Frei halten der Zufahrt zum Parkhaus Konstablerwache - Falschparker abschleppen
Antrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sicherzustellen, dass die regelmäßig zugeparkte Fahrbahn zur Zufahrt des Parkhauses Konstablerwache in Höhe Im Trierischen Hof regelmäßig überwacht wird. Regelwidrig abgestellte Fahrzeuge sind insbesondere an Samstagen aufgrund der weitreichenden Verkehrsbehinderungen konsequent abzuschleppen.
Begründung
Trotz bestehender Parkverbotsbeschilderung wird der betroffene Abschnitt der Töngesgasse regelmäßig als illegaler Stellplatz genutzt. Dadurch wird die Einfahrt zum Parkhaus blockiert, was zu erheblichen Rückstaus führt - teils bis in den Weckmarkt. Diese Staus belasten die Anwohnenden stark, weshalb sich der Ortsbeirat regelmäßig mit Beschwerden hierzu befasst. Das konsequente Abschleppen widerrechtlich geparkter Fahrzeuge ist nicht nur eine angemessene Maßnahme gegen dieses rücksichtlose Verhalten, sondern auch ein notwendiges Signal, dass illegales und gebührenfreies Parken im Umfeld eines öffentlichen Parkhauses nicht geduldet wird - unabhängig davon, ob Anwohnende direkt betroffen sind oder nicht.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Annahme bei Enthaltung Die Partei