattet. Weitere Fachräume sind davon nicht betroffen. Eine beabsichtigte und bereits in die Wege geleitete Anmietung eines Raumes in einer nahegelegenen Kirchengemeinde wurde durch die Schule abgelehnt. Eine Änderung der geplanten Containeranlage ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr möglich, da es hier aufgrund einer Umplanung und eines neu zu stellenden Bauantrags zu weiteren Verzögerungen in der Ausführung kommen würde. Derzeit ist geplant, dass die Containeranlage im August 2025 fertiggestellt ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 05.06.2024, NR 960 Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6795 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 26.02.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 7 am 18.03.2025, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 83 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 28.04.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 83 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) Beschlussausfertigung(en): § 6033, 35. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 28.04.2025 Aktenzeichen: 40-1
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Bau und Sanierung von Schulen und Kindertagesstätten forcierenB21.02.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 21.02.2025, B 84 Betreff: Bau und Sanierung von Schulen und Kindertagesstätten forcieren Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2024, § 5472 - E 81/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 408/24 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 12.06.2025 Zwischenbericht: Die zur Verfügung gestellten Mittel wurden in das Haushaltsjahr 2024 übertragen. Zur Bearbeitung wurden Personalressourcen des Dezernats XI eingesetzt. Das Konzept zur Gründung einer Bildungsbaugesellschaft ist erstellt und mit den Zentralämtern abgestimmt. Extern beauftragt wurden rechtliche und steuerrechtliche Gutachten sowie die Erstellung eines Wirtschaftsplans. Zurzeit werden letzte Fragestellungen innerhalb des Magistrats geklärt, anschließend werden notwendige Beteiligungsverfahren der Gleichstellungsbeauftragten und der Personalvertretung angestoßen. Sind alle inhaltlichen Fragestellungen geklärt und notwendige Beteiligungsverfahren durchgeführt, wird der Magistrat den Stadtverordneten das finale Konzept vorlegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 81 Bericht des Magistrats vom 01.11.2024, B 408 Bericht des Magistrats vom 22.08.2025, B 312 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 26.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 24.03.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 84 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und AfD Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis) 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 08.09.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 312) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 5848, 34. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 24.03.2025 Aktenzeichen: 40-1
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - QR-Codes an Sehenswürdigkeiten, historischen Orten und kulturellen BegegnungsstättenB21.02.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 21.02.2025, B 85 Betreff: QR-Codes an Sehenswürdigkeiten, historischen Orten und kulturellen Begegnungsstätten Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2025, § 5647 - NR 514/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, l. B 159/24 - Wie in den vorangegangenen Berichten beschrieben, bedürfte es zur Umsetzung des bereichsübergreifenden und stadtweiten Anliegens der Einrichtung einer übergeordneten städtischen Einheit, die über entsprechende Ressourcen verfügt, um einen oder mehrere der gewählten technologischen Ansätze der Sichtbarmachung im Stadtbild dauerhaft, quantitativ und qualitativ betreuen zu können. Derzeit stehen zur Umsetzung eines solchen Vorhabens jedoch keine Ressourcen zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 20.10.2022, NR 514 Bericht des Magistrats vom 26.04.2024, B 159 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 26.02.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 85 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, Linke, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Zurückweisung) 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 85 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF gegen Linke (= Zurückweisung) 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 61 Beschluss: a) Die Vorlage B 85 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 85 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und fraktionslos gegen Linke (= Zurückweisung) 36. Sitzung des OBR 7 am 18.03.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 85 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/Linke und fraktionslos (= Zurückweisung) 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO II, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 85 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen Linke (= zurücweisung) 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage B 85 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 15 am 21.03.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 85 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage B 85 wird zurückgewiesen. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, BFF, FDP und AfD gegen GRÜNE (= Kenntnis) 37. Sitzung des OBR 14 am 24.03.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 85 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO II, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 85 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 16 am 25.03.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 85 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 4 am 25.03.2025, TO II, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 85 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, FDP, Volt, dFfm und fraktionslos gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 37. Sitzung des OBR 13 am 25.03.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 85 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 85 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und VOLT gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 85 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen Linke (= Zurückweisung) 35. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 29.04.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 85 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) 35. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 05.05.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 85 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6047, 35. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 29.04.2025 Aktenzeichen: 41
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Wohnungen für Schulhausverwalter: Aktueller Stand?B21.02.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 21.02.2025, B 86 Betreff: Wohnungen für Schulhausverwalter: Aktueller Stand? Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2025, § 5627 - A 176/22 CDU - Zu 1.: 106 Frankfurter Schulen verfügen über sogenannte "Hausmeisterwohnungen". Die Anzahl der Wohnungen beträgt insgesamt 199. Zu 2.: Zurzeit werden 135 dieser Wohnungen genutzt. Zu 3.: 67 Wohnungen werden von Schulhausverwaltungen genutzt, 40 Wohnungen sind frei vermietet und 28 Wohnungen befinden sich in Nutzung von Schulen. Zu 4.: Derzeit sind 64 "Hausmeisterwohnungen" ungenutzt. Alle ungenutzten Wohnungen müssen für eine Nutzbarkeit zuerst saniert werden. Zu 5.: Im Rahmen von personellen und wirtschaftlichen Kapazitäten sollen die Wohnungen nach und nach saniert werden. Zu 6.: "Hausmeisterwohnungen" werden einer schulischen Nutzung nur dann zugeführt, wenn die jeweilige Wohnung direkt in einem Schulgebäude verortet ist und keinen separaten Eingang hat. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 30.11.2022, A 176 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 26.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 24.03.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 86 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5849, 34. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 24.03.2025 Aktenzeichen: 40-1
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Verbot des Verkaufs von Lachgas an Kinder und JugendlicheB21.02.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 21.02.2025, B 87 Betreff: Verbot des Verkaufs von Lachgas an Kinder und Jugendliche Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2024, § 5527 - NR 1052/24 CDU - Zwischenbericht: Der Magistrat lässt derzeit den Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung schnellstmöglich prüfen und wird unaufgefordert berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.11.2024, NR 1052 Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 248 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Soziales und Gesundheit Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 26.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 20.03.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 87 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis) 34. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 31.03.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 87 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) ÖkolinX-ELF (= Zurückweisung) 22. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 31.03.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 87 dient zur Kenntnis. Beschlussausfertigung(en): § 5871, 34. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 31.03.2025 Aktenzeichen: 32-4
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Zukunft des FestgeländesB21.02.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 21.02.2025, B 88 Betreff: Zukunft des Festgeländes Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 29.02.2024, § 4411 - A 174/22 Linke - Zu 1. Der Magistrat hat die angesprochene Machbarkeitsstudie in den zuständigen Fachausschüssen der Stadtverordnetenversammlung öffentlich vorgestellt. Zu 2. Der Magistrat hat die Machbarkeitsstudie und ihre Annahmen verwaltungsintern geprüft und eigene Untersuchungen in Auftrag geben. Mit den Prüfungsergebnissen können dann die weiteren Verfahrensschritte mit den Beteiligten und insbesondere den Stadtverordneten eingeleitet werden. Die Ergebnisse aller Untersuchungen liegen voraussichtlich Mitte 2025 vor; über diese wird sodann in den Gremien berichtet. Zu 3. Die Inhalte der Projektvereinbarung wurden ebenfalls in den zuständigen Fachausschüssen öffentlich vorgestellt. Zu 4. Die Projektvereinbarung steht unter der Präambel, dass gute Bildung eine unserer wichtigsten Ressourcen ist und dass geeignete Räumlichkeiten und eine hochwertige Ausstattung wesentliche Voraussetzungen dafür sind, dass eine Schule ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag erfüllen kann. Schulbau im 21. Jahrhundert berücksichtigt dabei Aspekte wie Inklusion, Digitalisierung, Schulsozialarbeit, Ganztag, Nachhaltigkeit, Integration in dem Stadtteil sowie mögliche Kooperationen mit Dritten. Zu 5. Die Projektvereinbarung trifft keine Festlegung zum Standort, sondern stellt eine Vereinbarung zu weiteren Prüfungs- und Arbeitsschritten dar, die das Ziel verfolgen, einen Standort zu finden. Zu 6. Der Magistrat untersucht verschiedene, grundlegende Voraussetzungen für die Nutzung des heutigen Festplatzes als Schulstandort parallel, um zeitnah zu Ergebnissen zu kommen. Zu diesen grundlegenden Voraussetzungen gehört auch die Suche nach einem alternativen Ort für die heutigen Nutzungen auf dem Festplatz. Zu 7. Für einen Neubau der Europäischen Schule müssen bei den Themen Klima, Ökologie und Verkehr aus Sicht des Magistrats die gleichen Vorgaben eingehalten werden wie für alle Bauvorhaben in der Stadt Frankfurt. Hinzu kommen die Selbstverpflichtungen und Vorgaben für öffentliche Bauten auf Seiten des Bundes und der Stadt. Zu 8. Der Neubau einer Europäischen Schule ist zunächst ein Bauvorhaben des Bundes; die jeweiligen Städte stellen die Grundstücke zur Verfügung. Die Vorbereitung eines Wettbewerbs ist eine Aufgabe aller Beteiligten aus der genannten Projektvereinbarung. Die Stadt Frankfurt wird schon aufgrund der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Wettbewerb dabei einen wesentlichen Einfluss haben. Zu 9. bis 11. Zur Aufteilung möglicher Kosten ist in der aktuellen Projektvereinbarung keine Regelung getroffen. Ausgangspunkt ist die bisherige Verwaltungsvereinbarung der Beteiligten aus dem Jahr 2001. Sie ist für den möglichen Neubau der Schule weiter zu entwickeln. Zu 12. Der Magistrat wird in der Standortbetrachtung (s. Ziff. 2) insbesondere die Themen Verkehrs- und Umweltauswirkungen einer Schule untersuchen und die Ergebnisse vorlegen. Erst u. a. auf dieser Grundlage kann eine Entscheidung zum Standort getroffen werden. Zu 13. Und 14.: Der Flächenbedarf der Europäischen Schule ist vom Bund genehmigt und in einer sogenannten Planungsphase Null in Zusammenarbeit mit dem städtischen Schulamt entwickelt. Dabei wurden die Vorgaben für städtische Schulen angesetzt. Zusätzliche Flächenbedarfe sind durch das Angebot der Ganztagsschule oder durch die Flächen für den muttersprachlichen Unterricht aller Länder der EU begründet. Die Stadt Frankfurt hat sich im Zuge der Ansiedlung europäischer Institutionen verpflichtet, einen Standort für die Europäische Schule bereitzustellen. Dieses Angebot ist ein wichtiger Faktor für die Mitarbeitenden dieser Institutionen. Zugleich ergänzt die Europäische Schule Frankfurt das städtische Bildungsangebot. Angesichts wachsender Schülerinnen- und Schülerzahlen reicht der bisherige Standort der Schule absehbar nicht mehr aus. Vor diesem Hintergrund hält der Magistrat einen Eingriff in den Grüngürtel an dieser Stelle für denkbar. Voraussetzung dafür ist der quantitative wie qualitative Ausgleich bzw. Ersatz an andere Stelle. Der Magistrat wird hierzu entsprechende Vorschläge unterbreiten. Zu 15. und 16.: In der weiteren Projektbearbeitung wird der Magistrat nach Lösungen suchen, die Eingriffe sowohl in den Grüngürtel als auch in die Kleingärten vermeiden bzw. minimieren. Der gesamte Festplatz gehört heute zum Grüngürtel. Auch eine nur teilweise Bebauung hat die Herausnahme des entsprechenden Geländes aus dem Grüngürtel zwingend zur Folge. Dies würde zuvor der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung bedürfen und wäre nur unter der Maßgabe möglich, dass Grundstücke in mindestens gleichem Ausmaß und vergleichbarer Qualität an anderer Stelle wieder in den Grüngürtel einbezogen werden. Die heutigen Flächen des Kleingartenvereins Riederwald gehören ebenfalls zum Grüngürtel. Hier gilt die gleiche Notwendigkeit eines Ausgleichs im Fall eines Eingriffs. Zusätzlich wird der Magistrat auch für möglicherweise betroffene Kleingärten ein quantitativ und qualitativ entsprechendes Ersatzangebot machen. Zu 17. Der Magistrat prüft zurzeit verschiedene mögliche Ersatzflächen. Zu 18. Ein Zeitplan für das Gesamtprojekt liegt noch nicht vor. Mögliche Ersatzgelände werden rechtzeitig für eine Verlagerung zur Verfügung gestellt. Zu 19. Die Verantwortung für mögliche Ersatzflächen liegt beim Magistrat. In der Frage geeigneter alternativer Standorte wird er den Verein wie bisher einbeziehen. Zu 20. Die Schaffung von Kooperationsangeboten im Quartier ist aus Sicht der Europäischen Schule und des Magistrats ein wesentliches Projektziel. Das geht auch über die vorhandenen Einrichtungen am Ratsweg hinaus. Die Schule selbst möchte z.B. eine Mehrfachnutzung ihrer geplanten Aula und Sporthallen anbieten. Gerade die höheren Jahrgänge der Schule werden umgekehrt Angebote für den Sport auch in der Umgebung nutzen, wie z. B. im neuen Schwimmbad oder im Ostpark. Zu 21. Der Festplatz am Ratsweg wurde in den Jahren von 1945 bis 1964 von der Trümmer-Verwertungs-Gesellschaft als Lagerfläche für Kriegstrümmerschutt verwendet. Die Aufbereitungsanlage selbst befand sich östlich davon, im Bereich der heutigen Anschlussstelle der Autobahn A661. Seitdem wird die Fläche in erster Linie als Veranstaltungsort (Dippemess, Zirkus, Flohmarkt u.a.) und Parkplatz genutzt. Da diese Nutzungen mit keinem Erdaushub verbunden und Belastungen an das verfüllte Material gebunden sind, haben etwaige schadstoffbelastete Auffüllungen aus Trümmerschutt hierauf keinen maßgeblichen Einfluss. Daher wurden bislang auch keine umwelttechnischen Bodenuntersuchungen vorgenommen und erst recht keine Sicherungs-/Sanierungsmaßnahmen durch die Altlastenbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt angeordnet. Dem Magistrat der Stadt Frankfurt am Main liegen darüber hinaus keine Informationen vor, die eine qualitative Einordnung des Untergrunds zulassen. Im Fall der Realisierung der Europäischen Schule auf dem Festplatz ist mit umfänglichen Eingriffen in den Baugrund (Fundamente, Keller, Tiefgaragen etc.) zu rechnen. Hierfür werden im Vorfeld im Rahmen der Baugrunduntersuchungen auch umwelttechnische Bodenuntersuchungen erforderlich, die auf die künftige Schulnutzung abgestimmt sein müssen. Diese Untersuchung ist beauftragt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 01.12.2022, A 174 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 26.02.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 4 am 25.03.2025, TO II, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 88 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Linke, FDP, Volt, dFfm und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 24.04.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 88 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis) ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Zurückweisung) 35. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 28.04.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 88 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 88 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6034, 35. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 28.04.2025 Aktenzeichen: 65-0
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Nah am Wasser gebaut - eine Flusswärmepumpe am Main für günstige und saubere Energie im Ortsbezirk 1B21.02.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 21.02.2025, B 89 Betreff: Nah am Wasser gebaut - eine Flusswärmepumpe am Main für günstige und saubere Energie im Ortsbezirk 1 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2024, § 5465 - E 104/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, OA 361/23 OBR 1, B 375/24 - Zwischenbericht: Wie bereits im B 375 vom 07.10.2024 berichtet, wurde das Klimareferat mit dem Etatantrag E 104 von der Stadtverordnetenversammlung beauftragt, gemeinsam mit der Stadtentwässerung Frankfurt (SEF) und der Mainova AG die Nutzung von Fluss- sowie Abwasser zu untersuchen. Das beauftragte Ingenieurbüro hat im Sommer 2024 in einem Meeting mit der Mainova AG und der SEF erste Zwischenergebnisse der Machbarkeitsstudie vorgestellt. Ende Oktober wurde der Entwurf der Machbarkeitsstudie den Projektbeteiligten vorgelegt und im Zuge der Überprüfungen und Anpassungen haben sich einige Änderungen ergeben, die nun in die Machbarkeitsstudie eingearbeitet werden. Es wird damit gerechnet, dass die finale Studie bis Mitte des Jahres 2025 vorliegen wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 04.05.2022, E 104 Anregung vom 06.06.2023, OA 361 Bericht des Magistrats vom 07.10.2024, B 375 Bericht des Magistrats vom 07.07.2025, B 252 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 26.02.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage B 89 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 22.04.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 89 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 24.04.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 89 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6035, 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 24.04.2025
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Errichtung eines Neubaus für ein Frankfurt Conservation Center (FCC) inklusive eines dauerhaften zweiten Eingangs im Osten des Zoos - Abschluss einer Absichtserklärung (LOI)M21.02.2025
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 21.02.2025, M 29 Betreff: Errichtung eines Neubaus für ein Frankfurt Conservation Center (FCC) inklusive eines dauerhaften zweiten Eingangs im Osten des Zoos - Abschluss einer Absichtserklärung (LOI) Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 10.12.2020, § 6841 (M 184) 1. Es dient zur Kenntnis, dass mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.12.2020, § 6841, grundsätzlich der Errichtung eines Neubaus für das Frankfurt Conservation Center (FCC) inklusive eines dauerhaften zweiten Eingangs im Osten des Zoos zugestimmt und der Magistrat gebeten wurde, einen Vorschlag zur schnellstmöglichen Umsetzung vorzulegen. 2. Es ist beabsichtigt, zur schnellstmöglichen Umsetzung des Projekts, ein Erbbaurecht an die Zoologische Gesellschaft Frankfurt (ZGF) zu übertragen. Diese errichtet das Gebäude und stellt der Stadt gegen Mietzahlung die benötigten Räumlichkeiten für den Zoo zur Verfügung. 3. Es wird zugestimmt, dass der Magistrat mit der Zoologischen Gesellschaft Frankfurt eine entsprechende Absichtserklärung (Letter of Intent - LoI) mit folgenden Eckpunkten schließt: - Größe der Fläche Erbpacht: max. 1.450 qm (vgl. Lageplan) - Grundfläche des Gebäudes im EG max. 1.300 qm - Nutzfläche max. 5.200 m2, - Bis zu fünf Vollgeschosse nach städtebaulichen Möglichkeiten plus ein Staffelgeschoss - Optimale Integration des Baukörpers in die benachbarte Bebauung und die geplante Zoobebauung (Masterplanung) - Integration eines Zooeingangs Ost, inkl. Nebenräumlichkeiten - Gebäude soll in seiner Grundkonzeption, Typologie, Haustechnik sowie in der Auswahl der Baumaterialien beispielhaft für Natur- und Klimaschutz sein und als Modellprojekt für ein zukunftsweisendes, weitgehend ökologisches Bauen mit recyclingfähigen Baustoffen dienen. - Nutzungen: Zooeingang Ost, Schulungs- und Sozialräume sowie Büroflächen für Abbildungen derzeitiger Zoo-Nutzungen, Mietflächen für ZGF als Ersatz für jetzige Räumlichkeiten, temporäre Mietflächen während Umbau Zoogesellschaftshaus (ZGH), Mietflächen für Wohnen 4. Es dient zur Kenntnis, dass die Kosten der Gesamtmaßnahme derzeit auf 25.907.678 € netto geschätzt werden. Es ist vorgesehen, die Kosten in etwa hälftig zwischen der Stadt und der ZGF aufzuteilen. Der Anteil der Stadt an den Kosten bleibt unter der 50-Prozent-Grenze. Der städtische Anteil besteht insbesondere aus 11.966.329 € netto in Form der Zahlung einer kapitalisierten Miete. Der kapitalisierte Mietzins (= Kaltmiete) für die ersten 30 Jahre der Nutzung soll vorab entliehen und in Tranchen nach Baufortschritt ausgezahlt werden (vgl. hierzu der beigefügte Entwurf einer Kooperationsvereinbarung Finanzierung). Ferner werden folgende Kosten zur Kenntnis genommen: Die Kosten für den Abbruch der Bestandsgebäude und die Baureifmachung des Geländes werden auf 320.000 € netto geschätzt. Die Kosten hierfür übernimmt die ZGF. Für den Mieterausbau (Innenausbau und Inneneinrichtung) der städtischen Mietflächen "Zoo Eingang Ost" (Eingang sowie dazugehörige Räume und Flächen) entstehen Kosten von voraussichtlich 475.000 € netto. Für die Innenausstattung und Möblierung der städtischen Mietflächen "Zoo Büroräume" entstehen Kosten von voraussichtlich 700.000 € netto. Der Magistrat wird beauftragt, entsprechende Mittel in den jeweiligen Haushalten zur Verfügung zu stellen. 5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Haushalt 2024/2025 für das Jahr 2024 Planungsmittel in der Produktgruppe 21.05 im Projekt 5.010916 in Höhe von 825.000 € zur Verfügung stehen. Diese Planungsmittel werden freigegeben, ferner wird zugestimmt, dass die bisher beim Projekt 5.007844 (Kinder- und Jugendtheater) gebuchten Planungsmittel für das FCC in Höhe von ca. 50.000,00 € brutto dem Projekt 5.010916 (FCC) zugeordnet werden. 6. Die Mittelbereitstellung soll im Rahmen des entsprechenden Eckwerts zum Haushalt 2026/2027 erfolgen, so dass von einer gesicherten Finanzierung auszugehen ist. 7. Ferner wird der Magistrat beauftragt, auf der Grundlage der genannten Rahmenbedingungen einen Erbbaurechtsvertrag unter Ansatz eines Bodenwertes von 480,00 €/m2 für die Erbpachtfläche von max. 1.450 m2, bei einer Laufzeit von mindestens 99 Jahren und einem Erbbauzins in Höhe von 1,5 % jährlich zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen. Grundlage hierfür ist der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3581 (NR 693). 8. Zudem wird der Magistrat beauftragt, auf der Basis der genannten Rahmenbedingungen einen Mietvertrag auf die Dauer von 30 Jahren zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Mietvertrag soll eine Verlängerungsoption analog der Laufzeit des Erbpachtvertrages enthalten. Für Mietbereiche der Stadt wurde folgender ortsüblicher und marktgerechter Mietzins per anno in Ansatz gebracht: Zooeingang Ost im EG: 250 m2 zu 42.000 € netto p.a. Büros, Fortbildung Zoo u. Büros ZG F: 1.302 m2 zu 328.104 € ne tto p.a. Wohnen Zoo 6. OG: 320 m2 zu 59.520 € netto p.a. Begründung: A. Zielsetzung Die bisher am jetzigen Osteingang des Zoologischen Gartens im Bereich Waldschmidtstraße/Rhönstraße dysfunktionale Bestandsbebauung soll durch einen Neubau ersetzt werden. Dieser soll zum einen den erneuerten Osteingang des Frankfurter Zoos und die bestehenden Nutzungen des Zoos (Schulungsräume, Büroflächen und Sozialräume) aufnehmen. Zum anderen sollen Räume geschaffen werden für das "Frankfurt Conservation Center" (FCC), ein globales Kompetenzzentrum für Forschung, Bildung und Anwendung im Bereich des internationalen Naturschutzes - getragen von führenden Frankfurter Organisationen wie der Zoologischen Gesellschaft Frankfurt, der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung und der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Die Errichtung des FCC liegt im städtischen Interesse: Einerseits wird so der Forschungs- und Wissenschaftsstandort Frankfurt in Kooperation mit hier schon tätigen internationalen Organisationen gestärkt und mithilfe deren Expertise dauerhaft gebündelt. Andererseits zählt zu den gesetzlichen Aufgaben eines modernen, städtischen Zoos wie dem Frankfurter auch das Engagement für Natur- und Artenschutz. Das zu errichtende Gebäude bildet verschiedene Nutzungen ab: 1. Dauerhafte Errichtung eines zweiten Zooeingangs, daraus ergibt sich eine Steigerung der Besucherattraktivität und Entlastung des Haupteingangs. 2. Bisherige zoobetriebliche Nutzungen an dieser Stelle, wie Schulungsräume, dazugehörige Büros sowie Sozialräume für den Eingang Ost und Wohnungen. 3. Unterbringung der Zentrale der Zoologischen Gesellschaft Frankfurt e.V.: Da die ZGF den Frankfurter Zoo gegründet und das Zoogesellschaftshaus errichtet hatte, wurden dieser bisher mietfreie Büroräumlichkeiten im Zoogesellschaftshaus zur Verfügung gestellt. Da diese durch den beschlossenen Umbau des Hauses in ein Kinder- und Jugendtheater (KJT) nicht mehr zur Verfügung stehen, ist die Verwaltungszentrale der ZGF im bisherigen Umfang anderweitig adäquat unterzubringen. 4. Bei einer möglichst schnellen baulichen Errichtung des neuen FCC-Gebäudes, besteht dort zusätzlich die Möglichkeit, interimistisch Flächen für die Auslagerung der im Zoogesellschaftshaus tätigen Zooabteilungen der Verwaltung während der Bauphase des KJT anzumieten. Gemäß o.g. Auftrags der Stadtverordnetenversammlung soll ein Vorschlag erarbeitet werden, der die schnellstmögliche Realisierung verspricht. Deswegen wird vorgeschlagen, dass das Gebäude von der ZGF errichtet wird und die darin befindlichen notwendigen Flächen des Zoos von der Stadt (durch den Zoo) angemietet werden. Der Baugrund (Lageplan s. Anlage) soll der ZGF in Erbpacht zur Verfügung gestellt werden. B. Alternativen Die abgängige Bestandsbebauung müsste in einigen Jahren durch die Stadt selbst durch Neubauten ersetzt werden und wäre damit ohnehin Gegenstand der Masterplanung des Zoos. Das Vorhaben der ZGF, ein global führendes Kompetenzzentrum für Forschung, Bildung und Anwendung im Bereich des internationalen Natur- und Artenschutzes zu errichten, könnte möglicherweise an anderen Orten umgesetzt werden und der Stadt Frankfurt dadurch verloren gehen. In diesem Fall würde die Aufwertung des Zoos als Ort und zentraler Akteur eines globalen Kompetenzzentrums entfallen und somit die Erfüllung seiner gesetzlich festgeschriebenen Aufgaben in den Bereichen des Natur- und Artenschutzes erheblich erschwert. C. Lösung Der Bau eines neuen Gebäudes am östlichen Rand des Zoogeländes durch die ZGF hat den entscheidenden Vorteil, dass die Umsetzung unter anderen Voraussetzungen erfolgen kann, als dies bei einer Realisierung durch die Stadt der Fall wäre. Zudem ermöglicht die vorgeschlagene Vorgehensweise der Stadt eine bessere Planbarkeit der finanziellen Belastungen, da dadurch das Risiko von Baukostensteigerungen nicht auf städtischer Seite liegen wird. Bei einer schnellen Realisierung, können zudem ortsnahe Flächen für die Interimsunterbringung während des Umbaus des Zoogesellschaftshauses angemietet werden. D. Kosten Anhand einer Grundstücksfläche von 1.450 qm einer Grundfläche von 1.300 m2 bei einer Nutzfläche von 5.200 m2 werden Baukosten von rund 21,22 Mio. € netto kalkuliert und Baunebenkosten von rund 3,7 Mio. € netto geschätzt. Insgesamt wird mit Gesamtkosten von 25.907.678 € netto gerechnet. Für die Nutzung der von der Stadt zu mietenden Flächen wird ein auf 30 Jahre gerechneter Barwert in Höhe von 11.966.329 € netto als kapitalisierte Mietzahlung (Kaltmiete für 30 Jahre) erwartet. Für den Mieterausbau des Bereiches Zooeingang Ost entstehen Kosten von voraussichtlich 475.000 € netto. Für die Innenausstattung und Möblierung der städtischen Mietflächen "Zoo Büroräume" entstehen Kosten von voraussichtlich 700.000 € netto. Für die optionale, interimistische Anmietung der noch im Zoogesellschaftshaus vorhandenen Verwaltungsflächen des Zoos müssen bei mindestens drei Jahren Bauzeit des KJT ca. 750.000 € netto Interimsmiete für ca. 940 m2 Büromietflächen aufgebracht werden. Im Zuge der weiteren Erarbeitung der Vorlagen des Erbpachtvertrages und der Mietverträge für Gewerbe und Wohnen werden sowohl die Kostenangaben als auch die kapitalisierte Entleihe der Mietzahlung weiter spezifiziert. Die o.g. Zahlen dienen zunächst der Darstellung des Modells der Projektabwicklung. Die Zahlung soll in Tranchen ab Beginn der Projektrealisierung an die ZGF analog dem Baufortschritt erfolgen. Näheres dazu ist dem beigefügten Entwurf der Kooperationsvereinbarung Finanzierung zu entnehmen, der mit dem Erbbaurechtsvertrag zur Genehmigung vorgelegt werden wird. Im Gegenzug wird die Stadt die für den Zoo an dieser Stelle benötigten Räumlichkeiten und Bereiche mietfrei während der vereinbarten Laufzeit nutzen. Anlage 1_Entwurf_Kooperationsvereinbarung (ca. 41 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.11.2020, M 184 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 26.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 25.03.2025, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 29 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 37. Sitzung des OBR 4 am 25.03.2025, TO II, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 29 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 27.03.2025, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 29 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Volt, BFF-BIG, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2025, TO II, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 29 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage M 29 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5970, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 Aktenzeichen: 61-0
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Ernennung und Entpflichtung von Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten hier: Ernennung einer Sozialpflegerin und eines Sozialpflegers sowie Entpflichtung eines SozialbezirksvorstehersM21.02.2025
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 21.02.2025, M 30 Betreff: Ernennung und Entpflichtung von Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten hier: Ernennung einer Sozialpflegerin und eines Sozialpflegers sowie Entpflichtung eines Sozialbezirksvorstehers Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat beabsichtigt, die in der beigefügten Vorschlagsliste aufgeführten Personen als Ehrenbeamten (Sozialbezirksvorsteher) zu entpflichten bzw. für die Dauer der Wahlzeit der Stadtverordnetenversammlung als Ehrenbeamtin/Ehrenbeamten (Sozialpflegerin bzw. Sozialpfleger) zu benennen. Begründung: Aus verschiedenen Gründen stehen ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit nicht mehr zur Verfügung. Anlage 1_Vorschlagsliste (ca. 5 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 26.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 20.03.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 30 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Volt; AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 41 Beschluss: Der Vorlage M 30 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf; AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5971, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 Aktenzeichen: 53-3
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Erweiterung der stationären Videoschutzanlage der Stadt Frankfurt am Main für die WestendSynagoge der jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main in der FreiherrvomSteinStraße 30M21.02.2025
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 21.02.2025, M 31 Betreff: Erweiterung der stationären Videoschutzanlage der Stadt Frankfurt am Main für die Westend-Synagoge der jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main in der Freiherr-vom-Stein-Straße 30 Vorgang: Auf Antrag des Magistrats gemäß § 17 (3) GOS vom 21.02.2025 I. Es dient zur Kenntnis, dass eine Erweiterung der bestehenden Videoschutzanlagen Hauptwache, Konstablerwache und im Bahnhofsviertel um eine stationäre Installation an der Westend-Synagoge der jüdischen Gemeinde in der Freiherr-vom-Stein-Straße 30 geplant ist. Die Finanzierung erfolgt analog der bisherigen Installationen aus finanziellen Mitteln der Stadt Frankfurt am Main, während das Land Hessen weiterhin die polizeiliche Präsenz vor Ort (permanenter Wachposten) sicherstellt. II. Es dient zur Kenntnis, dass die Maßnahme gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 1 Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) für Gefahrenabwehrbehörden legitimiert ist. Die Videoschutzanlage ermöglicht eine frühzeitige Erkennung von Gefahren und daher deren effektive Abwehr und liegt somit im öffentlichen Interesse. III. Es dient zur Kenntnis, dass die Videoschutzanlage nach der aktuellen "Handlungsempfehlung für die Errichtung und den Betrieb von Videoschutzanlagen im öffentlichen Raum" des Hessischen Landeskriminalamtes errichtet wird und damit sowohl im Benehmen mit dem Polizeipräsidium Frankfurt am Main, dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, sowie dem städtischen Referat Datenschutz und Informationssicherheit umgesetzt wird. IV. Es dient zur Kenntnis, dass analog der bisherigen Videoschutzanlagen die Finanzierung der für die Anschaffung der Videoschutzanlage erforderlichen Mittel in Höhe von 110.000 bis 130.000 € aus dem beweglichen Vermögen des Amtes 32, Projekt 5.002225, erfolgt, sowie die Kosten des laufenden Betriebs der Anlage im weiteren Finanzplanungszeitraum 2026 - 2028 im vorhandenen Budget des Dezernates IX vorgesehen sind. Mögliche Förderungen des Landes Hessen sind in Anspruch zu nehmen. V. Der Magistrat wird beauftragt, die Erweiterung der bestehenden Videoschutzanlagen Hauptwache, Konstablerwache und im Bahnhofsviertel um eine stationäre Installation mit zwei Masten an der Westend-Synagoge der jüdischen Gemeinde in der Freiherr-vom-Stein-Straße 30 durchzuführen. Begründung: A. Zielsetzung Die jüdische Gemeinde in Frankfurt am Main gehört mit ihren ca. 7.000 Mitgliedern zu den größten Gemeinden in Deutschland. Religiöses Zentrum ist die Westend-Synagoge in der Freiherr-vom-Stein-Straße 30. Sie symbolisiert die große lebendige Tradition jüdischen Lebens in Frankfurt am Main vor dem 2. Weltkrieg wie auch das Wirken des jüdischen Lebens nach 1945. Ereignisse wie in Halle am 09.10.2019, bei der eine dem Rechtsextremismus nahestehende Person versucht hat, mit Waffengewalt in die gut besuchte Synagoge einzudringen und nach dem Scheitern zwei Personen im Nahbereich getötet hat, zeigen beispielhaft die Gefährdungssituation der Synagogen in Deutschland auf. Am 18.10.2023 (11 Tage nach dem Überfall der Hamas) kam es zu einem versuchten Brandanschlag auf die Synagoge in der Brunnenstraße in Berlin. Gleichermaßen einzuordnen ist der Versuch eines Anschlags eines mit einer Langwaffe bewaffneten Täters im Bereich des Generalkonsulates des Staates Israel in München am 05.09.2024. Jeder dieser zuvor genannten Angriffe auf jüdische Objekte führt in Deutschland zu einer erheblichen Verunsicherung innerhalb der jüdischen Gemeinden. Polizeiliche wie gesellschaftliche Aufgabe ist es, Gefährdungswahrscheinlichkeiten zu begegnen und das Sicherheitsgefühl der jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger insgesamt zu stärken. Dazu tragen Maßnahmen polizeilicher Präsenz an den jüdischen Objekten und Einrichtungen genauso bei wie auch Zufahrtssperren oder Videoschutzanlagen. Um den polizeilichen Einsatz von Videoschutzanlagen an Synagogen in Hessen zu ermöglichen, ist jüngst eine Änderung des Hessischen Gesetzes über die Sicherheit und Ordnung (HSOG) vom Gesetzgeber beschlossen worden. Damit ist es gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 1 HSOG erstmals möglich, auch besonders gefährdete Religionsstätten mittels Bildübertragung offen zu beobachten und aufzuzeichnen (Videoschutz). In der dazugehörigen Gesetzesbegründung wird der Wille des Gesetzgebers deutlich, damit insbesondere bedrohtes jüdisches Leben in Hessen zu schützen. Die Änderung des HSOG bzw. die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Hessen ist am 18.12.2024 erfolgt. Gegenwärtig erfolgt an der Westend-Synagoge in Frankfurt am Main ein "Rund-um-die-Uhr-Objektschutz" der Polizei durch Gestellung eines Postens, der jedoch naturgemäß nicht das gesamte Areal gleichzeitig im Blick haben kann, was erst durch die beiden Videomasten quasi aus der "Vogelperspektive" ermöglicht wird. Somit können Gefahrensituationen frühzeitiger erkannt und abgewehrt werden. Der Polizeiwachposten befindet sich in einem separaten Wachcontainer an der Ecke Freiherr-vom-Stein-Straße/Altkönigstraße und bleibt ungeachtet der Installation der Videoschutzanlage dort bestehen. Zudem hat das Land Hessen kürzlich auf eigene Initiative eine mobile Videoschutzanlage Ecke Freiherr-vom-Stein-Straße/Friedrichstraße als "Übergangslösung" in Betrieb genommen, die den Zeitraum bis zur Inbetriebnahme einer fest installierten Anlage überbrücken soll. In der Polizeidienstvorschrift ist aufgeführt, dass der Einsatz technischer Mittel den Objektschutz wirkungsvoll unterstützen kann. Als geeignetes technisches Mittel kommt hier insbesondere eine Videoschutzanlage infrage, welche den unmittelbaren Nahbereich des Gebäudes und den öffentlichen Bereich rund um die Synagoge abdecken sollte. Als öffentlichen Bereich definieren die Landespolizei die Freiherr-vom-Stein-Straße von der Altkönigstraße bis zur Friedrichstraße, die Friedrichstraße mit den Hausnummern 27 - 29 sowie die Altkönigstraße mit den Hausnummern 22 - 26. Das Polizeipräsidium Frankfurt am Main präferiert für die Umsetzung der Maßnahmen des Videoschutzes an der Westend-Synagoge eine stationäre Anlage gemäß der aktuellen "Handlungsempfehlung für die Errichtung und den Betrieb von Videoschutzanlagen im öffentlichen Raum" des Hessischen Landeskriminalamtes. Diese Videoschutzanlagen gleichen den Anlagen, welche bereits an der Hauptwache, der Konstablerwache oder im Frankfurter Bahnhofsgebiet zum Einsatz kommen. Im Grunde ist es im technischen Sinne eine Erweiterung des bestehenden stationären Videoschutzsystems der bisher zum Einsatz gekommenen ausführenden Firma um eine weitere Videoschutzzone im Frankfurter Westend. Verantwortlich für die Beschaffung, Installation und den Betrieb der stationären Videoschutzanlagen wäre analog den bereits bestehenden Videoschutzanlagen die Stadt Frankfurt am Main, Ordnungsamt. Insofern wäre die Stadt Frankfurt am Main vertraglich auch Auftraggeber gegenüber der ausführenden Firma. Der Betrieb der Anlage dient der Gefahrenabwehr und es ist - neben den gesetzlichen Anforderungen - auch erklärter politischer Wille des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main, Ordnung und Sicherheit im Öffentlichen Raum mittels Videoschutzanlagen zu gewährleisten. Zur Prüfung einer technischen Umsetzbarkeit haben Mitarbeiter des Polizeipräsidiums das Vorhaben dem bisherigen Auftragnehmer unverbindlich dargestellt. Seitens des Auftragnehmers wurde anhand der Bedarfsbeschreibung eine erste Planung vorgenommen. Darin sind die präferierten Standorte für zwei benötigte Masten in der Freiherr-vom-Stein-Straße dargestellt sowie die Aufwendungen für die benötigten Kamerasysteme etc. skizziert. Es stellt sich die Situation offensichtlich so dar, dass der Bereich um die Synagoge absehbar neugestaltet werden soll. Dies wurde in der jüngsten Sitzung der "Lichtroutine" des Stadtplanungsamtes bekannt. Im Zuge der Zusammenarbeit der zuständigen Mitarbeiter des Polizeipräsidiums mit den verschiedenen Ämtern der Stadt Frankfurt am Main im Vorfeld der EM 2024 wurde die temporäre Teilnahme an diesem Gesprächsformat angeboten, um ggf. frühzeitig etwaigen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Installation bzw. den Betrieb der verschiedenen Videoschutzanlagen auf Arbeitsebene zu begegnen. Bei den gestalterischen Planungen könnten so bereits die benötigten Maststandorte und -typen berücksichtigt werden. Ebenso ist es möglich, an den beiden präferierten Maststandorten entsprechende "Kombimasten" (Beleuchtung und Videokameras) vorzusehen und damit einen ohnehin vorgesehenen Austausch der Gaslaternen gegen moderne Lichtquellen durch die Straßenbeleuchtung Rhein-Main GmbH (SRM) in diesen Straßenabschnitten vorwegzunehmen. Die Beschaffung und Bereitstellung von stationären Videoschutzanlagen für die Polizei durch die Kommunen wird vom Land Hessen gemäß der "Förderrichtlinie für Videoschutzanlagen im öffentlichen Raum" mit bis zum 2/3 gefördert. Dies umfasst sowohl die Neuerrichtung als auch die Erweiterung bzw. Ertüchtigung bereits bestehender Videoschutzanlagen. Die im Einsatz befindliche Technik böte an der Synagoge Gewähr, dass der erforderliche Überwachungsbereich an bzw. um die Synagoge lückenlos erfasst, alle Videobilder für die Live-Beobachtung zur Verfügung stünden und gemäß den Vorgaben des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) aufgezeichnet würden. Eine Einbindung des städtischen Datenschutzbeauftragten ist mündlich bereits erfolgt und würde formal analog der bisherigen Videoinstallationen erfolgen. Für das Polizeipräsidium Frankfurt läge ein weiterer Vorteil bei der Erweiterung mittels des aktuell eingesetzten Videosystems in dem Umstand, dass die Videobilder von der Synagoge von allen bereits vorhandenen Bildbeobachtungs- und Auswertungsplätzen empfangen werden könnten. Es würde sich um die Eingliederung in ein bereits bestehendes, bewährtes und handhabungssicheres System handeln. Aufgrund dieser Schilderung, sowie dem als Anlage beigefügten Schreiben des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main, ist Benehmen mit diesem, dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, sowie dem städtischen Referat Datenschutz und Informationssicherheit sichergestellt. B. Alternativen Es bleibt bei der geschilderten Überwachung durch die Polizei allein in Form des "Rund-um-die-Uhr-Objektschutzes" durch Gestellung eines Postens. C. Lösung Installation von zwei Masten in der Freiherr-vom-Stein-Straße sowie die Beschaffung und Inbetriebnahme der benötigten Kamerasysteme in Anlehnung an die bestehende Technik. D. Kosten Abhängig noch finaler Abstimmungen wäre mit Kosten für die benötigten Gewerke zwischen 110.000 Euro und 130.000 Euro zu rechnen. Hierbei entfallen rund 86.000 Euro auf die eigentliche Videotechnik und ca. 35.000 Euro auf die benötigte Infrastruktur (Mast, Netzwerk, Strom etc.). Die hierfür notwendigen Mittel stehen unter folgender Kostenstelle im Ordnungsamt zur Verfügung: Sachkonto: 80681181 PSP-Element: 5.002225.555.101 Geschäftsbereich: 0320 Die Aufwendungen für die Videoschutzanlage werden auf die Kostenstelle 320084 verbucht. Sofern der Landesgesetzgeber die Förderrichtlinien, die bei den bereits bestehenden Installationen Hauptbahnhof genutzt und ausgezahlt wurden, rechtzeitig anpasst, besteht die Möglichkeit einer bis zu 66%igen Förderung seitens des Landes Hessen. Das zuständige Ministerium wurde bereits über den Anpassungsbedarf seitens des Polizeipräsidium Frankfurt am Main informiert. Diese Form der "Vorfinanzierung" wurde bei den bereits vorhandenen Videoinstallationen praxistauglich umgesetzt. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine Anlage 1_Anschreiben_Polizeipraesidium (ca. 404 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 26.02.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2025, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 31 auf die Tagesordnung II der 38. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2025, TO II, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 31 auf die Tagesordnung II der 38. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Ablehnung) 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage M 31 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5811, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2025 Aktenzeichen: 20-16
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Bebauungspläne Nr. 150 Ä2 - Östlich Praunheimer Landstraße - 2. vereinfachte Änderung -, NW 43c Nr. 2 Ä - Alt-Hausen - 1. vereinfachte Änderung - und NW 43d Nr. 3 Ä - HausenOst - 1. vereinfachte Änderung - hier: Satzungsbeschluss - § 10 (1) BauGBM21.02.2025
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 21.02.2025, M 32 Betreff: Bebauungspläne Nr. 150 Ä2 - Östlich Praunheimer Landstraße - 2. vereinfachte Änderung -, NW 43c Nr. 2 Ä - Alt-Hausen - 1. vereinfachte Änderung - und NW 43d Nr. 3 Ä - Hausen-Ost - 1. vereinfachte Änderung - hier: Satzungsbeschluss - § 10 (1) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 13.06.2024, § 4864 (M 24) Aus Rechtsgründen wird der Text dieser Vorlage auf Veranlassung des Magistrats im Internet nicht öffentlich dargestellt. Anlage 0_Satzung_S_01-03 (nicht öffentlich - ca. 118 KB) Anlage 0_Satzung_S_04-09 (nicht öffentlich - ca. 654 KB) Anlage 0_Satzung_S_10 (nicht öffentlich - ca. 11 KB) Anlage 1a_BPlan_Nr_150 (ca. 2 MB) Anlage 1b_BPlan_Textteil_Nr_150 (ca. 10 KB) Anlage 1c_BPlan_Begruendung_Nr_150 (ca. 1,3 MB) Anlage 2a_BPlan_NW_43c (ca. 1,9 MB) Anlage 2b_BPlan_Textteil_NW_43c (ca. 9 KB) Anlage 2c_BPlan_Begruendung_NW_43c (ca. 1,3 MB) Anlage 3a_BPlan_NW_43d (ca. 2 MB) Anlage 3b_BPlan_Textteil_NW_43d (ca. 9 KB) Anlage 3c_BPlan_Begruendung_NW_43d (ca. 1,3 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.03.2024, M 24 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 26.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 18.03.2025, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage M 32 im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau votiert wird. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION 36. Sitzung des OBR 7 am 18.03.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 32 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung) 34. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 20.03.2025, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 32 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung); FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass keine neuen Flächen versiegelt werden) 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 25.03.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 32 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, Volt, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass keine neuen Flächen versiegelt werden) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2025, TO II, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 32 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 42 Beschluss: Der Vorlage M 32 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (= Ablehnung) sowie Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass keine neuen Flächen versiegelt werden) Beschlussausfertigung(en): § 5972, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 Aktenzeichen: 61-00
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Erlass der Satzung über die Durchführung standardisierter repräsentativer Umfragen und von Umfragen zu fachbereichsspezifischen Themen in der Stadt Frankfurt am MainM21.02.2025
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 21.02.2025, M 33 Betreff: Erlass der Satzung über die Durchführung standardisierter repräsentativer Umfragen und von Umfragen zu fachbereichsspezifischen Themen in der Stadt Frankfurt am Main I. Die in der Anlage befindliche "Satzung über die Durchführung standardisierter repräsentativer Umfragen und von Umfragen zu fachbereichsspezifischen Themen in der Stadt Frankfurt am Main" wird beschlossen. II. Der Magistrat wird beauftragt das Weitere zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Mit dem Erlass der Satzung wird die Durchführung von standardisierten Umfragen und von Umfragen zu fachspezifischen Themen auf der Grundlage repräsentativer Stichproben aus dem Melderegister der Stadt Frankfurt am Main rechtlich abgesichert. B. Alternativen Keine. C. Lösung Die Satzung wird in der vorliegenden Form beschlossen. D. Kosten Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. Anlage 1_Whitepaper_Guetekriterien (ca. 14 KB) Anlage 2_Satzungsentwurf (ca. 15 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 27.03.2025, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 33 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 34. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 31.03.2025, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 33 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2025, TO II, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 33 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 43 Beschluss: Der Vorlage M 33 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5973, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 Aktenzeichen: 80-1
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Stellenbesetzungsgrad realistisch abbildenNR21.02.2025 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2025, NR 1136 Betreff: Stellenbesetzungsgrad realistisch abbilden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Berichten zur Stellenplanbesetzung der Stadt Frankfurt werden Hilfsstellen nicht in den Besetzungsgrad mit eingerechnet. Begründung: In den letzten Berichten zur Ausführung und Besetzung des Stellenplans und zur Entwicklung des Personalbestandes werden neuerdings in der Übersicht zum Stellenbesetzungsgrads Hilfsstellen in der prozentualen Übersicht mit einberechnet. Dies führt zum Teil zu erstaunlichen und nicht realistischen Ergebnissen. Hilfsstellen sind Altersteilzeit kw-Stellen, Beamt:innen im Vorbereitungsdienst, Auszubildende, (Berufs-)Praktikant:innen und Volontär:innen sowie Personalgestellungen. Insbesondere das Miteinbeziehen von Auszubildenden, (Berufs-)Praktikant:innen und Volontär:innen in den Besetzungsgrad verzerrt jedoch die tatsächliche Planstellenbesetzung, da Auszubildende, (Berufs-)Praktikan:innen und Volontär:innen nicht als vollwertige Arbeitskräfte angesehen werden können und sollten. Dies führt zu einem geschönten Stellenplan, welcher den Mangel an Personal und die damit einhergehenden Probleme zur Erfüllung der Kommunalen Daseinsvorsorge verschleiert. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 26.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 31.03.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1136 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage NR 1136 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5950, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 Aktenzeichen: 01-0
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Spielplätze inklusiv und sonnengeschützt gestaltenNR21.02.2025 · BFF-BIG
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2025, NR 1137 Betreff: Spielplätze inklusiv und sonnengeschützt gestalten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Bei der Sanierung, Um- und Neugestaltung öffentlicher Spielplätze ist sicherzustellen, dass die Bedürfnisse von Kindern und Erwachsenen mit Behinderungen im Sinne des Artikel 2 der UN-Kinderrechtskonvention und der UN-Behindertenrechtskonvention mit berücksichtigt werden. 2. Alle öffentlichen Spielplätze in Frankfurt werden mit ausreichendem Sonnenschutz versehen. Begründung: Die Sanierung, Um- und Neugestaltung von Spielplätzen muss zukünftig unter der Maßgabe der Inklusion erfolgen. So soll auf allen Spielplätzen mindestens ein barrierefrei zu nutzendes Spielgerät installiert werden. Integrative Spielplätze sind ein wichtiger Teil für die Inklusion von Kindesbeinen an. Hier haben Kinder mit und ohne Behinderung die Chance gemeinsam zu spielen, um so den Inklusionsgedanken von klein auf zu leben. Durch barrierefreie Erreichbarkeit, entsprechende Bodenbeläge und Wegeführungen haben zudem auch Erwachsene mit Behinderung die Möglichkeit mit den Kindern auf den Spielplätzen zu spielen. Darüber hinaus fehlt auf vielen Spielplätzen im Stadtgebiet ein ausreichender Sonnenschutz. Für Kinder bedeutet dies eine Verletzungsgefahr durch heiße Rutschen, heißen Sand und gesundheitliche Beeinträchtigungen durch einen möglichen Sonnenstich oder Sonnenbrand. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.05.2025, B 194 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 26.02.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO II, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage NR 1137 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung) 36. Sitzung des OBR 7 am 18.03.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage NR 1137 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, farbechte/Linke und fraktionslos gegen SPD, FDP und BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung) 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Der Vorlage NR 1137 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage NR 1137 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, FDP, BFF und Die Partei gegen CDU und SPD (= Zurückweisung) 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO II, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage NR 1137 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 20.03.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1137 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 34. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 20.03.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1137 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Der Vorlage NR 1137 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung) 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage NR 1137 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE und Linke (= Zustimmung); SPD (= Enthaltung) 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage NR 1137 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und AfD gegen GRÜNE, Linke und BFF (= Annahme) 37. Sitzung des OBR 15 am 21.03.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage NR 1137 wird zugestimmt. Abstimmung: 1 CDU, GRÜNE, SPD und BFF gegen 3 CDU und FDP (= Ablehnung) 37. Sitzung des OBR 14 am 24.03.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage NR 1137 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO II, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage NR 1137 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 4 am 25.03.2025, TO II, TOP 35 Beschluss: Der Vorlage NR 1137 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD und CDU 37. Sitzung des OBR 16 am 25.03.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage NR 1137 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 13 am 25.03.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage NR 1137 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU gegen GRÜNE und SPD (= Annahme); FDP und BFF (= Enthaltung) 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage NR 1137 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen Volt (= Ablehnung) 37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage NR 1137 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5818, 34. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 20.03.2025 Aktenzeichen: 79-3
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Pfingstlager der Pfadfinder Drei Lilien e. V.OIBOB 521.02.2025
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 21.02.2025, OIB 387 entstanden aus Vorlage: OF 1330/5 vom 02.02.2025 Betreff: Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Pfingstlager der Pfadfinder Drei Lilien e. V. Der Magistrat wird gebeten, das Pfingstlager der Pfadfinder Drei Lilien e. V. finanziell zu unterstützen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 1.700 Euro. Begründung: Das diesjährige Sommerlager wird 27 Teilnehmerinnen und Teilnehmer ins Nordmarkens Kanot Center in Värmland/Schweden führen. Ein wichtiger Programmpunkt soll auch in diesem Jahr eine Kanutour mit einer Übernachtung auf einer Insel sein. Durch die allgemeine Preissteigerung schlägt diese Tour mittlerweile mit knapp 1.700 Euro zu Buche. Damit eine Teilnahme aufgrund von finanziellen Engpässen nicht versagt wird, unterstützt der Ortsbeirat das Pfingstlager gerne finanziell. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1193
OIBOB 5Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Aktueller Stand und Fortschritte zum Schulneubau oder zur anderweitigen Nutzung der Fläche an der Talstraße in KalbachOMOB 1221.02.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6584 entstanden aus Vorlage: OF 587/12 vom 04.02.2025 Betreff: Aktueller Stand und Fortschritte zum Schulneubau oder zur anderweitigen Nutzung der Fläche an der Talstraße in Kalbach Die o. g. Fläche war und ist in der Prüfung für einen Schulstandort. Sollte jedoch wegen des angrenzenden produzierenden Industrieunternehmens der Standort nicht für eine Schule infrage kommen, ist eine andere Entwicklung des Gebietes notwendig. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. eine Aussage zum geplanten Schulneubau an der Talstraße in Kalbach zu treffen und über den aktuellen Stand der Planungen und Entscheidungen zu berichten, ob der Standort Talstraße weiterhin als potenzieller Schulstandort in die städtebaulichen und bildungspolitischen Planungen eingebunden ist; 2. zu prüfen und zu berichten, ob an dem Standort ein neues Gewerbegebiet (z. B. für sogenannte Handwerker- und Gewerbehöfe) entwickelt werden kann. Begründung: Aus dem Arbeitsgespräch mit dem Stadtplanungsamt vom 20. November 2024 bleibt offen, ob der Standort noch für eine weiterführende Schule benötigt wird. Hohes Bevölkerungswachstum im Frankfurter Norden führt zu einer steigenden Nachfrage an Bildungsplätzen. Der Standort Talstraße bietet eine Möglichkeit, diesen Bedarf zu decken. Für eine Weiterentwicklung der Fläche als Gewerbegebiet spricht, dass im aktuellen Koalitionsvertrag für die Jahre 2021 bis 2026 die Bedeutung von Handwerker- und Gewerbehöfen hervorgehoben wurde. Dazu sollen insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) geeignete und bezahlbare Flächen angeboten werden. Eine bereits durchgeführte Bedarfsanalyse hat gezeigt, dass es eine hohe Zahl interessierter Betriebe gibt. Bislang fehlen aber in der Stadt Frankfurt Flächen, um den Bedarf zu decken. Die Fläche an der Talstraße bietet sich als Standort für Gewerbehöfe an, zumal dies dem aktuellen Flächennutzungsplan entsprechen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 12 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 12 am 31.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 12 am 05.12.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 12 am 23.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 12 am 27.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 12 am 08.05.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 12 am 21.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 12Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Fußgängerampel an der Otto-Schott-StraßeOMOB 221.02.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6585 entstanden aus Vorlage: OF 583/12 vom 09.02.2025 Betreff: Fußgängerampel an der Otto-Schott-Straße Der Magistrat wird gebeten, die Ampelanlage an der Otto-Schott-Straße an der Einmündung von der Riedbergallee kommend mit einem Schutzblinker (Hilfssignalgeber) "Warnung vor Fußgängern" auszustatten. Die Lichtsignalanlage ist bereits installiert, wurde jedoch nie in Betrieb genommen, da die Otto-Schott-Straße nachträglich Einbahnstraße wurde. Der vorhandene Schutzblinker an der Lichtsignalanlage (gelb markiert) müsste nur gedreht und mit dem Hilfssignalgeber ausgestattet werden, um die Sicherheit bei der Querung der Straße deutlich zu erhöhen. Begründung: Die rechts abbiegenden Autofahrer aus der Riedbergallee in die Otto-Schott-Straße sind gemäß § 9 Absatz 3 Straßenverkehrsordnung gegenüber Fußgängern vom Riedbergplatz Richtung Einkaufszeile (Ernsting's Family, Brillen & Hörakustik, Reisebüro etc.) und Bushaltestelle wartepflichtig. Dennoch kommt es immer wieder zu kritischen Situationen. Die nach rechts abbiegenden Autofahrer erkennen häufig zu spät, dass Fußgänger in diese Richtung die Fahrbahn queren. Für ältere Menschen, Menschen mit Handicap, Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums oder Familien mit Kindern entsteht an dieser Stelle eine unsichere Situation. Die Situation verschärft sich zu typischen Einkaufszeiten, da sich dann die Frequenz sowohl von Fußgängern als auch von Autofahrern, die in die Tiefgarage des Riedbergzentrums wollen, erhöht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 994 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen.