Was passiert im Gleisfeldpark?
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats informiert über die durchgeführten Landschaftsbauarbeiten im Gleisfeldpark, die keine speziellen Planungen erforderten und reguläre Unterhaltungsmaßnahmen darstellen. Ziel der Maßnahmen ist es, die Biodiversität zu fördern und den Bürger:innen im Frühling Freude zu bereiten.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Kultur verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu Punkt 1:
Den Landschaftsbauarbeiten liegen keine Planungen zugrunde, es handelt sich um reguläre Unterhaltungsmaßnahmen.
Zu Punkt 2:
Unterhaltungsmaßnahmen werden in der Regel nicht mit dem Ortsbeirat abgestimmt und unterliegen auch keiner entsprechenden Pflicht.
Zu Punkt 3:
Die Maßnahmen sind beendet. Wie bereits per E-Mail durch das Fachamt mitgeteilt, wurde auf der Rasenfläche ein blühendes Band mit Geophyten eingebracht und mit einer Kräuter- Rollrasen-Mischung abgedeckt. Dies soll zur Biodiversität im Quartier beitragen, und auch die Bürger:innen im Frühling erfreuen.
Zu Punkt 4:
Wie bei Pkt. 3 bereits beschrieben, handelt es sich um einen Blühstreifen, welcher temporär im Frühling bis ca. Juni blüht. Ist der Streifen abgeblüht, wird dieser gemäht.
Zu Punkt 5:
Die Rasenflächen können weiterhin für vielfältige Freizeitaktivitäten genutzt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. November 2024OFOF 1466/1Was passiert im Gleisfeldpark?Ortsbeiratsantrag · FDP
- 3. Dezember 2024VV 1078Was passiert im Gleisfeldpark?Anfrage
- 3. März 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 324Was passiert im Gleisfeldpark?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab