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Jahresabschluss 2024 inklusive Finanzcontrollingbericht 2024

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

In dieser Vorlage wird der Jahresabschluss 2024 der Stadt Frankfurt am Main vorgestellt, welcher auf den Grundlagen der Hessischen Gemeindeordnung basiert. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, dem Jahresabschluss zuzustimmen, um die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt zu sichern.

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 76 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Begründung

Der Jahresabschluss 2024 der Kernverwaltung wurde gemäß den einschlägigen Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (Gemeindehaushaltsverordnung - GemHVO) unter Beachtung der Verwaltungsvorschriften und Hinweise des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz aufgestellt. Die Ergebnisse sind in der Vermögens-, Ergebnis- und Finanzrechnung einzeln nachgewiesen und im Lage- und Rechenschaftsbericht sowie den Anlagen zum Jahresabschluss erläutert. Im Einzelnen ist hervorzuheben: In der Vermögensrechnung ist eine Abnahme der Bilanzsumme um 145,79 Mio. € auf 18,27 Mrd. € zu verzeichnen. Ein ergebnis von 212.050.278,80 € wird nachgewiesen und Budgetüberträge in Höhe von 255,01 Mio. € gebildet.

A. Zielsetzung

Die jüdische Gemeinde in Frankfurt am Main gehört mit ihren ca. 7.000 Mitgliedern zu den größten Gemeinden in Deutschland. Religiöses Zentrum ist die Westend-Synagoge in der Freiherr-vom-Stein-Straße 30. Sie symbolisiert die große lebendige Tradition jüdischen Lebens in Frankfurt am Main vor dem 2. Weltkrieg wie auch das Wirken des jüdischen Lebens nach

1945.

Ereignisse wie in Halle am 09.10.2019, bei der eine dem Rechtsextremismus nahestehende Person versucht hat, mit Waffengewalt in die gut besuchte Synagoge einzudringen und nach dem Scheitern zwei Personen im Nahbereich getötet hat, zeigen beispielhaft die Gefährdungssituation der Synagogen in Deutschland auf. Am 18.10.2023 (11 Tage nach dem Überfall der Hamas) kam es zu einem versuchten Brandanschlag auf die Synagoge in der Brunnenstraße in Berlin. Gleichermaßen einzuordnen ist der Versuch eines Anschlags eines mit einer Langwaffe bewaffneten Täters im Bereich des Generalkonsulates des Staates Israel in München am 05.09.2024.

Jeder dieser zuvor genannten Angriffe auf jüdische Objekte führt in Deutschland zu einer erheblichen Verunsicherung innerhalb der jüdischen Gemeinden. Polizeiliche wie gesellschaftliche Aufgabe ist es, Gefährdungswahrscheinlichkeiten zu begegnen und das Sicherheitsgefühl der jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger insgesamt zu stärken. Dazu tragen Maßnahmen polizeilicher Präsenz an den jüdischen Objekten und Einrichtungen genauso bei wie auch Zufahrtssperren oder Videoschutzanlagen.

Um den polizeilichen Einsatz von Videoschutzanlagen an Synagogen in Hessen zu ermöglichen, ist jüngst eine Änderung des Hessischen Gesetzes über die Sicherheit und Ordnung (HSOG) vom Gesetzgeber beschlossen worden. Damit ist es gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 1 HSOG erstmals möglich, auch besonders gefährdete Religionsstätten mittels Bildübertragung offen zu beobachten und aufzuzeichnen (Videoschutz). In der dazugehörigen Gesetzesbegründung wird der Wille des Gesetzgebers deutlich, damit insbesondere bedrohtes jüdisches Leben in Hessen zu schützen. Die Änderung des HSOG bzw. die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Hessen ist am 18.12.2024 erfolgt.

Gegenwärtig erfolgt an der Westend-Synagoge in Frankfurt am Main ein "Rund-um-die-Uhr-Objektschutz" der Polizei durch Gestellung eines Postens, der jedoch naturgemäß nicht das gesamte Areal gleichzeitig im Blick haben kann, was erst durch die beiden Videomasten quasi aus der "Vogelperspektive" ermöglicht wird. Somit können Gefahrensituationen frühzeitiger erkannt und abgewehrt werden. Der Polizeiwachposten befindet sich in einem separaten Wachcontainer an der Ecke Freiherr-vom-Stein-Straße/Altkönigstraße und bleibt ungeachtet der Installation der Videoschutzanlage dort bestehen. Zudem hat das Land Hessen kürzlich auf eigene Initiative eine mobile Videoschutzanlage Ecke Freiherr-vom-Stein-Straße/Friedrichstraße als "Übergangslösung" in Betrieb genommen, die den Zeitraum bis zur Inbetriebnahme einer fest installierten Anlage überbrücken soll.

In der Polizeidienstvorschrift ist aufgeführt, dass der Einsatz technischer Mittel den Objektschutz wirkungsvoll unterstützen kann. Als geeignetes technisches Mittel kommt hier insbesondere eine Videoschutzanlage infrage, welche den unmittelbaren Nahbereich des Gebäudes und den öffentlichen Bereich rund um die Synagoge abdecken sollte. Als öffentlichen Bereich definieren die Landespolizei die Freiherr-vom-Stein-Straße von der Altkönigstraße bis zur Friedrichstraße, die Friedrichstraße mit den Hausnummern 27 - 29 sowie die Altkönigstraße mit den Hausnummern 22 - 26.

Das Polizeipräsidium Frankfurt am Main präferiert für die Umsetzung der Maßnahmen des Videoschutzes an der Westend-Synagoge eine stationäre Anlage gemäß der aktuellen "Handlungsempfehlung für die Errichtung und den Betrieb von Videoschutzanlagen im öffentlichen Raum" des Hessischen Landeskriminalamtes. Diese Videoschutzanlagen gleichen den Anlagen, welche bereits an der Hauptwache, der Konstablerwache oder im Frankfurter Bahnhofsgebiet zum Einsatz kommen. Im Grunde ist es im technischen Sinne eine Erweiterung des bestehenden stationären Videoschutzsystems der bisher zum Einsatz gekommenen ausführenden Firma um eine weitere Videoschutzzone im Frankfurter Westend.

Verantwortlich für die Beschaffung, Installation und den Betrieb der stationären Videoschutzanlagen wäre analog den bereits bestehenden Videoschutzanlagen die Stadt Frankfurt am Main, Ordnungsamt. Insofern wäre die Stadt Frankfurt am Main vertraglich auch Auftraggeber gegenüber der ausführenden Firma. Der Betrieb der Anlage dient der Gefahrenabwehr und es ist - neben den gesetzlichen Anforderungen - auch erklärter politischer Wille des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main, Ordnung und Sicherheit im Öffentlichen Raum mittels Videoschutzanlagen zu gewährleisten.

Zur Prüfung einer technischen Umsetzbarkeit haben Mitarbeiter des Polizeipräsidiums das Vorhaben dem bisherigen Auftragnehmer unverbindlich dargestellt. Seitens des Auftragnehmers wurde anhand der Bedarfsbeschreibung eine erste Planung vorgenommen. Darin sind die präferierten Standorte für zwei benötigte Masten in der Freiherr-vom-Stein-Straße dargestellt sowie die Aufwendungen für die benötigten Kamerasysteme etc. skizziert.

Es stellt sich die Situation offensichtlich so dar, dass der Bereich um die Synagoge absehbar neugestaltet werden soll. Dies wurde in der jüngsten Sitzung der "Lichtroutine" des Stadtplanungsamtes bekannt. Im Zuge der Zusammenarbeit der zuständigen Mitarbeiter des Polizeipräsidiums mit den verschiedenen Ämtern der Stadt Frankfurt am Main im Vorfeld der EM 2024 wurde die temporäre Teilnahme an diesem Gesprächsformat angeboten, um ggf. frühzeitig etwaigen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Installation bzw. den Betrieb der verschiedenen Videoschutzanlagen auf Arbeitsebene zu begegnen. Bei den gestalterischen Planungen könnten so bereits die benötigten Maststandorte und -typen berücksichtigt werden. Ebenso ist es möglich, an den beiden präferierten Maststandorten entsprechende "Kombimasten" (Beleuchtung und Videokameras) vorzusehen und damit einen ohnehin vorgesehenen Austausch der Gaslaternen gegen moderne Lichtquellen durch die Straßenbeleuchtung Rhein-Main GmbH (SRM) in diesen Straßenabschnitten vorwegzunehmen.

Die Beschaffung und Bereitstellung von stationären Videoschutzanlagen für die Polizei durch die Kommunen wird vom Land Hessen gemäß der "Förderrichtlinie für Videoschutzanlagen im öffentlichen Raum" mit bis zum 2/3 gefördert. Dies umfasst sowohl die Neuerrichtung als auch die Erweiterung bzw. Ertüchtigung bereits bestehender Videoschutzanlagen.

Die im Einsatz befindliche Technik böte an der Synagoge Gewähr, dass der erforderliche Überwachungsbereich an bzw. um die Synagoge lückenlos erfasst, alle Videobilder für die Live-Beobachtung zur Verfügung stünden und gemäß den Vorgaben des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) aufgezeichnet würden. Eine Einbindung des städtischen Datenschutzbeauftragten ist mündlich bereits erfolgt und würde formal analog der bisherigen Videoinstallationen erfolgen. Für das Polizeipräsidium Frankfurt läge ein weiterer Vorteil bei der Erweiterung mittels des aktuell eingesetzten Videosystems in dem Umstand, dass die Videobilder von der Synagoge von allen bereits vorhandenen Bildbeobachtungs- und Auswertungsplätzen empfangen werden könnten. Es würde sich um die Eingliederung in ein bereits bestehendes, bewährtes und handhabungssicheres System handeln.

Aufgrund dieser Schilderung, sowie dem als Anlage beigefügten Schreiben des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main, ist Benehmen mit diesem, dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, sowie dem städtischen Referat Datenschutz und Informationssicherheit sichergestellt.

B. Alternativen

Es bleibt bei der geschilderten Überwachung durch die Polizei allein in Form des "Rund-um-die-Uhr-Objektschutzes" durch Gestellung eines Postens.

C. Lösung

Installation von zwei Masten in der Freiherr-vom-Stein-Straße sowie die Beschaffung und Inbetriebnahme der benötigten Kamerasysteme in Anlehnung an die bestehende Technik.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Abhängig noch finaler Abstimmungen wäre mit Kosten für die benötigten Gewerke zwischen 110.000 Euro und 130.000 Euro zu rechnen. Hierbei entfallen rund 86.000 Euro auf die eigentliche Videotechnik und ca. 35.000 Euro auf die benötigte Infrastruktur (Mast, Netzwerk, Strom etc.).

Die hierfür notwendigen Mittel stehen unter folgender Kostenstelle im Ordnungsamt zur Verfügung:

Sachkonto: 80681181

PSP-Element: 5.002225.555.101

Geschäftsbereich: 0320

Die Aufwendungen für die Videoschutzanlage werden auf die Kostenstelle 320084 verbucht.

Sofern der Landesgesetzgeber die Förderrichtlinien, die bei den bereits bestehenden Installationen Hauptbahnhof genutzt und ausgezahlt wurden, rechtzeitig anpasst, besteht die Möglichkeit einer bis zu 66%igen Förderung seitens des Landes Hessen. Das zuständige Ministerium wurde bereits über den Anpassungsbedarf seitens des Polizeipräsidium Frankfurt am Main informiert. Diese Form der "Vorfinanzierung" wurde bei den bereits vorhandenen Videoinstallationen praxistauglich umgesetzt.

Stellenplanmäßige Auswirkungen:

keine

Anlage 1_Anschreiben_Polizeipraesidium (ca. 404 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 21. Februar 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 24.03.2025 im OBR 2 angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 36 · 25.02.2025
TO I, TOP 22
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 31 auf die Tagesordnung II der 38. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Stadtv. Yilmaz
Ablehnung:
Gartenpartei
zu a)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
zu b)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 38 · 27.02.2025
TO II, TOP 36
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 31 auf die Tagesordnung II der 38. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
zu b)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltBFF-BIGFRAKTIONStadtv. Yilmaz
Ablehnung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Ablehnung)

OBR 2
Sitzung 38 · 24.03.2025
TO I, TOP 30
Angenommen
Der Vorlage M 31 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPBFF
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

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Ortsbeiratssitzung